1899 / 170 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1899 18:00:01 GMT) scan diff

iht-Comité in der Stadt Rostoff am Don, Taganroger Haus Efstratow Nr. 57, unter leichzeitiger in-

eingereicht w

zahlung des Ee Ausstellungsleitung festgesezten Betrags

Saatenstand iu Desterreis A, dée Mitte des Monats

Nach dem in der „Wiener Zeitung“ verdöffentlihten Bericht des K. K. 2E On Miüdecinen war auch die Periode von Mitte Juni bis Mitte Juli wieder kühl, und gehörten warme, sonnige Tage zu den Seltenheiten, Selbst in den ‘füdlihen Distrikten erreichte die Temperatur nicht das Normale, und wäre mehr Wärme ur Entwickelung der Kulturen erwünscht. Charafkteristis{ fûr diese Berichts - Periode i jedoch die fast alleror!1s anz abnormal hohe Niedershlagsmenge, die sich in der zweiten wiki des Juni häufig in heftigen Gußregen, Wolkenbrüchhen und vereinzelten Hagels{lägen und in der ersten Dekade des Juli in an- haltenden Regenfällen ree, die erst in den legten Tagen heiterer Witterung wihen. Von diefen Wetterunbilden wurden namentli einige Gegenden Dalmatiens, Schlesiens und Galiziens betroffen, wo Hoch- waer vielfah Schaden verursahte. Die Distrikte an den Flußläufen der Weichsel, der San und des Dnjester wurden von diesen Un auf weite Strecken inundiert, und die Kulturen sind hier niht selten gänzlih vernichtet. Diese übermäßigen Niedershlagsmengen waren den Winter- snd f vielfach von Nachtheil, und es haben ih nur {chwächere Be-

tände in der nördlichen Länderzone etwas erholt. Ueppige Roggen - aaten haben sich jedoch zumeist gelagert, und in Galizien wird an einem Aufrichten derselben gezweifelt. Troßdem nun die Blüthe des Roggens zumeist gut und noch vor der Negenperiode beendet war, findet man niht selten taube und s\cartige Nehren, die die quantitative Ausbeute auf ein mittleres Er- trägniß herabdrücken werden, doch erhofft man in der mittleren Länderzone in Böhmen und Mähren oft recht gute Ernten. Die kühle Witterung .hat die Reife sehr behindert, und der Schnitt konnte verspätet, zum größten Theile erst jeßt vorgenommen werden, theils wurde derselbe durh Regen vielfah unterbrochen, sodaß er felbst in den südlihen Gegenden noch nicht weit vorgeschritten ist. Einen minder günstigen Stand zeigt der Weizen. Er konnte bei naßkaltem Wetter nur {wer und es deny verblühen, und es hat si Lagerfrucht bei demselben vielfa eingestellt, obwohl nicht in dem Maße wie bei Roggen. - Auch hat Nost, der bereits {on früher häufig bz- merkt wurde, durch feuhte Witterung an Ausdehnung ge- wonnen, sodaß - man um die Qualität dieser Frucht + besorgt ist. In einigen Gegenden Mährens und Nieder - Oester- reihs hat man berechtigte Hoffnung auf eine günstige Ernte, obwohl dieselbe son} im allgemeinen kaum mittelmäßig ausfallen wird. In den südlichen Distrikten ist der Weizenschnitt im uge, und es befriediat daselbst mehr die Quantität als die Qualität. Sonst geht ber Wetzen erst der Reife entgegen, und der Schnitt wird in den anderen Undern bei günstiger Witterung in der leßten Woche des Juli begonnen werden. Au die Ernte dés Raps hat fih verspätet, und derselbe wird erst jeßt geschnitten. An einigen Orten Oftgaliziens if er auch {hon gut eingebracht. Jn Böhmen und Westgalizien hat er ues Näfse gelitten, und man fürchtet, daß er an Qualität ein- üßen wird. G Die häufigen Niederschläge waren den Sommersaaten von Vortheil; Gerste, namentlich aber Hafer hat si sehr erholt, und diese Saaten stehen jeßt besser, als man allgemein erwartete. Nur Gerste wurde in tieferen Lagen und auf {weren Böden durch Näfse geschädigt, befriedigt bier nicht und zeigt oft gelbliche Färbung, während frühgebaute Saaten in der Entwickelung vorgeschritten find, aber zu Lagerung neigen. Diese Kulturen haben durch Nässe nur in Galizien und in einem Theile Schlesiens Schaden genommen, und man ist von dem Stande dieser Frucht in Ober-Oesterreih oft nicht zufriedengestellt, während derselbe in Nieder-Oesterreich und Steiermark etwas beffer ist. Diese Frucht eht ihrer Reife entgegen und wird in der mittleren Länderzone ge- fhnitten, theils ift fie in den südlihen Distrikten bereits eingebrackcht und in einigen Gegenden Istriens {Gon gedroshen. Der Stand des ger), von dem man bis jeßt nit befriedigt war, hat sich gebessert, ann jedoch troßdem nur als mittelmäßig gelten. Er ist zumeist kurz im Halme geblieben, und diese Kulturen sind in Steiermark und ‘in den nördlihen Ländern sehr verunkrautet. Geschlofsene Bestände trifft man nur in der mittleren und südlihen Länderzone an, und hier er- wartet man bessere Erträge. Mais blieb infolge der naßkalten Witterung in der Entwickelung zurück; und es wird ein Gelbwerden des- selben bemerkt. In der mittleren Länderzone if} er oft {ütter „und chwächlich, in den südlichen Ländern besser und verspricht hier günstigere Ernten. Die Kulturarbeiten waren d regnerishe Witterung sehr ershroert, und es konnte noch nicht überall bebhäufelt werden. HinsichtliÞh der Futterpflanzen ist die Ernte von Klee in den östlihen* Ländern noch niht eingebraht. In den mittleren und südlichen Gebieten hat dieselbe mehr in quantitativer Beziehung befriedigt, und ist nur Futter, das vor der Regenzeit eingeführt wurde, auch von entsprehender Qualität. Klee, der nicht rehtzeitig unter Dach gebracht werden konnte, sowte auch das zumeist hon einzuerntende Wie senheu hat hinsichtlich der Güte viel eingebüßt, und oft wird Klage geführt, daß das geschnittene Futter im Regen liegen bleiben mußte und vielfach verdarb. - Diesbezüglich sind {were Schäden in Galizien und in der Bukowina zu verzeichnen, wo viel Heu durch Hochwasser ver- {lämmt und verschwemmt wurde, sodaß die ohnehin nicht ausgiebige

Wetterbericht vom 21. Juli 1899, 8 Uhr Morgens,

Stationen. Wind. | Wetter.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp

J D Iu. ck

red. in Millim. Temperatur in 9 Celsius

59. =49R

[Ey

Bellmulet . . bedeckt 12 = Orkan.

Aberdeen O wolkig Christiansund Regen Kopenhagen . wolkenlos Stockholm . heiter Haparanda bedeckt

Cork, Queens- town ... Cherbourg . E V L 6 mburg .. Neufe brn eufahrwasser Memel

halb bed. wolkenlos nach weiterem wolkenlos wolkenlos wolkenlos

zu erwarten.

Ernte noch mehr beeinträchtigt wurde und fel in di ; é ernte nur wenig Hoffnun h In dée Ra a elg ne

9 Die -DeMAGte baben H bird: den Nt le VDalCsruchGte hahen l ü ; zeigen die Zuckerrüben Ls teln (

ebenso wie die Kartoffeln vielfa lückenhaft geblieben. toffeln reifen aus und werden in einigen Gegenden au \{on mit günstigen Resultaten geèrntet. Späte Sorten beginnen zu blühen,

gebessert. Troßdem gen

man, daß sie mee der Nässe viel der Fäulniß unterworfen fein werde. Das Auftreten Witterung nur selten. bemerkt. j

Die Blüthe des Weins hät ch dur das kühle Wetter schr verspätet und ist in den Weingebieten der mittleren Zone erst jeßt beendet. Sie vollzog sich zumeist bei ungüvstigem Wetter, und man erwartet im allgemeinen, obwohl der Stand ein guter ift und au die Fruchtansägze in befriedigender Menge vorhanden find, nur ‘eine mittlere Ernte. In Süd-Tirol verspriht man sich eine bessere Lese und hegt namentli in der Umgegend von Bozen gute Ernte- hoffnungen. Jn Istrien wird vtelfah ein Abfallen der Beeren beob- achtet, und hat der Weinstock zur weiteren Entwickelung mehr Wärme nothwendig, au wurde hier, sowie in. Krain und Görz in einigen Weingärten das Auftreten der Phylloxera bemerkt. Trotz des häufigen Bespriyens und Schwefelns der S haben Peronospora und Didtum, begünstigt dur die Feuchtigkeit, bedeutend zugenommen und sind in allen Weingebieten aufgetreten. Befonders in Dalmatien haben fih diefe Krankheiten, sowie auch die Anthracnose bemerkbar ge- macht, doch sind die Weinstôcke daselbs noch immer im gutem Zustande. Von IJInsektenshädlingen maht in Neieder-Oester- reih und Südtirol der Sauerwurm und in Steier- mark der Schwarzbrenner einigen Schaden. Auch ist daselbst an den Blättern Chlorose aufgetreten. Die ungünstige Witterung hat beim Obst die leßten Hoffnungen auf eine günstige Ernte ver- nihtet. Kalte Nächte und Stürme haben ein häufiges Abfallen der halbreifen Früchte zur Folge gehabt, und dieselben erhielten sich nur in geschüßten Lagen. Bei allen Obstsorten is eine schwache Ernte zu erwarten, und nur Aepfel werden an einigen Orten gerathen. Fn den südlichen Distrikten wird es wenig Obst geben. In Dalmatien läßt die Weichselernte auf einigen Ertrag hoffen. Oliven haben jedo fehr viel gelitten. Ueber Raupenfraß ‘und Insektenshäden wird wenig

geklagt.

Theater und Musik.

Neues Königlihes Opern-Theater.

In der gestrigen Aufführung der Strauß ’shen Operette „Die Fledermaus* gab Herr Streitmann vom Theater an der Wien zum ersten Mal die Rolle des Rentiers von Eisenstein. Der Wiener Künstler is offenbar in der Operette zu Hause, wie die Sicher- heit seiner Darstellung und seines Gesanges deutlich zeigten. Aber gerade um deswillen muthete seine Leistung minder an, als die fast musterhaft zu nennende Wiedergabe der Partie dur den einheimishen Heyrn Philipp. Auch der letztere is Operettensänger gewesen; läuterte sich aber in der strengeren Schule der Oper und war fo, als er dur Zufall wieder in die Lage kam, in einer Operette aufzutreten, im stande, künstlerish vornehm zu wirken. ohne dem leiten Stil Abbruh zu thun. Diese Schulung fehlt Herrn Streitmann namenilih in gesangliher Hinsicht, obwohl er über recht bemerkenswerthe Stimmmittel versügt. Auch im übrigen ist die Aufführung inzwishen um manches minderwerthiger geworden. Von der ursprünglichen Beseyung is nur Herr Berger (Dr. Falke) verblieben; von einheimishen Kräften wirkten ferner mit Frau Lieban-Globig (Rofalinde) und Herr Lieban (Alfred), welche betde zwar recht Annehmbares boten, aber doch nit fo gut am Plaße waren, wie frühec Frau Herzog und Herr Sommer. Das Gleiche gilt von den Inhabern der anderen Rollen, welhe für die om E oe befindlihen Mitglieder der Königlichen Oper ein- getreten sind.

Im Neuen Königlichen Opern - Theater findet morgen eine Aufführung der „Fledermaus" in folgender Besetzung statt: Eisenstein: Herr Pauli; Rofalinde: Fräulein Kurz; Frank: Herr Wuzsl; Prinz Orlofsky: Fräulein Depye; Alfred: Herr Lieban; Dr. Falke: Herr Berger; Dr. Blind: Herr Sattler); Adele: Fräulein Abarbanell; Frosch: Herr Conradi; Ida und Melkanie: die Damen Krause und Elsner. Im Garten findet von 54 Uhr an Militär-Konzert statt.

Im Theater des Westens geht morgen zu ermäßigten Frellen „Die Zauberflöte" in der neuen Münchener Einrichtung in Scene. m Freitag nächster Woche gelang das Werk zum 25, Male zur Auf- führung. Diese Jubiläums-Vorstellung wird bei festliher Erleuchtung stattfinden; den Besuchern derselben wird ein künftlerish ausgestattetes Andenken überreicht werden, welhes im Verlzge von „Bühne und Welt* hergestellt ift. Das für Ende dieser Woche projektiert gewesene Gastspiel des Herrn Leone Fumagalli in der Titelpartie der Thomas- e Oper „Hamlet“ ift auf Sonnabend, den 29. Juli, verschoben worden.

Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen gegrn 1) Nord-Europa, 2) Küstenzone von Irland | Nr. 17/1899, Anfang 75 Uhr.

—_— _ I - } bis Ostpreußen, 3) Mittel-Europa südli dieser Zone,

4) Süd-Europa. Innerhalb jeder Gruppe ift die

Richtung von West nah Oft eingehalten.

Skala für die Windftärke: 1= leiser Zug, Direktion: M. Heinrich. Sonnabend: Volksthüm-

2 = leiht, 3 = \chwach, 4 = mäßig, 5 = fris, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmish, 9 = Sturm, | [ide Opern-Vorstellung bei ermäßigten Preisen | y oren: Ein Sohn: Hrn. Major Franz

10 = ftarker Sturm, 11 = heftiger Sturm,

Uebersicht der Witterung.

Während ih ein Hochbruckgebiet von Nordwesten nach der südlihen Nordsee erstreckft und andere Maxima über Süd- und Offdeuishland lagern, ist der Luftdruck über der Biécayasee und über Lapp- Nebel land am niedrigsten. In Deutschland, wo die Tem-

peratur gestern im Binnenland mehrfach 30 Grad

te, ist das Wett ig, heiter, trodck d | troleur. E e itcin Gie Fe L O unn S Band ‘fn 3 Mien von Aleccnbre Lien S

heiter E

Sonntag: Die

Theater des Westens.

Sonntag: Hierauf : Die schöne Galathee.

bedeckt ; i w ; deutsher Uebertragung von Benno A eiae N Marien AURETURE, MI 1er: Hum Sinsledler. : uftipiel in. L'At vor

Deutsche Seewarte. | Benno Jacobson. M 74 Uh

Sonntag und folgende

wolkenlos heiter , balb bed. wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos Dunst Anfan 2 bed. Fm

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arlsruhe . . Wiesbaden. .

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halb bed. retigen zum

Königliche Schauspiele. Theater. Sonnabénd: Die Operette mit Tanz in 3 Akten nach Meilhac und Halövy. Bearbeitet von C. Haffner und Richard Gense. | Verlobi: Frl. Ursula von Sprenger mit Hrn. Musik Ne Pie Strauß. Tanz von Emil Graeb.

r. arten findet Nohmittags von 5 eiter Militär-Konzert statt. Die CTheater-Billets be- intritt in den Garten.

_ Theater.

Neues Opern- ledermaus. Komische

Rittmeister Lyssard Billetsay Nr. 16/1899, | (Nassow—Großenhain).

Ühr- ab mit

war die Heuernte reichli er und wird nun zum zweiten Kleeshnitt :

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Langenbeckhaus o Ee A) d D

und man ift vondem Stande derselben überall N nux fürchtet :

er Phytophthôra infestans wurde troß dér feuchten

Fledermaus.

(Parquet 2,10 6): Die Zauberflöte. Das Nachtlager in Granada. Eins

Freitag, den 28.: Bei festlih erleu@tetem Hause: Zum 25, Male: Die Zauberflöte.

Residenz - Theater. Direktion:

Lautenburg. Sonnabend: Der Schlafwagen-Kou- (Le contrôleur des wagons - lits,)

age: Der Schlafwagen: Kontroleur. Vorher: Zum Einfiedler.

VEMNGOCHMENNE R O C T P T E Familien-Nachrichten.

rn. von Fuhs-Nordhoff s Fel, Dle Leonha

rdt

n. Landwirth und Leut. d. R. Jultus

Böte A (Rucewko—Magdeburg). Lady | und Gewinuliste g vierten Berline{ Pferde- : otterie.

Dorothy Fi Clarence mit Hrn. Kammerherrn

Mannigfaltiges.

Die Verlegung der Zentrale der „Berliner Nett ¿ esell\chaft* (bisher Oberwasserstrafie U die mit dn Kean h mos ungswachen und mit den dret ankentransportgeshätten irekter Fernspre{hverbindung steht und den Verkehr ies diesen nstalten und dem Publikum Ta uh, iodt E L in das e in der leßten Borstands- ung der Gefellshaft h : ' M E En en. Die Verlegung soll Anfang

Die Berliner Shüßengilde fetert am 7, August ihr

diésjähriges Schüßhenfest ur Erinnerung an den bodseligen König

riedrih Wilhelm II1. in Schönholz. Zur Betheili d fie haben die htesigen städtishen Behörden in bergebracter Weiss inladungen erhalten.

Für die Ruderabtheilungen der höheren Schulen Berlins wird in diesem Jahre wieder cine Regatta veranstaltet werden. Der Berliner Gymnasial-Ruderverband hat sih unter dem Vorsitz des Oberlehrers Hempel vom Friedri Wilhelms-Symnasium hen E und plant, die Süler-Negatta am 23. September abzuhalten,

Auf ‘der Treptower Sternwarte werden in der nächster. Woche außer dem Mond au die beiden Planeten Jupiter und Saturn beobachtet werden, die nur noh kurze Zeit sichtbar bleiben, da sie immer früher untergehen und von der Sonne zuleßt überstrahlt werden. Am Sonntag, Nachmittags 5 Uhr, spriht Direktor S. F. Archenhold über „Die Erscheinungen in unserer Atmosphäre“, unter Vorflhrung zahlreiher Lichtbilder, welhe die Entstehung der Wolken, der Blite und der seltsamen Gebilde in den bdbeten Schichten der Atmosphäre erläutern. Das Thema für den um 7 Uhr Abends beginnenden Vortrag lautet: „Die Bewohnbarkeit der Welten". Auh am Montag Abend findet um 7 Uhr ein Vortrag statt. Zu allen Vorträgen haben die ermäßigten Vereins- und Schüler-Ferienkarten Gültigkeit.

,_ Dortmund, 20. Juli. (W. T. B.) Die städtishen Be- hörden beshlossen, die Einweihung des Dortmund-Ems- Kanals zu verschieben, bis das Er|heinen Seiner Majestät des Kaisers und Königs möglich sei.

Nom, 20. Juli. (W. T. B) Nah jevt hier aus der Um- gebung der Stadt eingehenden Mittheilungen sind die ersten Nachrichten über die Shäden, welche das gestrige Erdbeben angerichtet haben sollte, fehr» übertrieben worden. Menschen

‘find dem Erdbeben nicht zum Opfer gefallen, Häufer nicht eingestürzt.

An einigen Orten sind indessen beträhtlihe Schäden entstanden, dur welche großer Schrecken erregt wurde.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Paris, 21. Juli. (W. T. B.) Wie die Blätter melden, hat der Kriegs-Minister, General de Gallifet an die Kom- mandanten ein Rundschreiben gerichtet, in welchem ihnen ver- boten wird, den Offizieren während der Dauer des Prozesses Dreyfus in Rennes Urlaub zu ertheilen.

Batum, 20. Juli. (W. T. B.) Alsbald nach dem Eintreffen der Kaiserin-Mutter und der Allerhöcstdieselbe begleitenden Großfürsten und Großfürstinnen wurden heute die sterblichen Ueberreste des Großfürsten-Thronfolgers Georg an Bord des Dampfers „Georg Pobedonosseß“ gebracht, der sodann nach Noworossijsk in See ging.

Konstantinopel, 21. Juli. (W. T. B.) Der russische Oberst Schostale übergiebt am 24. d. M. die Verwaltung von Rethymo den kretishen Behörden und stellt sih sodann auf Wunsch des Königs von Griechenland in Athen vor.

New York, 21. Juli. (W. T. B.) Nath einer Meldung aus Washington haben der Präsident Mc Kinley und dessen militärische Berather beschlossen, einen Theil des dritten Kavallerie - Regiments und ein Freiwilligen - Regiment Rough Riders nah Manila zu entsenden.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Grafen A. C. Reventlow:Criminil (London). a Glisabeth Büchsel mit Hrn. cand. min.

ans Bahmann (Münster i. W.) Frl. Mo N er

Billetsayz

Leimbach mit Hrn. Leut. Hermann (Straßburg i. Els.)

Sommer - Oper. Verebeliht: Hr. Pfarrer Martin “Sauberzwetg

mit Frl. Helene Ahrens (Köntgsdorf W.-Pr).

Grafen von Pfeil und Klein-Ellguth (Breslau). Tochter: N Hauptmann Edler von der Planit (Dresden). Hrn. Oberleut. W. von Lewinski (Berlin). Gestorben: Hr. Landrath a. D, Gustav von Wick Cane), Hr, Major a. D. Heinrih von lumenthal (Caffel), Hr. Rittergutsbesißer Sigmund und Rittmeister a. D. Gustay von Hagen (Stettin). Hr. Regierungs- und Forstrath Paul Klüber (Danzig). Pr. Amtsrath Paul Kutscher en oS Hr. Deichhauptmann a. D. Otto itschke (Breslau). fir. Godeffrey, geb. Freiin

Zacobson. }. “on Schröder (Hohenstein bei Edernförde).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

| Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- "Anstalt Berlin 8", Wilhelmstraße Nr. 82.

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage), |

Erste Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 21. Juli

1899.

„M 170. I E E E T E S T E T E E C T C I T E

Deutsches Reich.

Hypothekenbankgese gy. Vom 13. Juli 1899.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

S1

Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, bei welhen der Gegenstand des Unternehmens in der hypo- thekarishen Beleihung von Grundstücken und der Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Hypo- theken bct (Hypothekenbanken), bedürfen zur Ausübung ihres Geschäftsbetriebs der Genehmigung des Bundesraths.

Jst in der Saßung einer Hypothekenbank bestimmt, daß die Petr Gen Beleihungen nur im Gebiete desjenigen Bundesstaats erfolgen dürfen, in welhem die Bank ihren Siy hat, so steht die Ertheilung der Genehmigung der Zentral- behörde dieses Bundesstaats zu.

Zu jeder Aenderung der Saßung einer Hypothekenbank ist die Genehmigung der nah den Abs. 1, 2 zuständigen Stelle erforderlich.

8 2.

Offenen Handelsgesellshaften, Kommanditgesellshaften, Gesellshaften mit beschränkter Haftung, eingetragenen Genossen- shaften und einzelnen Personen is der Betrieb eines Unter- nehmens der im § 1 Abs. 1 bezeichneten Art untersagt.

sg

Die Hypothekenbanken unterliegen der staatlihen Aufsicht. Die Aufsicht steht dem Bundesstaat zu, in welhem die Bank ihren Sig hat. Die Aufsicht erstreckt sich auf den ganzen Geschäftsbetrieb der Bank und dauert auch nah deren Auf- lôsung bis zur Beendigung der Liquidation fort.

8 4.

Die Aufsichtsbehörde ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, welche erforderlih sind, um den Geschäftsbetrieb der Bank mit den Gesehen, der Sazung und den sonst in ver- Cin Weise getroffenen Bestimmungen im Einklange zu erhalten.

Die Aufsichtsbehörde ist namentlich befugt :

1) jederzeit die Bücher und Schriften der Bank einzusehen fowie den Bestand der Kasse und die Bestände an Werth: papieren zu untersuchen ;

2) von den Verwaltungdorganen der Bank Auskunft über alle Geschäftsangelegenheiten zu verlangen;

3) einen Vertreter in die Generalversammlungen und in die Sizungen der Verwaltungsorgane der Bank zu entsenden, die Berufung der Generalversammlung, die Anberaumung von Sizungen der Verwaltungsorgane sowie die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlußfassung zu verlangen und, wenn dem Verlangen nicht entsprohen wird, die Berufung, Anberaumung oder Ankündigung auf Kosten der Bank selbst vorzunehmen ;

4) die Ausführung von Beschlüssen oder Anordnungen zu untersagen, die gegen das Geseß, die Sazung oder die sonst in verbindlicher Weise getroffenen Bestimmungen verstoßen.

Die Ausfsihhtsbehörde kann einen Kommissar bestellen, der unter ihrer Leitung die Aufsicht ausübt. Sie kann bestimmen, daß für die Thätigkeit des Kommissars eine Vergütung von der Bank an die Staatskasse zu entrichten ist; sie sezt den Betrag dieser Vergütung fest.

8 6.

Die A N dürfen außer der Gewährung ypothekarisher Darlehen und der Ausgabe von Hypotheken- fandbriefen nur folgende Geschäfte betreiben :

1) den Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von Hypotheken;

2) die Gewährung niht hypothekarisher Darlehen an inländishe Körperschaften des öffentlihen Nechtes oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung durch eine jolche Körperschaft und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen ; |

3) die Gewährung von Datleben an inländische Klein- bahnunternehmungen gegen Verpfändung der Bahn und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen ;

4) den O Ankauf und Verkauf von Werth- papieren, jedoh unter Ausschluß von Zeitgeschäften ;

5) die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum os der Hinterlegung, jedoch mit der Maßgabe, daß der

esammtbetrag des hinterlegten Geldes die Hälfte des ein- gezahlten Grundkapitals nicht übersteigen darf;

6) die Besorgung der Einziehung von Wechseln, An- weisungen und ähnlichen Papieren.

Verfügbares Geld dürfen die Hypothekenbanken nußbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, dur aut ihrer ypotheken-Pfandbriefe und ihrer gemäß Abs. 1 Nr. 2,3 ausge ebenen Schuldverschreibungen, durch Ankauf solcher Wechsel und Werthpapiere, welche nah den O AEt des Bank- bige vom 14. März 1875 von der Reichsbank angekauft werden

ürfen, sowie durch Beleihung von Werthpapieren nah einer von der Hypothekenbank aufzustellenden Bn, Die An-

Dle D hat die beleihungsfähigen Papiere und die zulässige

Höhe der Beleihung esgusehen. :

Der Erwerb von Grundstücken ist den Hypothekenbanken nur zur oe von Verlusten an Hypotheken oder zur Mag pad von Geschäftsräumen gestattet. Jn Ansehung eines solchen Erwerbes stehen in jedem Bundesstaat Hypo-

een Q L die in dem Gebiet eines anderen Bundesstaats ihren Siß haben, den einheimischen Hypothekenbanken gleich.

8 6.

Der Gesammtbetrag der im Umlaufe befindlihen Hypo- theken-Pfandbriefe muß in Höhe des Nennwerths jederzeit dur Hypotheken von mindestens gleiher Höhe und mindestens gleihem Zinsertrage gedeckt sein.

Die Deckung muß, soweit Hypotheken an landwirthschaft- lihen Grundstücken dazu verwendet werden, mindestens zur Hälfte aus Amortisations-Hypotheken bestehen, bei denen der jährliche Tilgungsbeitrag des Schuldners niht weniger als ein Viertheil vom Hundert des Hypothekenkapitals eträgt. Die Bank darf jedo, falls solche Pypoyeten vor der Zeit zurückbezahlt werden, an ihrer Stelle bis zum Ablaufe der Pat igen Tilgungszeit Hypotheken anderer Art zur Deckung

enußen.

Steht der Bank eine Hypothek an einem Grundstücke zu, das sie zur Verhütung eines Verlustes an der Hypothek erworben hat, so darf diese als Deckung von Hypotheken-

Pfandbriefen höchstens mit der Hälfte des Betrags in Ansaß

gebraht werden, mit welhem sie vor dem Erwerbe des Grundstücks dur die Bank als Deckung in Ansaß gebracht war.

Jst infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus cinem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung in Hypotheken nicht mehr vollständig vorhanden und ist weder die Ecgänzung durh andere Hypotheken, noch die Einziehung eines ent- E Betrags von Hypotheken-Pfandbriefen sofort aus- ührbar, so hat die Bank die fehlende Hypothekendeckung einst- weilen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaats oder durch Geld zu erseßen. Die Schuld- verschreibungen dürfen höchstens mit einem Betrag in Ansaß gebracht werden, der um fünf vom Hundert des Nennwerths unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt.

8 7.

Die Hypothekenbanken dürfen Hypotheken-Pfandbriefe nur bis zum fünfzehnfachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals und des ausschließlich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbvriefgläubiger bestimmten Reservefonds ausgeben.

S 8.

Jn den Hypotheken-Pfandbriefen sind die für das Nechts- verhältniß zwischen der Hypothekenbank und den Pfandbrief- gr Rern maßgebenden Bestimmungen, insbesondere in Betreff

S der Hypotheken - Pfandbriefe, ersihtlich zu machen. j

Die Hypothekenbank darf auf das Reht zur Rückzahlung der Hypotheken-Pfandbriefe höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren verzichten. Den Pfandbriefgläubigern darf ein Kündigungsrecht niht eingeräumt werden.

S9, __ Die Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen, deren Ein- lösungswerth den Nennwerth übersteigt, ist niht gestattet.

8 10.

Als Deckung für Hypotheken-Pfandbriefe dürfen nur Hypotheken benußt werden, welche den in den 88 11, 12 be- zeichneten Erfordernissen entsprechen.

S E

Die Beleihung ist auf inländishe Grundstücke beschränkt und der Regel nah nur zur ersten Stelle zulässig.

Die ung darf die ersten drei Fünftheile des Werthes des Grundstücks nit übersteigen. Die Zentralbehörde eines Bundesstaats kann die Beleihung landwirthschaftliher Grund- stücke in dem Gebiet des Bundesstaats oder in Theilen dieses Gebiets bis zu zwei Dritttheilen des Werthes gestatten.

S 12

Der bei der Beleihung angenommene Werth des Grund- tücks darf den dur sorgfältige Ermittelung festgestellten Ver- kaufswerth nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Werths stnd nur die dauernden Eigenschaften des Grundstüks und der Ertrag zu berüsihtigen, welchen das Grundstück bei ordnungs- mäßiger Wirthschaft jedem Besißer nachhaltig gewähren kann.

Soweit vor der Beleihung die Grundstücke durch eine öffentlihe Behörde des Gebiets, in welhem sie liegen, ab- geschäßt werden, kann der Bundesrath bestimmen, daß der bei der Beleihung angenommene Werth auch den durch eine solche Abschäßgung festgestellten Werth nicht übersteigen darf.

Die zur Deckung von Hypotheken-Pfandbriefen ver- wendeten Hypotheken an Baupläßzen sowie an solhen Neu- bauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertrag sind, dürfen zusammen den zehnten Theil des Gesammtbetrags der zur Deckung der Hypotheken-Pfandbriefe benußten Hypotheken jowie den halben Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Jm übrigen sind Hypotheken an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, insbesondere an Gruben und Brüchen, von der Verwendung zur Deckung von

ypotheken-Pfandbriefen ausgeschlossen. Das Gleiche gilt von

ypotheken an Bergwerken. Hypotheken an anderen Berech- tigungen, für welche die sich e Grundstücke beziehenden Vor- riften Anwendung finden, sind von der Verwendung zur Deckung von Hypotheken-Pfandbriefen ausgeschlossen, fofern die Berechtigungen einen dauernden Ertrag nicht gewähren,

8 13.

Die Hypothekenbank hat auf Grund der Vorschriften des

12 eine Anweting über die ee L u er-

toben 3 die Anweisung bedarf der Genchmigung der ussichts- ehörde.

Nimmt die Bank hypothekarische Beleihungen in dem Ge-

biet eines Bundesstaats vor, in dem sie nicht ihren Sih hat,

le ist die Anweisung au der Aufsichtsbehörde dieses Bundes- taats einzureihen. Ueber Beanstandungen, die von der Be- hörde erhoben werden, beschließt, wenn die Erledigung in anderer Weise nicht zu erreichen ist, der Bundesrath; die Be- shlußfassung des Bundesraths wird auf Antrag durch der Reichskanzler herbeigeführt.

8 14.

Die hypothekarischen Darlehen sind in Geld zu gewähren.

Die Gewährung von Darlehen in H potheken-Pfandbriefen der Bank zum Nennwerth ist nur zulässig, wenn die Qerun der Bank sie gestattet und der Schuldner ausdrücklih zustim Jn diesem Fall ist dem Schuldner urkundlih das Necht ein- zuräumen, die Nückzahlung der Hypothek nah seiner Wahl in Geld oder in E Ee der Bank, die derselben Gattung angehören wie die empfangenen, nah dem Nenn- werthe zu bewirken. Hypotheken-Pfandbriefe, die bei der amt- lichen Feststellung des Börsenpreises nicht unterschieden werden, gelien im Sinne dieser Vorschrift stets als zu derselben Gattung gehörig.

8 15.

Die Grundzüge der Bedingungen für die hypothekarishen Darlehen sind von der Hypothekenbank festzustellen; die Grund- züge bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Jn den Bedingungen ist namentlih zu bestimmen, welche Nachtheile den Schuldner bei nicht rehtzeitiger Zahlung treffen sowie unter welhen Vorausseßungen die Bank befugt ist, die ‘vor- zeitige Rückzahlung der Hypothek zu verlangen.

Nimmt die Bank Beleihungen in dem Gebiet eines Bundesstaats vor, in dem sie niht ihren Sig hat, so kann die Aufsichtsbehörde dieses Bundesstaats verlangen, daß ihr die S der Darlehensbedingungen eingereiht werden. Auf die gun von Beanstandungen finden die Vor- schriften des § 13 Abs. 2 Satz 2 entsprehende Anwendung.

Der Aufsichtsbehörde des im Abs. 2 bezeichneten Bundes- staats ist auf ihr Verlangen alljährlich ein Verzeichniß der hypothekarishen Beleihungen einzureihen, welche die Bank in dem Gebiete des Bundesstaats vorgenommen hat. Der Bundesrath kann Bestimmungen über die Einrichtung und den Jnhalt der Verzeichnisse erlassen.

8 16.

Jn den von der Hypothekenbank verwendeten Darlehens- prospekten und Antragsformularen sind alle Bestimmungen über die Art der Auszahlung der ao Sa über Abzüge zu. Gunsten der Bank, über die Höhe und Fälligkeit der Zinsen und der sonst dem Schuldner obliegenden Leistungen, über den Beginn einer Amortisation und über die Kündigung und Rück- zahlung aufzunehmen.

8 17.

Jm Falle einer Verschlehterung des beliehenen Grundstüdcks oder seiner Zubehörstücke, der ein unwirthschaftlihes Verfahren des Besigers nicht zu Grunde liegt, finden zu Gunsten der Hypo- thekenbank die Vorschriften der S8 1133, 1135 des Bür eins Gesezbuchs über das Recht des Gläubigers auf sofortige Befriedi- gung aus dem Grundstücke nur in Ansehung des Betrags An- wendung, für welchen in dem verminderten Werthe des Grundstücks niht mehr die nah dem Geseh oder der Saßung erforderliche Deckung vorhanden ist. Ueber diesen Betrag hinaus darf sih die Bank für den Los einer Verminderung des Werthes des

Grundstücks das Recht, die vorzeitige Rückzahlung der Hypothek

zu g nicht ausbedingen. S

Die Bank darf si [ur den Fall, daß ein Theil des Grundstücks veräußert und die Unschädlichkeit der Veräußerung für die Berechtigten nah Maßgabe der Landesgesege von der zuständigen Behörde festgestellt wird, keine weiteren als die ihr geseßlih zustehenden Rechte auf Sicherstellung oder Be- Hs vorbehalten. :

s darf nicht bedungen werden, daß die Bank im Falle ihrer Auflösung die vorzeitige Rückzahlung der Hypothek ver- langen kann.

8 18.

Dem Schuldner is} urkundlich das Recht einzuräumen, die LIS ganz oder theilweise zu kündigen und zurück zuzahlen. i

Das Recht der Rückzahlung darf nur bis zu einem Zeit- raume von zehn Jahren ausgeschlossen werden. Dieser Zeit- raum beginnt mit der Auszahlung des Darlehens, im Falle der Auszahlung in Theilbeträgen mit der leßten Zahlung; wird nah der Auszahlung des Darlehens eine Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung getroffen, so beginnt der zehn- tâhrige Zeitraum mit der Vereinbarung.

ie I sfrist darf neun Monate und bei Popos theken, welche die Bank kündigen kann, auch die der Ban geräumte Kündigungsfrist niht überschreiten.

Soweit es nach diesen Vorschriften nicht gestattet ist, das Recht des Schuldners zur Rückzahlung der Hypothek auszu- schließen, darf sih die Bank eine Rückzahlungsprovision oder die Bestellung einer Sicherheit bei der Kündigung nicht aus- bedingen.

G19;

Bei Amortisationshypotheken darf zu Gunsten der Bank ein Kündigungsrecht nicht bedungen werden. Eine Verein= barung, welhe der Bank das Recht einräumt, aus besonderen, in dem Verhalten des Schuldners liegenden Gründen die Nük- zahlung der Popolde! vor der bestimmten Zeit zu verlangen, wird hierdurh nicht berührt. j

Die Jahresleistung des Schuldners darf nur die bedungenen: Zinsen und den Tilgungsbeitrag enthalten.

8 2.

Der Beginn der Amortisation darf für einen zehn Fete nicht übersteigenden Zeitraum hinausgeshoben werden. Jst in.