1899 / 158 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Fruchtmärkten,

Qualität

mittel

gut

Gezahlter Preis für 1 Dopp

elzentner

niedrigster M

höchster M

niedrigster | höchster

niedrigster C dh i. Mé.

Menge

höchster [Doppelzentner

Verkaufs- werth

f

Durchschnitts- pre

r 1 Doppel zentner

M

Außerdem wurd am Markttage na übersGlägl Schäßun bertante Doppelzentner (Preis unbekannt)

Goldap . . . e Landsberg a. W. , Heisbera

atibor . Göôttingen Geldern . ., B 4 6 Aa Langenau i. Wttbg. . Colmar i. E. . , , Château-Salins Breslau . , Glogau . Neuß

A Ao S S

G L Landsberg a. W. . S ; G ongrowißz Hirschberg atibor . Göttingen Geldern... St. Wendel , D a, Langenau i. Withg. . Colmar i. E... , Posen . L R Breslau . ,

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Aba a S4 Landsberg a. W. . , M N a él «Li Wongrowihz

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atibor . , Göttingen . Geldern .

St. Wendel Sigmaringen Döbeln , U S Langenau i. Witbg. . Château-Salins . osen. , Ö reslau , Glogau . Neuß .

Bemerkungen.

De T T R

6, E

Die verkaufte Menge

16,60 14,90

16,40

10,80 11/00 9,90 12,80 12,00 13,00 14,50

14,00 14,00

11,80 13,00

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bede

Preußischer

Herren

17. Sißung vom 6. Zuli 1899.

Ueber den ersten Theil d worden.

Letter Gegenstand der Berathung ist der Geseßentwurf, betreffend die Dienststellung M An Don Gesundheitskommissionen.

ürgermeister Zweigert berihtet über die Verhandlungen

Ober-

der Kommission und beantragt,

nah den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses lautet : kann jederzeit die Zusammenberufung der Gesundheitskommission ver-

den Verhandlungen mit vollem Stimmrecht ung anzunehmen: esundheitskommission theil ; er kann jederzeit

gen; er nimmt an theil“, in folgender Fa allen Sißzungen der die Zusammenberufung

derselben dlungen

mission Bedenken erhoben, Abgeordnetenhauses belassen. Fripeoten, daß die Regierung nur in U

niß Gebrauch mae, einem Kreisarzt “die Privatpraxis zu verbieten; Lieber möge man demKreisarzt einenAssistenz-Arzt zur Seite stellen. DieBe- immung, daß für Stadtkreise die als Kommunalbeamten angestellten Stadtärzte vom Minister mit der Wahrnehmun Kreisarztes beauftragt werden können, hat die Kommission freudig

begrüßt, Mit der Entziehung des

der Gesundheitskommission hat die Kommission die Bedeutung der Sesunpzeitotommis on nicht herunterdrücken

nit niedergestimmt werden.

dahin zu verbessern, daß statt: „er geseßt wird: „und nut jederzeit erstatter empfiehlt diese

Graf von

und Hygiene an den Technischen

rovinz, einer führung eines Reichsseucheng

Jn der Generaldiskussion geht

Graf von Hutten - Czapsfki da fie keine Aussicht auf Annahme

Sodann wendet er si gegen die Bestimmung, baß der Kreisarzt ver-

n Sizungen der Gesundheit

die Bestimmung so zu fassen, n der eisarzt an allen Sißungen der Gesundheitskommission theilné

pflichtet sein soll, an de e men, und beantragt,

Töônne. ; Ober-Bürgermeister B ecker w messenen Stadtärzte streihen. Diese Aenderu Vorausseßung, daß der wichtigere §

der Gesundhèitskommission hat rathende Stimme, er muß aber jederzeit gehört werden,“ im § 2 sür die Anstellung als K medizinishen Doktorwürde, führt der Nedner aus, wurden in der Kom- doch hat man es bet dem Beschluß des

Die Kommission hat die Erwartung aus-

Von einzelnen Seiten wurde der uns geäußert, den lezten Saß des Kommissionsbeschlu}ses zu § 10

assung zuk Annahme.

von Hutten-Czapsfki hat dieselbe Resolution ein- gebracht, die im Abgeordnetenhause angenommen worden ist die Errichtung von selbständi Hochschulen, anstalten für das Gesundheits- Zentral - Linge Ilg Malt sowie die

Remuneration für die als Kommunalbeamte angestellten

Landtag. haus.

er Sißung ist {hon berichtet des Kreisarztes und die

den leßten Absaß des § 10, der „Der Kreisarzt

„Der Kreisar;t nimmt an

allen Ver- der Kreisarzt be- Gegen den reisarzt geforderten Erwerb der

verlangen. In

den seltensten Fällen von ihrer Be-

der Obliegenheiten des Stimmrechts der Kreisärzte in wollen. Der Kreisarzt

muß aber jederzeit gehört werden“ gehört werden", Der Bericht-

en Lehrstühlen für die von Untersuchungs- und Veterinärwesen in jeder

eseßes wüns

auf seine Resolution nit ein, habe, und zieht dieselbe zurück.

skommission theil- men

ill in § 3 den Bezug einer ange-

ng wünscht er aber nur unter der 10 geändert wird. Darum bittet

16,60 15,00 16,70 17,60 14,00 15,50

14,60

13,20 13/70 15,20

13,60 1470 12,00

11,20 11/40

10,60

12,80

12,10 13/30 15,00

14,20 14/00

12,10 13/00

wird auf volle Doppelzentner und der Verkau

utung,

er, die Abstimmung über § 3 hinauszushieben bis nach der Ab- Sonst wäre es am besten, das Gesetz in der enhauses anzunehmen.

Minister der geistlihen, Unterrichts- gelegenheiten D. Dr.

Meine Herren!

stimmung über § 10. Fafsung des Abgeordnet

Weiz 16,80 15,00 16,20 15,60 15,00 16,90 15,30 18,00

16,20 14,70 16,00 16,50

Nogg 1480 |

16,80 15,00 16,10 15,40 15,00 16,70 15,00 17,80

16,00 14,30 16,00 16,00

14,80

13,60 13 1450 14

15,00 15 15,50 15 14 15,00 15 16,20

13,40 14:00

15,00 15/20

15,00 16/20

13,50 13,80 14,80 13,60

14,00 14

G erfi 12,20 13,00 11,50 12,00 15,50 12,00 12,10

12,40 12,40

13,00 13,00 14,60

13,20

13,70 15,00 16,80 17,00 13,20 14,40 14,20 15,59

12,30 13,20

13,70 14, 15,50 15, 16,80 17, 17,00 13,70 14,60 14,40 16,00

13,

daß der betreffende Preis nicht v

Bosse:

zu stre sich

und für das

zubringen.

Voraus\hicken will ih, materiell ist es fast ganz gleichgültig, ob der Kreisar;t in der Kommission berathende oder beshließende Stimme hat. Das wird in den meisten Fällen überhaupt keinen Unterschied machen, überhaupt nicht konstatiert werden. kommen, die beschließende Stimme für ihn zu wünschen, weil zweifellos diese Kommission mit staatlihen Funktionen und staatlichen Aufgaben betraut ist, und weil es doch ih möchte sagen der Würde des Staatsbeamten, der nun einmal der Kommission angehört, entspricht, und weil es seine Sicherheit und seine Stellung in der Kommission wirksamer und förderliher mat, wenn auch er das volle Stimmrecht hat wie die anderen Mitglieder der Kommission. Jch verkenne dabet garnicht, daß es etwas Seltenes, etwas Absonderliches ist, daß in einer nach den Grundsägen der städtischen Deputationen gebildèten Kom- mission überhaupt ein s\taatliher Beamter ift. wir gethan auf einen Wunsch, der uns aus städtishen Kreisen hat uns gesagt:

Sanitätskommissionen, zusammenseßzen können, Kommissionen konstituiert werden ; diesem Wunsche haben wir im zweiten Absaß des § 10 Rechnung getragen; aber wir haben es für „nôthig erahtet, als Sachverständigen den Kreisarzt, also einen \taat- lien Beamten, einzufügen, Wenn dieser einmal in dec Kommission ist, so frage ih: was ist es für die Städte für ein Unglück, wenn dieses einzige staatlihe Mitglied der Kommission au eine beschließende Stimme hat? Wenn da wirklich städtishe Interessen sollten einmal gefährdet werden können, so wird ja der Kreisarzt jedesmal überstimmt, und deshalb glaube ih, ist eigentlich die Sache nit wichtig genug, um allein aus diesem Grunde das Geseh noch einmal an das Ab-

entgege

daß die ja ziemli} willkürlich

ngebracht ift. jeßigen

Man Königlichen

17,00 16,00 16,50 15,75 15,25 16,90 15,40 18,20 19,73

15,30 16,50

15,00 14,00 15,30

14,70

12,20 12,40 13,00 14,00 11,80 12,40 12,40 14,00 15,80 16,00

13,00

D e r. 13,00 13,20 13,00 13,40 14,60 15,00

—- 12, 13,40 13, 19:

13,80 14,60 13,80

12,60 12 13/90 13,

fswerth auf volle M

garnichts garnicht in

en, 17,00 16,00 16,60 15,90 15 50 17,20 15,60 18,20 19,73

16,00 16,70

en.

15,00 14,00 15,30 ,80 14,00 15,20 10 14,10 30 15,30 50 15,80

,50 14/50 ,30 15,69 ce: 14,72 14,72 13,90 14,00

14,49

,39 14,80 14,80 14,90 14,10 14,10

14,90 14,60 E, 12,40 14,00 12,80 14,40 16,00

14,00

13,20 13,40 15,00 70 13,00 90 13,60 00 12,60 00 14,00 90 16,00 00 17,20

13,80 14,60 14,20 80 13,00

40 13,40 60 14,60

ichen, das Geseh,

so kann die dagegen

wir die

40 10 90 15

30 10 8 200 80 57 9 18 93 9% 50

ark abgerundet mitgetheilt. Der Durchs orgekommen ift, ein Punkt (.) in den

und Medizinal - An-

Was den leßten Antrag des Herrn Ober- Bürgermeisters Becker anlangt, in § 3 die Worte „gegen Bezug einer angemessenen Remuneration“ regierung an eigentliÞh gehört Sache der administrativen Behandlung für jeden einzelnen Fall. Es kann uns alfo ganz gleichgültig sein, ob das im Geseß steht oder niht. Aber ih glaube auh mit Herrn Ober-Bürgermeister Beer, daß die Sache nicht tanti ist, um “deshalb das Geseß nohmals an das Abgeordnetenhaus zurückuverweisen. Wihtiger erscheint die Ver- änderung, die in Bezug auf § 10 beantragt ist. Aber ih möchte au von dieser Aenderung glauben, daß sie nicht bedeutsam genug ift, um deshalb das Gesetz nohmals an das Abgeordnetenhaus zurück-

Staats- einwenden ; sondern

Wir sind dazu ge-

Aber das haben

wünschen, wir als städtische

292

9349 1 695 4761

320 4756 444 459 80L 1410 1 855 181

32

53

9 469

3 108 568 122 929 182

390 148 97

9 460 1 230 972 ¿484 959 334 349 660

ist

16,85

15,65 16,95 18,00

16,00 16/40

14,80

15,30 13,35

14,10

15,45 14/60

16,20 14,72 14,10

14,80 14,20

12,20 11,45

12,90

13,00

14,80 12,15

12,30 15,40 17,00 17,00

14,30 14,52

14,00 13,20

13,00

14,90

12,10 12,20 15,80 16,50 17,00

14,00 14,67

14,20 13,30

3.7 4.7. 6.7. 15.6.

98. 6.

15, 6,

29. 6. 28. 6.

28, 6, 30. 6, 22. 6. 22.6.

28. 6. 99. 6.

S7 4,7:

men

nittspreis wird aus den ‘Pabgeraydeien Z eßten fechs Spalten, daß entsprechender 2

ahlen berechnet. eriht fehlt.

geordnetenhaus zurückzubringen. Sie wissen, das hat auch dort seine S@hwierigkeiten gehabt, und man kann ja gar niht wissen, wie die Sache weiter verlaufen wird, wenn man das Abgeordnetenhaus nöthigt, ih nochmals mit dem Geseh zu befassen. Nur für einen Punkt erscheint, wie ih zugeben muß, au mir ein genügender Grund dafür nit vorzuliegen,

daß der Staatskommissar der Kommis nämli dann, wenn dies Angelegenheiten in die Ha

Kreisarzt keine Stelle mehr in der Kommission. den Berathungen noch theilnehmen, wenn sih die Kommission mit einer aus\{ließlich städtishen Angelegenheit, die garkeinen ftaatlihen

Charaktec hat, befaßt ?

fionsverhandlung beiwohnt, e Kommission zugleih weitere wie städtische nd nehmen will. Da ist eigentlih für den

Wozu foll er an

Aber das bleibt ja der Stadt und auch der

Kommission unbenommen, ih für rein städtishe Angelegenheiten ohne den Kreisarzt als besondere Kommission für rein städtische Angelegenheiten zu konstituieren.

Deshaib würde ih rathen, es bei dem Beschlusse des Abgeordneten- hauses zu lassen und mit Nücksicht darauf, daß der Kreisarzt eine festere, sichere und wirksamere Stellung in der Kommission bekommt, ihm diese beshließende Stimme, die für die Stadt nicht gefährlih werden kann, zu belassen und damit das Gese zur Verabschiedung zu

bringen.

Ober-Bürgermeister B e nder weist darauf bin, daß die Gesund- heitskommisfion ledigli einen begutahtenden Charakter habe, und daß das Votum des Kreitarztes vielo mehr in die Waagschale falle, wenn er es selbständig, niht als Mitglied der Kommission, abgebe.

Darum set es rihtiger, dem Kreisar¡te nur Die Stellun

zu geben,

Kreisarztes nicht vergleichen.

andere sanitäre Einrichtungen

bleiben.

stimmenden Einfluß haben.

Kreisarzt bei Abstimmungen

krankenhäusern die Versammlu überhaupt nit zum Konflikte die Annahme des Kommi} sionsbeschlusses. {luß des Abgeordnetenhauses stehen, fortbestehen und der Pee E nichts

kommissionen 2c. zu thun übrig bleiben ein sehr wenig wünschenswerther

eine berathende Stimme g des Kreisshulinspektors lasse si mit der des Die Gesundheitskommission müsse wie im Zusammenhange mit der Kommune Auf die städtische Verwaltung dürfe der Kreisarzt keinen be- Es würde niht s{chön sein, wenn der

über die Errichtung von Gemeinde-

ng verlassen müßte. kommen. lassen,

Man sollte es

Deshalb empfehle er

Bleibe man bei dem Be- so würden die Sanitäts-

ustand.

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Der § 10 und die dort gegebene Bestimmung, daß. die Gesund- heitskommission nah den Vorschriften der Städteordnung gebildet werden solle, verdankt seine Entstehung dem Rathe des Herrn Ober- Bürgermeisters Bender und unserem Wunswe, den Städten dabei soweit wie irgend möglich entgegenzukommen. Ich gebe den Herren ganz Necht : es liegt im Interesse des Staats und einer guten Gesundheitspflege, daß wir die Städte dafür interessieren. Darauf beruht ja dann auch die weitere Bestimmung, daß wir auch städtische Aerzte mit den Funktionen des Kreisarztes sollen beauftragen können. Wir werden von dieser Vorschrift des Geseßes im weitesten Umfange, soweit wir nur irgend können, Gebrauch machen, und in allen diesen Fällen und

das werden die weitaus meisten sein —, kann es ihnen, den Städten, durchaus gleihgültig fein, ob der von thnen angestellte Stadtarzt, der zugleich die Funktion des Kreisarztes ausübt, in der Gesundheitskommission stimmberechtigt if oder nit.

Damit find eigentlich Ihre Bedenken in der Hauptsahe und im wesentlichen bereits erledigt. Und nun, meine Herren, möhte ih noch darauf aufmerksam machen: Jh bin nicht überzeugt davon, daß das Stimmreht des Kreisarztes, über das man ja streiten mag, wie ih sehr gern zugebe, daß das volle Stimmrecht hier wirkliÞh irgendwie eine Gefahr für die Städte enthielte. Die Herren haben ja selbst darauf hingewiesen: die wesentlichen, aber immerhin ftaatlihen Funktionen der ganzen Gesundheitskommission sind berathende. Nun ob bei den Berathungen der Kreisarzt ein bestimmendes Votum, ein votum decisivum oder bleß berathende Stimme hat, is nach meiner Ueberzeugung ganz gleihgültig. Uebrigens sind die Funktionen der Kommission doch auch nicht aus\chließlich begutahtende. Bei Epidemien if die Gesundheitskommission be- rufen, die Polizeibehörde, also die staatlihe Behörde, kräftig zu unterstüßen, und da scheint es mir doch sehr wichtig zu sein, daß der staatlide Gesundheitsbeamte in der Kommission ist und daß er auch in der Kommission das Bewußtfein hat, daß er si geltend machen darf, daß er das, was er für richtig hält, auch*mit bestimmen darf. Wird er dann überstimmt, à la bonne heure, fo beruht das auf dem Gesey. Aber daß Sie ihm diese Stimme entziehen wollen, daß das ein dringendes städtisches Interesse wäre, ja, ich muß sagen, davon habe ih mich bis jeyt nit überzeugen können, Namentlich glaube ih nit, daß dieses Fnteresse, wie Sie es hier geltend gemaht haben, fo stark sein kann, daß es ih enipfchlen sollte, um das Geseß in dieser Form zu tande zu bringen, den ganzen Apparat des anderen Hauses nochmals in Be- wegung zu setzen.

Professor Dr. Küster beantragt für den Fall, daß § 10 ge- ändert wird, in § 6 dem Kreisar;t die Aufgabe zu ertheilen, die gesundheitlihen Verhältnisse des Kreises aus eigener Anschauung zu „beobadten*, nit „Tennen zu lernen“, wie es in der Vorlage heißt.

Herr von Leveßow: Die Ausführungen des Kultus-Ministers haben mich nit überzeugt, daß der Kreisarzt in der Gefundheits- Le Stimmrecht haben muß. Es würde besser sein, wenn er keines hâtte.

Ober-Bürgermeister Bender: Das Stimmrecht des Kreisarztes wird illusorisch, wenn es sich um Geldbewilligungen handelt. Ein staatlihes Interesse kommt niht in Gefahr, wenn der Kreisarzt kein Stimmrecht hat. i

Damit schließt die Generaldiskussion.

Es wird zunächst über den § 10 abgestimmt. Derselbe wird in der von der Kommission vorgeschlagenen assung mit der vom Berichterstatter befürworteten redaktionellen Sena und dem Amendement des Grafen von Hutten- Czapski angenommen. i i Zur Annahme gelangen auch die Anträge Becker und Küster zu den S und 6. Das Geseß wird schließlich mit den beschlossenen Aenderungen im Ganzen angenommen ; infolge dieser Aenderungen muß das Geseh an das Abgeordnetenhaus

zurücgelen: 11/7 Uhr. Nächste Sißung unbestimmt.

Literatur.

Katehismus3s der deutschen Kriegsmarine von Richard Dittmer, Kapitän zur See a. D. Mit Titelbild und 174 in den . Text gedruckten Abbildungen. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage, Verlag von J. I. Weber in Leipzig. Jn Originalleinenband Preis 4 4 Der Zweck dieses bon berufener Seite verfaßten Buches ist, weitere Kreise mit den Einrichtungen unserer Krieg8marine vertraut zu mahen. Mußte auch zur Wahrung der Handlichkeit des Bändchens davon abgesehen werden, sämmtliche amtlichen Vorschriften für die einzelnen Dienstzweige wörtlih zum Abdruck zu bringen, so genügt do das Mitgetheilte sehr wohl zur Drtentierung. Zahlreihe gute Illustrationen machen den Leser mit dem ganzen s{wimmenden Material unserer Marine, den Uniformen, Nang- und Dienstabzeihen, Sturmsignalen, Seeschiffahrtszeihen und Flaggen in anschauliher Weise bekannt. Die Erklärung marinetehnisher Aus- drücke am Schluß des Buches wird Vielen besonders willkommen sein.

RKatechismus der Kunstgeshihte von Bruno Bucher. Fünfte verbesserte Auflage. Mit 276 Abbildungen. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Origtnalleinenband Preis 4 4 Dieje ncue Auflage des trefflichen kleinen Handbuches er- scheint kurz nah dem Ableven des Verfassers, der als Kunstfchrift- steller und Kenner der alten Kunst einen wohlbegrlindeten Nuf genoß. Er hat das Buch noch vor seinem Tode etner sorgfältigen Durchsicht unterziehen sowie verbessern und ergänzen können. In dem Kapitel über die Geschihte ‘der Baukunst ist aufs neue die verständ- lihe und klare Behandlung des koastrufktiven Elemerts in Wort und Bild willkommen zu heißen, die in anderen kunstgeschihtlichen Werken nicht selten hinter der äfthetishen Würdigung der Baustile zurücktritt. Dankenëwerth sind ferner die synchronistischen Tabellen zur Geschihte der Kunst und die Notizen über die Entwide- lung des Holzschnitts, des Kupfersti(;s und der Nadierung. Ein alphabetish geordnetes Verzeichniß der technischen Ausdrücke und ein Namenregister erhöhen die vraltishe Brauchbarkeit des Buchs.

Ver unlängst angekündigte Führer durch die „Ostseebäder und Städte der Ostseeküste“ ist nunmehr erschienen und liegt unter diesem Titel in der bekannten Sammlung von „Mey?r?s Neisebüchern“ (Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien; Pr. 3 46) seit einigen Tagen vor. Zwar fehlt es nicht an einer umfänglichen Literatur über die in das Buch einbezogenen Gegenden im Einzelnen, aber eine zufammenfassende Darstellung des ganzen Gebiets, soweit es touristisch in Frage kommt, war bisher noch nicht vorhanden. Jn diese Lücke tritt der Mecyer'she Führer willlommener Weise ein, indem er au die kleineren und kleinsten Ostseebäder berüdcksihtigt, Angaben über MReisewege und Reise- kosten, Unterkunfts- und Verpflegungeverhältnisse, Kurmittel und Unterhaltungen enthält und durch eingehende Charakterisierung eines jeden Badeortes es dem Leser ermöglicht, sih einen seinen Ansprüchen zusagenden Sommeraufenthalt zu wählen. Das Buch ift also in Bes Reihe dazu b:stimmt, als Mg bei der Wahl eines Bade- ortes fowie für den Badeaufenthalt selbst, ferner aber au als Führer dur die Umgebung der Bäder, auf den Wanderungen an den Küsten und den Inseln der Ostsce und durch die Städte der Ostseeküste zu dienen, Beigegeben sind dem Buche 12 sorgfältig ausgeführte Karten und 16 Pläne, welhe eine rasche und zuverlässige Orktentierung er- möglihen. In Anbetracht des Umfanges und der reihen karto- graphischen Ausstattung ist der Preis ein sehr mäßiger zu nennen.

Monatschrift für Deutsche Beamte. Alleiniges Organ des Verbandes Deutscher Beamten-Vereine. Herausgeber : Fr. Caspar, Kaiferliher Geheimer Ober-Regierungs3- rath und vortragender Rath im Reichsamt des Junnern; R. v, Dedker's Verlag, G. Schenck, Königlicher Hofbuhhändler, Berlin SW. -— Das 13. Halbmonatsheft vom 1. Juli d. J. hat olgenden Mitta 1. Vereinsnachrihten. Verband Deutscher Beamten-

ereine: Mittheilungen des Verbands-Vorstandes; Die Beamten- Vereinigung Emmerich; Für hilfsbedürflige Hinterbliebene von Mit- liedern der dem Verbande Deutscher Beamten-Vereine angehörenden ereine; Berliner Beamten-Vereinigung ; Kölner Beamten-Vereinigung.

band

Nathrichten über gange Beamten-Vereine und Verbände: Der Ver-

Deutscher Post- und A eUUNap uen imbemnten, II. Rechts- verhältnisse der Beamten. A. Gesetzgebung, Verordnungen, Exkennt- nisse. B. Abhandlungen und Nachrichten über Fragen des Beamten thums: Das Kommunalsteuervorrecht der Beamten, Geistlichen und Volks\{hullehrer; Vom Eck- und Edelstein der Deutschen: Karl vom Stein ; Das neue bürgerlihe Net und die älteren Gerichtsschreiber; Zur Berufswahl unserer Söhne: Der kaufmännishe Beruf; Die Titel- frage; Petitionen vershiedener Eisenbahnbetriebs-Sekretäre um Be- förderung zu Eisenbahn-Sekretären; Die Anrehnung der Dienstzeit als einjährig Freiwilliger auf das Zivildienstalter der Staatsbeamten ; Stellenzulagen an mittlere Eisenbahnbeamte. 1IIL. Abhandlungen und Aufsätze allgemeinen Inhalts: Zum Jahrestag der Schlacht bei Königgräß. [V. Sprechfaal. V. Bücherschau. Stellenliste. Anzeigen. Beigelegt is dem Heft als Nr. 3 der Sammlung von Bildnissen und Biographien verdienter Reihs- und Staatsbeamten das Porträt (in Lichtdruck) des Direktors im Reichsamt des Innern Dr. Erich von Woedtke, Vorsißenden des Verbandes Deutscher Beamten- Vereine und der Berliner Beamten- Vereinigung, nebst Lebens- Abriß. Die „Monatschrifi für Deutshe Beamte“ erscheint am 1. und 15. jeden Monats im Umfange von ca, 5 Bogen; Preis vierteljährlich (6 Hefte) 1,50 M; einzelne Nummern 30 4,

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien, An der Nuhr sind am 6. d. M. gestellt 14639, ni@t recht- ¡eitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 5. d. M. gestellt 5765, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen; am 6. d. M. sind gestellt 5981, nit reht- ¡eitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 6. Juli. Marktpreife nach Ermittelungen des Königlichen Polizei-Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 16,30 4; 15,00 (— * oggen 15,40 M; 14,10 A *Futtergerste 13,50 4; 13,00 A Hafer, gute Sorte 15,60 4; 15,10 A Mittel-Sorte 15,00 Æ; 14,50. M; geringe Sorte 14,40 #4; 14,00 A Richtstroh —,— Mb; —,— M; Heu —,— M; —,— M Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 M; 25,00 A *Speisebohnen, weiße 50,00 4; 25,00 A **Linsen 70,00 4; 30,00 & Kartoffeln 6,00 M; 5,00 M Rindsfleish von der Keule 1 kg 1,60 4; 1,20 A dito Bauhfleish 1 kg 120 Æ; 1,00 A Schweinefleish 1 kg 1/60 M; 1,00 Ralbfleis 1 kg 1,60 4; 1,00 A Hammelfleish 1 kg 1,60 Æ; Butter 1 kg 240 4; 1,80 A Eier 60 Stüd 2,20 M arien 1 kg 2,00 M; 1,20 A Aale 1 kg 1,20 Zander 1 kg 2,60 4; 1,20 A Hechte 1 kg 1,20 A Barsche 1 kg 1,60 (; 0,80 A Schleie leie 1 kg 1,40 A; 0,80 6 Krebse

M. M. M. Mh.

2,90 M; 1,20 M Stück 12,00 46; 3,00 , * Ermittelt þro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land- wirthschaftskammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner. ** Kleinhandelspreise.

Spiritusmarkt in Berlin am 6. Juli. Spiritus loko ohne Faß mit 70 4 Abgabe wurde, der „Berl. Börs.-Ztg.* zufolge, von den Kursmäklern mit 41,5 # gehandelt. :

Die Große Berliner Straßenbahn hat die für das Jahr 1898 fällige Abgaberate am 1. Juli d. J. im Betrage von 725 154 e an die Stadt-Hauptkasse abgeführt. Von der Neuen Berliner B C ED An Ea GAI find ferner 51558 A eingezahlt worden.

Laut Bericht der Handels-Zeitung für die gesammte Uhren-Industrie haben die Preise für Zimmeruhren seit dem 1. Juli d. J. einen Aufschlag erfahren. Derselbe ist daxauf zurück- zuführen, daß die Holzgehäuse-Fabriken bisher infolge gedrückter Preise feine Rentabilität mit ihrer Arbeit erzielten und dadur viele Tischlereien in den leßten Jahren zu Grunde gegangen sind. Es hat sich deshalb ein Syndikat gebildet, welches die gesammte Produktion aufkaufte und einen angemessenen Preis für die produzierte Waare festseßen konnte. Andererseits \ind auch die Fabrikanten der Großuhrwerke infolge der gestiegenen Meessingpreise mit einem Preis aufshlag vorgegangen. In Deutschland werden in 6 Orten (mit Ausnahme des Sc{hwarzwaldes) ca. 300000 Regulatorgehäuse fabriziert; es bandelt sich also um einen niht unbedeutenden Bedarfs- artikel. Der Preisaufshlag if übrigens kein bedeutender,

Düsseldorfer Börse vom 6. Juli. (Amtlicher Kurs- bericht.) Die ftarke Nachfrage auf dem Kohlen- und Eisen- markt hält an; es mangelt an Noh- und Halbfabrikaten. A. Kohlen und Koks: 1) Gas- und Flammfkohlen: Gas- kohle für Leuhtgasbereitung A 11,00—12,50, Generatorkohle 10,50 bis 11,50, Gasflammförderfohle 9,50—10,50 ; 2) Fettkohlen: Förder- foble 9,00—9,75, beste melierte Kohle 10,00-——10,75, Kokskobhle 8,50 bis 9,00; 3) magere Kohle: Förderkohle 8,50—9,50, melterte Kohle 9,50—11,50, Nußkohle Korn [I O TL 19,50—21,00; 4) Koks: Gießereikoks 16,00—16,50, Hochofenkoks 14,00—15,00, Nuß- toks: gebrochen 16,50—17,00; 5) Briquets 11,00—14,00. B. Erze: 1) Rohspath, je nah Qualität 11,60—12,50, 2) Spatheisenstein, ge- rösteter, je nach Qualität, 16,00—17,80, 3) Somorrostro f. o. b. Rotterdam —,—, 4) nassauisher Notheisenstein mit etwa 50 9% Eisen 12,20, 5) Rasenerze, franko Q VDUO BLTT E: 1) Spiegeleisen Ta. 10—120% Mangan —,—, 2) weiß-

ahliges Qualitäts - Puddelroheisen: a. rheinish - westfälische

arken und b. Sieégerländer Marken —,— mit Fracht ab Siegen, 3)“ Stahleisen —,— mit Fracht ab o fe 4) englisches Befssemereisen ab Tegen —,—, 5) spa- nisches Befssemereisen ¿arke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) deutshes Bessemereisen —,—, 7) Thomaseisen fret Verbrauchs- telle —,—, h Puddeleisen (Luxemburger Qualität) —,—, 9) englishes Roheisen Nr. 111 ab Ruhrort 89,00, 10) Luxem- burger Gießereieisen Nr. II1 ab Luxemburg 70—72, 11) deutsches Gießereieisen Nr. L —,—, 12) do. Nr. 11 —,— 13) do. Nr. II1 —,—, 14) do. Hämatit —,—, 15) spanishes ämatit Marke Mudela ab Ruhr- ori —,—. D. Stabeisen: Gewöhnliches Stabeisea (Schweißeisen) —,—. E. Bleche: l) Gewöhnliche Bleche aus jubeilen 175—185, 2) do, Schweißeisen 200—210, 3) Kesselblehe aus Flußei}en 200, 4) do. Schwetßeisen 230—290, 5) Feinblehe 185—200. F. Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahlwalzdraht —,—. Die nähste Börfenversammlung findet Donnerstag, den 13. Juli 1899, Nachmittags 4—b Uhr, in der städtischen Tonkalle statt.

Die nächste Börsenversammlung der Börse für die Stadt Essen findet am 10, Juli im „Berliner Hof“ statt.

Stettin, 6. Juli. (W. T. B) Spiritus loko 40,50 nom.

Breslau, 6. Juli. (W. T. B.) S{luß-Kurse. Schles. 349% L.-Pfdbr. Litt, A, 97,00, Breslauer Diskontobank 121,50, Breslauer Wechslerbank 111,00, Schlesfisher Bankverein 148,00, Breólauer Spritfabrik 18550, Donnersmark 216,50, Kattow zes 223,90, Oberschles. Eis. 133,75, Caro Hegenscheidt Akt. 177,75, Oberschles, Koks 173,60, Oberschles. P.-Z. 202,00, Opp. Zement 202,25, Giesel Zem. 202,50, L.-Ind. Kramfta 159,00, Schles. Zement 257,50, Sl. Zinkh.-A. —,—, Laurahütte 258,50, Bresl. Oelfabr. 81,50, Koks-Obligat. 100,80, Niederschles, elektr. und Kleinbahn- esellschaft 100,00, Cellulose Feldmüh e Kosel 175,50, Shlesishe leftrizitäts- und Gaßsgesellscha Oberschlesishe Bankaktien 115,50.

Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 #4 Verbrauchsabgaben pr. Juli 61,00 Br., do. 70 Verbrauchsabgaben pr. Juli 41,00 Br.

Magdeburg, 6. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn-

t ,

ucker exfl. 88 % Rendement 11,76. Nachprodukte exkl. 75 9% Rendement 9,40—9,65. Ruhig. Brotraffinade I. E Brot-

P A

‘raffinade IT. 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24, ; Melis I. mit Faß 24,50. Ruhig. a: I. Produkt L 0 a. B. Hamburg pr. Juli 10,60 Gd., 10,65 Br., yr. Augu 10,773 bej, 10,80 Br., pr. September 19,60 Gd., 10,674 Br., i ; Oktober-Dezember 9,674 Gd., 9,75 Br., pr. Fanuar-März 9,825 Gd., 9,874 Br. Matt. :

Frankfurt a. M., 6. Juli. (19. T. B.) Sthluß-Kurse. Lond. Wechsel 20,425, Pariser do. 81,075, Wiener do. 169,30, 3 9/0 Reichs-A. 90,50, 3 9/6 Hessen v. 96 86,50, Ftaliener 94,50,-3 9/0 port. Anleihe 26,20, 5 9/6 amort. Rum. 101,10, 49/0 russishe Kons. 100,60, 40/6 Ruff. 1894 100,00, 4% Spanier 61,10, Konv. Türk. 23,00, Unif. Egypter 107,00, 6% kons. Mexikaner 100,40, 5 9/0 Mexikaner 100,50, Reichsbank 153,70, Darmstädter 151,90, Diskonto-Komm. 196,70, Dresdner Bank 163,70, Mitteld. Kredii 117,00, Nationalbank f. D. 145,80, Oest.-ung. Bank 151,30, Oest. Kreditakt. 237,40, Adler Fahrrad -235,00, Allg. Elektrizit. 272,70 Schudert 245,70, Höchster Farbwerke 404,00, Bohumer Guß ahl 260,70, Westeregeln 218,00, Laurahütte 258,50, Gotthardbahn 144,50, Mittelmeerbahn 109,60, Privatdiskont 32. Mexikaner 3. Serie —,—, Effekten-Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit-Aktien 237,00, Franzosen —,—, Lomb. 33,10, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn 144,70; Deutsche Bank —,—, Disk.-Komm. 196,30, Dresdner Bank —,—, Berl. Handelsge. —,—, Bochumer Gußst. 259,00, Dorts- munder Union —,—, Gelsenkirchen —,—, Harpener 198,70, Hibernia —,—, Laurahütte 258,00, Portugiesen —,—, Jtalien. Mittelmeerb. —,—, S@weizer Zentralbahn 144,20, do. Nordostbahn 100,70, do. Union 82,90, Italien, Méridionaux —,—, Schweizer Simplonbahn 88,20, 69%/ Mexikaner —,—, Italiener 94,50, 3% Reichs-Anleihe ,—, Schuckert —,—, Northern —,—, Edison —,—, Allgemeine Elektrizität8gesellshaft 272,90, Helios 171,50, Nationalbank —,—, 1860er Loofe 147,00, Spanier 60,80, Höchster Farbw. —,—, Türken- loose —,—, Adler Fahrrad —,—, Westdeutsche Jute —,—. Frankfurt a. M., 6. Juli. (Getreidemarkt beriht von Joseph Strauß.) Weizen ab ünf. Gegend 16{—/10 M, do. frei hier 163—6/10 4, do. La Plata und Kansas 17—} K, do. Redwinter und ruf}. Sorten 1743—18} #, Roggen, hiesiger 154—} 4, Braugerste (Pfälzer, Ried., Wetterauer und Franken) 161 bis 18} #, Futtergerste, ausländishe 13—4 #, Hafer (hiesiger exquis. 25—50 S über Notiz) 15}—} #, Mais (gesunder Mixed) 10è 4, Weizenkleie 9 #, Noggenkleie 10—} #4, Malzkeime 8{—t M, getrocknete Biertreber 9—} F, Spelzspreu per Zentner —,90 Æ, Milchbrot- und Brotmehl i. Verband 45—47 4, nordd. und westfäl. Weizenmehl Nr. 00 22—23 Æ, Roggenmehl Nr. 0/1 212—224 #6 Die Preise verstehen sich per 100 kg ab hier, häufig auch loko auswärtiger Stationen bei mindestens 10000 kg. Köln, 6, Juli. (W. T. B.) Rüböl loko 52,00, pr. Juli 49,00. h Dresden, 6. Juli. (W. T. B) 3% Sähf. Rente 86,70, 34 9/0 do. Staatsanl. 98,75, Dresd. Stadtanl. v. 93 97,50, Allgem. deutsche Kred. 200,00, Dresd. Kreditanstalt 130,50, Dresdner Bank 164,00, do. Bankverein 118,50, Leipziger do. 183,00, Sächsischer do. 137,90, Deutshe Straßenb. 160,00, Dresd. Straßenbahn 188,50, Dampfschiffahrtsges. ver, Elbe- und Saalesch. 142,50, Sähs.-Böhm. Dampfschhiffahrts-Ges. 268,00, Dresd. D) Sd E,

un -

99% amort. innere

Letpzig, 6. Juli. (W. T. B. Kurse. 39% Sächsische Rente 86,75, 3X 9/0 do. Anleihe 99,00, Zeißer Paraffin- und Solaröl-Fabrik 120,00, Mansfelder Kuxe 1175,00, Leipziger Kreditanstalt-Aktien 199,90, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 122,00, Leipziger Bank-Aktien 182,40, Leipziger Hypothekenbank 147,00, Sächsische Bank-Aktien 138,25, Sächsishe Boden-Kredit-Anstalt 127,00, Leipziger Baumwollspinnerei-Aktien 173,00, Leipzizer Kammgarns Spinnerei-Aktien 190,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 185,00, Altenburger Aktien-Brauerei 230,00, Zuckerraffinerte Halle-Aktien 127,50, Große Leipziger Straßenbahn 206,00, Leipziger Elektrische Straßenbahn 137,50, Thüringische Gas-Gefellschafts- ftien 256,00, Deutsche Spißen-Fabrik 220,00, Leipziger Elektrizitätswerke 119,00, Sächsishe Wollgarnfabrik vorm. Tittel u. Krüger 162,50.

Bremen, 6. Juli. (W. T. B.) Börsen-Schlußber icht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petro- leum-Börse.) Loko 6,55 Br. Schmalz. Behauptet. Wilcox in Tubs 263 -§, Armour fhield in Tubs 26} S, andere Marken in Doppel- Eimern 27{—27} F. Speck. Stetig, Short clear middl. loko 26 s. Reis ruhig. Kaffee ruhig, Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 31} S. Taback. 271 Paten Paraguay.

Kurse des Effekten-Makler-Vereins, 50/6 Norddeutsche Wollkämmerei und Kammgarnspinnere-Akt. 189 Br. Norddeutsche Lloyd-Aktien 1203 Gd. Bremer Wollkämmerei 319 Gd.

Hamburg, 6. Juli. (W. T. B.) Sgluß-Kurse. Hamb. Kommerzb. 122,00, Bras. Bk. f. D, 176,00, Lübeck-Büchen 165,25, A.-C. Guano-W. 116,50, Privatdiskont 33, Hamb. Packetf. 126,00, Nordd, Lloyd 120,20, Trust Dynam. 166,00, 39/ Hamb. Staats-Anl. 86,99, 32%/o do. Staatsr. 101,15, Vereinsb. 170,35, 69/6 Chin. Gold- Anl. 104,50, Schuckert —,—, Hamb. Wechslerbank 124,00, Gold in Barren pr. Kgr. 2788 Br., 2784 Gd., Silber in Barren pr. Kgr. 82,50 Br., 82,00 Gd. Wechselnotierungen : London lang 3 Monat 20,325 Br., 20,282 Gd., 20,39€ bez, London kurz 20,434 Br., 20,39% Gd., 20,42 bez., London Sicht 20,45 Br., 20,41 Gd., 20,434 bez., Amsterdam 3 Monat 167,00 Br., 166,50 Gd., 166,80 bez., Oest. u. Ung. Bkpl. 3 Monat 167,25 Br., 166,75 Gd., 167,15 bez, Paris Sicht 81,25 Br., 80,95 Gd., 81,14 bez, St. GerOnrs 3 Monat 213,50 Br., 212,50 Gd, 213,25 bez, New York Sich 4,197 Br., 4,162 Gd., 4,187 bez., New York 60 Tage Sicht 4,164 Br.,

4,137 Gd., 4,16 bez.

Getreidemarkt. Weizen ruhig, holsteinisher loko 159— 164. Roggen ruhig, mecklenburgisher loko neuer 155—164, russischer loko fest, 115, Mais 99, Hafer stetig. Gerste fest. Rüböl fest, loko 48, Spiritus fest, pr. Juli 183, pr. Juli - Aug. 187, pr. Aug.-Sept. 187, pr. Sept.-Oktbr. 183, Kaffee runa, guas 2000 Sack. Petroleum fest, Standard w loko 6,45,

Kaffee. (Nahmittagsberiht.) Good average Santos pr.

284 Gd,, pr. Dez. 294 Gd., pr. März 30 Gd., pr. Mai 307 Gb. Zudckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben - Rohzucker I. Produkt Basis 88 %/% Rendement neue Usance, frei an Bord Dgs E Juli 10,60, pr. Aug. 19,75, pr. Oktober 9,75, pr Dezember 9,673, pr. März 9,90, pr. Mai 10,024. Ruhig.

Wien, 6. Juli. (W. T. B.) (Sluß - Kurse.) Oesterr. 41/5 9/9 Papierr. 100,60, do. Silberr. 100,35, Oefterr. Goldrente 119,30, Desterreihishe Kronenrente 100,35, Ungarische Goldrente 119,10, do. Kron.-A. 96,35, Oesterr. 60er Loose 138,75, Länderbank 240,50, Defterr. Kredit 379,50, Unionbank 312,50, Ungar. Kreditb. 391,50, Wiener Bankverein 274,50, Böhmische Nordbabn 242,00, Buschthierader 616,00, Elbethalbahn 259,00, Ferd. Nordbahn 3350, Oesterr. Staatsbahn 344,25, Lemb.-Czern. 287,75, Lombarden 74,25, Nordwestbahn 246,00, Pardubißer 198,50, Alp.-Montan 241,60, Amsterdam 99,25, Deutsche Pläße 59,00, Londoner Wechsel 120,55,

ariser Wechsel 47,874, Napoleons 9,544, Marknoten 59,00, Russische Banknoten 1,274, Bulgar. Le 110,25, Brüxer 366,00, Tramway 466,00, Prager Se e 1262.

Getreidemarkt. eizen pr. Herbst 9,07 Gd., 9,08 Br., Frühjahr Gd.,, —,— Br. Roggen pr. bst 7,22 Gd., 7,24 per alaoe Gd., Br. ais pr. t-Juli 4,85 Gd,, 4,86 Br. Hafer pr. Herbst 5,86 Gd., 5,87 Br.

7. Juli, 10 Uhr 50 Minuten Vormittags. (W. Ungarische Kreditaktten 390,50, Ie Kred Papier en 344,50, Lombarden 73,75, Elbethalbahn 259,00,

T. ierrente 100,65, 4% ungar. Goldrente 119,25, ees i: nleiße —,—, Ungar. Kronen - Anleibe 96,65, Ma 59,00, Bankverein 274,00, Länderbank 241,00, Buschtierader Tätt. B. Aktien —,—, Türkische Loose 64,50, Brüxer 8368,00, ' Tramway 467,00, Alpine Montan 241,10. Budapest, 6. Zuli, (W. T. D) B Etc eide mnn

loko schwach, pr. Oktober 9,02 Gd., Br. R

oggen yr. 7,03 Gd,, 7,04 Br. Hafer pr. Oktober 5,53 Gd., 5,54 Br.