1899 / 145 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

mom

E E E E E E E 4

E

E E E E E PREE

die Denkschrift gerichtet worden. Mein verehrter Kollege Herr Staats-

sekretär Dr. Nieberding hat Ihnen bereits ausgeführt, daß die Denk- schrift niht den Zweck hatte, jeden einzelnen Paragraphen dieses Ges seges zu begründen, sondern daß sie nur ein Gesammtbild davon geben sollte, wie sih die Verhältnisse zur Zeit bei den Arbeiterkämpfen ent- widckelt haben, und ih glaube, wir find bei der Zusammenstellung der Denkschrift recht unparteiish verfahren (Lachen bei den Sozialdemokraten) recht unparteiisch verfahren, wiederhole ich —, indem wir sogar Aeußerungen aufgenommen haben, die vielleiht einer gewissen be- rehtigten Kritik unterliegen könnten, die wir aber absihtlich nit unterdrücken wollten (hört! hört! bei den Sozialdemokraten), weil wir das Material, das uns von den einzelnen Staatêregierungen über- mittelt worden ist, dem Reichstage vollständig vorlegen wollten. Die einzelnen Staatsregieruvpgen tragen mithin die Verantwortung für die Richtigkeit dieses Materials. Wenn uns vor- geworfen wird, daß wir Polizeibehörden, Staatsanwälte, Verwaltungsbehörden gehört haben, fo, glauben wir, war das im vor- liegenden Falle der rihtige Weg. Wir konnten niht die Parteien hören, weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer, sondern nur die unpartetishen Organe der Staatsgewalt. (Lachen bei den Sozial- demokraten.) Meine Herren, wenn Sie die Unparteilichkeit aller Staatsorgane angreifen wollen, so ift das für uns nah außen hin in der That nicht sehr \{chmeichbelhaft; ich würde das als Abgeordneter nit thun. (Sehr richtig! rechts.)

Man hat auch die in der Denkschrift enthaltene Statistik an- gegriffen, und zwar in einer ziemlich gehässigen Weise, kann ih fagen, die Bestrafungen der Unternehmer wegen Vergehen gegen die Vorschriften der Gewerbeordnung und die Bestrafungen von Strikenden gegenübergeftellt. JIch habe hier im Reichstage felbst einmal erklärt, ih wünshte, daß die Vergehen g2gen die Gewerbepolizeivorschriften, welche sich Unternehmet zu Schulden kommen lassen, mit der vollen Strenge des Gesetzes geahndet würden (Heiterkeit links), aber eine Gegenüberstellung der Zahl der Bestrafungen wegen Gewerbepolizei- vergehen und der Vergehen der Strikenden is nicht zutresfend aus dem sehr einfawen Grunde, weil die Gewerbepolizeivergehen von Amtswegen bestraft werden, eine Anzahl der Ausschreitungen, die bei Strikes vorkommen, aber Antrags vergehen sind, und wir haben ja bereits nahgewiesen, daß ein ‘so ungeheurer Terrorismus bei Strikes vorherrscht, daß eine große Zahl von Vergehen dabei nicht zur Anzeige kommt. (Sehr rihtig! rechts.) Infolge defsen fann die Statistik über beide Arten von Vergehungen ni@t verglihen werden. Außerdem aber kann die Strikestatistik hier kein vollständiges Bild geben, weil ja eine Masse von Ausschreitungen gegenwärtig geseßlih überhaupt garnicht zu fassen, niht strafbar sind, obglei fie sich unzweifelhaft als unsittliG und widerrechtlich dar- stellen; es ift ja der Zweck des Gesetzes, eine Anzahl derartiger wider- rechtliher Handlungen in Zukunft unter das Geseß zu bringen und strafbar zu machen. Also die Angriffe gegen die Statistik find meines Erachtens vollständig binfällig.

Man hat sich auch darüber aufgehalien, daß derselbe Strike, wie der Herr Abg. Bebel ausführte, wie die Statisten in einem kleinen Theater immer wieder ersheine. Das ift aber hier bei der Vorlage eine ganz natürlihe Erscheinung, weil eben bei einem großen Strike die vorgekommenen Vergehen und Uebertretungen unter verschiedene Bestimmungen dieser Vorlage fallen und deshalb auch Anlaß zu wieder- bolter Betrahtung boten. Wenn speziell darauf hingewiesen worden ist, daß nur die Handelskammern von Hamburg und den beiden benachbarten Städten sich geäußert haben, so erklärt \sih das daraus, daß der Hamburger Strike der leßte große Strike gewesen ist, den wir gehabt haben, und weil dieser Strike in der That ganz außerordentli interessante Beobachtungen über die Entwickelvng der Strikes überhaupt unter den heutigen Verhältnissen zuließ.

Wie der Terroriémus angebli wirkte, will ih an einem Schreiben erweisen, wel&Wes mir vorgestern von einer angesehenen Perfon unter Nennung ihres Namens aus einer norddeutshen Stadt zugegangen ift. Ich habe sofort Erhebungen über die Mittheilungen angestellt, habe aber bis jeßt leider noch feine telegraphische Antwort erhalten, indeß der Herr ift in einer solhen Stellung, daß ich glaube, daß er fahr- lässig eine folche Behauptung nicht aufstellen wird. Dieser Mann schreibt mir, in der Stadt, in der er lebt, bätte der Terrorismus der Strikenden gegen die Arbeit8willigen so zugenommen, daß er sich auf die Schul- kinder in der Schule übertrüge (Heiterkeit links), und daß die Schul- kinder der Strikenden die Schulkinder der arbeitswilligen Arbeiter in einer folhen Weise maltraitierten und chikanierten (große Heiterkeit, Zurufe links), daß \{ließlich die Eltern veranlaßt würden, fih dem Strike anzuschließen, weil sie diese Behandlung ihrer Kinder nit er- tragen könnten. (Heiterkeit, Zurufe links.) Ich habe Erhebungen darüber angestellt und werde Gelegenheit haben, Ihnen später genauere Mittheilungen zu maBen. (Lebhafte Zurufe links, Glock2 des Präsidenten.)

Der Herr Abg. Bebel hat auch erklärt, die verbündeten Re- gierungen hätten Jahrzehnte hindurch behauptet, daß der § 153 der Gewerbeordnung auch auf Unternehmer Anwendung fände; jeßt bätte ih zugestanden, daß das nit der Fall sei. Man sehe, was auf die Erklärungen der verbündeten Regierungen zu geben wäre. Herr Abg. Bebel, dieser Angriff gegen mich is ungerecht. (Zuruf.) Dann hat es einer Ihrer Freunde gesagt. (Lebhafte Zurufe und Unruhe bei den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.)

Ih werde den Sachverhalt aus dem ftenographishen Protokoll feststellen. Ich gestatte mir nur zu bemerken, daß die verbündeten Regierungen immer der Ansicht waren, daß der § 153 der Gewerbe- ordnung auch auf die Unternehmer Anwendung finde. Die Judikatur war aber verschieden, und wir haben, weil die Judikatur eine ver- schiedene war, jeßt expressis verbis den damaligen Antrag Hirs in die Vorlage aufgenommen, daß auch Unterrehmer strafbar seien,

wenn fie Zwang, Verruf, Drohung, Ehrverlezung als Mittel der.

Beeinflufsung gegenüber Arbeitern anwenden. Hat Herr Bebel seiner- seits diese Ausführung nicht gemacht, so ift es von einem Andern gesehen ; ih bitte ihn deswegen um Gntshuldigung.

Meine Herren, ih bleibe au dabei steben, daß im Jahre 1891 die sozialdemokratishe Partei noch der Ansicht war, daß die Mittel, die wir jet wieder in dem Gesey unter Strafe ge- stellt haben, analog der beftehenden Gewerbeordnung, wirkli \traf- fällig find und bei einem Strike nicht Anwendung finden dürfen; denn damals hat die sozialdemokratische Partei in ihrem bekannten Antrag diese Mittel ausdrücklih unter Strafe geftellt, und ih glaube, die Herren werden au nicht den Muth haben, zu behaupten, daß es ge- rehtfertigt ift, solle Mittel anzuwenden.

Es is dann auch von den schwarzen Listen gesprochen worden. Die \hwarzen Listen, welhe die Unternehmer anwenden gegen die Arbeiter, sind vollkommen identish mit dem Boykott, den die Arbeiter gégen Unternehmer oder ganze Gruppen von Unternehmern aussprechen. Aber, meine Herren, ih gestehe Ihnen eins zu, und deshalb halte ih die s{chwarzen Liften für ein fehr bedenklißes Mittel im Arbeits- kampf daß da sehr leiht Unshuldige mit den Schuldigen getroffen werden können, Leute, die fich an dem Strike vielleiht gar nicht in dem Maße betheiligt haben, daß sie es verdienten, auf längere Zeit oder dauernd auf einseitige Angaben hin, die die Betreffenden selbst nit fontrolieren können, ausgeschlofsen zu werden. Das sind meine Bedenken gegen die \{chwarzen Listen, die ih mit vielen Mit- gliedern des Hauses theile. Aber auch da ist die Schuld auf beiden Seiten glei; denn auch beim Boykott werden sehr viele Personen \{chwer geschädigt, die mit dem ganzen Arbeiterkampf absolut nichts zu

thun haben (sehr rihtig! rechts), und wenn wir die \Hwarzen Listen

hätten aus\{ließen wollen, so hätten wir auch den Boykott bestrafen müssen, und zwar nicht nur den Boykott, den Unternehmer in der Weise, wie es gestern dargestellt ift, gegen einander ausüben, sondern auch den Boykott, den Arbeiter gegen Unternehmergruppen führen. Das wäre aber ein so tiefer Eingriff in die wirthschaftliße Seite des Kampfes gewesen, daß wir Bedenken trugen, diesen Eingriff zu wagen. i

Im übrigen muß ih sagen, waren die Ausführungen, die in diefer Beziehung von etnem Theil der Redner des hohen Hauses ge- macht sind, eigentlich für die Vorlage. (Widerspruch links.) Gewiß, meine Herren, denn sie stellten dar, daß auch in Unternehmerkreisen, von Syndikaten gegen Unternehmer, die sich diefen Syndikaten und ihren Bedingungen nit fügen wollen, sehr terroristische Mittel an- gewendet werden; soweit indeß diese terroristischen Mittel identish sind mit einem der Mittel, welche hier in der Vorlage unter Strafe gestellt sind, wird einem solWen unerlaubten Terrorismus von ein- zelnen Unternehmern oder von Syndikaten auch auf Grund der Vorlage zu Leibe gegangen werden. (Zurufe bei den Sojial- demokraten.)

Einer der Herren Redner hat sich au darüber beschwert, daß zwar die Arbeitswilligen geschüßt würden gegen Beleidigungen, Ehr- verleßungen der Strikenden u. \. w., daß aber nit die Strikenden geschüßt würden gegen Ehrverlegungen und Zwang der Arbeitswilligen. Wenn sie das wünschen, sind wir mit Freude bereit, eine solche Be- stimmung noch in das Geseß aufzunehmen, falls Sie das für eine Lüdke halten, aber bisher haben wir nur von dem Terrorismus der Strikenden gegen die Arbeitswilligen gehört, aber nie von dem Terrorismus der Arbeitswilligen gegen die Strikenden. Es war abfolut kein Bedürfniß dafür vorhanden auf Grund der praktischen Erfahrungen, folche Bestimmungen aufzunehmen.

Wenn \{lüißlich gesagt wurde ih halte das freilich nur für einen Scherz, (Zuruf links), nein, ih komme zu einer neuen Frage, Herr Abg. Lenzmann daß, wenn dieses Gese {on in Kraft wäre, so würde sogar ein Mitglied der verbündeten Regie- rungen, der Herr Staattsekretär von Podbielski, unter dasselbe fallen, so haben die Herren dabei vergessen, daß die Disziplinarbefugniß, die die vorgeseßten Behörden haben, selbstverständlih durch dieses Gese nit berührt wird, und daß vor allen Dingen nit berührt werden irgend welhe Nachtheile, die Jemandem in berechtigter Weise unter gegebenen Voraussetzungen in Ausficht gestellt werden.

Meixe Herren, ih bin überhaupt überrascht über die Auffassung, die man der Vorlage zum theil gerade von der linken Seite des Hauses hat zu theil werden lassen. Wenn die Herren sih noch gütigst der politishen Kämpfe erinnern wollen, die in den verschiedenen deutshen Staaten um die Erlangung einer Verfassung geführt sind, so war sozusagen das Palladium der Verfassung die Frage, um die es sih hauptsählich drehte, der Schuß der persönlichen, der bürger- lihen Freiheit (sehr rihtig! rechts), und jegt bei dieser Erörterung über die Vorlage is Jhnen die persönlihe Frei- beit der Arbeitswilligen fo vollkommen gleihgültig, daß Sie sie preisgeben dem Votum einer kleinen Zahl von Agitatoren oder einer Minorität. (Sehr wahr! rechts, Zurufe links.) Die Herren Konservativen haben gestern von Strikes gesprochen, die so oft frivol angezettelt werden. Das follten fich auch die Herren von der Sozial- demokratie überlegen. Sie haben gestern gefragt: Wer entscheidet denn darüber, ob ein Strike frivol i? Das ift ja eben das Schlimme bei der ganzen Sache. Wenn die Arbeitéwilligen \ich wirk- lich nur einem Strike fügen müßten, der sittlich berechtigt ift, aus einer feblerbaften oder engherzigen Handlung des UnFrnehmers beraus, aber ein Strike wird ja oft nur von wenigen Personen proveziert (Unruhe und Zurufe bei den Sozialdemokraten), von wenigen Personen, meine Herren, die zufällig das Heft in den Händen haben, und diese wenigen Personen sind leider meift Geshworene, Richter und auch Exrekutoren der Sache. (Zurufe.) Darin liegt das Ungerete, das Unerträglihe für die Arbeitswilligen, daß sie sich dem Despotiëmus von so kleinen Minoritäten fügen müfsen, und dahei noch solhe widerrechtlihe Mittel gegen sie geltend gemacht werden.

Ich erinnere umgekehrt daran, mit welher ungeheuren Härte es gerade von Ihnen beurtheilt wird, wenn ein untergeordneter Polizei- beamter si irgend einen Uebergriff zu Schulden kommen läßt, namentlich gegen die persönliche Freiheit eines Staatsbürgers ein untergeordneter Polizeibeamter, der zum großen Theil doch aus denselben Gesellshafts- shihten hervorgegangen ist, aus denen der größte Theil der Arbeiter stammt, mit tem Unterschiede nur, daß der Mann in der Regel bereits durch die Schule der Armee hindurchgegangen is. Da ist man fo außerordentlich empfindlich. Daß aber die persönliche Freiheit eines Arbeitswilligen von ftrikenden Genossen auf das s{chwerste gekränkt wird, läßt man “rubig hin- gehen, das hält man für ein gut bezründetes Recht kleiner Minoritäten. Man bat uns au vorgeworfen, daß wir uns auf die. ausländische Gesetzgebung bezogen haben, und der Herr Abg. Lenzmann hat mitgetheilt, das Erkenntniß des House of Lords, was mir noch niht bekannt war, sei ergangen. Ih habe sofort nah London telegraphiert, um mir dieses Erkenntniß kommen zu lassen; ih habe es leider noch nicht erhalten. Dem sei aber, wie ibm wolle ich {enke selbstverständlih den Mittheilungen des Herrn Abge- ordneten vollkommen Glauben —, fo halte ich den Vorwurf gegen die verbündeten Regierungen, daß wir uns hier auf die ausländishe Ge- setgebung berufen haben, doch für ungereht. In wie vielen Fällen, meine Herren, if uns vorgehalten worden: wenn die verbündeten Regierungen irgend ein Geseh vorlegten auf wirths{chaftlichem oder politishem Gebiete, so müßte man gleihzeitig die Verhältnisse im

de studizren, man müßte diese Verhältnisse in der Begründz zur Darstellung bringen. Hier, wo wir es thun, wird uns das zuy Vorwurf gemaht. (Widerspruch links.) Und es wird uns. sogar zuiz Vorwurf gema@t, daß wir die Gesetzgebung zitieren von einem Lande wie England, das uns stets in allen Arbeiterfragen als Musterland vorgehalten wird. Meine Herren, mögen Sie über das Verbot deg Strikepostenftehens denken, wie Sie wollen, das is do unzweifelhaft, daß durch die englishe Konjurationsbill eine Anzahl Vorgänge, die mit dem Strikepostenstehen thatsächlich zusammenhängen, unter shwere Strafe gestellt find. (Widerspruch und Zurufe links.)

Ich will zum Schluß bei der Geschäftslage des Hauses mir nur eine Bemerkung noch gestatten. Der bekannte Sozialpolitiker Cree, dessen Gegner Sie auf jener Seite (links) wahrscheiulich find, führt noch im Jahre 1890 in seinen literarishen Arbeiten aus, daß im Interesse der Arbeiter selbst gegenüber dem ungeheueren Despotismus der englishen Gewerkvereine es unbedingt geboten sei, einen erhöhten geseblihen Schuß den arbeitswilligen und den niht organisierten Arbeitern zu gewähren. Ießt im Jahre 1899 schreibt derselbe Herr eine Broshüre, in der er sagt, er halte sich für überzeugt, daß die Arbeiterbeyölkerung in England bereits ein solch ungeheures Schwergewiht in den öffentlihen Angelegenheiten hätte, daß garniht mehr daran zu denken sei, in England ein Gese dur(zubringen, was die himmelschreienden Ausschreitungen der Gewerkvereine geseßlich beshränke, und er könnte deshalb nur den Rath geben, daß #ch Publikum und Unternehmer selbs dahin verbinden und vereinigen möchten, jeden Arbeiter, der sich an Ausftänden betheiligte, rücksihtslos dauernd von der Arbeit auszuschließen. (Lebhafte Unruhe links.) Meine Herren, wenn das wirklih bei uns einträte, wäre es die im Interesse unseres Volks bedauerliste Erscheinung, die ih mir denken könnte, denn man würde damit die gesammten Theilnehmer unseres Gewerbslebens in zwei feindlihe Gruppen spalten, es würden Monstreausftände und Monstre- ausfperrungen entstehen, und es würde nah solchem Kampf eine Er- bitterung in unserer Bevölkerung zurückbleiben, die unserem wirth- schaftlichen, politishen und sozialen Leben die {wersten Wunden {lagen müßte. Deshalb, meine Herren, haben die verbündeten Re- gierungen diese Vorlage eingebracht, um durch eine verständige Be- \{ränkung der Ausschreitungen der Koalitionsfreiheit Zustände, wie se jener englishe Sozialpolitiker in Auesicht stellt, zu verhindern, und ih glaube, Sie werden gut thun, wenn wir nach der Vertagung wieder zusammenkommen, no{mals in eine ruhige, objektive Prüfung dieser Vorlage einzutreten. (Bravo! rets.)

Abg. Noesicke-Dessau (b. k. F.) bestreite, daß die liberale Preffe Maßregeln gegen Ausschreitungen der Arbeiter verlange und daß man die Vorlage als eine milde angefehen habe; man habe über die Vorlage mit Ausnahme der konservativen Presse nur abfällige Urtheile g-fällt. Befremdend findet es der Redner, daß die Borsage com Bundesrath einstimmig angenommen sei. Das Koalitionsrecht habe für die Arbeiter nur dann einen Werth wenn es unbehindert angewendet werden dürfe, ebenso wie die Unternehmer ihrerseits die Konjunkturen ausnüßten, um bessere Preise für ihre Fabrikate zu erzielen. Redner bestreitet ferner, daß der Minister von Berlepsh im Jahre 1820 fo ganz überzeugt gewesen sei von der Nothwendigkeit der damals vorgeshlagenen Straf- vershärfungen, die aber noch lange niht an das beranreihten, was jeßt vorgeshlagen werde. Die Befürchtungen von 1890 feien nicht eingetroffen ; niht die Arbeiter, sondern die Arbeitgeber bätten seitdem von ihrem Koalitionsrecht etnen übermäßigen Gebrarch gemacht. Ohne einen gewissen Terrorismus und Zwang kônne ein Strike niht dur{geführt werden, das sollte auch der Staatssekretär erkennen. Die Arbeitgeber kämen auch ohne einen gewiffen Zwang nicht aus. Der Staatssekretär babe weiter davon gesprohen, daß der Terrorismus sogar in die Schulen eingedrungen fei. Dagegen könne doch das vorliegende Geseß nichts machen. Ausf\chreitungen feien allerdings vorgekommen, aber sie seien auch bestraft worden, und zwar zum theil mit recht \schweren Strafen. Medner weist auf die terroristisde Haltung der Bauunternehmer gegenüber den Bauarbeitern bei der jeßigen Aussperrung hin und legt nawdrücklihen Protest ein gegen das Bestreben der Bauunternehmer, die Arbeiterauésperrung auf ganz Deutschland auédehnen. Die Uebernahme des Arbeits- nahweises allein in die Hand der Arbeitgeber, wie sie auf der Konferenz in Leipzig geplant worden fei, laufe nur darauf hinaus, daß ein Zwang gegen die Arbeiter auegeübt werden solle, damit sie sich unter allen Umständen den Wünschen der Unternehmer unterwerfen. Redner weist bezüglih der Entstehung der Vorlage auf die Bielefelder Rede Seiner Majestät des Kaisers hin. (Präsident Graf von Ballestrem bittet den Redner, niht un- beglaubigte Aeußerungen Seiner Majestät des Kaisers in den Bereich der Debatte zu ziehen.) Redner erklärt, die Bielefelder sowobl wie die Oeynbausener Rede Seiner Majestät des Kaisers seien im „Reichs- Anzeiger * veröffentliht worden. Hätten die Räthe der Krone damals lei die Arbeiter, nicht bloß die Arbeitgeber befragt, so wäre diese Bt niht eingebraht worden. Das Koalitionsrecht sei das Hauptrecht des Arbeiters, welches geschüßt werden müsse. Diese Vor- lage werde hoffentliß noch vor Ablauf des 19. Jahrhunderts ver- worfen werden.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Von allen den Herren Vorrednern, mit alleiniger Ausnahme des legten, ist es vermieden worden, die Person Seiner Majestät des Kaisers in die Debatte zu ziehen; der leßte Herr Vorredner hat das gleihwohl für angemessen gehalten. Ih möchte nun doch darauf aufmerksam machen, daß es si hier um den Bruch eines Brauches handelt, der in der ganzen gesitteten Welt, überall da, wo Konstitutionen und monarchishe Staaten bestehen, beahtet wird (Oho! links), denn für die Handlungen der Reichsregierung steht der Reichskanzler ein; an ihn haben Sie \sih zu wenden, wenn Sie Einwendungen und Vorwürfe zu erheben baben gegen das, was Ihnen die verbündeten Regierungen hier vorgelegt haben. (Sehr gut! rechts.)

Im übrigen habe ih es für zweckmäßig gehalten, auch meinerseits den Standpunkt zu der Vorlage, um die es \sich hier handelt, kurz darzulegen. Ich entnehme die besondere Berehtigung dazu aus der Thatsache, daß es sich ja hier um die Wiederaufnahme eines Gesevor- \{lages handelt, der seiner Zeit von meinem Amtsvorgänger im Reichstage vertreten ist. Schon damals, bei der Novelle zur Gewerbe- ordnung im Jahre 1890/91, als die Fassung des § 153 der Gewerbe- ordnung, welche damals dem Reichstage unterbreitet war, in der zweiten Lesung abgelehnt wurde, hat der Minifter von Berlepsh ausdrüdlich erklärt, daß die verbündeten Regierungen nah wie vor an der Ueberzeugung festhalten, daß Strafbestimmungen gegen den Zwang zur Arbeitseinstellung unerläßlich nothwendig sind, und daß, wenn der Reichstag bei dieser Gelegenheit dîe Vors(läge der verbündeten Regierungen in dieser Beziehung nicht annehme, er später vor dieselbe Frage geftellt werden würde. Herr. Vertreter der preußishen Staatsregierung hat damals an* genommen, daß, wenn zu jener Zeit die Erfahrungen, die er auf dem Gebiet der Arbeitseinstellungen gemalt habe, noch nicht ausreichend

gewesen seien, um die Ausgestaltung des § 153 nah ten Vorschlägen der Reichsregierung zu erreichen, dann aller Vorauésiht nah die Erfahrungen, die man in der Folge mahen werde, dazu genügen würden, um eine befsere Handhabe zu gewinnen. Diefe Vorauëseßung ift zugetroffen. Es haben eine große Zahl von Arbeitseinftellungen stattgefunden | feit jener Zeit, Arbeitseinstellungen von sehr großer Ausdehnung und Tragweite, Arbeitseinstelungen, bei denen die s{chwersten Ausschreibungen gegenüber den Arbeitswilligen vorgekommen find. Man hät ‘in dieser Beziehung gegen die Darlegungen in der Fhnen vorgelegten Denkschrift vielfah Auéftellungen erhoben ; man hat gefragt: weshalb hat man hierüber nicht die Ge- werbeauffihtsbeamten, die Gewerbe-Inspektoren und Bergrevier- beamten gehört? Ja, es sind die Regierungen, die Ober-Bergämter gehört worden; den Regierungen find die Gewerbe-Infpektoren nah- geordnet, in den Regierungen fißen die Regierungs-Gewerberäthe, den Ober-Bergämtern sind die Bergrevierbeamten nachgeordnet. Es ist Sache dieser Behörden, der Regterungen und der Ober-Bergämter, die ihnen na{hgeordneten Beamten zu hören, soweit sie es für noth- wendig erachten. (Lebhafte Zwischenrufe von den Sozialdemokraten.) Das ist au gesehen. (Wiederholte ftürmische Zwischenrufe von den Sozialdemokraten.) Woher wissen Sie, daß das nicht geschehen ift ? Es ift thatsählih geschehen!

(Präsident: Ih bitte, die Zwishenrufe zu unterlassen und Privat- kfonversationen hier nit zu führen; font kommen wir nie zu Ende mit der Vorlage.) (Heiterkeit.)

Unter den Arbeiterausftänden, bei denen Ausschreitungen \{chwerer Natur vorgekommen sind, spielen ja eine besondere Rolle die Aus- stände der Bergarbeiter, insbesondere die großen Arbeiterausftände, die im Jahre 1892/93 im Saar- und Ruhrgebiet stattgefunden haben. Einer der Herren Vorredner hat die Ausschreitungen, die dort vor- gekommen sind, seinerseits als sehr untergeordnet bezeihnet; er hat sih dahin ausgesprohen, es begegne ihm in diesem Ausstande im Saar- und Ruhrgebiet ein alter Bekannter, der ihm \{chon oft vorgekommen sei; was dort stattgefunden habe, und worüber man jeßt so großes Wesen mache, sei, wenn man es rihtig ansehe, nichts Anderes als eine Summe vershiedener Ungezogenheiten desfelben Kindes. Damit betrachtet also der Herr Abgeordnete die Ausschreitungen, die damals vorgekommen sind, als Kindercien. Nun halte ich mich do für verpflihtet, Ihnen kurz darzulegen, in welhem Umfange damals diese Ausschreitungen ftattgefunden haben, welhe Bedeutung die Arbeitseinstellung jener Zeit' gehabt hat, und welhe {were Gemeingefahr mit diesen Vorgängen verbunden ge- wesen ist. (Zeruf links.) Es wurde damals in einer Versammlung der Bergleute beschlossen, im ganzen Saarrevier die Arbeit ein- zustellen; es wurden besondere Boten in alle Theile des Reviers ge- \chickt unter Benußung des Fahrrades, nah allen Gruben hin, um die Arbeiter aufzufordern, die Arbeit niederzulegen. Damals legten 24 000 Arbeiter an einem Tage ohne vorgängige Kündigung die Arbeit nieder, also mittels Kontraktbruchs. Man hätte doh eigentliß erst die Forderungen aufftellen müssen, we3wegen man die Arbeit niederlegte; folhe find aber erst im Laufe des Ausftandes nachträglich unter den Arbeitern vereinbart worden, Diese Niederlegung der Arbeit war also thatsählich nichts Anderes als eine vollkommen frivole, zu der irgend ein genügender Anlaß nit vorlag. (Große Unruhe und Zurufe links.) Man hätte doch minde- stens seine Forderungen aufstellen und der Grubenverwaltung vor- tragen müfsen, bevor man zu folchen Maßnahmen schritt; das ist aber nit gesehen. Nun ersehen Sie aus der Denkschrift, die Ihnen vorgelegt ist, in welhem Umfange damals Ausschreitungen statt- gefunden haben; es wurden die Zechenhäuser beschädigt, zum theil demoliert, es wurden Angriffe unternommen auf die Maschinen- häuser, die Arbeitswilligen wurden umstellt durch Zusammenrottung großer Massen ausftändiger Arbeiter, die sih in einer Nacht bis auf die Ziffer von 2000 beliefen. Man hat fie mit Steinwürfen verfolgt, gemißhandelt, durchgeprügelt, hat auf sie geschossen, ist in die Häuser eingedrungen, bat die Familienangehörigen bedroht, hat Dynamit- anshläge gemacht gegen einzelne Arbeiter. (Große Unruhe und Zurufe links, Zuruf rets.)

Sind das, meine Herren, alles Kindereien? Da muß ich do sagen, es \{heint der Herr Vorredner von Kindern und Kindereien wunderbare Vorstellungen zu haben. (Sehr gut! rechts. Zuruf links.)

Es handelte sich hier, meine Herren, um einen Ausstand, der fich erftreckte über das ganze Saargebiet, und den Zweck und die Bedeutung haben sollte, in diesem ganzen Gebiet, welches auf die Saarkohle angewiesen ist, die Industrie zum Stillstand zu bringen. Jch habe hier eine gedruckte Aufforderung, die seinerzeit von den Führern der Bergleute an die sämmtlihen Bergleute ergangen ift, in der sie zu einer „großen Ver- fammlung für das ganze Saarrevier in dem bergmännishen Saale“

eingeladen wurden. Darin heißt es :

Erkenne Deine Macht, Du Bergmann ! Wenn Dein starker Arm nit will, Dann stehen alle Näder fill !

(Sehr rihtig! und Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.)

Im ganzen Saarrevier wird eingeladen zu der Versammlung, in der die Bergleute Marn für Mann, Schulter an Schulter er- scheinen sollen zur Entscheidung. „Betrahte Deine Gegner alle!“ So {ließt die Aufforderung. (Zurufe links.) Kaun man nah diefer Aufforderung einen Zweifel baben, daß man damals thatsählich nihts Anderes gewollt hat, als die ganze gewerblihe Thätigkeit innerhalb des Gebiets, welches auf den Bezug der Saarkohle angewiesen ift, zum Stillstand zu bringen? (Sehr richtig! rechts. Zuruf links. Glocke.) Dieser Strike hat nur drei Wochen gedauert. Für diese Zeit hatten \ih die Werke vorgesehen, weil sie geahnt hatten, daß die unter den Arbeitern vorhandene Gährung zu einem ähnlihen Austrag führen könnten, sodaß glüdckliherweise thatsählich ein Kohlenmangel nicht entstand. Nun denken Sie aber, es hätte dieser Aus- stand länger gedauert, die Kohlenvorräthe wären aufgebrauht worden, es wären die Fabriken zum Stillstand gekommen. Der Strike seßte fich nun in dem folgenden Monat fort nah dem Ruhrrevier. Die Uebertragung bezeihnet man als den sogenannten Sympathiestrike, weil thatsählich die Strikenden im NRuhrrevier ebensowenig Veranlassung hatten zur Einstellung der Arbeit, wie die im Saarrevier. Auch dort sind Ausschreitungen der allershwersten Art vorgekommen. Wenn nun zwei so große Reviere wie das Saar- und Rußrrevier gleichzeitig dahin kommen, die Förderung ihrer Kohlen einstellèn zu müssen, wenn infolgedessen die darauf angewiesenen Fabriken genöthigt sind, ihre Thätigkeit einzustellen, ihre Arbeiter zu entlassen, wenn es dazu kommt, daß auch die Eisenbahnverwaltung

| ‘die Kohlen, die sie nothwendig hat z2 ihrem Betriebe, niht mehr

erlangen fann, wenn es dazu kommt, daß große Städte, die der täalihen Zufuhr durch die Eisenbahn bedürfen, die Mittel zu ihrer Gcuährung nicht mehr erhalten, wenn es dazu kommt, daß man die Straßen nicht mehr beleuhten kann (Zuruf links) (Glodte des Präsidenten),

(Präsident: Herr Abgeordneter Singer, ih bitte nicht zu unterbrechen.) È

daß die Mittel, die für den Lebensunterhalt erforderli sind, au fehlen für die Krankenhäuser und Zuthäuser, vergegenwärtigen Sie sih alles das und dann fragen Sie si, sind das nit Zustände, die mit einer großen Gemeingefahr verbunden find? wir haben glüdck- liherweise ähnlihe Fälle bei uns noch nit erlebt. (Zuruf links, Heiterkeit.) JIch wünsche nit, daß ein solcher Fall eintritt, aber ih befürchte es. Wenn einmal ein solher allgemeiner Strike der Gruben- arbeiter eintritt, welhe Zustände dann entstehen, das kann man aus den Vorgängen in den Vereinigten Staaten ersehen. Dort fand bekanntlich im Jahre 1894 ein allgemeiner Strike der Eisenbahnarbeiter statt, der über eine ganze Reihe von Staaten sich verbreitete, und welche Folgen hat dieser Strike gehabt? Wochenlang is der gesammte Eisenbahn- und Postverkehr unterbroWen worden, es haben Be- schädigungen von Vermögen und Eisenbahnmaterial in kolossalem Umfange stattgefunden, sodaß man den gesammten Schaden, der an- gerichtet ist, auf eine Viertel Milliarde berechnet. Es sind Hunderte von Menschenleben das Opfer dieses Aufstandes geworden, es sind die Aufftändigen gegen die Bundeshauptftadt Washington gezogen, man war genöthigt, 14000 Mann Bundestruppen aufzubieten, um den Aufstaad niederzuwerfen. Das sind doch Zustände, die wir bei uns nit eintreten lassen dürfen; und wenn nun die Staatsregierung gegenüber dem, was wir bereits erlebt haben, und was man für die Zukunft zu befürhten hat, von Ihnen Mittel erbiitet, um im Wege des Gesetzes Gewaltthätigkeiten und Ausschreitungen entgegenzutreten, wollen Sie dann dem Staate diese Mittel verweizern? (Zuruf links) wollen Sie die Mittel verweigern, ohne in die Berathung der Vor- läge einzutreten, die Ihnen die Regierung gemacht hat ?

Um welche Vorschläge handelt es sich? Zunächst um eine Aus- gestaltung des § 153, in dem gleichen Sinne, wie er |. Zt. im Jahre 1891 von meinem Amtêsvorgänger befürwortet ist. Unter den sämmt- lihen Ordnungsparteien in diesem hohen Hause herrsht darüber Ein- verständniß, daß diese Ausgestaltung des § 153, wie sie in dem § 1 und 2 der Vorlage enthalten ift, thatsählih eine vollkommen rationelle ist. Der § 153 enthält das Strafverbot gegen den Mißbrauch der Koalttionsfreiheit, er hat den Zweck, daß die Koalitionsfreiheit gegen folhe Ausschreitungen ge{ütt wird, aber den Schuß der freien Arbeit, der doch viel wichtiger ift als der SHuß der Koalitionsfreiheit, der eigentli nur der Zweck des ganzen Schußes der Koalitionsfreiheit ist, den haben wir nit, der fehlt im § 153. Er soll jeßt nach unseren Vor- {lägen hineingefetßt werden, es sollen nicht bloß die Ausschreitungen getroffen werden, die hindern an einer Koalition, sondern auch die- jenigen, die hindern an der Arbeit selbst; das ist eine durhaus noth- wendige Konsequenz des Grundgedankens, die Sie niht wohl ab- lehnen können. (Sehr richtig! rechts.)

Nun, der Schuß der Koalitionsfreiheit. Ja, der § 153 trifft mit Strafen nur denjenigen, der zum Beitritt zwingt und denjenigen , der hindert am Rücktritt. Die Strafe trifft aber nicht den- jenigen, der umgekehrt hindert an dem Beitritt und den, der zwingt zum MRüdcktritt. Es müssen aber diese Fälle doch ebenso getroffen werden, - wie die anderen, Das ift cinfach eine logishe Konsequenz des Grundgedankens. Die Fassung des § 153 ist also eine unvollständige, eine verkrüppelte, die erst gerade gestellt werden muß, Das ist der hauptsächlihe Zweck der Vorlage und das können Sie doch nicht ablehnen. Aber auch der Schutz der Koalitionsfreiheit im § 153 ist ein unvollständiger. Denn es sind nur diejenigen Koalitionen ges{chüßt, die auf eine Verbesserung der Arbeits- und Lohnverhbältnisse hinwirken wollen, nicht aber solhe, die nur eine Aenderung der Arbeits- und Lohnverhältnisse bezweden, die man als Verbesserung nicht anerkennen fann. Das muß doch auch geändert werden. Nun finden Sie in der Denkschrift den Nachweis, daß in fo und fo vielen Fällen an dem Mangel dieser formellen Vorauésezungen die Anwendung der Straf- vorschriften gescheitert ist, da müssen Sie doch mit uns zusammen Sich bereit erklären, wir wollen die Vorschriften so ändern, daß fie praktisch gehandhabt werden können, Das if eine wohlbegründete verständige Forderung, die Sie doch niht ablehnen können. Darin aber liegt die Hauptbedeutung der Vorlage.

Der zweite Theil derselben besteht in einer weiteren Ausgestaltung der Strafvorschrift des § 153, die sich auf die bisherige Erfahrung und auf das dadurch begründete Bedürfniß |üßt. Sind Sie mit den Forderungen, die hier geftellt sind, im einzelnen niht einverstanden, so können Sie es doch nicht ablehnen, in einer Kommission die be- fonderen Gründe und Erwägungen zu prüfen, die wir für jede ein- zelne Bestimmung haben, die wir im Rahmen dieser allgemeinen Erörterung hier im einzelnen nicht vortragen können. Das ist doch von unserer Seite ein durhaus billiges und verständiges Verlangen ?

Nun hat man bei den einzelnen Bestimmungen des Gesehz- entwurfs namentlich an dem § 8 Anstoß genommen. Ih möchte bezüglich dieses § 8, damit kein Mißverständniß entsteht, hervorheben, daß der Grundgedanke desselben, wie ih glaube, bei ruhiger objektiver Ueberlegung von dem größten Theil dieses Hauses getheilt werden wird Wir strafen in den §8 1 und 2 die Ausschreitungen gegen die Koalitionsfreiheit. In dem § 8 \trafen wir dieselben Ausschreitungen, wenn sie in solhen Betrieben begangen werden, die des besonderen Schußes bedürfen, weil ihre Ünterbrehung mit dem öffentlichen Interesse niht vereinbar ist, sondern eine gemeine Gefahr bedeutet. Ist denn das ein unverständiger Gedanke? Ich denke, das liegt do auf der flahen Hand; wir haben in zahlreihen Fällen des gemeinen Strafrechts, gerade mit Rücksiht auf eine besondere Gefahr, auch eine Erhöhung der Strafen, sobald eine solche Gefahr vorliegt. Dasselbe Prinzip fommt hier auch zur Anwendung. Das if doch nit unverständig, Sie mögen ja vershiedener Meinung über die Graduierung der Straf- handlungen, über die Abmessung der Strafen, über die Art der Strafen sein: das sind alles Dinge, über die man sich in der Kom- mission unterhalten und verständigen kann, (Widerspruch links.) Das wollen Sie nun aber unmöglich machen dur die Ablehnung der Vorlage. (Sehr richtig! rechts.)

Nun, meine Herren, möchte ih noch auf einige Einwendungen eingehen, die von einigen der Herren Vorredner gegen die Vorlage

erhoben worden find. Es wird unter anderem hier in diesem Geseßz und überhaupt im ganzen Verfahren der Regiervng in dieser Frage die paritätishe Behandlung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vermißt. Ja, meine Herren, in diesem Geseße können Sie die pari- tätishe Behandlung unmögli vermissen; die Grundidee der ganzen Vorlage ist die völlig gleihmäßize Behandlung sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer. (Sehr richtig! rechts. Widerspru links.) Wenn Sie glauben, daß in dieser Beziehung noch eine Lücke in dem Gesetz sei, so sagen Sie es doch, stellen Sie doch einen Antrag? (Zurufe links. Glodcke des Präsidenten.)

(Präsident: Meine Herren, ih bitte, die Unterbrehungen zu unterlassen. Das führt zu nihts. Sie sprehen ja. dann wieder, wenn Sie an der Reihe sind.)

Nun, meine Herren, hat Ihnen bereits der Herr Staatssekretär des Reich3-Justizamts gesagt, daß in der praktishen Anwendung der Bestimmungen \sich immer ein Unterschied ergeben wird, daß fie in größerem Maße die Arbeiter treffen werden, als die Arbeit- geber. (Hört! Hört! links.) Das liegt aber in den Ver- hältnissen. Der Grund i|ff einfach der, - daß die Arbeiter ih in einer weniger günstigen Lebenslage befinden, auf einem niedrigeren Bildungêgrade stehen als die Arbeitgeber, und da ist es sehr natürli, daß sie leihter zu solchen Ausschreitungen kommen. Deshalb müssen sie auch in einzelnen Fällen milder beurtheilt werden. (Zurufe links.) Denken Sie nur an den Hergang eines folhen Strikes. Das ist ja sehr erklärlih, wenn der Strike sehr lange gedauert hat, wenn die Strikekasse allmählih sich erschöpft, wenn die Unterstützungen, die man den Arbeitern aus der Strikekasse giebt, ab- nehmen, wenn sie allmählih die Hoffnung shwinden sehen, daß sie dur den Strike erreichen, was sie erreihen wollen, wenn sie sehen, daß immer mehr {ich bereit erklären, die Arbeit aufzunehmen, daß sh dann die Verzweiflung ihrer bemähtigt und daß fie zu solchen Ausschreitungen kommen, die wir verhindern wollen. So erklärt es sh, daß gerade bei den Arbeitern diese Ausschreitungen fo häufig zu beklagen sind, während sie bei den Arbeitgebern, die sh in günstigerer Vermögenslage befinden und die Sache abwarten fönnen, mit deren Auffassung es nit vereinbar ist, zu Nohhbeit-n und Gewalttbätigkeiten überzugehen (Heiterkeit links), nicht oder nur selten vorkommen,

Nun wird von anderer Seite gesagt, man vermisse übtrhaupt die Parität in der Behandlung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber seitens der Regierungen. Man sagt: wéshalb schreitet die Regierung nicht ein gegen die großen Syndikate, gegen die Ringe, die doch auch dahin führen, daß sie chließlich die Bedarfskreise, die Konsumenten voll- ständig abhängig machen und ihnen einfah die Preise diktieren, die fie annehmen müssen? Meine Herren, ih kann Ihnen sfagen, diefe Ver- einigungen der Unternehmer haben bis jeßt nicht ungünstig ge- wirkt. (Sehr richtig! rechts) Sie haben den Erfolg ge- habt, daß die Preisentwickelung und die Lohnentwicke- lung gleihmäßige gewesen sind; das Pplöulihe Hinaufs- {nellen und das plößlihe Sinken der Preise und Löhne, welches leßtere der Arbeiter garnicht vertragen fann, ist dur diese Ringe vermieden worden, und es ift eine ruhige Entwickelung in die ganze Preis- und Lohnbewegung hineingekommen. (Sehr rihtig! rechts.)

Nun muß ich aber anderseits sagen, ih verkenne durhaus nit, daß mit der Thätigkeit dieser Syndikate eine große Gefahr verbunden ist, und daß die Zeit kommen kann, wo die Regierung sagen muß: nein, das geht mir zu weit (hört! hört! links), wenn fortgeseßt die Preise in die Höhe getrieben werden, sodaß den Konsumenten, den Bedarfskreifen die wirthshaftlihe Existenz un- möglich gemacht wird, dann muß man s{chließlich mit geseßgeberischen Maßregeln einschreiten. Und, meine Herren, diese gleihen Erwägungen haben auh die Regierungen der übrigen Staaten bereits beschäftigt. In Oesterreich hat man bereits einen Geseßentwurf ausgearbeitet, der uns auch mitgetheilt worden i}, aber, meine Herren, es ist ein Problem der allerschwierigsten Art. (Heiterkeit links.) Nachdem ich den österreihischen Entwurf eingesehen habe, habe ih bis jeßt nur einen brauhbaren Vorschlag erkennen können, daß man nämlich si eine Unterlage vershafft für einen vollständigen statistishen Veberblick aller ähnlihen Ecsheinungen auf diesem Gebiet der Ver- einigung von Produzenten, sodaß man genau ihre Art, ihren Um- fang, ihre Gliederung, thre Wirkung erkennt. Das kann man dur ein solhes Gese erreihen; mehr zu erreihen, dafür hat man bis jeßt noch kein brauhbares Mittel gefunden. (Heiterkeit links.)

Ich habe mich für verpflichtet gehalten, diesen Standpunkt hier darzulegen, um Ihnen zu zeigen, daß die Regierung dieser Frage keineswegs ihre Beachtung versagt. (Sehr gut! rets.)

Ich will dann noch einen anderen Punkt berühren. Der Herr Abg. Dr. Lieber hat auseinandergeseßt, grundsäßlich fei er und seine Partei niht gegen eine Ausgestaltung des § 153 ein- genommen, aber sie wären der Meinung, daß ebenso wie 8 153 au § 152 der Ausgestaltung bedürfe, auch er gebe nur einen Ansay zu einer geseßlihen Regelung, aber nicht die geseßlihe Regelung selbs. Man kann ja dem Grundgedanken seine Berechtigung zugestehen, aber in welcher Weise will nun der Herr Abg. Dr. Lieber das, was er vermißt, erreichen? Er will eine ganze Reihe von geseßlihen Regelungen herbeiführen, die zugleich mit diesem Geseg zur Verabschiedung kommen sollen, ob im Rahmen dieses Geseßes oder in besonderen Gesetzes- vorlagen, habe ich aus seiner Rede nicht entnehmen können. Das aber steht doch fest, daß das, was er dabei im Sinne hat, die Nechtsfähigkeit der Berufsvereine, die Bildung von Arbeiterkammern, die gesezlihe Organisation des Arbeitsnahweises, und wie alle diese verschiedenen Probleme heißen, daß diese zu den s{chwierigften Problemen der Geseßgebung gehören, (Heiterkeit links), daß die An- sihten darüber weit auseinander gehen. Ist es nun mögli, bei dieser Vorlage alle diese Aufgaben zu lösen? Können wir davon die geseßlihe Negelung desjenigen abhängig machen, was noth- wendig ift, auf dessen Einführunz wir Gewicht legen müssen, um die schweren Schäden fern zu halten, die jeßt aus der Entwickelung und Gestaltung der Arbeiterkämpfe erwachsen? Sollen wir diese nothwendige Regelung zurückstellen, bis wir jene weitausfehenden \{wierigen Aufgaben erledigt haben? (Unruhe links.) Das, meine Herren, wäre doch nicht rihtig. Ih möchte deshalb glauben, auf diefen Gedanken müssen wir verzihten. Jch weiß nicht, ob die wenigen Worte, die ih mir gestattet habe, an das hohe Haus zu richten, viel- [leiht geeignet siad, um die Verschiedenheit der Auffassungen einander näher zu bringen, ich würde aber wünschen, daß es der Fall wäre; denn ih bin wirkli der Meinung, wir dürfen diesen Erscheinungen