1831 / 14 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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5 starben; am 20steti erkranïte Niemand. Vom .20sten bis zum 22sten erfrankten 4 Personen und 5 starben ; es blieben an’ leßterem Tage mithin 4 Kranke übriz, von denen sih 2 in der Genesung befanden. Ja der Umzaebüung von Odessa zeigt sich die Cholera nur {wach und läßt an manchen Or-

ten augenscheinlich nach.

D o Cn.

Warschau, 10. Jan. Die hiesigen Blätter ent- halten Folgendes unter der Rubrik: „Amtliche Nachrichten“ : ¡Am 7ten d. M. frúß um 3 Uhr fam der vom Diktator nach ‘Petersburg abgejandte Oberst-Lieutenant Wylezynski wieder hier an und brachte Depeschen mit, die an den frú- heren Präsidenten des Administrations-Rathes, Hrn. Sobo- lewsfi, gerichtet sind und die unverzügliche Rückkehr des Hrn. Jeziersfi, eines der Mitglieder der Deputation, anzeigeti. Hierauf hat der Diktator noch an demselben Tage folgendes Ausschreiben erlassen : „, „Allen insgesammt und Jedem ins- besondere, den es angeht, wird hierdurch zu wissen gethan : IÎn. Folge der dringenden Nothwendigkeit, daß sich die Volés- Nepräjeuntauten über die weiteren Mittel berathen, die Na- tional - Existenz ‘zu sichern und die zu diesem Zweck nöthigen Vorkehrungen zu tressen, werden fraft des Artikels 6. der Reichstags - Verordnung vom 20. Dez. v. J. und auf Vor- stellung des National-Conseils beide Reichstags. Kammern auf den 17ten d. M. nach Warschau zusammenberufen. Sobald die Senatoren, Land-Boten und Deputirten versammelic scyn werden, wird der Difrator den Eröffuungs-Tag bestimmen.“ ‘“ Die Allgemeine Staats-Zeitung fügt dieser Nachricht noch hinzu, daß der Oberst-Lieutenant Wylezynsk; an der Russischen Gränze von einer Bedeckung in Empfang genom- men und von dieser uach Petersburg und wieder zurück be- gleitet worden. Dasselbe Blatr enthält die Proclamation des: Kaisers vom 24. Dez. vorigen Jahres.

Nachdem der Diftator von Modlin wieder hierher zu- rücgekehrt is, hat derselbe durch einen Tages - Befehl vom Aten d. den Eifer aller an den Befestigungen jener Festung arbeitenden Offiziere belobt, da er die Festungswerke [chon Über Erwarten vorgerückt gefunden habe. Durch cinen an- dern Tages: Befehl vou demselben Datum ernenut derselbe den bisherigen Commandeur des Kädeéiten-Corps in Kalisch, Brigade: General Ignaz Mycielsfi, zum Kommandanten der Festung Modlin, so wie zum Unter- Kominandanten dersel- ben den Geieral-Quartiermeister Oberst-Lieutenant Albrecht Chrzanowsfi, ferner den bisherigen Kommandanten dieser Festung, Brigade - General Kasimir Malachoroski, zum Befehlshaber der zweiten Brigade der ersten Jufante- rie-Division, an die Stelle des Generals Pawlowsfki. Zum Capitain der vom Diktator - auserwählten Abthei- lung der Ehrengarde ist Zeno Niemojewski ernannt wor- den, zum srellvertretenden General - Jutendanten des Krie- ges der Staatsrath Joseph Morawskti, und zum Befehls- haber der Chrengarde der Oberst-Lieutenant Peter Lagowski

Der Warschauer Zeitung zufolge - beabsichtigt der Diktator das stehende Heer bis auf 100,000 Mann Änfanu- terie und 20,000 Mann Kavallerie zu vermehren, wovon die Regierungs - Kommission der Finanzen schon benachrichrigt worden isi. Zu dem nachträglih von der Stadr Warschau zu stellenden Truppen-Kontingent von 2400 Maun zu Fuß und 480 Mann zu Pferde werden noch Freiwillige durch den 2Nuni- cipalrath aufgefordert, sih anf dem Rathhause zu melden. Die Professoren der verschiedenen Warschauer Schulen sol- len ein Jngenieur - und Artillerie-Cocps der National-Garde in der Hauptsiadt bilden. Diejenigen Offiziere jeder Waffengattung, welche bis.je6t noch feine Bestimmung erhalten haben, werden von dem Gouverneur dec Stadt Warschau, General ch4 oyczynsfi, aufgefordert, sich sogleich bei der Regierungs: Kommission des e zu meldea, von welcher sie weitere Befehle empfan- gen sollen.

Nach hiesigen Blättern soll Herr Kniasewicz zum Ober ¿Befehl über die National-Garde im ganzen Umfange des Königreichs Polen berufen werden.

Um den öffentlichen Beamten, welche aus dem Civil- in dea Militairdienst übergehen , ihre Ausrüstung zu erlelch- tern, hat das National - Conseil der Regierungs - Kommission

der Finanzen aufgetragen, - ihnen, sobald sie sich über ihr

Eintreten unter die Truppen gehörig legitimiren, das etats- mäßige. Gehalt für den Monat Dezember ohne Abzug eines Drittheils auszuzahlen.

Am 6ten wollce man den Aufenthaltsort des eheimali- gen Vice-Präsidenten Lubowidzfi in einem hiesigen Kloster entdeckt haben; leßtercs wurde um-:ingt und die genauste Nachsuchung gehalten; aber man fand nur scine Gattin und Kinder.

Der Französische General Lallemand wird, wie hiesige Blätter melden, in der Hauptstadt erwartet. Auch heißt es, daß die Generale Regnier und Pelletier, Lebterer ehe- maliger Artillerie - General, zur Zeit des Herzogthums War - schau, hier anfommen werden. s

lesige Blätter melden: „Gestern Abend, den 7ten d., sah man hier zwischen 9 und 10 eine merkwürdige Na- turerscheinung. Jun der Richtung von Mitternacht nach Mor- gen zeigte sich in der Luft ein so starker Glanz, daß viele der Cinwpohner glaubten, es sey eine Feuersbrunst in Praga oder in einem nahen Dorfe jenseits der Weichsel. Wahr- |cheinlich ist es ein Nordlicht gewesen, und man erwartet noch nähere Mittheilungen über dieses Phänomen von Sei- ten des hiesigen Observatoriums.““

Frankrei.

Deputirten-Kammer. Zu Anfang der Sibung vom 5.. Jan. verlas der Präsident ein Schreiben des Hrn. Dupout v. d. Eure, worin dieser, dringender Familien-Ange- legenheiten wegea, um einen l4tägigen Urlaub bittet. Der Urlaub wurde bewilligt. Hierauf seßte die Kammer ihre Berathungen über den Geseß-Entwurf wegen Organisation der National-Garde fort. Zunächst wurde der 65sstte Artifel, der Behufs einer neuen Abfassung noch einmal an die Kom- mission verwiesen worden war (\. Nr. 10- der Staats-Zeit.), in folgender Weise angenommen :

„Art. 65. Die verschiedenen Waffengattungen, wor- aus die National-Garde besteht, werden, was den unter ihnen zu beobachtenden Rang anbetrifft, den entsprechenden Wassengattungen des schenden Heeres gleichgestellt... Jedesmal , daß die National-Garde in Marsch - Kolonnen formirt oder in Mandvers geübt wird, nehmen tie ver- [chiedenen Corps diejenige Stelle ein, die ihnen von dem Coimmaudeur angewiesen wird. Jn allen Fällen, wo die DMational-Garden gleichzeitig mit der Gendarmerie und den Linieutruppen aglien, rangiren sie vor allen diesen Trup- pen. Bet Fesilichkeiten oder bürgerlichen Feierlichkeiten ge- bühré das Kommando demjenigen Offiziere der drei Corps, der den höchsten Nang hat, oder bei gleichem Range dem ältesten unter ihnen; handelt es sich aber von einer mili tairischen Bewegung, so werden die vercinigten Corps von dem Offiziere des höchsten Ranges, entweder der Gendar- merle oder der Linie, fommandirt. Die städtischen Gar- den, Sprißenleute und sonstigen besoldeten städtischen Trup- pen rangiren nach den Linientruppen. *)

__ Bevor jet die Berathungen über den lebten Theil des gesammten Geseß-Entwurfes, welcher von der Disciplin han- delt, begannen, fragte der Präsident die Minister, ob sie

| der neuea Abfassung, welche die Komniission diesem Theile

des Geseßes gegeben habe, beiträten. Auf die bejahende Er- flärung des Munisters des Junern bestieg der Berichterstatter, Herr E. Dupin, zur Vertheidigung der von der Kommis- sion ia Antrag gebrachten Bestimmungen, die Rednerbühne. ¿Die Kommi|sion‘/, äußerre er unter Ändern, ¡ist der Mei- nung gewelen daß die Aufforderung eines National-Gardi- sten zu einem Dienste außer der Reihe, nicht unter der Zahl der Strafen aafgesührt werden dürfe; den wenn gleih der Dienst bei der National-Garde an und für si eine Last ist, jo ist es doch eine solhe, die in den Augen des dankbaren Vaterlandes das ganze Verdienst desselben ausmacht. Als Strafe haben wir daher die Anordnung eines Dienstes au- ßer der Reihe in dem Gesehe gestrihen. Eben so wenig hâlt die Kommission die Geldbuße für eine Strafe, die auf die National-Garde nicht anwendbar sey. Für den reichen Mann wäre cine solhe Strafe keine Strafe, während sie für den Unbemittelten übertrieben seyn würde. Wollte man die Geld- buße nah dem Vermögen der Bürger abmessen, so würde man auf unauflôösbare Schwierigkeiten stoßen. Der Franzose muß bei seiner Ehre, und nicht unter Androhung einer Geldstrafe, zum Dienste angehalten werden. - Der Kommission ist der Borschlag gemacht worden, das Maximum der Gefängniß- Strafe von 5 auf 10 Tage zu erhöhen. Diese große Strenge ist indessen nicht zu billigen. Vergessen wir nie, daß die Na- tional-Gardisten größtentheils Familienväter sind, die von der Frucht ihrer Hände- Arbeit leben. Unter diesen Umständen

«darf selbst eine 5tägige Haft, die den-Bürger fast eine ganze

Woche hindurch am Arbeiten hindert, nur bei bedeutenden Dienstvergehen in Anwendung fommen. Erst nach einer zwei- maligen Recidive soll ein National - Gardist vor das Zucht- polízei-Gericht verwiesen werden dürfen. Die Kommission billigt diese Anorduunz und theilt nicht die Besorgniß derer, die da glau-

*) Die Kommission hat diese verschiedenen Bestimmungen in

4 besondere Actifel getheilt.

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ben, daß die Zuchtpolizei-Gerichte dadurch mit Prozeßsachen über-

häuft werden würden. Um endlich die Vergehen gehörig zu flassi-

fiziren, haben wir sie sämmtlich unter einander gereiht, in- dem wir bel demjeuigen angefangen, - worauf die ge- lindeste, und bei demjenigen aufgehört haben, worauf die strengste Strafe steht. Hinsichtlih der Disciplinar - Räthe schlagen wir ihnen die Weglassung der Jury vor. Jn der Weise, wie die Disciplinar-Räthe seit mehreren Jahren be- stehen, sind sie fast väterliche Tribunale, die mit großer Bil- ligkeit richten und mehr zur Milde als zur Strenge geneigt sind. Aus National -Gardisten jeglihen Grades bestehend, richten sie ihres Gleichen und sind sonach, mit Ausnahme der Form, eigentliche Geshworne. Durch die Einseßuug von Jucy’s, wie solches der ursprüngliche Gese - Entwurf ver- langte, würde man daher nur Zeit verlieren und eine Zahl von 280,000 Geschwornen, die die 38,000 Gemeinden Frankreichs erheischen, unaufhörlih ihren bürgerlichen Ge- schäften entziehen. Dies, m. H., sind die wesentlichsten Ver- besserungen, die wir Jhnen, in Betreff der Disciplin bei-der National - Garde vorschlagen, und wodurch wir diesen Theil des Geseßbes mit den übrigen Bestimmungen desselben in Einklang gebracht zu haben glauben.“ Hierauf wurden die Artikel 103 bis 122, mit Ausnahme des Artikels 113 (wel- cher nochmals an die Kommission verwiesen ward), ohne er- heblichen Widerspruch angenomnen.

Paríis, 6. Jan. Der König arbeitete gestern mit dem Herzoge von Tarent, Kanzler der Ehren - Legion. Der neue Plaß:-Kommandant von ‘Paris, General Darriule, und der General - Major Tholozé machten Sr. Majestät ihre Auf-

- wartung.

Auf den Bericht des Ministers des öffentlichen Unter- rihts ist durch eine Königl. Verordnung vom 25. Dez. die seit. 1816 auf dem Mont - Valerien in der Nähe der Haupt- stadt bestéhende F-anzösische Missions - Gesellschaft, als den Geseßzen zuwiderlaufend, aufgehoben worden. Der durch eine Kdnigl. Verordnung vom 13. Sept. 1822 der Missionsge- sellschaft abgetretene Mont -Valerien fällt mir sämmtlichen alten und neu hinzugekommenen Gebäuden wieder in das Ressort der Staats Domainen zurück, zu denen er früher ge- hörte. Die Mobilien der Missious- Anstalt verbleiben den Geist- lichen, welche die Gesellschaft gebildet haben. :

Laut Königl. Verordnung vom 5. Januar sind die Stel- len des General - Zoll - Direktors und der Zoll - Verwalter auf- gehoben. Die Zoll-Verwaltung wird künftig durch einen Di-

rektor und 4 Unter-Direktoren geleitet; das Gehalt des Erste- |

ren ist auf 20,000 Fr., das der Lebtern auf 12000 Fr. festge- seßt. Der Direktor. der Zoll- Verwaltung wird vom Könige, die Unter - Direftoren werden vom Finanz- Minister ernannt werden. Durch eine Verordnung vom nämlichen Tage ist bereits Herrn Greterin, bisher Bureau-Chef erster Klasse im Finanz-Ministerium, die Stelle des Direktors der Zoll - Ver- waltung Übertragen worden. =-

Durch drei andere Königl. Verordnungen von demselben Datum wird die Post-, die Forst- Verwaltung, so wie die der indireften Sieuern, ganz in derselben Weise, wie oben die Zoll-Verwaltung, organisirt. An die Stelle der General- Direktoren, die bisher an der Spiße dieser verschiedenen Ver- waltungszweige standen, treten bloße Direktoren mit zwei bis drei Unter-Direfktoren, jene mit 20,000 Fr., diese mit 12,000 Fr. Gehalt. Zum Direktor des Forstwesens ist Herr Mar- cotte, zum Direktor der Postverwaltung Herr Conte, bisher Prásident des Post-Raths, zum Direktor der Verwaltung der direkten Steuern Herr Boursy ernannt worden. Auch die Verwaltung des Tabacks-Monopols hat einen besondern Di- reftor erhalten; diese Stelle ist Herrn August Pasquier über- tragen worden. Sämmtliche Verordnungen sind vom Finanz- Meier fontrasignirt. i

er neue Englische Botschafter, Lord Granville, ist hier eingetroffen. /

Der zum diesseitigen Botschafter bei der Schweizerischen- Eidgenossenschaft designirte Baron Durand de Mareuil ist, dem Vernehmen nach, mit einer Mission nach dem Haag be- auftragt, nach deren Beendigung er sich erst nah der Schweiz auf seinen Posten begeben wird.

Die Gazette de France meldet: „Nach Briefen aus dem Haag hat der Kdnig der Niederlande auf die Gn Notifizirung der Unabhängigkeit Belgiens durch die fünf Mächte geantwortet, daß, wenn die Mächte sih das Recht beilegten, úber das Besikthum eines Andern zu verfügen, er das Recht behalte, zu versuchen, dasselbe durch alle in seinen Kräften stehende Mittel wiederzuerwerben, und daß er ohne- hin doppeltes Recht habe, die -Feindseligkeiten fortzuseßen, da die Rebellen dieselben bei Mastricht wieder begonnen hätten ;

demgemäß behalte er, weit entfernt, eine Festung herauszu? geben, Antwerpen, dessen Citadelle besser als jemals verpro- viantirt sey.‘/ Das Journal des Débats theilt in einem Privatschreiben aus dem Haag vom 29. Dez. dieselbe Nachricht mit.

General Lafayette wurde gestern mit seiner ganzen Fa- milie zur Königl. Tafel gezogen.

Der Minister des Junnexrn hat folgendes Rundschreiben an die Präfekten erlassen : „Mein Herr Präfekt! Die Jh: nen bereits gemachten amtlichen Mittheilungen haben Sie be- nachrichtigt, daß General Lafayette scine Entlassung als Ober- Befehlshaber der National-Garden Frankreihs nehmen zun müssen geglaubt hat. Jch brauche Jhnen nicht zu sagen, mit welchem Bedauern die Regierung des Königs dieselbe angenommen hat. Die National-Garden Jhres Departe- ments werden ohne Zweifel leiht einsehen, daß sie den Ge- neral Lafayette nit be}er ehren fönnen, als indem sie ihren Eifer und ihre Thâtigkeic verdoppeln. Die Befehlshaber der National-Garden mússen wissen, daß der Dienst keine Unter- brehung odex Veränderung erfahren soll; dieselben haben sich durch Jhre Vermittelung an mich in allen die National- Garden Jhres Departements betreffenden Angelegenheiten zu wenden; ih rechne darauf, daß dec Eifer derselben mi, in dieser Hinsicht, unterstüßen wird. Jch benuße diese Gelee genheit, um die Besorgnisse zu zerstreuen, die durch gewisse Bestimmungen des neuen Geseß-Entwurfes über die Organi sation der National-Garde unter dieser verbreitet werdea möchten. Dieser Geseß- Entwurf verleiht der Regierung die Befugniß, die Organisirung in Bataillone Überall, wo die- selbe möglich gewesen is, aufreht zu erhalten. Die Regie- rung wird von dieser Befugniß überall Gebrauch machenz beruhigen Sie daher, wenn Grund dazu vorhanden ist, die Gemüther, und Jedermann wisse, daß die Organisirung einer Bürger-Miliz, welche Ordnung und Freiheit untrennbar von einander macht, stets der erste Gegenstand unserer Fürsorge seyn wird.// E

Der National versichert, daß ein Verein von Depu-

tirten der beiden Centra an den König eine Denkschrift ge- richtet habe, um ihn zu bewegen, die Kammer um jeden Preis aufrecht zu erhalten und die Pairschaft durch Eruen- nang von vierzig neuen Pairs aus den Notabeln der Centra zu verstärken. : __ Der Messager des Chambres meldet: „Ein Pro- zeß gegen Brandstifter wird gegenwärtig vor dem Assisenhofe zu Angers verhandelt. Die Jnstruction hat ergeben, daß of fenbar politische Umstände in Verbindung mit der Feuers- noth stehen, die im verwichenen Sommer mehrere Provinzen heimsuchte. Es ist foastatirt, daß im Beginn des Juli einer der Angeklagten zu Einwohnern, die ihr Entseßben über die Feuersbrünste äußerten, sagte: ,, „Wartet den 25. Juli und die folgenden Tage ab, dann werdet Jhr Unruhen von ganz anderer Art haben,‘ /‘/ Die Brandstifter scheinen in unbestimm- ter Weise gewußt zu haben, daß gegen Ende Juli ein Staats- streich unternommen werden wúrde. Auch scheint es, daß sie nach der Bekanntmachung der Verordnungen ihre Verheerun- gen einstellen sollten, denn einer von ihnen sagte zu seinem Kämeraden : „„„„Zu Ende des Juli werden wir andere Be- schäftigune suchen müssen. Die Brandstiftungen werden dann feinen Fortgang mehr haben.//// Die Debatten sind eröffnet; sehszehn Angeklagte stehen vor Gericht. Ein Frauenzimmer unter den Angeklagten, Namens Cholau, hat im Verhör eine Aussage gethan , die von der Gerichtsbehörde fonstatirt zu werden verdient; sie hat nämlih erklärt, ihr Pfarrer habe ihr bei der Beichte gerathen, Feuer auzulegen, um ihre Seele zu retten.’ :

Aus mehreren Bekanntmachungen der städtischen Behör- den in Marseille und Bordeaux erhellt, daß dort in den lebten Tagen des Dezember Versuche zu Stiftungen von Un- ruhen gemacht worden, aber an der festen Haltung der Bes hôrden und der National-Garden gescheitert sind.

Der-Minister des Jnnern hat die Zinsen, welche das hiesige große Pfandleihhaus den Personen, welche Effekten e M E Ln in Abzug bringen darf, von 12

t. auf 9 pCt. herabgeseßt. Vary Ÿ A De Odilon - Barrot versucht in einem Schreiben an die Redaction des National, sich wegen seines Verharrens auf seinem Präfekturposten zu rechtfertigen: „„Der König und die Minister ,‘/ sagt er darin unter Anderm, „haben meine Entlassung nicht angenommen; sie haben meinen Anfklägern feine Genugthuung gewähren, haben nicht mit den Ansichten und Principien, die ich repräsentire, brechen wollen. Unter diesen Umständen darauf dringen wollen, daß meine Abdau- fung angenommen werde, wäre, wie ih glaube, ein politischer Fehler gewesen; ih hätte meinen Privat - Rücksichten eiue

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