1831 / 32 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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“macht worden ist.

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(„Erwiederung Sr. Majestät des- Königs der Niederlande auf das Londoner Konferenz- 'Protofoll vom 9. Januar d. J.

Der König der Niederlande hat gern ersehen, daß im Konferenz: Protofolle der Bevollmächtigten von Oesterreich, Franfreih, Großbritanien, Preußen und Rußland vom Iten d. M. Maaßregeln angeordnet worden, damit die wieder be- gonnenen Feindseligkeiten , hauptsächlih in der Gegend von Mastricht, ohne den geringsten Verzug eingestellt werden und die Truppen der Belgischen Jnsurgenten sofort in die Stel- lungen zurückkehren, die sie am 21. Nov. 1330 eingenommen hatten Maaßregeln, welche durch die gegen die fünf Mächte eingegangene Verpflichtung zur Einstellnng der Feindseligkeiten sanctionnirt sind. Der König schmeichelt sih, daß sie Jhm die peinliche Nothwendigkeit ersparen werden, zu den in Seiner Gewalt befindlichen materiellen Mitteln zu greifen, um auf diese Weise die vollständige Freiheit der Civil- und Militair-Verbindun- en zu erhalten, von denen Er, so wie von den zur genannten

eit durch die Königl. Truppen eingenommenen Stellungen,

Gebrauch machen will. Der Theil desselben Protokolles, der sich guf die Schifffahrt der Schelde bezieht, hat auf den König cinen ganz verschiedenen Eindruck gemacht. Der Kd- nig würde glauben, Seiner Würde Eintrag zu thun, wenn er der Konferenz von London Bemerkungen über die ‘Paral- lele machte, welche sie zwischen der von den Jnsurgenteu ge- schehenen offenbaren Uebertretung der Waffenruhe und den vertheidigenden Maaßregeln der innern Polizei und Sicher- heit gezogen, die auf der Schelde beobachten zu lassen Sr. Mazj. vexanlaßt worden ist. Als der König die Freundschafis-

Dienste Seiner Verbündeten anrief, damit Seine rebelli- |

schen Unterthanen zur Pflicht zurückgeführt werden, durfte Er gewiß nicht vermuthen , daß die Londoner Konferenz Seine rechtmäßige, durch Verträge verbürgte und durch die engsten Bande der Freundschaft und des guten Verneh- mens befestigte Autorität auf gleiche Linie mit derjeuigen ftellen werden, welche die revolutionnaire Belgische Regierung ch angeeignet hat. Allein ganz abgesehen von dieser Zu-

mmenstielung zweier Dinge von so überaus verschiedenem Charafter, würden auch die Form und der wesentliche Punkt des gedachten Protofoll ? Abschnittes von Sr. Majestät nicht gut geheißen werden können. Jn der That hat die Vereini-, gung der Konferenz, von der das neunte Procofoll entsprun- gen ist, eine Angelegenheit zum Gegenstande gehäbt, die be- sonders mit den Juteressen des Königreichs der Niederlande Enge und doch haben die Bevollmächtigten des Königs keinen direkten Theil daran genommen, wiewohl ih- nen dieses Recht durch den §. 4 des Achener Protofolls vom 15. Nov. 1818 vorbehalten worden. Noch mehr; dieses Prin- eip wurde eigentlih ganz überflüssiger Weise in Achen in Er- innerung gebracht, denn feine Vereinigung vonBevollmächtigten, wie zahlreich sie auch und wie mächtig èêie Staaten seyn mò- gen, welche sie repräsentiren, hat die Befugniß, die besondern und Territorial-Jnteressen anderer Völfker-zu reguliren. Zwar hat die Londoner Konferenz sih auf den Wunsch des Königs der Niederlande vereinigt, jedoch nur mit dein Zwecke, die geseßliche Ordnung in einem Theile Seines Königreiches wie- der herzustellen, keineswegee aber, um seine Vertheidigungs- mittel zu verringern oder der Souverainetät der von Alters e vereinigten Provinzen der Niederlande Eintrag zu thun.

emnach haben das Völferreht und das Achèner Protokoll der Konferenz eben so wenig die Schelde-Frage zugetheilt, als ihr Ursprung, der die Behauptung der Rechte des Königs zum Zweck hatte. Was den wesentlichen Punkt det gedachten Frage betrifft, jo besagte das Protofoll vom 4. Nov., daß von beiden Seiten die Feindseligkeiten gänzlih aufhören wärden. Nun hat die Niederländische Regierung, nachdem sie dem beigetreten war, diese Bestimmung gewissenhaft beobachtet; niemals hat jedoch ein Aufhören der Feindseligkeiten, das- bloß die Einstellung von Angriffs-Maaßregeln zum Zwecke hat, einer Macht die Befugniß genommen, auf ihrem eigenen Gebiete ihre militai- eischen Vertheidigungs-Linien zu bewahren und darauf zu se- en, daß diese nicht vom Feinde oder von Neutralen úber- chritten werden; man fennt fein Belspiel in der Geschichte, daß in dieser Hinsicht zwischen den Festungen und dahin füh- renden Landstraßen und den Strômen ein Unterschied ge- Wenn nach dem unter Lit. B. dem Protofolle Nr. 2 beigefügten Aktenstücke die sogenannte pro- pisorische Regierung von Belgien sih“ verpflichtet hat, Be- fehle zu ertheilen und Maaßregeln zu ergreifen, damit alle Eo eligfeiten gegen Holland von Seiten der Belgier auf- dren, so beweisen die fortwährenden Einfälle der Belgier in Seeländish Flandern und Nord-Brabant, besonders aber ihre

Feindseligkeiten gegen Mastricht, auf das augenscheinlichste daß sie bre Verpflichtungen nicht erfüllten. Diese Thatsachen,

die Nane die sie in offenbarer Widerseßlichkeit gegen den Jnhalt der Protokolle ferner sich gestatten, um den Auf- stand des Großherzogthums Luxemburg in die Länge zu zie- hen, {hre Weigerung, die in ihre Hände gefallenen, aus den nôrdlichen Provinzen stammenden Militairs zurücfzusenden, die harte Behandlung, die diese von ihnen erfahren, endtih eine große Anzahl neuer, von Seiten der Belgiec bereits vor- gebrahter Bedingungen und besonders ihre Antwort auf das Protokoll vom 20. Dez. machen die Ueberzeugung , daß ihr Beitritt zum Protokoll vom 17. Nov. nicht bloß illusorish gewesen sey, sehr shwierig. Nach diesem leßten Protokolle sollte man von beiden Seiten die Befugniß behalten, sowohl zu Lande als zu Wasser mit den Gebieten, Pläßen und Punkten, welche die respektiven Truppen außerhalb der Grän- zen einnehmen, die Belgien von den Vereinigten Provinzen der Niederlande vor dem Pariser Vertrage vom 30. Mai 184 trenn- ten, frei zu fommuniziren; diese Stipulation gilt jedoch aus- \chließlich fär isolirt von den resp. Truppen außerhalb des Gebiets beseßte Punkte, wie die Citadelle von Antwerpen und Venloo. Jn keiner Weise. konnte sie von den Belgiern geltend ge- macht werden, um eine See- Verbindung mit der Stadt Antwerpen herzustellen, die nicht, wie Venloo, außerhalb der Gränzen Belgiens liege. Wenn gesagt wird, daß man Reisende oder Kauffahrteishisfe belästige, oder daß man Feindseligkeiten gegen dieselben begehe, wenn man sie an dex Passirung eines festen Plaßbßes oder einer Fluß - Vertheidi- gungslinie im Junnern eines Landes verhindere, so wird da- durch eine durchaus unhaltbare Thesis aufgestellt. Endlich bestätigt auch die im Protokoll vom 9. Jan. geschehene Er- wähnung von Wasserzöllen und Visitirungs-Rechten die Wahr- heit, daß es sich um innere Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande handle. Demgemäß und nachdem Se. Maj. Kenntniß genommen von dem Verlangen der Londoner Kon- ferenz, wonach am 20. Jan. 1831, gleichviel ob man alsdann

über die Grundsäße der Trennung übereingekommen seyn

wird oder nicht, die freie Schifffahrt der Schelde gänzlich wiederhergestellt seyn soll, und zwar ohne andere Wasserzölle und Visitirungen, als diejenigen, die im Jahre 1814 vor der Vereinigung Belgiens mit Holland zu Gunsten der neutra- len und der den Belgischen Häfen angehörenden Schiffe festgese#c waren, so wie Kenntniß genommen von der Er- flärung, daß die Abweisung dieses Verlangens von den fünf Mächten als eine gegen sie begangene Handlung der Feindseligkeit angesehen werden würde, und daß, wenn am 20. Jau. die Maaßregeln, welche die Schifffahrt der Schelde hemmen, uicht in dem oden bezeihueten Sinne aufhörten, die funf Mächte sich vorbehalten würden , solche Beschlüsse zu fassen, die sle zur schleunigen Vollziehung ihrer Verbind- lihfeiten für nöthig erahten würden, so erflärt der König, daß Er das Wort „,„„Feindseligkeiten//// mit dem dargelegten Wun- sche, Europa deù allgemeinen Frieden zu erhalten nicht hat vereinigen fönnen, und daß ‘er jenes Verlangen sowohl als die Erkiärung als einen Eingriff in Seine Souverainetät und in die Unabhängigkeit der von Alters her Vereinigten Pro- vinzen det Niederlande, als eine Umstürzung des Völkerrechtes und als feinesweges vereinbar mit den Gesinnungen der Freundschaft ansieht, welche die fünf Hôfe bisher für Se. Majestät bewiesen haben. Jn Erwägung jedoch, daß Europa von den Mitteln eines einzelnen Staates, wie glorreich auch dessen geschichtliche Erinuerungen seyn mögen, die Rückkehr zum wahrhaften Systeme der Nicht - Einmischung, das auf die den Rechten jedes Volkes schuldige Achtung begründet seyn muß, nicht erwarten darf, har sich der König entschlos- sen, sich der Uebermacht nicht zu widerseßen und daß er für den Augenblick, vom 20. Jan. 1831 ab, Zuschauer bleiben wird bei . der Schifffahrt von neutralen oder Belgischen Häfen angehörigen Fahrzeugen auf der Schelde, unter dem Vorbehalte. und der förmlichsten Protestation so- wohl in Hinsicht der besagten Schifffahrt selbst, als der Abgaben, welhe Se. Majestät die Befugniß hat, von den die Schelde beschiffenden Fahrzeugen zu erheben.

Dem gemäß hat der t befohlen, daß vom besagten Tage

ab der Ausführung der hinsichtlih der Schelde, Schifffahrt angeordneten Maaßregeln provisorisch Austand gegeben wer- den soll. Da inzwischen nach dem Protokoll: vom 9. Jan. die Aufhebung dieser Maaßregeln mit- der pünktlichen. Voll- ziehung der Verbindlichkeiten verknüpft ist, welche die Kon-

ferenz durch dasselbe Protofoll der sogenannten provisorischen"

Regierung von Belgien auferlegt hat, und davon unzer- trennlih erscheint, so erklärt Se. Majestät, daß im Falle der Nicht - Ausführung oder der spätern Uebertretung dieser Verbindlichkeiten und eines eventuellen Verzuges von Seiten der Konferenz, um Gewalt dagegen anzu- wenden, Sie sich vorbehalten, neuerdings und unver-

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áglih von Jhrem guten Rechte Gebrauch zu machen und

Licht bloß die Vorsihts-Maaßregeln auf der Schelde, sondern

auch die See-Blokade wiederherzustellen; welchen Vorbehait der König auch fúr den Fall macht , daß die Haupt-Grund- lagen der Trennung der von Alters her Vereinigten Pro- vinzen der Niederlande und Belgiens, die unverzüglich fest- gestellt zu sehen Jhm so sehr wichtig erscheint, unerwartete Verzögerungen erleiden sollten.“ ' Nachdem der Minister die Versammlung wieder ver- lassen hatte, erklärten die Herren Callot d'Escury, Lu- zac, van Nes und van Aiphen, die vor einiger Zeit den bekannten Antrag auf definitive Trennung Hollands von Bel- gien gemacht hatten, daß sie diesen Antrag wieder zurückneh- men. Nach einer langen und lebhaften Debatte, die daran Ach loß, faßte die Versammlung mit 32 gegen 13 Stim- men den Beschluß, die vom Ministerium heute und am 20sten d. geschehenen Mittheilungen ins Protokoll aufzuneh-

men und mit Rücksicht auf dieselben dem Könige eine Adresse

zu überreichen. Das Verlangen einiger Mitglieder , daß so- gleich bestimmt werde, es solle in diejer Adresse über die Be- ziehungen zum Auslande nicht allzuviel gesagt werden , fand feine Annahme. Mit der Entwerfung der Adresse sind die Herren Dyfmeester, Donker-Curtius, de Jonge, Byleveld und van Sytzama beauftragt worden.

Der Baron Durand de Mareuil, außerordentlicher Ge- sandter und bevollmächtigter Minister des Königs der Fran- zosen am hiesigen Hofe, ist hier angekommen. i

Der See- Capitain Polders ist zum Contre-Admiral er-

naant worden. j Brüssel, 26. Jan. Unter den Bittschrlfien, die ge-

ftern im National- Kongresse zur Sprache kamen, befanden fich mehrere von Sitvolinera Antwerpens, Brüssels, Gents, Nivelles , Doornifks, Namurs und- Brúgge's, die, angeblich 2000 an der Zahl, die Erwählung des Herzogs von Leuchten- berg begehren. Einer der Secretaire des Kongresses verlas den von 47 Mitgliedern desselben - unterzeichneten Antrag, daß man den Herzog von Nemours zum Könige der Belgier erwähle. Unter den Unterzeichneten befanden sih der Prä- sident des Köngresses, die Herren v. Gerlache, Barthelemy, v. Rodaulx, Gendebien, Felix v. Merode, Ch. v. Broukere, v. Seeus der Aeltere, Huysman d’Annecroix und Andere. Herr Barrhelemy erhob s{ zucrst zur Vertheidi- gung des Antrages. ¿„Der Vorschlag‘, sagte er, „den Her- zog von Nemours auf den Belgischen Thron zu berufen, ist durch legitime Wünsche und durch die Nothwendigkeit der Umstände, in denen wir uns befinden, erzeugt worden. Man besteht freilich, ungeachtet des von Franfreih bewiesenen Widerwillens, auf der Erwählung des Herzogs von Leuch- tenberg; hierdurch werden wir jedoch unserm einzigen Ver- búndeten in einem Zustande der Feindseligkeit und Undank- barkeit gegenüber ge]tellt; man macht unjer Gebiet zum künf- tigen Schlachtfelde, entsagt allen Vortheilen, die uns Frank- reih gewähren fann, und bringt unsere Juteressen der eit- len Jdee zum Opfer, ein Oberhaupt unserer Wahl, ein Öber- haupt ohne Unterstüßung zu haben, das, um diese zu fin- den, sich genöthigt sehen würde, sich in die Arme der Feinde unserer Jnstitutionen zu werfen. Jn dieser Lage haben wir es vorgezogen, uns lieber dem Vorwurfe auszuseßen, daß wir die väterlihe Güte des Französischen Monarchen in Anspruch nehmen, als dem, daß wir alle Schiflichkeits- Vorschriften außer Acht gelassen haben. Es kann zwar eingewandt werden, daß wir uns einer möglichen Zu- rúckweisung ausseßen; doch untersuchen wir eininal, ist wohl die schon vor - einem Monate ausgesprochene Wei- gerung absoluter unwiderrufliher Art gewesen? Ge- wiß nicht, sie war vielmehr nux beziehungsweise; ja, wir wagen es, zu behaupten, daß sie gar feine reelle Grund- lage hatte. Die Furcht, daß man Frankreich ehrgeiziger Ab- sichten beschuldigen und dadurch einen allgemeinen Krieg hervorrufen werde, kann nicht mehr stattfinden , denn wir ind es, die wiederholentlich Frankreich mit unseren Wünschen ermüden und,-lediglih in unserm Junteresse handelnd, keines- weges zum Werkzeuge seines Ehrgeizes dienen wollen. Um England zu beruhigen , brauchte nur festgestellt zu werdén, daß Antwerpen niemals zu einem“ Hafen für militairi- sche Ie gemacht werden soll. Es würde also eigentli Nichts unseren Wünschen sih entgegenstellen fônnen. Herr v. Gerlache erflärte, er stimme besonders

für den Herzog: vón- Nemours, weil die Erwählung des Her- -

zogs von Leuchteüberg- unstreitig eine Uebereilung seyn würde. Herr Lebeau rechtfertigte Ge als habe er durch seine.Pro- position des Herzogs von L

der Wahl äuf einen sd niahen Zeitpunkt die Versammlung in Verlegenheit bxlngen“uud nothwendig für diesen Kandi-

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euchtenberg und die Festsébung |

daten stimmen wollen. Mehrere Mitglieder, welche den Antrag in Bezug auf den Herzog v. Nemours unterzeichnet hatten, erklär- ten, daß sie sich dadurch nicht als verbunden hielten, feinem ande- ren Kandidaten ihre Stiimme zu geben, denn sie hätten jenen Antrag nur unterzeichnet, damit nicht der Herzog von Leuchtenberg ausschließlich als der zu Erwäßhlende bezeichnet werde. Große Verwirrung und vielen Lärm erregten diese und ähnliche Bemerkungen ‘in der Versammlung. Endlich beschloß man, den vorliegenden Antrag an die Sectionen zu Úberweisen. Nachdem hierauf noch einige Artikel des neuen Verfassungs - Entwurfes angenommen worden waren, - ging die Versammlung um 45 Uhr Nachmittags auscinander. Um 8 Uhr Abends trat sie wieder zusammen und be- schäftigte sich mit dem Antrage des Herrn Ch. von Brouckere, wonach die Grund- und Patent-Steuern fär das ganze Jahr 1831 schon jeßt im voraus erhoben werden sollen. Herr v. Brouckere, als General - Verwal- ter der Finanzen, schilderte den dermaligen Zustand derselben als für die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes durchaus unzureichend. Er wandte sich beim Schlusse seines Vortra- ges an den Patriotismus der Nation und führte das Beîi- sviel der Holländer an, die, ohne sich darüber zu beklagen, viel härtere Lasten als die Belgischen trügen. —- Die Meinungen darúbe", ob man mehr von der Grund- oder mehx von der Patentsteuer sofort erheben solle, waren inzroischen sehr getheilt, und es kam an diesem Abende noch zu keiner Enscheidung.

Als gestern Nachmittags die Mitglieder des Kongresses den Sißungs- Saal verließen, famen ihnen viele Menschen- Massen entgegen, in deren Mitte ein gefkröntes Bild des Herzogs von Leuchtenberg getragen wurde. Die Wachen der Bürger:-:Garde waren ins Gewehr getreten; da mati jedo durch jene Demonstration nichts weiter beabsichtigte, als die Kongreß-Mitglteder mit den Wünschen der Menge. befannt zu machen, so ging diese auch auseinander, als jene sich entfernt hatten.

Lüttich, 26. Jan. Der General Dibbets hat vor meh- reren Tagen folgende Proclamation erlassen: „Einwohner von Mastricht! Als noch der Meineid und der Verrath den größern Theil der unter meinen Befehlen stehenden Besaßung bildeten, wurde fein Mittel gespart, um einen Aufstand zu erregen und mich, so wie meine ihrem Eide und ihrer Pflicht treuen Waffenbrúder, zittern zu machen. Diesen Feigen, wie jebkt ihre eigene Partei selbst sie nennt, ist es- jedoch nicht gelungen, mir die Spiße zu bieten. Seit vier Monaten führe ih den Ober - Befehl und übe die höchsten Gewalten aus; ich berufe mich aber auf das Urtheil aller wohldenfen- den Mastrichter, mir zu bezeugen, ob ich nicht ihr Junteresse mit der Sicherheit der Festung so viel als möglich verbunden habe. Jeßt, da ih mich an der- Spiße von 6000 tapfern und friedfertigen Soldaten und 300 Feuerschlünden befinde, regen sich einige Uebelwoollende aufs neue, um, wo möglich, das Unglúck des friedlichen Bürgers und den Ruin der Stadt zu bewirken. Sie machen sich durch einen Mangel an Achtung “gegen die tapfere Garnison und an NRespekc bemerkbar, den ih in diesem Augenblicfe fordere. Die Häup? ter unter diesen Unruhestiftern sind mir eben so bekannt als der ganzen Besaßung. Mögen sich diejenigen in Acht neh- meh, die in den wahrscheinlih {hon im Dunkeln gesponne- nen Komplottzn beharren. Das Schwerd des ráchenden Gesebßes hängt über ihrem Haupte, und seit lange schon habe ih den unershütterlihen Entschluß gefaßt, Alles der Erhal- tung dieser Festung aufzuopfern.

Haupt - Quartier Mastricht, 16. Pan 1831. Der General-Major, Ober-Befehlshaben der Festung, Dibbets. Gestern hat der General Dibbets . seinen Adjutanten, Major Sybers, nach Achen gesandt, um dke dort seit einiger Zeit mit der Post für ihn angekommenen und liegen gebliebe- nen Depeschen in Empfang zu nehmen. Ein anderer Offi- zier vom Generalstabe ist nah dem Haag abgegangen. DHDesterreiech. i _ Wien, 26. Jan, Künftigen Sonntag wird zum Be- sten der ôffentlichen Wohlthätigkeits-Anstalten“ in den Kaiserl. Königl. -Redouten - Sälen ein maskirter Ball gegeben wer- den. Mit dieser Redoute ist eine Lotterie verbunden, welche aus einhundert , größtentheils ansehnlichen, Gewinnsten von Gold, Silber und Porzellan besteht, die in dem großen Re- douten-Saale- aufgestellt seyn werden. |

“Die von der Gränze Galiziens eingegangenen , leßthin mitgetheilten, beruhigenden Nachrichten Über - die Beschaffen- heit der Cholera morbus *) werden (wie die heutige Wies--

*) Siche Nr. 28 der Staats - Zcktung.