1831 / 30 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 30 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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E R e E A L E E n E R P E R P I Ns R En n E LEE

292-

Entschädigung für die bisherigen rehtinäßigen Steuer-Freiheiten und Vor ges geseßlich eingeführt scyn wird. §. 149. Die Gü- ter der Kirchen und Pfarreien, der dfenklichen Unterrichts - An- stalten und der- milden Stiftungen bleiben, so lange sie sich in deren Eigenthume befinden, von Steuern befreit. Diese Steuer- Freiheit erstreckt f jedoch nicht auf dietenigen Grundstücke, welche bisher ‘schon steuerpflichtig aren , oder nach der Verkün- dung diéser Verfassung von thnen erworben werden. §. 150. Die Grutdsiücke- welche von der -Landesherrschaft zu eigenem Gebrauche: oder von Gliedern ‘des Kurhauses erworben: sind oder werdet, bleiben in ‘ihrer bishérigen- Steuer - Verbindlichkeit. . 151. Die geseßlich in Rücksicht: ihres dermaligen Bestzers R airétftciet Grundstücke: verlieren: diese Eigenschaft, sobald ste in Pre Rmeteons übergehen. §. 152. Bet der im §. 144. erv- wähütèn Vorlegung des" BVoranschlages für die nächsten drei Fahré' múß zugleich ‘die Verwendung des Staats-Einfommens zu den bestimmten Zwecken für die seit Anfang ‘des Jahres 1831 verflossênett einzelnen Rechnungsjahre, so weit sie noch nicht ihre vollé Erledigung bei dem Landtage erhalten haben, nachgewicsen werden. j : Zwölfter Abschnitt. Allgemeine Beflimmungen. s. 153. Zür Annahme einer in Vorschlag gebrachten Abänderung oder Erläuterung der gegenwärtigen Verfa} ungs-Urkfunde is ent- weder völlige Stimmen- Einhelligkeit der auf dem Landtage an- wesenden“ ständischen Mitglieder , oder eine auf zwoci nah einan- der folgenden Landtagen sich. aussprehende Stimmen - Mehrheit von drei Vierteln derselben erforderlich. §. 154. Sollten derz einst etwa zwischen der Staats - Regierung. und den Landiänden úber- den Sinn einzelner Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde odek der für Bestandtheile derselben erklärten Gesehe Zweifel sich. erhebén, und würde wider. Verhoffen eine Verständigung darüber: nicht exfolgen, so muß der zweifelhafte Punkt bei cinem. Kom- proniß-Geriéthte zur Entscheidung gebracht werden. Dieses wird zusänimengeseßt aus se@s unbescholtenen, der Rechte und der Verfässihg kundigen, wenigstens dreißig Jahre alten Fuläudern, vol Er dci durch: die Regierung und dret durch dite Stände

“find. -Nieinand darf dic guf ihn gefallene Wahl ohne

7 “Gittschuldigungsgrükde,„: welche die wählende Partei.

u beur Hhá agent. Das: Kompromiß-Gericht wählt. a As slitet Mítte: durch das. Loos einén Vorfißenden mit.

ilen hát, aüts\{chba

entstheidèndér Sfkimmé im Falle der Stimmen =Gleichheit. L K) ZMAd ZeeEce Bésliamuge und andere Anordnungen cdéx At ck tvelche’ init ‘dan Fnhalte de: sungs-lrkunde ütid der für Bestandtheile derselben erklärten Ge-- seße tim: Wider(priche" sehen, sind hierdurch aufgehoben. g. 156. R E D ata tritt. in ihrem ganzen Um-= fange sofort nach threr Verkündung in Kraft und Wirksamkett und muß ohne Verzug- von allen Stäatsdienern des - geistlichen und ‘iveltlichen, sowohl des Militair - als Civil - Standes, so wie von allen Unterthanen männlichen Geschlechts, welche das acht- zchnké Fahr erreicht haben, beschworen werden. - Die obersten. Stäätsck Beamten stellen über dic von ihnen geschehene eidliche Angeldbüng noch eineti besonderen Revers auê, welcher im land- ständischen Archivé niéderzulegen is. §. 157. Eine gleichlau- tende Ausfertigung gegenwärtiger Verfassungs-Urkunde wtrd der hohen Deutschen Bundes 2 Versammlung mit dem Ersuchen um Ucbérnahme der bundesgeseßlichen Garantie überreicht werden. “BVorübergehende Bestimmungen. §. 158. Die erste Zusammenkütift-der nach Fnhalt- dieser Verfassungs-Urkunde für

die Zükunft bestéhenden Landsände soll am 11ten April 1531 er-

folgen: §. 159. Zum Zwecke ‘der Bearbeitung des Wahlgeseßes

(\. §. 72), dér landständischen Geschäfts-Ordnung (s. §. 77) und.

des Staatsdienst - Geseßes {{. §. 62), ferner zur Berathung ange- messeneL Erleichterungen in den Skempel - Abgaben und der nd- thig béfundettéit ‘vorläufigen Maaßregeln in Beziehung guf andere indirekte’ Steuern, ‘auch zur Wahl des im §. 102 gedachten land- ständischen Ausshu}es, #0 wie ‘des im-§. 103 erwähnten Land- Syndikus sollen. die gegenwärtig versammelten Landstände noch so lâfigè/ áls es nöthig sen wird, ihre Wirksamkeit fortseßen. §. 160. Dîé dermaligen Steuern und. anderen Abgaben, bloß mit

ë Ausschluß der für die Landeëschulden bestimmten Steuern (von. welchen R die Exeimtent- Steuer fortdauert), sind weiter

anz in der bisherigen: Wéise zu erheben, bis deshally eine andere inrichküng auf verfä}üngsmäßigem Wege: getroffen seyn wird.

“Es ‘ist: Uniset-unabänderlicher Wille daf die vorsichenden Bes

stimmun, welehe Wir sets: aufrecht erhalten werden, als bletz- Le (Günbveefasstng Utiferer Lande auch von jedem Nachfol-: | ger tit de Régierutig ‘zu allen Zeiten treu und unverbrüchlich:|

bende

A At und überhaupt wider Eingriffe und Verlezungén jeder

Ca 188 Stäkitsstegels" gegeben "zu Wilhelmshöhe, am 5ten Ja- / Î (St. S.) vit, R i. v. Meysenhug.

/ Jtalien. Ín einem von dex Frankfurter Ober-Post-Amts? Zeitung mitgetheilten Schreiben aus Rom. vom 10. Jan. heißt es: „„Jch glaubte in g-genwärtigem Schreiben Jhnen

schon die Nachricht vonder Papstwahl mittheilen zu können,

"der gegenwärtigen: Verfas-

geschüpt iveLden. ; w: i “Vrfundlith- Unserer cigenhändigen Unterschrift und. des bet-

doch meine Hoffnung war zu voreilig, Indessen wäre vor- gestern --der Kardinal Justtigigni, ein vtiserm Zeitbedürfnisse ganz angemessener Fürst der Kirche, fanonisch gewählt wor- den, hätte die Spanische Politik nicht gegen seine Wahl pro- testirt, oder, wie man gewöhnlich zu sagen pflegt, ihm die Exclusiva gegeben. Einige Erörterungen über die wahre Bee. deutung diejes Wortes in dem vorliegenden Sinne sind hier

wohl an ihrer Stelle. Die ehemaligen Deutschen Kaiser, jeßt Oesterreich, der Spanische und der Französische: Hof,“

haben sich schon seit dem Mittelalter, und besonders in Folge der damaligen Unruhen und Schismen, vorbehalten, Jeder

einem Kardinale die Exclusiva geben, d. h. gegen seine Wahl“

protestiren zu fônnen. Dies pflegt nun folgendermaßen zu geschehen: Der Hof giebt einem Kardinal Vollmacht zu die-

| jer Protestation (für Oesterreich hat dieselbe gegenwärtig

Albau, fr Spanien Marco y Catalan und für Frankreich d’Jsoard) und theilt. ihm diejenigen Kardinäle mlt, die er nicht gewählt wünscht, die der mit Vollmacht versehene Kardinal -aber geheim zu halten sucht. Wenn nun in einém Séfrutinium Wahrscheinlichfeit vorhanden ist, daß ein auszu-

schlieLender Kardingl erwählt werden könne, d. h., wenn der

bevollmächtigte Kardinal bei der Zählung der Stimmen sieht,/ daß nur noch eine oder zwei Stimmen fehlen, um die käno- nische Wahl zu konstituiren, und daß diese fehlenden Stim- men vielleicht noch im Kelche. vorhanden seyn können, so er- hebt er sh. und protestirt Namens des Königs gegen die Wahl, worauf dann die andèrn Stimmen nicht verlesen

werden, Versäumt er es aber und protestirt nicht, bevor die

fanonische Stimmenzahl verlesen ist, so ist seine Protestation ungültig. Nur. einmal, d. h. nur gegen einen Kardinal, fann ein Hof in einem Konfklave protestiren , weshalb dérje-

nige Kardinal, der die, Vollrnacht hat, mit seiner Protestation vorsichtig. seyn muß, daß er sie nicht zu frühzeitig giebt, für

hat „_ die ebenfa

nfalls elegibel’ seyn fönnten, und die er ausge- schlossen. zu wissen ind /

t. Justinian| war einenie qu Mas:

den Fall, daß. [0 Hof. ihrn noch anderé Kardinäle bezeichnet us e

drid. Am.Zten d. M. starb hiér Franz Riepenhaujen aus:

Hannover ein sehr. geschickter und tälentvoller- Geschichts:

maler. Sp.-anien. :

Madrid, 8. Jan. Der am 27sten v. M.- hiex

angelangte Französische Botschafter, Graf von Harcourt;

hatte am 2ten d. die Ehre, Sr. Majestät dem König Fer--

dinand seine Beglaubigungs-Schreiben zu überreichen. Der

ziveite und der -dritte Botschafts-Secretair, die Herren Billes :

coq und Graf von Choiseul-Braslin, so wie auch der Attaché, Graf von Haussonville, ein Neffe des Botschafters, sind eben-

falls bereits hier eingetroffen. * Für die hiesigen Müßiggän-

ger und Neuigkeitskrämer war die Ankunft dieses Bot]chaf-

ters cine Gelegenheit, die mannigfachsten und fabelhaftesten"

Gerüchte ins Publikum zu bringen. Erst hieß es: derselbe sey gar uicht zur Audienz gelangt und habe unvekrichteter

Sache rêteder abreisen müssen; dann wollte man wissen, daß das Aufsteckéen der dreifarbigen Fahne auf dem Botschafts- Hotel zu Unrußen Anlaß geben würde, man wolle das Ho- tel stúrmen und die Fahne wieder abreißen; ferner sprach man von ungeheuren Geldsummen, die. der Graf zu gehei- men Zwecken mitgebracht habe, und manchem aus der Hefe des Volks gelüstetè schon nach dem schönen Gelde. Das Grundlose jener Gerüchte hät sich indeß bald genug ergeben.

Jn den ersten Tagen diefes Monats haben zwar einige, auf eine Ministerial-Veränderung abzweckende tumuültüarisch&. -

Auscritte stattgefunden; die dffentlihe Ruhe is jédoch da- durch niht erheblich gestôrt “wordén, indem der Kriegs -Mis

nister die Wachen und Patrouillen zur Nachtzeit verdoppeln. - | ließ und dadurch weiterem Unfug vorbeugte. ‘Vor etlichen Monaten, zu der Zeit , als die Spanischen Revolutionnairs von den Pyrenäen her das Land beunruhigten, erging-von- Seiten: des Justiz-Ministerlums der Befehl, daß die Uniberä- 1

sitäten , deren Wieder:Eröffnung nach beéndigten Ferien: (am

24. Oft.) bevorstand, ferner auf unbestimmte Zeit geschlossen. bleiben sollten, Durch ein zu Anfang dieses Monats erlassez nes Dekret ist

gische Lehr-Au

falt von San auch auf die medizinis{-chirür- Studenten zählt,

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lt von. San Carlos hierselbst, welche an 2500. und. auf die Schule dex Pharmacie aüsgedehnt worden. Die Studenten sollen si in ihre Heimath begeben und dort Gelegenheit suchen, je nachdem sie Arzneifunde oder Rechts- - wissenschaft . studiren, beziehungsweise bei praktischen Aerzten.

oder Juristen, sch weiter fortzubilden. Jn Hinsicht aufdie

Theologen ist eine solche Weisung nicht ergangen, Ju der vorgedachten Lehränstalt von San Carlos is vor etlichen Tas- gen der gauze. Kassenbestand, im Betrag von 60,000 Piaster, gestohlen worden. Während des Oktobers v. J. sind im

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reihgsen von. Kadix. 200 Fahrzeuge von, 7823 Tonnen Ge- Ss n asen undi 18. Sh 2, 1496. Tounen, haltzd, von -|

da abgegangen... i

Inland. Berlin, 29. Jan. Aus.Danzig schxeibt man; Dex, für den

hiesigenHafen so wichtige. Moolenbau zu Neufahrwasser ist

auch im verwichenen Mötiat Dez. ununterbrochen fortgeseßt, und außer. der Fortfährung- der bereits in Arbeit geiommetien Baustellen sind 280 Fuß neue Stein-Moole in offner See gegründet worden. Im Ganzen sind bis jeßt 1562 Fuß neue Stein - Moole vollständig ausgeführt. Die der Rhede und dem Hafen Gefahr drohenden Durchbrüche in der Halbinsel Hela und den Dünen bei Broesen sind sämmtlich geschlossen worden. Durch die vollkommene Beendigung der neu ange- legten Schubwerke gegen die Dammstürze der Nogat, ist die fürdie Werder-Bewohner daraus besorgte große Gefahr, be- gúnstigt von der selten so vortheilhasten lange dauernden milden Herbstwitterung, glücklich beseitigt, Die Wiederher- stellung der durch den vorjährigen Eisgang zerstörten Weich- seldámme bei den Dörfern Gütland und Gemliß ist |chou seit einigen Monaten vollendet , so daß diese Werke bei ent- stehender neuer Gefahr zureichenden Schuß versprechen.

Jn einem Schreiben aus Merseburg heißt es: Der Liebenwerdaer Kreis, gehört bekanntlich, seinem Boden und seiner Lage nach, nicht, zu den wohlhabendsten.,, um so mehr aber verdient der rege: Sinn, der sich in den Kommu- nen Blumberg, Schmerkendorf, Reichenhain und Weinsdorf für Verbesserung des Schulwesens geäußert und durch die von ihnen bewirfte Erbauung neuer und zweckmäßiger Schul- häuser größtentheils: aus eigenen Mitteln bethätigt hat, einer rühmlichen Erwähnung. Am 20. Dez. wurde, zu Punschrau das von der. Geineinde aus eigenen Mittely neu aufgeführte Schulhaus feierlih eingeweiht. Die Bereitwillikeit, tit welcher die Gemeinde sih diesem Bau unterzogen, während dieselbe zur Verbesserung ihrer Pfarrstelle ein Deputat von 2 Klaftern Holz, frei angefahren, verwilligt hat, gereicht ihr um fo mehr zur Ehre, als sle zu den wenig bemittelten gehört und ihre Schulden neuerlih dadurch vergrößert sind, daß ihr von der auf sie repartirten Stifts -Schuld 2000 Rthlr. zuge- wachsen sind Die von dem Vereine in Torgau gestiftete Sonntagsschule für Handwerks - Lehrlinge bewährt sih, und gegen 100 Lehrlinge nehmen an dem Unterrichte vorzüglich im Rechnen und Zeichnen Antheil. Denen, die sih ausge- zeichnet, wurden zu Weihnachten passende Geschenke zur Auf- munterung gemaht. FJugleichen wurden mehrere Kinder durch den Verein neu gekleidet- und somit in den Stand ge- seßt, in gehöriger Kleidung Schule und Kirche besuchen zu fönnen. :

Beleuchtung der von dem Baron von Frauen- dorff gegen die Preußische Regierung vor- gebrachten Beschuldigungen. Berlin, 1830.

66 S. in 8. | i

Dieje zur Widerlegung der so heftigen als grundlosen Angriffe des Barons Fräuendors verfaßte Schrift ist aus authentischen Quellen geschöpft, wie sowohl die Angabe des Autors versichert, ais auch die Beschaffenheit der Schrift selb| augenscheinlich darthut. Wir theilen unsern Lesern den Anfang dieser mit Ruhe und Besonnenheit geschriebenen Blätter mit. - N (

„Die Aufdeckung von Gebrechen und Mißbräuchen in der Staats=-Verwaltung// o hebt der Verfasser an „is für diese selbst, für ihren gedeihlichen Erfolg, ja für das. Fortbesichen und die Ehre des Ganzen von so großer Wichtigkeit, daß in jedem wohlgeordneten Staate von jeher ein großer Theil der obrigkeit- lichen Sorgfalt darauf gerichtet worden, die Anstalten ju ver- vielfachen und die Möglichkeiten zu erleichtern , durch welche die Erreichung jenes Zweckes befördert wird. Wer mit der Organi- sation und dem Geiste des Preußischen Staats auch nur etntger- maßen bekannt jis , wird nicht in Abrede stellen, daß durch die Verfassung der Behörden und. ihre Wirkungsweise, durch den vorgeschriebenen Geschäftsgang und ‘durch den für Jedermann offenen Weg an das Staats - Oberhaupt selbs|, so wie endlich durch die keinesweges versagte Zuflucht zur Publizität, gerade in jenem Betreff eine Fürsorge: stattfindet, welche, unter gleichen Verhältnissen und Umsiänden, anderswo _\chwerlih Übertroffen wird. Mit Recht betrachtet es die Preußische Staats - Verwäál- tung als eine Sache ihres eigenen Vortheils und ihrer Ehre, die Mißbräuche, welche ihr angezeigt werden, nicht. zu vertreten oder zu läugnen, sondern vielmehr, sobald sie erwiesen sind, preis- jugeren und abzustellen, wie es denn nicht an namhaften Bei- pielen fehlt, welche diesen ehreñvollen Sinn, als dem Geiste der Preußischen Behdrden wesentli angehörend , bethätigen. Als eine diesem Sinne entsprechende Thatsache darf angeführt seyn,

daß keine Gewohnheit besteht, erhobene Klagen und Beschwerden gleich zu Anfang, weil ste {olche sind, mit Ünganî oder gar ‘mit Unwillen aufzunehmen, sondern diesér verknlpft sich ihnen, als ihr eigenes Ergebniß, höchstens"am S{hlussé, wenn. dèr Fithalt geprüft und nach Maaßgab, als ér gründlss/: falsch, over sonst verrwerfl Ä befunden worden. Der Anlaß; welche? “die geget= wärtigen Blätter hervorruft, is hierfüe abermals ein Beleg; be ihm fand das _ eben erwähnte Schicksal ‘seine volle Anwendung; es fehlte der Sache nit, ungeachtet dex tädelnswerthen Dar- siellungsart und Ausdrucksweise, an einiger günstigen Vermu- thung in Betreff des Fnhalts, dem may keinesweges alle Gläub- wÜürdigkeit vorern absprechen wollte; als diesér aber bei genauer rüfung mehr und mehr verschwand und een in cin völliges Nichts zerstäubte, konnte freilich die Dre wahrheitwidriger Behauptungen und Anklagen nur den gerech- testen Unwillen zurücklassén, den, wie wir glauben, jedèr Leser thes wird, der mit uns in die nachsichenden Erörterungeit eingeht. Ap : i Seit langer Zeit ist gegen die Preußische Staats = Verwal- tung fein #\o heftiger, eindringlicher zugleih und umfassender Tadel ausgesprochen worden, als durch den Angrif, welchen vor furzem der- Baron von Frauendorf gegen fie versucht hat. Be- reits viele Jahre hindurch hatte derselbe die oberen Staats- Behörden, und den König selbsi, mit zahlreichen wiederholten Beschroerden angegangen, bet welchen die sorgfältige und müh- same Untersuchung, die thnen immer aufs neue zu Theil rourde, meist weniger schwterig blieb, als die zugleich dabei erforderliche Berichtigung von Frrethümern und die fortwährende Belehrung über Rechte und Verhältnisse, die zu begreifen der Beschwerdes führer durchaus feine Fähigkeit zeigte. Die -ungemeine Geduld und Nachsicht , welche thm in diesem Betreff unausgeseßt wider- fahren sind, scheinen aber nux scin Mißkennen aler Dinge ge- steigert zu habeit und, wo um seinetwillen die Rechte Anderer und die Gesetze des Landes nicht außer Acht gestelli wurden , da laubte er úber Nachtheil und Verfolgung klagen zu könnew ndlich au der Herstellung seiner in hôchffe Verwirrung gebrach- ten Atigelegenheiten verzweifelnd, entfernte er sih aus Preußen und ließ îm Auslande unter dem Tîtel: „Lettres du Baron Frauendortff à Sa Majesté le Roi de Pruasse” in Franzèfishex und Deutscher. Sprache eine Schrift drucken, worin er dem Kd= nige die stärksten Anklägen vorzulegen unteknimmt. :

Er- behauptet darin, ‘die Staäts-Verwaltung in Preußen scy ganz der Willkühr der Beamten preisgegeben, welche sogar dem ausgesprochenen Willen des Königs und den bestimiten “Vor-"- schriften der Geseße entgegenzuhandeln wagten, und deren Mehr= zahl in revolutiongirer Verschwörung gegen die C S auf den Untergang dieser wesentlichen Stße des Staats raftlos hinarbeiteten ; gan insbesondere jedoch klagt er die Preußische Rechtspflege an: fle sey niht nur Überhaupt sehr mangelhaft, sondern durchaus verderbt und partetish, mit der Verwaltung im Bunde, o daß es unmöglich sey, irgend Recht zu erlangen, wenti man jene gegen sich habe, oder in dem Gerichte selber feindselîgen Gefinnungen begegne, welche die Rechtsformen zur Ausübung gehässiger Eigenmacht mißbrauchten. Ex ellt fich selbs als ein Opfer dieses Zuflandes dar, als ein Opfer der Ränke und“ Bedrückungen, welche er von den Behörden erlitten haben will, und dag die Wahrheit zu sagen als ein Verbrechen bestraft werde, so wolle er- sein Unglück wenigstens benußen, da - er O mehr verlieren könne, den tiefen Schaden dffentlich aufzudecken. AUS

Diese schweren Anschuldigungen sind in dem Tone der Lei- denschaft vorgetragen, in I tein und Ausbrüchen , deren Unschicklichkeit auch dann noch bestehen würde, wenn die Schrift nicht, wie doch der Fall is, an die höchste Person Sr. Majestät des Königs gerichtet wäre, jeht aber, bei unmittelbarer Aurcde und bei gewagter Einmischung der. fremdartigsten Dinge, über welche dexr Verfasser sich ganz unnôthige Abschweifnitgen erlaubt, den Charakter der größten Ungebühr annimmt ; gegen welche die eingestreuten sonstigen Versicherungen von pflichtmäßiger Denk= art, von treuer Anhänglichkeit und dankbarer Gesinnung sich als leere Worte bloßstellen. - L :

Jndeß blieb dex Ton und Vortrag dieser Schrift als Neben sache unbeachtet , hingegen wurde das bedeutende Gewicht eines solchen Jnhalts um #9 ernstlicher in Erwägung genommen. Der König ertheilte den Befehl, die gegen die Preußische Verwal= tung und Rechtspflege gerichteten harten Beschuldigungen stren zu untersuchen und Über deren Grund oder Ungrund ausführli zu bérichten. Die Untersuchuttg der vorzüglih das Ober-Ländes= gericht zu aur ander Oder betreffenden en /_we-

en nachlä}s gen oder parteiischen Gertchts - Verfahrens / wurde insbesondere der Justiz - Abtheilung des Staats - Raths Übertra- gen - einer Behdrde, deren Zusammenseßung, Amts= Beruf und isheriges Leisten gewiß keinerkei Gewähr der Einsicht noch der Sorgfalt vermissen läßt. Sie hat ihren Bericht erstattet , aus welchem hervorgeht, daß die Beschuldigungen des Barons von rauendor} im Allgemeinen, wie im Einzelnen, unbegründet ind; aR ste theils auf erwiesenen und wissentlihen Unwahrhei= ten, theils auf leichtsinniger Entstellung der faktischen Verhält-- nisse, theils auf gänzlicher Unkunde der geseßlichen Vorschriften und Formen des Verfahrens beruhen. Die Regierung hat #0=- nach der Pflicht, Über die zu ihrer Kenntniß gebrachten Anklagen gründliche und zuverlässige Aufklärung zu erlangen, genug ge- than. Sie hat kein Straf-Amt an plitvergeMenen Richtern zu üben , feine Maaßregel zur Abhülfe gegen die Einwirfung un-

stigkeit \o leerer und -