1831 / 29 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 29 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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nats-Präsidenten niedergelegt ;- 7 Kandidaten scyen vorgeschlagen worden, und unter diesen habe die Kommission durch Abjtimmung 3 egenen, um sie der Kammer vorzustellen. Ehe Herr M0- rawskî diese Kandidaten nannte, fragte er noch, ob man die An- sichten über dieselben, welche. bei der Diskussion sich nothwendig -tadelnd oder lobend aussprechen müßten, der Oeffentlichkeit preis-

gern wolle. Graf Ledochowski stimmte für die Oeffentlichkeit - der Verhatdlunaen, rieth jedoch, die Kammer solle sich aller per- sönlichen Diskussionen Über die Kandidaten enthalten und bei der Abstimmung fireng ihrem Gewissen foigen, womit auch der Mar= has einverstanden war, indem er hinzufügte, daß man unmdg- ih bei einer Diskussion den Einen loben könne, ohne den An- dert tadeln, und so wÜrde das Anschen des erwählten Generalissi- mus immer Gefahr laufen, durch feindselige Bemerküngen geschwächt zu werden. Der Landbote Biernacki meinte, vor allen Dingen müsse man darüber berathschlagen, ob-die Wahl in den mre ten Kammern vor sich gehen sollte, oder in- ieder einzeln. Es

wurde darüber abgestimmt, und die Mehrheit entschied sich für |

die Maas Der Marschall sandte daher den Grafen Sta- itislaus Jeziersfi und- Roman Soltyf in die Senatoren-Kammer, um dieselbe hiervon zu benachrichtigen, und bald nachher begaben sich sämmtliche Landboten- und Deputirte, vom Marschall ange- führt - dorthin. |

Fn dexr Senatoren-Kammer waren vorher die Mit- ,

glieder der Reichstags - Kommissionen von dem Präsidenten bekannt gemacht worden: dieselben sind: für die innere- Ver-

waltung die Senatoren Kastellane Grafen Malachowoski und-

Plater und der Senator Wojewode Mionczynski; für die Civil- und Kriminal - Geseßgebung die Senatoren Kaftellane Lewinski- Michael Potocki und Bienkowski; und für die Finanzen die Sc- natoren Kastellane Gliszczonski, Kochanowski und Wodzynski.

Nach Vereinigung beider Kammern nannte zuerst der Landbote ;

Morawsfi die 7 von- dem Kriegsrath vorgeschlagenen Kandida- -ten, nämlich den Fürsten Radziwill, die Generale Szembek,

Krukowiecki, Weißenhof, Woyczynski, Paz/ und den Oberst Skrzynecki, von welchen der Fürst Radziwill und die Generale ;

Weißenhof und Szembek die meisten Stimmen erhalten hätten. Der Landbote Ledochowski bemerkte, die Kommissionen seyen bet der AbEmuag von der Meinung geleitet worden, General Weî- Fenhof werde die Befehlshaberstelle niht annehmen, und deshalb habe derselbe so wenig Stimmen erhalten. (Es hatte sich näm- lich das Gerücht verbreitet, General Weißenhof werde eine solche Würde nicht übernehmen; doch war derselbe am 20sten “in der Hauptstadt angelangt und hatte das ihm interimistish von der Reichstags-Deptütation übertragene Kommando angetreten.) Der

Senator Dembowski fragte, welche Gewalt dem Befehlshaber übertragen und was Über die Stellvertretung desselben festgescht werden sollte? Hierauf entgegnete der Landbote Morawosfi, daß Über diese Punkte von den Kommissionen ein besonderes Projekt entworfen werden würde. Hinsichtlich der Stellvertretung schlug J De vor, denjenigen Kandidaten dafür zu bezeichnen, wel-

er nah dem Generalissimus die meisten Stimmen haben würde ; Graf Ledochowski meinte jedoch, man würde dadurch militairi- hen Talenten, welche {h im Kriege ers entwickeln, die Aus- sicht auf die höchste Würde vorweg benchmen: damit erklärte sich Herr Fasinski für einverstanden, wünschte jedoch, daß man nur für den-Fall eines unvorhergesechenen Todes den Stellvertreter bestimme; aber auch dem widerseßte sich der Marschall ,/ mit der Bemerkung, daß .in solchen Fällen die Stellvertretung der Ancien- netät zukomme, bis die höchste Gewalt weiter darüber entscheide. ierguf trug der Landbote Barzykowski noch darauf an, daß matt ich, ehe man zur Wahl schreite, vorher davon Überzeuge, ob der zu Wählende diese Würde auch annehmen werde, oder daß man ein Gescy gebe, wodurch derselbe zur Annahme verpflichtet werde. Der Senator Bienkowski erwiederte. icdoch, daß ein solches Geschß ganz Überflüssig sey, denn qus dem êdffentlichen Rechte gehe schon ie Nothwendigkeit einer solchen Annahme für jedes Mitglied der Nation hervor. Derselben Meinung waren auch mehrere Andere. Man schritt daher zur Abstimmung unter den vorge- shlagenen Kändidaten, nachdem man auf allgemeines. Verlangen noch einen vierten, den General Krukowtecki, welcher die nêchsle Stimmenmehrheit besaß, hinzugefügt und einen Antrag des Land- boten Biernacki angenommen hatte, èaß nämlich der zum Gene- ralissimus Erwählte die vollständige Majorität, d. h. die Hälfte sämmtlicher Stimmen und eine darüber, haben müsse. Es wag- ren 140 Stimmfähige anwesend, und nach erfolgter Abstimmung zeigte es sih/ daß der Fürst Radziwill davon 107, der General Krukowiecki 18, Weißenhof 8 und Szembek 6 erhalten hatten. Dex räsident Ener sonach, daß Fürst Radziwill durch den Willen der Volks-Repräsentanten zum Generalissimus ernannt sey. Da derselbe gegenwärtig war, so erhob er sich von seinem Stuhl, näherte sih dem Präftdenten und erklärte, daß er diesen Beweis des Vertrauens ener Landsleute annehme und in seiner neuen Würde nicht aufhören werde - derselbe zu seyn, als wel- G F QA auene gezeigt e „Mit aon ¿ianeac Ruf: N: uen, na itthauen!/‘/ wurde die Sibung gegen 19 Uhx Abends beendigt. - i G E iu Freitag, den 21fien d., fanden keinc Berathungen statt. Am Sonnabend früh um 107 Uhr versammelten - sich die Kammern wieder. Jn der Landboten- Kammer legte Franz Soltyk einen Antrag beim Marschallsstabe nicder, in welchem er behaup- tete; daß die jeßigen" Volks-Repräsentanten keine Vollmacht dazü besäßen; die herrschende Dynastie in Rußland des Polnischen Thromtes für verlustig zu erklären und die Selbsiständigkeit des

Landes auszusprechen ; er verlangte, daß neue Wahlen angeordn werden sollten, aber der Ruf: ur L ließ ihn nes

zu Worte kommen. Hierguf wurde der Kammer von den Reichs-

tags-Kommissionen ein Geseß-Entwurf über das Recht der Jni- tiative und. der Einbringung von Geseßes-Vorschlägen folgenden JFnhalts vorgelegt: „„Art. 1. Das Recht der Fnitiative kommt nicht nur der Regiexung , sondern guch ieder“ von. den Kammern zu, mit dein Vorbehalt jedoch ; daß cin Entwurf, toelcher nicht unmittelbar von den Kommissionen, sondern von einzelnen Mit- gliedern, eingereicht wird, vorher dem Präsidenten -der Kammer vorgelegt werden muß. Der Secretair der Kammer lies den Jn- halt des Entwurfs vor, und die Kammer entscheidet ohhe Dis- kussion, ob derselbe der betreffenden Kommission überwiesen oder sogleich beseitigt wird. Feder Entwurf muß in die Kammer eingebracht werden, wo er zuerst vorgelegt worden ist. Art. 2. Die Kammern halten- abgesonderte Berathungen: der in einer Kammer

angenommene Vorschlag wird sogleich in die andere Kammer gesandt, *

und erst, wenn diese ihn annimmt, verwandelt er siclckin ein Geseb. Art. 3. Wenn iedoch ein in der cinen Kammer mit n ive Veränderungen angenommener M on die Bestäti- gung der andern Kammer nicht erhält, #0 vereinigen sich beide Kammern zur Diskutirung darüber und entscheiden ein für alle- mal durch einfache Majorität über die Annahme oder Verwer- fung desselben. Art. 4. Von obigen Vorschriften ausgenommen is die Wahl oder Verabschicdung von Regierungs-Beamten , die Kriegscrtlärung uhd Ratification von Traktaten, welche Gegen- stände nicht durch die getrennten Kammern gehen, sondern #o- gleich in beide vereinigte gebracht und dort definitiv entschieden werden sollen. Bei der Wahl soll die Ordnung beobachtet wer- den, daß der erwählte Kandidat die cinfache Majorität, d. h. -we-

nigstens" cine Stimme mehr, als die Hälfte der Stimmen aller

gegenwärtigen Mitglieder beider Kammern, für sich haben muß: widrigenfalis eine nochmalige Abstimmung unter ps P aub didaten erfolgt, welche die meisten Stimmen haben./ Fr. Wyo- lowsfi, einer der Kommissions -Mirglieder, unterslüßte diesen Entwurf durch cine Rede, tn Man er die Grundsäße und Ver- anlassungen desselben erklärte. Nach demselben ließen sich sehr éntge- gengeseßte Meinungen darüber vernehmen; die Einen verwarfen das ganze Projekt und verlangten; daß man die frühere constitutionnelle Gewalt beibehalte und bei den alten Grundsäßen derselbên verharre ; die Anderen forderten nur eine Veränderung des Entwurfs, so daß beide Kammern in Gemeinschaft oder Conföderation über alle in dem Projeft angeführte Gegenstände entscheiden sollten. Die Mehrzahl jedoch, unter Anderen Morawski, Biernacki, Swi-

| dzinöfi, Kactkowsït, Gustav Malachowski, Franz Wolowski- und

Morozewi7z, erhoben sch gegen Dele Einwürfe und brachten es durch lange und heftige Reden dahin, daß der Gesches- Vor- schlag, so wie er oben mitgetheilt worden , durch cine Majorität von 95 gegen 12 Stimmen angenommen wurde. Am Schluß der Sißung hörte die Kammer mehrere Anträge einzelucx Land- boten und. eingesandte Proclamationen an; unter Anderem einen Vorschlag des Landboten Trzcinski, hinsichtlich der Wahl eines Comités aus der Kammer, welches, ohne den Rechten des Ge- neralissimus zu nahe zu treten, Über die Bedürfnisse und Orga- tistrung-des Heeres wachen sollte; ferner den Entwurf zu einer Proclamation an die Armee und die Nation, welchen derx Land- bote Chomentowski etnreichte, und ein Projekt des Befehlshabers der beweglichen Garde in der Krakauer Wojewodschaft , die un- bedingte Selbsisiändigkeit Polens und der unter Russischem Scep- ter beftndlîchen Polnischen E anzuerkennen. Diese 3 Pe- titionen übergab die Kammer den ommissionen; cin anderes Pro- jeft aber zu cinem Aufruf beider Kammern an die Nation und das Heer, dessen Verfasser fich nicht genannt hatte, und cine Adresse der in Paris befindlichen Polen an den Reichstag, worin dieselben erklären, daß sie so bald als möglich in ihr Vaterland zurückfehren und nur einen Ausschuß, bestehend aus dem Oberst Jerzmanowski, den Herren T. Morawski und Leonhard Chodzko, in Paris zur Verthcidigung ihrer Fnteressen hinterlassen Na, wurden einstimmig angenommen und zum Druck verordnet. Auch eine Proclamation der Artillerie, in welcher dieselbe dem Reichs=- tag Treue s{chwört , und eine Petition der Universitäts - Garde, worin diese die Kammern ersucht, die Hälfte ihrer Mitglieder an alle Civil- und Militair - Behörden in den Provinzen abzu- ordnen, um denselben Energie einzuflößen, und zu ihrem Befehls- haber Herrn Roman Soltyk zu ernennen, nahm die Kammer an und verordnete, die erstere in das Reichs-Archiv einzutragen, die andere aber dem Generalissimus zu übersenden. |

In der Sißung der Senatoren-Kammer wurde das von der Landboten - Kammer bestätigte Reichstags - Manifest vom Sc- nator Graf Malachowski vorgelesen und einstimmig angenommea. Dies gab dem Kastellan Dembowski Anlaß, zu erklären, daß, da

- in diesem Manifest die Meinung ausgesprochen sey, als wären

die im Jahr 1829 ernannten Senatoren zu. dieser Würde nicht berechtigt gèwesen, er sich augenblicklich aus dem Senat entfer- nen werde. Diesem Beispiele folgten die Kastellane Krasinski, Lubinsfi und Plater. Dex Kaftellan Lewinski suchte jedoch nach- zuweisen, daß jene Bemerkung im Manifest keinesweges den 'Er- nannten zur Last falle, und die Diskussion Über diesen Gegen- stand wurde sodann bis auf Weiteres vertagt. Hierauf wurde der von der Landboten - Kammer angenommene Geseßes - Vor- schlag ; Uber das Recht der Jnitiative, der Senatoren- Kammer zugestellt und auch von dieser einstimmig bestätigt. Eben \o er- theilte dieselbe die Erlaubniß, die Adresse der in Paris befíndli- chen Polen an die’ Reichs- Kammern durch den Druck bekannt

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u machen. - Die: Kammern vertagten sich. sodantt bis zum 24sten ieses Monats. : i ¿ti

_ RKrafau, 21. Jan: Der heutige Courier enthält unter der Rubrik: Krakau, einen Artikel, in welchem die im Königreich Polen vollführte Revolution gebilligt wird.

Das genannte-Blatt theilt auch zwei vom pcäsidiren- den - Senator: -Sobolewsfi unterzeichnete Bekanntmachungen der Abtheilung für das Junere und die Polizei vom 19ten und 20stén d. mit. Die erstere lautet: „Da uns die ge- rechte Beschwerde des Publikums über die Zurückhaltung der mit der gestrigen Post angekommenen Warschauer Zeitungen zu Ohren gekommen ist, so tragen wir dem Krakauer Post- amt auf, sich innerhalb 24 Stunden hinsichtlich dieses Schritts zu rechtfertigen, und verordnen zu gleicher Zeir ein für alle Mal unter der strengsten Verantwortlichkeit, daß alle Zei-

tungen, soroohl Warschauer, als andere, fo wie es bisher zu

geschehen pflegte, gleih nah der Ankunft derselben den sich meldenden Abonnenten verabreicht, werden sollen. Hiervon wird das Publifum durch die Krakauer Zeitung und den Courier benachrichtigt.“ G folgenden. Înhalts: „Wir zeigen dem Publikum an, daß die Zurückhaltung der am 18ten d. M, Abends angekommenen Warschauer Zeitungen bis zum Morgen des folgenden Tages, durch die von Seiten des Postamts abgegebene Erklärung vollständig gerechtfertigt ist.‘ C Frankrei, Pairs-Kammer. Am 2. Jan. fand wieder eine df- fentliche Sibung statt, die der Graf Clément mit einem Berichte über verschiedene bei der Kammer eingegangene Bittschriften eröffnete. Jhm folgte der Graf Cornudet auf der Rednerbühne, der einen zweiten Petitions - Bericht abstattete. Unter den Eingaben, die er zum Vortrage brachte, befanden sich 10, worin gegen den Geseß-Entwurf über die

Organisation der National-Garde reflamirt wurde. Nach-

dem selbige der mit der Prúfung dieses Entwurfs beaustrag- ten Kommission überwiesen worden, bestieg der Großiie- gelbewahrer die Rednerbühne und legte der Versamm- lung den von der Deputirten-Kammer bereits angenomme- nen Geseßs-Entwurf úber die Zusammenstellung der Assisen- hófe und die Entscheidung der Geschwornen vor. Der Mi: nister bemerkte in wenigen Worten, die Regierung jey der Meinung gewesen, daß eine Majorität von 8 gegen 4 Stim- men, statt der bisherigen von 7 gegen 5, den Angeschuldig- ten alle môglihe Bürgschaft gewähre; die Deputirten-Kam- mer dagegen habe geglaubt, daß es besser sey, die Verurthei- lung nur mittelst 9 Stimmen gegen 3 erfolgen zu lassen. „Diese so hoch wichtige Frage‘, so schloß der Redner, „„wird jeßt noch einmal von Jhnen, m H., geprüft werden ; wel- cher Antrag auch zuleßt die Oberhand behalten mag, die Weisheit der Geshwornen wird ohne Zweifel das Jureresse des Angeschuldigten mit denen der Gesellschaft zu verschmel- zen wissen. Die Geschwornen-Gerichte sind eine Institution, die dem Lande täglich werther wird, indem sie die Ordnung und Freiheit beshüßt, und die Annahme des Gesebß-Entwurfes, den wir Jhnen hiermit im Namen Sr. Majestät vorlegen, wird wesentlich zur Befestigung derselben beitragen.“ Nach Herrn Mérilhou ergris der Minister des ffentlichen Unterrichts das Wort und brachte einen neuen Beseß- Entwurf über den Elementar - Unterricht ein. ¡Unsere Re- volution‘, äußerte er, „„legt, indem sie dem Lande den höôch- sten Grad politischer Freiheit zusichert, zugleich der Regierung mehrere Schulden gegen die Bürger auf. Es giebt dereu feine dringendere, als die Fortpflanzung des ersten Unter- richts unter dem Volke. Eine Regierung, die nur das all- gemeine Beste im Auge hat, wird, statt die niederen Klassen in der Unwissenheit zu erhalten, immer stolz darauf seyn, die menschliche Würdé in allen denen zu erhöhen, deren Schik- sal ihr anvertraut ist; sle wird stets von dem Grundsaße ausgehen, je aufgeklärter ein Volk über seine Rechte sey, um so richtiger werde es auch seine Pflichten erfennen und sie

Grundsa6 auf, daß der erste Unterricht für Jedermann unentgelt- lich seyn solle. Vierzig Jahre des Ruhmes und gewaltiger Ereig- nisse haben nicht hingereicht, um dieses Versprechen iu Erfüllung gehen zu lassen. Der Elementar-Unterricht wurde bald ganz aufgegeben, bald furchtsam beschüßt, bald mißtrauisch beschränkt. Kein Wunder, das er erschlaffce und sich bald in einem weit schlehteren Zustande befand, als in mehreren anderen Euro- päischen Ländern, wie z. B. Schottlaud, Holland und Sach- sen, Jm Jahre 1802 sprach die damalige thätige Regierung ihre Verwunderung über das: völlige Versinken der Elemen- tar-Schulen aus; aber sie that nur wenig, um ‘sie wieder zu heben: - Erst durch das Geseß vom 10. Mai 1306 Und die

Die andere Bekanntmachung ist digenden Zustande erhaiten haben. Die neue politishe Ver-

darauf folgenden Dekrete erhielt der Elementar : Unterricht

einen günjtigen Jmpuls ; ‘in Folge: desselben wurden 7 Nor- mal-Schulen, die noch jebt bestehen, gestiftet. Ein Mehreres zu thun gestattete die Fortsebung des Krieges nicht.“ Jn dem Zwischenraume der beiden Jnvasionen Frankreichs durch die fremden Truppen wurde die Lancastersche Methode einge- führt und durch hochherzige Bürger thätig fortgepflanzt. Auch die Regierung erließ jest mehrere Verordnungen , um den Volks-Unterricht zu begünstigen. Sehr nüblih wirkten in dieser Beziehung die im Jahre 1816 eingeführten Comités zur unentgeltlichen Beaussichtigung der Schulen. - Der Ele- inentar-Unterricht selbst wurde auf dem Vole núbliche Kennt- nisse ausgedehnt, die Schulen vermehrten sich, und in den Jahren 1817 bis 1820 erdielten wenigstens doppelt so viel Ki 1der Unterricht, als früher. Zwei Ursachen allein hemm- ten diesen glücklichen Fortgang: der dem Klerus eingeräumte Einfluß auf die Leitung des Schulwesens: und die kärgliche Ausstattung der Lehrer. Nichtsdestoweniger wurden in we- nigen Jahren 1200 neue Schulen errichtet, die sich auch bis auf die lezten Tage der vorigen Regierung in einem befrie:

fassung Frankreichs erheischt nun aber vor Allem, daß für die Voiks- Crziehung dasjenige vollständig und ohne Rückhalt geschehe, was dem Lande fo oft versprochen worden ist. Dies ist der Zweck des Geseßes, das ih die Ehre habe Jhnen hier- mit vorzalegen.‘/ Der Minister ging hierauf die verschiede- nen Bejtimmungen des Geses-Entwurfes durch und schloß sodann mic folgenden Worten: „Sobald Sie sih, m. H., von den Absichten, die diesem Geseke zum Grunde lie- gen, gehörig durchdrungen haben, werden diese Jhnen gewiß der großen Revolution würdig schinen, die sich unter unseren Augen zugetragen hat. Obgleich der Elementar -Un- terricht in Franfceih weniger verbreitec ist, als in vielen an- deren Ländern, so hat die Jutelligenz im Volke sich doch, durch die Macht des Verkehrs der verschiedenen Klassen un- ter sich, auf eine fas unglaubliche Weise entwieelt. Das Ge- fühl der Gleichheit vor dem Geseße, das wir unserer ersten Revolution verdanfen, das die Kaiserliche Regierung nicht erstiéen foinie und das der moralischen Würde der Nation

eine selbst in Republiken unbekannte Energie leiht, erklärt

allein dieses Rejuitat. Der Elementar-Unterricht wird diesen herrlihen Keim befruchten und ihm gedeihlichen Fortgang verschaffen. Für die Zukunfc unserer Verfassung dürfen un- sere Bemúhungen uns nicht besorgt machen, Verbreitung des Lichtes- ift ein sicherer Bürge für die Wohlfahrt der Na-

] tionen und für die Erhalcung der öffentlichen Ruhe und

Ordnung, als ihres ersten Bedúcfaisses.‘‘/ Herr Barthe verlas Hhierauß die 18 Artikel des Geseß - Entwurfes, deren wesentlichster Jnhalt folgender ist: Der Elementar- Unterricht» begreift, außer der moralischen und religid- sen Unterweijung, das Lesen, Schreiben und Rechnen, die Anfangsgründe. der Französischen Sprache, das Linear- zeichnen und Feldmessen. Ju jedem Friedensgerichts-Bezirke- werden die Elementarschulen unter die Aufsicht eines freiwil- ligen Ausschusses unter dem Vorsiße des Unter-Präfekten ge- stelle. Die Elementarschulen sind entweder Privat-Jnstitute, oder sie werden von der Gemeinde unterhalten. Als Lehrer soll jeder majorenne und im Genusse seiner bürgerlichen Rechte befindliche Franzose zugelassen werden, sobald er zwei Zeug- nisse, eines über seine Befähigung, das andere über feinen guten Lebenswandel, beibringt. Jeder Gemeinde-Schulhalter erhält eine freie Wohuung und ein Gehalt von mindestens 200 Fr.; der Mehrbedarf soll aus Staats - Fonds herge- geben und jährlich im Budget bewilligt werden. Für jeden Zögling, der den Unterricht nicht unentgeltlih genießt , soll der Schulhalter noch eine monatliche Gratification erhalten, deren Betrag alle 5 Jahre von dem Municipal - Rathe fest- gestellt wird. Für die emeritirten Schulhalter haben die Ge- meinden -durch jährliche Beiträge, die in Staats-Renten an- gelegt werden, einen Pensions - Fonds zu -bilden. Au- ßer den ‘Elementar - Schulen soll es den Departements

erfúllen. Die Verfassung vom Jahre 1791 stellte den allgemeinen | auch noch freistehen, in jedem Bezirke, wo -s{ch ein

Gymnasium befindet, eine oder mehrere Normalschulen zur Bildung der Lehrer für die Elementar - Schulen zu errichten. Dem Geseß-Entwurfe ist eine statistische Uebersicht der Kna- benschulen im ganzen Lande, so wie die Zahl der sie besu- chenden Kinder, angehängt. Es ergiebt sich daraus, daß in dea beiden Departements des Nieder - Rheins und der obern Marne der Unterricht am meisten verbreitet ist; hier fommt näâmlich 1 Schulfnabe auf 8 Einwohner. Am wenigsten verbreitet i| der Unterricht im Departement der Corrèze, wo nur 1 Schulknabe auf 152 Einwohner fommt. Bemer- fenswerth is, daß sich in Paris ebenfalls das. Verhältniß nr. von 1 zu 48 stellr. Die Zahl der Kinder seit ihrer Ges