1831 / 9 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Corps von Sr. Majestät den Befehl erhalten haben , schon am 7. Januar in jener Stadt versammelt zu seyn.

Der General der Polnischen Kavallerie, Herzog Adam von Würtemberg, welcher seine Entlassung beim Diktator ge- nommen hat, ist bei der Russischen Armee angelangt.

Am 1senu d. ist der Diktator nah Modlin gereist, ut die dortigen Festungsarbeiten zu besichtigen.

Eingegangenen Nachrichten aus den Provinzial-Städten zufolge jollten in Lublin die Obersten Jaraczewsfi und Oborsfi mehrere Corps Krakusen, und in den Bezirken von Stopnicy und Miechow Valerius Wielogloski ein Corps so- genannter s{warzer Krakusen organisiren; im Augustowschen soll sich ein Kavallerie- Regiment und in Lowicz ein Corps reitender Jäger bilden. »W

Ueber die Organisation der mobilen Garde hat der Dik- tator, auf Vorstellung des Nactional-Conseils, cine Verordnung folgenden Jnhalts erla}sen : 1) Die Bataillone der beweglichen Garde werden aus dem Bataillons\tab und 4 Compagnieen,

eine jede zu 2 Pelotons, bestehen. 2) Besoldet find im Ba-

taillonsstab der Befehlshaber, ein Seconde-Lieutenant als Ad- jutant und ein Arzt, in jeder Compagnie 1 Capitain, {1 Lieu- tenant und 2 Seconde-Lieutenants, und außerdem im ganzen Bataillon 48 Unteroffiziere, 8 Tambours und 250 Gemeine ; alle besoldete Militairs sind solche, welche die Kriegs - Kom- mission zu den Bataillonen kommandirt; die Gemeinen, Tam- bours und Unteroffiziere erhalten denselven Sold, als die Li- nlentruppen, die Aerzte, Seconde-Lieutenants und Lieutenants die Hâlfte und die Capitains und Bataillons-Chefs den drit- ten Theil desselben. 3) Der Bestand der Compagnie \oll, fo weit es mit den örtlichen Umständen vereinbar ist, den vierten Theil des Bataillons ausmachen. 4) Das Scandquartier des Ba- taillonsstabes wird vom Wojewod]chafts-Befehlshaber, wo môg- lich im Mittelpunkt des Bataillons-Reviers, bestimmt werden. 5) Von dem Tage an, wo sich die Offiziere in den ihnen an- befohlenen Orten versammeln, bis zu dem Augenbli, wo die beweglichen Bataillone auf den Etat der Regierungs-Kriegs- Kommission zu stehen kommen, wird ihnen der Sold aus dem Fonds der freiwillig von den Bürgern dargebrachten oder noch darzubringenden Gaben gezahlt; die Regierungs - Kom- mission des Junern hat darüber mit den Wojewodschafts- Räthen Rück)prache zu nehmen, Diejenigen Militairs jedoch, welche eine Peustion oder irgend eine andere Besoldung aus Staats- Kassen beziehen, haben nur dann Anspruch auf den oben näher bezeihneten Sold, wenn ihre Pensionen oder Be- soldungen demselben nicht gleichkommen, und zwar wird in diesem Fall die Regierungs-Kommission des Jnnern über den ihnen noch zu bewilligenden Zuschuß entscheiden. Offiziere, welche sich aus eigenen Mitteln erhalten können und auf den Sold Verzicht leisten, haben dies durch Vermittelung des Bataillons- Chefs and Wojewodschafts-Befehlshabers der Wojewod\chafts- Kommission innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. 6) Zu diesen Bataillo- nen liefern die Wojewodschafts-Komnissionen den ten Theil des Gesammtbetrages der beweglichen Garde der Wojewodschaft, und die Stadt Warschau 500 Köpfe. Bei der Auswahl der Mannschaften soll besonders auf jolche Rücksicht genommen werden, die sich durch physische und moralische Kraft aus- zeichtien , feine Familie haben, feiner Wirthschaft vorstehen und, wo möglich, mit eigenem Gewehr versehen sind. Ferner sollen die Wojewodschafts - Räthe dafür sorgen, daß an den Orten, wo sich die Garden zur Musterung versammeln, hin- reichende Lebensmittel für sie vorhanden sind. 7) Die: Bil- dung der Kurpen-Bataillone entspricht derjenigen der be- weglichen Garde. Auch der ihnen zu bewilligende Sold und Unterhalt ist dem der Garde-Bataiilone gleich. Die Vollzie- hung dieser Verordnung is der Regierungs - Kommission des Innern und des Krieges anbefohlen.

Die hiesigen Blätter enthalten jebt täglich eine Menge raisonnirender Artikel, theils mit den eigenen Unter-.

schriften der Verfasser versehen, theils als „„Cingesandt‘/ be? |

zeichnet, in welchen sih nicht bloß entgegengeseßle Ansichten und Meinungen, sondern auch im Ganzen überall Unzufrie- denheit mit der gegenwärtigen Regierung und innere Ver- wirrung aussprehen. So liest man in der Polnischen Staats-Zeitung in einer und derselben Nummer auf der einen Seite Folgendes : ¿Der Diftator ist dur den Willen des Volks gewählt, und ihm zur Seite steht eine höchste Na- tional-Behörde ; Alles muß sich daher in ihnen vereinigen, und ihr Wille ist der Yynsrige; denn einen andern dürfen wir weder haben noch anerkennen,“ und auf der an- deren heißt“ es: „Die eiserne- Hand, mit welcher der

Difktatôr ausgerüstet | lag niht in d - der Nation. Ale s 3 cht in den Wünschen

Alle Regierungs - Befehle werden von Seiten der Nation'mit der größten Bereitwilligkeit vollzogen. Es

Seiten der Behörde mit demselben Eifer, mit derselbe Schnelligkeit und zugleich genügend, Mitt j B mit T kenntniß getroffen und zur Vollziehung gebracht werden 2 Zu Ernennung der Civil- und Militair - Behörden bedurfte es feiner unumschränkten Diktatur. Die Gewalt des con- stitutionnellen Königs war dazu hinreichend. Die Dikta-

môglih begreifen fönnen; es stußt, fombinirt und folgert, oder vielmehr Europa wird glauben und sagen, wo eine Wir- fung ist, müsse auch eine Ursache seyn, und wenn die Polen aljo eine unumschränkte Diftatur einführten , so. mußten sie überzeugt seyn, daß wichtige, entscheidende Veraulassungen dazu vorhanden wären, oder, was dasselbe ist, die Polen hát- ten jeßt wie früher Spaltungen, Factionen und Stürme un- ter sich vorausgesehen und seyen daher zu diesem außeror- dentlichen zurückschreckenden Mittel genöthigt worden.‘ n dem)elben Blatte befindet sih ein im Namen der

darüber geführt wird daß dieselbe vom Dienste in der Na- tional - Garde ausgeschlossen worden, aber doch denselben

mit Geld bezahlen solle. Diese Verordnung, heißt es da- kin, vertrage nich nicht mit der vorgeblichen Freisinnigfeir der neuen Regierung; denn ihr Juhalt zeige, daß man die Stimme der Menschlichkeic uicht gehört habe; man sehe vielmehr dar- aus, daß der Egoismus unter den Polen zu Hause sey. Auch enthále dieje Zeitung folgenden, Angelika N. unter- Mitt ied Artikel: „Man fordert uns auf, ein Regiment (mazonen zu bilden. Gern bringen wir unsere Dienste dar für Kranke und Verwundete in den Hospitälern ; aber uns zu uniformireno, zu bewaffnen und zu fämpfen, das ziemt nicht dem Charakter und der Bestimmung unseres Geschlechts. Die an uns ergangenen Aufforderungeu fönnen wir also nur als einen Scherz betrachten, welchen unser Geschlecht nicht verdient.“ Jn einem Artikel der War schauer Zeitung werden die Polen ermahnt, sich nicht mit Rangstreitigkeiten und äußerem Prunk zu befassen. Der Kurier enthält einen voin Senator Nakwaski verfaßten Aufsaß, worin es

heißt: „„Gestehen wir offen, daß das nothwendi ste Element der bürgerlichen Gesellschaft, die Dimane uns fehlt. Jn einem andern Artikel desselben Blattes wird Beschwerde darüber geführt, daß die Bürger zögern, freiwillige Opfer darzubringen, und in Lauheit und Lässigkeit erst die Befehle der Regierung abwarten ; diese leßteren wiederum seyen oft schwer zu vollziehen, weil die folgenden immer den früheren T E L

| er Municipal-Rath benachrichtigt die Bewohner der Stadt Warschau und der Vorstadt De daß Lea Zten Januar an im Einnahme-Bureau der Schak - Abgaben das jogenannte geistliche und weltlihe Opfer, die Quartian- und Frohn-Abgabe sür die erste Rate, so wie das Subsidium charitativum für das ganze Jahr 1831, erhoben wird, und ermahnt die Steuerpflichtigen zur Pünktlichkeit der Entrich- tuug. Von derselben Behörde werden alle Handeltreibende und Professionisten, welche die zur Ausrüstung und Beklei- dung der noch nachträglich von Warschau zu stellenden Jn- fanterie und Kavallerie nôthigen Artikel zu liefern ‘sich an- hetischig machen wollen, aufgefordert, ihre Meldung deshalb auf dem Rathhaus im Bureau des Municipal - Raths eíin- zureichen.

Nachdem die General - Profkuratur schon beschlossen hatte, die Zahl ihrer Beamten der allgemein vorgenommenen Ersparniß wegen, bedeutend zu vermindern, wurde ihr von dem Rath Sylvester Celinsfki der Vorschlag gemacht, daß alle Beamte, welche in ihren Stellen verbleiben sollten, ihr Gehalt mit den zu Entlassenden theilen sollten," jo daß Kel- ner ganz jenes Ausfommens beraubt würde.

fragt sih nur, ob diese Befehle, Pläne, Verfügungen von

Weil es jeßt schwierig sey, zu erfahrên, in welcher Buck 5 handlung eine jede Schrift herausfomme, fordert die Biblio- thek der Gesellschafc der Literaturfreunde die Autoreù und Herausgeber auf, von ihren Werken derselben jedesmal ein Exemplar zuzusenden.

Die patriotishen Klubs in der Hauptstadt fahren noch immer fort, ihre Sißbungen zu halten, in welchen theils ge- sprochen, theils gesungen wird. (#7

Franfkreidq.

Pairs-Kammer. Jn der Sibung vom 30. Dez, beschäftigte die Kammer sich zunächst mit dem Geseß-Entwurfe über die außerordentlichen Zuschüsse für das laufende Jahr. Ein einziger Redúer, der Marquis v. Marbois, ließ sich darüber, und zwar gegen den Entwurf, vernehmen. Nach einer Erwiederung Seitens des See- Ministers, worin derselbe einige Aufschlússe úber den Krieg in Madagaskar gegen die Owahs, den der vorige. Redner als unangemessen

tur (s eine Wirkung ohne Ursache. Europa wird dies un-

Jsraelitishen Bevölkerung eingesandter Aufsaß, worin Klage

- nehmste P

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geschildert hatte, berührte, wurde der Geseh-Entwurf mit 81 gegen 4 Stimmen angenommen. Es begannen hierauf die Berathungen über den Rechnungs - Abschluß von 1828. Nur der 1lte und 12te Artikel, wonach das Budget genauer als bisher spezifizirt und fein Kapitel mehr durch ein anderes über- tragen werden -soll, veranlaßte eine Debatte zwishen dem Grafen Roy und dem See-Minister. Ersterer wider- seßte sich jener Bestimmung, indem danach einerseits die Ver- waltung gleichsam in die Kammern. verseßt, andrerseits aber manche nübliche Ausgabe, die bisher aus einem etwanigen Ueberschusse hätte bestritten werden können, gänzlich un- terbleiben würde. Die gedachten beiden Artikel wurden nichtsdestoweniger angenommen. Jn diesem Geseß-Entwurfe war es, wo die Deputirten - Kammer eine von der Pairs- Kammer früher gestrichene Bestimmung wieder in Anja6 gebracht Hatte, nämlich diejenige, wonach die seit dem 1sten Januar 18328 bewilligten Pensionen einer Revision unter- worfen und geeigneten Falls aus dem großen Buche der öôf- fentlihen Schuld gestrichen werden sollen. (S. Nr. 334 der vorjährigen Staats - Zeitung.) Als jeßt diese Bestimmung, die den 16ten Artikel des Geseß-Entwurfes bildet, aufs neue in der Pairs-Kammer zur Sprache fam, verlangte der Vi- comte Dubouchage das Wort und äußerte: „Jch will nur die Bemerkung machen , daß dieser Artikel dieselbe Maaßre- gel enthält, die wir bereits vor einem Monate verworfen haben. Jch glaubte, daß diejenigen Pairs, die damals wi- der diese Maaßregel auftraten , sich auch heute dagegen erhe- ben würden. Jch weiß nicht, in wie weit es uns ziemt, uns auf diese Weise mit uns selbst in Widerspruch zu bringen. Diese Bemerkung hatte indeß feine weitere Folge ; der Arti- fel wurde angenommen, und der ganze Geseß-Entwurf ging zuleßt mit 73 gegen 17 Stimmen durch.

Deputirten-Kammer. Sißung vom 30. Dez. (Nachtrag.) Auf die in dieser Sißkung von Hrn. Mauguin an die Minister gerichteten Fragen, namentlih ob die vier großen Mächte das Princip der Nicht - Einmischung in der- selben Weise wie Frankreich verständen, erwiederte der Pr ä- sident des Minister-Rathes: ¡Jh verhehle es der Kammer nicht, daß wir durch die von dieser Redaerbühne herab an uns erlassenen Aufforderungen oftmals in Verlegen- heit gerathen. Der vorige ehrenwerthe Redner muß einse- hen, daß das Ministerium auf seine Fragen nicht antworten fann, und es scheint mir daher mindestens tadelnswerth, der Kammer durch die Aufstellung derselben ihre Zeit zu verkür- zen. Jch glaubte mich neulich über unsere innere und äu- ßere Politif genügend ausgesprochen zu haben. Was die leßtere betrifft, so erflärte ich, daß das Princip der Nicht- Einmischung von uns aufgestellt worden sey. Das Prin- cip der Nicht - Einmischung ist aber nicht das Prin- ecip der Propaganda. Wir wollen, daß man unsere Rechte ehre, wie wir die der übrigen Mächte ehren. (Beifall.) Es “handelt sich hier um zweierlei Grund- fáße: den Grundfaß der Nichteinmischung und den der Ero- berung. Der eïstere hat bereits seine Früchte getragen, in- dem die Anerkennung Belgiens durch die fünf großen Mächte daraus hervorgegangen ist. Was die in dieser Beziehung an- geknüpften Unterhandlungen betrifft, so sind die an uns ge- richteten Fragen mindestens unvorsichtig, und ich werde daher die Zurückhaltung des Ministers der auswärtigen Angelegen- heiten, der hierüber bereits gesagt hat, was sich irgend sagen ließ , nachahmen, Eine andere Frage ist die der Eroberung ; es {merzt mich, daß man sie zur Sprache gebracht hat, weil sie auf den inneren Zustand Frankreichs einen nachthei- ligen Eindruck machen kann. Allerdings haben wir im Jahre 1814 viele Trübsale erfahren, an die man jeßt mir einem bitteren Gefühle erinnert; aber die einzige Frage, um die es fih handelt, ist folgende: Muß Frankreich den Frieden dem Kriege, oder diesen jenem vorzichen? Jn dieser Beziehung erfläre ih nun aber, daß, wenn Frankreich sich den Frie- den unbeschadet seiner Würde und seiner Rechte erhalten

_fann, es, meiner Meinung nach, sih nit in einen Krieg

einlassen darf. Ohne Zweifel wird die Regierung ihre eigene Würde nicht dem Bedürfnisse der Erhaltung des Friedens zum Opfer bringen; wir haben alle Mittel, -den Krieg zu führen, und würden ihn, wenn es dahin ‘käme, ohne Zweifel auch siegreih führen. Aber ich wiederhole es: unsre vor-

Sie kennen die bedrängte Lage des Landes; Sie wissen, daß zwei große Ursachen dazu beigetragen haben. Jede Revolu- tion lágt cine gewisse Gährung der Gemüther, Besorgniß und Argwohn - zurück. Darum leidet der Handel, darum ziehen die Kapitalisten sich zuruck, darum find die Arbei- ter geschäftslos. Frankreih glaubte einen Augenblick, daß

- seine Zukunft ungewiß sey; jest, wo es vom Gegentheil

überzeugt ist, wird auch das Vertrauen allmälig zurúcf- fehren. Die beiden großen Ursachen, deren ih gedacht, wa- ren Besorgniß vor dem Kriege und Besorgniß vor einem großen Prozesse. Hätte Frankreich einen gerehten Krieg zu führen, so würden sich freilich auch stets die Mittel dazu finden, aber die Gesinnungen des Auslandes versprechen uns den Frieden; wenn Frankreich sih den úbrigen Mächten bei- gesellt, so ge}chteht es aus feinem anderen Grunde, als weil diese seine Unabhängigkeit anerkannt haben, und weil das wahre Jnteresse der Völker solches erheischt. Offener kann ih mich unmögli aussprechen. Jch glaube nicht, daß Frank- reich an Eroberungen denfen , sondern daß das Glück und die Ruhe des Landes sein alleiniges Ziel seyn músse. Dies ist meine Meinung; is es nicht auch die des Landes, so sind wir | niht werth, es zu“ regieren.“ Jun der Rede. womit der Minister des Junnern an diesem Tage den neuen Wahlgeseß - Entwurf vorlegte, äußerte der- selbe unter Anderm: „Die Ausdehnung der Wahlfähigkeit ist cine Folge unserer neuen Charte, denn diese hatte sle verheißen. Es hat uns der Natur der Dinge und unserer Regierungsform angemessen geschienen, der größtmöglichsten Anzahl von Bürgern die politishen Rechte, worauf sie An- spruch machen können, zu bewilligen, Wir haben daher die Wahl - Befugnisse allen denen übektragen, die das Leben und die Kraft der Gesellschaft ausmachen, der Ackerbau und Gewerbetreibenden Klasse, dem Grundbesize und der Intelligenz. *) Eigenthum und Einsichten sind also die beiden Bedingungen, die wir im Allgemeinen zur Ausúbung des Wahlrechts aufgestellt haben. Nachdem wir uns über diese Theorie einmal geeinigt hatten, konnte die Anwendung derselben uns nicht schwer seyn. Als Grundlage haben wir angenommen, daß es fünftig doppelt so viel Wäh- ler geben solle, als in die am 16. Nov. d. J. geschlossenen Listen eingetragen worden sind, und diese Listen sind zufällig gerade die stärfsten, die es bisher noch gegeben hat. Wir er- halten durch diese Einrichtung, wonach kein Minimum des Wahl-Census festgestellt wird, den großen Vortheil, daß jedé Provinz nah Maaßgabe ihres mehr oder minder großen Reichthums repräsentirt wird. So wird z. B. der Bewoh- ner der niedern Alpen, der im relativen Sinne eben so reich in seinem Departement als der Bewohner des Nordens bei sich ist, künftig auch ein Mitglied des Wahl - Körpers seyn, wenn gleich er zu den Staatslasten niht in demselben Maße, als dieser , beiträge. Nach dieser Ausdehnung der Wahl-Be- fugnisse wird man unser Wahl-System nicht ferner als ari- stofcatisch bezeichnen können ; wenn anders man nicht entschieden geneigt ist, sich ferner eines Wortes zu bedienen , das aus unserer Sprache ausgemerzt ist. Aber eine Regierung, die aus den Fortschritten der Civilisation hervorgegangen, war es der Jntelligenz schuldig, auch sie mit zu den politischen Rech- ten zu berufen, Als Bürgschaft verlangt das Geseß bloß, daß z. B. der Rechts-Doktor oder Licentiat schon eine. ge- wisse Anzahl von Jahren in dem Bezirke wohne, wo er als Wähler auftritt. Aus dem Gesamnit- Juhalte der Bestim- mungen des Gesebes ergiebt sich eine Wähler - Masse, deren Betrag die Freunde unserer politischen Ausbildung nicht ver- nehmen werden, ohne unseren Absichten Gerechtigkeit wider- fahren zu lassen; denn sie übersteigt die Zahl 200,000. Nachdem das Geseß über die Wahlfähigkeit entschieden, hatte es noch úber die Wählbarkeit zu entscheiden. Wir sind der Meinung gewesen, daß man hier ein anderes System als dort befolgen müsse, indem von dem Deputirten umfassen- dere Kenntnisse von dem ganzen Zustande des Departe- ments, als von dem Wähler, der häufig nur die örtli: chen Interessen wahrnimmt, verlangt werden. _Es hat uns daher geschienen, daß das Erforderniß eines hdhern

*) Außer den Hdchsibesteuerten sollen nämlich auch noch die ate leder bes General-Conseils, so wie die Maires und Adjunk=- ten în Städten von mehr als 4000 Einwohnern ; die Mitglieder und Korrespondenten des Fnstituts- und sonstiger gelehrten Ge-

fliht ist, uns den Frieden zu erhalten. Dies ist unsre Politif, Und ich gestehe frei, daß ich nicht besorge, da- durch. den fremden Mächten das Recht einzuräumen, ihre Ansprüche an uns zu erhöhen. Lassen Sie uns Frankreich im Innern so einrichten, wie es eingerichtet seyn muß, lassen Sie uns gerecht und weise seyn, dies ist das beste Mittel, unsern Rechten auch im Auslande Achtung zu vetschaffen.

ellschaften; die Dffiziere der Land- und Scemacht, wenn sie eine

enston von mindeslens 1200 Fr. N und 3 Jahre lang thren Wohnsiß am Orte haben; die Doktoren der Rechts-, me= dizinischen und wissenschaftlichen Fakultäten, wenn sie 3 Fahre am Orte ansässig find, so wie die Rechts-Licentiaten, wenn se nach Maaßgabe {bre mehreren oder mindern Beschäftigung 3 oder

10 Zahre am Orte wohnen, im Genusse des Wahlrechts seyn.