1831 / 28 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 28 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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schied ‘darin, seine Ansichten und Meinungen von der Reduer- bühne herab: zu verkündigen oder sie inSchristen niederzulegen : hier spricht man durch logische Deductionen, denen die Jntelligenz folgen: fann, zu der Vernunft des Einzelnen ; dort ‘dagegen wendet man- sih an die Massen. „Von einem Meinungs- Austausche , einer auf Ueberlegung gegründeten Kontroverse fann dabei feine Rede seyn; der Zuhdrer giebt sih dem er- sten Eindrucke hin ,: der ihn fesselt, bezaubert, verblendet. Die Jugend vorzüglih gehört sich in jolchen Fällen selbst nicht Scèlis an; sie folger einer äußeren Gewalt, die sie be- gee und mit sich fortreißt. - Ohne Zweifel ist hier die Freiheit in ihren Resultaten weit gefährlicher , als irgendwo. Man wird es daher auch: natürlich finden, daß der von uns abgefaßte Geseß-Entwurf von der Schaubühne stärkere Bürg- schaften verlangt, als von jedem andern Mittel und Wege, seine Gedanken mitzutheilen. Die Schauspiel - Dichter sind in heuerer Zeit bis in das innerste Heiligthum der Familien: eingedrungen; sie haben vor ihr Tribunal berühmte Zeitge- nossen berufen, über welche die Geschichte allein zu richten berechtigt ist. Der Geseß-Entwurf enthält sonach eine Reihe- folge’ von Bürgschaften für die verschiedenen Juteressen der Gesellschaft und sichert auf solche Weise Jedwedem das Ver- gnúgen des Theaters, ohne: ihn der Gefahr auszuseßen, in demselben durch den Anblick. seiner eigenen Figur in der ‘Per- son eines Schauspielers, oder durch bas Parodiren eines nahen. Verwandten oder Freundes, gestört zu werden.“ Nach diesem Eingange ging der Minister: die verschiedenen Bestim- mungen des neuen Geseßes durch, dessen wesentlicher FJnhalt folgender ist: Von jedem neu aufzuführenden Stücke soll 14 Tage vor der erst.n Vorstellung eine genaue Abschrift mit Angabe des Theaters, auf dem es gegeben werden soll, des Nawens- des -Stúcfks so wie des Verfassers desselben, wenn er sich uennen will,-bei der Behörde, und zwar in, Paris beim Ministérium des Înnern und: in den Provinzen auf der Prä- feftur, eingereicht werden. Auf die Nichtbefolgung dieser Vor- schrift steht eine Strafe: von-500 bis 2000 Fr. Als eine Auf- reizung zu Verbrechen und Vergehen soll jeder Angriff auf die Person des Königs, jedes aufrührerische Geschrei, jede Be- \{chimpfung oder Verspottung irgend eines Glaubensbekennt- nisses’, jede Aufforderung ,sih dem Buchstaben des Gesebes zu entziehen, betrachtet werden. Wer die öffentliche oder re- ligióse Moral, so wie die: guten Sitten, beleidigt, foll 2 mo- natliche- bis 2 jährige Haft und eine Geldbuße von 50 bis 2000-Fr: érleiden; Gmonatliche bis 5jäâhrige Haft und eine Geldbuße! von 500 bis 10,0900 Fr. seht aufdie Beleidigung der Person des Königs ; 1 monatliche bis Zjährige Haft und eine -Geldbuße von -100 bis/5000 Fr. auf die Beleidigung der Mitglieder der Königl. Familie und der Kammern. Wer einen: fremden Souverain beleidigt, den soll eine Gefängniß- strafe von 1 Monat bis 2 Jahren und eine Geldbuße von 100 bis 3000 Fr. treffen. - Als ‘ein Vergehen gilt jedes -Mit- tel, irgend eine lebende Person auf die Bühne zu bringe, sey es, daß man sle namhaft macht, oder sie auf eíne unverfennbare Weise bezeihnee, Den Theater“ Direk-

tor und Schauspieler trifft in solchen Fällen, wenn |

der Verfasser des Stücks befaünt ist, 1monatliche bis 2jäh- rige Haft und eine solidarische-Strafe von 500 bis 5000 Fr. ; ist der Verfasser unbekannt, oder will er sich nicht nennen, so erleidet der Direftor eine Gefängnißstrafe von 3 Monag-

ten bis 2 Jahren. Wird ein - bereits verstorbenes Jndivi-

duum, das aber noch keine 25 Jahre: todt ist}; auf die Bühne gebracht, so soll dies ebeufalls als eín Vergehen betrachtet werden, insofern der Minister des Junnern nicht zuvor feine Erlaubniß dazu ertheilt hatte; es steht darauf eine Gefäng- nißstrafe: von 14 Tagen: bis 1 Jahr und eine Geldbuße von 300 vis 3000 Fr. * Keine. dieser Strafbestimmnngen {ließt úbrigens die geri{tliche Klage aus , -wozu: ein Dritter sich

etwoaizwegen- Verleumdung eines : nahen Verwandten veran- -

laßt finden môchte. Die gerichtliche Belangung geschieht auf

Ansuthéu.des- Profkurátors ¿- und zwar wo ein auswärtiger

Souverain oder sein Repräsentant, ein Königlicher Beamter oder +ivgend ‘eine Privat: Person -sich für beleidigt halten, nur auf dié Klage der vertekten ‘Partei. Hält die Raths-Kam- mer dié Klage für zulässig; so wird sie au dze Anflage-Kammer yerwiesen/ die innerhalb Z Tagen darüber entscheidet. Von hier

aus gelangt der Prozeß vor dieAfsisen, diein ihrer nächstea Session |

das Unitheil: fällen. Wird der Angeklagte für schuldig be-

fundem «fo fann zugleich das Stúcf, dessen Vorstellung zu |

d:m Vergehen Anlaß gegeben - hatte, ganz oder „theilweise verboten. werden. Der ganze Gese -Entwurf - besteht aus

TIT Titeln: und 54 -Artifellr, «Der genauere Jnhalt desselben

wird: im Laufe der Berathungen darüber näher zur Sprache

lassen hatte, wurde die Diskussion über den Geseh-Entwurf

gung des H

wegen : der - Personal- und Mobiliar? Steuer ' wieder“ aufge- nommen. Der General Demarçay - wollte: zur Widerle-

ihm indessen bemerklich , daß noch aht Redner -vor ihm. ein- geschrieben wären. Von diesen ließ: sich, da es bereits 52 Uhr war, im Laufe der Sibung nur noch“Herr Delpont, welcher die verschiedenen Bestimmungen des Entwurfes leb- haft bekämpfte , vernehmen, worauf die Fortsezung. der Be- rathung bis zum folgenden Tage ausgefekt wurde. -

Paris, 20. Jan. Vorgestern hatten der Admiral Du-

perré, der Vice - Admiral v. Riguy, der Herzog. von Tarenut und der Englische Admiral Sir Eow. Codrington, die Ehre, zur Königl. Tafel gezogen zu werden. Gestern arbeitete der König mit den Ministern der auswärtigen Angelegenheiten, des ‘Innern, der Justiz und der Marine.

Dec König hat den Grafen v. Sussy, Pair von Franfk- reih und Obersten der 11ten Legion der hiesigen National- Garde, zum Commandeur des Ordens der Ehren - Legion ernannt. e u

Durch eine - Königliche Verordnung vom 18ten d. M. wird das auf den 8. Februar zusammenberufene große: Wahl: Kollegium - der Maine und Loire, welches - bereits dem ‘verur- theilten ehemaligen Minister von Guerxnon - Rauville“ einen Nachfolger zu wählen hat, nachträglich auch -noch zur Er- wählung eines zweiten Deputirten an die Stelle des kürzlich aus der Kammer geschiedenen Herrn Desmazières angewie- sen. Eine zweite Verordnung von-demselben Datum, hebt die Bestimmung einer frühern Verordnung auf, wonach die jungen Leute, welche sich dem Studium der Midicin widmen

wollten, genöthigt waren, vorher den Grad eines Baccas- -

laureus der Wissenschaften zu erwerben. -

Der Präsident des Minister -Raths, Herr J. Laffitte, bisheriger Chef des Banquierhauses J. Laffitte und Comp., hat nachstehendes- Rundschreiben an die Korrespondenten die- ses Hauses erlassen: „Mein Herr! Die Functionen, zu: denen das Vertrauen des Königs mich berufen, zwingen mich wider meinen-Willen, nein Banqguierhaus aufzulösen, das nur noch um Behufe- der Liquidirung bestehen wird: Da- einer meiner Associés, Herr Baignères, gestorbeu ist und der andere, Herr Thomas Philippe, sich zurückziehen will, so wird die: Ligui- dation durch nieinen Neffen, Herrn-Ferrère- Laffitte ,-geschez hen, den, wenn es nöthig werden sollte, Bevollmächtigte, die zu ernennen ich mir vorbehalte, unterstüßen. werden. So

“lange, bis günstigere Umstände die Wieder - Errichtung eiues

Hauses gestatten, an das sich einige ehrenvolle Erinnerungen

fnüpfen, bildet mein N?fffe ein -provisorisches Haus ,- damit

in die Berháltnisse init meinen alten-Freunden, die ih- glúck- lich seyn werde ihn mit Sorgfalt unterhalten zu sehen, feine Unterbrechung fommt. Jch bitte Sie, die gütige Gesinnung»s mit der Sie- mich beehrten, auf ihn Übertragen zu wollen; er ist derselben durch seine Talente, seine Verständigkeit und Rechtlichkeit würdig. Mit schmerzlihem Gefühl verlasse ich eine Laufbahn, der ih mein ganzes Leben gewidmet zu haben glaubte, Möge ‘es mir gelingen, nah meineu. {wachen Kräfteu zum fentlichen Gläcke beizutragen, und ih werde entschädigt seyn. Empfangen Sie t. - I. Laffitte. (/

Das Conseil des öffentlichen Unterrichts hatte durch einen

Beschluß vom 15ten d. M. die Unterzeichner einer in den

t hiesigen Blättern erschienenen Erwiederung: auf die Proclama-

tion des Ministers des dffentlichen Unterrichts an die Stu- direnden auf gestern vor fich gefordert. Die vorgeladenen Studirenden, 13 an der Zahl, erschienen, Das Cousfeil be- stand aus 25 Mitgliedern und wurde vom Minister des Un- terrihts, Herrn Barthe, prästdirt. Der Dekan der Rechts- Fakultät; Herr Bloudeau, war abwesend. Einer der Unter: ¡eichner jener Erwiederung; Namens ‘Plocque, wurde aufge-

‘rufen, weigerte fich aber, auf die ‘an ihn gerichteten Fragen.

zu autworten, und las folgeude Erklärung vor: „Die vor den akademischen: Rath-geladenen Studirenden und Mitglie-

der des provisorischen ‘Comité’s des Schulvereins, welche die Erwiederung auf die Proclamation des Herrn Barthe - unter: -

zeichnet haben, fennen feine andere Gerichte, ‘als diejenigen,

avelche durch das Gesebß: gegründet sind, um in den geseßlich) vorgeschriebenen: Formen über: die in den -Geseßen- bedachten: „Vergehen; zu:-entscheiden. Sie wissen nicht, was ein vorgebs

liches Tribunal bedeuten soll, das sich Königl. Conseil des ôf- fentlichen Unterrichts nennt und die Klagesacheun vorx ein anderes vorgobliches Tribunal verweist, das den Namen eines akade- mischen Conseils: annimmt. Demzufolge- erflären sie; daß,

d „wenn die Mitglieder dieser Art. von Prevotal-Gerichtshof es: fommen. Nachdem der Minister die Rednerbühne ver: | ' tfi

Beilage

errn Thiers auftreten. Der Präsident machte --

auf-sich nehmen, als Richter zu verfahren und: einen Aft der Gemwaltthätigkeit dadurch in eine gerichtliche Verurtheilung zu verwandeln, dieselben auch die Verantwortlichkeit auf sich wälzen, in welche man geräth, wenn man sich auf kein an-

deres Recht, als auf das der Gewalt, stüßt, und ver-

trauen für die Wiedergutmahung des Unrechts, dessen “Opfer sle etwa werden möchten, auf eine nahe Zu- funft.‘/ (Folgen drelzehn Unterschriften.) Nach Vorlesung dieser Protestation fragte der Minister die Vorgeladenen, ob sie keine andere Vertheidigungsmittel einzureichen hätten, worauf sie verneinend antworteten und sich entfernten. Ge- gen die Meinung des Herrn Persil, welcher darauf antrug, daß sogleich zum Urtheilspruch geschritten werden möchte, wurde dieser bis auf nächsten Sonnabend verschoben.

Der Messager des Chambres vertheidigt heute das Verfahren des Ministers des öffentlichen Unterrichts in einem Artikel, worin es unter Anderm heißt: „Seit einigen Tagen überhäuft die Presse Herrn Barihe_ mit Schmähungen und läßt fein Mittel unversucht , um ihm Reue über die Festig- feit einzuflôßen, mit welcher dieser junge Minister seine Pflich-

/ ten begriffen und erfüllt hat. Nichts ist in der That leichter, als

Alles geschehen zu lassen und die Fenster aufzumachen, um Haufen ! von Studenten durch die Stadt ziehen zu sehen, welche die Ein-

wohner beunruhigen, den Kredit herunterdrücken und die Ge- schäfte lähmen. Aber hat man damit seine Pflicht gethan ? Populair würde man allerdings bei gewissen Leuten seyn ; dies genügt aber nicht Jedermann. Was soll, wir fragen alle verständige Leute, aus der Ordnung, aus der Achtung gegen die bestehenden Körperschaften des Staats werden, wenn ‘junge Leutè, die nicht wissen, was sie wollen und über einem unbestimmten politischen Zweck ihre Pflichten ais Studirende vergessen, sich einmi]chen dürfen. Dir Minister des öffent- lichen Unterrichts suchte ein Mittel, irregeleitete Jünglinge “im Guten zu ihren friedlichen Arbeiten zurücfzuführen, und er fand in den Verordnungen der früheren Minister bestimmte Diszciplinar - Strafen fúr den Fall politischer Verbindungen ; er hat sich auf dieselben bezogen und wohl daran gethan. “Jede Unordnung, von welcher Seite sie auch kommen mag, muß unterdrückt werden. Cin Minister des dffentlichen Un- terrihts' iff gegen ‘die Aeltern fúr die Studien ihrer Söhne, gégen die Fakultät für den Fleiß und das gute Betragen derx Zöglinge, gegen die Gesellschaft sür das ordeutliche und ruhige Verhalten der Jugend, gegen die Studirenden selbft sür die Freiheit ihrer Studien verantwortlich; denn wir köôn- nen versichern, daß die Mehrzahl der Studirenden, namentlich der des Rechts, jènén politischen Leidenschaften, jener excen- trischen Thätigkeit gänzlich fremd ist. Hätte ‘man diese Lei- denschaften gewähren und durch die Ansteckung des Beispiels zunehmen lassen, so wäre mau später vielleicht genöthigt ge- wesen, die Schulen für einige Zeit zu schließen.‘ Herr Royer-Collard gegen -welchen sich mehrere hiesige Blätter, und namentlich der National, die Tribune, die Re- volution , der Courrier francais , die Gazette de France-ck und die Quotidienne, die heftigsten Ausfälle erlaubt hätten, hat ein vom 19. Januar datirtes Schreiben in den Moniteur, das Journal ‘des Débats und den Temps einrücken lasen, worin er sagt: „„Mein Herr! in Erwiederung auf gehässige, 68 einiger Zeit in Umlauf gebrachte Lügen bitte ich Sie, fgenhe Erklárung in Jhr Blatt gen. u wollen: Jch d e. während der lebtverflossenen funfzehn Jahre die Ver- âltnisse, in denen ih in anderen Zeiten zu ‘dem Könige Lud- wig AXVIIL gestanden ,. niemals: gelteud. gemacht; heute bin

ich weit entfernt, dieselben zu verläugnen.ck ‘Folgendes isk

die bis jeßt noch wenig bekannte Wahrheit über* jent Ver- hältuisse; sie nahmen sechs Monate nach ‘dem’ 18. Fructidor 1798 ihren Anfang; zu wiederholten Malen unterbrochen, hôrten sie gegen -die- Mitte. des Jahres 1803 gänzlich auf. Sie. bestanden darin, daß ih durch die Wahl Ludwigs. XVIII, an einem aus vier Personen, von denen drei noch leben, be- stehenden - politischen Conseil Theil nahm. Alles, was ich Úber' dieses Conseil, das vor dem Beginn der Kaiserlichen Regierüng aufgelôst wurde , zu sagen ‘habe, is, daß es in direkter Verbindung mit dem Oberhaupte der Regierung, dem damaligen General Buonaparte, stand, daß es ihm die Briefe Ludwigs XVII[. übergab und von- ihm seine eigenhändigen Antworten in Empfang nahm. Wir sind. zu dem Glauben berechtigt, daß jede andere Erklärung von unserer. Seite, jede. aare FDidartequng, Aherflütig seyn würden; wir werden uns nie zu einer folchen herablassen.‘‘

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| 235 | Beilage zur “Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung 1.28.

_Die wit der Prüfung des Wohlgesekes beauftragte Kom- mission hat bereits mehrere der Grundlagen ihres Berichts festgestellt. Was die Zulassung steuerfreier Wähler betrifft, so dehnt die Kommission dieselbe nicht auf alle in dem-mi- nisteriellen Geseß- Entwurf aufgeführte Klassen aus und ver- wirft namentlich die Zulaffung der nicht auf der Advokaten- Liste eingetragenen Rechts -Licentiaten , ertheilt ‘dagegen das Wahlrecht den Notaren , wodurch allein die Zahl der Wäh- ler um 8000 vermehrt wird. j

Mehrere Blätter melden die Ankunft des General Clausel in Marseille.

Nach Briefen aus Madrid vom 10. Jan. wird der Graf von Ofalia von seinem hiesigen Botschafter - Posten ab- berufen und dur den Herzog vonVillahermosa érseßt werden.

Die Nachricht vom Tode Dom Miguels bestätigt sich nach Briefen aus Lissabon vom 5. Jan. nicht. Ein Blatt bemerkt, dies Gerúcht sey eine Börsen-Speculation gewesen, die den Zweck gehabt habe, den Abschluß der Anleihe der Regentschaft von Terceira in London zu erleichtern, gegen welche sich die Kommission der dortigen Stockbörse feindselig gezeigt habe.

Dem Vernehmen nach wird der bisherige Sicilianische Botschafter am hiesigen Hofe, Fürst v. Castelcicala, von hier abberufen und durch den Grafen Ludolph, der seicr ‘einer lan- gen Reihe von Jahren - Sicilianischer Gesandter in London ist, erseßt werden.

De CDELIARUVE

Aus dem Haag, 22, Jan, Die erste Kammer der Generalstaaten hat vorgejttern ebenfalls eine Sißung ge- halten, in der der Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Ps zweiten Kammer gemachten Mittheilungen ebenfalls vorlegte.

Se. Majestäc der König haben dem Hrn. von Geusau, Mitglied der deputirten Stände der Provinz Nord-Brabant;, die Erlaubniß ertheilt, ein Corps Nord-Brabanter Jäger zu errichteu, zu dessen Befehlshaber Hr. v. Geusau zugleich er- naunt worden ist. :

Die Staats-Courant enthált neuerdings einen Be- richt ven mehreren Streifzúgea, welche sh die Jnsurgenten fürzlih auf diesseitigem Gebiet erlaubt. In dem Dorfe Bladel, wird hinzugefügt, hätten sie sich förmlich als Räuber benommen, da sie dem Friedensrichter und einem Jfsraeliten, Namens Emanuel de Groot, das Bajonet auf die Brust ge- sekt, um Geld von ihnen zu erpressen. :

Der General-Major Graf v. Bylandt, der am 26. Aug. den Ober-Befehl úber die Truppen in Brüssel- führte, läße hier eine Schrift über die ersten Ereignisse der Belgischen Empörung erscheinen, worin er zugleich sein eigenes Vetfah- ren in das Licht zu stellen und zu rechtfertigen sucht.

Aus Herzogenbusch schreibt man unterm 20. Nov. : ¿Die Nachrichten über die Bewegungen des feindlichen Hee- res in der Provinz Limburg lauten sehr widerspréhend. Wie man vernimmt, nähern sich die Insurgenten in größerer At- zahl, als je zuvor, den Gránzen von Nord-Brabant ; detñzu- folge ist auch gestern Abend wieder eine Abtheilung von etwa 1000 Mann: unserer Truppen aus ‘Eindhoven aufgébtöchen, um den Vortrab in. Valkeénswaard zu' verstärken.

Der Baron v. Heerkeren, Mitglied ‘der ersten Kämtkér der Genexalstaaten, ist ‘mit Tode -abgégangèn.

Brüssel, 22. Jan. Jn der’ gestrigen Sißung des Kongresses kamen wieder sehr viele Bittschriften! vor, in de: nen von Einwohnern der Wallonischèn- Provinzen äuf die Vereinigung Belgiens mit Franfkreich angetragen wurde. Ein Bäürger- von Brüssél begehrte, daß die Mitglieder der katholischen Geistlichkeit vom Volke ‘erwählt werden *solltén, welcher Antrag große Fröhlichkeit ‘in die Versammlung brachte. Herr Janssen s reichte seine Dimission als Deputirter von Ost- Flandern ein. Ein früherer Antrag des Hérrn v. Ro-

‘baulx, wonach in der Landesverfässung das Recht des: Volks-

widerstandes gegen ungeseblihe Handlungen der ausübenden Gewalt als ein-Princip aufgestellt werden sollte, wurde auf den Antrag der Central:Section“ durch die Tages:Ordnüng besei- tigt. Dagegen wurde folgender Antrag des Herrn Thorn: „Es bedarf feiner vorangehenden Befugniß , ‘um dffetitliche Beamte wegen Vergehen in ihrer Administration gerichtlich zu- verfolgen; mit Vorbehalt dessen, was hinsihtlich der M nister festgestellt ij‘, angenommen. Auf’ den * ebenfalls schon vop einiger Zeit gemachten Antrag des ‘Heërn Beyts!