1831 / 15 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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Abscheu Preis gegeben werden. An der Spihe des bewaffneten . Haufens von Studenten, Unter - Fähnrichen und verschiedenen Bürgersleuten, standen die beiden Unter-Fähnriche, Trshaßkoroski und Kobyljanski; der Übrige Haufe bestand güs, Ludwig Nabäl- jak, Severin Goschtschinski, Karl Paschkewitsch, Stanisslaw Po- ninski, Zeno Nemojewski, Ludwig Orpaschewski, Rochus und Nikodem Rupnewski, Brüder „. Valentin Nassiorowski, Eduard Trshezinski, Ludwig Jankowski, Leonard Retel, Anton Kossinsfi, Alexander Swentöosslawski, Valentin Krossnewski und NRotter- mund. Fn dem Augenblicke, wo die Bösewichte sich nach Belve- dere slürzten, drangen Wyssopfki und der Lieutenant Schlegel (welche den Unter-Fähnrichen Patronen zustellten) nebsi demverab \chiedeten Lieutenant Foseph Dobrowolski, in die Schule der Unter- Sahnriche. Diese waren eben in dem Saale versammelt, wo man thnen die Taktik vortrug. Wie ein Besessener schrie Wysoßki den Fünglingen zu, sie möchten ihren Mitbürgern, die von den Rus- fen gemordet würden, zu Hülfe eilen: Ein zweiter Verschwore- ner rief außerhalb dem Thore: ins Gewehr, und die unerfahre- nen Jünglinge , theils von Mitleid ergriffen, theils durch Wy- soßki’s Reden in Feuer geseßt , griffen zu den Flinten und stell- ten sich unter seinen Befehl. Die Zahl der sämmtlichen Unter- Fähnriche belief sich Über 160. Sie machten den Anfang damit, daß sie die an thr Schulgebäude gränzende Kaserne des Leibgarde-

Uhlanen=- Regiments Sr. Hoh. des Cesarewitsch Überficelen, von

wo fe aber, nach kurzem Allarm, bald in die Flucht getrieben wurden. Jndem sie, auf dem Wege nach der Stadt, dem Po- dolischen Leibgarde - Kürassier - Regimente, hinter den Mauern der Radziwilschen Kaserne entrannen, gelang cs ihrem Haufen, in die Stadt zu dringen, wo bereits die Unruhestifter Zeit gehabt hatten, den Pöbel aufzuwiegeln. Den Volës - Aufstand leiteten Xaver Bronifowskft, und unter sciner Anführung: Anastafïus Dunin, Wladimir Karmanski , Ludwig Shukorwoskf, Moriß Machnaßkt, Michaila Dembinski , Foseph Koslowskti, u. A. Die Mehrzahl des 4ten Fnfanterie-Regimentes verschmähte zuerst das Gebot der Ehre und des Eides, und half dem Pôbel, sich des Arsenals be- mächtigen. Zu den Empdörern stieß noch das Sappeur-Bazaillon, nachdem esä'einige seiner Offiziere getödtet hatte, die ihrer Pficht treu geblieben waren; ferner ein Theil des Polnischen Garde- Grenadier Regimentes und die ganze reitende Batterie der Polni- schen Garde. Da begannen Gräuel-Scenen, wie sie, nah dem Ein-

eständniß der Polnischen Zeitungen selb, weder in Paris noch in Brüssel stattgefunden haben. Der rasende Pôvel und die außer sich geseßtenSoldaten Überließen sich der Völleret und Plünderung, und tödteten barbarisch unschuldige Menschen, welche ihnen die Privat- rache der Verschworenen in die Hände lieferte! Das Blut ranuiti

firomweise in den Straßen Warschaus , und dex Mord wüthete die -

ganze Nacht hindurch. Die meisten Soldaten derx Polnischen Megimenter vereinigten sich mit den Empdrern, angeführt von jungen Offtzteren. Man behauptet: es habe kein einziger Mann von Bedeutung an dem Aufruhre Theil genommen, und fein General, fein Oberst, ja, kein Capitain scy in den Reihen der Empôdrer sichtbar gewesen, sondern die Compagnicen nur von jun- gen Lieutenants und Unter-Lieutenants befehligt worden. Die Be- fehlshaber der Polnischen Truppen, die sich bestrebten, ihre Unter- gebenèn in den Schranken der Pflicht, der Ehre und Eidestreue zurückzuhalten, fielen von Mörderhänden, oder wurden von den gufgewiegelten Soldaten gefangen genommen und entfernt. Er- schlagen wurden in diesem Aufstande: die Polnischen Getierale: Graf Haucke, Graf Potocki, Dremnizki, Scmentkowski, Blumer und Nowicki, der Oberst Mezishewski und dex Russische Oberst Saß. Viele Russische Generale und Offiziere, die ihre Regi- menter und Detaschements nicht mehr erreichen konnten, fielen in die Gefangenschaft der Meuterer. Die Vorschung rettete den Cesarewitsch. Die Bösewichter, welche bis in die innersten G-- mächcrckSr. Kaiserl. Hoheit drangen, verwundeten mehrere Diener, tôdteten den General-Lieutenant Gendre , und verseßten dem Vice- Präsidenten der Warschauer Polizei, Liubowicki, 13 Bajonettstiche. Mitten untex diesen Gräueln, bot fich dem Cesarewitsch die Möglich- Feit dar, den Nachstellungen der Mörder zu entgehen, die , da sie Fhn nicht fanden, davon liefen. Da befahl Se. Kaiserl. Hoheit den Russischen und den treu gebliebenen Polnischen Truppen, zu de- nen das reitende Garde - Jäger - Regiment und der größte Theil der Garde - Grenadiere gehbrte, auf dem Marsche aus der Stadt, jeden Angriff abzuwehren , ohne selbs anzugreifen, um durch die That, das von den Empdrern ausgesprengte Lügengerücht zu wi- derlegen , als überlieferten die Russen die Einwohner der Haupt- stadt dem Tode. Jn wachsender Anzahl fielen die Aufrührer die Russischen und treu gebliebenen Polnischen Truppen an, wurden aber jedesmal zurück und in die Flucht geschlagen. Das Wolhy- nische Leib- (Harde - Regiment, in seiner Bewegung aufgehalten vont dem 4ten Fnfanterie- Regimente, wehrte alle Angriffe dessel- ben muthig ab, und erreichte, mit cinem Verlufe von 39 Mann an Getôödteten und Verwundeten, den ihm bestinimten Punkt. Bei Erwähnung der Misscthaten müssen auch die Beispiele nach- ahmungswürdiger Treue und Lens namhaft gemacht werden: Auf dem Sächsischen Plahe hatte der Unter -= Lieutenant Goreßki, gleichfalls vom 4ten Regimente, die Wache. Dieser musierhafte Offizier, von Verrath und Wuthscenen jedex Art um-

geben, schlug mit seinem Wachtposien alle Aue der Bôsewich- tex ab, bis er endlich, befreit durch das Polnische reitende Gardc- Jäger - Regiment, bei Sr. Hoheit anlangte, wo er, als sâmmts- liche Polnische Truppen nach der Stadt zurúcktkehrten, mit sechs Mann verblieb und sich noch -bei Sr. Hoheit dem Cesarewitsch befindet. Se. Majestät haben ihm den St. Wladimir - Orden 4ter Klasse mit der Schleife zu verleihen geruht. //

„Am folgenden Morgen, den 18. (30. ) Nov., waren “die Mordgter und die Gräuel aller Art nicht gestillt, der wilde Pöbel hatte sih an Blut und Plünderung noch nicht gear, Die Stadt schwebte in der größten Gefahr: alle friedlichen Einwoh- ner erwarteten, jeden Augenblick in TDodesfurcht, thren Unter- gang von den Händen der aufgebrachten Menge. Keine Autorität wurde mehr anerkannt, die Stimme der Vertheidiger des Auf- ruhrs allein leitete die tobenden Volkshaufen.“

¡Jn dieser verzweifelten Lage, wo der Administrations-Rath des Königreichs sich unvermögend sah, der Verwirrung zu steuern, berief er sh zum Beistande Personen, die, nach seiner Meinung, das allgemeine Zutrauen besaßen, nämlich: die Senatoren, Für- sten Adam (Lzartorishski, Michael Radzivill, Michael Kochanowski, Graf Ludwig Paz, den Sccretairx des Senats Fulian Niemciewicz und den verabschiedeten General Chlopicki. Allein zu eben der Zeit bildeten sich aufrührische Zusammenrottungen der allerun- ruhigsten Köpfe, die, indem sie das aufgewiegelte Volk nah Ge- fallen lenften, in ihren Berathungen sich allen wohlgemeinten Absich- ten des Adminisirations-Rathes widerscßten, und denselbet zwan- gen, daraus etnige Mitglieder zu entfecnen, die früher, Kraft des Allerhöchsten Willens Sr. Majestät, darin residirten. D e Frev- ler drangen, mit Dolchen in den Händen, in den Sißungsfaal und drohten den Freunden der Ordnung mit unvermeidlichem Tod. Julian Niîemciervicz und General Serawski waren die Retter des Administrations - Rathes, während cs dem General Chlopicfi gelang, cinen Theil der Bürgerbewaffnung auf seine Seite zu bringen und die äußere Ruhe tn Warschau herzustellen. Hier endete die Existenz des Administrations-Rathes und derselbe erhielt eine neue Gestalt. Der Fürst. Adam Czartorishsfki über- nahm den Vorstß darin, alle früheren von Sr. Mat. dem Kaiser ernannten Mitglieder wurden ausgeschlossen, bis auf den einzigen FÜrsten Lijubecki, und dagegen unter Andern die Deputirten des Landtages: der ehemalige Professor Lelewel, Ostrowski und Mala- chowsfi dazu berufen. Der Ober-Befehl Über die Truppen und die ganze Waffenmacht blicb dem General Chlopickt übertra- gen. Dieser entschloß sich hierzu und Übernahm das Kommando, jedoch nicht anders, als im Namen, des Russischen Kaisers und Kdntgs von Polen.

gegenzuwoirfen, so nahm er den Titel cines Diktators an, zer-

sireute die stürmischen Haufen der verworfenen Aufwiegler, ver- hängte die Todesstrafe Über cinige dersclben und schuf Ruhe für |

cine Zett lang.//

¡Am 20. Nov. (2. Dez.) erschien cine Deputation des Admi-

nistrations- Rathes ( bestchend aus dem Fürsten Czartorishski, Fúrsten Liubecki, Ostrowski und Lelewel) vor Sr. Kaiserl. Hoheit, als Höchstdieselben sich mit den Russischen und den treu geblie- venen Polnischen Truppen in Wirshba (drei Werst von Warschau) befanden und bat, indem sie die völlige Ohnmacht des Admini= firations - Rathes darstellte, den Cesarewitsch, die bei ihm befind- lichen Polnischen Regimenter nach Warschau zu entlassen, um die dffentliche Ruhe zu erhalten, die nur äußerlich durch die strengen Maaßkegeln des Generals Chlopicki hergestellt -war, und die Gemüther in Warschau durch die Erklärung zu berukigen, daß gegen dasselbe keine Gewaltschritte unternommen werden wür- den. Se. Kaiserl. Hoheit entschlossen sich hierauf, zur Verhütung cines, wegen der geringen Anzahl der bei thnen befindlichen Lrup- pen, unnüßen Blutvergießens, sh mit den Russischen in

die Gränzen Rußlands zu begeben, und erlaubte den Polni-

schen, die schon die allgemeine Unruhe zu theilen begannen, nach Warschau zurückzukehren. Die Befehlshaber derselben , die Pol- nischen Generäl - Adjutanten Sv. Majestät , Vincent Krassinski und Kurnatowski, die mit ihnen in Warschau einrückten, ver- langten unverzüglich Entlassung vom Dienste. Allein der Geist der Empôrung und Willkühr war noch nicht beschwichtigt , son- dern hatte nur eine andere Geftalt gewonnen. Die Verbrecher, welche die Verschwörung angefangen, und einen Theil des Hee- res und der Nation in ihre verworfenen Pläne hineingezogen ha- ben, bethôren die Leichtgläubigen durch widersinnige Gerüchte und- Trugbilder, spiegeln Allen die Rache der Russen vor, und rufen zu den Waffen und zur Gegenwehr, um hinter dem ver- blendeten Haufen sich selbs vor der verdienten Strafe zu ver- stecken. Wohl wissend, wie schwer ihr Vergehen is, und ohne Aussicht, der Züchtigung zu entrinnen, ftrengen sich die Rädels- führer an, die ganze Nation mit sich fortzureißen. Fn kurzem hatte sich der Reichstag, allen Verordnungen zuwider, auf etge- nen Antrieb versammelt, und, nah Anerkennung des Generals Chlopicfi zum Diktator mit der unumschänktesten Gewalt, seine Zusammenkunft selbs beschlossen. Hier enden die neuesten of- fiziellen Nachrichten, die der Regierung bisher zugekommen sind.

——————RECOR G C E E E E R R E Daran rere

Seiruckt lei A. W. Hayn.

Redacteur Fohn. Mitredacteux Cottel.

I Es gelang ihm, das Militair einigermaßen zu beschwichtigen, da er aber sah, daß die Übelgesinnten Verthei- | diger des Aufruhrs sich bemähten , allen seinen Maaßregeln ent=

Allgemeine

Preußishe Staats-Zeitung.

A 15.

Amtliche Nachri Moni Ves Taae s

Der Justiz-Kommissarius Carl Friedrich Boselli in Halle i| auch zum Notarius im Departement des Ober- Landesgerichts zu Naumburg ernannt worden.

Abgereist: Der General-Major und Commandeur der Zten Jnfauterie Brigade, von Rüchel- Kleist, nah Stettin,

Durchgereist: Der Kaiserl. Russische Maior Micha i- lo ff, als Courier úber Dresden von Wien kommend, nag St. Petersburg.

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Zeitungs-Nachrichten. Aw A fand;

Frankrei.

Deputirten-Kammer. Sißung vom 5. Jan; (Nachtrag. ) Nachstehendes sind die in dieser Sißung ange- nommenen Artikel 103 -— 122 des Geseß-Entwurfes über die Organisation der National-Garde (Um in der Reihefolge

zu bleiben, fügen wir sogleih auch den 113. Art. hinzu, ob-

gleich dieser erst in der -Sißung vom 6ten it einér neuew

Abfassung angenommen wurde.) 7

„¡Art. 103. Der wachthabende Offizier kann gegen die dienstthuenden National -Gardisten folgende Zwangs- Maaßregeln verfügen: 1) einen Wachtdienst außer der Reihe gegen jeden National - Gardisten, der beim Appell fehlt, oder sich ohne Erlaubniß von seinem Posten entfernt ; 2) die Verhaftung auf der Wachtstube oder in dem nächst- gelegenen Wacht-Gefängnisse bis zur Ablösung der Wache am folgenden Tage, gegen jeden dienstthuenden National-

Gardisten, der sich im trunfenen Zustande befindet oder sich des Lärmens, einer Thäclichfeit oder der Aufreizung zu Unordnung und Gerwaltthätigkeit schuldig macht, unbe- schadet seiner Verweisung vor den Disciplinar-Rath, wenn das Vergehen eine ernstere Strase nach sich zieht.‘/

¡Ar t. 104, Auf den Befehl des Corps - Chefs kann

der National-Gardist, Korporal oder Unteroffizier, abgese-

hen von dem ihm regelmäßig obliegenden Dienste, zu einem Wachtdienste außer der Reihe angehalten werden, jobald er daë erstemal seinen Dienst versäumt hat.‘

Art. 105. Die Disciplinar- Räthe können, in den weiter unten aufgeführten Fällen , folgende Strafen zuer- kennen: 1) den einfachen Tadel, 2) den- Tadel mit Zu- rechtweisung, 3) die Degradirung, 4) den einfachen oder strengen Arrest und 5) eine Gefängnißstrafe von höchstens

5 Tagen.‘/

: ,,Art. 106. Mit dem einfachen Tadel soll derjenige Offizier belegt werden, der eine, wenn auch nur leichte, Uebertretung der Dienst - Ordnung begangen hat.“

_ ¿c Urt. 107, Der Tadel mit Zurechtweisung soll dem- jenigen Offizier zu Theil wèrden, der, wenn er im Dienste

oder außerdem in- der Uniform ist, ein Betragen führt,

das der. öffentlichen Ordnung oder der Disciplin der Na- tional-Garde zuwiderläuft.“/

¿Ar t. 108. Die in den Art. 106 und 107 verfügten Strafen können, in denselben Fällen und nach Maaßgabe der Umstände, auch auf die Unteroffiziere und National- Gardisten angewandt werden.“

Art. 109. Jeder Korporal oder Unteroffizier , der, nachdem ihm schon einmal von dem Disciplinar-Rathe eine Strafe zuerkannt worden, sich einen Fehler zu Schulden

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kommen läßt, der die Verhaftung nah sich zieht, fol faf- sirt werden.‘ i

Art, 110. Degradirt wird 1) jeder Offizier, der \i& zum zweitenmale Gefänghißstrafe oder den Tadel mit Zu- rechtweisung zugezogen hat; 2) jeder Offizier, der sich weis gert, einer Requisition der Civil- Behörde zu genügen, Ueberdies soll er den im Art. 234. des Straf-Geseßbuches bestimmten Strafen unterworfen: seyn und in diesen Falle auf Ansuchen des Profurators vor dem Zuchtpolizei-Gerichte belangt werden. “‘

„Art. 111. Mit einer Gefängnißstrafe von höchstens 3 Tagen das erstemal und 5 Tagen das zweitemal soll bes legt werden : 1) jeder National-Gardist, Korporal oder Uns teroffizier, der fich des Ungehorsams, der Jnsubordination oder einer Dienst -Verabsäumung schuldig macht ; 2) jeder National - Gardist, Korporal oder Unteroffizier, der, wenn er im Dienste ist, oder auch selbst, sobald er die Uniform trägt, außer der Dienstzeit, sich im trunkenen Zustande befindet oder fih auf eine Weise beträgt, die die öffent- aae oder die Disciplin der National-Garde vers e6t,

¡Ar t. 112. Mit dem einfachen Arreste, dem stren- gen Arreste oder der Gefängnißstrafe , je nach der Schwere des Vergehens, können diejenigen Offiziere belegt werden, die sich nachstehende Fehler zu Schulden kommen lassenz 1) Ungehorsam und Jnsubordination, 2) Mangel an Re- speft, beleidigende Reden oder Schmähungen gegen O ziere eius biheren Grades, 3) schimpfliche oder demütbé gende: Reden gegen einen Untetgebeneti, so wie jeden Aubtss 10 S gegen nahes e-4) ies L Ds eines anbefohlenen Dienstes, 5) feöè Len e Verlezu des Dienst-Reglements.// B Y e A.

Art. 113. Jeder National-Gardist, der beschuldige wird, daß er Kriegswaffen und Equipirungs - Gegenstände, die ihm vom Staate oder von den Gemeinden anvertraut worden, für seine Rechnung verkauft habe, ist vor das Zuchtpolizei-Gericht zu verweisen, wo er auf Ansuchen des Prokurators belangt und in Gemäßheit des Art. 408. des Straf-Gesebßbuches bestraft wird, mit Vorbehalt der An- wendung des Art. 463. desselben Geseßbuches , wenn der Fall dazu geeignet ist. Das Verdammungs - Urtheil vers fügt zugleich die Erstattung des Werthes der verkauften Waffen oder Effekten an den Staat oder die betreffende Gemeinde, ‘‘ |

_¡¡ Art. 114. Jeder National-Gardist, der wegen eiùer Dienstverweigerung zweimal von dem Disciplinar - Rathe fondemnirt worden ist, soll, wenn der Fall sh zum drits tenmal ereignet, vor das Zuchtpolizei - Gericht geladen und zu einer Gefängnißstrafe von höchstens 6 Tagen, im Falle der NRecidive aber von höchstens 14 Tagen, verurtheilt werden.‘/

| „Art. 115. Jeder Corps - Chef, jeder Posten odex jedes Detaschement der National-Garde, die sih entweder weigern, einer Requisition der Behörden, so wie der mit der Befugniß, die êffentliche Macht zu requiriren , bekleie deten Beamten, zu genügen , oder ohne vorherige Regquisêr tion agiren , sollen, den Artikeln 234 und 258 des Strafe gesebuches gemäß, *) gerichtlich belangt und bestraft were den. Die gerichtliche Belangung zieht die Suspension und, wenn e!ne Verurtheilung stattfindet, den Verlust des Gras

des nach sich.//

*) Nach dem Fnhalte dieser Artikel soll jeder diensithuende Offizier, der sih nah einex an ihn ergangenen Requisition dex Civilbehdrden weigert , die ihm tert ene bewaffnete Macht deren Deagung zu stellen, mit 1 bis 3monatlicher Haft, und jeder Bürger, der unbefugter Weife in die Verrichtungen dex Civil - und Militair-Behdrden cingreift, mit 2 bis 5jähriger Hast bestraft werden.