1899 / 148 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jun 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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gut Gezablter Preis für 1 Doppelzentner

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e 2 (Spalte 1) : S aershlägliher hung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Made —- Ar wp ge At agr As E -

Namslau ¡ z E veran 9,60 Fi e am i 4 10,00 e E L A 10,00 O e A os 12,30 Goldberg. « - per ‘r a 13,20 Ee S e da e Bde 13,00 o R Ee 0 E R 14,50 art E 2% v a A N 2) 14 50 S O T A o E S6 14,50 S Q A2 Sl ete 14,00 R ae a aA A 12,79 E e vin, B è 14,00 e, i is 12,50 D n Ee G A Braunschweig . Altenburg Diedenbofen Breslau .

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Uit 4: 3 dn58 íInsterburg . Ly ps Elbing Luckenwalde . Potsdam. « « Brandenburg a. ÔH rankfurt a. O. Schwiebus Stettin

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Preufßzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 81. Sigung vom 24. Juni 1899.

Berathung ficht der Gesezentwurf, be- arfreitag. S i A der Kommission des Herrenhauses beschloffene

Vorlage lautete: : Tharfreitag gilt in Bezug auf

amts den Lou IOIDiC D 44A

nzi Bezirks - Polizeiverordnungen iofern es die konfessionellen Verbältnife T eréT;

owi D - a. s a ¿ c dto ee erboten werden, welhe geeignet find, die Auzere

tases oder den Gotteédientt oder andere firlidhe |

*tbâtiakeit am Gharfreitage |

¿Fentlih be- |

es fh um e Nähe von dem SGotteS-

noftridhen murDen rf genen WwurDeT.

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diexst gemitmet7x Set

11,60 11,80 11,00 12,70 13,60 1400 15,00 15,50 15,00 1460 13,00 16,00 13,00 15,20 13,50 13,30 15,00 16,60 12,10

14,00 12,75

14,75 14,80 13,00 14,00 14,00

13,60 13,60 11,80

12,00 13,20 12,80 12,30 12,30 11,50 13,00 12,60 13,20

11,00 12,50 12,50 11,50 14 80 15,00 15,00 14.50 14,10 14,00 14 00

15,25

15 00 13,40 14,20 14,30

_— 14,20 15,00 8 15,52 1450 f 14,70 14,60 k 14,80

e 1 0 13,25

j 14,50 14,00 15,00

16 60 12,10 12,30

auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf daß der betreffende Preis n

Kirche eine solche RügQfiét auf als e si

hen und gewertlihen Gewobnbeiten ju- }

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überflüifig ift.

Die Sate liegt eingenommen

Abg. Dr. P der Beichlüfse der maßen ein Kompro darftellten. Die Vorlage nit, die um deren ¿ K ommissionébesdlüúfie det Herrenhauses sind eir stimmig gefaßt worden 2 f unter Mitwirkung und des Kardinals Korv. In diesem Sinne werden wir auä; heute stimmen. Daß die Fafiung der Regierung formell befier sei, kann id nicht zugeben. Denn sie hat die Befürchtung erregt, E fatboliiden Berélferung ein Feiertag arum ift €s besser festzustellen, daß der Charfreitag nur in bürger- Beziehung als Feiertag g?lten soll. Ein Schuy ist d ¿tbig, wo evang f

Segenden. Das T

Minister der geistlichen

Meine Herren! Anträgen, wie sie soeben hie Hauses Ausdruck gefunden

No: Gerste.

11,60 | 12,00 11,00 13,00 13 60 14,00 15,50 16,00 15,00 16,20 14,00 16,00 13,00 15,70 13,50 13,30 15,00 16,80 12,40 Haf 1440 f 12,75 f

14,75 14,80 14,00 14,09 14,00

13,60 13,60 12,20

12,40 13,60 12,80 12,30 12,30 12,50 13,00 12 80 13,20

11,00 12,50 12,50 11,70 15,10 15,00 15,00 14,50 15,00 14,33 14,50

15,25

15,00 14,00 14,60 14,30

15,60 15,52 15,00 15,00 13.39 | 1450 f 15,00 î 16,80 | | 12,60 ù

Jch bitte Sie,

berechtigte

bervorragender

Bedenken, daß

ird, theile ic nit.

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13,60 12,50 12,00 1320. 14,00 15,00 15 50 16 50 15,39 16 50 14,00 17,00 13,50 15,70 13,90 13,60 15,20 16,80 13,00

r.

14,40 14,40 13,25 14,80 15,00 15,20

14,40 14,60 13,80 12,60 13,00 14,00 14,00 12,60 13,60

13,60 12,50

13,00 13/20 13.00

14,90 12,60 13,00 12,80 13,50 11,90 15,10 15,50 15,40 15,00 15,10 14,33 14,50 14,00 15,50 16,75 15,50 14,10 14,60 14,60 14,00

16,00 15,15 15,20 13,50 15,00 15,40 16,80 12,89 13,60

jetzt so, daß der Herr

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hat, welhe i

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| besélúfse des Herrenhauses anjunebmen, der turch den Antrag des Herrn Graf

u. Taae S Î TUNG 5; OPAaNB, ls

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| Fassung beantragt worden ift, diz

bedeutet ihrem

13,60 13,00 12,00 13,50 14,00 15,00 16,00 17,50 15,29 18,00 15,00 17,C0 13,50 16,00 13,90 13,60 15,20 17,00 14,09

15,00 14 49 13,25 14,89 15,00 15,20

14,49 14,60 13,80 12,60 13,40 14,00 14,00 13,20 13,60

14,00 12,50

13,20 13,20 13,20

14,00 13,00 13,00 12,80 13,50 12,10 15,40 15,50 15,50 15,00 16,00 14 67 15,00 15,00 15,50 16,79 15,50 15,00 15,00 14,60 14,80

16,00 15,25 15,60 13,60 15,00 15,40 17,00 13,00 14,60

führt er stimmen ihr evangelisch2 Bevölkerung, aber Interessen

evangelischer

aufge¡iwungen werden

es in Glsaë- Lothringen und Baden au geschehen ist. kann id jugeben, daß die Detlaration des Herrenhauses dehnbar oder

f im Interesse des Friedens, den auch wir wünschen, den Besélüfsen des Herrenhauses zuzustimmen.

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L Or 9 F | genommen babe, dag er F9nen empiozien

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volle Mark abgerundet mitgetheilt. iht vorgekommen ift, ein Punkt (

Ueber den Beginn der Debatte ist hon berichtet worden.

ori ch (Zentr.) erklärt ih für die Wféderberstellung Kommission des Herrenhauses, wel&e gewifser- miß ¡wien der Regierung und der katholischen Katholiken,

sie

brauen mit so weit, Die

Kirchenvertreter

day der soll.

o nur zlisde Geticéhäuser existieren, nicht für rein katholische bier NReichsreht durch Landes8- i Die Lande2gesetzgebung hat en Begriff eines Feizriags au2zugestalten, wie Noch weniger

x. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

i zu den ¿n des boben

14,10 14,40

14 80 14,78 14.78

14,00 13,80 12,60 13,20 13,60

13,30 12,27 13,75 12,80 12,26 12,30 11,70 13,00

13,20 14,00 12,30

12,70

14,14

14,70 15,27 16,63

14,18 14,88 15,48 14,77 14,86 13,46

983 14,15

14,59 | 14,40 |

14,00 | 14,83 | 14,37

14,00 | 13,80 | 13,40 | 12,80 |

12,67 | 12,00 | 13,80 |

12,25 | 12,40 | 11,70 | 13,00 | 14,00 13,90 14,10

12,70 !

. . s. . . . . . . . . . . . . N RNPRRP RRRDR PDP

14,17

14,93 | 15.00 16.67

14,29 15,00 } 15,70 | 14,50 14,42 13,40

14,00 | 24. 6.

Der Durchsnittspreis wird aus den unabgerundeten . ) in den leßten sechs5 Spalten, daß entsprechender

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blen berehnet. ericht fehlt.

Grafen Pfeil, und drittens der Antrag der nat ionalliberalen Partei die ursprüngliche Regierung?vorlage wörtlih wieterherzustellen.

I bemerke daju, daß ih darin dem Herrn Abg. van der Borght beirflidten muß, daf bei der erften Lesung im Grunde über den Sinn und über das Ziel der Vorlage bei allen Parteien Einigkeit bestand, und daß eigentli nur ncch über die Form, in der dieses Ziel zu

erreichen war, eine gewisse Differenz bervortrat. daß heute doch noch baben. Ich

bin ih gewesen, Unterschiede gezeigt Abg. vari - der

Borgbt

vermag nit beizustimmen, daß

Um so erftaunter sich so weitgehende darin dem Herrn ev in

der Fassung der Kommissionsbeshlüfse des Herrenhauses eine Menge thatsählihe und Ausführungs[chwierigkeiten gefunden hat, die, wie ih glaube, garnit darin liegen. Die Frage, meine Herren, die er be- sonders berrorhob, was ein Gottesdienst sei, ob das ein Gottesdienst mit Abentmabl oder ein Gottetdienft ohne Abendmahl wäre, was eine kir{lide Feierlt(feit sei, ja, meine Herren, diese Frage macht gar keine Schwierigs keiten, denn daß ein Gottesdienst, auch ein Kindergottesdien\t, auch ein Goitesdienft obne Abendmahl in der evangelishen Kirche ein Gotte82- dienst ift, darüber besteht niht der mindeste Zweifel. Und daß selb eine Taufe în ter Kirche, eine Trauung in der Kir®e eine kirchliche Feierlihfeit ift, darüber besteht auch kein Zweifel. Also nach dieser Richtung bin vermag ih die Bemängelung der Fafsung der Herren-

bhaus-Kommissionsbes{lüfse,

ab

m

Grafen Pfeil, nit zu theilen,

Die Regierung oder die Vertreter der Regierung sind beute in einer ctwas seltsamen Lage: sie find vor die Frage gestellt mir ift 88 in dieser Schärfe während meiner ganzen parlamentarischen Praxis no nie vorgetommen —, fie find bier vor die Frage gestellt, ob wir den Antrag einer ansehnlichen Partei dieses Hauses, unsere ursprüng? liche Fassung der Vorlage buhftäblich wiederberzustellen, befürworten oter annebmen, oder cb wir einer gewissen Modifikation dieser Faffung 2s Wort reden wollen. Man sollte meinen und wenn man die Sache rein formal auffaßt, so liegt das ja auf der Hand —,

das die Vertreter

Regierung

¡uzälhst

gefehen von dem Antrage des Herrn

berufen find,

h: Vorlage zu vertreten. (Zurufe L Zehr richtig!) Ih verkenne das au keinen 2 lid deß, meine Herren, wenn man die Sache bei Licht b:sieht, jo muß man sagen, daß der Widerspruch nur \heinbar und jedenfalls rein formal ift. (Zuruf links.) Denn es sind inzwishen Umstände eingetreten, die hei der Einbringung der Vorlage oder bei ihrem Bekannt- werden noch nit existierten. Es if ganz zweifellos, daß die Beunrubigungen innerhalb der fatholischen Bevölkerung zu unserer Kenntniß erst naher gekommen sind, Beunruhigungen, denen auch die offiziellen Organe der katholischen Kirche, die Herren Bischöfe, Auêdruck gegeben haben. Fh mölte es nun heute dahingestellt sein lassen und niht noch einmal darauf eingehen, worüber wir uns ja neulich son unterhalten baben, ob wir das hätten voraussehen ?ôunen, und ob es rihtig gewesen wäre, daß wir vorher eiwa die evangelishen Kirhenbehörden und Herren Bischöfe gehört hâtten. Wie gesagt, ih möchte diese Frage heute nicht noch einmal erörtern. Namentlich die leßte Frage s mir au beute noh außerordentlich zweifelhaft. Jedenfalls sind wir darüber alle einig, daß auch bei der Einbringung und bei der Verbandlung der Vorlage in der Kommission des Herrenbauses die Absicht bestand, die Beunruhigung in der katholishen Bevölkerung ¡u beseitigen, die Vorlage als ein Werk des Friedens zu behandeln, und nicht etwa einen neuen Zankapfel in die konfessionellen Streitig- teiten hinheinzuwerfen. Da man auch auf katholischer Seite die Möglichkeit wenigstens ins Auge gefaßt hat, daß die Vorlage diesen (rfolg hätte baben können, so haben wir keinen Anftand genommen, ¡u sagen: das wollen wir nicht, baben wir von vornherein nidt gewollt, haben auch in den rein fatbolishen und überwiegend fatbolishen Gemeinden nie daran gedaht, von der Ermächtigung, den Charfreitag dur Polizeiverordnung zu s{chüßen, allgemein und ohne Einschränkung Gebrauch zu machen. Ich habe das ja das vorige Mal ausdrüdcklich nachgewiesen, daß das niht unsere Absicht gewesen ist, und als nun der Vorshlag gemacht wurde, dies in das Geseh bineinzushreiben, haben wir uns dagegen nit ablehnend verhalten, sondern dem im Interesse der Beruhigung der katholishen Gewifsen in fonfessioneller Beziehung beigestimmt. So ift die Sache gekommen, daß wir die Abweichung von der ursprünglichen Fassung der Vorlage baben acceptieren können, obne uns dadurch im geringsten etwas zu vergeben.

Unter diesen Umständen würde die Wiederherstellung unserer ursprünglichen Vorlage, wie ih glaube, alles das, was dur das fried- lihe Verbandeln in der Kommission des Herrenhauses erreicht ift, in Frage ftellen (sehr richtig! rcchts), und wir würden dann wieder denselben Widerspruch der fkatholis@en Kirche gegen uns baben; wir würden dann aus der Vorlage, wie ih besorge, nicht ein Friedenswerk hervorgehen sehen, fondern nur den Anlaß zu neuen konfessionellen Kämpfen, und das würde ih in der That bedauern; und so woblgemeint zweifellos auch diese Miederberftellnng der ursprünglihen Vorlage ift, so möchte ich doch glauben, daß sih das nicht empfeblen würde unter den Verhältnifsen, wie sie sh inzwischen dur die Verhandlungen herausgestellt haben.

Meine Herren, wenn der Herr Abg. Dr. van der Borght {on die Einschiebung des Wortes „bürgerlih“ in dem konservativen Antrag beanstandet hat und gemeint hat, das sei absolut unnöthig, weil es fih von selber verstehe, so möthte ich zur Erklärung der Einschiebung des Wortes „bürgerlih“", das auch {on in § 1 der Herrenhaus- vorlage ftebt, doch bemerken, daß ih mich in der Herrenhaus-Kommission ausdrücklih damit einverstanden erklärt kabe, obwobl es rihtig ift, daß es eigentlih und streng genommen nit nötbig if, denn ein Staatagesezy kann niht eine kirhlihe Feier einführen. Aber gerade das war von fatholisher Seite aus befürchtet, daß dieses Gesey auh in den Charakter der kirchlichen Feier hinübergreifen könne, und um das vollständig außer Zweifel ¡u seßen, haben wir es für nüglih gehalten, uns damit einverstanden zu erklären, daß das Wort „bürgerlih“ ausdrücklich in der Vorlage betont werden möhte. Jh glaube, daran kann kein Mens einen Anstoß nehmen, das kann kein Gewissen belasten. Was nun den Antrag der Konservativen anlangt, meine Herren, so bin ih fest überzeugt, daß er materiell seinem Inhalt nah absolut identisch ift mit der Kommissionsfassung des Herrenhauses, und da er an si viel einfacher ist, so kann ich nit leugnen, daß er mir beser gefällt; er ift praktischer, wie mir’ sheint, und er ift s{höner. Alfo wir würden mit dem Antrag der Konservativen einverstanden sein fènnen. Ih würde in diesem Antrag den Autdruck finden für das, was wix ursprünglih üb:rhaupt mit der Vorlage gewollt haben, und ivar in einer, wie mir s\{cheint, angemefsenen Form. Zu dieser Form rechne ih aub, daß der Zweifel, ob etwa in § 1 der Kommissionsfafsung des Herrenhauses niht ein rehilihes Bedenken der Reihs-Geseßgebung gegenüber zu finden sei, beseitigt wird. Jh stimme aber dem Herrn Abg. Dr. Porsch darin bei, daß ih diesen Zweifel nicht für begründet halte, und die juristishen Mitglieder der Herrenhaus-Kommission waren auch dieser Meinung. Aber der Zweifel besteht und ift auch hier im Hause vom Abg. Träger erhoben worden, und ih halte es immerhin für einen Gewinn, wenn man jeden Zweifel nah dieser Richtung hin be- seligen könnte, Das würde gesehen, wenn der konservative Antrag angenommen werden würde.

Ih glaube auch in der That, daß dieser Antrag dem, was die fatholishen Mitglieder der Herreahaus-Kommission er- strebt haben, vollkommen enispriht. Ih kann keinen materiellen Unterschied, auch beim besten Willen nit, darin finden. Immerhin würde ih es vorziehen, daß, falls sons aus der Vorlage überhaupt nihis werden sollte, dann wenigstens die Kommissionsbeshlüsse des Herrenhauses, abgesehen von dem Antrage des Grafen Pfeil, auh hier Annahme finden würden. Ih persönli aber kann die Fassung dessen, was die konservativen Parteien vorgeshlagen haben, nur empfehlen. Neine Herren, ich zweifle auch garniht, daß diese Fassung die Zu- \llimmung des Herrenhauses finden würde, und noch weniger zweifle ih daran, daß, wenn diese Fassung Gese wird, wir einen erheblichen Fortschritt auf diesem Gebiet gemacht haben, einen Fortschritt, der unserer ganzen Bevölkerung zu gute kommen wird.

q Abg. von Eynern (nl.) bemerkt, daß er 1896 den äußeren nlaß zur Einbringung dieses Gesetzes gegeben habe; das Verhalten er sozialdemokratishen Partei am Rhein fei nur von sekundärer

ueutung gewesen. Redner geht auf die rheinishen Verhältnisse ein,

ti Ministerial-Direktor D. Schwartkopff betont, daß die Re- erung fich durch Beshwerdéèn aus dem Wupperthale über Aus-

jen am ¡ur Einbringung der Vorlage habe be- nwen pp :

Abg. Schaffner (nl.) \priht sich für den Antrag van der Borght aus.

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (fr. kons.): Dem evangelischen Bewußtsein würde am besten Genüge gesehen, wenn der Charfreitag bei uns behandelt würde wie alie anderen Feiertage. Den wirksamsten Schuß bietet die ursprüngliche Regierungsvorlage, und darum wird ein Theil meiner Freunde für den nationalliberalen Antrag stimmen. Nach den Erklärungen der Staatsregierung besteht jedoch kein Zweifel, daß am Charfreitag gewerbliche geräuschvolle Arbeiten ebenso- wenig geduldet werden follen, wie an Sonn- und Festtagen. Darum und weil die Regierungsvorlage, allerdings mit Unrecht, als ein Eingriff in die Rechte der katholischen Kirche bezeihnet worden ift, stimmt der andère Theil meiner Partei für den konservativen Antrag. Der Schutz der Gotteshäuser beider Konfessionen ift nothwendig gegenüber der zunehmenden unchristlihen Besinnung.

Abg. Kir sch (Zentr.) will die Frage offen lassen, ob sih die Fassung des Herrenhauses mit dem Bürgerlichen Gefeßbuch in Ein- klang bringen lasse; er weist darauf hin, daß die Deklaration im § 2 ähnlihen Bestimmungen in anderen Geseßen analog sei. Er bittet au die konservative Partei, dem Beschluß der Herrenhaus-Kommission zuzustimmen. : 4 J

Damit schließt die Diskussion. Der Antrag van der Borght wird gegen die Stimmen der Nationalliberalen und einiger Freikonservativen abgelehnt und der Entwurf in der Fassung des Antrages der Konservativen angenommen.

Es folgen Petitionsberichte.

_ Die Gemeinde Deutsch-Krawarn bittet um die Errichtung eines Amtsgerichts daselbft.

Die Petition wird durch Vebergang zur Tagesordnung erledigt. Damit erledigt sich auch die Gegenpetition der Gemeinde Hultscin.

Die Petition der Gemeinde Vieß und anderer Ortschaften des Kreises Landsberg a. W. um Errichtung eines Amsgerichts in Viet \oll nah dem Antrage der Kommission der Regierung zur Er- wägung überwiesen werden. ;

Auf eine Anregung des Abg. Holt schke (kons.) erklärt Gebeimer Ober-Iustizrath Supper, daß die Justizverwaltung die Errichtung eines Amtsgerichts in Viet in erneute Erwägung ziehen werde.

Das Haus bes{ließt nah dem Vorschlage der Kommission.

Verschiedene Petitionen wünschen die geseßlihe Negelung der Verhältnisse der Direktoren, Lehrer und Lehrerinnen an städtischen höheren Mädchen- und Mittelshulen.

Die Petitionskommission |chlägt vor, die Petitionen der Negie- rung als Material für einen möglihst bald vorzulegenden Geseß- entwurf zu überweisen.

Abg. Falkenhagen (nl.) beantragt, die Petitionen der Negie- rung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Gebeimer Ober-Negierungsrath von Chappuis bemerkt, daß der Minister die hier in Rede stehenden Lehrer mit demselben Wohl- wollen behandle, wie die übrigen Lehrer. Nur über die einzu- \{lagenden Wege gingen die Anschauungen auseinander. Der Minister habe nicht eine gefeßlihe Regelung versprochen oder zugesihert, sondern sie nur in Erwägung denn diese geseßliche Regelung sei s{hwierig, weil ein Ein- griff in das Selbstverwaltungsrecht vermieden werden müsse. Schematische Bestimmungen über die Besoldung der Lehrer an den ftädtishen Schulen würden ihren Zweck verfehlen. Ohne eine gleich- zeitige Regelung der Schulunterhalirungspfliht sei an eine geseßliche Regelung der Sache nit zu denken ; dieser müfse aber die Negelung der Unterhaltung der Volksschule vorausgehen.

Abg. Dr. Arendt (fr. konf.) erinnert daran, daß der Staats- Minister von Goßler 1890 eine Regelung des Mittelshulwesens in Aussicht gencmmen habe. Er schließe sich dem Antrage auf Berück- sihtigung an.

Aba. Schall (kons) erklärt sich mit der Tendenz dieses An- trages gleichfalls einverstanden.

Auf eine Anfrage des Abg. von Knapp (nl.) bemerkt ein Re-

ierungskommissar, da seminaristish vorgebildete Lehrer von den böheren Klassen der städtishen höheren Mädchenshulen nicht zurück- gewesen werden follen, wenn sie die dafür erforderlihe Qualifikation nachweisen.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) spricht sich für den Kommissions- beschluß aus.

Der Antrag auf Ueberweisung zur Berücksichtigung wird an- genommen.

Eine Petition um Umwandlung der Elbinger Simultan- Mädchenschule in eine konfessionelle wird der Regierung zur Erwägung überwiesen und eine Reibe weiterer Petitionen von mehr lofalem und persönlihem Interesse nah den Vorschlägen der betreffenden

Kommissionen erledigt. | Schluß nah 28/4 Uhr. Nächste Sizung Montag 11 Uhr.

(Justizgeseße.)

Literatur.

In der bekannten Guttentag's{hen Sammlung deutsher Reichs- geseze sind vor kurzem folgende Bändchen theils în neuen Auflagen, theils als erste Bearbeitungen erschienen: Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871, Text - Ausgabe mit Er- aänzungen, Anmerkungen und Sachregister von Dr. L. von NRönne, in ahter, neu bearbeiteter Auflage von Landrath Paul von Nönne (Preis 1,60 4). Militär-Strafgerihtsordnung für das Deutsche Reich nebs Einführungsaeseß und Gesetz, betreffend die Dienstvergehen der rihterlihen Militär - Justizbeamten und die unfreiwillige Versezung in eine andere Stelle oder in den Rubestand, vom 1. Dezember 1898, Text - Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister von Dr. Paul Herz, Geheimem Admiralitätsrath und vortragendem Rath im Neichs-Marineamt (Preis 2,50 4). Reichsgeseß, betreffend die Gesellshaften mit beshränkter Haftung, vom 20. April 1892 in der auf Grund der durch Artikel 13 des Einführungsgeseßes zum Handelsgeseßbuch vom 10. Mai 1897 erfolgten Ermächtigung vom Reichskanzler bekannt gemachten Fassung, Text-Ausgabe mit An- merkungen und Sachregister von Ludolf Partsius und Dr. jur. Hans Crüger, in vierter, vermehrter und verbesserter Auflage (Preis 1 4). Reich8geseh über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 nebst Ausführungsverordnungen und Anlagen, nah den Materialien unter Benutzung amtlicher Qvellen bearbeitet von Dr. Felix Stoerk, ordentlihem Professor der Rechte in Greifs- wald (Preis 2,25 4). Viehkauf (Viehgewährschaft) nach dem Bürgerlichen Geseßbuh, LTert-Ausgabe mit Erläuterungen und Sachregister von Dr. Hans Stölzle, Rechtsanwalt in Kempten (Bayern), mit einem Anhang: Verordnung, betreffend die Haupt- mängel und Gewährsfristen beim Viehhandel, vom 27. März 1899, erläutert von Heinrich Weisk opf, Königlichem Kreis-Thierarzt der Regierung von Schwaben und Neuburg in Augsburg (Preis 150 M4). Geseße und Verordnungen, betreffend den Drogen-, Gift- und Farbenhandel außerhalb der Apotheken, unter besonderer Berücksichtigung des König- reihs Preußen, Text-Ausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von Rechtsanwalt Dr. Broh in Berlin (Preis 1,95 M). Diese Ausgabe beseitigt eine Lücke, die si in der Gerichts- praxis sowohl wie für die Laien bemerkbar gemacht hat. Auf dem vorliegenden Gebiete hat, wie kaum noch auf einem anderen, das Verordnung9reht der Polizei eingegriffen und die Reichs- und Landes- gesezgebung gerade in den praktisch wichtigsten Punkten ergänzt. Ins- besondere sind hierfür die Berliner Polizeiverordnungen vorbildlih geworden, Eine zuverlässige, systematisch geordnete Zusammenstellung der ganzen, so fompliziert gewordenen -Gesezesmaterie fehlte bis jeyt. Die Anmerkungen, mit welchen der Text bei rehtlich zweifelhaften Stellen versehen is, geben dem Praktiker {ägenswerthe Winke.

gezogen; -

42 bis 50. -— 58 bis 60;

Haminel und Schafe (Merzschafe) 48 bis 50; 4) Holsteiner Niederungs- \chafe bis —, auch aro 100 Pfund Lebendgewicht bis Â6 var y Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 20 9/6 Tara-Abzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 14 Jahr alt: a. 47 bis —; 300" Pfund lebend (Käfer) bis —; gering entwickelle 44 bis 45; Sauen 41 bis 42 M

E E Tei

Aus der Guttentag'shen Sammlung preußischer Geseße liegen in neuen Auflagen vor: Einkommensteuergefes vom 24. Juni 1891, Tert-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister von R. M eizen, in vierter, bedeutend vermehrter und verbefferter Auflage bearbeitet von A. Fernow, Ober-Regierungsrath zu Breslau (Preis 1,50 M). Gewerbesteuergefeß vom 24. Juni 1891, Tert-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, bearbeitet von A. Fernow, Ober- Regierungsrath zu Breélau, in dritter, vermebrter und verbesserter Auflage (Preis 1,25 46). Wie alle bisher ershienenen Ausgaben deutsher Reichs- und preußisher Lande8geseze der nunmehr 74 Bänden umfassenden Guttentag’schen Sammlungen zeihnen fi auch die hier genannten durch klare, zuverlässige und gemeinverständ- liche Bearbeitung aus.

Leitende Gedanken gesunder Volkswirthschaft. Von Dr. Eugen Böninger, Rechtsanwalt. Leipzig, Berlag von C. L. Hirschfeld. Geh. Preis 2,20 A Die Grundgedanken der Ausführungen des Verfassers lassen fich dahin zusammenfassen, daß in einem Kulturstaate näht der Sorge für die Sicherheit desselben es die wichtigste Aufgabe sei, die materiellen Kräfte des Landes zu heben, die wirthshaftlihe Entwickelung zu fördern, demgemäß zunächst dem Eigen- thum kräftigen Schuß zu gewähren und allen fozialistishen, demagogishen Utopien entshiedenen Widerftand entgegenzuseßen, sodann die Einzel- vermögen durch Beschaffung von Gelegenheit zum Verdienst, Er- ziehung des Volkes zur Sparsamkeit zu mehren und endlich dafür Sorge zu tragen, daß das Ausland Schuldner und niht Gläubiger des betreffenden Landes sei. Der Verfaffer, der \sih auf weiten Reisen im Auslande ein eigenes Urtheil gebildet hat, begründet seine Ansicht in sehr anregender Weise,

Das Iunihbeft von „Nord und Süd* (Breslau, Schlesische Verlags-Anstalt von S. Schottländer) enthält eine ea U Abhandlung über den deutschen Orden in Griechenland von Franz Rühl, die zum ersten Mal die Rolle, welhe der Orden dort gespielt bat, beleuchtet. Ferner findet man in dem Heft u. a. eine von Gustav Karpeles verfaßte Studie über den \{hwedishen Dichter Victor Ryd- berg, dessen eigenartige Dichtung „Dexippos“ in treffliher Ueber- fegung von Emil Jonas mitgetheilt wird. August Wünsche behandelt mit ebenso wissenshaftliher Gründlichkeit wie anziehender Darstellung „Die Sage vom Lebens8baum und Lebenskraut in den verschiedenen Kulturreligionen“. Die Bedeutung des Komponisten Salomon JIadaësohn, dessen Bildniß dem Heft in Radierung beigegeben ift, würdigt Martin Krause. An erzählenden Beiträgen endlih enthält das Heft die neueste Novelle Paul Lindau’s „Der Held des Tages“ und die Erzählung „Das Archiv der Gräfin D.“ von A. N. Apuchtin.

Handel und Gewerbe.

Die Wochenübersicht der Neihs bank vom 23. Juni 1899 weist bet einem gefammten Kassenbestand von 962 332 000 (1898 931 394 000, 1897 976 682 000) A der Vorwoche gegenüber eine Abnahme von auf 94300€0 A (1898 Abnahme 1630 000 4, 1897 Zunahme 2 821 009 6); der Véetallbestand von 926 642 000 (1898 895 488 000, 1897 940 769 000) A allein bat fih um 1441 000 4 vermindert (1898 Zunahme 4 925 000, 1897 Zunahme 5 354 000 46), Der Bestand an Wechseln von. 861 459 000 (1898 690 162 000, 1897 619 670 000) «A erscheint um 103 073000 (1898 um 38857 000, * 1897 um 21 864 009) M böber als in der Vorwoche, während der Bestand an Lombardforderungen von 68161 000 (1898 87 233 000, 1897 108 254 000) A um 2820000 (1898 um 1343000, 1897 um 2 880 000) M abgenommen hat; auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ift also ein Zugang um 100 253 000 (1898 um 37 514 000, 1897 um 18 984 000) M zu verzeichnen, Auf passiver Seite hat der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 099 761 000 (1898 1 069 964 000 1897 1 047 991 000) 4 der Vorwoche gegenüber um 29 738 000 (1898 um 29 915 000, 1897 um 41916 000) Æ zugenommen, und auch die sonstigen tägli fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) lassen mit 695 687 000 (1898 536 491 000, 1897 556 247 000) Æ ein Anwahhsen um 68751 000 (1898 Zunahme 15928000, 1897 Abnahme 17 420 000) Æ erkennen.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 15 740, nicht ts zeitig gesellt o Sen gel T n Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 4825, nicht t ¡eitig gestellt keine Wagen. gef E

_ Berlin, 24. Juni. Marktpreise nah Ermittelungen des Königlichen Dns (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 16,30 M; 15,00 A *Noggen 15,20 4; 1380 \ “Futtergerste 13,30 #4; 13,00 A Hafer, gute Sorte 15,60 #4; 15,10 A Mittel-Sorte 15,00 M4; 1450 4; geringe Sorte 14,40 A; 14,00 A Richtstroh 4,00 M; 3,32 (K; Heu 6,50 A; 4,00 6 *(Frbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 M; 25,00 A **Speisebohnen, weiße 50,00 4; 25,00 4 **Linsen 70,00 4; 30,00 A Kartoffeln 6,00 4; 4,00 4 Rindfleish von der Keule 1 kg 1,60 4; 1,20 4 dito Bauhfleisch 1 K 1,20 M; 1,00 A Cqweinefleish 1 kg 1,60 4; 1,00" RKalbfleish 1 kg 1,60 (A; 1,00 A Hammelsleish 1 kg 1,60 4; 1,00 A Butter 1 kg 2,40 4; 1,80 4 Eier 60 Stück 3,60 4; 2,20 & Karpfen 1 kg 1,80 M4; 1,20 (A Aale 1 kg 2,80 M; 1,20 M Zan er 1 kg 2,60 M6; 1,20 A Hechte 1 kg 2,40 4; 1,20 A Barsche 1 kg 1,60 A; 0,80 # Ssleie 1 kg 250 M4; 1,20 A Bleie 1 kg 1,20 A; 0,80 A Krebse 60 Stück 14,00 4; 3,00

__* Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthshaftskammern Notierungsstele und umgerechnet vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner.

** Fleinhandelspreife.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 24. Juni. Zum Verkauf sanven: 3804 Rinder, 1345 Kälber, 15 743 Schafe, 7439 Schweine. Markt - reise nach den Ermittelungen der Preisfestsetzungs orm: Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg SchlaŸhtgewicht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): Für N inder: Ochsen: 1) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schlahtwerths, höchstens 7 Jahre alt, 61 bis 65; 2) junge fleischige, niht ausgemästete und ältere ausgemästete 56 bis 60; 3) mäßig genährte junge und gut genährte ältere 54 bis 55; 4) gering genährte jedes Alters 50 bis 63. Bullen: 1) voll- fletdige, höchsten Schlachtwerths 58 bis 62; 2) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 53 bis 57; 3) gering genährte 48 bis 52. Färsen und Kühe: 1) a. vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerths bis b. vollfleiscige, aus gemästete Kühe höchsten Schlahhtwerths, höchstens 7 Jahre alt, 6 bis 57; 2) âltere ausgemästete Kühe und weniger gut entk- wickelte jüngere 53 bis 54; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe 50 bis 53; 4) gering genährte Färsen und Kühe 45 bis 48. Kälber: 1) feinste Mastkälber (Vollmilchmast) und beste Saugkälber 69 bis 71; 2) mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 62 bis 67; 3) geringe Saugkälber 58 bis 62; 4) ältere gering genährte Kälber (Fresser)

Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 92) ältere Masthammel 52 bis 56; 3) mäßig genährte

t: a. 47 d 3 b. über 9) fleishige Schweine 46 bis