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Deutscher Reichstag. 96. Sißung vom 19. Juni 1899, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die dritte Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Handels- beziehungen zum britishen Reiche. Nach dem Beschlusse der zweiten Lesung sollte der Bundesrath bis zum 30. Juli 1900 die Ermächtigung haben, den Angchörigen und den Er- zeugnissen des britischen Reichs und der britischen Kolonien die Meistbegünstigung zu gewähren.
Abg Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.) beantragt, bin- zuzufügen, daß diefe Ermättigung nur denjenigen Gebietstheilen e gelten folle, welhe den deutshen Angehörigen und Erzeug- nissen ebenfalls die Meiftbegünstigung gewähren. Der Antragsteller weist darauf bin, daß der Gefseßentwurf auf Canada feine Anwendung mehr finden könne, weil Canada Deutschland egen-
- über feine Zölle erhöht und Deutschland zu Gunsten Franfteis differenziert abe. Es müsse die Sicherbeit geschaffen werden, daß, wenn andere britishe Kolonien ebenso vorgingen wie Canada, sie von Deutschland dem erhöhten Tarife unterworfen würden. Ia der nächsten Zeit werde es vielleicht nothwendig werden, Osft-Indien und Australien gegenüber vorzugehen, da diese vielleiht demnächst Deutfland differenzieren würden. Oft-Indien z. B. erhebe für Zucker einen Zuschlagszoll wegen der Prämie, die aber nit nah threm Nettobetrage, fondern nah ihrem Bruttobetrage in Rehnung gestellt werde.
Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! Ich bitte dringend, den Gesezentwurf. in der Faffung zu belassen, welhe er in der zweiten Lesung erhalten hat. Die staatêrechtliche Auffaffung der verbündeten Regierungen über die Auslegung dief:s Gefsetzeatwurfs habe ih bereits in meinen Aus- führungen in der ersten und zweiten Lesung des Gesetzentwurfs ganz unzweifelhaft gelassen. Wir werden uns nicht einen Augenblick be- denken, denjenigen Staat, der uns differenziert, auch unsererseits zu differenzieren, Die Zuckerfrage habe ih für eine zweifelhafte erklärt und für eine solhe, die in casu concreto nur aus Nüglichkeits- gründen zu entsheiden sein wird. Ih möchte Sie umsomehr bitten, meine Herren, den Gesegentwurf, so wie er in der zweiten Lesung ge- ftaltei if, anzunehmen, als unsere Vollmacht \sich nur auf ein Jahr erstreck und ich eben die Meldung bekomme, daß auf unsere Ver- tragêvorshläge eine Antwort der englishen Regierung eingegangen ist. Ich würde es deshalb für vortheilhaft halten, nicht aus einem gewifsen Gefühl, wie foll ih sagen, des Zweifels heraus, unsere Vollmacht weiter zu beshränken, als wir erklärt haben, uns selbst beschränken zu wollen. Sollten die Parteien aber in ihrer Majorität, was ih nicht übersehen kann, geneigt sein, den Antrag anzunehmen, so bitte ih aus dringenden Gründen, zunächst die Vorlage in die Kommission zu verweisen, in der ih weitere Aufklärung geben werde.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.) hat erbeblihe. Bedenken gegen den vorgelegten Antrag, hält aber die Uekerweisung an eine Kommission
nit für nötbig, sondern empfiehlt die einfahe Annahme der Vorlage, da man ter Regierung obne weiteres vertrauen könne. Außerdem
„„Tiege der vorgestern angekündigte Antrag Kaniß wegen der Einführung —— von Wertbiöllen ja jeßt vor und werde demnächst zur Berathung
kommen.
Abg. Broemel (fr. Vag.) {ließt fich diefen Ausführungen an, da keine sa{lichen Gründe vorlâgen, die den verbündeten Regierungen zu gewährende Vollmacht irgendwie einzuschränken.
__ Abg. Dr. Roesicke- Kaiserslautern (b. k. F): Ih verstehe nit, wie Graf von Posadowsky sih gegen den Antrag von Heyl autsprehen kann, da er doch Deutschland unter keinen Umständen differenzieren lafsen will. Angesichts der handelspolitischen Vorgänge der leßten zehn Jahre können wir niht eine Vollmaht ohne jede Etusisebnlung geben; wir werden taher für den Antrag von Heyl timmen. ‘ 3:
__Abg- von Kardorff (Rp.): Bei der Geschäftslage des Hauses wird keine große Neigung vorhanden sein, die Vorlage an eine Kom- mission zu überweisen. Ich bia a ch sonst gern bereit, den Wünschen der Regierung in Bezug auf auêswärtige Angelegenheiten mi an- zuschließen. Aber in diesem Punkte kann ich wmih den Auefühcungen des Staatésekretärs Grafen von Posadowsky nit anschließen. Der Antrag von Heyl giebt uns einen gewissen Schuß dagegen, daß nicht andere englische Kolonien ährlih wie Ganada gegen uns vorgehen.
Abg. Liebermann von Sonnenberg (RNeformp.): Wenn Gngland legt mit einer Antwort gekommen ift, so sind daran vielleicht die Verhandlungen des Reichstages suld, und die Annabme des An- trages wirò vielleiht dazu beitragen, die Frage noh schneller in Fluß zu bringen. Ich bitte deshalb, den Antrag von Heyl anzunehmen, zumal der Antrag Kaniß doch woLkl erst im November zur Berathüng kommen fann. Jede bandelspolitische Niederlage em} findet das deutsche Volk als eine Verlegung seines Nationalftolzes, namentlich an- gesichts der s@lechten Rolle, welche Deutschland“ in Samoa gespielt bat, und angesihts der frehen Sprache, in welcher die englische Thronfolge in den deutschen Staaten in der englischen Presse er- örtert wird. j Î
Der Atg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim beantragt die Ueberw-zisung der Vorlage und seines Antrages an eine Kommission von 21 Mitgliedern.
Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky - Wehner:
Meine Herren! Jh will mich dur den Herrn Vorredner weder nach Samoa noch nach Coburg-Gotha locken lassen. (Sehr rihtig !) Ich will nur die Sache behandeln, die uns - bier beschäftigt. Der Grund, warum ih Sie geketen habe, den Antcag des Herrn Abg. Freiherrn von Heyl abzulehnen, ist einfa der, daß es für uns eine sehr verschiedene Sathe ist, von einer Vollmacht Gebrauch zu machen in der Ritung, die ih Ihnen bereits früher angedeutet habe, oder diese Richtung in einem Geseye pofitiv festgelegt zu sehen. Es sind taîtishe Grwägungen, aus denen ih" meine Bitte an Sie richtete. Was speziell ten englifch-deutshen Handelsvertrag betrifft, so bemerke ih, um Irtrthümern vorzubeugen, daß wir im gegenwärtigen Augen- blie noch nit im Besiß der Gegenvorshläge Gnglands sind, fontern nor NaŸhricht bekommen haben, daß ein Gegenantrag, eine Gegen- erflärung der englisdhen Regierung auf der englishen Botschzft ein- acgangen ist. Ob ih also in der Lage. sein werde, wenn Sie die An- gel:genbeit an die Kommission verweisen, irgend welche Mitteilungen Lon über dic englishezn Gegenvors{läge zu maen, ift mir ¡weifelhaft. Sthließlih möchte ich noh einen Irrthum berichtigen in Bezug auf die ftaatërechtlihe Stellung des Herrn Präsidenten der Nordameri- fanisden Republik gegenüber den Vorshrift-n des Dingl:y-Tarifs. Nach unserer Auffassung hat, nahdem das im Dizogley-Tarif begrenzte Procilorium für den Abschluß von Handelsverträgen abgelaufen ift, iet ter Präsident der Amerikanischen Republik in Verbindung mit
tem Senat dasselbe Recht, internationale Verträge abzushließea, wie ehetera.
Abg. Dr. SPaën (b. f. F}: Ich muß €s offen aussprechen, wir baben ridt tas rede Vertrauen zur Regierung, daß fic die deutschen Interesica in diesem Fall energisch genug vertritt. Äus diesen Grunde i œorl au ter Antrag des Freiherrn von H yl entítanden.
Staatssekretär des Auswärtigen Amls, Staats-Minister von Bülow:
I batte nicht erwartet, meine Herren, daß die Samoa- Frage im Laufe der heutigen Diskussion angeshritten werden würde. Nachdem dies aber geschehen ist, nehme ih feinen Anstand, unseren Standpunkt in dieser Angelegenbeit zu präzisieren.
Unsere Haltung in der Samoa-Frage habe ih vor einiger Zeit dahin zusammengefaßt, daß wir den Rechtëboden in der Samoa. Akte weder felbst verlassen, noch uns durch Antere von demselben ver- drängen lassen würden. Dáraus folgt, daß, wenn wir tie Rechte an- erkennen, die Andere aus der Sawoa-Akie für si herleiten können, wir andererseits unsere eigenen deutschen Rechte unbediúgt aufrecht erbalten. Aus dieser unserer Auffassung geht ferner hervor, daß alle Aenderungen, Entscheidungen und Maßnahmen auf Samoa abbängig find von unserer Zustimmung und obne unfere Zustimmung nit end- gültig durchgeführt werden können.
Auf Grund dieses Prinzips der Einstimmigkeit, tas, wenn ih mi so ausdrücken darf, das Brett war, auf das wir uns ftellen mußten, um durch die zeitweise einigermaßen erregten Gewässer der Samoa-Frage durhzukommen, die Basis, welhe wir nah dem Geiste der Samoa-Akte wie nah Lage der thatsählihen Verhältnisse be- haupten mußten und die wir behauptet haben — auf Grund dieses Prinzips der Einstimmigkeit is die Samoa-Kommission gebildet worden, die seitdem in Samoa eingetroffen is. Die Samoa- Kommission stellt bis auf weiteres die Regierung von Samoa dar, fie hat die proviforishe Regierungëgewalt über Samoa übernommen. Die dortigen maritimen und konsularischen Vertreter der drei Mächte sind von den drei Regierungen angewiesen worden, sich der Samoa- Kommission unterzuordnen, welche die höchste Gewalt auf Scmoa repräsentiert. N
Von unserem Delegirten in der Samoa-Kommissida liegen bisber nur telegraphishe Meldungen vor, die ih in einem unsere Missionen im Auslande mitgetheilten Auézug, den ih vor mir liegen habe, mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten Hier verlesen möhte, obwobl der wesentlihe Inhalt bereits bekannt ift.
«Die Ober-Kommission ist am 13. Mai in Apia eingetroffen und hat alsbald mit beiden Parteien wegen Auflösung der Streit- kräfte verhandelt. Die Befürchtung, daß die Rube nur dur Wiederaufnahme der Feindseligkeiten gegen Mataafa wieder- herzustellen sei, hat fich als grundlos erwiesen. Malietoa-Tanu und Mataafa haben beide der Kommission Besuche gemacht, den Entschluß ihrer Parteien, der Kommission zu gehorchen, über- mittelt und die Niederlegung und Auslieferung aller Waffen ver- \prochen.
Mataafa hat am 31. Mai den Anfang mit Ablieferung von über 1800 Gewehren gemaht, Beide Häuptlinge sind von der Kommission als gleiGberechtigte Parteihäupter empfangen worden, und es ift nicht ausgeshlossen, daß dem Streit beider Theile dur Abschaffung des Königthums ein Ende gemacht werden wird. Admiral Kauy hat mit dem amerikanischen Kriegs\chifff „Philadelphia“ die Rückreise nah San Francisco angetreten. Statt der , Philadelphia“ wird demnächst der Kreuzer „Newark* eintreffen. Der englische Konsul Maxse wird sih am 16. Juni nach Europa zurüdckbegeben. Alsdann wird au General-Konsul Rose den von ibm Ende vorigen Jahres beantragten Urlaub erhalten. Die verhafteten Deutschen, Hufnagel und Marquardt, sind, nachdem die Kommission sich von ihrer völligen Unschuld überzeugt hat, ungesäumt in Freiheit geseßt worden. Die Bevölkerung von Samoa sett großes Vertrauen in die Kommission. Nah Ordnung der allgemeinen politishen Ver-
hältnisse wird die Kommission zu der Entschädigungéfrage Stellung nehmen.“
Meine Herren, die Samoa-Kommission hat vor allem die Aufgabe, gemäß der Samoa-Akte auf Samoa den Frieden und -die Rechtsordnung wiederherzuftellen, welhe dort in einer Weise gestört worden sind, die das deutsche Rechtsgefühl tief verlegt hat. (Sehr wahr! sehr richtig!) Es würde nah unserer Auffassung dem Artikel 1 der Samoa-Akte entsprehen, wenn hinsidtlih der Schaffung einer fünftigen Ein- geborenen-Regierung die Wünsche der Bevölkerung tbunlichst in Be- rücksihtigung gezogen würden. Es könnte das vielleiht in der Weise gesehen, daß eine Mehrheit unter den maßgebenden Häuptlingen, oder eine Mehrheit unter den breiteren Sichten der Bevölkerung konstatiert würde. Hierbei halten wir aber daran fest, und das möchte ih ausdrücklich wiederhelen, daß wir gegenüber den Streftigkeiten der eingeborenen Häuptlinge wie gegenübet den verschiedenen Thron- kandidaten nit Partei ergreifen. Wenn wir die Parteinahme der Agenten anderer Mächte für Tanu nit gebilligt haben, so identifizieren wir uns -auch niht mit dessen Gegner. Die Streitig- keiten der famoanishen Häuptlinge und die dortigen Thronrivalitäten find zu lokaler Natur, als daß wir für diesen oder jenen derselben Partei ergreifen follten.
Wir haben ncch eine andere Aufgabe, auf die ter Herr Aba. Liebermann von Sonnenberg soeben hingewiesen hat, deren wir uns vollfommen bewußt sind und tie wir nicht einen Augenblick aus dem Auge gelassen haben, nämlih dahin zu wirken, daß unsere Staats- angehörigen auf Samoa ents{hädigt werden für die Verluste, die sie erlitten haben durch Zerftôörung von deutschem Eigenthum oder durch widerrechtlihe Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit. (Lebhaftes Bravo! und Zustimmung.) Wir werden nichts unterlassen, damit unseren Landéleuten auf Samoa, die gelitten haben unter Vorgängen, die wir für unbi llig und ungerecht kalten, ihr gutes Recht werde. (Lebhastes Bravo !) Diese Frage, meine Herren, ist aber noch nit reif für ein diplomatisches Eingreifen. Ein solches wird erst mögli sein, wenn auf Samoa die Ordnung wirkli wiederhergestellt sein wird, Wir geben uns der Heffnung hin, daß in dieser wie in jeder anderen Be- ziehung die Kommission zu etnem Ergebniß gelangen wird, das den Grundsäyen wahrer Billigkeit entspriht. Wir werden niht um eines Haares Breite von unserem guten Ret abweichen. (Lebhafter Beifall.) Auf der anderen Seite werden wir aber auch nicht vergessen, daß internaticnale Differenzer, bei deren \ich nit nur manherlei politische und wirtcks{aftlihe Interessen durchkreuzen, sondern wo auch das rationale Eæpfinden mitgesproten kat, mit ruhiger Ueberlegung uud mit kaltem Blute behandelt werden müssen. (Lebbaftes Bravo N)
Abg. Dr. Lieber spriht über diese Erklärung seine Bes friedigung aus und protestiert dagegen, daß das deutsche Volk kein Vectrauen zur Regierung habe; die Parteien der Mitte des Hauses theilen die Ansidten des Abg. Habn nicht. Redner lehnt auch ab, auf die coburg-gothaischez Tbronfolge einzugeben, vameatlih bei Angelegen-
| heiten von Handelsbeziehungen mit tremden Hieichen.
deutsche Regierung zu na&sihtig gewesen sei gegenüber Canada Amerika, welche beide zu Gun rankreihs di i ; vernacGläfsigt häiten. x E O R E feglinstiung
Nachdem Abg. Dr. Hahn mals fe llt ha j weiten Kreisen des Volkes A ay cs Mißirauene ch i den verbündeten Regierungen herrs ; wird die Debatte b shlossen und die Vorlage mit dem Antrage von Heyl ie Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen. N
Darauf folgt die erste Berathung des Gesezentw zum Schuße des gewerblichen Rébeitaverbältrntis
Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürf:
Meine Herrèn! Noch ebe der Gesetzentwurf, der beute uns beshäftigt, dem Reichstage vorgelegt war, wurden [lebhafte Angriffe gegen denselben erhoben, sowohl in der Presse, wie auch in öffentlichen Versammlungen; G Engiffe haben auth bereits im Reichttage mehrfachen Ausdruckck iben. Und doch bringt das Geseg Jhren nihts Neues und Unerwartetes. E
Schon vor act Jahren hat der Minister von Berlepsh die spätere Wiederaufnahme der damals abgelehnten Negierungsvorlage mit gleihen Zielen ausdrüdcklih in Ausfit gestellt. Nach den Erfahrungen, die man in der Zwischenzeit bei Auéftänden gemacht hat, konnte niemand vorausfeßen, daß die verbündeten Regierungen ihre Absidt dauernd aufgeben würden, den Terrorismus, der bei Ausftänden den Arbeitswilligen gegenüber angewandt wird, energisch zu bekämpfen.
Die abfällige Kritik der gegenwärtigen Vorlage wird nun ins, besondere von der sozialdemokratishen Partei in [eidens{aftliher Weise ausgeübt, und zwar ohne Zweifel aus dem Grunde, weil sie die Folgen des Gesetzes ihren Interessen für nachtheilig hält — — (Zurufe bei den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten) — — und befürchtet, daß die Macht, welche sie auf die Arbeiter auéüdbt, dadurch beeinträhtigt werden Ffönnte. :
Daß diese Besorgniß niht unbegründet ift, muß ich zugeben, Ich begreife deshalb vollkommen, daß die Herren der fozialdemokra- 1ischen Partei dea Gesegentwurf bekämpfen. Was ih aber nit bes greifen würde, wäre, wenn diejenigen Parteien, deren Bestrebungen weder auf die republikanishe Startsform noch auf den Kolleltivismus abzielen, sich auch aa der grundfäßlihen Bekämpfung des Gesetzes betheiligen wollten. (Lachen links. Sehr richtig! rechts.)
Denn, weine Herren, das Koalitiontrecht der Arbeiter soll nit im geringsten beschränkt werden. (Heiterkeit links.) Arbeitgebern wie Arbeitnehmern bleibt nach wie vor das Recht und die Möglichkeit, sich zur Einwirkung auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen“ behufs gemeinf{aftliher Verabredung zusammenzuschließen ; Arbeiterausftände bleiben wie bisher möglich. (Zurufe bei den -Sozialdemékraten.) Es ift eine Uebertreibung, wenn man behauptet, daß dem Arbeiter die Möglichkeit abgeschnitten werden solle, beffere Bedingungen für seine Arbeit zu erreichen. Das Gesetz soll lediglich die Beschränkung der Willensfreiheit des Einzelnen durch Terrorismus, vor allem aber das Treiben gewerbsmäßiger Agitatoren und Heyer verhindern.
Wenn wir das Geseg erft in lezter Stunde vorgelegt haben, so lag der Grund der Verzögerung in Hindernissen, die die verbündeten Regierungen zu beseitigen niht in der Lage waren. So kam das Ende der Tagung beran.
Nach den feierlihen Ankündigungen der Thronrede und bei den Gerüchten, die über den Inhalt des Geseßes tendenziös verbreitet wurden, durften die verbündeten Regierungen nicht ¡¿ôgern, das Geseß dem Reichstage vorzulegen, um damit die kfünstlih geshaffenen Besorgnisse zu zerslreuen-- Wenn ih niht irre, {i diesér ZwcckÆ ecrelHt. Jeder Unbefangene wird zugeben, daß die verbündeten Regierungen noch auf dem Standpunkt stehen, auf dem sie 1890 gestanden haben. Jh hoffe, daß wir, wenn auh nicht jet, doh bei späterer Behandlung ein Geseg zu stande bringen werden, das die Interefsen der Arbeiter zu \chüßzen geeignet ist, (Bravo! rets.)
Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr: Graf von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! Sie werden gestatten, daß ih den allgemeinen einleitenden Worten des Herrn Reichskanzlers noch Einiges hinzufüge. Ich verpflihte mih dann, wenn Sie meine Ausführungen bestreiten, Ihnen auch sehr ernsthaft und aufmerksam zuzuhören.
Der Herr Reichskänzler hat bereits angedeutet, daß diese Vor- lage in der Oeffentlichkeit seitens ihrer, radikalen Gegner vorzugs- weise bekämpft ift aus allgemein politishen und nicht aus sachlihen Gründen.
In der gegnerishen Presse babe ih keine rubige, objektive Er- örterung der Kernfrage gefunden: sind überhaupt die Zuftände, wie sie sich zur Zeit entwickelt haben, länger vereinbar mit der ftaatlihen Ordnung? (Sebr richtig! rechts.) Man behauptet, wir wollten zwar formell die Koalitionsfreiheit den deutshen Arbeitern laffen, fe ihnen aber thatsählich nehmen. (Sehr rihtig! links.) Diese Behauptung ift unrihtig (Sehr richtig! rechts; Widerspruch links), und diejenigen Herren, “welche diese Behauptung aufstellen, sollten wissen, daß dem fo ist. (Sehr gut! rechts; Lachen bei den Sozialdemckraten.) Wir denken garniht daran, die berechtigte Koalitionéfreiheit des deutschen Arbeiters aufzuheben oder auch nur zu beshränken. Jm Gegentheil, ih perfönlih bin der Ansicht, daß diese Koalitionsfreibeit in gewifsem Maße im wirthshaftlichen Interesse aufrecht erhalten werden muß. (Unterbrehung bei den Sozialdemokraten; Glodte des Präsidenten.) Es haben sich infolge der modernen Industrie gewaltige Arbeitsstätten entwidelt, Arbeitsftätten, die den Umfang und die Einwohnerzahl einer kleinen, ja einer mittleren Stadt haben. Durch die wachsende Volksbildung des deutschen Arbeiters, durh* die zunehmende Wobl- habenbeit der übrigen Klafsen der Bevölkerung sind ganz naturgemäß auch die Ansprüche der Arbeiter an ihre Lebenshaltung gewachsen und auch ihr Selbstbewußtsein, und ich will hinzufügen: dieses Selbst- bewußsein der Arbeiter hat sih wesentlich gesteigert unter der Herrschaft des allgemeinen Wahlrechts. Die Arbeiter haben erkannt, daß ihre Interessen zum theil folidarisch sind, und daß für fie ein Vortheil darin liegt, wenn sie diefe Interessen auc folidarisch geltend machen. Und wie die Syndikate ihrerseits die Preise ihrer Waaren dur Koaliticaea zu erhöhen suchen, fo koalieren sich unter Umständen auth die Arbeiter, um den Werth dessen, wovon sie leben, ihrer Arbeits- kraft, zu steigern und diese ihre Arbeitskraft so günstig wie möglich zu verwenden. Das sind wirtöschaftliße Erscheinungen, gegen die ih nichts machen läßt, mit denen das moderne Grwerbsleben meines Er- ahtens rechnen muß, und man kann sich damit trösten, daß jede Ueberspannung der natürlichen, wirths{haftlißen Gesete von der einen Partei oder der anderen s{ließlich zu einem Niedergang führt und
Abg, Freihe:r Heyl zu Herrnéeheim ift der Ansicht, daß bie
daria au das natürlie Korrektiv derartiger Ueberspannungen liegt-
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Ih bin hier in dem hohen Hause häufig hingewiesen worden auf Aeußerungen des bekannten Ehepaares Webb über die englische Arbeiterbewegung, und ‘selbft diese S{hriftfteller, die in dieser Frage auf cinem fo a1beiterfreundlihen Standpunkt stehen, {reiben über englishe Stceikverhältnifse Folgendes, was ih den Herrn Präsidenten ¡zu verlesen mir zu. gestatten bitte. Bei Besprehung der großen Ar- heiterausftände am Tyne sagen sie Folgendes :
„Innerhalb eines Zeitraumes von 35 Monaten gab es nicht weniger als 35 Wodthen, in denen die eine oder andere der vier wichtigsten Abtheilungen der Arbeiter in der Stapelindustrie des Diftrikts absolut jede Arbeit verweigerte. Das bedeutet den Still- ftand ungeheurer Betriebe, das erzwungene Feiern von Zehn- taufenden anderer Handwerker und Tagelöhner, den Verkauf ihres Hausraths und das langsame Verhungern von Tausenden von Familien, die an dem Streik ganz unbetheiligt waren. Die Wir- kungen waren aber, foweit die Gewerkvereine in Frage kamen, nit auf diese sensationellen, aber vorübergehenden Erscheinungen be- s{chränkt. Die Arbeiter haben in der That den Unternehmern in die Hände gearbeitet, die die Gewerkvereine zerstört sehen möchten. Diese inneren Kämpfe am Tyne kaben alle an ihnen betheiligten Geweikvereine in einen Zustand lokaler Shwäche versetzt, von der fie sich bis jeßt noch nicht erholt haben.“
Aus diesem Zeugniß geht hervor, daß derartige Arbeiterkämpfe über- haupt eine zweischneidige Waffe sind.
Wir wollen aber in diese Verhältnisse nit eingreifen und glauben, daß man in dieselben auch thatsählich nit eingreifen kann. Aber wenn der Arbeiter sein Recht vertritt, kann er das in einem Rechtsftaate nur nah dem Grundsaße: Neminem laedit, qui jure suo utitur. Man darf von seinem Nehte nur Gebrauß machen in einem gzordneten Staat, soweit man hierdurch das Recht eines Anderen nicht verleßt und somit in eine fremde Rechts\pbhäre nit eingreift. (Sehr rihtig! Unruhe und Zurufe bei den Sozialdemo- fraten.) (Glocke des Präsidenten.)
Ich versprehe Ihnen, daß ich dem Wunshch des Herrn Prä- sitenten jedenfalls getreulich nachkommen will. (Heiterkeit.)
Meine Herren, ih meine alfo: einen \solchen Begriff der Koali- tionsfreißeit, wie ihn die radikalen Gegner diefer Vorlage definieren, ist unvereinbar mit der Sicherheit und Ordnung des Staatswesens überhaupt. Und, meine Herren, so sehr auch Kritik an der Denk- shrift geübt ist, die wir die Ghre hatten, dem Hohen Hause vor- zulegen und die eine einfahz Zusammenstellung der Berichte der lokalen Verwaltungs- und Justizbehörden if, — so geben doch die in dieser Denk[rift mitgetheilten Thatsachen den unzweifelhaftzn Be- weis, daß man die Koalitionsfreiheit seitens der Arbeiter in einem Sinne ausgelegt hat, der mit der perfönlihen Freiheit sowobl der Arbeitgeber als der Arbeitnehmer nicht mehr vereinbar ist. (Sehr wahr! rechts.) :
Ich würde es für sehr mögzlih gehalten baben, ftatt Ihnen hier eine besondere Vorlage zu unterbreiten, einfa qgualifizierte Bes stimmungen zum Schuß der persönlihen Freiheit in das Strafgesetz- buch aufzunehmen ; denn die Bestimmungen, die Sie in dieser Vorlage
finden, find nihts wie ein durch die Erfahrung gebotener verstärkter Schuy der perfönlihen Freiheit des Individuums. (Sehr richtig! rets) Was i} Koalitionsfreiheit, meine Herren? Was isfft überhaupt Freiheit? (Zurufe von den Sozialdemokraten.) — Gewi, meine Herren, ih werde Ihnen die Antwort darauf geben, und ih werde sehen, ob Sie meine Antwort widerlegen können. — Freiheit ist jedenfalls, etwas zu thun, aber au zu lafsen. (Sehr wabr! rechts. Zuruf von den Sozialdemokraten.) Und wenn Sie von Koalitionsfreiheit — — (Zurufe von den Sozialdemokraten.) — Meine Herren, ih begreife niht, warum Sie so aufgeregt sind; wer das gute Ret für sih zu haben glaubt, hat auch den Muth der Kaltblütigkeit. (Sehr rihtig! rechts.) Die Koalitionsfreiheit ist jedenfalls die Freiheit, sh zu koalieren oder auch eine Koalition ab- ¡ulehnen. Der Kampf über die ganze Vorlage {ird sich also darum handeln: wieweit sind Gewerksgenofsen befugt, durch Nöthigung und alle die Mittel, die hier im Geseße unter Strafe gestellt werden, ihre Gewerbégenossen oder die Arbeitgeber zu zwingen, etwas zu thun oder ¡u unterlassen? Ich finde bier in der führenden Zeitung der Sozial- demolratie eine recht interefsante Auseinantersezung. Dort Leißt es bei einer Besprehung dieser Arbeitershußvorlage: (Pause. Zürufe von den Sozialdemokraten.) — Sie bekommen es ganz sicher zu hôren ; Sie brauchen sich nicht aufzuregen. — Dort beißt es also:
Das volle, unbehinderte, freie, gegen jeden Angriff, er komme von wem er will, geschüßte Koalitionérecht des Arbeiters ift eine innere Nothwendigkeit der Arbeiterverhältnisse, die durch einen rechtlich freien Vertrag von rechtlich freien Arbeitern geschlossen werden. Dem Arbeiter das freie Necht der Koalition durch Gesetzgebung, Verwaltungëmaßregeln, Rechtsprehung oder
Zwang seitens der Unternehmerschaft oder \sonstwie nehmen,
heißt: dem Arbeiter das Recht nehmen, es abzulehnen, nur unter den
Lobn- ‘und Arbeitsbedingungen zu arbeiten, die allein der Arbeit-
g?ber vors{hreibt.
Wir können uns auf diese Ausführungen durchaus beziehen, denn auf dieser Anschauung beruht unsere ganze Vorlage. Wir wollen auh dem Arbeiter das vollkommen freie Selbstbestimmungds- recht geben, unter welchen Bedingungen er arbeiten will oder nit. Die Deduktion des führenden sozialdemokratishen Blattes enthält ineines Erachtens nur eine {were Lücke: die Koalitionsfreiheit ist dier nur dahin verstanden, si zu koalieren gegenüber den ftaat- lihen Behörden und den Arbeitgebern; aber diese selbe Koalitionsfreiheit, die im Namen der Freibeit der deutschen Arbeiter- haft gefordert wird, verwandelt sih sofout in einen unerbittilihen Zwang, ih einer Koalition anzuschließen, sobald. das nur von be- tufenen Agitatoren oder unter Umständen von einer Minderheit von Arbeitern verlangt wird. Deshalb ist Ihre Deduktion der Koalitions- freihei: cine einseitige; Sie verlangen in der That, daß, wenn land- remde Agitatoren nach einer Arbeits\stätte kommen, oder wenn sogar nur ciner Minderheit von Arbeitern die bisherigen Arbeitsbedingungen nit mehr zufagen, dann sofort der Beschiuß, zu striken, als eine böbere Gewalt, als ein Schicksalsspruch angesehen - wird, dem \ich leder Arbeiter fügen muß, und Sie betraten jeden Arbeiter as Ver- tber, der sih diesem Schicksalsspruh nicht fügt. K Ih habe hier eine Notiz über cine Aeußerung, die ein sozial- *moftratisher Redner fürzlih in einer Berliner Versammlung gethan hat, und die meine Auéführungen, glaube ih, sehr drafstisch belegt,
den ih eben mir geftatiete, Ihnen aus dem „Vorwärts“ vorzulesen. { Dieser Herr sagte:
In der Denkschrift wird besonders betont, daß es eine Pflicht des Staates sei, die Arbeitswillizen als würdige Stügen des Staates zu {ügen. Also diese Schlafmüßen, diese Dummen, die noŸ nit zu der rihtigen Erkenntniß ihrer Lage gekommen find, find die würdigen Stügen des Staates.
(Hört, hört! rets. Sehr rihtig! bei den Sozialdemokraten.) Was muß das für ein Staatswesen sein, das fich nur auf Dumm- beit stüßen kann ? (Sehr gut! bei den Sozialdemekraten.) Und diese Arbeit8willigen sollen wir nit veraGten ?! Einen Sgusft kann man nur als einen Schuft ansehen. (Hört, hört! rechts. Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Also: wenn ein paar Agitatoren oder unter Umständen eine Minderheit von Arbeitern einen Streik preklamieren, ift jeder ein Dummer, jeder ein Schxft, der da sagt: ih bin nah meinen Verbältnissen mit meinem Lohn zufrieden, ih will meine Arbeit weiterflühren. (Hört, bört! rechts. Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) — Freilih, in Jhren Augen ift ja jedes Mittel, was hierbei angewendet wird, ein erlaubtes. Es ist besonders darauf hingewiesen worden in Jhrer Presse, daß diese Geseßes8vorlage ein unerhörtes Attentat auf die Koalitions- freiheit der Arbeiter sei (sehr wahr! bei den Sozialdemokraten. — Zuruf rechts) und eine Vernihtung dieses Rehts bedeute. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten. Heiterkeit rechts.) Aber Sie werden doch dur diese Vorlage in die Enge getrieben durch den Nachweis der konseguenten Unterscheidung zwischen der berehtigten Ausübung der Koalitionsfreibeit und einem durch ein übertriebenes Selbstbewußtsein der betheiligten Arbeiterschaft hervorgerufenen M iß- brauch derselben. So zeigt fh bei dieser ganzen Debatte im flaren Liht, was Sie JIßbrerseits und die radikalen Gegner der Vor: lage eigentlih unter Kealitionsfreiheit verfteben. „Ohne ein Recht, zu drohen den Arbeitern gegenüber
— i bitte, meine Herren, bier recht aufmerksam zu folgen —
wäre in der That das Koalitionsreht völlig werthlos.“ (Hört, hört! rets.) Das fagt der „Vorwärts" bei Bekämpfung der Vorlage, und dabei ift das äußerst Interefsante, daß in dieser Vorlage die bisherige Bestimmung der Gewerbeordnung, wonah die Drohung auch mit einer berechtigten Handlung unter den §153 der Gewerbeordnung fällt, yerade aufgehoben ist. Es steht expressis verbis darin , daß eine Drohung mit berechtigten Handlungen nicht mehr unter das Gesetz fällt. Was folgt daraus? Daß Sie nach Ihrer Auffaffung der Koa- litionsfreiheit auch das Necht für sich in Anspruch nehmen, mit unberehtigten Handlungen zu drohen. (Sehr richtig! rechts. Heiterkeit links.) Wie man im Einzelnen darüber denkt, er- giebt sih aus einem sehr interessanten Artikel der „Neuen Zeit“, wo es heißt:
„Die Quintessenz ihrer zehn Paragraphen
— ihrer ist klein geschrieben ; es gebt auf die Vorlage —
besteht darin, dur einz Reihe kautshukner Strafandrohungen alles
das zu hindern oder durch übermäßige Gefängniß- und Geldstrafen
zu râhen, was zur wirksamen Durchführung eines Strikes noth-
wendig ist. Es giebt keine zur praktishen Durchführung eines
Strikes nothwendige Handlung, die nicht unter die kauts{chuknen
Strafbestimmungen des Geseßes gebracht werden könnte.“ (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Nun ist aber in diesem Ge- segentwurf Feine. Handlung unter Strafe gestellt, die nit ent- weder mittels körperlihen Zwanges oder mittels einer Drohung, einer Ehrverleßung oder Verrufserklärung oder mittels einer vorsäßlihen Körperverlezung oder Sachbeshädigung begangen if oder in einer \{uldhaften Betheiligung an einer dieser Handlungen befteht. Mit anderen Worten: Sie bezeichnen alfo diese offenbaren Rechts- widrigkeiten als nothwendige Vorausseßungen für die Ausübung der Koalitionsfreibeit in Jhrem Sinne.
Den Gipfel in dieser Beziehung leistet sich eine im „Vorwärts“ abgedruckte Aeußerung des Organs der Vereinigung der Maler. Dort wird gesagt:
„Webe dem, welcher es wagen follte, den Freiheitsidealen der Sozialdemokratie zu nabe zu treten!“ (Hört! rets.) / „Die Annahme der Zuchthausvorlage durch den Reihétag wäre die Proklamation der Revolution (Heiterkeit rechté), nicht der Revolution desselben Tages, aber der Revolution der nahen Zukunft.“ : : Ich entnehme dieses Zitat dem „Vorwäris*“. I babe es selbft in der betreffenden Zeitung niht nahshlagen können. Das Blatt folgert weiter : T „Es bleibt hiernach für die Arbeiterkflafse nur ein Zweifaches übrig. Entweder die Arbeiter verzihten fernerhin auf jeglihe Ver- befserung ihrer Lebenslage, oder sie begeben fich auf dex Boden der Ungesetlichkeiten. Ersteres werden sie nie thun, und daß fie zu leßterem niht gezwungen werden, hat der Reichstag in der Hand, indem er den Gesezentwurf einfa und obne lange Verband- lungen ablehnt.“ i y
Ja, meine Herren, der Drohung mit der Revolution, der sehen wir rubig entgegen; Sie hab:n ja auch einmal gedroht mit dem großen Kladderadatsch, haben sih aber überzeugt, daß fib in der Welt-
geschichte die Dinge nicht so schnell vollziehen, wie man manchmal in cinem Vereinslokal glaubt. (Heiterkeit.) Aber Sie haben doch seit 1891, das kann ih nicht leugnen, in Bezug auf die Auffassung vom Recht der Arbeiter innerbalb des ge\ammten Staatsorganismus recht crheblihe Fortschritte gemaht. No 1891 hat die sozialdemo- fratishe Fraktion im Reichstage durch ihre Anträge zu § 153 der Gewerbeordnung fkörperlihen Zwang, Drokbung, Ebrverlegung und Verrufserklärung als Waffen in den Arbeiterkämpfen unter Strafe g‘\tellt wissen wollen und dadurch die Verwerflichkeit dieser Kampfes- mittel und ihre Gntbehrli@keit für eine becechtigte Ausübung des Koalitionsrehtes autdrücklih anerkannt (hört, hört! rechts), und diefe Mittel also auch nicht für nothwendig gehalten, um das Koalitions- recht thatsählich auszuüben, und jeßt haben Sie den Fortschritt ge macht, daß Sie sagen: ohne Drohung, ohne die Handlungen, die in diesem Gese unter Strafe gestellt find, ift das Koalitionsre@t übel haupt niht auszuüben. (Sehr gut! rechts.) Was heißt das? Das heißt nihts Anderes, als die offfene Erklärung der Partei, die sich allein für eine arbeiterfreundliGe Partei hält: - Der Staat find wir, wir beschließen, was der Arbeiter zu fordern hat; jeder Staatse
aber freilih schr wenig zu dem Begriffe von Koalitionsfreiheit paßt,
bürger, der Arbeiter if, hat si diesen Beschlüssen zu fügen, und wir
nehmen auch in Anspruch, diese Beschlüsse zu erxekutieren und zwar zu exekutieren gegen jeden Widerwilligen.* Wenn der Staat das duldete, fo würde man in der That sagen können, der Staat legt das Schwert seiner Gewalt aus der Hand. (Sehr richtig! rets.) Zwangsrechte kann nur der Staat ausüben und der, dem die Zwangsrechte dur ftaatlihe Autorität und staatlihe Vollmatht übertragen sind, aber nie ein Privatmann. Darin ruht der kolossale logische Mangel Ihrer ganzen Deduktion, daß Sie sagen: weil die Arbeiter in der Ge- sammtheit bessere Bedingungen durch Koalitionen haben müssen, deshalb muß fich auch jeder einzelne Arbeiter zwangsweise den Ver- fügungen irgend einer Parteileitung oder irgend welcher Agitatoren fügen. Sie wollen Zwang üben, indem Sie in dem bestehenden Staate einen Staat bilden, Zwang üben, indem Sie die Solidarität der Arbeiter, der Interessenten, die vielfa garniht vorbanden if, dur derartige terroristishe Mittel herbeiführen, und deshalb müssen Sie auch Feinde dieser Vorlage sein, das gestehe ih Ihnen zu. Jch frage Sie, wie verträgt sih nun gegenüber diesen Thatsachen die Er- klärung, die ih vorhin hier verlesen hatte, daß Sie freie Arbeiter und freien Arbeitsvertrag gegen Jedermann verlangen? Jedermann ist niht nur der Arbeitgeber, es ift nit nur der Staat, sondern vor allen Dingen is Jedermann in der Arbeiterbevölkerung auch der Mitarkeiter, der Arbeitsgenofse. Meine Herren, es ift rihtig, daß die Vorschriften, die in der Vorlage niedergelegt sind, wesentlich cingebendere sind, wie diejeuigen der Gewerbeordnung von 1869. Aber ih glaube, selbft die Herren von der sozialdemokratisckhen Partei werden zugestehen, daß fch seit dem Jahre 1869 die Ver- bältnifse sehr erheblih geändert haben, wie ich vorhin {on andeutete, mit der ¡unehmendes Vergrößerung der Industriezentren, mit der waGsenden Volksbildung, die ih gern zugestehe, mit der Zunahme der Woblhabenbeit des ganzen deutshen Volkes, und auch dur die Be- theiligung der Arbeiter an den direkten Reichstag8wahlen hat ih das Seltftbtewußtsein der Arbeiter ganz außerordentlih gesteigert, und dieses gesteigerte Selbstbewußtsein hat eben unter Umständen auch die Arbeiterbevölkerung dazu geführt, in ihrem Interesse eine Macht für fich in Ansvruch@ zu nehmen, die mit den Interessen und der Rechts- sphäre der übrigen Staatsbürger und der jeßt bestehenden Staats- ordnung absolut unvereinbar ift.
Meine Herren, wer die Berechtigung der Vorlage beftreitet, muß meines Erachtens entweder den Beweis führen, daß die Hand- lungen, die wir in dem Gesegentwurf unter Strafe gestellt haben, sittlih erlaubt, daß fie nicht widerrehtlich find, daß sie nicht die persönliche Freibeit eines Anderen beshränken, oder er muß den Be- weis führen, daß die bestehenden geseßlihen Vorschriften diese Hand- lungen {hon unter Strafe stellen , mithin vollkommen ausreichen. Wir find der Ansicht, daß die Handlungen , die wir in der Vorlage unter Sirafe gestellt baben, au ftrafwürdige sind, daß sie in einem geordneten Staate nicht geduldet werden können, und daß, wie die juristische Erfahrung gelehrt bat, die bisherigen Vorschriften zu ihrer Unterdrückung sih als ausreihend nicht erwiesen haben.
Daß wir Licht und Schatten gleich vertheilen wollen, geht am allerbesten daraus bervor, daß wir auch die Arbeitgeber unter Strafe gestellt haben (Lachen bei den Sozialdemokraten), die unge}eßliche Mittel des Zwanges gegenüber ihren Arbeitern anwenden und dur \solche Mittel Arbeiter von geseßlich erlaubten Koalitionen fernzuhalten suchen. Wie ih die Herren noch erinnern wollen, wurde der gleiche Antrag im Jahre 1891 bei Berathung der damaligen Novelle vom Abg. Hirsch gestellt, aber vom damaligen Handels-Minister Freiherrn von Berlepsh für niht annehmbar erklärt, Um Jhnen zu zeigen, daß wir durchaus gereht und unparteiisch handeln wollen, haben wir deshalb di:se Bestimmung expressis verbis in das Gesetz aufge- nommen, weil es nach der Judikatur bisher zweifelhaft war, ob der 8 153 der Gewerbeordnung auch auf die Arbeitgeber Anwendung finden konnte; die Gerichte haben in dieser Beziehung verschieden entschieden.
Dazu kommt, daß es sih bei der Anwendung jener ungeseßlichen Mittel niht immer uur um Fragen handelt, die mit der Besserung des materiellen Looses der Arbeiterbevölkerung zusammenhängen, son- dern sehr häufiz um reine Machtfragen, vor allen Dingen darum — und das halte ich eigentlich für das bedenklihste Mittel —, daß Ausstände lediglih Hbervorgerufen werden, weil organisierte Arbeiter nicht mit unorganisierten zusammenarbeiten wollen, oder weil man einen Werkführer, einen Aufsicht8beamten beseitigen will, der, meines Erachtens korrekterweise, der Ansicht ift, daß der Werkführer zunächft der Vertrauensmann des Arbeitgebers und niht das willige Organ des Arbeitnehmers ift. ;
Ein englisher Soztalpolitiker, der sih gegen das Bestreben der englishen Gewerkvereine ausspricht, die Beschäftigung der freien Ar- beiter zu hindern, {reibt hierzu fehr charakteristisch auf Grund der englisGen Beobachtungen Folgendes:
„In jedem System der Sittenlehre, das ih kenne, ift das Necht zu arbeiten unbestritten und das Necht, Arbeiten zu geben, gleihfalls. Die Unionisten sagen aber zu den Arbeitern: ihr sollt nicht arbeiten, und zu den Arbeitgebern: es soll euch nicht gestattet scin, Beschäftigung zu geben. Die Sklaverei war humaner.“
Und bierzu möchte ih ncch meinerseits bemerken, daß in dem Bericht der Royal Commissíon ‘of labour ausdrüdlich festgestellt ift, bie allgemeine Politik der englishen Gewerkvereine gehe dahin, „thren Mitgliedern das gemeinsame Arbeiten mit unorganißierten Arbeitern zu untersagen“.
Ueber die zablreih hierüber erwachsenen Strikes und Betriebs- tôörungen sind nach den Erbebungen der genannten Kommission vielfah Klagen erhoben worden. Die Kommission
— deren Mehrbeit übrigens den Trade Unions günftig gefinnt ift — hielt jene Klagen insofern für berechtigt, als sie das Bedürfniß an- erkannte, die Gesetzgebung von 1875 zum Schutze der Arbeitswilligen weiter auszugestalten, um die Arbeitswilligen in allen Fällen gegen violence und forcible obstruction, also gegen Gewalt und gee walt’ame Behinderung, zu unterstützen. N
Also auch die englishe Kommission, die seinerzeit zum Studium der Arbeiterfrage eingeseßt wurde, hielt die sogenannte Konjurations- bill vom Jahre 1875 nicht für genügend, und war der Ansi@t, die Geseßgebung müsse verschärft werden, um die nihtorganisierten Ar- beitswilligen zu hüten gegen den unerhörten Druck der organisierten. Wenn fortgeseßt die Bestimmungen Englands uns entzegengehalten werden, fo glaube ich bier den Beweis geführt zu haben, daß dieses Zeugniß nicht zutreffend ift. j
Fch möchte nunmebr auf den Paragraphen der Vorlage eingeben,
der besonders Gegenstand des Angriffes gewesen ift, nämlih das