1899 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis beträgt vierteljähriih 4 6 50 9. (L Insertionspreis für den Raum einer Drudzeile 30 9. Alle Post-Anstalten uehmen Bestellung un; A 264 Îuserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition j a P A | des Deutschen Reichs-Anzeigers 8nd Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Einzelne Nummern kosten 25 e Berlin §5W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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M 168.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Nath Fromm zu R O. und dem Pastor Friedländer zu Sagard auf Rügen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem städtishen Branddirektor Freiherrn von Moltke zu Kiel, dem Eisenbahn-Stations-Einnehmer a. D. Julius Bauszat zu Schiwialken im Kreise Dirschau, bisher zu Dirschau, dem Rektor der Waisenhausshule und Inspektor des lutherishen Waisenhauses Bieder zu rankfurt a. D., dem ordentlihen Realschullehrer a. D. iedel zu Breslau und dem Rentner Sohst zu Elbing den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Lehrer Eggers in Ostenholz im Kreise Fallingbostel den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie dem Feuerwehr-Wachtmeister Herß und dem Feuerwehr- mann Witt, beide zu Kiel, den Holzhauermeistern Jakob Woitassek zu Groß-Döbern im Kreise Oppeln und Anton Wiensch zu Massow desselben Kreises, dem Eisenbahn- Rangiermeister a. D. Norgall zu Königsberg i. Pr., dem Eisenbahn - Weichensteler a. D. Dunz ebendaselbst, den Bahnwärtern a. D. Christian Ziesmer zu Osterode i. Ostpr., bisher in Liebemühl (Wüärter- haus 298), Adam Manns zu Nothenkirhez im Kreise Hünfeld, bisher zu Unterstoppel im Kreise Hersfeld, und Adam Wenz zu Erbach (Rheingau), dem Fabrikmeister Johann Lüling zu Menden im Kreise Jserlohn, bisher zu Holzwunne desselben Kreises, und dem Gutsgärtner Giete zu Rosenhof im Kreise Oldenburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nahbenannten Angehörigen des Fürstenthums Monaco Orden zu verleihen und zwar: den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse: dem General-Gouverneur Olivier Ritt;

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Kapitän Carr; den Rothen Adler-Orden dritter Klasse: dem Sekretär Jean Blanchy und dem Dr. Jules Nichard; sowie den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem General-Fnspektor, Architekten Delefortrie.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des E TANEEESRzen zweiter Klasse des König- lih württembergishen Friedrihs-Ordens: dem Obersten a. D., Kammerherrn Freiherrn von Senden;

der Kommandeur - Jnsignien zweiter Klasse des Herzoglich ANYALTLIN N E POUM Fang Albrecht?’s es Bären:

dem Korvetten-Kapitän z. D. von St. Paul -Zllaire; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich norwegischen Ordens des heiligen Olaf: dem Bureau-Vorsteher der Jntendantur der Königlichen Schauspiele zu Wiesbaden, Hofrath Franz Winter; sowie des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem Zeremonienmeister Werner von Blumenthal.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Mc. Callum Grant zum Konsul in Halifax (Neu-Schottland) zu ernennen geruht.

Dem Verweser des Kaiserlihen Konsulats in Lourenço Marques, Vize-Konsul. Grafen von Bare ist auf Grund des § 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesches vom 6. Februar 1875 für den Amts- bezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts- führung die R ONgun ertheilt worden, bürgerlih gültige Eheschließungén von UApangebörigen und unter deutschem SAe lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.

Berlin, Mittwoch, den 19. Juli, Abends.

1899,

Bekanntmachung,

betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetri ebe.

Vom 15. Juli 1899.

Auf Grund des 8 1054 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlo}en:

I. Jn der Tabelle, welhe der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1897 (Reichs-Gesehbl. S. 773), betreffend Aus- nahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbe- betriebe, beigefügt ist, wird in der Spalte 2 folgende Be- stimmung als Abs. 3 hinzugefügt:

_ xAuf die dem Vertriebe der fertigen Produkte dienenden Arbeiten finden die Bestimmungen unter a und þ keine Anwendung.“

IT. Die vorstehende Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 15. Zuli 1899,

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Graf von Posadowsky.

Bekanntmachung,

betreffend die Gestattung des Feilbietens von Bier im Umherziehen.

Vom 17. Juli 1899,

Der Bundesrath hat in seiner Sißung vom 4. d. M. auf Grund des § 56 þ Abs. 1 der Gewerbeordnung unter Aufhebung der Beschlüsse vom 4. N (Bekanntmachung vom 21. März 1890, Reichs-Gesezbl. S. 60) undvom 20. Ot tober 1892 (Bekanntmachung vom 7. November 1892, Neichs- Geseßbl. S. 1038) beschlossen, das Feilbieten im Umherziehen für Biere mit einem Alkoholgehalt bis zu zwei Prozent innerhalb des Königreichs Preußen, des Herzogthums Anhalt und des Gebiets der freien und Hansestadt Lübeck zu gestatten.

Berlin, den 17. Juli 1899.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Graf von Posadowsky.

Vetanntmäqhung

Wegen Prüfung des Bestandes der Bücherei des Kaiser- lihen Patentamts werden in der Zeit vom 4. bis 16. August d. J. Bücher. niht ausgegeben werden.

Berlin, den 18. Zuli 1899.

Kaiserliches Patentamt. Jn Vertretung: Robolski.

Landespolizeilihe Anordnung.

Auf Grund des § 7 des Reichsgeseßes vom 23. Zuni 1880 (R.-G.-Bl. S. 163)/1. Mai 1894 (R.-G.-Bl. S. 409), betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des § 3 des preußischen Ausführungsgeseßes vom 12. März 1881 (G.-S. S. 128)/18. Juni 1894 (G.-S. S. 113) ordne ih zufolge Anweisung des Herrn Ministers für Landwirth- Bar Domänen und Forsten hierdurch für den Umfang des Regierungsbezirks Königsberg Folgendes an:

S 1.

Die Einfuhr von frishem Rindfleish aus

Belgien auf dem Land- E Seewege ist verboten.

Uebertretungen des Verbots des 8 1 unterliegen den Be- stimmungen der §8 66 Nr. 1 und 67 des Reichsgeseßes vom 23. Juni 1880 bezw. des 8 7 des Reichsgesehbuches.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Königsberg, den 14. Juli 1899.

Der Regierungs-Präsident. Jn Vertretung: Bergmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 81 des „Neihs-Geseßblatts“ enthält unter

Nr. 2603 die Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe, vom 15. Juli 1899; und unter

r. 2604 die Bekanntmachung, betreffend die Gestattung

des Feilbietens von Bier im Umherziehen, vom 17. Juli 1899.

Berlin W., den 19. Juli 1899.

Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt. i

Königreich Preußen.

Auf Zhren Bericht vom 25. Juni d. J. genehmige Jh, daß die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 (G: eh- Sammlung S. 94 folgde.) angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die im Kreise eckling- hausen, Regierungsbezirk Münster, neu erbauten Chausseen 1) von Marl über die Kleverbrücke bis zur Grenze der Stadt Recklinghausen, 1 vom Bahnhof Bottrop der Eisenbahnlinie Wanne—Oberhaujen bis zur fte mit dein Frese GAleeGeA 3) von Herten bis zur Grenze mit dem Kreise Gelsenkirchen in der Richtung auf Crange zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurü. Travemünde, den 1. Zuli 1899.

Wilhelm R. Thielen. An den Minister der öffentliGen Arbeiten.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Squllehrer - Seminar in Zülz ist der Kaplan Kleineidam zu Hirschberg als ordentliher Seminarlehrer angestellt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

BeranntmaG ung,

betreffend die Allerhöchste T TES ung der von

der Korporation der Kaufmannschaft in Stettin

beschlossenen Verfassung dieser Korporation vom 24. Mai d. J.

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 1. d. M. die von der Korporation der Kauf- mannschaft in Stettin beschlossene Verfassung dieser Korporation vom 24. Mai d. J. mit der Maßgabe zu E geruht, daß sie am 1. Táge des auf den Tag der

enahrihtigung der Vorsteher der Kaufmannschaft von der Genehmigung folgenden Monats in Krcaft trete.

Der Allerhöchste Erlaß nebst der genehmigten Verfassung wird im Amtsblatte der Königlichen Regierung in Stettin b:kannut gemacht werden.

Berlin, den 14. Zuli 1899.

Der Minister für Handel und Gewerbe. Jn Vertretung : Lohmann.

Verzeichniß der Vorlesungen

an der Königlichen Landwkrthschaftlihen HoGschule zu Berlin N., Fnvalidenstraße din Bo s

im Winter-Semester 1899/1900.

1) Land wirthschaft, Forstwirthschaft und Gartenbau.

Geheimer Regierungsrath, Professor Dr. Orth: Allgemeiner Acker- und Pflanzenbau, 1. Theil : Bodenkunde und Gatwässerung des Bodens. Spezieller Acker- und Pflanzenban, 1. Theil: Futterbau und Getreidebau. Landwirth\{aftlichßes Seminar, Abtheilung : Pflanzenbau. Uebungen zur Bodenkunde. Leitung agronomis{- pedologischer und agrikultur@emisher Arbeiten im Laboratorium (Uebungen im Untersuchen von Pflanze, Boden und Dünger), getmein- fam mit dem Assistenten Dr. Berju. Geheimec Regierungé- rath, Professor Dr. Werner: Landwirthschaftliße Betriebslehre. Nindvichzuht. Landwirthschaftliche Buhführuna, Abriß der landwirth shaftlihen Produktionzlehre. Professor Dr. Lehmann: Allgemeine Thierzuchtlehre, Schafzucht und Wollkunde. Landwirthfschaftliche Fütterungslehre, Uebungen in zooteSnisen Untersuungen füc Fort- geschrittene. Geheimer Rehnungsrath, Professor Schotte: Land- wirthschaftlihe Maschinenkunde. Die für die D SULGEE landwtrth- schaftlicher Maschinen in Anwendung kommenden Prinzipien der Mecchanik. Zeichen- und Konstruktionsübungen. Privatdozent, Professor Dr. Fesca: Tropische Agrikultur, 1. Theil: Allgemeiner Theit und Ernährungsfrüchte. Gartea-Inspektor Lindemuth: Obstbau. Oberförster Kottmeier: Bs Forftschuy, Privatdozent Dr. Remy: Gersten- und Kartoffelbau.

2) Naturwissenschaften.

a. Physik und D E CITLAIE F Meter Dr. Börn stein:

Ert erimental- Posi, 1, Theil. Mechanik. Physikalische Uebungen. ctterkunde. Privatdozent Dr. Leß: Die Wärme- und Regen-

verbältnisse ton Mittel-Europa, C von Deutschland. Ueber

die jeweiligen Witterungsvorgänge. Meteorologische Uebungen.

b. Chemie und Technologie. ofessôór Dr. Buchner:

Anorganishe Experimental-Chemie. Großes chemisches Proftikum.

Kleines chemish2s Praktikum. Geheimer Regierungsrath, Proftfsor Dr. Fleischer: Die naturwissenschaftlichen Geundlagen dec Moore kultur, Privatdozent, Professor Dr. Frenzel: Chemische Unter« fuhung landwirthschaftlih wichtiger Stoffe. Geheimer N: ierungs rath, Professor Dr. Delbr ück mit Professor Dr. Saare: Gährut es und Stärkefabrikation mit UÜcbungen im Laboratorium n den prafktishen Versuhsanstalten. Privatdozent Dr, Ma wald: Analytishe Chemie. : 1 O

c. Mineralogie, Geologie und Geognoste. Pr Dr, Gruner: Mineralogie und Gesteinsfende mit E tone Bodenkunde und Bonitierung. Uebungen zur Bodenkunde. if Uebungen im Beftimmen voz Mineralten und Ge-fteinsarten.

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