1899 / 144 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

en, dann müssen doch s{werwiegende trafe noch mehr zu i ht zur Bestrafung geführt b läypishe Kleinigkeiten.

die S@hwetz hingewiesen, das wird bede auspyaragraphen will i

wie im Wbtauer Fall zulaf Gründe vorliegen, einzelne Fäll dabei um fast stehens wird auf Schweiz erträglih sein

er ist in das Geseß bineingekom die Bezeichnung rift ift nur

e: Wenn mir ungehörige Zurufe zu Ohren ben. Icy babe um Ruhe Sozialdemokraten ge- ewahren werden.) Mir sind folhe ungehörigen Die Arbeiter werden anerkennen, Arbeiter handelt,

Präsident Dr. von Freg gekommen wären, so würd gebeten und boffe, da wendet die Rukbe Zwischenrufe

um Angriffe zähneknirshend okratishen Organisation opfern, wenn sie ibn erft rihtig erkennen lernen, fe biëher noch gehindert

verschärfen, ) Es bandelt sich li des Stritfeposten- aber was in der frei nklih in dem unfreien mich nicht ein- men, weil das Volk nun Zuchthausvorlage“ auf Zuchthausstrafe bis diesem Paragraphen Geshwornengerite. der Sozialdemokratie

toglihfeit aäbe,

e ih fie gerügt ha

zu Ohren gekommen. Schubtbestimmungen für die

verdienten Groschen der werden dankbar sein für diejen woran die fozial- fe werden er- baben im Bürgerthum, nicht der Meinung sind, daß man treten müßte.

ibre sauer dem Gese

beschränkt ;

en Gegner au wenn sie die V nicht annehmbar sein. Krankheit fort, und die Parlam ist, ein s{lechtes Gese baben wir au ängel, die es ir werden Ihnen beweisen,

demokratishe Prefse kennen, daß die Arbeiter noch Bund ch Leute giebt, welche fratie nur mit geistigen Waffen entgegen die ih durchaus empfehlen möhte, und ift {ließlich veraessen, Wißtzen über die „Spar zwei Weltanshauungen: anschauung der wischen hineinsezen, werden ß si die So:ialdemokratie aber das is au eine chsenden Gefahr bisher Gesetzentwurf begrüßt Mir hoffen, ist die Mehrheit chstreu; fie werden im K Aber dazu ift die Führung Regierung hat 8 Sozialistengese§es begangen, he Febler am Ende unseres Handelsverträge des kung des Sozialisten- daß es zeitlich daß die sozial- ihren Zukunftéstaat Gefahr liegt nur Berbetzung selbst bedroht liebe, der Jdealismus Die Sozialdemokratie ist die einzige weil sie nur J Sozialdemokratiscker

Gegensfäßze. d vertheidigen wir,

daß es dort au der Sozialdemc Die Schrift des

nachdem fh die Sozialde Agnes" darüber himvegge! die Weltanschauung der D Umsturzparteien. Diejenigen, die si daz feinen Play in der Welt behaupten. als Staat im Staate ausbildet, ift richtig ; Anklage gegen die Regier zugesehen bat.

einen ersten S Regierung weitere S der Bevölkerung l 1 gegen den Umsturz Gefolgschaft der Regierung nothwendig.

Verschuldung dur das war der ver Iahrhbunderts, Reichskanzlers Grafen Caprivi. esetzes keine durgreifende war, Ich sehe die Gef zum Siege gelangen und icht erleben. Die

die Sozialdemokraten s erben sih Gese und entarier follten zu machen, als es zu ch im heißen Sommer hat, ift s heute noch daß das deutsche Bürger- Kraft bat, derartige Gescge a limine

Reformp.): IŸY will eren. Ih möchte zu- Vorliebe für die

rrn Richter, er manche Sünde verzeibe, mokraten mit einigen eßt haben. Es giebt rdnungêparteien und die Welt

todt zu maten, n Rechte wie eine ewige wissen, daß 1 Das CDynamitgese 1884 gemacht, und troß ter nit beseitigt. thum noch den Muth und die zurückzuweisen. bermann von Sonnenberg ere Stellung zu der Vorlage präzi brung dagegen einlegen, daß uns Ausschreitungen diesen Ausschreitungen vorzube Stellungnahme urf aus\{laggebend Einbringung der Vorlage nicht für nit für vorliegend. Als Vertheidiger ch nit verdähtigt sein; ih vertheidige e wei Kaiserlichen Eclassen festgelegt ift : haft und in den Februar-Erlafsen, frecht erhalten werden muß.

ung, die dieser wa Wir haben viesen chritt zur Befserung. ritte thun wird.

ganz kurz uns nächst Verwa vorkommenden Gesetzentwurf

vorgeworfen

faisertreu und rei christlihen Arbeiter- zu dem Geseßentw : halten den / 0D geeignet, au ein Bedürfniß der Sozialdemokratie werde 1 nur die Sozialreform, in der November-Bots das Koaliticnsrecht au l v den Schuß des Koalitionsre@ts in unserem Gestaltung des ganzen Volks.

verbältniß \{ütßen, so müßten Arbeitsyereine

ch das Fallenlassen de hängnißvellste politif noch verhängnißvoller als die Wenn die Wir fo liegt das daran, abr nicht darin,

nah welden baben au

egrenzt war. i beriso wie die

demokratishe Partei durchführen wird. Das werden wir n darin, daß die arbeitenden Klafsen durch die und geschädigt werden, daß ihnen eligion geraubt wird.

indlihe Partei

Programm, Wollte man das Arbeits- schaffen, die Rechts- geverbot für

erd:n \ch{ließ-

forporatixe Arbeiterkammern ge eingeführt, das Verbindun &warzen Listen verboten wer onen auf bciden Seiten w Ueberschrift des Gesetzes ist ganz auêë- berweisung der Vorlage an eine erschrift si eine bessere

d der Präsident das Wort dem Abg. wegen der vorgerückten der Abg. Haußmaun- f das Wort erhält, bean- die vom Hause beschlossen wird. ächste Sizung Mittwoch 11 hungen zu England, erfte Vorlagen und Fortseßung Geseßentwurfs, betreffend

P eee em m O R Ap S U T em E

die Vaterlands fähigkeit der Vereine. aufgehoben, die f rechtlich anerkannte Organisati li zum Frieden führen. D gezeichnet, deshalb b Kommission in der NVorloge anschließen lassen wird.

Um 61/4 Uhr ertheilt icke-Dessau (b. k. F.), der f das Wort verzichtet;

des MNeichstags, it der Arbeiter ein Interesse hat. und KoalitiorSfceiheit arbeitenden Klassen vertreten un „Zuchthausvorlage“ e Bestimmung diese Strafe entbält.

Unzufriedenhe Hoffnung, daß an die Ueb

obwohl nur eine nebensählich Die Vorlage ershwert die persönliche nur einen Schuß gegen den Terrorismus der bezeihnet den erften Schritt, als biéber auftreten wird; je fester, Für die Koalitionéfreiheit treten auch wir ein, seben gegen den Koalitionëzwang. en die Sozialdemokraten!

lkêp.): Nach der Rede des Abg. Arendt 1 die ih font vielleicht ite heute gewünscht, daß Herr Arendt An- denn Gold bedeutet Schwei Herrn Arendt eingeschlo elche den ohn-

Sozialdemokraten, sie

Regierung fester Stunde au

Böblingen (d. Volksp.), tragt die Vertagung,

Schluß 61/4 (Geseß, betreffen Lesung der

und ih hoffe, daß die desto größer wird ihre Gefolgschaft aber wir wollen Für die Arbeiter

der darau

Shranken gezogen Alles, aber auch Alles geg

Abg. Lenzmann (fr. Vo kann ih nidt auf die beansprucht bätte. bänger der Goldwährung g-wesen wäre, Es ist rübrend, wie von allen Rednern, ter Koalitionsfreibeit anerkannt wird, w stärken will dem Käufer sverbots verlangt Sobald die

d die Handelsbezie inzwischen eingegangenen chenen Berathung des der gewerblichen Arbeit.)

Aufmerksamkeit rechnen,

die Berechtigung Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 78. Sizung vom 20. Juni 1899. enstand der Tagesordnung die erste Berathung rfs, betreffend den Charfreitag, in der hause gegebenen Fassung. Angelegenheiten D. Dr. Bosse: Unsere Ckarfreitagëvorlage, mit deren Berathung beute besckäâftigen will, hat, wie Ihnen ja allen bisherigen Stadien der varlamentarischen Ver- ganz erwünschten Verlauf genommen. Möglich ih komme darauf vielleiht noch einmal zurück —, wir selb uns einen Theil der Schuld daran zuzuschreiben haben; aber immerhin haben sich an diefe Vorlage Mißverständnisse geknüpft, die ih, soviel an mir ist, gern von vornherein beseitigen möchte, und ih glaube, es wird auch mit Nückfsiht auf die Polemik, die über die Vorlage in der Presse und au fonst entstanden ift, mir fauni etwas Anderes ükrig bleiben, als daf ih mir die Bitte an das hohe H erlaube, mir auf einige Zeit für die, wenn au einigermaßen trockene Ausführung über das, was wir mit der Vorlage von vornherein beabsichtigt haben, Ihre Aufmerksamkeit \chenfen zu wollen.

Fh bedauere, daß die Vorlage der Ausgangspunkt für eine Polemik geworden ift; denn darüber, meine Herren, sind wir gewiß alle einig auf allen Seiten dieses hohen Hauses, daß der ungecignetîte Ausëgangévunkt für Zank und Streit der Charfreitag sist. Darüber sind wir zweifellos einig, daß der Cbazrfreitag ein Tag des Friedens, der Stille und der Liebe ist, und zwar für die gesammt? Chriften- heit ohne Unterschied der Konfessionen, und daß es sehr bedauerlich Ausgangêpunkt konfessionellen Kampfes machte. Das wäre auch meiner Empfindung nah nit bloß nach der religiösen und sittlichen Seite hin nit würdig, sondern ih glaube, es wäre au das Unpolitisste, was man Daran haben wir au garniht gedaht; wir haben die ganze Vorlage gemaht und empfunden als ein Werk des Friedens und sind von vornherein der Meinung gewesen, daß an diese Vorlage ih konfessionelle Kämpfe nicht anknüpfen würden.

Wenn man billig urtheilt, meine Herren, so glaube ih, wird man au zugeben müssen, daß wir einigen Grund hatten, das anzu- nehmen. Die Frage war hier in diesem hohzn Hause vor zwei Jahren {hon einmal bei Gelegenheit der Etatsberathung berührt worden, und es ist damals von mir die Absicht ausgesprochen , einen größeren Schuy des Charfreitags gegen gewisse Ausschreitungen und Unarten môdhte ih sie nennen zu schaffen. hohen Hause auf allen Seiten, au im Zentrum, Zustimmung gefun- den, ja sogar freutige Zustimmung. wie es gemacht werden follte, damals nit zur Sprache gekommen. Daran kann es ja liegen, daß jegt abweichende Anshauungen zur Aus sprahe gekommen sind. Zunächst ift es nicht rihtig, wie vielfach be- hauptet worden if, die Regierung habe mit dieser Vorlage einen Charfreitagsfeier hüten wollen; die Regierung ist vielmehr, in Uebereinstimmung mit dem in Art. 14 der Verfaffung ausgesprochenen Prinzip, davon ausgegangen, daß sie einem allen chriftlihen Konfessionen ge- meinsamen Gedenktage von garz unvergleihliher Bedeutung denjenigen ftaatlihen Schuß gewähren wollte, der diesem Tage nach seinem Charakter und seiner garz öôfumenisch zugestandenen Bedeutung

dem mächtigen Arbeitgeber, Wenn wir hier aber die Aufhebung des Verbindung Bundeérathstis{e niemand. den foll, werden alle Minister mobil Die Ausnahmegeseze erscheinen bald un

Form des Sozialistengeseßes,

dann ershien am

Koalitionéfreiheit zerstört wet Einziger Geg

des Geseßentwu ihm vom Herren

Minister der geistlichen 2c.

Meine Herren! ih das hohe Haus bekannt ift, bandlungen nicht immer einen

‘bald unter der brutalen der Form der ein ablehnendes entgegengestellt entgegenstellen

Justiz hat ofen erklärt, daß das Gese Wenn die Vorlage au Arbeiter gegen die Vergewaltigung seitens der sie doch keinen Schuß für die V

Das Gebabren der Syndikate kann { es bier und da wohl {on geworden, die viel gefährlicher

Staatssekretär der vorwiegend die Arbeite S@uyt gewährt für die Arbeitgeber, so bietet der Arbeitgeber unter einander. li werden oder if Vorenthaltung von Arbeitsmaterial, Die s{chwarzen Listen der F leib fie heimtüdisch wirken.

r treffen würde. ergewaltiqung

gemeingefähr z. B. durch T ift als physischer bleiben gestaitet, obg sekretärs Grafen von Posa Staatésekretär, sckwarzen Listen v Verrufserklärung

Art als die der Arbeiter untereinander. über volitisch anders Denkenden ist in ge und solange gegen diese ift dieses Gese ein Ausnahmege Begründung beigebracht worden ist. sie hat nahzuweisen, che Vorlage erheischen.

Minimum des Berveises e

(Zuruf des Staats- Wenn Sie das anerkennen, ie dürch die Vorlage die Die Brutalisierung und gefellschaftliche seitens der Unternehmer sind oft viel \{limmerer Die Brutalisierung gegen- wissen Kreisen sehr üblich, fein Geseß gemacht wird, dessen Nothwendigkeit keinerlei Beweislast dafür liegt der daß Ausnahmezustände vorliegen, Aber wenn jemals, \ rbrahcht, weder in ) den Reden. Erklärung des Staats- [len doch das in der Denkschrift Es sind in der Denkschrift sogar Die Vorlage in ihrer Abschwächung hat cinen nicht allein in den eber und Arbeitnehmer, sih gegen die Vor-

dann müßten S

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Brutalisierungen

Regierung ob; welde eine bierbei nit einmal das den Motiven, Denkschrift sekretärs nichts entworfene Bild für way Täuschungen enthalten.

Sturm der Ertrüstung hervorgeru ckemefratishen Kreisen, auch die Arbeitg Berliner Gewerbegerihts, haben Man hat nit die Arbeitgeber gefra weil es an Organen derselben gegen die Arbeiter zu machen auf die Polizeibeamten, die Staats- sammengetragen haben, age [hon einige Spißen genommen, Vorlage betheiligt if, das thut Urtheile der

in der Denkschrift, noch in

anfangen, und wir fo / Charfreitag

fen im Volke,

Beisitzer des lage erflârt. thun könnte. fönnen uns nit zumuthen, Gesege Begründurg, welche dit der:Bergämter zu

E L

Grund einer anwälte und allenfalls die B Das Reichs-Justizamt hat der Vorl überhaupt noch an der mir in der Seele web. Handelékammern angeführt werden, ift es baben si nur drei Handelskammern, und zu Harburg geäußert ; alle drei stehen Hafenarbeiter-Auéftandes und kla Herren können zufrieden sein, daß fie würden wegen diejer Kritik über ktie Ordnung aerufen werden. Wenn die Han langsame Rechtsprehung b f verwaltung wenden, ihre Sparsamkeit verhinteit. von den Handeléfammern währeud eines Ausftandeë, Nereirs- und Versammlun wenia wie die vom Kriegs-Vit eingetretenen vorbeftraften P rihterlide Unparteilichkeit an oft nit in der O bôdhsten Gerihteböfe die selbftverftändli Die Denks Fälle kommen i grofe Zahl schlilich du der Fâlle zu kommen.

faatéanwaltlihen Aften ftehurg der Fälle Strikes vielfach au

aber daß es Daß in der Denkschrift die auch eine Täuschung. die zu Hamburg, zu Altona unter dem Eirfluß des geringen Strafen. niht im Reichstage sigen, Gerihte wahrscheinlich zur eléfammern si über die sich gegen die Finanz [tung der Rechtépflege Ferner beantragen die Herren Verk Belagerungézustandes alio tie Suspendierung des gesammten Die Statistik beweist ebenso e Statistik der in die Fch will niht die i, aber was die Richter thun, ift |st nicht in der Ordnung, wenn die d andere Dinge erfinden,

gen über die Das hat damals bier im Freilih sind die Details,

eklagen, so müssen fie die bessere Aut&gesta

E Saarau On m 4 new Ee C e Enn eke E

die Verbhängung des

Minifter angeführt evangelischen protestantische

den dolus eventualis un cine Vermehrung der Bestrafungen zur Folge Zabl von Fällen an, aber d man mrß die die wirkliche Zahl en die Fälle nur nach aber die eigentlihe Ent- xamentlich,

rift führt eine große n jetem der Abschnitte vor un rch 20 diridieren, um auf Außerdem werd

vorgetragen, wird meist vershwiegen, s dem Verhalten der Arbeitgeber entstanden sind.

solden Denkschrift ie jeßigen Geseze hon so schwere

Verarlafsung der Sozialdemokratie im Wupperthal. feststehender Gewohnheit

Katholiken

zunähst das Verhalten Dort wird Charfreitag

Jahrhunderten Evangelischen

sollen die Strafen ver-

\chärft werden. Wenn d

dur Arbeitsenthaltung thatsählich begangen. Nun erschien 1895 in der sozialdemokratishen „Volksftimme* in Elberfeld ein Artik: in welchem darauf hingewiesen wurde, daß der Charfreitag in dée Rheinprovinz gar kein geseßliher Feiertag sei, und daß daher die Polizeibehörde niht befugt set, den Genossen die Arbeit oder irgend eine Lustbarkeit zu untersagen. Diefer Artikel erregte, wie die Herren si denken können, ungebeures Aufseßen und tiefe Ver, stimmurg kei allen Christen. Er lief darauf hinaus, einen der beiliaften Tage, den die Christenheit bat, zu verböhnen und eine Fahrbunderte lang herrs{ende, woblbegründete Volksfitte zu unter, graben, Diesem Vorgehen gegenüber darüber waren wir ung sofort klar durfte die Staatsregierung nicht mit vershrärkten Armen stehen bleiben. Nun hatte man zwar {on in dea 50er Jahren regierungéseitig versucht, die äußere Heilighaltung des Charfreitags au in der Rheinprovinz dur Polizeiverordnungen zu regeln, aber die oberstrihterlihen Erkenntnifse gingen dabin, daß die Polizei nit beïugt sei, neue Feiertage zu fchaffen; sie kônne zwar geseßlich anerkannte Feiertage durch Polizeiverordnungen schüßen, aber die Voraussezung für diesen Schuß dur Polizeiverordnungen sei unter allen Umständen die geseßlie Anerkennung des betreffenden Tages als Sonntag oder Feiertag. Auf diesem Prinzip beruht die ganze rechtlihe Feiertag8ordnung ia Preußen. Sie geht dahin, daß in dem Gesetze bestimmt ift, welche Tage als Feiertage begangen werden sollen, während die Frage, wie der Schuß dieser Tage im einzelnen normiert werden soll, der Regelung durch Polizeivercrdnungea überlassen is. Wir haben aub für dieses Prinzip unserer Feiertag8ordnung eine geseßli&e Grundlage, Ents@eidend dafür ist die Kabinetsordre vom 7. Februar 1837, die auch in der Gesez-Sammlung stebt, wie die Herren sich über: zeugen fönnen. Durch diese Kabinetsordre wird den Regierungen die Befugniß übertragen, die äzßere Heilighaltung der Sonn- und Festtage durch polizeilihe Bestimmungen unter Berücksichtigung der örtlihen Verhältnisse zu bewahren.

Auf Grund dieser Ordrung, die Gesezeskraft hat, in Verbindung mit dem § 366 des Strafgeseßbuchs, sind nun bis in die neueste Zeit die fogenannten Sonntagspolizeiverordnungen bei uns in Preußen entweder für ganze Provizzen oder für ein- zelne Regierungêbezirke erlaffen worden. Auch die neucste preußiscke Geseßgebung hat dieses Prinzip, wonach das „Wie“ des Schußes durch Polizeiverordnungen und nit dur Gesch geregelt werten foll, wiederholt zur Geltung gebracht. Ih muß dies anführen, um Ihnen flar zu mahen, weshalb wir gerade diefen Weg beschritten und die Vorlage fo gestaltet haben, wie es der Fall gewesen ist.

Im Iahre 1892 wurde mit Zustimmung aller Parteien des Landtages das Geseh vom 9, Mai erlassen, und dieses Gesetz bestimmt, daß in den Provinzen Hannover, S(hleêwig-Holstein und Hessen-Nafsau die bestehenden Sabbathordnungen, Konsisterialordnungen und der- gleichen, lauter Bestimmungen nzit Gesetzetkrafi, welche auch das , Wie“ des Schußes der Festtage geseglich festgelegt hatten, durch Polizei- verordnungen beseitigt werden sollten, Dabei ist der Jnhalt der Polizeiverordnungen - bei der Beratbung des Geseßes garnicht zur Sprache gekommen, niht im mindesten festgelegt; vielmehr ist alles hier dem Ermessen der polizeilihen Regelung überlaffen. Ganz in U-bereinstimmung hiermit hat au das Gesey über den Bußtag vom 12. März 1893 lediglich die Bestimmung getroffen, doß dem Mittwoh vor dzm leßten Trinitatis-Sonntaze die Geltung eines allgemeinen Feicrtages beigelegt wird. Um da „Wie“ des polizeilihen Schußes dieses Tages hat \sih das Geseh gar nit gekümmert, und merkwürdiger Meife, aber richtiger Weise, ift au von keiner Seite daran Anstoß genommen worden, daß wir dur die Polizeiverordnungen der Ober - Präsidenten und Regierune®- Präsidenten den Bußtag weit s{ärfer geshüßt haben als die gewö: lichen Sonn- und Feiertage.

Nun, meine Herren, genau in derselben Weise und das lag doch nabe genug naÿ diesem Vorgang sind wir au verfahren in unserer Vorlage üter den Charfreitag; au hier bescränkte sich die Regierung darauf, auszusprechen, daß der Charfreitag die Geltung eines allgemeinen Feiertages haben folle, uad das hatte den Sinn, daß wir damit die formale Unterlage erhielten für ein Vorgehen der Verwaltungsbehörden. Ueber den Umfang und Inhalt der zu trl lassenden Bestimmungen sagten wir nichts, fo wenig wie in den beiden genannten Gesegen damals etwas gesagt worden ist; es wurde das aljo einfah der Ausführung überlassen.

So viel, meine Herren, erbellt do hieraus ganz sicherliŸ daj es völlig unrichtig ist, wenn jetzt in der Presse und au in Synodal- beshlüssen der Regierung vorgeworfen wird, sie habe sich von ibrer ursprünglichen Vorlage abdrängen lassen und habe sich auf den Weg der Polizeiverordnungen durch die katholischen Mitglieder des Herren- hauses binshieben lassen. Nein, unsere Regierungsvorlage und das, was wir erreien wolltea, ftimmt materiell absolut überein mit den Beschlüssen der Herrenhauskommisfion ; Ls handelt fich um n!chts weiter a!s eine formale Unterlage, eine gels lie Ermächtigung zum Erlaß der Polizeiverordnungen, die nah Lag der preußischen Gesetzgebung erforderlih ist, sonst könnte man über» baupt einen Schutz des Charfreitags nicht herbeiführen, Die gesamm! äußere Feier und äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage ift eben in Preußen der polizeilihen Regelung überlassen. Nun muß id dabei eins einräumen, Es wäre ja rielleiht besser gewesen gani siher bin ich allerdings auch darüber niht —, wenn man diese etwas komplizierte Sache und Rechtslage in den Motiven noch etwas aut- führliher und flarer dargelegt hätte. Es ist von un? au daran gedaht worden ; ich batte aber dabei den Wuns wie i dat überhaupt gern mahe —, so kurz wie mögli! Und dann hatte | den Eindruck: wenn ihr in den Motiven gar ¿U viel Aut führungen nah dieser Richtung hin mat, so sicht das gewissermaßen aus wie eine Entschuldigung dafür, daß man überhaupt die Vorlagt einbringt, und wenn man sich erst lange entschuldigt, fommt n Gegner, der etwas finden will, leiht auf den Einwurf: qui s'excus V'accuzo, Und da habe i es taktish für richtiger gehalten, L Vorlage niht so ausführlich zu begründen. Es ift ja mögli, daß bei ausführliherer Begründung die Sache besser gegangen i do das ist zweifelhaft. Man kann nicht wissen, ob n A daraus wieder der Eine oder Andere Anlaß genommen haben wür L Bedenken gegen die Vorlage zu erheben, An und für sich ist E kein großes Unglück, wenn eine Regierungsvorlage auf Bedenken f wenn wir nur so weit kommen, daß wir überzeugen s zuweisen im stande sind, daß wir das rechte Ziel im Auge gehabt ai

(Schluß in der Dritten Beilage.)

4

: Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußis Berlin, Mittwoch, den 21. Juni

bekannt, daß sch die katholischen Kreise durch die Vorlage lebhaft Man hat diese Rehts- und Sah- Staatsregierung und man befürchtete, daß die Staats- regierung durch ihre Vorlage gewissermaßen einen neuen kirhlihen Fch habe {on dargelegt, daß das nit üirde das auch für das Verkehrteste Das ift nichi die Aufgabe des Staats. lischer Seite geltend gemacht

hen Staats-Anzeiger. 1899.

daß die Kommissionsfafsung si zur Annahme empfähle, daß ih auch nicht ein Wort bätte hinzusezen können, was niht bereits von den Herren sodaß wir auch garniht daran gedaht haben, daß Fn dem Moment, während

M 144.

aus der Zweiten Beilage.)

Dann mag der Weg, auf dem das Ziel erreiht wird, immerhin Fn dieser Beziehung engherzig und halte ich für das Allerverkehrteste für einen formale Seite der

beunrubiot gefühit haben. und die Absichten nicht vollständig übersehen,

gesagt worden war, der Antrag angenommen werden könnte. der eine der genannten Herren noch spra, wurde ih aus der Sißung abgerufen. Ich sollte einen kurzen Vortrag anhören von einem meiner vortragenden Rätbe, der expreß nach dem Herrenhaus bingekommen war und mir sagte, ih müsse ihn hören, er müfse in fünf Minuten eine Entscheidung von mir haben. Meine Herren Kommissarien sagten mir, sei unbedenklich, der Anirag Pfeil würde nicht ange- nommen, und so ging ih denn auf fünf oder drei Minuten ih weiß nit, wie lange es gedauert ha zimmer, gab dort meine Entscheidung Ü mit etwas unruhigem Gewissen, daß i in einer solchen wihtigen so gedrängt würde, und kebrte dann in den Sigzungsfaal zurück, in dem Moment, als der Antrag Pfeil mit 2 oder 3 Stimmen Majorität an- genommen wurde.

Meine Herren, es sah nun wirklich so aus, als wenn i hinausgegangen wäre, um dem Antrag die Wege zu ebnen, während id mit Händen und Füßen dagegen war. lihe Fügung ; ih trage aber kein Bedenken, ganz ebrlih zu wie die Sache gewesen i. Ich bätte zweifellos, wenn ih auch nur entsernt dies geahnt bâtte, die Herren darauf aufmerksam gemacht, Pfeil garniht gangbar sei, daß er den ganzen § 2 und daß der

von dem unsrigen abwei{en. eigensinnig ¿u sein, Politiker, was es geben kann. Das ift die Feiertag oftroyieren wollte. der Fall gewesen ift. Jh w halten, was man thun könnte. Diese Befürchtung, die von katho wurde, auch von den katholischen Mitgliedern der Herrenhaus- kommission, war die Kommission des Herrenhauses bereit zu zerstreuen, und zwar in der Weise, daß sie der Vorlage eine etwas Nahckem ich dargelegt hatte, wie wir uns die Mitglied in der Kommission des

atericlle Seite der ftaatlihen Regelung anlangt, ringung der Vorlage im Herrenhaus, am 21. Fe- i erklärt, daß es die Absicht der Königlichen Staatsregierung sei, den Inhalt der zu erlassenden Polizeiverordnungen verschieden zu gestalten, je nachdem es si um rein oder überwiegend katholische, um gemischt? oder rein oder überwiegend evangelishe Be- zirke handelt, und daß man bezüglih der Ausführung der Vorschriften der Reihs-Gewerbeordnung über die gewerbliche Arbeit an den § 105 a der Gewerbeordnung ih gebunden eradte, welcher bereits die Direk- tive enthält, daß die Landesregierungen unter Berücksichtigung der örtliden und konfessionellen Nerbältnifse bestimmen follen, wele Tage als Festtage im Sinne der Reih3s-Gewerbeordnung gelten.

Wie ih neuerdings in der Presse gelesen babe, madt man nun auh Vorwurf, wir hätten uns unter dem Druck der von fatholisWer Seite ausgehenden Agitation bestimmen laffen, Fa, meine Herren, dieser Vorwurf im Jakbkre

Was nun aber die fo habe ih gleich bei bruar d. Ï.,

t mit dem Hercn in ein Neben- andere Faffung gab. ber Hals und Kopf ab, noch Sate gedacht hatten, sagte ein Herrenhauses : nun gut, dann wollen wir doch das in die wie die Regierung si die ganze Sache vorgestellt hat. , und das fand auch fatbolishen Mitgliedern der Kom- Es sollte zum Ausdruck gebracht wroerden, erlihe staatlihe Maßnahmen handele,

bineir schreiben, Damit waren die katholishen Bedenken zerstreut vorbebaltlich ter Fassung bei den mission Anklang. um rein bürg bezügli des Arbeitsverbots den katholischen so viel wie möglih ausreihend Rechnung tragen wollte.

Nun konnte die Königlihe Staatsregierung nach der ganzen die ih von vornherein {on bei der Einbringung im Herren- sich diesem Beschluß der Kommission des r mußten uns dem anschließen, o lieber, als s{ließlich au der Kardinal r ernster Bedenken zuftimmte. Ja, r ih war dabei in meinem daß es rihtig wäre, staatlih richtig wäre —, als die hervorragenden Vertreter synodaler Körperschaften fich henrath, die obersten aren darin vertreten und stimmten alle dem chluß zu stande bralten.

(Heiterkeit.)

und daß man au Sitten und Gewohnheiten

1 Das war eine unglück- hier uns den

Standpunkt einzunehmen. ist wixklich aus den Fingern gesogen. 1897 die Vorlage in der Geftalt, wie ih sie im Herrenhause einges braht habe, dem Staais-Ministerium vorgelegt, dessen Zustimmung ih ja bedurfte, ehe ich von Seiner Majestät die Genehmigung zur Einbringung der Vorlage erbitten konnte. einem Votum, worin ih die Ziele, die wir bei der Vorlage verfolgten, darlegte. In diesem Votum, von dem ih einen ganz kurzen Passus mit Genehmigung des Herrn Präsitenten vorzulesen mir erlauben möchte, habe ih Folgendes gesagt : Es fonmt in Betracht, daß die Arnahme im wesentlihen nur die Gleichstellung des Charfreitags mit den übrigen geseßliGßen Feiertagen in An materiellrechtlichen Bestimmungen über unmittelbaren Folge haben würde, daß im ü waltung nur die geseßliche Ermächtigung zur Er geseßliden S{ußes der Staatsregierung würde es sein, diesen den örtliGen Gewohnheiten und konfessionellen Intcressen ent- schieden zu gestalten; in Ansehung der reichégeseßlihen NVorschristen über die gewerbliche Festtagsruhe giebt § 1 Gewerbeordnung der Landesregierung die entsprechende Ermächtigung ohnehin nur unter dem autdrücttichen Hinweis auf die örtli@en und konfessionellen Verhältnisse.

Also, meine Herren, ich babe im Jahre 1897 genau auf dem- selben Standpunkt geftanden, auf dem ih noch jeßt sih die Kommission des Herrenhaufes gestellt Hat. er Agitation oder einem Dru von kfatholischer Seite ge- ach ab mit dem allerbesten Gewissen von der Welt. Es is mir auch so unter der Hand gefagt word unser Verhalten als ein Nachgeben an das Zentrum aufgefaßt werde, das berube auf gewissea politischen Erwägungen, auf Abmachungen, sogar auf der Kanalvyorlage. (Heiterkeit.) Es n Legenden man an diese einfachen das in der That, meine ab; ich kann tas auch

daß der Antrag der Kommissionsfassung mit einem Widerspruch versähe, ganze § 2 durch die Annahme dieses Antrages unmöglich geworden fei.

Nun, meine Herren, der Antrag ift in der besten A daran ift garniht zu zweifeln, und daran habe ich au nie gézweifelt. Aber die Tragweite dieses Antrags war nicht leiht zu übersehen, und 9 nunmebr nit eine Milderung, g der Bestimmungen für überwiegend katho- der Herrenhaus- allgemeinen

bause eingenommen hatte, Herrenhauses unmöglih widerfeßen. Wi und ich that das um f Fürstbishof Dr. Kopp troß manche ih that es um fo unbedenkliche evangelishen Gewissen vollkommen flar darüber, so zu bandeln, und daß es au es um so unbedenklicher, evangelis - firhliher Behörden und in der Kommission befanden. \synodalen Körperschaften w zu, sodaß sie einen einstimmigen Bef muß ih doch sagen: wenn ih das errcihen fann, was ich von vorn- herein erreiden wollie, nur in etwas anderer Form, unter Ein- stimmigkeit aller betheiligten Kreise, so wäre es ja geradezu politis unerbôrt gewesen, wenn man unter eigensinniger Festhaltung an der ligen Form der Vorlage dies bätte zurückweisen wollen. Und, meine Herren, es wurde dohch au ein erbe ritt wirkli erreiht; die bedenklichsten Mißstände, gegen die h hatte, wurden ja nah diefer Faffung in der Kommissionéfassung des Herren- daß zunäthst

t (t, Das is gesehen mit bsiht geste

er bat den Nachtheil, daß der § sondern eine Vershärfun lishe Gemeinden festseßt. Nah Abs. 1 des Handlungen, einbegriffen

des Gef ctzentwurfes

Der Ober-Kir Gesetzessprache

sehung der Prozeß- und konfeiß 4 ; onfessionellen Termine und Fristen zur Teil

brigen aber die Ver-

weiterung des

Verhältnisse Gewohnheiten

der Vorausseßung, die äußere Feier des Charfreitags

stehenden Praxis der Gerichte un re Feier cines Sonn- und Feiertag welche öfentlih bemerkbar oder geräushvoll find. dem Verbot der Polizeiverordnungen

andlungen oder Arbeiten geeignet find, Entsprechend der fest- d Verwaltungsbehörden, sind aber es zu stôren, nur

des Tages volizeilihen Schuß aéelgietz: die ä folche Arbeiten, Nur s\ol{e Arbeiten unterliegen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage, niem in privaten Räumen vorgenommen werden ehôrt werdzn können.

\sprechend ver bliwer Fort- gerade die Vorlage gerichtet Wenn die Vorlage hauses Gesez würde, so würde damit erreicht werden, einmal für die Thätigkeit der Gerichte und Behörden, für die Ter- mine, Fristen u. st. w., eine einbeitlihe, iweifellose Bestimmung Es würde weiter erreiht werden, daß in allen meinden und in allen denjenigen Be- in denen schon herkömmlih die Werktagstbätigkeit rubt, tie volle Sonntags- und Feiertagsruhe hergestellt wird. im Wupperthale,” der die Veranlassung ¿zu der ganzen Vorlage ge- bildet hat, würde geradezu beseitigt werden; aber auch in rein oder 1einden würden die sämmtlichen Vorsthriften it sie sh nicht

ishen Sinne der

Arbeiten, die etwa bloß und in der Oeffentlichkeit weder gesehen noch Das ist ganz vernünftig.

Wenn nunmehr in § wiegend katholishen Bevölkerung am Charfreitag nicht verboten wer um öffentlich bemerkbare und geräu Widerspru.

9 bestimmt wird, daß gegenüber diefer über- die berkömmlihe Werktagsthätigkeit den darf, cs sei denn, daß es \sih {volle Arbeiten handelt, so liegt berkömmlih bestebende

vertoten twerden,

ftebe, und auf den Diefen Vorwurf, | Play greifen würde.

daß ih ein überwiegend evangelishen G

wih:n wäre, lebne ih einf Der Unfug j v } arbeit foll

volizeilihe Sonntagêverordnungen werden können, er Widerspruch ift aus dem nnahme erwedckt

überwiegend fatholishen Gen der allgemeinen Sonntagspolizeiverordnungen, insowe auf die herkömmlichen werktäglihen Arbeiten im techn Verordnungen beziehen, einfach eingeführt werden. Es würden also überall verboten werden können alle Lustbarkeiten wie Jagd, Theater, die Messen, die Märkte, öffentliche Bersammlungen und Aufzüge und Au würden die Beschränkungen des Schankgewerbes im Umherziehen ausgesprohen überwiegend Diasporagemeinde

auf Handelsgeshäften, ift unglaubli%, welche unsinnige Bestimmungen angeknüpft hat, und ih weife Herten, mit aller Entschiedenheit von mir mit gutem Gewissen thun.

Nun, die Frage kann ja nur die sein, ob un sahlich für rihtig zu halten ist oder f ja vielleicht zweifelhaft sein. von der Richtigkeit des von kat Einwandes den Charfreitag SEewissentzwang lafse es, meine Herren, .dabei ganz dahingestellt, katholis - kirhliche des Charfreitags ift. katholis-kirchlicher Auffassung freitag gestattet, so kann ich das einfach als eine offiz Aeußerung über eine katholishe Einrichtung acceptieren. sein, meine Herren, daß es ni@t die Beziehung au nur in eine Er- er katbolishen Kir&e, nicht Fh kann nur wiederholen, was ih auch in immer wieder betont in die innerkirhlihe Seite Wir beschränken uns d ih kann mich abfolut t irgend einen Gewissenszwang

einem Verbot unterwo1fen gerguschvoll oder bemafbar find. Dief Grunde recht bedenklih, weil dadurch die irrige A wird, als ob in evangzlishen oder gemishten Gemeinden ein Mehr eiwa eine nicht geräuschvolle Arbeit in der In der Fassung nach dem Antrage Pfeil liegt daher sondern eine Verschärfung der Bestimmungen die der Entwurf nit ge®

verboten werden könne, Häuslichkeit. nicht eine Milderung, für überwiegend katholisch2 Gemeinden,

sere Stellungnahme ür falsch. Darüber könnte man ih habe mi nit

dergleichen. und des Gewezbebetriebs und wezon

Da bemerke ih nun: holisch-kirhliher Seite gegen die Vor- evangelische gottesdienstliche öffentlich bemerfkbare

Bisher waren die

versprengte | i : : N - Der allgemeine Absay 1 giebt ferner nur die Ermächtigung für

Polizeiverordnungen zuständigen Organe, ganz im orbin erwähnt habe, und Der jeßt für über- 2 giebt dagegen die An- elche öffentlih wahrnehmbar Hieraus erhellt, Plenums des Herrenhauses aus formalen ber erreihen soll, daß au in über- Arbeit ver-

Arkbeitsverbot

B-pölkerung die zum Erlaß der

Sinne der Kabinetsordre von 1837, die ih v unter Berücksichtigung der örtlichen Verkbältnifsse. wiegend katholishe Gegenden geltende Ab weisung, die Werktagsarbeit zu verbieten, w ist, gleichviel, ob sie herkömmlih besteht oder nit. daß die jeßige Fassung des Gründen nicht haltbar ift. Sofern sie a hen Orten jede bemerkbare oder geräushvolle ber das Bedürfniß hinaus, und au über Anfang an mit ihrer Vor-

oder geräuschvole Arbeit zu unterlassen ist. Polizeiverordnungen nur in der Lage, den Gottesdienst als solhen zu Nur insoweit eine direkte Störung des im Innern des nden Gottesdienstes vorlag, konnte die Polizei ein- schreiten und nit verhindern, daß bergeführt oder daß sonstige gewerb- in unmittelbarer Nähe des Gotteshauses fortgesegt wurde. Da bedeutet doch die Kommisfionéfassung des He erbeblihen Fortschritt gegen den bisherigen Zustand. Nun walten ja hier und da wohl noch weiterg ob; aber man darf do de8halb nach meir allseitigen Einverständniß Erreichte ni fassung der Regierung ist dem vor Fassung der Kommission des Herrenhause worden, und daß man soweit gehen follte, Orten, wo nicht einmal ein Goangelisher w der gesammten Bevölkerung alle Fabriken zu n damit wird die Staat

Auffassung Wenn uns die Herren Bischöfe sagen: nah ist die knechtlihe Arbeit am Char- ielle katholische

Gebäudes ftattifind sie konnte aber nit ein ein Lastwagen an der Kirche vorü

kann ja gar kein Zweifel liche Arbeit

der staatlichen Faktoren ist, in diefer örterung einzutreten. Sache des Staats. der Herrenhauskommission wiederholt habe, daß die Staatsregierung ih der Sache überhaupt absolut nicht einmif rein auf äußerliche, ftaatli&e Vorschri nicht davon überzeugen, daß wir dam!

wiegend katholi! boten werden soll, geht sie ü das hinaus, was die Staatsregierung von lage gewollt hat.

Meine Herren, wenn die Vorlage in dieser Fassung des Plenums o mit dem Antrag Pfeil, Geseß würde, so würde S@hluß sämmtlicher Fabriken am Ich glaube garnicht, Antrag hat kann daher nur dringend bitten, wie ich annehme, in

rrenhauses einen sehr Das if SaŸe d ehende Wünsche ¡ier Ueberzeugung das im cht untershäßen. Nach der Auf- handenen Bedürfniß durch die 8 im wesentlihen genügt auh in rein fkatholischen ohnt, gegen den Willen {ließen und jede Feld- sregierung fich nidjt uch in der That gar kein

des Herrenhauses, alf in allen rein kfatholisches Orten der

Charfreitag ausgesprochen

ill, das ist das, bliden Eingriff heiten, nament=- Wir können

Was ich aber niht in Abrede stellen fann und w daß die Vorlage ia der That einen nicht ganz unerß in bestehende, althergebrahte Volkésitten und -gewobn li in katholishen Gegenden und Gem meines Erachtens niht außer Betracht Landeétheilen, um die es sich bei der Vorlage j1 a kleinen Theil unseres preußishen Vaterlantes —, Charfreitag die Werktagsarbeit ihren Fortgang geno von tiesem Gesihtépunkte aus haben wir uns von vorn er zu treffenden polizeilihen Bestimmungen lichen und konfessionellen

daß die von dem Plenum des Herrenhauses, nicht voller Würdigung der Tragweite des Antrages gestrichenen Worte vom Hause wiederhergestellt werden. die wir hier zum Abschluß bringen sollen, nit wir die Sache in der ganz einfahen Fassung zu stande bringen können, wie wir die Vorlage eingebracht haten, wünschtieste' gewesen. der katholischen Mitglieder ein aus votum für die Regierung gelege reihendem Maße die konfessionellen Verhäl wiß wäre das Vertrauen nicht

arbeit zu untersage einverstanden erklären können ; dazu liegt a Bedürfniß vor.

Nun, meine Herren, ein sebr merkwürdiger Zwischenfall vor. des Herrenhauses hat dort im Plenum Wider alles Erwacten wurde ein Antrag eingebraht und angenommen, dem Gottesdienst gewidmeten Gebäuden“ & 2 der Kommissionsfassung gestellt; er lag mir nicht einmal vorangegangenen Verhandlungen felt, daß er abgelehnt werden sprochen drei evangelische Herren: der des-Direktor von Manteuffel und berzeugend nachgewiesen hatten,

Ich erkenne an, daß die Frage,

en bedeutet. einden bedeute ganz leicht ist ; hätten

lassen, daß nun einmal in den [lein handelt um einen von Alters her am mmen hat. berein gesagt,

kam im Plenum der Herrenhausberathung Die Kommissionsfafsung eine Aenderung des Herrn Grafen

so wäre uns das ja das Er- Fh muß aker anerkennen, es bâtte darin von drücklihes Vertrauens- n, daß die Regierung wirkli in aus- tnisse hüten würde. Ge- cht worden.

Pfeil - Hausdorf „in der Nähe von Absay 2 des Antrag wurde im leßten Augenblicke gedruckt vor, und ih habe nah den auch nicht einen Augenblick dara Es hatten dagegen ge Haus-Minister von Wedel, der Lan Freiherr von Dúrant, dret Herren, die so ü

daß man den Inhalt d unter BerüdlXsichtigung der vorhandenen ört Gewohnheiten vershieden abstufen müsse, und ih bin durch den Gang der bisherigen Verhanklungen zeugt worden, daß sih die Staatsregierung m ftufung der Polizeiverorduungen, oder ganz evangelish, oder au überwiegend katholis evangelisch ift, auf falshem Wege befindet.

auch in keiner Weise davon über- it diesem Plan der Ab- d ganz katholis ch oder überwiegend Es ift Ihnen

daß Sie auch eine Garantie haben wollen, daß daë, was die Regierung als auch in Zukunft wirklih inne ge-

ih mich auf Ihren Standpunkt telle, dur das Eesey dafür ihre Absicht dargestellt hat,

halten wird.

je nahdem eine Gegen