1899 / 154 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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Die verkaufte S wird auf volle Cte und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist, ein Punkt

Noth: Gerste. 16,00 17,00 13,00 13,50. 15,70

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Der Dur(hschnittspreis wird aus den aabdlniibetäi ahlen Laie net. (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprechender F H

ericht fehlt.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 13. Sißung vom 1. Zuli 1899.

Seit der leßten Sißung sind verstorben: Wirklicher Ge- heimer Nath Dambach am 18. Mai, Wirklicher Geheimer Rath Henrici am 3. Juni, Ober-Bürgermeister Jaeger- Elberfeld am 8. Juni. Ausgeschieden ist infolge Niederlegung seines städtischen Amts der bisherige Ober-Bürgermeister Lindemann-Düsseldorf. Das Haus ehrt die Verstorbenen durch Erheben von den Sigen. Neu berufen sind Professor Sch{moller, Herr von Wedel, Erster Bürgermeister Lengte (Barmen) und Erster Bürgermeister Trenckmann (Mühl- hausen). :

Graf zu Lynar hat eine Juterpellation, betreffend die Regulierung der Spree, insbesondere in der Gegend ober- und Un es des Spreewaldes, eingereicht; dieselbe soll für Montag auf die Tagesordnung geseßt werden.

Dem E ertrag, zwishen Preußen und Württemberg über die Aufhebung der Flößerei auf dem Necktar oberhalb der Enzmündung und auf der Glatt vom 7. April 1899 und dem Geseßentwurf, betreffend die Auf- hebung der Flößerei auf den preußischen Theilen des Neckars und der Glatt, ertheilt das Haus auf Antrag des Referenten Grafen von 2 Disbusfion Lins 5 in einmaliger Schluß- berathung ohne Diskussion seine Zustimmung.

Sodann folgt die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen, auf Grund des vom Grafen von Seidliß-Sandreczki erstatteten mündlihen Berichts der Etats- und Finanzkommission. Diese empfiehlt, die Beschlüsse des anderen Hauses unverändert zu genehmigen.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel: f

Meine Herren! Die Frage der Nothwendigkeit, jedenfalls des dringenden Bedürfnisses dieses Geseyes is bisher sowohl im Ab- geordnetenhause, als, wie ih annehme, auc hier unbestritten, und ein etwaiges Scheitern des Geseßes würde gewiß allseitig bedauert werden. Um so mehr möchte ih bitten, die Staatsregierung nicht in die Lage au bringen, durch Ihre Beschlüsse gezwungen zu sein, das Geseß in diesem Jahre nit zu stande kommen zu lassen. Meine Herren, es ift hier eben gesagt, die Gemeinden dürften niht mehr belastet werden. Aber nah unserer Auffaffung ist die Schullast eine Gemeindelast, und wenn Sie sagen, die Gemeinden sollen überhaupt niht mehr belastet werden, so sagen Sie: „Staatsshule", Meine Herren wir sind an

die Staats\{ule {hon allmählih sehr nahe berangerückt. Dur die wachsenden Bedürfnisse waren allerdings nit mehr alle Gemeinden in der Lage, die Squullasten zu tragen; nothgedrungen mußte der Staat einschreiten. Das is im wachsenden Maße gesehen; Sie brauchen bloß die Etats der leßten 20 Jahre durhzusehen, so werden Sie finden, daß mehr und mehr die Schullast auf den Staat gewälzt wird. Daneben sind allerdings au die Ge- meinden stärker belastet. Das lag in der Natur der Entwickelung der Schule, der wachsenden Kosten für die Schulen und namentli der höheren Bezüge der Lehrer.

Dieses vorliegende Gese betrifft nun au die Schullasten; dena wessen der angestellte Lehrer ist, dem liegt au die Pensionierung und die Fürsorge sür die Wittwen und Waisen ob, im Grundsaß wenigstens. Wir sind nun bei der Vorlage selbst mit \staatlihen Zu- s{üfsen im allgemeinen hon wieder über die Grenze hinausgegangen, welhe bei dem Lehrerbefoldungsgeseß vor 2 Jahren gezogen war. Wir haken da etwa 2/5 aller Kosten auf den Staat übernommen. Im Abgeordnetenhause wurde von dem Stadtrath Ehlers der Antrag gestellt, man solle hier auf die Hälfte geten. Das beträgt 360 G pro Einzelfall. Das Abgeordnetenhaus beschloß aber, auch damit noch nicht zufrieden zu sein ; vielleihßt waren auch manche Mit- glieder der Meinung, es sei nicht nothwendig, das Gese gerade in diesem Jahre zum Abschluß zu bringen und gingen auf 420 4 Danach würde der Staat 3/5 von diesen Kosten übernehmen. Meine Herren, {hon kei 360 (A zaßlen alle Gemeinden, wo die Gehälter bis zu 1200 ÆÁ betragen, überhaupt nichts, und bei 420 ( geht das natürlich noh viel weiter. Jh habe um das Geseg zu stande zu bringen, im Abgeordnetenhause zu verstehen gegeben, zu einem Zuschuß von 360 M im Ganzen, also der Hälfte aller entstehenden Kosten, würde der Staat im Interesse der Sache sich wohl entschließen. Ich habe mich nicht bestimmt dahin erklärt, daß ein verlangter Zushuß von 420 4, wie er jeßt in der Vorlage is, nach den Beschlüssen des Abgeordneten- hauses ein Kriegsfall sei. Man würde das in Erwägung nehmen, um das Zustandekommen des Geseßes einigermaßen wahrscheinlih zu machen. Jch habe die Beschlußfassung des Staats-Ministeriums vor- behalten. Nach meiner Meinung geht das schon wieder viel zu weit und würde unabfehbare Konsequenzen für die Zukunft haben.

Nun kommt aber der zweite Fall. Im Jahre 1887 hat man nah meiner Meinung in etwas unbedachter Weise feste Bezüge für jede Lehrerstelle im Lande, einerlei, ob die Gemeinde vollkommen [eistungsfähig war oder nit, zugestanden. Daß das ein Verlassen des Grundsatzes der Berfassung if, wonach die Schullast eine Gemeinde-

last ist, und der Staat nur im Fall der Hilfsbedürftigkeit der Ge-

meinde eintreten foll, das glaube ih noch heute. Ich habe es damals au als Mitglied dieses hohen Hauses für im höchsten Grade bedenklich gehalten, und hier in diesem hohen Hause wurde das Prinzip als verfaffung8widrig aufs äußerste bekämpft. Als nun die Schullasten wieder stiegen, haben wir uns bemüht, bei dem leßten Gesetz wegen der Besoldung der Lehrer uns der Verfassung wieder zu nähern, indem wir sagten, daß, wo unzweifelhaft die betreffenden Gemeinden leistungsfähig . sind, da der Staat keine Geschenke maden darf, da die fkreisfreien Städte ohne Zweifel leistungsfähig find; so haben wir auf eine bestimmte Zahl von Lehrerstellen die Beihilfe des Staats für diese Stadt beshränkt. Dieser Grundsaß ist hier ausführlich disputiert worden. Schließlih hat das Herren- haus die damaligen Prinzipiea des Abgeordnetenhauses angenommen.

Jett kommen wir zu den Wittwen und Waisen ; da foll nun wieder dieser Grundsay verlassen werden. Ist das eine konsequente Geseßgebung? Wenn Sie das hier durchführen, dann müssen Sie eigentlich es auch wieder ändern an dem Gesetz, betreffend die Be- soldung der Lehrer. Jch sehe keinen Unterschied in dieser Beziehung. Wir haben gesagt, es if unausführbar, die Leistungsfähigkeit aller Ge- meinden im ganzen preußishen Staate zu untérsuchen. Wir müssen da einen DurW{schnitt ziehen, wir müssen davon ausgehen: im Großen und Ganzen sind die kreisfreien Städte für diese ja an ih geringe Last vollkommen leistungsfähig. Es handelt sih hier garniht um große Summen, um viel geringere Summen als bei der Frage der Lehrer- besoldungen selb. Sollte nachgewiesen werden, daß eine einzelne kreitfreie Stadt nicht leistungsfähig ist, so sind Fonds vorhanden und dazu bestimmt, solhen Städten zu helfen, wie wir das {on in Betreff einzelner kreisfreien Städte, namentlich in Schlesien, thun. Also, würde der Grundsaß im einzelnen Falle nit zutreffen, so ift in dieser Beziehung die Möglichkeit vollständig vorhanden, zu helfen. Aber, meine Herren, Sie müssen immer nur zugeben, daß, wenn wir einmal ein bestimmtes Prinzip aufgestellt und durchgeführt haben, wenn wir uas dadurch einigermaßen der verfassungsmäßigen Ver- theilung der Schullasten wieder genähert haben und nun nah zwei Jahren, wo es sich um eine viel kleinere Sache handelt, wir wieder abspringen von diesem Grundsay, so ist das doch keine Konsequenz. i

Meine Herren, wenn wir die kreisfreien Städte unterstüyen, so ist es doch schon sonderbar, daß man nur Berlin davon ausnimmt ; denn ih wüßte garnicht, wie man behaupten will, daß alle anderen Städten hilfsbedürftiger seien in dieser Beziehung wie Berlin. JIch habe s{chon im Abgeordnetenhause gesagt, Köln, Frankfurt, alle derartigen Städte, selbst Charlottenburg,

und andere selbständige Vororte um Berlin, wohin die Steuerkraft | fich jeyt zieht, wo das Wachsen der Steuer ein ganz eminentes ift,

sind nah meiner Meinung ebenso leistungsfähig wie Berlin ; man hat

sich aber doch gescheut, eine so gut situierte Stadt wie Berlin mit

der großen, im Verhältniß mäßigen Steuerlast zu unterstüßen ; da

hat man gesagt, das könnte übel aussehen, und über die übrigen, die

genau in derselben Lage sind, ist man dann hinweggegangen.

Diese Frage is niht bloß eine Geldfrage \{ließlich würde es sih in diesem Fall « um eine Million handeln, die aus der all- gemeinen Staatskasse den kreisfreien Gemeinden zugeführt würde —, aber es ift eine Frage des Prinzips, Wenn man gesagt hätte bei der Berathung des Lehrerbesoldungsgeseßes: wir wollen das Prinzip der Verfassung definitiy verlassen, wir haben nun einmal im Jahre 1887 den Schritt gethan, nit danach zu fragen, ob die Gemeinden leistungs- fähig sind oder nicht, in einem gewissen bestimmten Verhältniß soll der Staat zu den Schullaften in allen Gemeinden zuschießen, das würdè mir verständlih. Aber nun ein anderes Prinzip aufnehmen vor ein paar Jahren und hier, wo der Druck, der daraus etwa folgen könnte, für die fkreisfreien Städte nur ein ganz unbedeutender ist, eine solhe Geseßgebung zu machen, das kann der Staat nicht zulassen, dann kommt man, wie man zu sagen pflegt, von einem ins andere, und schließlich if überhaupt alles willkürlich. Und wie stark ist das Drängen, namentli eines Theils des Lehrer- standes \chon jeßt dahin, die Schullast überhaupt für eine Staatélast zu erklären! Ja, wer das will, der muß so verfahren, wie hier die Kommission vorschlägt; wer das aber nicht will und ich und der Herr Kultus-Minister ebenfalls nach seinen mehrfahen Erklärungen wir stehen auf dem Standpunkt, die S@ule muß eine Gemeindesache bleiben —, der muß sagen: principiis obsta! Wir haben nun den rihtigen Weg wiedergefunden vor ein paar Jahren; bleib-n wir auf diesem Weg, dann handeln wir konfequent und grund- säßlih und seßen der shon stark eingeleiteten Entwickelung zur Staats- \{ule doch wieder einen kleinen Damm entgegen.

Es ist die Frage daher auch vor allem eine grundfäßlihe Frage, es ist nicht allein und zum wenigsten Theil vielleiht eine Finanz- frage. Deshalb bitte ih das hohe Haus, die Vorlage der Regierung in diesem Punkte wieder herzustéllen.

Was die Frage wegen des Zuschusses von 420 #4 statt 240 M, wie die Regierungóvorlage es verlangt, betrifft, so will ih. eine bestimmte Erklärung in dieser Beziehung niht abgeben. Wenn dadurch das Gese zu stande kommen würde, da es sich hier bloß um eine Finanzfrage und nicht um eine Prinzipienfrage handelt, so glaube id, eine gewisse Geneigtheit, ohne aber etwas Bestimmtes in dieser Beziehung sagen zu können, des Staats-Ministeriums in Aussicht stellen zu können. Um des lieben Friedens willen und um das höchst wichtige Geseß zu stante zu bringen, würde der Staat au noch vielleiht diese Last auf sich nehmen, obwohl dann die Leistung des Staats schon auf 3/5 des ganzen Betrags sih ausdehnen würde, man also von den Grundsäßen der Vertheilung dieser Scullast \{chon ganz erheblih abweiht. Ih thue das im Interesse der Wittwen und Waisen. Ich fühle lebendig, daß in dieser Richtung eine wesentliGe Verbesserung gegen den bisherigen Zustand eintreten muß; und wenn das Geseß auf andere Weife niht zu stande gebraht werden könnte, so würde ih mi freilich ent- schließen, in diesem Punkte entgegenzukommen und würde dies auch im Staats-Ministerium empfehlen, wenn au mit s{chwerem Bedenken. Aber in dem andern Punkte, der grundsäßliher Natur ift, bitte ih das hohe Haus, die Regierungsvorlage wiederherzustellen,

Ober-Bürgermeister Becker-Köln: Ich halte im Gegensaß zu der Auffassung, welhe der Finanz-Minister soeben zu meinem Be- dauern vertreten bat, die Beschlüsse des anderen Hauses für eine

wesentlihe Verbesserung der Vorlage. Im Punkte des Staats- zuschusses brauchen wir wohl keine Besorgnisse mehr zu hegen. Aber die Verletzung dec Verfassung in dem prinzipiellen Punkte is doch hon seit 1873 im Gange, ohne daß bisher die Schule zur Staatds- schule geworden is. Jn diesem Prinzip liegt gar kein Prinzip. Nuch bei dem Lebrerbefoldunatgesey hat man dieses Prinzip keineswegs so ausnahmslos respektiert. Der Begriff der eximierten und nichteximierten Städte giebt keinen Maßstab für die Leistungsfähigkeit; zablreihe Landkreise sind viel leistungsfähiger als selbständige Stadtkreise. Und wenn jene Kongruenz jeßt auch vor- handen ift, wer giebt die Gewähr dafür, daß das so bleibt, besonders wenn der gegenwärtige Aufshwung wieder zurückgeht? Dann müßte erst das Geseß geändert werden, wenn man Hilfe bringen wollte. Berlin würde ich persönlih gern den Zushuß wünschen, aber seine fteuerlihe Leistungsfähigkeit überragt doch weit diejerige aller übrigen preußishen Kommunen, auch diejenige Charlottenburgs. Es ist also durchaus zutreffend, wenn man die Leistungsfähigkeit Berlins in der Vorlage absolut zum Ausdruck bringt. Die Festlegung jenes „Prinzips“ der kreidsfreien Städte haben wir sehr bitter empfunden, und wir freuen uns, daß es jeßt wieder verlassen werden soll. Finan- ziell ist die Unterscheidung von keiner erheblihen Bedeutung, Es handelt fih einfach um eine Zweckmäßigkeitsfrage. Jn der Stellung der Volksschule wird durch die Annahme der Vorlaze niht das Geringste geändert. Sollte das Geseß nicht zu stande kommen, dann liegt die Schuld bei der Königlichen Staatsregierung.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Der Herr Vorredner fagt: Wenn das Geseg niht zu {tande kommt, so liegt die Schuld an der Staatsregierung. Ih kann genau dasselbe sagen: wenn das Gefeß niht zu stande kommt, fo liegt die Schuld am Landtag. Was will man denn damit beweisen ? Dagegen danke ich dem Herrn Vorredner, daß er alle meine Deduktionen über die grundsäßlihe Stellung gegenüber der Tragung der Schullasten vollkommen bewiesen hat. Er hat gesagt: Die Leistungsfähigkeit solle nihts mehr bedeuten, sie solle garniht mehr berücksihtigt werden. Das ist die Aufhebung der Verfassung ganz direkt und ohne Umschweife; denn die Verfassung sagt: dié Leistungsfähigkeit, die Frage des Be- dürfnisses entscheidet, wo und in welher Höhe der Staat einschreiten und den Gemeinden zu Hilfe kommen soll. Wenn aber die Leistungs- fähigkeit nichts bedeuten soll, wo bleiben da seine Deduktionen in Be- tref Berlins ? Der Vorredner sagt: Berlin ist leistungsfähig. Da fagè ih: Köln ift leistungsfähig; da sage ich: Frankfurt ist leistungsfähig. So kann man fast alle hier in Betracht kommenden Städte nennen. Hier wird einmal die Leislungsfähigkeit aber nur für Berlin wieder als maßgebend anerkannt.

Meine Herren, der Herr Vorredner sagt, man habe seit 1872 die Sache überhaupt niht konsequent durchgeführt, wie das die Verfassung eigentlich wolle. Das is ja gerade, was ih sage: wir sind seit langer Zeit durch den Drang der Umstände, durch die kolossale Steigerung der Schullasten, dur die infolgedessen wachsende Leistungsunfähigkeit einer großen Anzahl von Gemeinden, namentlich

Verfassung abzugehen gezwungen gewesen. Die Folge ift die, daß diese Grundsäße der Verfassung allmählich ganz in Vergessenheit gerathen. Wer heute noch den Staat und seine Zukunft vertheidigt, muß eigentliß um Entschuldigung bitten. Es entsteht immer mehr die Neigung, daß alle Lasten auf den Staat übergewälzt werden müssen. Geráde diejenigen Herren aus den großen Städten, die stets das Ver- langen und ih stehe da auf ihrem Standpunkt nah mehr Selbständigkeit haben, die das ewige Eingreifen des Staats, den Er- [laß allgemeiner ‘bureaukratisher Verfügungen vermieden wissen wollen, die sollten doch wahrhaftig einen anderen Standpunkït einnehmen ; denn die Lasten, die sie hier übernehmen, die ihre normale Höhe erst in 59 Jahren erreichen, drücken sie niht, das können sie nicht be- haupten, und namentlich nicht solhe Städte, wie ih sie vorhin be- zeichnet habe.

Nun habe ich mich ebenso über die Bemerkung des Herrn Vor- redners gefreut, daß, wenn 420 4 zugeshossen würden, dann erft dies jenigen Gemeinden, welche ihre Lehrer bis zu 1200 G besoldet haben, von jenen Beiträgen frei werden würten. Das ist aber {on bei einem Zushuß des Staats von 360 #4, wie der Stadtrath Ehlers im Abgeordnetenhause es verlangte, der Fall. Also hoffe ich nun, daß Herr Ober-Bürgermeister Becker, da er annimmt, daf, wenn eine Gemeinde ihre Lehrer mit 1200" „6 bezahlt, sie doch so weit leistungsfähig ist, daß sie diese kleinen Beiträge zu den RNReliktenkosten zu leisten fähig is, nun mit 360 A sih begnügt. Ih habe selbst aus den Kreisen von Bürgermeistern die Ansicht vertreten hören, daß es eigentlichß verständiger gewesen wäre, das Abgeordnetenhaus wäre bei 360 A Zuschuß stehen ge- blieben, das will ih den Herren anheimgeben.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten D. Dr. Bosse:

Meine Herren! Ich habe an der Vorlage, wie sie Ihnen vor- iegt, nur ein einziges Interesse, nämli, daß sie zustande kommt. Die Frage, über die jeßt noch Zweifel bestehen, liegt eigentlich meinem speziellen Ressort ferner. Ih kann es nur . dankbar begrüßen, daß die Finanzverwaltung die Güte gehabt hat, in dieser Beziehung die Vertretung der Interessen zu übernehmen, von denen wir ausgegangen sind bet dem Zustandekommen der Vorlage. Das, meine Herren, if} ganz zweifellos, daß das Zustandekommen einer angemessenen Versorgung der Wittwen und Waisen unserer Lehrer ein noch viel dringenderes Interesse für die ganze Bevölkerung bildet, als das Lehrerbesoldungsgeseg. Da, und namentlich bei der Ausführung, will ich gern zugeben, mag im einzelnen manches gefehlt sein, aber für diese Fürsorge der Wittwen und Waisen der Lehrer, daß die nit betteln gehen sollen, dafür finden Sie die Zustimmung im ganzen Lande, bei allen Bevölkerungsklassen, und darüber kann auch nicht der mindesle Zweifel bestehen, daß es ein dringendes Landes-, ein dringendes Volfsinteresse ist, daß diese Vorlage wirklih zu stande kommt. Nun, meine Herren, kann ich, was den Streitpunkt anlangt ih nehme an, daß es also wescntlich nur noch diesen einen Streit- punkt giebt Ihnen nur anheimgeben, daß Sie nichts thun, was das Zustandekommen des Geseßes hindert und gefährdet. Prüfen Sie die Sache, so werden Sie sich sagen können, daß es auch mit dem Eintritt dex kreisfreien Städte in die Bezirks- kaen gehen wird; und wenn wir damit das Gesetz zu stande be- kommen, danx, glaube ih, kann auch jeder Einzelne es mit in Kauf nehmen, ob das seinen Grundsäßen bis auf das leßte Tüpfelchen ent- spricht oder niht. Ih für meinen Theil kann nur bestätigen, was der Herr Vize-Präsident des Staats-Ministeriums vorhin gesagt hat, es ift das meine wohlerwogene Ueberzeugung, von der ih nicht abgehen werde, daß die Schule in Preußen in erster Linie Gemeindeshule sein muß, allerdings Gemeindeshule unter der Vorausseßung, daß der Staat mit seinen Mitteln überall da und insoweit eintritt, daß die Gemeinden nicht überlastet werden, Es ist eine große Schwierigkeit, die wirkliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden festzustellen, und so oft wir uns auch bemüht haben, dafür ganz bestimmte Grundsätze zu finden, so oft sind wir, wenigstens nach vielen Richtungen hin, damit gescheitert. Deshalb if es wohl verständlich, daß die Staatsregierung bei der Einbringung des Entwurfs von dem Grundsatze ausgegangen ist, daß man gewisse allgemeine Grundsäße aufstellen und Grenzen ztehen muß, wie das bei dem Ausschluß der kreisfreien Städte von den Bezirks- kassen gesehen ist. Ich biite also nochmals dringend, daß die Herren dem Geseßent vurf zum Zustandekommen verhelfen mögen.

Ober-Bürgermeister Be cker: Der Finanz-Minister hat wieder von einem Prinzip gesprcchen, welches ih niht anerkennen tann. ct die Verfassung aufgehoben, so ift es dur die Staatsregierung 1883 bis 1895 Setbehan: denn in dteser ganzen Zeit is jeder Ge- meinde, eins{chließlich Berlins, ohne Rücksicht auf die Bedürftig- keit ein Zuschuß zu den Lebrergehältern gewährt worden. Wider ihrew Willen sind die Städte in die Pensions-, in die Zulagekassen eingeschlossen worden; hier sollen sie nun plößlih niht mit hinein. Liegt denn darin ein Prinzip? Berlin gewährt ja {hon heute feinen MRelikten dieselbe Versorgung, welche die Lehrer anders wärts erst durch dieses Geseß bekommen sollen.

Graf von der Shulenburg-Beeßendorf bringt den Antrag ein, 14 des Geseßes in der von dem Finanz- Minister geforderten Weise zu ändern.

Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Dr. von Miquel: L Meine Herren! Der Herr Ober-Bürgermeister Becker \tüßt die Berechtigung, Berlin anders zu stellen als andere kreisfreie Städte, darauf, daß die Lehrerwittwen und -Waisen in Berlin hon thatsäch- lih dasselbe erhielten, welches ihnen hier das Geseß giebt. Da lade ih ihn ein, diejenigen vershiedenen anderen Städte, bet denen dieser Umstand genau fo zutrifft, auch in Betracht zu ziehen, z. B. Breslau, Barmen, wenn ich nit irre, Elberfeld, und dann kann es auch für Köln keine so große Härte sein, wenn es in Zukunft ebenso behandelt wird. Ich habe ja schon zugegeben, daß man in den leßten Jahren die Verfassung niht genügend beachtet hat und auch nicht be- achten konnte. Aber ignoriert hat man die Verfassung auch früher niht, In tem Geseß von 1887/88 wird der Staat3zushuß für den ersten und alleinstehenden Lehrer erheblih höher als für die folgenden normiert, und Sie brauchen nur die Verhandlungen nachzulesen, um zu sehen, daß man damit nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit handeln wollte; weil die kleineren, leistungsunfähigeren Gemeinden nur einen einzelnen Lehrer haben, wollte man sie stärker bedenken, als die großen Städte mit einer größeren Lehreranzahl. Also gänzli ignoriert, wie Herr Ober-Bürgermeister Becker die Sache darstellt, hat die Geseßgebung diese Frage auch früher keineswegs.

Stellung des Staats zu den Schullasten, unzertren on der Fr die Schullaft Gemeindelast oder Staatslast, etwas mehr, als der

Kultus-Minister anzunehmen eint. Es ift dies keineswegs nur rine finanzielle Frage, sondern, da der Herr Kultus-Minister, wie er oft ausgesprohen hat, auf dem gleihen Standpunkt steht, so wird er au darin mit mir einverstanden sein, daß diese finanzielle Frage mit der grundsäßlichen Frage der Schulverwaltung des Schulwesens un- bedingt zusammenhängt.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Ih wollte nur konstatieren, daß ic die Annahme des Herrn Finanz-Ministers als selbstverständlih ansehe; ih glaube aub nihts gesagt zu haben, worauf man die Meinung stüßen könnte, als wenn ih annähme, daß diese grundsäßlihe Bezeichnung unserer preußischen Volksschule als Gemeindeshule niht au ihre tiefe Rückwirkung auf die ganze erziehlihe Wirkung der Schule und ihre Aufgaben hat.

Jn der Spezialdiskussion werden die §8 1—13 ohne De- batte angenommen.

Zu S 14 führt ber-Bürgermeister Ben der- Breslau aus, daß man es nicht

für einen Grundsaß ausgeben könne, die Leistungsfähigkeit ganz äußer-

lih nah der Kopfzahl und der Größe der Gemeinde zu beurtheilen. Es gebe große Städte und selbständige Stadtkreise, welche weit weniger leistungsfähig sind als kleine Gemeinden, zumal in den Landkreisen in der Umgebung großer Städte. Was solle es frommen, hier diefen Gegensaß zwischen Stadt und Land gegen die Städte auszuspielen ? Könne dies dem Staatsganzen zum Segen gereichen ? :

Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrath Dr. Germar tritt diesen Ausführungen entgegen. Wenn eine Gemeinde so groß geworden fet, daß sie einen selbständigen Stadtkreis bilde, sei unter allen Umständen auch ihre Steuerfähigkeit entsprechend gewachsen.

Graf von der Schulenburg-Beetßendorf bemerkt, daß er fih lediglich durch die Darlegung des Finanz-Ministers habe be- stimmen lassen, den Antrag einzubringen, und empfiehlt ihn im Inter- esse der Gerechtigkeit dem Hause zur Annahme. /

Graf von Zieten-Schwerin: Die Gerechtigkeit \{hreiben beide Theile auf ihre Fahne, und jeder hat von seinem Standpunkt aus Recht. Nachdem die Kommission mit großer Mehrheit sich für die Beschlüsse des anderen Hauses entschieden hat, bitte ih um Annahme derselben. Wir kranken heute und werden kranken an dem Schaden des Mavygels eines allgemeinen Volks\{hulgeseßzes, darin liegt die ganze Schwierigkeit. Wir haben zahlreihe groß? Städte, die als Fabrik- städte groß geworden sind, aber keine prästationsfähigen Bewohner E denen vielmehr die einzigen noch übrigen prästationsfähigen wegzieben.

\ Wirklicher Geheimer Ober-Finanzrath Dr. Ger mar lehnt es ab, aus solchen ganz vereinzelten Ausnahmen eine allgemeine Regel ber- leiten zu lassen und anzuerkennen.

Der Antrag des Grafen von der Schulenburg wird mit allen gegen 4 Stimmen abgelehnt, § 14 und der Rest des Gesetzes in der Feung des anderen Hauses angenommen, des- gleichen das Geseß im Ganzen. :

Die Petition des Magistrats von Lehe in Hannover um Erlaß eines Volks\schulunterhaltungsgesezes für die ganze Monarchie wird nah dem Antrage des Referenten der Petitionskommission Herrn von Schöning ohne Debatte der Regierung als Material überwiesen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 3 Uhr. Nächste Sißung: Montag 11/4 Uhr. (Jnterpellation des Grafen zu Lynar, betreffend die Regu- lierung der Spree; Vorlage wegen Verseßung richterlicher Beamten in den Ruhestand; kleinere Vorlagen ; Petitionen.)

Haus der Abgeordneten. 86. Sißung vom 1. Juli 1899.

Ueber den Beginn der Sigzung ist shon berihtet worden.

Zur zweiten Berathung des Entwurfs eines preußi- schen Gesehes über die freiwillige Gerichtsbarkeit beantragt der Abg. O (Zentr.), daß für solche Bezirke, in denen ein Bedürfniß danah besteht, die Amts- gerichte ermächtigt werden, mit der freiwilligen Grundstücks- versteigerung außerhalb der Gerichtsstelle einen Gerichtsschreiber zu beauftragen.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! JIch bemerke zunächst, daß fich in dem Antrage ein Druckfehler befindet. (Zuruf.) Wenn dieser Druckfehler {hon be- rihtigt ist, so bin ich mit dem Ar*raae einverstanden.

Der Antrag Schmiß wird angenommen.

Nach Art. 124 sollen in Ostfriesland und Hardingerland, sowie im Regierungsbezirk Osnabrück besondere, beeidigte Auktionatoren für öffentliche Versteigerungen zugelassen werden.

Die Kommission beantragt, den Regierungsbezirk Osna- brück zu streihen. Aus dem ri wird beantragt, die Auktionatoren allgemein zuzulassen oder wenigstens die Bezirke Osnabrück und Stade einzuschließen.

Nachdem die Abag. Menge (fr. konf.) und Meyer - Diepholz (nl.) für die Wiederherstellung der Vorlage gesprochen haben, erklärt der

Justiz-Minister Sch önstedt: /

Meine Herren! Gegen die heut beantragte Wiederherftellung der Regierungsvorlage ift selbstverständlih meinerseits nihts zu erinnern. Gegen eine weitere Ausdehnung dieser Bestimmung, wie dies in den anderen vorliegenden Anträgen, besonders in dem Antrage Meyer, SFhnen unterbreitet worden ift, glaube ih mich aber ausfprehen zu müfsen.

Die Staatsregierung hat sih nur {wer entshlossen, die Ausnahme- bestimmung, die der Artikel 124 des Entwourfs enthält, in diesen Ent» wurf aufzunehmen; sie hat es nur gethan in Anerkennung der be- sonderen Verkältnisse, die in Ostfriesland, im Harlinger Lande und im . gewissen Grade auch im Regierungsbezirk Osnabrück bes stehen, und die Ihnen durch den Herrn Abg. Menge vorher wiederum ausführlih dargelegt sind. Die Staatsregierung hat es für bedenklih erachtet, hier in althergebrahte Verhältnisse und Zustände einzugreifén und dadur Unzufriedenheit in weiten Kreisen hervorzurufen, ohne daß dazu eine zwingende Nothwendigkeit vorhanden set.

Aber, meine Herren, es hat sich dabei wiederum gezeigt, wie verhängnißvoll es i}, einzelnen Landestheilen Sonder- rechte zu geben; es hat fich wiederum die alte Erfahrung erwiesen, daß aus einer solchen Konzession für einzelne Ländese theile gleih weitergehende Berufungen für andere Landestheile her- geleitet werden. So is es auch hier gegangen. Kaum war es Lande bekannt geworden, daß den Auktionatoren in Oftfriesland ge- wisse Vorrehhte verbleiben sollten, als ein Sturm von Petitionen aus einer Reihe von Provinzen kam, worin deren Auktionatoren sagten: sie seien ebenso gut wie die ostfriesishen und osnabrücks{en, und

auf dem Lande, mehr oder weniger von den festen Grundsäßen der

Meine Herren, für mich ist die Frage, die ih erörtert habe, über die

deshalb müsse ihnen dasselbe verlieben: werde Laas