1899 / 144 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle T Ce und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der En ect wird aus den unabgerundeten Fohlen berechnet.

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

Deutscher Reichstag. 97. Sißung vom 20. Juni 1899, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Die erste Berathung des Geseyentwurfs zum Schuß des gewerblihen Arbeitsverhältnisses wird fortgeseßt.

Abg. Dr. von Leveyow (d. konf.) {ließt sich den Ausführungen des Staatssekretärs Grafen von Posadowsky vollkommen an, daß die Soztaldemokraten einen Staat im Staate zu bilden suchten, Das Koalitionsrecht werde nit angetastet; es solle aufrecht erhalten werden, es solle aber nit unter Anwendung von Zwangsmitteln aus- geübt werden. Das, fährt der Redner fort, ist die Tendenz des Gesetzes, und mit dieser Tendenz haben wir es in der all- gemeinen Berathung allein zu thun, Wir haben den Wunsch, die Arbeiter nah jeder Richtung hin zu {üen gegenüber den unendlich vielen Klagen, .daß man sie zu Strikes und Koalitionen gezwungen habe, daß die Arbeitgeber sie ge- drückt baben durw schwarze Listen 2.; nach betden Seiten hin soll die Vorlage den Arbeitern und auch den Arbeitgebern Schuß gewähren. Niemand kann etwas dagegen haben, daß die Gesetzgebung es hindert, daß ein förperlicer Zwang ausgeübt wird gegen irgend jemanden. Wenn die Gesetzgebung dazu nicht ausreicht, jo müssen wir zu einer Aenderung derselben fommen. Durch allerlei Verdächtigungen und Miß- brauch von Aeußerungen is die Vorlage in einem falschen Lichte dar- geftellt worden. Wenn seitens der Arbeiter deshalb irrthümliher Weise Widerspruch gegen die Vorlage erhoben wird, so haben wir darauf nit zu bôren, auch nit auf die Arbeitgeber und die Wäbler, sondern wir haben allein das Interesse der Allgemeinheit zu beahten. Die Vor- lage verbessert die Koalitionsfreiheit, weil sie den Arbeiter {ügt in

edeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den

der Ausübung seines Rechts, auch von dem Koalitionsrecht keinen Ge- brauch zu machen. Die Vorlage if eine gute Grundlage für die weitere Berathung, und zum Zwecke dieser weiteren Berathung bitte ih Sie, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Ih möchte zunächst dem wider- sprechen, daß derjenige, der fich gegen die Bestrafung des körperlichen Zwangs, der Verlegung 2c. ausspri(t, dadurch in den Verdacht kommt, daß er diese Dinge billigt. Wer ein Mandat ausübt, der muß auf einen folhen Verdacht gefaßt sein. Die Beweisführung der Vorlage ist ungefähr dieselbe, als wenn man sagen wollte, daß die Jahr aus Jahr ein vorkommenden Verstöße gegen das Strafgeseßbuh den Beweis ergeben, daß das Strafgeseßbuch niht auéreiht. Die Vorlage ift in direkten Zusammenhang mit der Koalitions- freiheit gebraht worden; fie soll die Koalitionsfreiheit s{hüßgen egen den Koalitiontzwang. Wie man daher fagen kann: der

ushau der Koalitionsfreibeit müsse einer anderen Gelegenheit vor- behalten bleiben, ist für mi und alle meine Freunde, in deren Namen ih spreche, nicht recht erfindlih. Man kann doch z. B. den Ehebruch nit unter Strafe nehmen, ehe man die Ebe nicht als eine geseßliche Insti- tution des Reichs hingestellt hat. Zum Schuße des Koalitionsrehtes haben wir aber nur den negativen Schuß des § 152 der Gewerbe- ordnung; dieser hebt nur ältere Verbote und Strafbeftimmungen auf, es muß aber doch positiv gesagt werden, was Rechtens ist. Die Koalitionéfreiheit is nur gesihert für gewerblihe Unternehmer und Gehilfen und für Fabrifarbeiter und nur zum Zwecke der Er- langung günstiger Arbeitsbedingurgen. Die Sicherung beschränkt fich also auf einen fleinen Kreis von Personen und Sachen. Wir fordern auf dem Boden des gemeinen Rechts allgemeine Koalitionsfreiheit für alle deutshen Reihsbürger und für alle Zwecke, zu denen fie sich vereinigen föônnen. Wir verlangen die Koalitionsfreiheit ausgedehnt

niht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Koalitionen Aller

eßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

untereinander, also die positive Beseitigung einzelstaatlicher Hindernisse, welhe ein JInverbindungtreten verbieten. Die Arbeitervereine müssen vom Reih als Rechtspersönlihkeit anerkannt werden, wenn sie die allgemeinen Bediagungen erfüllen, Ehe diese längst ge- forderte Koalitionsfreiheit niht Aufnahme in die Reichegesetzgebung gefunden hat, kann von einem Schuß derselben keine Rede sein. Anlaß zur Forderung nach Verschärfung der Strafbeftimmungen haben die Ausschreitungen fozialdemokratischer Führer oder Partet- genossen freilich gegeben. (Widerspru bei den Sozialdemokraten.) Das mag Ihnen niht angenehm sein; aber es ift so, Es leiden aroße Kreise der Arbeiter unter Bedrückung sozial- demokratisher Berufsgenofsen. Aber wir sind der Meinung, daß dagegen die völlige Freiheit der Organisation ein nicht zu unter“ schäßendes bedeutsames Mittel abgeben wird: denn organisierte Arbeiter werden fehr viel vorsichtiger und sorgsamer zu Werke gehen als nihtorganisierte Arbeiter. Dieser Meinung sind wenigstens die Organisationen der christlihen Arbeiter. Und so unangenehm es ihnen fein mag, werden die Sozialdemokraten diesen Arbeitern die volle Organisationéfreibeit gewähren müssen. will nit die Arbeiterorganisationen lediglich auf den Weg der Selbsthilfe vers weisen, ih will ihnen au die Staatshilfe und den staatlichen Schuß nicht versagen. Gegen die Vorlage if der Einwand der Stückarbeit und der Lückenbüßerei zu erheben. Jede Lücke in der Geseygebung soll dverch eine besondere Ausnahmegeseßgebung ausgefüllt werden. Wir aber wollen organifatorisch volle Arbeit gemacht haben auf dem Boden des allgemeinen Rechts. Die Vorlage ist ein Ausnahmegesetz zu Gunsten der Arbeitgeber, das noch bedenklicher wird angesichts der himmel- \hreienden Parteilichkeit unserer Gerichte, die zu Unguvsten der Arbeiter auf die schärfsten Strafen erkennen, während die Arbeitgeber sehr milde davonkommen. (Präsident Graf von Balleftrem: Der Redner hat die deutshen Gerihte einer himmelschreienden Parteilid keit bezichtigt. Ih rufe ihn deshalb zur Ordnung.) Es muß dah

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irkt werden, daß solche Urtheile, die der Meinung des Gefeßgebers nit entsprechen, unterbleiben. Deshalb wollen wir die Vorlage aber nicht in zweiter Lesung ohne weiteres ablehnen, sondern wir wollen die Gelegenheit, da ‘die Frage des Koalitionsrehts einmal aufgerolit ift, benußen, um das Koalitiondsreht richtig und positiv zu gestaltea. Fn der Jangen Pause zwischen der ersten und zweiten Lesung wird die Regierung fich überlegen können, ob sie uns nit folgen will.

Abg. Bassermann (nl.): Die Ausführungen der Negierungs- vertreter haben mich gestern enttäu}cht; ih hatte erwartet, daß eine solche Vorlage mit etwas mehr Elan vertreten werden würde. Es mag das ehrlih sozialpolitishe Herz des Staatssekretärs des Reichsamts des Innern zu einer gewissen Resignation geführt haben; es mag bei ihm der Zweifel aufgetauht fein, ob die Vorlage der Weg zum Frieden sei. Wir erkennen mit dem Staatssekretär an, daß die Handhabung des Koalitionsrehtes zu Ausschreitungen führen fann, für die Remedur geschaffen werden muß; es wird si fragen, ob die Machtmittel des Staates zu dieser Remedur ausreiben, oder ob neue Machtmittel geschaffen werden müssen. Herr Lieber verlangt den Ausbau des Koalitionsrehts als Vor- bedingung für jede Nemedur. Das haben wir in gewissem Sinne ver- langt. Aber die Verhandlungen haben bisher ergeben, daß eine Bor- lage, wie sie hier vorliegt, nit zur Annahme gelangen wird. Die Prüfung der Vorlage darauf hin, ob sie wirksame oder nur papierne Abhilfe bringt, ergiebè für mich ein ungünstiges Ergebniß, und deshalb wird die Vorlage wohl abzulehnen fein. Man will einen Schuß gegen den Terrorismus; aber die vor- geshlagenen Maßregeln sind nicht wirf:am, sie werden \{chädlich wirken und nur die Macht der Sozialdemokratie stärken. Jeder denkende Arbeiter erahtet das Koalitionsreht als fein höchstes Gut, mag er Sozialdemokcat sein oder auf reichstreuem Boden stehen. Er wird mißtrauisch sein gegen jede Maßregel, die dieses Koalitionsrecht au nur anzutasten scheint. Der Gedanke, daß die bürgerlichen Par- teien das Koalitionsrecht antasten könnten, darf nicht aufkommen, wenn niht der monarhische Sinn in den Arbeiterkreisen vershwinden soll, wenn nicht die Arbeiterbewegung, wie unser Führer von Bennigsen einmal ausgeführt hat, in revolutionäres Fahrwasser einlenken foll. Diese Vorlage is nicht geeignet, den Sozialdemokraten das Wasser abzugraben; gegenüber unseren Vorschlägen bezüglich der gemein- samen Organisationen der Arbeiter und Arbeitgeber haben wir den Vorwurf zur Genüge hören müssen, daß wir Péantasten und Ideologen seien. Das wird au heute wieder der Fall scin. Aber man kann niht alles auf das Urtheil der Arbeitgebec stellen, man kann diefe niht zum alleinigen Richter mahen. Die Arbeitgeberkoalitionen sind mächtiger als alle Arbeiterkoalitionen. Das zeigt die Bewegung der Arbeitgeber, den Arbeitsnahweis in ihrer Hand zu vereinigen; das zeigen auch die Aussperrungen der Bauhandwerker feitens der Arbeit- geber, wobei sehr viele unshuldige Arbeiter leiden müssen. Eine solche Zeit is niht geeignet für eine folche Vorlage. Der Gesammt- eindruck der Vorlage auf die sämmtliwen Arbeiter in Deutschland ift ein ungünstiger. Nur die Sozialdemokratie scheint die einzige Partei z4 sein, welhe eine reine Freude an dem Geseg hat, weil es dazu beiträgt, die Reihen der Soziald-mokraten wieder zu s{hließen, die auseinanderzugehen drohten. Man wird freilih sagen: Das find Täuschungen, die Sozialdemokratie sei und bleibe revolutionär. Das w-rden Herr Bebel und Herr Singer bestätigen, aber das ändert an der Thatsache nichts, daß si ein Wandel innerhalb der Sozialdemokratie vollzieht. Wenn die alten Ladenhüter der Sozialdemokratie nicht mehr ziehen, dann fommt ein solhes Gese, und dann ift der alte Agitations- toff wieder vorhanden. Das vollzieht sih mit einer gewissen Regel- mäßigk:it. Aber aus den Vorlagen wird schließlich nichts, nachdem man eine Zeit lang gearbeitet hat. Wenn man wegen solher Vor- lagen den Reichstag auflösen würde, dann würde es si darum handeln: für oder gegen das Koalitionsre{t, und dabei würde die Regierung nit allein die Arbeitershaft gegen sih haben, sondern au große Kreise des gebildeten Bürgerthums, die sonst bereit sein würden, den lezten Mann und den leßten Groschen zu bewilligen. Da sollte h die Regterung doch überlegen, ob sie die Vorlage nit lieber zurückziehen will, Nur 2 Millionen stimmen für die Sozialdemokratie, das be- weist, daß die Arbeiter ncch lange nicht in ihrer Mehrbeit der Sgzialdemokratie anheimgefallen sind. Die christlißhen Arbeiter- organisationen, die Aus\{chüsse der Gewerbegerichte, die Hirs{-Duncker- {en Gewerkvereine, alle Organisationen sind gegen die Vorlage. In dem Moment, wo wir urs bemühen müssen, wie Graf Posadowsky auéführte, den Arbeitern näher zu kommen, ein fo großes Kapital an Vertrauen in den reihétreuen Arbeiterkreisen zu ershüttern, das ift ein bedenklihes Unterfangen. Wir haben manches erlebt vom preußischen Schulgeseß bis zum Vereinsgeseßk. Wobin geht die Reise? Die Koalitionsfreiheit is gewissen Kreisen ein Dorn im Auge, ebenso wie das allgemeine Wahlreht. Man hat diese Kreise als die „Scharsmacher“ bezeichnet. und wir legen Werth darauf, diesen Kreisen hon bei den ersten Schritten entgegenzutreten. Die Bau- handwerker haben über ten ODruck der Arbeiterorganisationen am lautesten geklagt. Gerade in diesem Gewerbe is aber bekannter- maßen auch auf seiten der Arbeitgeber manches nicht richtig. Die Sozialdemokratie is allerdings insofern an der Einbringung dieses Gesez28s huld, weil sie dcn Koalitionszwang als exlaubt dar- stellt. Das muß Verwirrungen in den Köpfen der Arbeiter anrichten, zumal durch diese Kritik alle Bestraften als Märtyrer glorifiziert werden, Der gesammten Arbeiterbewegung wird die Sympathie da- durh entzogen, daß man sie oft mit der Sozialdemokratie identifiziert ; das is nicht richtig, wie wir hon oft ausgeführt haben. Aber diese Meinung i} vielfah außerhalb des Hauses verbreitet, aud bei den Staatsanwälten. Die Rechtsprehung kommt zu seltsamen Konsequenzen in der Anwendung des Groben-Unfug- Paragraphen z. B. bezüglih des Strikepostenstehens u. #. w. Redner führt mehrere Beispiele dafür än, die bedenklih machen müßten, für den angeblichen Mißbrauh des Koalitionsrechtes noch besondere Strafvorschriften zu schaffen, und fährt dann fort: Auch ist die Strafe oft eine abnorm hohe. Und nun die Denkschrift. Legen Sie dem Reichstage eine Denkschrift vor über die Vorgänge auf dem Lande bei Kirhweihen, über die Vorgänge in \tudentischen Kreifen u. f. w., man wird die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Lesen Sie nah, wie zablreih die Kontraventionen bei den Gewerbe- treibenden sind, Man köunte da au entrüstet sein über die Neigung der Gewerbetreibenden zu Geseyzesüberschreitungen. Wenn in der Denkschrift von Zusammenrottungen gesprohen wird, fo muß man fragen: Wo i} denn die Polizei? Wenn die Polizei nicht auêreiht, dann soll man Soldaten zu Hilfe nehmen und {ließli au die Feuersprize. Ausschreitungen passieren nicht allein bei Strikevergehen, sondern auch anderweitig, ohne daß man die Thäter entdeckt, Jch erinnere nur an die unentdeckten Mordthaten. Das rehtfertigt aber niht den Schluß: weil ih den Einzelnen nicht fangen kann, deëwegen nebme ih gleich einen ganzen Haufen. Wären die Gutachten der Gewerbe-Inspektoren eingefordert worden, fo wäre nicht das trübe Bild entstanden, welhes die Denk- [hrift liefert. Die Denkschrift bedauert die Strikes, sie hâlt sie für verwerflich, Wir verurtheilen den Koagliiions- ¿wang und jede Ausschreitung bei Ausständen, aber des- wegen sind wir noch nicht aewillt, Vors&riften anzunehmen, die garniht wirksam sind; fo z¿. B. bleibt es \traflos, daß organisierte

rbeiter die nihtorganisierten aus der Arbeit verdrängen, daß s{chwarze isten aufgestellt werden 2c. Nur der Dumme, der Ungeschickte, der en des lebhaften Temperaments verfällt in die Fangeisen der trafvestimmungen Das if k-ine rihtige Geschgebung. Redner gebt auf die einzelnen Bestimmungen der Vorlage ein, die er meist als niht annehmbar bezeihnet, und führt dann weiter aus: omme zu dem Ergebniß, daß eine Vermehrung der Strafmittel nicht ap owendig ift, daß der Staat bei fräftiger Handhabung seiner ahtmittel, daß die Polizei bei rihtigem Einschreiten die Straf- poaten der gerechten Sühne zuführen und Ausschreitungen verhüten Arbe; Wir wollen uns in die Kämpfe zwischen Arbeitgebern und p itern niht einmishen. Ein Theil meiner politishen Freunde tahtet allerdings den Ausbau des § 153 der Gewerbeordnung im beil der 1890 abgelehnten Verschärfungen für nothwendig. Dieser eil meiner Freunde erkennt die §8 1 und 2 und den ersten Absatz

des § 4 als eine geeignete Grundlage für die Weiterberathung an. Gbenso vielleiht die Beflimmungen über die Strikeposten. Dieser Theil meiner politischen Freunde wünscht aub eine kommissarisWe Be- rathung. Ich sollte aber meinen, daß eine solche kommifsarishe Be- rathung niht nothwendig if. Während der Pause in den Berathungen des Reichstages werden die Erörterungen über die Vorlage fortdauern, deshalb wird es befser sein, sofo:t im H2rbste die Vorlage zur Ab- lehnung zu bringen. Jun einer Session, in welcher die Regierung es anerkennt, daß die Sozialpolitik gefördert werden muß, kann ih es nur bedauern, daß eine folche Vorlage eingebracht ift. Die Ein- bringung der Vorlage ift ein politisher Febler, weil dieselbe geeignet it, die Arbeiter zu dem Eindruck zu bringen, daß sie zur zweiten Klasse der Bevölkerung gehören. Dieser Eindruck kann nur durch eine \{hleunige Ablehnung beseitigt werden. Die Kreise, die für die Vor- lage sind, werden davon nicht b-friedigt sein; denn diese Kreise wollen viel mehr. Wir bedauern, daß die Vorlage so spät eingebrabt ift, daß damit der Sozialdemokratie so lange Agitations\toff gegeben worden ist. Es stehen sich hier zwei Weltanshauungen gegen- über. Die eine sieht in der Arbeiterbewegung nur die Sojzial- demokratie, die andere Weltanshauung vertraut der gesunden Vernunft der Dinge. Sie erkennt das Berechtigte der Sozial- demofratie an und betont, daß durch eine richtige Sozialpolitik es ge- lingen wird, das Vertrauen der Arbeiter wieder zu gewinnen und den Bann der Sozialdemokratie zu brechen. Auf diesem Wege sind drakonishe Geseßze niht brauchbar. Diese leßtere Weltanshauung seht hoffnungsfreudiag in die Zukunft und vertraut, daß es gelingen wird, die Arbeiter für eine vaterläntishe Politik zu gewinnen. Aus dieser Anschauung stimme ih gegen das Geseß und gegen die Kom- missionsberathung.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Sie sehen aus dem gegenwärtigen Wortlaut des Paragraphen, wie schwierig die Fassung derartiger Bestimmungen ist. Um die Formulierung zu erleichtern, if die Fassung gewählt worden. Ziehen Sie vor, an Stelle dieser eine andere zu sehen, ziehen Sie vor, den Versuch wieder hineinzubringen, so kann ih Ihnen erklären, die ver- bündeten Regierungen werden dagegen nichts einzuwenden haben.

Zweitens hat der Herr Abg. Bassermann hervorgehoben, daß wir neben den Verabredungen auch die Vereinigungen in die Vorschrift hineingezogen haben. Ob nah dem bestehenden Gese die Ver- einigungen, die jeßt ausdrücklih erwähnt sind, unter den Paragraphen fallen oder nicht, das ift streitig in der Rechtsprehung; einige Gerichte sagten Ja, andere verneinen es. Wir haben bier keinen polemischen Zweck verfolgt, sondern nur den Wunsch gehabt, dieie Streitfrage aus der Rechtsprehung heraus8zubringen. Keine andere Absicht hat dabei obgewaltet, und wenn Herr Abg. Bafsermann darin au irgendeinen \hwarzen Gedanken vermuthet, so is er eben auf dem Ir wege.

Der § 1 hat zwei Hauptgesihtspunkte, die eigentlih allein Gegen- stand der Diskussion in der Generaldebatte sein könnten. Erftens ver- biet:t er gerade wie das bisherige Gese, daß jemand gezwungen wird, einer Koalition beizutreten; hierin ändert er das Gesey nicht. Er ergänzt es aber, indem neben dem Zwange zur Koalition jeckt auh das Umgekehrte berücksihtigt wird: es soll niemand gezwungen werden, einer Koalition fern zu bleiben. Das ift neu, das soll aber gar nicht vornehmlich dea Arbeiter und ihre Agitatoren treffen, nein, nah dieser Seite ist die Ergänzung ebenfosehr gerichtet gegen die Arbeitgebec, die keinen folchen Zwang gegen ihre Arbeiter versuchen sollen, Wenn die Herren die praktishen Ver- hältnisse sich einmal an der Hand dieses Paragraphen zurechtlegen, fo werden sie das au erkenner.

Fh mödte dabei bemerken, wenn der Herr Abg. Bebel uns gestern den Vorwurf machte, daß die Syndikate der Arbeitgeber ganz un- berührt bleiben und, weil siz eben Organisationen von Arbeitgebern seien, von dieser Bestimmung nicht getroffen würden, während Arbeiterkoalitionen dadur s{chwer bedrängt we:den sollen, so hat er den Paragraphen auch niht in seiner Tragweite erkannt. Es ist allerdings die Absicht der Regierung, daß der Paragraph auch auf die Syndikate anwendbar sein soll, daß in solhen Fällen, in denen einzelne Arbeitgeber von einem Syndikat unter Drohungen genöthigt werden, beizutreten, auch das Syndikat unter diesen Paragraphen falle. So ein- seitig sind wir also nicht gewesen, wie Herr Bebel es gestern aus- geführt hat.

Wir haben also den Paragraphen ergänzt dur Be- stimmungen, wonach auh derjenige bestraft werden soll, der mit unberehtigten Zwangsmitteln von der Theilnahme an Koalitionen jemanden abbringen will, Soll ein solcher Zwang nah der Ansiht des Herrn Abgeordneten Dr. Lieber gestattet sein? Ist er nit ebenso unberechtigt, wie der Zwang zum Beitritt? Ist es nicht einfa konsequent, die Bestimmung fo zu er- gänzen? Und, meine Herren, was haben wir denn damit anderes gethan als das ausgeführt, was bereits im Jahre 1891 von der liberalen Seite des Reichstags aus verlangt wurde? Damals wurde von den Abgeordneten Hirsch und auch, wie ih glaube, Gutfleis, autdrücklich eine Ergänzung des bestehenden Rechts in dem Sinne verlangt, daß auh derjenige strafear sein soll, „der dur Zwang oder Drohungen u. \. w. Arbeitgeber oder Arbeiter hindert, an Verabredungen theilzunehmen oder sie bestimmt, davon zurüdck- zutreten.“ Wenn wir also den § 1 in dieser Weise ergänzen, so be- finden wir uns auf Wegen, die 1891 der Regierung gegenüber von angesehenen Parteien des Hauses vertreten wurden. Heute natürlich, wo die Regierung dasselbe bringt, ist das ganz was anderes! Auch der Herr Abg. Auer hat damals einen Antrag gestellt, der den Zweck verfolgte, nah dieser Nichtung hin natürlich nur im Interesse der Arbeiter, nicht der Arbeitgeber, Schuß zu gewähren. Auch er erkannte, daß das bestehende Reht nah diefer Richtung hin eine Lücke enthalte, und wenn wir gegenwärtig nun das Gese ergänzen, so thun wir nichts, als in der Richtung arbeiten, die bei den Berathungen des Geseßentwurfs, den der Herr Staats- Minister von Berlepsh im Namen der Regierung vertrat, uns als die richtige vorgehalten wurde. Wir führen nur gerecht und unparteiisch nah beiden Seiten daëjenige aus, was damals hier im Hause gewünscht wurde. Ih glaube, wenn der Herr Abg. Dr. Lieber die Güte hat, die Vorlage in diesem Punkte noch einmal zu prüfen, wird er niht behaupten können, daß wir Stückwerk schaffen, sondern daß wir im Gegentheil das Stückwerk des geltenden Gefeßes ergänzen und so den Schuß gegen Zwang, der bezüglich der Koalitionen ausgeübt werden kann, vollständig und erschöpfend regeln. Es wird in Zukunft, wie bisher, niemand gezwungen werden fönnen, Koalitionen beizutreten, aber auch, wie bisher niht, niemand gezwungen werden können, von Koalitionen fern zu bleiben. Diese Ergänzung liegt im Sinn des geltenden Rehts und im Bedürfniß unferer Zeit.

Nun komme ih zu § 2. Er ist vollständig neu, er enthält eine Bestimmung, die nur den Arbeitgeber trifft, eine zweite Bestimmung,

die nur den Arbeitnehmer trifft, aber beide werden in gleiher Weise

getroffen, und eine dritte Bestimmung, die Arbeitgeber und Arbeit- nebmer gleichzeitig angeht. Diese Bestimmungen liegen ganz in dem Gedanken des geltenden Rechts. Vergewaltigungen, die bei bestehenden Strikes vorkommen können, ohne mit Koalitionen in Verbindung zu stehen, wollen sie verhindern. Wenn im Jahre 1869 die Gewerbe- ordnzng Bestimmungen dieser Art noh nicht aufgenommen hatte, so hat das einfa darin geleges, daß die Entwickelung damals noch nit vorgesehen wurde, wie sie thatsächlich eingetreten ist. Jch bin überzeugt, wenn man damals, so wie jeßt die thatsähliwen Verhältnisse, wie sie in Deutschland j-t liegen, vorhergesehen hätte, würde man damals {on diese Bestimmungen in das Gesey eingefügt haben. Oder wollen die Herren, die eben gesprochen haben, wirkli für statthaft ansehen, daß Arbeiter andere Arbeiter gewaltsam nöthigen, an einem Strike theilzunehmen, oder einen Strike dadurch unterftüßen, daß sie auf die eine Seite der streitenden Theile mit Gêwalt oder Drohung einwirken? Das will die Vorlage verhindern, es liegt im Geiste des bestehenden Geseßze3, aber dieses enthält eine dahin gehende Bestim- mung nicht. Auch darin liegt kein Stückwerk, sondern eine wohl- erwogene Ergänzung unferes Rechtes. Die grundsäßlichen Schuyz- bestimmungen, die zum Ausdruck der vollen Freiheit des Arbeiters gegenüber Koalittonen und Strikes erforderlih sind, sind in diefen S8 1 und 2 ers{chöpfend enthalten; alles weitere ist nur Ausführung im einzelnen. Der Herr Abg. Bassermann hat nun zwar eingewendet, daß die Vorlage ja nit alles treffe, daß ein großer Theil der- jenigen Fälle, in denen gegen einen Arbeiter doch noch eine Einwirkung ausgeübt werden könne, außerhalb der Koalitionen und Strikes sh ereigne und gar ridt unter die Bestimmungen des Entwurfs falle. Das ift richtig, das zeigt aber doch nur, daß die verbündeten Regie- rungen weit entfernt davon find, die Bestrebungen der Arbeiter in dem wirthschaftlihen Kampfe zu unterdrücken oder einzuschränken, daß se vielmehr bier so weit freie Hand lafsen woklen, als mit dem Gemeinwohl irgend verträalih ift. Es kann gewiß in manchen Fällen hart erscheinen, daß der Arbeiter niht auch dagegen ge{üßt wird, daß er außerhalb der Koalitionen oder Ausstände von seiner Arbeit weggedrängt werde, nur deéhalb, weil sein Behaben und Denken anderen Arbeitecn niht gefällt; aber die Regierungen wollen so weit nicht gehen, sie wollen nach der Richtung das freie Spiel der Kräfte lassen, in der Meinung, daß die Zustände sich nicht soweit entwideln werden, um hier die Hilflosigkeit und Abhängigkeit der Arbeiter bis zu einer GBemeingefahr zu steigern.

Meine Herren, 1869 haben die verbündeten Regierungen, als sie die Koalitionsbeshränkungen beseitigten und diz Koalitionsfreiheit statuierten, in ihren Motiv?:n ausdrüdcklih erfläct:

Die bestehenden Koalition8beschränkungen werden beseitigt, der im Interesse der Freiheit nöthige Schuß gegen den Mißbrauch, die freie Entschließung der Arbeiter durch Drohung oder Gewalt zu beeinträchtigen, wird in einer Strafbestimmung gesucht. Hizrauf beruht die Strafbestimmung des § 153 der Gewerbeordnung, und der Abg. Lasker hat, wie ih glaube sagen zu dürfen, im Sinne des ganzen Hauses, jedenfalls aver im Sinne der damaligen großen liberalen Parteien sich dahin ausgesprochen : Wenn wir die Freiheit der Vereinigung proklamieren, wie das Gesetz das gethan hat, so wollen wir sie proklamieren au für die, welche sih der Vereinigung nicht fügen wollen. Es muß die Fret- heit bestehen, daß kein Arbeiter zu einer Vereinigung mit wider- rechtlihen Mitteln gezwungen werde. Wir würden sonst die Frei- beit der Vereinigung in einen Vereinigungszwang umwandelny. (Sehr richtig! rets.)

Ich kann nur sagen: in der Tendenz, die damals dem Entwurfe der Gewerbeordnung unter Billigung des Reichstages zu Grunde lag, bewegt sih diese Vorlage; sie will nihts Anderes als daëtjenige auss führen, was damals bereits im Interesse der Koalitionsfreiheit ver- langt wurde. Wenn es nöthig geworden ist, die damalige Bestimmung zu ergänzen, so is das auf die wirthschaftliche Entwickelung zurückzuführen, die neue Uebelstände auf diesem Gebiet erzeugt hat, und auf weiter nichts. Wenn sich die Arbeiter im Jahre 1869 den damaligen Strafbestimmungen haben unterwerfen können, ohne daß die Koalitionsfreibeit Gefahr lief : den Grundzügen, die ih hier entwidckelt habe, können sie sih auch unterstellen; die Koalitionéfreibeit wird dadurch nit gefährdet, sie wird eher dadur gesihert. Dem Interesse der Koalitionsfreibeit und zum Schuß gegen den Zwang, der von großen Theilen der Arbeiterwelt in Deutschland gegen ihre Mitarbeiter geübt wird, dient es, daß den Grundzügen dieser Vorlage zugestimmt wird.

Deshalb, meine Herren, bitte ich Sie: lehnen Sie die Vorlage nihi auf Grund so allgemeiner Betrachtungen ab, wie sie von seiten der leßten Herren Redner hier angestellt worden sind! Prüfen Sie die einzelnen Bestimmungen sorgfältig auf ihre Tragweite und ihren Zweck; ih bin überzeugt, das Urtheil über die Vorlage wird dann günstiger ausfallen, als cs heute ausgefallen ist. (Bravo! rets.)

Abg. Dr, Arendt (Rp.): Aus den Ausführungen des Abg. Bassermann hat mir die Erklärung am besten gefallen, daß ein Theil seiner Freunde auf einem anderen Boden fteht als er, und zwar umsomehr, als er einen so anderen Standpunkt einnimmt als meine politischen Freunde, obwohl wir uns sonft mit den Nationalliberalen zusammenfanden. Es muß also eine Aenderung nur bei Wem Abg. Bassermann und seinen Freunden vorgegangen sein. (Zuruf: Sie haben gelernt!) Ob die Herren etwas gelernt haben, laffe ih dabingeftellt; ich meinerseits kann nur feststellen, daß er von schiefen Auffassungen ausgegangen ift. Die Sozial- demokratie hat allerdings das Glü, daß aus den Kreisen, welche die Gefährlichkeit der Sozialtewokratie mit uns an- erfennen müßten, thr noch immer Vertheidiger erstehen. Wir erkennen die Gefährlihkeit der Sozialdemokratie und wollen Schußvorrichtungen gegen diefelben einrichten. Wenn Herr Bassermann meinte, daß man au niht den Schein erwecken müsse, als ob das Koalitionsrecht an- getastet würde, so kann ih eine solhe Verbeugung gegenüber einer erfolgreihen Agitation niht machen. Ebenso wenig kann ich an- erkennen, daß Licht und Schatten nicht gleihmäßig vertheilt find. Sind die Strafbestimmungen unwirksam, dann begreife ih die Erregung über den Entwurf viht. Ein Ausnahmegesetz liegt nit vor, nur der Mißbrauch des Koalitionsrehts wird bestraft, und wenn das Koalitionsrecht nur dann seine volle Bedeutung hat, wenn es mißbraucht wird, so hat Herr Bebel damit das Koalitions- recht sehr stark herabgeseßt. Ueber die Urtheile, die Herr Bebel an- geführt hat, enthalte ih mich jeder Aeußerung; Mittheilungen des

errn Bebel sind immer unzuverlässig, seitdem Perr Bebel mit dem ucker-Brief den Reichstag dupiert hat. Enthielte die Vorlage eine Gefährdung des Koalitionsrechts, so würden wir dagegen stimmen ; denn wir stehen auf dem Boden des Koalitionsrechts. Wir werden für den Antrag auf Kommissionsberathung stimmen ; wir hoffen, daß es ge-

lingen wird, bis zur zweiten Lesung die kleinen Unebenheiten des Ent- wurfs zu beseitigen. (Zwischenrufe der Sozialdemokraten.) Jch lafse

mich dur ungehörige Zurufe niht aus der Fassung bringen. (Vize-