1831 / 2 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 02 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

G S iti Si ° E auc D G D E E ens R Ä R E R S R E S C R O E R A C A E A E ia E L

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Gothénburg und nun auch hier (durch den Staatsrath Grafen Karl Löwenhjelm) Vereine zux Förderung der M&- ßigkeit (vornehmlih im Trinken) gestiftet worden. Es wurde leich in der ersten Sißung ein Antrag auf gänzliche Ent- altung vom Branntwein für die Mitglieder gemacht, allein îín der Abstimmung fiel die Stimmen-Mehrheit nur für mä- ßigen Gebrauch desselben aus.

Nachdem die gewesene Besaßung des Linienschiffes „„Tap- perheten‘/ ihren Prozeß wider die Béhren Michaelsson und Benedicks verloren, hat dies Haus seine begonnene gericht- lihe Klage wider den Commandeur-Capitain Frhrn. Gyllen- granat fallen lassen.

Deutschland.

Weimar, 28. Dez. Des Großherzogs Königl. Hoheit |

haben den von Sr. Majestät, dem Könige der Franzosen, an Höchstihrem Hofe afkreditirten Königlich Französischen bevollmächtigten Minister, Herrn Grafen Reinhard, Groß- freuz des Königlich Französischen Ordens der Ehrenlegion, Staatsrath 2c. am 11. dieses Monats, Mittags gegen 3 Uhr, in einer besondern Anctritts - Audienz auf Höchstihrem Resi- denz- Schlosse zu empfangen und das Königliche Beglaubi- gungsschreiben entgegen zu nehmen geruhet.

Se. Königl. Hoheit haben dem Wirklichen Geheimera- the und Staats - Minister, Herrn Dr. von Goethe, die gnä- digste Erlaubniß ertheilt, daß von ihm, nah seinem Ermessen, bei der Oberaufsicht über alle unmittelbaren Anstalten für Wissenschaft und Kunst der Herr Hofrath und Leibarzt Dr. Vogel zur Affistenz zugezogen werde.

S ch weiz.

Lausanne, 20. Dez. Der große Rath hat folgenden Beschluß bekannt gemacht: Der große Rath des Kantons Waadt, auf den Vortrag des Staats-Rathes, um dafür zu sorgen, daß der Kanton eine National-Constitution habe, die den Wünschen des Volkes und seinen Bedürfnissen angemefs- sen sey, beschließt: Art. 1. Es wird als Grundsaß festge- seßt, daß eine fonstituirende Versammlung durch die Bürger ernannt werden soll, um eine Constitution zu entwerfen. Art. 2. Der Staats-Rath wird dem großen Rathe die nd- thigen Vorschläge machen, um die Wahlart und dle Bildung dieser konstituirenden Versammlung zu bestimmen, Art. 3. Diese Vorschläge sollen der Prúfung und Berathung des großen Rathes in dieser gegenwärtigen außerordentlichen Winter-Sißung an ‘einem von ihm zu bestimmenden nahen Zeitpunkt vorgelegt werden. Art. 4. Der Staats - Rath ist mit der Vollziehung und Kundmachung dieses Beschlusses beauftragt.

Inland.

Berlin, 1. Jan. Das neueste Amtsbaltt der Königl. Regierung zu Posen enthält nachstehende zwei Befkanntmachun- gen des Herrn Ober-Präsidènten der Provinz: 1) „Des Kö- nigs Majestät haben mit landesväterliher Fürsorge für diese Provinz, mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 27. Sep- tember v. J. eine Surnme von 10,000 Rthlrn. zur Unterstüßung bedürftiger Gemeinden beider Konfessionen im Großherzog- thume Posen bei dem Bau der Elementar: Schulhäuser zu bewilligen und Sich Allerhöchstselbst vorzubehalten geruhet, nach erfolgter Verwendung der gedahten Summe- diese Un- terstÜüßung, nach aaen der deshalb zu formirenden Anträge und nach dem sich zeigenden Bedürfnisse, fortdauern zu lassen. Diese landesvärterliche Unterstüßung koll ohne Unterschied der Konfession nach dem Ta der Gemeinde und nach dem von ihr bewiesenen guten Willen zur Förderung des durch den Schulhausbau zu erreihenden Zweckes verwendet werden. Mögen die Einwohner der Provinz dankbar die Huld Sr. Majestät erkennen, welche durch ein so bedeu- tendes Gnadengeschenk den ärmern Klassen die Erfüllung der Pflicht erleichtert, für die religidse und sittlihe Bildung ih- rer Kinder Sorge zu cragen.“/ 2) „An sämmtliche Herren Landräthe und Magisträte der Provinz Posen: Die Einbe- rufung der Landwehr und der Kriegsreserve hat vielleicht manche Familien durch die Abwesenheit ihrer Ernährer in eine fepr drückende Lage -versebt, und es ist eine dem ehrenvollen

eruf der Staats-Behörden und Kommunal-Vorsteher sehr

entsprechende Pflicht, die einer höheren Bestimmung folgenden

Familien-Väter Hinsichts der Vorsorge für die Zurückbleiben- den- durch Rath und That zu vertreten. Daß diese also kein U LE treffe, daß vielmehr eine geregelte und sichere

dieser Verwendung, die ih, ohue irgend eine Berufung auf

e dle Bedürftigen suche und unterstuse, ist der Zweck.

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geseßliche Bestimmungen, als ein Beweis meines Vertrauens auf die menschenfreundliche Gesinnung der Staäts- und Kommunal-Behörden dieser Provinz zu betrachten bitte. Es wird mir sehr angenehm seyn, von den getroffenen Verfü- gungen Anzeige zu erhalten.‘

Am 24. Dez. 1830 starb hierselbst nach mehrwöchentli- cher Krankheit der Königl. Ober - Land -Forstmeisier Karl Friedrich Wilhelm Wasmuth Freiherr von Winzin- geroda. Derselbe war zu Hasselfelde im Eichsfelde am 21. Juni 1772 geboren. Nachdem er auf den Universitäten zu Rinteln und Marburg von 1788—1791 dem Studium der Kameralwissenschaften und des Forst- und Bergwesens si gewidmet hatte, und nach praktischer Erlernung des Forst- fachs in Veckerhagen bei Kassel, wurde er zuerst am 7. April 1792 zum Hessen - Kasselshen Hof - Junker, dann am 5teu November desselben Jahres zum Assessor beim Berg-Departe- ment ernannt. Im Jahre 1794 erhielt er den Charakter als Jagd - Junker und wurde am 11. September 1795 als Flü- gel - Adjutant des damaligen Erbprinzen, jeßigen Kurfürsten von Hessen, angestellt, welchen er auf mehreren Reisen be- gleitetre. Jm Jahre 1800 nahm Herr von Winzingeroda sei- nen Abschied aus dem Hessischen Dienste, hielt sich von da ab auf seinem im Eichsfelde belegenen Gute auf und wurde nach der im Jahre 1802 erfolgten Vereinigung dieses Landes mit der Preußischen Monarchie am 8ten Nov. 1802 zum Ober-Forstmeister in dem Eichsfeld-Erfurtischen Kammer-De partetnent ernannt. /

Der Tilsiter Friede vereinigte das Eichsfeld mit dem neu geschaffenen Königreich Westphalen, in welhem Herr von Winzingeroda den Posten eines General - Jnspecteurs der Forsten bekleidete. : j

Nach erfolgter Reoccupation der Preußischen Länder am linfen Elbufer wurde derselbe schon am 24. November 1813 von dem Königl, Preußischen Militair - Civil -Gouver- nement zu Halberstadt wiederum als Ober - Forstmeister und Mitglied dexr am leßtgedachten Orte gebildeten Gouverne- ments-Kemmission angestellte, dann am 16. April 1815 als Ober - Land -Forstmeister ins Finanz - Ministerium" berufen, welchem Posten er bis zu seiner lebten Erkrankung unaus- geseßt mit dem musterhaftesten Diensteifer und stets reger umsichtiger Thätigkeit vorgestanden hat. -

Der Verstorbene verband mit einer, durch fast jährliche Bereijungen eines Theils der Landesforsten erworbenen, ge- nauen Kenntniß der Oertlichkeiten gründliche theoretische Kennt- niß der gesammten Forstwissenschaff, deren und der dahin eiu- schlagenden Hülfswissenschaften fortgeseztem Studium er un- auzsgeseßc und mit wahrer Lust und Liebe alle Zeit widmete, welche die Bearbeitung eines ausgedehnten und wichtigen Geschäfts-Departements ihm übrig ließ. Sein richtiger praf-

tischer Blick verbürgte die Nachhaltigkeit der unter seiner Let-

tung und Mitwirkung in mehreren Provinzen ausgeführten Forsi-Abschäßangen ; und während schon die Vorliebe für das Fach, dem er sich von Jugend auf gewidmet hatte, ihn_ von jeder übermäßigen Ansprache der Forsten zurückgehalten ha- ben würde, war niht minder sein pflihtmäßiges Bestreben jederzeit auf die Erzielung des hdöchstmöglichen Ertrags aus diesem Theile des Staats-Eigenthums gerichtet. Selne Hu- manität und Anspruchlosigkeit endlich sicherten ihm auch da die Liebe und Achtung seiner Untergebenen, wo Dienstpflich- ten ihm nicht gestatteten, auf deren Wünsche und Ansichten einzugehen.

Des Königs Majestät geruhten seinen treuen und um- fichtigen Diensteifer im Jahre 1825 durch Verleihung des Rothen Adler-Ordens Zter Klasse, dann im Jahre 1829 durch die des St. Johanniter-Ordens, huldrei,st anzuerkennen ; schon frü- her war ihm im Jahre 1820 von des Kurfürsten von Hessen Königl. Hoheit das Commandeur - Kreuz des Hessischen Lsd- wen-Ordens verliehen. j Ö :

Der - Verstorbene hinterläßt eine Witwe (geborne von Rebow), mit welcher er 35 Jahre in glückliher Ehe lebte, und 4 Kinder, uuter denen der einzige Sohn bereits ‘als Regierungs-Rath zu Mäuster angestellt ift.

„Soxtseh ung. and Schluß des (geftern abgebrochenen)

rrikels aus den Rheinlanden.

_ Aus der bis hierhin durchgeführten Parallel-Schilderung er- giebt sich, unseres Erachtens, in Beziehung auf die beiden verglichenen Regierungen, folgendes Resultat: Napoleon betracy- tete seine Unterthanen, ihre Kräfte und ihr Vermögen tur als das Mittel, um een Zweck, d. h. die Befriedigung seiner Ruhm-

begier, durch die Eroberung cines Welttheils zu erreichen; dic

ar 1 Aa tee e ege C E E i 2 ar M Haide: R s E S E E E T n Sea E I E E E Lu D E a g r e S R B R S R S C T Ta iti 2E e Dn ci R E E 4 H n mitg p E S 4 Zir P E

M Er E E E ch R E E E

reußische Regierung aber hat sich das physische und moralische Be en ihrer Unterthanen zum Zweck geseßt und sieht sich elb| nur als das Mittel an, diesen Zweck nah Kräften zu er- rehen. | i ! : : ‘Nachdem wir nun den Geist der beiden in Rede stehenden Verwaltungen und die daraus entspringenden Folgen und Wir- fungen auf die Verwalteten mit einander verglichen haben, kom- men wir ießt auf den allerwichtigsten Punkt, den wir einer be- sondern BRalo ung vorbehalten haben. Es if derjenige, der am meisten das allgemeine wie das besondere Fnteresse berührt und daher auch zumeist dem dentlichen Urtheil sich ausscbt, den u beurtheilen ein Feder das Recht und auch den Verstand zu aben glaubt, der Stein der Weisen einer jeden Staats-Verwal- tung und der Stein des Anstoßes aller Verwalteten: nämlich dic Steuern. / M Die große Mehraas! der Bevölkerung eines Landes wird ie- des Mal aus Ungebildeten und Kurzsichtigen bestehen, und diese werden immer L seyn, diejenige Regierung die besie zu nen- nen, welche die wenigsten Steuern erhebt. Wenn man nun die- sen Grundsaß als richtig annchmen wollte, so würde dessen An- wendung in dem vorliegenden Falle allerdings sehr zum Nachtheil der jeßigen Regierung ausfallen, denn die Steuern sind icht hô- her, als sie unter der Herrschaft Napoleons waren. Die Unhalt- harkeit dieses Grundsaßes leuchtet aber jedem Denkenden von selbst ein, und der Weitersehende wird bei Zahlung seiner Steuern, sie mögen gering oder bedeutend seyn, auch noch die Forderung an den Staat machen, daß diese Summen wieder zum Nußen und Frommen des Landes verwendet werden. Wozu verwandte aber Napoleon die Revenüen seines Staates? Zu unnöthigen und ungerechten Kriegen! Haben diese Kriege dem Französtschen Staate Nußen gebracht ? Nein gewiß nicht! denn die Steuern in Frankreich sind jeßt, nächst den Englischen, die höchsten in Europa. Wir brauchen hier niht mehr anzuführen, wozu der Preußische Staat seine Revenüen verwendet, denn die- ses erhellt schon hinlänglich aus dem Vorhergehenden, und wir wollen dem Gesagten nux noch Folgendes hinzufügen: Die Staatspapiere der früher hier am Rheine bestehenden Kurfürsten- thümer wurden von der Franzdfischen Regierung nicht aner- kannt, und die Fnhaher derselben waren dadurch den ungerech- testen und drückendsten Verlusten ausgescht. Preußen ader hat diese Papiere wicder anerkannt und verzinst sie nach dem Zins- fuße ihrer Creation. Das Kommunal- Schuldenwesen, welches von der Französischen Regierung gar nicht berücksichtigt wurde, ist von der Preußischen vollkommen geordnet. Jedes Fahr wotrd ein Bedeut-ndes abgetragen, so daß innerhalb 39 Jahren alle Gemeinden schuldenfrei und guch selbst die rúckständigen, zur Französischen Zeit aufgelaufenen, Zinsen bezahlt sind. Baß diese Maaßregeln Geld kosten, begreift sich leicht, aber daß deshalb nicht weniger die Gerechtigkeit und sogar der eigene Vortheil des Landes sie erheischen, wird jedem Denkenden ebensowohl cin- leuchten. Wir möchten demnach als Resultat des Gesagten an jeden rechtlichen und vernünftigen Mann die Frage stellen: Willst du, wenn deine Mittel es erlauben, lieber cine größere Summe zu einem gerechten und nüßlichen Zwoeck, oder eine klet- nere zu einem ungerehten und sogar bösen Zweck bezahlen? Aber auch“ die Beantwortung dieser Frage wird die Sache noch nicht hinlänglich auftlären; denn der bloße Umstand, daß die Totalsumme der Steuern hdher ist, beweist noch nicht , daß die Aufbringung derselben für die Besteuerten drückender sey. Es bleiben daher noch die Erwerbszweige der Steuerzahlenden und deren gróßere oder mindere Bedeutsamkeit während dek beiden în Rede stehenden Zeiträume zu erwägen. Ohne uns indessen in eine spezielle Untersuchung derselben einzulassen, dürfen -roîr wohl im Allgemeinen mit völliger Gewißheit behaupten; daß Handel und Gewerbe P AN weit blühender sind, als se zur Französischen Zeit waren. Die bedeutenden und gut bezahlten Dikasterien in fast allen Städten, die zahlreichen Garnisonen gut besoldeter Truppen, die schr bedeutenden Kasernen - und Festungs-Bauten, welche geschchen sind, in Verbindung mit vielen andern döffent- lichen Bauten, welche noch immer im Werke sind, die Konkur- renz, welche der Ruhm der Universität Bonn nach sich zieht, die Anzahl der reisenden Ausländer, welche länger als die Ae des Jahres den Strom und die Landstraßen bedecken, alles die- ses wirft darauf hin, den Verkehr zu beleben und neue Erwerbs- gweige zu erdfnen. Unter der Franzbsischen E zur Zeit der ewigen Kriege, reiste Niemand, den nicht die nothroendigsten Geschäfte dazu zwangen. Man sah keine andere Truppen , als durchmarschirende, die, anstatt Nahrung zu bringen, durch bestän- dige Einquartierung den Bewohnern zur Last fielen. Fn man- chen Städten, wo sich jeßt der lebendigste Verkehr regt, wuchs damals das Gras în den Straßen. Dies ift wrodetlich wahr. Manche Gegenden der Rheinprovinzen, deren Hauptnahrungs- zweig im Weinbau besteht, fingen zu jener Zeit an, zu verarmen, weit ihr Produkt mit den bessern Französischen Weinen die Kon- furreiz nicht halten konnte; aber eben diese Gegenden sind jebt, durch die Vereinigung mit einem-Staate, in dessen übrigen Pro- vinzen kein Wein gebaut wird, schr blühend geworden. Aus dem Gesagten ergiebt sich nun wohl hinlänglich, daß die Erwerbs- zweige der Rheinlande einträgliher geworden sind, und daher 9hne grdßere Bedrückung eine gulsere, Vesedeig möglich ge- worden ist. Außerdem scheint uns in dieser Beziehung noch der Umstand von großer Wichtigkeit , daß nämlich zur Französischen Zeit wegen des Kontinental - Systems die auch deu geringsten Klasseit zum Bedürfniß gewordenen Kolonial-Waaren, {o wie die

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zur Bekleidung nothwendigen Stoffe, das vier- und sehsfache von dem kosteten, was sie sept koften, und es möchte wohl nicht unwahrscheinlich seyn, daß das Plus der jehigen Steuern gegeit die früheren noch nicht die Summe erreicht, welche durch die Zen Preise dieser Gegenstände dem Lande jet erspart Werden.

Um nicht mißversianden zu werden, bemerken wir indessen noch , daß es durchaus nicht unsere Absicht is, behaupten zu wollen, daß die jeßigen Steuern nicht eben so empfunden wür- den, als die früheren Französischen. Wir haben nur den irrigen Grundsaß zu bekämpfen uns bemüht, der, wegen der größern Suinmen der aufzubringenden Steuern, auch den größern Druck derselben als etwas Gewisses vorausseßt, und zeigen wollen, daß die Preußische Regierung, im Gegensaß der berei Franzôst- schen, dic erhobenen Steuern wenigstens zum Guten und zum eigenen Nußen des Landes wieder verwendet.

Die bis hierhin durchgeführte Vergleichung findet aber keitte Anwendung auf das jet in Frankreich bestehende Steuer-System, denn seit dec Restauration, nachdem Napoleon aufgehört hatte, die fast in allen Ländern Europa’s zusammengeraubten Schäße zu Ee Zwecken zu verwenden, sind dort die Steuern #9 bedeutend gestiegen, daß sie fast "das Doppelte unserer jeßigen Abgaben erreihen. Die Wahrheit dieser Behauptung ergiebt fich aus folgenden Zahlen, entlehnt aus Hassels _genealogisch - historisch - figtistischera Almanach für 1829 : Fn Franktceich bringen nämlich 32,058,741 Einwohner eine Staats-Revenúc von 915,423,342 Fr. auf, während in Preußen eine Staats - Einnaÿme von 187,590,900 Fr. von 12,415,952 Einwohnern aufgebracht roird. Dividirt man nun diese Staats- Einnahme durch die Zahl der Einwohner, so fallen in Frank- reich auf jeden Kopf 2532 Fr., während in Preußen das Fndivi- duum nur 157: Fr. zu zahlen braucht. Noch mehr zum Vor- theil für Preußen fstetit sich diese Vergleichung heraus in Mal- chus Handbuch der Finanz-Wissenschaft und Ftnanz-Verwaltung (Stuttgart 1559). Nach diesem Werke kommt in Frankreich auf jedes Jndividuum eine jährliche Abgabe von 13 Gulden 25 Kreu- zern, während in Preußen der Kopf nur 6 Gulden 5 Kreuzer be- zahlt. Auch läßt fich in Preußen , ungeachtet daß die Steuertt nur die Hälfte der Französtschen betragen, doch für die Zukunft noch weit eher eine Crmäftgung derselben erwarten, als in Frank- reich, und zwar aus dem Grunde, weil die Preußischen Staats= Schulden weit eher getilgt scyn können, als die Französischen. Nach Malchus beträzt die Preußische Staats-Schuld 324,027,161 Gulden, wovon also auf jedes Fndividuum 26 Gulden fallen, während von der Französtschen Staats-Schuld zu 2,116,820,900 700 S der Antheil eines jeden Kopfes sich auf 66 Gulden be- auft.

Wir überlassen es nun dem Urtheil eines jeden Lesers, sich aus diesen Zusammensielungen die Frage selbs zu beantworten, ob es vortheilhafter sey, ein Französischer oder ein Preußischer Unterthan zu seyn?

Wir haben uns bis hierhin bemüht, dem Leser eine Aufélä- rung darüber zu geben, welche oon beiden Regierungen den Rhein- landen grdßere Vortheile gewährt hade und mithin die wünschens= werthere sey; bevor wir schliefien, sey es uns aber erlaubt, die in Rede ftehende Frage auch noch aus einem andern, edlern und

| hdhern Gesichtspunkte zu belcuchten, nämlih aus dem des Pa-

triotismus: So lange die Deutschen einen National - Charakter, eine Geschichte, eine Sprache und eine Literatur haben, wer- den sie auch eine Nation bleiben, und. würde das schône, große, reiche und mächtige Deutschland, das Herz von Europa, auch noch in weit mehr kleine Staaten zersplittert. Von hier gus wurde der zwdlfhundertiährige Römische Koloß zertrümmert; von hier aus wurden Jtalien, Gallien, Britagnieri , Spanien und sogar Afrika erovert, und das Longobardische Lehnjystem, cin Deutsches Fnstitut, über den ganzen Occident verbreitet. Faf alle Länder Europa’s haben die Deutsche Kraft erfahren, Deutschland selbs| aber, mit Ausnahme des ephemeren Zeitrgu- mes, wo Napoleon scin mächtiges Scepter \chwang, | hat noch niemals fremde Fesseln getragen. Fas alle Sprachen des gebildeten Europa’'s tragen den Stempel früherer Knecht- schaft an si; wir aber reden cine=Ursprache, die noch durch ket nen Einflaß ciner Fremdhereschaft verunstaltet ist. Die Deutsche Geschichte zcigt uns so unendlich viel Großes und: Herrliches, daß wir mit vollem Rechte auf unser Vaterland stolz fcyn dür= fen. Dèér Deutsche: Nattonal- Charakter, die goldene Mitte hal- tend zwischen dem enthusiastischen Leichtsinn und dem indolen- ten Pblegma, in Verbindung mit der aus ihm entspringenden, nicht zu ermúdenden Ausdauer in geistigen und körperlichen An- ftrengungen, scheint mehr, als der Charakter irgend einer andern Nation, geeignet , die schwierige Aufgabe zu: lôsen,” die der Schdpfer jedem Menschen dadurch gescht hat, daß er ihn gebo- ren werden ließ. Mit Bewunderung erfüllt der Deutsche ‘For- shungsgeist, der die Tiefen der Erde durchgrübelt und die Ra- tur in ihrer geheimsten Werkstatt belauscht. Die Gelehrten in Frankreih und England mdgen eben so gelehrt seyn, als ‘die unsrigen , aber nirgend ist die V NEE Es Bildung \o volks- thümlich, als in Deutschland. Man hdrt e von Franzosen, selbst von Männern, die in hohem Grade gebildet sind, Aecuße- rungen lgut werden, die von einer solchen Unwissenheit jeu en, daß der Deutsche in ihrer Seele darüber errdthet. Es ist nicht

« möglich, daß ein Deutscher, dèr die Geschichte und Literatur f - e.

nes Vaterlandes kennt, undeutsche Ge ANUREEN haben so Die wenigen , bei denen dies der Fall seyn möchte, sind entwe-