1831 / 20 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 20 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

D n R A D E E Q Adil L diu C E T tr E U B R E I ere Aa p S g GRIDERLWS d R E A V d Won ck0" eere E t K T -E:LI rw mae E E E E E R R T T R E Edi T a jo Sa L s T m rer Dab _ n A Damen fts bas ibi D D R us: f ae - x finn U Ar à S Spe F E E E E m mi - v . s L 7 S A S Ari O e R N R R S A: A A R DOD a R I E A E E G L e-r 0M G 4

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exr Binningen, Bottmingen und Alschwyl zu uns geschlagen, das éine Ciuagiié Infanterie Freiwilliger mit 2 Stück Geschüß ist ihnen zu Hülfe geeilt. Auch hat sich ein Frauenzimmer - L0- mité zur Verpflegung Verwundetex gebildet und cine unserer reichsten und achtbarsten Familien eine Subseription zur Unter- stüßung der Witwen und Waisen von Gebliebenen“ mit 59,000 Schweizerfranken erôfnet. Unsre Nachbarn in Baden und El- saß haben uns ihren Beistand im Fall eines Sturms auf unsre Stadt angeboten. Bei dem Bewußtseyn, daß wi für etne ge- rechte Sache, für unser Eigenthum, für unsce Fralten und Kin- der gegen eine Rotte Aufrührer und Ehrgeizige streiten, wird uns der Sieg gewiß nicht fehlen. Gestern Abend wurde dic Birsbrücke von unsrer Seite S und die feindlichen Vorposten weit zurügetrieben. Der größte Theil der fremden Handlungsgehülfen ist unter die freiwillige Bürgergarde getle- ten. Dieses Corps, 1690 Mann stark, wird die Ordnung der Stadt handhaben. So eben werden 3 Spione eingebracht und ins Verhdr genommen./ ; L Aus einem - anderen Schreiben aus Basel vom 8. Zan, theilt der Schweizerische Korrespondent Foigendes mit: ¡Heute kehren mehrere Dörfer zur Ordnung zurück und verlangen bewaffnete Hülfe, die ihnen auch gewährt wird. Der obere Theil des Kantons is hingegen noch immer unter den Waf- fen. Hier herrscht cin beispielloser Enthustasmus; Alt und Fung, Alles bewaffnet sich; sogar alle Handwerksgesellen haben sich an- geboten und wecden bewaffnet. Furcht herrscht hier durchaus nicht. Dreißig Kanonen stehen mit behöriger Mannschaft auf den Wällen; die Jnsurgenten aber, ohne Artillerie, ohne Geld und ohne erfahrene Anführer, schwanken unter unsicheren Proickten, etrauen sich nicht, sich der Schußweite unserer Kanonen zu nähern. So eben trommelt mam aus, daß in den Vorsiädten das Stra- Fenpflafter aufgehoben und Bavrifaden forinirt werden sollen. An Arbeit und Ruhe if nicht zu denken. Man will nicht mehr län- ger sich neckcn lassen, sondern den Fnsurgenten entgegeii zichen und lieber mit Ehren untergehen, als mit Schande bestehen. Die Eer Niehen, Bertigen und Kleinhüningen sind ruhig, weil sie durch den Rhein von dem Fnsurgenten-Corps abgeschnitten sind. Doch beobachtet man alle Vorsichts-Maaßregeln auch- gegen ste.// „Nachschrift. So eben trommelt man aus, daß sich alle Bârger unverzüglich auf ihrem Allarm-Posten cinzufinden hätten. Wohlan denn! Gott stehe uns in unsecem Kampfe für cine ge- rechte Sache bei. Denn unser Widerstand hat durchaus ketne ariftofratische, sondern bloß die Erhaltung des geseßlichen Zustan- des zur Absicht. Zu allen billigen Koncessionen stnd wir stets ge- neigt, und wenn wir auch als Sieger aus diesem Kampfe treten, so werden wir dennoch -uns nicht abwoendig machen lassen, das

ckVersprochéne zu halten.“/

Die Hauptgrundlagen der künftigen Verfassung des Kan- tons Waadt werden seyn: Vertheilung der Repräfentation nach ‘der Kopfzah!; vollkommen freie Wahiz- Wahlfähigêeeit mic 23. Jahren ; Besoldung des großen Rz1ths aus der! Staats-

Fasse; Sanction der Verfassung durch F der Stimmfähigen.

Vf at. d.

Berlin, 19. Jan. Jn Nr. 88 der Allg, Preuß. St.-Zeit. vom vorigen Jahre-ist eine Beschreibung des Hamburger Deten-

_tions-Hauses gn gent worden, welche aus den Jahrbüchern

der Straf- und Besserungs- Anstalten, Erzichungshäuser u. |. w., herausgegeben von Dr. Nifolaus Heinrich Julius, ent- lehnt war. Von diesen Jahrbüchern, welche hiec in Berlin bei Th.- Chr. Enslin theils in monatlichen, theils in monat:

lichen Heften erscheinen , -ist. im abgewichenen Jahre der 4te

Band vollständig herausgekommen. Es enthält derjelbe nach dem- Jnhalts - Verzeichnisse, welches , nah Fächern geordnet, dem November- und Dezember-Hefte beigegeben ist, 25 Auf- säße ber Gefärignißwesen, 4 über jugendliche Vergehen, 4

Über Armenwesen und:19 über Volfs-Erziehung und Allge-

meines. Bei dieser Reichhaltigkeit des Jnhalts , und dem

- fortgeseßten Bestreben des Verfassers, sür die Besserung der ¿ Gefangenen und der Gefängnisse zu-sorgen, darf man-auch ‘den folgenden Theilen der ¿hier angezeigten Schrist mit Jn-

teresse eutgegen sehen.

L « Die vielfältigen und beträchtlichen Veränderungen, welche * die: zum: Königreiche der- Niederlande und - Großherzogthume Luxemburg gehörigen Länder seit dem: leßten vierzig: Jahren betroffen haben, geben so: häufig zu Verwechselungen des Zu-

standes- einzelner Provinzen in“ verschiednen- Zeiträumen An- läß, daß selbs: schrzneue Handkarten-erhebliche Fehler in der

4 Abgränzung derselhen enthalten, und daß große Arbeiten über

Geaenstände-der politischen Arithmetif dadurch wesentlih an

Zuüverläßigkeit verlieren." Um so mehr scheint es nicht über-

flüssig, dem Zeitungsleser, der sich mit einer Kritik der stati-

“tischen Hülfemittel ‘nicht befassen ‘kann, eite! Uebersicht die- “fer Veränderungen und dét jeßigen“ Eintheilung des- Landes na Flächeninhalt und Volkszahl vorzulegen.“

Das europäische Gebiet des- Königreichs ter Niederlande

erscheint, wein auf dén Züstand vom“ Jahte./ 1790 zurückge- |

gangen wird, aus dreierlei wesentlich verschiedenen Landes- theilen zsammengeseßt- nämlich:

T. aus dem europäischen Gebiete der vormaligen Republik

. derx vereinigten Niederlande ;

IL, aus dem größten Theile der vormaligen östreichischen Niederlande, oder des weiland burgundischen Kreises des deutschen Reichs ; 7

. aus andern deutschen Reichslanden, größtentheils zum weiland westfälischen Kreise gehörig, wie auch aus eini- gen von Frankreich bereits vor dem Jahre 1790 be- sessuen Landestheilen, welche scitdem zur Abrundung des Gebiets des neuen Königreichs damit vereinigt worden.

Der erste Theil enthält:

A. Dee alten siebea vereinigten Provinzen, in ihrer \rüheren Rangordnung, Geldern, Holland, Seeland, Utrecht, Friesland, Oberyßel und Gröningen, nebst der unter ihrem Schuße stehenden Landschaft Drenthe ;

B, die Generalirätslande, welche die Republik der verei- nigten Niederlande von Spanien erobert, und in Folge des Friedensschlusses zu Münster im Jahre 1648 behalten“ hat.

Die erstern bilden jeßt die neun Provinzen

L 4) Nordholland, 2) Súdholland, 3) Seeland, á) Utrecht, 5) Gelderland, (6) Oberyssel, 7) Friesland, _8) Gröningen, und 9) Drenthe.

Die lebtern bejtehn :

. aus dem Theile von Flandern, der längs dem westli- chen Hauptarme der Schelde liegt, oder Staatsflandern, welches das freie Land von Sluis nebst dem vereinig- ten Amte Hulst enthält, und jeßt mit der Provinz Seeland vereinigt ist ;

. aus einein beträchtlihen Theile von Braband,- welcher die Mayerei Herzogeubusch, die Baronie Kuik mit der Stadt Grave, die Herrlichkeiten Breda, Wöiilemstadt, Prinzenland, und Steenbergen, nebst der Marfkgrafschaft Bergen op Zoom enthält, und gegenwärtig eine besondre Provinz, nämlich:

109) Nordbraband bildet ; :

. aus der auch zum Herzogthume Braband gehörigen, aber „abgejondert an der Maas liegenden Stadt Ma- stricht und Grafschaft Vroenhove; ferner

. aus dem Lande über der Maas, welches östlih der Maas liegt, und aus Theilen der Grafschaften Val- Teuburg und Dalem und des Landes Herzogerade besteht, die sämmtlich zu dem Herzogthume Limburg ge- hôrten; endlich aus einem Theile des Oberguartiers von Geldern, die Stadt Venlo, den Stevens-Ward und die Herr- lichfeié Montfort enthaltend. i

Die Landestheile unter-c. d. und e, gehöbren jest zu der Provinz Limburg.

Von dem zweiten Theile, oder den öôstreichischen Nieder- landen sind folgende Länder zu dem Königreiche der Nieder- lande gekommen.

A. Der öôstreichische Theil der Grafschaft Flandern, mit dem freien Lande, welcher jeßt die Provinzen

11) Westflandern

i 12) Ostflandern

bildet. i

B. Der söstreichische Theil des Herzogthums Braband, mit den Herrlichkeiten Antwerpen und Mecheln, jeßt

» mit wenigen Ausnahmen in den Provinzen

13) Antwerpen und 14) Südbraband enthalten.

C. Der ôstreichischè Theil der Grafschaft Hennegau mit der Herrschaft Doornick, welche jeßt den größten Theil der

Provinz | : 15) Hennegau bilden. D, Der. ôstreichische Theil der Grafschaft Namur , wel- cher mit. einigea Ausnahmèëèn, jezt zu der Provinz : 16) Namur \ gehört.

Die-zu den ôstreichischen Niederlanden nicht gehörenden

4 Theile voti. Flandern, Hennegau und Namur sind längstens

dem französischen Reiche, und jeßt namentlich dessen Depar- temenis des Norden und dex Ardenen einverleibt. E.

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E. Der öôstreichische Theil des Herzogthums Limburg war überhaupt sehr zersplittert. Die östlichsten Ecken davon mit den Städten Eupen und Herzogenrath sind in Folge der wiener Kongreßakte an Preußen gekommen. Die Stadt Lim- burg selbst, und der größte Theil des Herzogthums gehören jebt zu der Provinz 17) Lüttich; und nur einige fleine zerstreut nordwärts liegende Antheile sind der Provinz einverleibt, die jeßt, hiernach offenbar jehr

uneigentlich : 5 ¿ 18) Limburg

heiß“.

i P Der öôstreichische Antheil an dem Oberquartiere von Geldern bestand nur aus der Stadt Roermonde und den Herrschaften Weert, Schwalm und Cimpr. Lektre kam durch die wiener Kongreß-Verhandlungen an Preuße: alles andre gehört zu der jeßigen Provinz Limburg.

Das Herzogthum Luxemburg, bis auf wehtige der súd- lichsten Ortschaften, die schon läng Frankreich einverleibt sind, und jeßt zu dessen Mosel-Departement gehören, war endlich auch noch ein Bestandtheil der ôstreichischen Nieder- laude : es sind aber davon nur unbedeutende zerfireut liegende En - flaven mit dem jeßigen Königreiche der Niederlande vereinigt 1wor- den. Detjenige Theil des alten Herzogthums Luxemburg, welchen die Moseti bis zum Einflusse der Sauer, dann die Sauer bis zum Einflusse des Baches Our, und endlich dieser Bach bis an die Gränze der Herrschaft -St. Vith westlich begränzt, ist nebsi den Herrschaften Stet. Vich und Kronenburg durch die wiener Kongreßafte an Preußen gekommen. Der welilih von der preußischen Gränze belegne bei weitem grôößeste Theil des vormaligen Herzogthums bildet dagegen

‘das jebige- Großherzogthum Luxemburg, welches nicht zu dem Königreiche der Niederlande gehört, soudern ein Fami- |

lienfideifommiß des Hauses Nassau is, das zur Zeit von der Ottonischen Linie desselben besessen wird, deren Haupt gegen- wärtig der König der Niederlande ist. Dieses Land ist ein besonderer Staat im deutschen Bunde, und wird als folcher in der Bundesversammlung repräsentirt. Daß der König ver Niederlande, als zeitiger Jnhaber der Regterung dieses Landes, die Verwaltung desselben mit der Verwaltung des Königreichs der Niederlande vereinigte, fann der Selbststän- digkeit des Großherzagchums, und seinen Verhältnissen zu dem deutschen Bunde durchaus feinen Eintrag thun.

Der dritte Theil des Königreichs der Niederlande besteht aus folgenden vormaligen deutschen Reichslanden und fran- zösischen Gebietstheilen.

A. Das Bisthum Lüttich, welches weiland zum west-

fälischen Kreise gehörte, aber abgesondert davon zwischen den |

westlichen und: südlichen Provinzen der dstreichischen Nieder- lande liegt. - Als: Frankreich das linke Rheinufer erobert hatte, ward dieses Bisthum sefularisirt, und den damals ge- bildeten niederländischen Departements einverleibt. - Jekt ist es in vier niederländishe Provinzen vertheilt: es bildet den Haupttheil der Provinz Lüttich, einen sehr beträchtlichen Theil der Provinzen Limburg und Namur, und einen nicht unbedeutenden der Provinz Hennegau.

B. Die verbundnen Abteien Stablo und Malmedi, auch zum weiland westfälischen Kreise gehörig, welche gleich-

"_ zeitig mit dem Bisthnme Lüttich zu den Niederlanden gezo-

gen, und jest zur Provinz Lúttich gelegt sind. Die Stadt Malmedi mit ihren nächsten Umgebungen ist durch die wiener Kongreßakte an Preußen gekommen.

C. Die Abtei Thorn, die Grafschaften Recem und Gronsfeld, die Herrschaften Wittem Eyß, Schlena- fen, Wylre und Richolt, weiland deucsche Reichslande, die jeßt sämmtlich zur Provinz Limburg gehören.

Die von der preußischen Rheinprovinz in Folge der wiener Kongreß- Verhandlungen abgegränzten Landestheile, längs der Maas unterhalb Mastricht: - nämlich ein kleiner Theil des Herzogthums Jülich am rechten Maasufer; ein beträchtlicher Theil des preußischen Gelderns, und einige Ort- schaften des Herzogthums Kleve auf beiden Ufern der Maas. Diese Landestheile sind jest zur Provinz Limburg gelegt: nur das vormals flevische Kirchspiel U ffeld gehört jest zur Pro- vinz Nordbraband.

E. Die weiland zur flevishen Erbschaft gehörige, lebtlich pfälzische Herrschaft Raven stein, welche jest zur Provinz Nordbraband gehört.

F. Die vormals zum Herzogthume Kleve gehörigen Aem- ter Savenaer und Huis\sen, mit ihrem Zubehör , welche mittelst eines durch die wiener Kongreßakte bestätigten Ueber- einfommens an das Königreich der Niederlande abgetreten, und zu der Provinz Gelderland gelegt wordeu, in der sie ganz einge\chlossen sind. s

(s, Die seit 1666- zum französischen Antheile der Graf- schafr Hennegau gezörigen, aber von nunmehr niederländishem Gebiete völlig einges{chlossenen Städte Philippeville und Marienburg mit ihren Gebieten sind im Jaßre 1815 an das Königreich der Niederlande übergegangen, und mit der Provinz Namur vereinigt worden.

Die äußern Gränzen des Königreichs der Niederlande

gegen Deutschland, sind vom Ausflusse der Ems in die Nord-

see bis gegen Emmerich am Rheine wesentlich die alten ge- gen Östfriesland, das Bisthum Münster, die Grafschaft Bentheim, die Herrschaft Aunholt, und das Herzogthum Kleve; von Emmerich ad bis an die Gränze des Großher- zogthums Luxemburg sind dieselben auf den Grund der Be- stimmungen der wiéner Kongreßakte durch besondre Verträge mit Preupen im Jahre 1816 ganz neu festgesest worden.

Dasselbe ist gleichzeitig für das Großherzogthum Luxem- burg geschehn. Die äußern Gränzen gegen Franfkreih vom Meere bis zum Großherzogthume Luxemburg sind wroesentlich diejenigen, welche vor dem Jahre 1790 gegen die östreichi- schen Niederlande und das Bisthum Lüttich bestanden. Die Gränze des Großherzogthums gegen Fraukreih hat aber in soferi eine Abänderung erlitten, daß Franfreich die Hoheit über das Herzogthum Bouillon, welche früher den Bischöfen von Lüttich gehörte, abgetreten hat. Diese fleine Besibung ijt jeßt mit dem Großherzogthume Luxemburg vereinigt.

Die innern Begränzungen der jeßigen niederländischen Provinzen sind schon deshalb von den alten Gränzen der glelchnahmizen Landestheile sehr wesentlich verschieden, weil die frühere Eintheilung befondets in den östreihschen Nieder- landen, eine in hohem Grade verworne, zerstreute und zer- stückelte war. Sie wurde daher bereits bei der Besiznahme durch Franfkreih gänzlih verändert. Die Gränzen der da- mals gebildeten franzôsishen Departements haben aber nach-

mals, in Folge der neuen Gestaltung der äußern Gränzen

gegen die preußishe Rheinprovinz, der neuen Gränzbestim- mung für das Großherzogthum Luxemburg, und der Verbin- dung von Staatéflandern mit Seeland, auch zum Theil sehr erhebiiche Veränderungen erlitten.

Der Flächeninhalt der einzelnen Provinzen in der jebigen Begränzung kaun [ehr verschieden angegeben werden, je nachdem von den dazwischen liegenden Gewässern mehr oder weniger zu- gerechnet wird. Bei den folgenden Berechnungen sind die nachstehenden Angaben zum Grunde gelegt. Dieselben sind ursprünglich in Heftaren von 10,000 Quadratmetern oder sehr nahe 32 preußischen Morgen ausgedrückt. Da nun der Quadrant des Meridians 1350 geographische Meilen oder 10 Millionen Meter enthält: so sind 729 geographische Qua- dratmeilen genau gleich 4,000,000 Hektaren. Hiernach sind dieselben in das Maaß verwandelt worden, worin wir Ver- gleihungen des Flächeninhalts mit der Volkszahl anzustellen gewohnt sind.

Es enthalten also

Die jeßigen Provinzen des geographische Königreichs der Niederlande Heftaren Quadratmeilen. L) MNordholland S N Lw Q 235,464 42/0155 2) Säádholland E O A s 287,527 OPA(o19 3) Seeland mit Staatsflandern 166,918 30,,207 4E L. c R e © LOTLRO S. ¿5 99 Galberiänd M .. 7,0 L (4 6 O a ae O 60,1986 f @ Friesland E tedt R E S 268,503 ; 48,5346 8) Grönlugen …_. „i „_- 233/871 42,5210 95 De. v Ls» - N4T,400 4 ao 10) Nordbraband E L 507,211 92, 5192

Die nördlichen Provinzen . 2,934,820 53479109 14) Aritiverpen L „. : W2,293 . 17564 (9

412) Süúüdbraband . .. 327,577 99,1010

13) Osftflandern. . . 299,285 - 54 is 14) Westflandern .... . 320,434 58,2991 15) Hennegau . 1 «7e Al2eQOES .. 2: G7 40v4 16) A UTUE nd E 366,362 66,,695 7) Lüttich E E 291,079 : 53/5492 18) Limburg a . . * . 471,990 86,5202

Die. südlichen Provinzen 2,731,088 T9419

Das ganze Königreich der Niederlande .. ,. . 5,665,908 1032/65: x9 Das Großherzogthum Luxemburg 692,553 126,279

Die gesammten oranischen Lande 6,358,461 1158,26 Zu richtiger Würdigung ‘der Bevölkerung und ihrer Fort-

schritte müssen nicht nur Zählungen aus Jahren gewählt wer- den, worin die je6ige Begränzung und Eintheilung des Lan-