1899 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Seine Maje stät der König haben Allergnädigst geruht: den Spezialkommissar, Regierungs-A}essor Met in Elbing, n

die Negierungs-Asst soren Berg und Scheibel zu Berl und Goedece aus Danzig, zur Zeit in Cassel, zu Regierungs- räthen zu ernennen,

r dem Abtheilungs-Vorsteher am Königlichen Meteorologischen airs zu Berlin, Professor Dr. Gustav Hellmann den harakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen, sowie M infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu emscheid getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei- eordneten Otto Nollau daselbst als Bürgermeister der tadt Remscheid für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf

Jahren zu bestätigen.

Privilegium

wegen L TELTITURE auf den Inhaber lautender Anleth e- scheine der Stadt Solingen îm Betrage von 3610050 M

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Stadtverordneten-Ver|ammlung von Solingen be- {lossen hat, die zur Anlage einer Thalsperre und eines Elektrizi- tâtswerkes, zum Neubau eines Sch{lachthofes nebst Wegeanlage, zum weiteren Ausbau der elektrishen Straßenbahnen, zur Instandseßung des bisherigen e der Realschule und des Progymnasiums für die Zwecke der höheren Töchtershule einschließkih des Neubaus einer Turnballe, fowie zur Erwerbung von Grundstücken erforderlichen Mittel im Wege einer Arleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antzag der städtishen Verwaltung,

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, feitens der Gläubiger unkündbare, feitens der Stadt Solingen während der ersten zehn Jahre nah Aufnahme der Anlethe niht kündbare Anleihesheine im Betrage von 3 610 000 e ausftellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Eläubiger noch der Schuld- nerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von Anleihesheinen zum Betrage von 3/610 000 4, in Buchstaben: „Drei Millionen sechshundertzehn- tausend Mark“, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Anleihescheine sind in 722 Stüden zu je 500 H und in 3249 Stücken zu je 1000 M nah dem anliegenden Muster auszufertigen, mit dref- einhalb oder vier Prozent jährli zu verzinsen und binnen längstens 37 Jahren durch Ausloosung oder freihändigen Ankauf jährlich mit durs{nittli} wenigstens 1,38 %/ des Kapitals, d. h. mit einem jährliGjen Betrage von rund 50000 A unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihesheinen von demjentgen Jahre ab zu tilgen, welches auf die Verausgabung der Anleihescheine folgt. Der Stadt bleibt jedoch das Necht vorbehalten, für dic zur Anlage einer Thalsperre erforderlile, in der Gesammtanleibe enthaltene Summe ven 2000000 #4, für welche eine Tilgung mit + 9% nebst den ersparten Zinfen vorgesehen is, nach Ablauf von 10 Jahren, beginnend mit demjenigen Jahre, welhes auf die Veraus- Ou der Anleihescheine folgt, mit Rücksicht auf die zu erwartende entabilität diefer Anlage einen höheren Tilgungsfaßtz zu beschließen. Die Ertkeilung dieses Privilegiums erfolgt mit der rechtlicen Wirkung, daß ein jeder Inhaber der Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt is, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch dieses Privilegium, welches Wir vorbehaltlih der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleibescheine eine Ge- währleistung seitens des Staats nit übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Untershrift und beigedrucktem Königlichen Instegel.

Gegeben Travemünde, den 1. Juli 1899.

{Siegel.) Wilhelm R.

von Miquel. Freiherr von der Neck e.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Anleiheschein der Stadt Solingen « « « Le Autgabe, VuEiade M abon s über

Mark NReichswährung,

verzinslih zu . . , . Prozent. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom v TeN 1899 (Amtsblatt der“ Könialichen Regierung zu Düsseldorf vom .. ten I e a Bbite «e oniu und Geseßz-Sammlung für 1899 Seite . . . . laufende Nr. . ... f

Auf Grund der von dem Bezirkausschuß des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung zu Solingen vom 20. September, 11. und 18. Oktober 1898 und 17. Januar 1899 wegen Aufnahme einer Anleihe von 3610000 M bekennen sih die Unterzeichneten, der iere frgermeister und die von der Stadiverordneten-Versammlung gewählte Anleihe- und Sculden- tilgungs-Kommission der Stadt Solingen durch diese, für jeden FIn- haber gültige, fcitens des Gläubigers unkündbare, seitens der Statt während ter erflen zehn Jahre nach Aufnahme der Anleibe nicht künd- bare Verschreibung zu einer Darlehnt\{huld von Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit . . . Prozent jährlich zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 3 610 000 (4 erfolgt mittels Verloosung oder freihändigen Ankaufs der Anleihescheine binnen längstens 37 Jahren nach Begebung der Anleihescheine aus einem Tilgungsstocke, welher jährlich mit durchs{hntitlich wenigstens 1,389/6 des Kapitals, d. h. mit einem jährlihen Betrage von rund 50 000 unter Zuwa@s der Zinsen von den getilgten Änleihesheinen gebildet wird. Die Ausklooturg geschieht in dem Monat Dezember jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten nad) Ablauf von zehn Jahren nah Ausnahme der Anleihe den Tilgungs- sstock ncch weiter zu verftärken oder auch sämmtliche, noch im Umlauf befindliche Anleibescheine auf einmal zu kündigen. Die dur die ver- Ponte Tilgung erfparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungs-

ode zu.

Weiter bleibt der Stadt das Recht vorbehalten, für die zur An- [age einer Thalsperre erforderliche, in der Gesammt-Anleihe enthaltene Summe von 2 000 000 4, für welche eine Tilgung mit 1 %/,, nebst den ersparten Zinsen vorgesehen ist, nah Ablauf von zehn Jahren, beginnend mit demjenigen Jabre, welches auf die Verausgabung der Anlethesheine folgt, mit Nücksiht auf die zu erwartende Rentabilität dieser Anlage cinen höheren Tilgungssaß zu beschließen.

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen foll, öffentlich bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Einlösungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Mreuhischen Staats: Anzeiger“, in dem Amtsblatte der Königlichen Regterung zu Düsseldorf, in der Kölnischen Zeitung in Köln, in dem Solinger Kreis-Intelligenzblatte, in der Solinger Zeitung und im Solinger Generalanzeiger. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten-Versamm- lung mit Genehmigung des Königlihen Negierungs-Präsidenten zu Düsseldorf ein anderes Blatt bestimmt.

m Falle der Tilgung durch Ankauf von Anleihescheinen wird der Vetrag der angekauften Anleihesheine alsbald nah dem Ankaufe bekannt gemaht.

Bis zu dem Tage, an welhem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1, April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit . . . Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße

: ad)enden Zahlstellen, und zwar au in der nah dem Eintritt des Fallgteeten n Po B N : it dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Anleihe- scheine find die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren F GUigfeilge termine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wir der Be- trag vom Kapital abgezogen. - Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungsötermine nit erhoben werden, fowie die innerhalb fünf Jahren nah Ablauf des Kalender- jahres, in welhem sie fällig geworden, niht erhobenen Zinsen ver- jähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Krafitlos- erklärung bérlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt na Vor- {rift der §8 838 ff, der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich po R L E Bie bezw. nah § 20 e usführung8geseßes zur Deutschen vilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseß-Sammlung Seite 281). PE N

Zinsscheine Eönnen weder aufgeboten, noch für fraftlos erflärt werden. Doch soll demjenigen, welher den Verlust von Zins- {einen vor Ablauf der fünfjährigen Ina bet der städtischen Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß des Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungéfrist der Betrag der angemel- deten und bis dahin nit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihefheine sind Halbjährige Zinsscheine bis zum S + « Au8gegeben ; die ferneren Zins\heine werden für zehn- jährige Zeiträume auëgegeben werden. Die Ausgabe etner neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Solingen gegen Ab- lieferung der der älteren Zinsfcheinrethe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erlegt die Aushändigung der neuen Zinsscheinrethe an den Inhaber des Anlcihescheins, sofern dessen Vor- M O E m s

ur Sicerung der hierdurch eingegangenen Verpflihtungen baftet

die Def mit E E und mit ihrer Si Ren a essen zu Urkunde Haben wir diefe Ausfertigung unter unsere Unterschrift ertheilt. | Muna Ck

Solingen, den .. i __ (Stadtsiegel) Der Ober-Bürgermeister. Die Anlecihe- und S@Whuldentilgungs- Kommission der Stadtverordneten- Versammlung.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein .. . . te Neihe zu dem Anleibescheine der Stadt Solingen, Ausgabe . Buchstabe . .. .„, N j a Ñ S: zu . . . Prozent Zinsen

Der Inhaber diefes Zinssheins. empfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom . . . . ab die Zinsen des vorbenannten Anleibhescheins für das Halbjahr vom . . . .ten bis ..… , „ten mit ....MK.. H u der Stadtkasse in Solingen oder den bekannt gemachten Zahl- ellen.

Solingen, den ,

Der Ober-Bürgermeister, Die Anleihe- und SgHuldentilgungs- Kommission der Stadtverordneten-

Versammlung.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag niht finner- halb fünf Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der &âlligkeit er- hoben wird.

„Anmerkung. Die Namensunterschriften des Ober - Bürger- meisters und der Kommissionsmitglieder können mit Lettern oder Fatfimilestempeln gedruckt werden, do muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Solingen, Ausgabe . ej UPITADE e ca va Mt, vai ea tet eas Mart

Der Inhaber diefer Anweisung empfängt gegen deren Nückgabe zu dem obigen Anleihescheine die te Neihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre vom bis bei der Stadt- kasse in Solingen, sofern niht rechtzeitig von dem als folien sih ausweisenden Inhaber des Anleihesheins dagegen Widerspruch er- hoben wird.

Solingen, den .

Der Ober-Bürgermeister. Die Anleihe- und Schuldentilgungs- Kommission der Stadtverordneten-

Versammlung.

(Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Ober-Bürgermeisters und der Nouimissiousmitgliéder können mit Lettern oder Faksimile- stempeln gedruckt werden, iedoch muß jede Anweisung mit der eigen- häudiaen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. :

Die Anweisung is zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

. , ter Zinsschein.

. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Immanuel Munk, Abtheilungs-Vorsteher am Du o0! hen Jnstitut zu Berlin, ift zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Pa glegs der Friedrih-Wilhelms-Universität daselbst ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Bergrevierbeamte, Bergmeister Cleff in Wiiten ist als Bergwerks-Direktor an das Steinkohlenbergwerk &riedrichs- thal bei Saarbrücken verseßt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. Zuli.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin sind, wie „W. T. B,“ berihtet, mit den drei ältesten Prinzen Söhnen gesternNachmittag 51/, Uhr in Berchtesgaden eingetroffen und von den bercits dort weilenden jüngeren Prinzen und der Prinzessin Victoria Luise einpiange worden. Zur Begrüßung haiten sih ferner der Bezirksamtmann und der Bürgermeister N ein zahlreihes Publikum am Sen eingefunden; ie Stadt war reich beflaggt. Bei der Ankunft vor dem Grand Hôtel, in welhem Jhre Majestät Wo mi nahmen, wurden Allerhöchstdieselben von zweihundert Schulkindern in

NRükgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieses An- leihejheins durch die Stadtkasse in Solingen und dur die bekannt

7 gn einer Besonderen Beilage zur heutigen Num bes „Reichs- und E Satlaurd/ rb den Entwu, rf e M STCBOD) po 4 s ; rheberrecht an Werken eratlur und der Tonkunst, mit erl ä Bemerkungen veröffentlicht. E Len

, Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayeri Ministerialrath von Geiger ist von Berlin abgeg a0 rische

Wiesbaden ,„ 12. Juli. Seine Majestät der Köni g von Dänemark ist heute zum Kurgebraucch hier eingetroffen.

Bayern.

Nah den Ergebnissen der Urwahlen wird i , dem „W. T. B.“ zufolge, die Kammer der Mb deo ttmater: wie folgt, zusammenseßzen : Zentrum 81 Sigze (bisher 73), S ozia l- demokraten 11 Sige (bisher 5), Bauernbündler 7 Size; die übrigen 59 Sißge entfallen auf die Liberalen, den Bund der Landwirthe und die Konservativen.

Sachsen.

Seine Majestät der König hatte si, wie das „Dresdner Journal“ meldet, vorgestern nah Franzensbad begeben, um daselbst Jhrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin von Sch weden und Norwegen einen Besuch abzustatten. Die Rückkehr Seiner Majestät nach Dresden erfolgte gestern Abend.

Württemberg, ___ ghre Majestäten der König und die Königin haben sih, wie der „St.-A. f. W.“ meldet, gestern von Béberhaufen zu mehrwöchigem Aufenthalt nah HSriedrihshafen begeben.

Der Teibanzler Fürst zu Hohenlohe ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern in Wildbad eingetroffen.

#

Großbritannien und Frland,

Bei der gestrigen P CFWANI zum Unterhause in St. Pancras wurde Wrightson (konservativ) mit 2610 Stimmen gewählt gegen Costelloe (liberal), der 2423 Stimmen erhielt. Der Wahlkreis war auch bisher konservativ vertreten. D 20s oie L C URCNen Jnfanterie „Lager von Alder]hot hat Befehl erhalten, sih zur Ein- hiffung nah Süd-Afrika bereit zu halten. ie

Frankreich.

Das Kriegsgericht in Nennes wird, wie „W. T. B.“ berichtet, am 18. August zusammentreten.

Rußland.

Aus Abbas-Tuman wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß an der Stelle, an welcher dev Großfürst-Thronfolger Geovg starb, ein Kreuz errichtet worden ist. Gestern ist dort eine Seelenmesse abgehalten worden, welcher der Großfürst Nicolai Miqhailowitsch, die Spißen der Behörden und eine große Volksmenge beiwohnten. Von 2 bis 6 Uhr Nach- mittags wurde der Bevölkerung gestattet, an der in Marinc- Uniform in einem provisorischen Metallsarge ruhenden Leiche vorüberzuziehen.

Der Kaiser hat dem Leib-Garde-Reserve-Jnfanterie- Regiment aus Anlaß des 100jährigen Bestehens desselben eine Georgsfahne verliehen.

Anläßlich der im ganzen Neiche durchgeführten G erich ts- reform hat der Kaiser ein Reskript an den Justiz-Minister Murawjew gerichtet, in welhem Seine Majestät ihm für seinen auf diesem Gebiet an den Tag gelegten Eifer dankt und sciner Sachkenntniß Anerkennung zollt; gleichzeitig spricht der Kaiser dem ganzen Justizressort für treue Pflichterfüllung seinen Dank aus,

Wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg gemeldet wird, j ist wegen der Trauer um den dahingeschiedencen Großfürsten - Thronfolger Georg Alexandrowitsch von allen festlihen Veranstaltungen, welhe zu Ehrèn des deutschen Schulschiffes „Charlotte“ vorbereitet waren, Abstand ge- nommen worden. Gestern stattete der Kommandant der „Char- lotte“, Kapitän zur See Vüllers, dem deutschen Bots after rien von Radolin und den Spigen der U IET

arinebchörden Besuche ab. Fürst von Nadolin erwiderte alsbald in Begleitung des Legations-Sekretärs Grafen Bro- dorff-Ranyau und des Militär-Attahés, Majors Lauenstein den Besuch an Bord der „Charlotte“.

Jtalien.

Bei einer Besprehung der Cerruti-Angelegenheit sagt der „Popolo Romano“ unter Hinweis darauf, daß das der Lte von Columbien gestellte Ultimatum heute ab- läuft: Columbien habe alles gethan, was man vernünftiger- weise von ihm habe verlangen können. Denn es habe den Gläubigern Cerruti's die Zahlung von 120 Proz. ihrer ursprüng- lichen Mgen angeboten. Die Mehrzahl der Gläubiger sei auf dieses Aner ieten eingegangen, für die übrigen sei der ent- sprehende Betrag bei der britischen Gesandischaft in Bogotá hinterlegt worden. Jnfolge dessen habe die Regierung be- \hlossen, alle Zwangsmaßregeln zu vertagen, gleichzeitig aber bezüglich derjenigen Gläubiger, welche ihre Zustimmung noch nicht gegeben hätten, Vorbehalte gemacht, auf wélche Columbien eingegangen sei, um auf diese Weise eine vollständige und shleunige Ausführung des Schiedsspruches Cleveland's sicher

zu stellen.

Belgien.

Der Ausschuß des liberalen Bundes hat, wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, einstimmig eine Tages- ordnung angenommen, welche die liberalen Gruppen auffordert, al der Haltung der Neg in der Wahlrechtsfrage und insbesondere angesihts der Kommunalwahlen sih den übrigen oppositionellen Parteien zu nähern.

Türkei.

Wie das Wiener „Telegr.-Corresp.-Bureau““ aus Kon-

s)stantinopel meldet, ift gestern ein Jrade veröffentlicht

worden, das sih mit der Regelung der offenen Fragen, welche das o E Patriarchat betreffen, u. a. mit der Wahl eines Katholikos beschäftigt. Jn artnenishen Kreisen glaubt man, daß damit

bayerischer Gebirgstraht mit einem Gesange begrüßt.

der Zweck verfolgt werde, das vorbereitete Memorandum

dslos zu machen. Der Patriarh Ormanian geg e Mrásident des Nationalrathes Artin Pascha sollen beabsichtigen, zurüczutreten , falls die in dem Memorandum ausgesprochenen Wünsche nit verwirkliht würdén. Die Pforte weist die Beschwerden des Patriarchats über die Vor- gänge in dem Vilajet Bitlis zurück, da sie auf dem Bericht des britishen Konsuls beruhten.

Griechenland.

Die Minister des Krieges und der Marine haben, wie „W. T. B.“ berichtet, in der gestrigen Sißung der Kammer eine Vorlage cingebraht, durch welche die Regie- rung ermächtigt werden soll, zur Reorganisierung der Armee zwei ausländische Offiziere zu berufen.

Rumänien.

Der Minister des Junern hat, dem „W. T. B.“ zu- folge, den Präfekten durhch ein Zirkular eingeschärft, sh durch Jnspektionsreisen über die Bedürfnisse und die Stim- mung der Landbevölkerung zu informieren, die schädliche Propaganda zu bekämpfen und die Bauernschaft auf die Ge- fahren aufmerksam zu machen, denen sie sih ausseße, wenn sie der Propaganda Gehör schenke. Eine etwaige Revolte würde auf das Strengste geahndet werden.

Serbien.

ür die Zeitungen ist, nah einer Meldung des „W. T. B.“ elgrad, die Präventivzensur eingeführt worden.

F aus B

Amerika.

Der Londoner „Financial News“ wird aus Buenos Aires vom 12. Juli gemeldet: der Finanz-Minister habe im argentinischen Kongreß erklärt, daß die Regierung

egen die Erhebung einer besonderen Steuer von den aus- ländishen Versicherungsgesellshaften sei, da dies gegen die Verfassung verstoße und dem Geiste der bestehenden internationalen Verträge widersprehe. Bezüglih der Schuldenlast habe der Minister erklärt, daß diese jeßt 469 Millionen Dollars in Gold betrage, was 117 Dollars für jeden Einwohner ausmache. Die Zinsen dieser Schuld betrügen 27 760 000 Dollars in Gold oder 7 Dollars für jeden Ein- wohner. Die Schuldenlast sei in den leßten zehn Fahren um 350 Millionen angewachsen; die Verzinsung der Schuld nehme 29 Proz. des Staatseinkommens in Anspruch.

Asien.

Der deutshe Gesandte Freiherr von Ketteler ist, wie „W. D. B.“ meldet, gestern zur Ueberreihung seines Be- laubigungsshreibens von dem Kaiser von China in udienz empfangen worden.

Afrika.

Aus Kairo erfährt die „Agence Havas“, daß daselbst zahlreiche britishe Offiziere einträfen. Der General Talbot und andere Offiziere, selbst solche, die krank seien, hätten den Befehl erhalten, ihren Urlaub nicht anzutreten.

Wie dem „Reutershen Bureau“ aus Lourenço Marques gemeldet wird, \strandete bei Kap Delgado das britishe Kanonenboot „Thruf#h““, welches sih mit dem Kreuzer „„Lartar“” den in Lourenço Marques eingetroffenen Kriegs- schiffen „Doris“/ und „Widgeon“/ anschließen sollte. Die „ZThrush“/ begiebt sih nah Kapstadt zur Neparatur des Schadens, der nicht ernst ist; die „Tartar““ begleitet das Kanonenboot bis Durban, wo heute eine Untersuhung über den Unfall ange- stellt werden soll.

Nah einer Meldung der „Agence Havas“ aus

retoria besteht der abgeänderte Geseßentwurf über das R leS t welcher gestern dem Volksraad unter- breitet wurde, aus 10 Artikeln. Der erste Artikel be- stimmt, daß jeder männlihe Ausländer, welcher das sich: zehnte Lebensjahr erreiht hat, die Naturalisierungs- urkunde erhalten kann, wenn er während eines bestimmten V tel in Transvaal gewohnt hat, ohne zu einer ent- ehrenden Strafe verurtheilt worden zu sein, und wenn er ge- wisse Bedingungen bezüglich der ene ung erfüllt. Die folgenden Artikel bestimmen, daß die Naturalisierung nach einem zweijährigen und das volle Wahlreht nah einem fünfjährigen ständigen Aufenthalt im Lande eintreten Tann. Die Ausländer, welche in Transvaal vor der Veröffentlichung des Gesetzes gewohnt haben, können das volle Wahlrecht neun Jahre nah ihrer Ankunft oder fünf Jahre nach der Veröffentlihung des Geseßes erlangen, es sei denn, daß sie hon früher wenigstens 7 Jahre lang im Lande gewohnt haben. Die Bürger, welche früher {hon naturalisiert worden sind, können das volle Wahlreht fünf Jahre nah der Naturalisierung erlangen. Die Söhne der neuen Bürger be- finden sih in der RNechtslage ihrer Väter. Die in Transvaal geborenen Ausländer können im Alter von 16 Jahren an natura- lisiert werden, um im Alter von 20 Jahren an das volle Wahl- e zu erhalten. Nur Weiße können das Wahlreht er- angen,

Neber die Aufstellung uud Erhaltung alter Fahnen

[Sreins der Direktor des Königlichen Zeughauses Dr. von Ubisch n Nr. 29 der „Kunstchronik“ :

Fahnen haben zu allen Zeiten als die I und bedeut- auser Symbole gegolten. Eine kunftgeshihtlihe Behandlung haben e abér leider noch nit gefunden.

Ihrem großen Andenkenwerth eatsprehend, fanden sie na der Außerdienststellung früher ihren Plaß zumeist in Kirchen. Diese Sitte, anderswo noch heute üblich, ist in Deutschland leider im Anfange des Zahrhunderts abgekommen; in neuester Zeit hat man sogar vielfach die alten Fahnen den Kirchen entnommen und in Museen übergeführt.

Hiergegen wäre nichts Besonderes einzuwenden, wenn die Stücke an den neuen Standorten gut behütet würden. Es ist aber nit zu ver- kennen, daß Fahnen in Sammlungen weit s{chwieriger aufzustellen sind als in Kirchen, und daß fie dort au dem a Se Getriebe, dem Licht- und Temperaturwehsel mehr ausgeseßt sind. Um fo iger also erscheint es, sie recht aufmerksam zu pflegen.

iermit ist es leider sehr {lecht bestellt. Die in Sammlungen,

Innungshäusfern u. f. w. aufgestellten Fahnen bedürfen unbedingt einer

biel arößeren Pflege, als ihnen bis jeßt zu theil geworden ist. Meist

stehen sle dort in eine Ecke gelehnt und jedem Stoß ausgesetzt da,

oder sie sind ohne Verständniß und Pietät irgendwo rein dekoratiy

dieser on Zu einer sahgemäßen Behandlung anzuregen, ist der Zwcck en.

die Eine Fahne, die zur Aufstellung in einem öffentlihen Raum bestimmt wird, hat meist ein langes 1 Dienftalter hinter si, hat unden, die Shicksale und Alter ihr geschlagen baben; der Stoff ist

‘Eigenart erkennbar ist,

längst hinfällig und brühig geworden, namentlich wenn er bemalt oder mit s{chwerer Stickerei belegt is. Ein solhes Fahnentuh muß dann, wenn nit befondere Vorrichtungen getroffen werden, fret herabhängen, hat somit, während es vor Shwäche auseinanderfallen will, noch das eigene Gewicht zu tragen.

Das ift nun „in erhöhtem Maße der Fall, wenn die Fahnen- stange fenkrecht oder \chräg steht. Dann hängt das ganze Gewicht des Tuches an einem Punkt, nämlich der oberen Nagelecke. Reißt es dort aus und es muß reißen —, so hat das ganze Fahnentuch Gn Tragepunkt verloren; geschieht jeßt nihts, so gebt es zu

runde.

Dies zu verhindern, müssen die Fahnen witber nat alter Art aufgestellt werden, also fo, daß die Stange wagerecht steht. So genen hängt das Tuch dann wenigstens in der ganzen Breite gerade

erab, und sein Gewicht ist auf die ganze Breite vertheilt. Solche Aufstellung sieht man auf niederländischen Bildern des 17. Fahr- hunderts; sie ist in England immer beibesälten und Eng- land hat daher auch die meisten, zum theil uralten Fahnen. Bei uns wird von dieser einzig natürclihen Aufstellung wohl nicht immer aus Unverftändniß abgewichen, sondern weil man diefe zerrissenen Stücke bereits als geopfert ansieht und weil die wagerecht gestellte Stange gewisse Höhen und Weiten der Ausstellungs- räume erfordert, die nicht immer vorhanden ind. Troßdem dürfen die Stangen nur wagerecht gestellt werden. Ist hierfür kein Plaß zu schaffen, so muß man die Fahnen entweder aufgerollt aufstellen, wie es ja auch mit allen noch im Gebrauch befindlichen Fahnen gemacht wird, oder sie müssen wicder in die Kirchen, in Rathhäuser u. \. w.

Eine wagerehte Stellung der Stange läßt das Fahnentuh zudem glatt aushängen, während es bei shräger bezw. senkrechter Stange Falten wirft. Falten verziehen nun den Stoff, brechen ihn und führen zu querlaufenden Nissen, die immer dihter und stärker werden, je näher sie tem Haltepunkte find. Jede Bewegung beim Abstäuben, dur Zugluft und Berührung fördert tiese zerstörende Wickung.

uerst geht es damit vielleiht unauffällig voran; die Wirkung steigert ih aber im Quadrat der Zeit und ift unfehibar.

Daß die wagerecht stehende Stange auch darum natürlicher ift, weil nur auf diese Art das Fahnentuch deutlich sihtbar und in setner liegt auf der Hand. Im anderen Falle ist das Tuch nicht deutlih zu sehen; man giebt die eindrucksvollste Wirkung preis.

Jede Fahne bedarf vor threr Aufstellung der Instandseßun f: A dies nun bisher versucht wurde, ist fast allgemein {wer gefehlt worden.

Das beliebteste, au heute noch hier und da angewandte Ver- fahren besteht darin, die Tücher mittels Kleister M ein Filetneßz zu leben. Zu diesem Zwecke muß das Tuch mit dem Klebstoff bestrihen werden und zwar recht dick, denn sonst bleibt es auf dem feinen Filetfaden nicht haften. Damit macht man das Tuch künstlih steif und somit erst recht brüchig und schwer. Auf feine Stoffe übt Kleister {hon an sich eine zerstörende Wirkung, er „frißi“ ; au leckt Kleister den Wurm an. Dies bewirkt, daß so behandelte Fahnen in ein, zwet Jahrzehnten wie verkohltes Papier zerfallen. Diese Meihode der Erhaltung ist der sicherste Ruin.

Wo dieses Verfahren bisher angewandt wurde, ist dringend zu rathen, die Fahnentüher \{chleunigst abzuweichen, vom Kleister zu reinigen und in der später anzugebenden Weise zu applizteren.

Bet einer anderen Art der Herstellung wird tas Fahnen- tuch auf einen Stoff Gardinen- bis Tischtuhstof aufgenäht. Dagegen wäre im Hinblick auf die Erhaltung nichts ein- zuwenden, wenn man das Fahnentuch wie ein Bild glatt an die Wand hängen will. Die Wirkung als Fahne i da- dur freilich zerstört. Bei bildmäßiger Aufstellung der Fahne ist es besser, das Tuch einfa und ohne jede Umlage zwischen zwei Glas- \heiben zu rahmen. Das ist kostspielig, aber für das Fahnentuch fehr vortheilhaft. Es ift bei besonders werthvollen Stücken zu emvfeblen, wenn man das Tuch von der Stange entfernen und die Wirkung als Fahne aufgeben kann. \

Die einzig zweckmäßige nltandsegung besteht aber darin, daß das Fahnentuch auf ein feines Fileineg avppliziert wird. Das Net wird aus weihem Zwirn gefertigt, damit harte Knötchen vermieden werden. Es kommt dann in den Stickrahmen, und darauf wird das sorgfältig gereinigte und gepreßte nicht geglättete Tuch durch Natgehen der Filetquadrate mit einem seidenen Faden aufgenäht. Von dem Ney bleibt an der Nagelseite eine Handbreit überstehen, die nah beendeter Arbeit an der Stange befestigt wird. So wird das Netz auch der Träger und das hängende Tuch entlastet. Durch dieses Ver- fahren sind alte zerrissene Fahnen fogar wieder gebrauhsfähig ge- macht worden.

Dringend wird gemahnt, alle Fahnen fo zu behandeln und auf- zustellen. In dieser Art wird bereits an mehreren Stellen gearbeitet. Die Stickereiklasse der Königlichen Zeich:n-Akademie in Hanau hat fich durch Wiederherstellung von Kriegervereins- und Innungsfahnen große Verdienste erworben, auch die Fürstliche Stickereishule in Dessau macht d iese Arbeit vortrefflich.

Nr. 28 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge- \fundheitsamts“ vom 12. Juli hat folgenden Inhalt: Personal- Nachrihten. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. R PELge Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Gelbfieber.

esundheitsverbältnisse des österreihis{ch-ungarischen Heeres, 1898. Aus dem Verwaltungsberihte Wiens, 1894/96. Weitere Mit- theilungen aus British-Ostindien, 1897/98. Gesetzgebung u. |. w. (Preußen.) Schiffe. (Württemberg.) Gebühren èer Aerzte 2c. Diphtherieserum. (Frankreih.) Pest. (Shweden.) Thier- feuhen. Gang der Thierseuhen im Deutschen Reiche, 30. Iunt. Desgl. in Dänemark, 1. Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Neg.-Bezirke Frankfurt, Schleswig, Düsseldorf.) Verhandlungen von geseßzebenten Körperschaften. (Deutsches Neich.) ODrogisten. Apotheken. (Preußen.) Kreisarzt und Ges fundheits-Kommissionen. Vermischtes, (Preußen, Berlin.) Kanali- fation, 1897/98. (Heften) Nahrungsmittel 2c., 1898, (Nuß- land, Gouv. Moskau.) Hetlanstalten, 1897. (British-Oft-Fudien.) Pest, 1898. (Deutsch-Oft-Afrika.) Desgl. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Etnwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Eckrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Gceundwasserstand und Boden- wärme in Berlin und München, Juni.

Das 3. Vierteljahrsheft (7—9) 49. Jahrgangs 1899 der „Zett- \chrift für Bauwesen“, herausgegeben im Ministerium der öffent- lihen Arbeiten (Shriftleiter: Otto Sarrazin und Oskar Hoßfeld ; Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn in Berlin), hat folgenden Inhalt : Kloster Kemnade und feine Kirche, vom WMegterungs- und Bau- rath Hans8 Pfeifer in Braunschweig; der neuere protestantische Kirchen- bau in Gngland, vom Negierungas- Baumeister H. Muthesius in London; die Kanalisierung der Fulda von Cassel bis Münden, vom Regierungs- und Baurath Volkmann in Potsdam und Wasser- Bauinspektor Twiéehaus in Königsberg i. Pr.; der Bau des Kaiser Wilhelm-Kanals, vom Geheimen Baurath Fülscher in Berlin (Fort- [evung); das Meliorationswesen in Elsaß-Lothringen, von H. Fecht, Viinisterialrath in Straßburg i. G. (Schluß); zur Dynamik des Fachwerks, von H. Reißner in Berlin; statistische Nachweisungen, betreffend bemerkenswerthe, in den Fahren 1890 bis 1896 vollendete Hochbauten der preußishen Garnison-Bauverwaltung.

Statiftik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Der „Köln. Ztg." tufola nimmt die Ausftandébewegung der Färber in Elberfeld (vergl. Nr. 155, 156 und 162 d. Bl.) einen

-45 S bewilligt worden ist, die Arbeit niedergel-gt, soweit

die Kündigung eingereicht,

immer größeren Urifang an. Am 10. d. M. haben aus die Z’immer- gesellen, denen bei zebnstündiger Arbeitszeit kein L von e in einem Kündigungsverhältniß standen. Die übrigen sind {hon 14 Tage lang aus- ständig. Am nächsten Montag werden die Maurer in den Ausstand treten, falls ihnen nit dieselben Zugestäudnisse, wie fie die Zimmerer fordern, gemaht werden. Heute haben ctwa 25 Friseurgehilfen enen die S Rae des Neunuhrladen- [{chlu}ses verweigert worden war. 38 Friseurgeshäfte haben den Neun- uhrs{luß zugestanden.

In M.- Gladbach fanden laut „Rh.-Westf. Ztz.“ am 11. d. Mts, unter dem Vorsiß des Polizeiinsyektors nochmals Einigungs- verhandlungen mit den ausftändigen Arbeitern der Kammgarn- spinnerei statt. Die Direktion des Werkes {lug den hundert Arbeitern vor, sie würde, sobald die Ausständigen die Arbeit wieder aufgenommen hätten, mit ihnen über die einzelnen in Frage stehenden Punkte unterhandeln. Hierauf gingen jedoch die Arbeiter (meist Sozialdemokraten) niht ein, sodaß die Einigungsversuche erfolglos blieben. Der Betrieb der Spinnerei ist nicht unterbrochen.

Nach der „Nat.-Ztg.“ sind hier in Berlin die Fliesenleger geftern in einen allgemeinen Ausftand eingetreten (vergl. Nt. 158 d. Bl.). Sie hatten, wie berichtet, eine Reihe weitgehender Forderungen (darunter 70 „§ Stundenlohn als Hauptbedingung) aufgestellt; eine Einigung mit den Unternehmern konnte nicht erzielt werden, da diese niht allen Arbeitern diesen Lohnsaß gewähren wollten, Die vercinigten Arbeitgeber hatten folgende Vorschläge gemacht : 1) Die normale Arbeitszeit beträgt 9 Stunden. 2) Der Stunden- [ohn ift für fertig ausgebildete Fliesenleger, die mindestens zwei Jahre hindurch als folche gearbeitet haben, 624 bis 70 je nah Vereinbarung. Der Lehn für alle anderen Arbeiter unterliègt 2 freien Vereinbarung, jedoch sfoll eine Herabseßung der bisherigen Löbne unter keinen - Umständen eintreten. Außerdem ist eine Ent- schädigung für Ueberstunden und für Fahrgelder bei Arbeiten außer- halb Berlins vorgesehen. Den Fliesenlegern war das jedoch nit genügend. Die Einigungskommission des Baugewerbes wird in der morgigen Sitzung zu dem Ausftand Stellung nehmen.

« Laut „Voss. Ztg.“ sind in Berlin die Verhandlungen der Arkeitgeber des Baugewerbes mit den Bau- und Erdarbeitern fowie den Zimmerern und Putern bis jeßt ergebnißlos gewesen. Sie werden von den Betheiligten noch keineswegs als ausfihtslos betrahtet und deshalb fortgeseßt. Weil von den Arbeitgebern augenblicklich fehr viele verreist sind, schreiten die Verhandlungen nur S vorwärts. Von der Anrufung des Einigungsanmts hat man deshalb bis jeßt abgesehen. Die Bauhilfsarbeiter haben dagegen das Amt gestern angerufen. Es dürfte aber so bald niht zusammentreten, weil weiter verhandelt wird. (Vergl. Nr. 151 d. Bl,)

Ueber die Lohnbewegung der Berliner städtishen Viehhofs- Arbeiter berichtet die „Nat.-Ztg.“: Eine Deputation der Arbeiter war bei dem Direktor des Schlahthofes, Hausburg erschienen, um diesem ihre Wünsche vorzutragen. Angestrebt wird eine Erhöhung des Arfangsgchalts von 250 4 auf 3 A pro Tag und eine Ver- kürzung der Arbciiszeit auf 9 Stunden. Die Unterredung mit dem Leiter des Schlachthofes hatte keinen Erfolg; es wurde der Deputation bedeutet, daß die f\tädtishe Verwaltung sich mit ibren Ausgaben innerhalb der Grenzen des Etats halten und weitergehenden Ansprüchen gegenüber zur Zeit sich ab- weisend verhalten müsse. Die Prüfung der Forderungen, soweit sie sh erfüllen lassen, wurde zugesagt. Die Angestellten werden fich nun in ihrer nächsten Verjammlung mit der Stellungnahme zu diesem Bescheide befassen. Von unterrihteter Seite wird ein Strike der Arbeiter des Viehhofes als vollkommen aussichtélos bezeichnet, zumal da die Arbeiter jederzeit durch andere Kräfte zu ersetzen sind. Die Stadtverordneten-Versammlung wird siŸ in ihrer ersten Sihung nach den Ferien mit der Angelegenheit befassen, da von den Sozial- demokraten eine eutsprechende Interpellation eingebraht werden soll. (Veral Nr. 161 d. Bl.)

Die „Köln. Ztg.“ berihtet aus Augsburg vom 10. d. M.: Gestern Abend wurden etwa 30 arbeitswillige Maurer, die ih von auswärts hierher zur Arbeit begeben wollten, in der Nähe der Stadt von ausständigen Arbeitern überfallen und, nachdem der anführende Polier dur) Schläge unshädlich gemacht worden war, in ein Wirths- haus ges{leppt. Hier hielt man sie die ganze Nacht fest, um ihren Arbeitsantritt am heutigen Morgen zu verhindern. Die Sache ist gerihtliÞ anhängig gemaht worden. Ene Nr. 156 d. Bl.)

Zum Ausftand der Textilarbeiter in Brünn (vgl. Nr. 159 d. Bl.) meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Ausständige Arbeiter der Firma Loew-Beer in Switawka erzwangen dur Ge- waltthaten und Drobungen in der Spinnerei Netti-Fischer in Lhotta- Nakotina die Einstellung der Arbeit. Gendarmen verhafteten dabei 98 Personen, welhe wegen Verbrechens der Gewaltthätigkeit dem Ge- richte cingeliefert wurden.

Land- und Forstwirthschaft. Saatenstand und Getreidehandel in Rußland.

Nicolajetw, den 5. Juli 1899. Nah längerer Trockenheit ift endlich regnerifche Witterung eingetreten, wodur sich der Stand des Getreides, soweit es noch nit verloren war, etwas gebessert hat. Besonders hofft man wenigstens auf einen besseren Ertrag in Futter- stoffen. Ja einigen Gegenden ift mit dem Schnitt des Roggens be- gonnen worden.

Auf hiesigem Markte bleibt die Situation für dea Getretde- Erxvort andauernd ungünstig; die Käufe, welhe die Bauern und Guts- besißer der Umgegend am Platze für ihre Verproviantierung bis Herbst 1900 abs{lossen, ferner der Bedarf der Plaßmühlen und selbst für Odessaer Rehnung hier unterhandelnde Kommissionäre haben die Preise getrieben, troßdem jeßt von den etwas entfernteren Distrikten tbeilweife Nachrichten eingeben, wona infolge der Niederschläge voriger Woche sih die Ernteauësihten wieder gehoben haben.

AÄngeführt wurden seit i. Januar bis 25. Juni 1899:

9 404 546 Pd. Ausgeführt wurden seit 1. Januar bis 25. Juni TAYO A6 D: atm lb tis Toi Ls did E 2 Der augenblicklihe Lagerbestand stellt ih, wie folgt, auf : 2 070 000 Pud, und zwar: Bestand am 1. Januar 1899 . 8 855 047 Pd. Angeführt per 25. Juni 1899, . 9404846 „_ T8 259 893 Po.

Ausgeführt per 25. Juni 1899 . ., , , . 16189893 ,

Bestand. © 2070 000 Po.

Getreidemarkt Genuas im Juni d. J.

Genua, den 6. Juli 1899. Unter dem Einflusse der un- günstigen Berichte über den Stand der neuen Ernten in Süd- Rußland und Rumänten verkehrte der Markt in andauernd fester Stimmung zu langsam, aber ftetig steigenden Preisen. Der Umsaß blieb jedo ec git On beschränkt, Der E kaufte nur das Nothwendige für ten laufenden Bedarf, während die Spekulation sih paffiv verhielt. Man will zunächst das Resultat der Ernten tin Rußland und in Italien abwarten. Sollte dasselbe, was Rußland betrifft, nit besser ausfallen, als es die heutigen peisi- mistischen Nachrichten in Aussicht stellen, so glaubt man an eine e, bewegung im Herbst. e 3 „Hartwe zen: Der Export im Azowschen Meér verlangt | eute für

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