1899 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

_ «Aritstelle beauftragt.

Le Pi ag) E vir Oifizteré 2e

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"Kônigl. preuß. 2 t., beauftragt i ührung des Inf. Regts. Könt elm e. 18 v. Monsterbera, Kön,“ A O L. e

129, —= zu Kommantdeuren dieser Megtr., ernannt. Andtcr, Major z. D, în der Stelle eines inakltiven Stabsoffiziers bei dem Geieralkommando des Armez-Korps, den Charakter als in bas Feld-Art. Regt. König K

as Feld-Art. Regt. nig Karl N=-. 13 verseßt. ölder, Obarlt. im Hanno. "Train-Bat, Nr. 10, untcr S LN dem Kommando nach Preußen, in das Train-Bat. Nr 13 eingetheilt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 3, Juli. v. Hardegg, Oberst und Kommandeur des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kujer Franz Joleph von Desterreih, König von Ungarn, in Geneh- migung seines Abschiedsgesuches mit Pension und unter Verleihung des Charakters als Gén. Major zur Disp. gestellt.

Fn Sanitäts-Kotþs. Dur Verfügung des Korps- Generalarz¡tes. 29, Funi. Dr. Martin, einjährig-freiwilliger Arzt im 2. Feld-Art. Regt. Nr. 29 Peinz-Regent Luitpold von Bayecn,. zum Unterarzt des aktiven Dienststandes ernannt und mit Wahrnehmung einer bei dem genannten Teuppèentkbeil offenen Assist.

‘Preußen Nr, 129

Kaiserliche Marine,

Ernennungen, Beförderungen Ver- sèßungen2c. Eckernförde, anBöordS.M Ycbt Hohenzollern“, 3. Fuli. Pohl, Frey. Kapitän, Kommandant S. M. Küsten-Panzer- \chiffes „Aegir", zum Kommandanten S. M. großen Kreuzers „Hanfa", Bachem, Korv. Kapitän von der Marinestation der Ostsee, zum Kommandanten S. M. Küsten-Panzerschiffes „Aegir“, Schlieper, Kavitänlt., Komp. Führer bei der 2. Matrosen-Art, Abtheil, ¿zum Ersten Offizier S. M. großen: Kreuzers „Hansa“, ernannt. Philivp,. Kapitänlt. vom Stabe S. M. “kleinen Kreuzers „Geeif“; “die Oberlts. zur Sce: Fremerty vom Stabe S. M. Küsten-Panzers ffes „Aecgir“, Graf v. Monts rom Stab: S. N. Küsten- Panzerschiffes „Frithjof", v. Klißing vom Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Wacht“, v. Zerßen, Roebhr vom Stabe des 2 Probefahrtskommandos; die Lts. zur See: Schuüuly (Max) von der Marinestacion der Ostsee, Ritter Hentschel v. Gilgenheimb (Kurt) vom Stabe S. M. Linienschiffes „Bayern“, Becker rom Stabe S. M. Linten- ite „Baden“, Pfeiffer (Franz) vom Stabe S. M. Linicn- chiff-8 „Sachsen“, Zimmer vom Stabe S. M, Küsten-Panzerschifses „Odii*, Dr. Meyer, Martne-Stalfarzt von der Macinestatton der o: see, simmlich__zum Stabe S. M. greßen Kreuzers „Hansa", Rogge, Kepilänlt, - Kommandant cines Panzer- Kanonenboots der Rei. Panzer-Kanorenboots Diy, in Danzig, unter Enthebung von diesen Kommando zum Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Greif“; die Oberlts. zur See: Frhr. v. Strombeck vonder Marinestatkon der Nordfez, zum State S. M. Küsten-Panzerschiffs „Fritbjof“, Rohardt von der Marinestation der Ofisee, zum Stabe S. M. Küflen:-Panzerschiffs „Aegir“, Michaelis (Walter) vem Stabe des 2. Probefahrtékommantos, zum Stabe S. M. kleinen Kreuzers „Wacht“, ko:umandicrt.

Frhr. v. Gaaern,

__ Niqcjtfamlliches. Deutsches Reich. Preußen Berlin, 8. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten, wie „W. T. B.“ aus Bergen berichtet, gestern Vormittag an Bord der Yacht „Hohenzollern“ und machten Nachmittags einen Spaziergang in der Umgebung Bergens. Abends waren der Kommandant, die Offiziere und vierzig Kadctten des französishen Schulschiffs „Jphigénie“ als Gäste an Bord der „Hohenzollern“ geladen, ebenso die Offiziere und Kadetten des deutschen Schulschiffs „Gneisenau“.

Seine Majestät der Kaiser haben, wie „W. T. B.“ meldet, an den Präsidenten der Französischen Nepublik folgendes Telegramm gericht :

Bergen, 6. Juli.

Fch habe die Freude gehabt, auf dem Shu!\chiff „Iphigónie“ junge fratzösishe Seeleute zu sehen, deren militäcische und syin- pathishe, thres edlen Vaterlaitdes würdige Haltunz auf Mh einen lebhafien Giadruck g2m2ht hat. Mein H2cz als Seemana und Kamerad freut sih des licbenswü:dtzen Empfanges, welcher Mir vom Kommandanten, den Offizierea uad der Besfazung zu theil wurde. Ich bezlückwünshe Mich, Herr Präsident, zu der glück- lichen Gelegenheit, welche Mir gestzttet hat, der „Ip | ¡ónie" und SFhren licbenswürdigen Land3keuten zu begegnen.

Wilhelm.

Der Präsident Loubet erwiderte hicrauf : Paris, 6. Juli.

J bin schr gerührt von dem Telegramm, welches Eure Kaiser- lihe Majestät im Verfolg Ihres Besuches an Bord des Schul fchiffcs „Iphigónie“ an mich gèérihtet haben. Es drängt mich, Eurer Majestät für die Ehre, welhe Sie unseren Seeleuten. erwiesen haben, und für die Worte zu dakken, in welchen Sie die Güte hatten, mir den Eindruck zu schildern, welchen dieser Besuh ket Ihnen binter- lassen hat, Loubet.

Der Bundesrath versammelte sich Heute zu einer M E Vorher berieth der Ausschuß für Handel und erkehr.

Die Nr. 7 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs- Versiherungs8amts“ vom 1. Juli 1899 enthält aus dem Gebiete der Unfallversiherung folgende Rekurs- Entscheidungen: j

Als Jahresarbeitsverdienst der in Baubetrieben beshäftigten Personen gilt bei der pr t das Dreihundertfahe des in dem Baubetricbe während des legten

ahres vor dem Bttriebsunfall durhschnittlich erzielten täg- lichen Arbeitsverdienfles, und zwar auch dann, wenn der Bau- _ betrieb cinige Zeit des Jahres entsprechend einem ortsübiichen Brauche gecuht hat. (1761.)*)

Jn cinem Einzelfälle ist bei der Entschädigungeberehnung eines Stauereiarbeiters der Tagesverdienst mit der Reg elzahl 300 vervielfaht worden, nachd[.m festgestellt worden war, daß die Stauereiarbeiter in dcr Stauereci

*) Die neben den einzelnen Erticheidungea ftebenden ein-

A reren A ón Ungarn

ilhelm ; 124, ‘u preun. Oberst, bisher Oberstlt., beauf- Iragt mit der Führung 08 Inf. Regts. Kaiser E |

Vogelaqesang, Oberlt. im Train-Bat. Nr. 13,

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mehr je nah ihre Arbeitsfkcaft zu verwenden trachten und sählich verwenden. Die Béstimmung des § 8 Absag 2 Sag 2 des Unfallversiherungsgeseßes, Vorausseßungen für die Zulässigkeit einer Abweichung von der Normalzahl behandelt, trifft nur solche Betriebe, deren Arbeiter dur die Aufgaben des Betriebs im wesentlihen voll be- schäftigt werden, sodaß der in dem Betriebe, wenn auch der Betriebsübung entsprehend in weniger als 300 Arbeitstagen, erzielte Verdierst im wesentlihen den gesammten wirkliBe Jahresarbeitsverdienst der Arbeiter darstellt. (1762.)

Die Montagezushüsse können als Gehalt oder Lohn im Sinne des § 3 des Uxnfallversiherungsgeseßes nur insoweit angesehen werden, als ste für den Monteur cinen wirthshaft- lihen Vortheil bedeuten; wieweit dies im Einzelnen der Fall ist, wird immer von verschiedenartigen Umständen ab- hängen: von den örtlichen Preisv:rhältnissen, von seinen Familienverhältnissen, von ‘etwaigen dem Entgegenkommen des Empfängers der zu montierenden Maschinen zu dankenden Naturalbezügen ü. f. w. Jn einem Einzelfalle sind vier Sichentheile der Montagezuschüsse als anrechnungsfähig er- achtet worden. (1763.)

Als Jahresarbeitéverdiénst der Flößer im Stromgebiet der Weichsel, die zum theil nur Gelegenheits- arbeiter, hauptsächlich aber als land- und foxrstwirthschaftliche Arbeiter, als Lade- und: Ziegeleiarbeiter thätig sind,“ ist ein Betrag von 600 #6 angenommen worden. (1764)

Die Maschinisten IV. Klasse, über deren Durh- schnitlslohn besondere Bestimmungen fehlen, sind der untersten Klasse der patentierten Maschinisten (Máschinisten IIT. Kla}:) zuzuzählen; sie sind bei Unfällen nah dem für diese, nicht aber nah dem für garnicht patentierte Maschtküiten fest- geschten Jahresarbeitsverdienste zu entschädigen. (1765) .

In dem Abschnitt „Jnvaliditäts- und Alters- versicherung“ werden neben einem Rundschreiben nebst tabellarisher Üebersicht, betreffend die Art der Anlegung des Vermögens der Versicherungs-Anfsialten nach dem Stande vom 31. Dezember 1897, folgende Revisions- Entscheidungen veröffentlicht:

Der Beikragger stat{ungsanspruch aus §31 des F - u. A.--V:G. is jedenfalls so lange unübertragbar, als er nicht anzemeldet is, (744)

Ein Erstattungsanspruh aus § 831 d23 J- u. A-V.-G. ist hinsihllih derjenigen Beitragsmarken aus- geschlossen, welhe für den Versich:-rten nach der Bewilli- gung der Altersrente zur Eriangung der Jamwalidenrente verwendet worden sind. (745.)

Die B eitragserstattung im Todesfalle kann nit nah 8 31 Abs. 3 des J- u. A.-V.-G. deshalb verweigert werden, weil der Witiw2 des durch Betrieb8unfall getödteten Versicherten ein noch nicht erschöpfend durchgeführter Anspruch auf Hinterbliebenenrente zustehe. (746.)

Im Becufungsverfahren über die Entziehung einer Invalidenrente gemäß § 33 Abs. 1 des J.- u. A.-V.:G. ist auch darüber zu entscheiden, ob dem Kläger wegen cines abermaligen Jnvaliditätsfalles die Rente von neuem gcbührt. (747.)

Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des Z 33 Abs. 1 des J.- u. A-V-G. ist nicht anzunehmen, so lange dzr bisherige Nentenempfänger noch der Shonung bedarf, sodaß die Aufnahme der Arbeit seine Gesundheit gefährden würde. (748.)

Dcr § 33 Abs. 3 des J.- u. A.-V.-G. ist nicht an- wendbar, wenn sih an einen Rentenbezug aus § 10 un- mittelbar ein Nentenbezug aus § 9 des J- u. A.-V -:G. anschließt. (749.)

Beitragsmarken einer anderen V.- A. als derjenigen, bei der die Versihecung nah § 41 Abs. 3, § 109 Abs. 1 des F- u. A.-V--G. zu erfolgen hatte, sind niht anrechnung s- fähig. (750.)

Laut Miitheilung dcs Admiralstabes der Mauine ist S. M. S. „Kaiserin Augusta“, Kommandant: Kapitän zur See Gülich, am 5. Juli in Yokohama eingetroffen.

S. M. Yacht „Hohenz ollern“, Kommandant: Kapitän ur See Graf von Baudissin, ist heute von Bergen nach lalcsund in See gegangen (Berichtigung der gestrigen Meldung des Admiralstabes der Marine).

Oesterreich-Ungarn.

Jn der gesirigen Sißgung des Wiener Gemeinderaths wurden drei Jaterpellationen über die vorgestrigen Straßen- vorgänge, beziehungsweise über die Meldungen der Zeitungen, nah denen der Bürgermeister Dr. Lueger über die Soztal- demokraten Aeußerungen wie ehrlose, nihtsnußige Bande, Bub:n 2c. habe fallen lassen, eingebracht. Dec Bürgermeistec Dr. Lueger erklärte hierauf, daß diese VFnterpellationen nicht zur Komp-t:nz des Gemeinderathes gehörten. Die er- wähnten Aeußerungen hätten sich nur auf jene Arb.iter bezogen, welche auf der Straße gelärmt und eine Katzenmusik veranstaltet hätten. Er werde sih dur keinerlei Terroriémus einshüchtern lassen. Uebrigens werde er die Jaterpellationen der Polizei-Direktion zur weiteren Erledigung vorlezen.

Großbritannien nud Frlaud, Jm Oberhause legte gestern, wie „W. D. B.“ berichtet, der Staatssekretär des Krieges Marquis of Lansdowne cine Bill vor, weclche das Miliz-Ausloofungs-Gesch, durch welches der Dienst in der Miliz auf Grand der Ausloosung obligatorisch gemacht wird, das aber viele Jahre außer Rue gewcsen ist, erweitert. Der Staatssekretär führte aus: er dente nicht daran, daß die Bill in dieser Session oder in der nächsten Zukunft verabschiedet werdea köane; abec es sei wünsckenswerth, daß das Land si über seine Stellung zur Dienstpflicht ktar werde. Das militärische System, soweit es die Landesvertheidigung b:treffe, denke an die allgemeine W-hrpflicht in leßter Sustanz. Die Suspendierung der bestchenden Miliz - Ausloosungs- Akte m viele Jahre habe an der Sache selbst nichts geändert.

Linien - Bataillone Rekrutcn zu scha}ff-n. Die Zahl der Rekruten dieser Bataillone sei ja genügend, um das Hecr auf seinem alten Stande zu erhalten, abcr nicht hinreichend, um die angeordnete Heeresverstärkung sicher zu steilen. Er be- trahte die Lage mit einer gewissen Besorgniß, und es dürfe

eklammerten Zaählen geben die Ziffer an, unter der diese in den mtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

feine Mühe gespart werden, den Dienst anziehend zu

nit ‘ihren auss ließlichen Lebensunter alt finden, é viele | / Méblifeit auch A der Staners j at:

welhe die

Er e le daran, daß dieselbe viel dazu beitrag n föane, für die j.

machen. Die Miliz habe während der leßten Jahre di P Stärke nicht erreicht; Ee R E ihtigt, um die noch fehlenden 30000 Mann aufzu- bringen, zur allgemeinen Dienstpfliht zu greifen. Die Mängel des Freiwilligen-Systems bei der Linie und bei der Miliz würden eine Abänderung der bestehenden Organi- sation rechtfertigen, und es könnte vielleicht eine zahlreichere Miliz nöthig werden, falls eine ernste, andauernde Krisis die militärischen Kräfie anspanne. Wenn die Ausloosung nah der eingebrachten " Bill durchgeführt werde, so würden folgende Klassen von Männern derselben unterworfen sein: unverheirathete Leule zwishen 18 und 25 Jahren, verheirathete Leute ohne Kinder zwishen 18 und 30 Jahren und ebenso unverheirathete Leute zwischen 25 und 30 Jahren, welche indessen in verschiedenen Klassen sein würden. Die Bill ändere das bestehende Gesek nicht wesentlih ab, aber sie bringe cs mehr in Ueberein: stimmung mit den gegenwärtigen Zuständen. Er (der Staats: sekretär) theile die Abneigung, welche die große Mehrheit des Volkes gegen die allgemeine Dienstpflicht hege. Er werde unter keinen Umständen zu dieser in irgend einer Gestalt seine Zuflucht nehmen, es sei denn, daß die Erfahrung gezeigt habe, daß cs keinen andercn Weg gebe, für die Sicherheit des Landes zu sorgen. Er werde“ an keinem Versuche theilnehmen, die bis jeßt auf freiwilligem Wege rekrutierte verfassungs- mäßige Streitmacht in eine konskribierte zu verwandeln, wenn cr_ nicht absolut dazu gedrängt werde. Hierauf wurde die erste Lesung der Vill genehmigt.

Im Unterhause erwiderte der Parlaments-Sekretär des Aeußern Brodrick auf eine an ihn gerichtete Jnterpellation: die Frage, ob die britischon Unterthanen im holländischen Osi- indien verpflichtet seien, in der dortigen Miliz zu dienen, sei bei mehreren Gelegenheiten aufgetaucht, und cs fi entschieden wordcn, daß dieselben in Ermangelung gegentheiliger Vertrags- bestimmungen dazu verpflichtet scien, ausgenommen wenn nachgewiesen werden könne, daß Ausländer andecer Nationalität von der Dienstpflicht befreit seien. Mit dieser Beschränkung habe jede Nation das Recht, die in ihrem Lande ansässigen Aus!änder zum Dienst in" der Miliz heranzuziehen. Ein britisher Unterthan mache sich durch ‘einen solchen Dienst keiner Verlegung des RéfiutierungEgeseßes schuldig. Campbell Bannerman richtete an den Ersten Lord des Schaßamts Balfour cine Anfrage hinsichtlih des an- \heinend offiziellen Communiqués in der „Times“ über die Entsendung von Trupp:n nah Süd-Afrika. Balfour er- widerte, er habe keine Ahnung davon, daß die Meldung der „Times“ ein Communiqué sei. Er erkläre, da noch kein Ereigniß eingetreten sei, welhes nach der Ansicht der Regierung es erforderlich- mache, die in Süd-Afrika jtationierten Truppen in irgend eincr Hinsicht zu vermehren. Die Re- gierung gehe jedoch von dem Gedanken aus, daß es bei der gegenrwärtigea Lage der Dinge nothwendig sei, Schritte zu thun, um die Streitmacht- in Süd-Afrika, was Stärke und Beweglichkeit betreffe, auf den geeigneten Stand zu bringen. Campbell Bannerman erklärte, er habe niht wegen der Vervollständigung der Streitmacht angefragt, sondern wegen des Abschniites der scheinbar ofsi- ziellen Auslassung, in welchem es heiße, der Oberbefehlshaber sei beauftragt worden, die Organisation und Zusammenseßung größerer Streitkräfte zu vollenden, deren Enisendung nah Süd - Afcika erforderlih sei für dea Fall, daß die gegenwärtigen Verhandlungen mit der Regierung der Südafrikanishen Republik erfolglos sein sollten. Hinsihtiich dieser - anscheinend neuen Erklärung über die Politik der Regierung wünsche er Auskunft. Der Erste Lord des Schaßamts Balfour erwiderte, er sel nicht der Ansicht, daß darin eine neue Erklärung *über die Regierungspolitik liege. Seiner Meinung nach würde das Kriegsamt gegen seine gewöhnlichsten und natürlihsten Pflichten verstoßen haben, wenn es sih nicht für jeden möglichen, wern. auch unwahr- scheinlihen Zufall vorb-reitet hätte. Labouchère fragte, ob die Offiziere, von denen es in dem Communiqué heiße, sie würden nach Süd-Afrika gehen und die Polizei und die lokalen Streitkräfte organisieren, nun wirklih nah der Kap- kfolonie und Natal gehen würden, um derartige Organisa- tionen durchzuführen; wenn ja, ob dics mit Zustimmung der Minister dieser Kolonicen geschehe. Der Erste Lord des Schaß- amts Balfour erwiderte, das wisse er niht. Bethell fragte, ob Balfour darüber Mittheilungen machen wolle, unter welchen Umständen und gegen welche Feinde der Königin der Spezial- dienst dieser Offiziere in Anspruh genommen werden solle. Der Erste Lord des Schagamts Balfour antwortete, Bethell sei als Prophct ebenso kompetent wie er (Balfour); dern es gehöre ein Prophet dazu, auf cine Frage hinsichtlich der Ercignisse, die eintreten könnten, zu aniworten. Hadderwid fragte sodann an, ob die Regierung davon Kenntniß erhalten habe, daß Rußland die Eatwickelung des britischen Handéls in Persien stóren wolle durch den Vau einer Eisenbahn von Dushak an der trantsibirishen Bahn nah Mescvged, wohin die englishcn Waaren jeßt über Seistan gingen. Der Parla- ments -Schfretär des Aeußern Bredri erwiderte, daß der Regierung nichts. darüber bekannt sei.

Frankreich.

Der bisherige Militär - Gouverneur von Paris, General Zurclinden, welcher Mitglied des Obersten Kriegsraths bleibt, soll, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, demnächst den Oher- befehl über das XVIII. Armec-Korps erhalten. Der Kontre- Admiral Caillard is zum Chef des Generalstabs der Marine

ernannt worden. Spanien.

Der Oberste Rath für Krieg und Marine hat, dem „W. T. B.“ zufolge, in dem Prozesse wegen des Verlustes des Geschwaders des Admirals Cervera angeordnet, daß Cervera und die anderen Befehlshaber auf freien Fuß geseß! würden, mit Ausnahme des Kommandanten des „Colon Diaz Moreau und dcs Generals Paredes, welcher sih

während des Gefechtes an Bord des „Colon“ befand. Das

Verfahren gegen die beiden Leßteren dauert fort.

Niederlande.

Die IIl Kommission der Konferenz hielt, wie „W.T.B.“ aus dem Haag meldet, gestern eine Sizung ab. Der in der leßten Sißung angenommenen Vorlage, betreffend gute Dienste und Vermittelung, trat Delyannis im Namen der griechischen Regierung bei. Der belgische Vertreter, Senator Descamps,- theilte mit, welche redaktionellen Aenderungen man an dem in der lezten Sißzung genehmigten Text vorgenommen habe, und entwickelte in einem ausführlichen Vortrage die Motive, welche das cingeschte Comité veranlaßt hätten, Vorschläge be-

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züglich der internationalen Unt-tsuchungs- und Schieds- gerichtskommissionen zu machen. Dieser Vortrag wird im Wortlaut dem Protokoll einverleibt werden. Der Vorsißende beglückwünshte den Berichterstatter zu seiner hervor- ragenden Arbeit, welche als eine offizielle Richtschnur für die Mitglieder der Konferenz dienen und denselben die Möglichkeit bieten solle, fih mit ihren Regierungen ins Ein- vernehmen zu seßen und deren Jnstruktionen bis zur nächsien Sizung zu erhalten. Die von der Kommission an- genommenen Zusaßbestimmungen zu dem Entwurf eines Pertrages über die Schiedsgerichte lauten folgender- maßen: a. Die Mitglieder dcs siändiaen Schiedsgerichts- hofes haben bei der Ausübung ihres Amtes diplomatische Privilegien und JImmunitäten. Þþ. Das Zentralbureau wird ermächtigt, seine Lokalitäten und seine Organisation den Signatarmächten für die Arbeiten eines jeden b:sonderen Siedsgerichis zur Verfügung zu stellen. c. Die Signatar- mächte verpflichten sih, dem Burcau eine Kopie von jeder Kbmachung, die zwischen ihnen bezüglih des Schieds- gerichts getroffen wird, sowie ferner clle Urtheilssprüche, die von anderen Schiedsgerichten als von dem ständigen S chieds- gerichtshof gefällt worden E mitzutheilen. Die Signatar- mächte verpflichten sich auh, dem Bureau die Geseze, Ver- ordnungen fowie alle Dokumente mitzutheilen, durch welche die Ausführung der vom ständigen Sciedsgerichtshof ge- fällten Urtheilsspcüche festgestellt wird. Jn seinem Bericht wies Des camps darauf hin, daß der Siß des sländigen Schiedsgerichtshofes der Haag seia werde und daß dieser Ort nicht nur der Mittelpunkt für schiedsgerichtlihe Recht- sprehung, sondern auch für die schiedsgerichtliche Nechts!ehre werden solle. Die nächste Sihung der Kommission wurde auf den 17. d. M. festgeseßt, nachdem Delyannis erklärt hatte, daß ihm und anderen Delegirten aht Tage nicht genügten, um ihren Regierungen die. Dokumente mitzutheilen, über die sie nähere Instruktionen zu erhalten wünschten.

Serbien.

Ueber das Attentat auf deu König Milan wird dem „W. T. B.“ weiter gemeldet: Gjurxa Knezewitsch aab auf den König und den Adjutanten Lukitsch vier Schüsse ab. Lukitih warf sich auf ihn, um ihm den Nevolycr zu ent- reißen, und wurde hierbei an der linken Hand verlegt. Der König ließ den Adjutanten in dem Hofwagen in den Konak fahren, er selbst blich in dem Geschäfte des Großhändlers Barlowatsch, vor dessen Hause das Attentat stattfand, und wartete dort auf einen Fiaker. Mittlerweile sammelte sih eine äußerst zahlreiche Volkêmenge an, die den König stürmisch begrüßte. Als der König Milan in den Wagen stiea, lüstete er seine Müße und fagte: „Jh bin unverleßzt. Gott hat mi beshüßt, Abends er: schienen der Minister - Präsident , die Minister und Staats- würdenträger sowie sämmiliche Mitglieder des diplomatischen Korps, um dem Könige zu seinec Rettung ihre Glück- wünsche auszusprehen. Als einer der ersten exschien der zur Qit in Belgrad weilende türkische Botschafter am Ber liner Hofe Tewfik Pascha. Einem gestern in der Kathedrale ab- achaltenen Festgottesdienste wohnten das diplomatische Korps, die Minüter u. A. bei. Am Abend veranstaltete die Bürgerschaft einen Fackelzug. Der König Alexander erlicß einen Armee- befehl, in welchem er die Armee zur glücklichen Errettung des Ober- Kommandanten beglückwünschte. Jn einerFestsizung des Gemeindc- rathes wurde einstimmig eine Resolution angenommen, in welchæx im Namen der Bevölkerung Belgrads das ruch- lse Attentat verurtheilt wird. Die gesammte serbische Presse äußert die ticfste Entrüstung und gedcnkt der Ver- dienste, welche sich der König Milan narnentlich um die Organisation des Heeres erworben have. Jn Velgrad herrscht völlige Ruhe. i /

Im ersten Verhör hat Gjura Knezewitsch mehrere ein- flußreiche Mitglieder der radikalen Partei, darunter den frühecen Oberstléutnant Nicolitsch, den früheren Minister Tauschanowitsch, den Redakteur des „Odjek“ Stojan Protitsh, Aga Stanoyewitsch und den Pfarrer Milan Giuritsch der Mitschuld bezichtigt. Die beiden L-htgenannten waren im Jahre 1883 zum Tode verurtheilt, aber seinerzeit von dem König Milan begnadigt worden. Sämmt? lihe oben genannten Persönlichkeiten sind bereits im Laufe der Nacht verhaftet worden. Die Untersuchung wird auch auf den Führer der Nadikalen Paschitsch, welcher gestern früh in Pezarewatsh verhaftet und unler starker Bedeckung nah Belgrad gebracht worden ist, ausgedehnt werden. Gjura Knezewitsch war früher als Feuerwehr? mann in Belgrad thätig und weilte in der leßten Beit in Bukarest. Als er nach der That flüchtete, suchte er sich durch einen Nevolvershuß zu tödten und sprang, als ihm dies nicht gelang, in die Save, aus der man ihn jedoch herauszichen konnte.

Amerika.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Ottawa vom gestrigen Tage erklärte der Premier - Minister Laurxier 1m canadischen Unterhause: Die canadische Regierung sehe sich ge- nöthigt, dem Aft der Legislatur British Columbias, welcher die Eirwanderung von Chinesen und Japanern beschränke, die Be- slätigung zu versagen. Er bitte das Haus, die Politik des Reichs zu unterstüßen, welche dahin gehe, mit Japan nicht übereilt zu verfahren. Die Lage im fernen Osten fönne jeden Augen- blik akut werden, und wcnn Großbritannien in einen Krieg ues werde, sei es von größter Wichtigkeit, die Unter- stüßung Japans zu haben. Die canadish2 Regierung roerde ihr Bejtes thun, die Allianz Großbritanniens mik Japan auf- recht zu erhalten, und die Canadicr müßten bereit sein, jedes dur die Politik des Reichs auferlegte Opfer zu bringen.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Breslau ist, wie der „Köln. Ztg.“ von dort gemeldet wird, der allgemeine Ausstand der Dach- und Schieferdecder (vgl. Ne, 148 h. Q beendet. Die Ausständigen begnügten sih mit einer gerinaen Lohnerhöhung. ¿

In Halle sind nah einem der „D. W.* zugegangenen Priyat- telezramm 600 Maurer und 200 Erdarbeiter ausftändia.

In Berlin droht, hiesigen Blättern- zufolge, ein allgemeiner Autstand der Plätterinnen, deren Zahl etwa 2000 beträgk. Sie wollen die b-vorstéhende Hochsaison benußen, um eine Grböhung der Stücklöhne für Krazen, Vorh-mden u. f. w. durhzuseßen. In einigen E sind die Plätterinnen hon in den Ausstand getreten, als hnen höhere Löhne nit bewilligt worden waren.

Zum Ausstand der Former in epa L l. Nr. 159 d. Bl.) wird der „Magd, Ztg.“ gemeldet, daß h die ahl der Aus\tändigen cio\{ließlih der Äbgereisten von 540 auf 578 erhöht hat. Darunter befinden sich 496 Verheirathete mit 1064 Kindern und 82 Ledige, Zuzug von auswärts soll nicht zu verzeichnen sein. ‘Jnfolge des Formerausftandes hat nunmebr auch die Cisengießerei und Maschinenfabrik von Gustav Mügge u. Co. in Leipzig-Plagwiy wegen Mangels an Eisenguß die Arbeitszeit für Arbeiter mit Ausnal me der nit strifenden Former und Lehrlinge und der zum Weiterbettieb der Eisengießerei unbedingt v ottwendigen Handarbeiter auf 1äglih sech8 Stunden beschränkt. Es werden von dieser Mafnahme zunächst in der genannten Fabrik 110 Mann betroffen.

In Schwabach waren die Silb erschl äger in einen Ausstand getreten (vgl. Nr. 109 d. Bl ), der, den „M. N. N.* zufolge, nun- mehr beendet ift. Erreicht haben die Arbeiter die Hälfte threr For- derungen. Die volle Arbeitsaufaahme erfolgt am nächsten Montag.

Zum Textilarbeiterauêstand in Brünn (vgl. Nr. 147 d, Bl.) meidet die „Wiener Ztg." unter dem 6. d. M. von dort: In den der Wollfabrilficma Aron und Jakob Loew-Beer u. Sohn ia Elisenthal-Brün.liß und Roßrein gehörigen Fabriken haben in den leßten Tagen 489 bis 590 Arbeiter die Arbeit zu den bisherigen Be- dingungen aufgenommen. Es find nunmehr nur noch etwa 300 Arbeiter dieser Etablissements im Ausstande.

_Aaf den Werften von Tours brach, wie der. „Köln. Ztg." berihtet wird, am Dounerétag ein Ausstand aus, dem si bis jeßt an 1500 Arbeiter anges{chlossen haben und der fiŸ auf ein größ-res Gebiet dex Touraine auszudehncn droht. An verschiedenen Stellen trat die Gendarmerie ¿um Schuve der Arbeitswilligen ein.

Aus Glasgow meldet „W. T. B.“ vow' gestcigen Tage: Die Vertreter der \chottischen Hüttenbesizer beschlossen in einer beute abgehaltenen Konferenz, die Forderung der Arbeiter auf zehn- prozentige Lohnerhöhung zu bewilligen. (Vgl. Nr. 158 d, Bl.)

Kunft und Wissenschaft.

Die Akademie der Wissenschaften hielt die dem Andenken ihres Stifters Leibniz gewidmete öffentlihe Sihung am Donnerstag, den 29. Juni; der vorgeordnete Minister Herr D. Dr. Bosse wohnte derselben bei. Eröffnet wurde sie dur eine Nede des vorsizenden Sekretars Herrn Diels „über Leibniz und das Problem der Universalsprache“.

Ausgehend von den Versuchen Leibnizens, eine philosophis@ch hbe- gründete Universalsprache und Universalshrift zu schaffen, beleudtete der Redner die verschiedenen bisher aufgetauhten Möglichkeiten, zu einer Welispracze zu gelangen. Es giebt ihrer drei: erstens die Sprache eine» politisch und literarisch hervorragenden modernen Bolkes anzunehmen, oder eine neue Jdcalsprache zu \chaffèn, oder ends li zu dem neutralen Medium des Lateins zurü ;ukehren. In ersterer Be:t:hung hat das Französiche im vorigen Jahrhundert den Rang einer Weltsprache besesscn, und die Akademie hat fi unter Friedrich deni Großen diefer Sprache bedient. Jett hat das Enalische mehr Ausfit, in den Vordergrund zu treten, aber die deutshe Wissenschaft wird fich \{werlih fünftig entsließen, dieses Idiom zu Gunsten einer ver- stärkten internationalen Wirkung anzunehmen, - Die künstlichen Sprachen wie das Volapük sind uageschickte und ephemere Bilvungen. So bleibt, wenn überhaupt eine Vereinfachang der in der Wissenschaft üblichen Sprachen erstrebenswerth.- ist, nur das Latein übrig, das nah der Meinung des Redners durch passende Neugestaltung diesem Zweck dienstbar gemacht werden köznte.

Darauf hielt das neu eingetcetene Mitglied Freiherr von Richis bofen seine Antrittsrede, die von Herrn A uwers als Sekretar der physikalish-mathematischen Klasse beantwortet wurde.

Ferner wurden folgende Preisaufgaben verkündigt:

Prei3aufgabe aus dem Cothenius’\chen Legat. &n der Lzibniz-Sihung des Jahres 1896 hat die Akademic aus der Cothenius. Stiftung die folgende" Preisaufgabe ausgeschrieben : Die Königliche Akademie dec Wissenschaften wünscht eine auf eig:nen Versuchen und Beobachtungen beruhende Abhandlung über die Entstehung und das Vzrhalten neuer Getreidevarietäten im Laufe der legten 20 Jahre. Bewerbungëschriften, welhe bis zum 31. Dezember 1893 erwartet wurden, sind nicht eingegangen. f i Auf Vorschlag der physikalish- mathematishen Klasse stellt die Akademie die Pceisfrage unverändert abermals. Bewerbungsschriften sind spätestens am 31. Dezember 1901 im Bureau der kademie, B »xxrlin NW., Universitätsstraße 8, einzureichen. Dieselben können in deutscher, lateinischer, französischer, englischer oder italienis@er Sprache abzefaßt sein. S u Jed: Bewerbungsschrist ist mit einem Spruhwort zu bezeichnen, welchs auf einem beizufügenden veisi-gelten, innerlih den Namen und die Adresse des Berfassers angebenden Zettel äußerlih wieder- holt ist. Schriften, welhe ben Namen des Verfassers nennen oder deutli ergeben, werdzn von der Bewerbung ausgeschlossen. &benfo fönnen Schriften, welche in flörender Meise unleserlih gef{rieben sind. durch Beschluß der Klasse von der Bewerbung auêge]chlofsen werden, i Die Verkündung des Urtheils erfolgt in der Leibniz-Sißung des Jahres 1902. E | Der ausgeseßte Preis beträgt Zweitausend Mark. Außerdem übernimmt die Akademie, wenn der Preis ertheilt wird und der Ver- fasser die gekröate Preisschrift in Druck zu geben beabsichtigt, die Dr1ucklegung oder die Kosten derselben in der nach threm Ermessen geeigneten Form. i Sämmliliche Bewerbungéshristen nebs den zugeböuigen Zetteln werden cin Jahr lang vom' Tage der Urtveilsverkündung ab für den Verfasser aufbewahrt, und einem jeden Verfasser, welher sich als folchr nach dem Urtheil des vorsigenden Sekretars genügend legitimiert, die seinige gegen Empfangebezscheinigung ausgehändigt. Ist die Arbeit als preisfähig anerkannt, aber niht prämiiert, fo kann der Verfasser innerbalb dieser Frist verlangen, daß sein Name dur die: Schriften der Akademie zur öffentlichen Kenntniß gebraht werde. Nach Aklauf der bezeichneten Frist steht es der Akademie frei, die nit abgefocderten S#Zriften und Zettel zu verniŸten.

Pretsausschreibung aus der Graf Loubat-Stiftungç.

Die Akad: mie wird am Leibniz-Tage im Juli 1901 aus der Graf Loubat-Stistung einen Preis von 3009 #6 an biej-nige gedruckte Schrift aus dem Gebiet der Geschichte von Nord-Amerika, in8befondere desse Kolonisation und neutre?r Geschichte bis zur Gegenwart, zu erthcilen haben, welche unter den ihr eingesandten oder ihr ander- weitia bekannt gewordenen als die beste sich erweist. Sie seßt dem- gemäß den 1. Januar 1201 als den Termin fest, bis zu welhem Be- werbungs\hriften an si? eingesandt und in Berlin eingetroffen fein müssen. Statutenmäßtg dürfen nur folhe Schriften prämiiert werden, welche innerhalb der leßten 10 Jahre erschienen siad. Als Schrift- sprache wird die deutsche, englische, holländische, franzöfishe und

spanische zugelassen.

Preisaufgabe der Charlotten-Stiftung 1899.

Nach dem Statut der von Frau Charlotte Sticpel geb. Freiin von opffgarten errihteten Charlotten-Stiftung für Philologie wird am heutigen ae e neue Aufgabe von der ständigen Kommission der Akademie gestellt: „Die ariechischen Doppélnamen in Eaydien mit Auss{luß der römis{en Vor- und Geshlehtênamen, sollen aus der Literatur den íSnschriften und der Papyrus- und Ostraka-Ueberltiéferung, soweit sie veröffentlicht ist, zusammengestellt uud Umfang und Entwickelung dieser Sitte in den Pru oen dargelegt wérden. Man wünscht, dur diese Aufgabe die AUegng zu aeben zu etner späteren zu- fammenfassenden Untersuhun ber die Nomenclatur der griehi\ch{ch- römischen Epoche, namentli" mit Rücksicht auf die Cognomina

(Signa).*

__ Die Stiftung is zur Förderang junger, dem DeutsMen i angehöriger Philologen bestimmt, weldhe die Universitätéstudien endet uno den philofophishen Dofktorarad erlangt oder die Prüfung für das höhere Schulamt bestanden haben, aber zur Zeit ihrer Bewoer

von der Bewerbung nit ausgeschlossen. Die Arbeiten der Bewerbec sind bis zum 1. März 1909 an die Akademie einzusenden. Sie sind mit einem Denkspruh zu versehen; in einem versiegelten, mit demselben Spruche bezeichneten Umsilage ist der Name des Berieiios anzugeben und der Nachweis zu liefern, daß die statutenm ßigen Voraussezungen bci dem Bewerber zutreFfen. "In der öffentlidzen Sizung am Leibniz-Tage 1900 (oder in der an ihre Stelle tretenden Festsizung) ertheilt die Akademie dem Verfasser ber des Preises würdig erkannten Arbeit das Stipendium. Dasselbe besteht in dem Genusse der Jahreßszinfen des Stiftungékapitals von 30090 „4 auf die Dauer von vier Jahren.

Endlich wurde über die Gduard Gerhard-Stiftung Fol- gendes mitgetheilt: / :

Für da3 Edvard Gerhard - Stipendium {standen dieses Mal 5412 6 1 S zur Verfügung.

Davon find 3000 #4 Hecrn Theodor Wiegand, Direkfor an den Königlichen Muscen zu Berlin, mit dem Wobnsiße in Konstantinopel, zur voVen Dur(führung seiner im vorigen Jahre bereits mit dem Stipendium bedahten Herausgabe der archaïschen Architektur / der Akropolis von Athen bewilliät. ) i

U-ber den Restbetrag von 2412 (A 1 4 soll im nächsten Jahre zusammen mit dem neuen, rund etwa 2409 e betragenden Jahres- zinsbetrage versügt werden. Bewerbungen sind vor dem 1. Januar 1900 bei dex Akademie einzureichen.

Literatur.

Das Neich3-Zivilrecht. Die NReichsgeseßgebung über bürgerliches Recht und Zivilpro¿cz. Mit Anmerkungen und Sab, register von O. Rud orff, Oberlandesgerichtsrath, und Dr. Schaefer- Landrichter. Erste Hälfte, 688 S. Verlag von H, W. Müller, Berlin. Bei jeder großen Aenderung des positiven Rechts gewährt eine umfassende Zusammenstellung des Rechtóstoffes eine große Grleihterung für seine Anwendung, da in der modernen Gefeß» gebung selbst das entsiedenste Spezialgeseß nihi derartig selbständig für {i besteht, daß man der allgemeinen Grundlage und der ganzen recktlichen Umgebung, auf und in welcher es gewasen ift, zu seiner Verständniß entrathen könnte. Auch unter den verschiedenen Nechtsgruypen, bem materiellen und dem Prozeßrecht, dem gemeinen bürgerlihen und dem Hanbelsrecht, vrägt fich dieser organische Zus fammenhang durch fortwährende Verweisungen auf einander, Vors behalte und Ansühruúgen in den Geseßen selbst so ofensihtlih aus, daß eins ohne das andere fi kum noch anwenden läßt. Deshalb i in dem vorgenannten Werke der Gedanke, das Reichs-Zivilrecht im Zusammenhange zu bieten, verwirklicht worden. Eine nicht unbeirättlihe Anzahl der älteren Geseye ift dur das Einführungsgeseß zum Bürgerlichen Gesepbuche und andere neve Gesehe abgeändect worden, Diese Aenderungen find ia dem Ab- druck der zur Aufnahme gelangten Gesehe berüsichtigt und leicht er- fennbar gemaht, sodaß der Praktiker des mühsamen Suchens und Nach!chlagens- na den vom 1. Januar 1900 ab geltenden Geseyzestexten entboben is. Ferner is in den be- gleitenden Anmerkungen der Darlegung des inneren Zusammenhangs der geseßlihea Vorschriften durch Verweisung ‘auf Paralle!stellen und tas Eingreifen anderer Gesetze besondere Sorgfalt gewidmet. Die ¡weite Hälfte des Werks sol im September d. J. erscheinen, das ganze Werk etwa 50 Reichsgesepe, darunter das Bürgerliche Geseß- buch, das Handelsgesezbuh (mit Seereht), die Zivilprozeßordnung und alle Nebengeseße, umfassen und ca. 12 4 kosten.

Das Entmündigung8verfahren gegen Geistes- franke und Geistes\chwache, Verschwender und Trunk» \üchtige nah der Reichs-Zivilprozeßocdnung und dem Bürgerlthen Geseßbuch für das Deutsche Reich. Füc Juristen und Aerzte be- arbeitet von Dr. P. Daude, Geheimem MRegierungêrath und Universitätsrichter der Königlichen Friedrih-Wilhelms-Universität in Berlin. Zweite Auflage. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Geh. Preis 3,50 K Die vorliegende neue Auflage gewährt ein übersichtlihes und vollständiges Bild des Entmündigungsverfahrens, wie es

nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Geseßbuches, der Zivilprozeßordnung und des Gerichtsverfafsung8geseßes in der Fassung vom 20. Mai 1898 sowie des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 gestalten wird. Die Abschnitte, welche von der Entmündigung wegen Geifteskrankheit und Vershwendung handeln, haben dem Ber- fasser naturgemäß zu neucn Ausführungen wenig “Bal geboten, wohingegen die neu eingeführte Gntmündigung wegen Geistes\chwäche und Trunksucht hierzu reihlich Gelegenheit gegeben hat. Die Be- griffsbestimmungen des Verfassers für „Verschwendung" und „Trunk- sucht“ im Sinne des Geseßes sind beachtenswerth. Als Anhang ist der Arbeit noch der Wo1tlaut der cinshlägigen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung , des Gerihtsverfafsungsgeseßes in der neuen Fassung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Ge- rihtsbarkeit, sowie eine Anzahl von Musterbeispielen beigefügt.

Anleitung zur Dro ia Beispielen an Rechts- fällea, berautgegeben von Hermann Meyer, Oberlandesgerichtsrath in Breslau. Fünfte, auf Grund des Bürgerlichen Geseß5uchs3 und der Zivilprozeßo: daung vom 20. Mai 1893 umgearbeitete Auflage. Berlin, Berlag von Franz Vahlen. Geh. Preis 6 Der Verfasser hat sein Werk, das neben den fonstigen praktishen Anleitungen (Stölzel, Schvlung für die zivilistishe Praxis, und Daubenspeck, Referat, Votum und Urtheil) seinen Play behauptet und allgemeine Anerkennung gefunden hat, mit Gewifsenhaftigleit dem neuen Recht angepaßt, ohne im übrigen seinen Inhalt wesentlich umzugestalten. Das Buch verschafft dem mit der Praxis unbekannten Studenten und Referendar nunmehr ein anschauliches Bild von dem Rehtsgang nah dem 1. Januar 1900, Aber auch die längst im Amte befindlichen Richter wird seine Lektüre über manche Frage aufklären und ohne ages Studium mit allen Neuerungen bekannt machen. In der neuerdings viel erörterten Streitfrage über die Eventualaufrehnung hat der Verfasser sih in der PEHEEA der Theorie Stölzel’'s angeschlossen und daher den § 69 (72 der vierten Auflage) über die Aufrehnungseinrede gänzlih umgearbeitet.

Rechts fälle. Zum Gebrauch bei Vorlesungen und juristi- {en Uebungen. Heft 2: Gerichtsverfassung, Zivilprozeß, Zwangs- vollstreckung ia das unbewegliche Vermögen, Konkurs. Von Pr. Karl Dickel, Amtzrichter bei dem Amtsgericht T zu Berlin und Lehrer an der Forst-Akademie zu Eberswalde. Verlag von Fran Vakblen, Berlin. Geh. Preis 4 „6 Im ersten Heft hat der Ver- fasser Aktenauszüge veröffentlicht; hier läßt er echtsfälle folgen, die zum größten Theil gleichfalls aus Akten und aus der Amtsftube des Prozeßrichters entnommen sind. Ueber die Gesichtspunkte, welche ibn bei der Auswahl e haben, bemerkt der Verfasser Folgendes: Es sei sein Bestreben gewesen, die Dinge des prak- tischen Lebens in den Vordergrund zu stellen und dabei folche

âlle besonders zu berüdsichtigen, die den Lts der Réchtswifsen- er

haft, wie die Erfahrung lehre, besondere Sch keiten mahen. G bemerkt weiter, daß Prozeßführung, Prozeßleitung und tsprehung ein Kunst seien, und daß, wie bei allen Künsten, fo auch hier das nur von demjenigen erreiht werde, den Genius des

d trage. Aufgabe tes Prozeßrechtelehrers, des The:

raftikers, sei es, dem jungen Juristen die ege ‘zeigen, auf er cin wirklicher Künstler werden könne. on | teln A i gelegten Standpunkt aus hat der Versassec eine lehrreiche von (670) Rechtsfällen getroffen, deren beitung jüngere in die oben erwähnten gebiete einführen wird.

Die Rechtsgrundsäße des Königlich preuß

Ober- Verwaltungsgerihts. Begründet von K.

änzlih nen bearbeitete und bis zur Gegenwar heraut gegeben von Fr. Kunze, Ober-Verw

noch ohne feste Anstellung sind. Privatdozenten an Univ rsitäten find S