1831 / 33 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 02 Feb 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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upd mit dem. Ausrufe schließen: Unglüklicher König! Un-

ckseliges Belgien ! su (ntwerpen, 26. Jan. Das erste Seeschiff ist heute wieder hier angekommen; es ist das aus Norwegen kommende

t Scockfischen hetavene Belgil he Fahrzeug „„Perseverance““.

_ Das hiesige Journal berichtet: „Vorgestern Nach- mittags hat ein Vorposten-Gefecht auf der Seire von Esschen stattgefundèn, Die Namurer haben sih ausgezeichnet, wie- : wohl es ihnen an Patronen fehlte, da man sich wahrschein: lih auf die Einstellung der Feindseligkeiten verlassen hatte. Juzwischen. versichert man, daß unsere Truppen nicht immer die Gränze respektiren. Dieser Much muß jedoch etivas zu- rückgehalten werden, denn er kann nur Kämpfe herbeiführen, die kein núßbliches Resultat haben.“

Auf unserer Rhede befinden sich dermalen noch 8 Hol: ländische Kanonierboote und bas Dampfschiff} „„Surinam““.

_ Brässel, 27. Jan. Ju der gestrigen Kongreß-Sizung kamen wiederum mehrere Bittschriftea oon Einwohnern Brü!- sels, Offizieren im Heere, Bürgergarden des Hennegau u. f. 'w. zur Sprache, die sämmtlich darum nachsuchcen, daß der Herzog von Leuchtenberg zum. Könige der Belgier er- wählt werden möge; eine von 119 Einwohnern von Berger- hout unterzeichnete Bittschrift lautete jedoch zu Gunsten des Fürsten Florentin von Salm:Salm. An der Tages. Ordnung war die fernere. Berathuug über den (gestern erwähnten) die Finanzen betreffenden Vorschlag des Hrn. Ch. v. Brouckere. Nach einer langen unerheblichen Debatte wurde endlich fol- gendes Defret von 150 gegen 7 Stimmen angenommen : ¿Die Grundsteuer für die legten 6 Monate des Jahres 1831 wird auf: denselben Fuß, wie die für die ersten sechs Monate, erhohen. Den Steuerpflichtigen, welche ihren Steuersaß vor dem 15. März entrichten, soll ein Nachlaß von 4 pCt. ge- stattet werdey. Der Betrag der Abgabe- für die leßten 6 Mon e ist am 1. April zahlbar. Diese leßte Bestimmung soll ini Monat târz revidirt werden, wenn der Kongreß oder die Kammern um diese Zeit. versammelt sind.“ Nachdem fodann nocch einige Artikel der neuen Verfassung augenom- men. worden, wurde die Sibung, um 42 Uhr aufgehoben.

Dex Französische Oberst Lawestine. ist nicht, wie einige

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Lieige Blätter gemeldet , scron wieder abgereist, sonder be: udet sich .noch in unsern Mauern.

Folgendes is der vollständige Jnhait der (bereits er-

roáhuten) Verbal-Note. des diplomatischen Comiré vom: 19, Januar, als. Antwort auf das Londoner Konferenz-Procokoll-

vom 9ten d. M. : ACALAO 4 „Dex Präsident und die Mitglieder des Comités der aus- wärtigen Angelegenheiten haben die Ehre gchabt, von Lord Pon- sonby und Hrn. Bresson durch eine Verbal-Note vom 14. Fan. eiue beglaubigte Abschrift von dem Protokolle einer Konferenz zu erhalten, welthe die Bevollmächtigten der fünf großen Mächte a . Jan. in London gehalten haben. Die provisorische Regie- rung von Belgien kann den am 9. Jan. vou den fünf Mächten efasten Entschluß nur für ‘eine Folge von ihrem Verlangen ß en, dem unter ihrer freundschaftlichen Vermittelung zwischen den heiden sireitenden Partcien geschlossenen Waffenstillstande Er- folg zu verschaffen und so das Geschäft zu vollenden, welches sie zur-Versdhnung und. aus Menschlichkeit Übernommen haben; nur - Allein in diesem Sinne. wurde in der That die Vermittelung der fn, Mädte Belgien durch das Protokoll vom 4. Nov. freiwil- ! angeboten und von der provisorischen Regierung in ihren Añtworten vom 10. und 21. Nov. und vom 18. Dez. angenom- mén. Die Belgische Regierung, treu dem gegebenen Worte, und in der Erwartun B LIS Ausübung, hat der Feindselig- keit unserer Seits -gegen nd. seit dem 21. Nov. ein End

emacht und hat. den Waffenstillstand seit beinahe zroci Monateit

berall: beobachtet, ungeachtet dex. fortwährenden Verleßung. sei- nes daupledingung von Hollands. Seite, durch die. lange. Sper- “dex Schelde, und ungeachtet der andern offenbaren Feind- seligteit gegen uns, Mere n. den Roten von 3.- 8., 18. und 28. éz. 1839 bezeichtiet find. Nq dieset nzweide tigen Beweisen rT e und Rechtschaffenheit will die provisoris Le ung, “acreht L thr trauen in die Absichten und Verspre

t

er ev

e äßigung geben und befiehlt von nun an: 1) 20ften dieses Monats: sollen die Belgischen Truppen in. der Ge- ges von Masivicht- sich von dieser: Festung die Gelegenheit h täglichen Angriffen zwischen den: Sokda- te Funeren un eingestellt, und sollen die Truppen wieder die Stellun einnehmen, in ‘welcher ïe ih am vid j

Was die Stellungen betrifft, wélche sie innerhalb-der nicht be-

_fitrittencn Gränzen von- Belgien halten, so hat es dem Comité E die sireitenden Parteien. die ‘Freiheit hätten, die-

provisorische Dns auf dies / 7 __richtigkeit handelt, darf sie für den 20. Fan. auf. die pol Entige Ausübung der Verpflichtungen Höllands rechten. ‘Fânde fle fich

j pre- | olland seyn mag, einen neuen Beweis von ibrer Spätestens am

entfernt: haben, #0

U denen, die außerhalb sind, wegfällt. 2) ; D iben die Feindsel gkeiten von u. Seite auf der U ' i

November 1830. befanden.

e Weise in vollklommener Auf-

in ‘diesex gerehten Hoffnung neuerdings getäuscht, bliebe die Schelde nach E a, Aufordern gen und vergeblichem Haxrett- lossen - #0 ist es Pflicht des Comités, zu erklären, daß es- sehr schwer halten würde, das Kriegsgeschrei des- Volkes und den Eifer -der Armee zurückzuhalten. - Jn déesem Betrachte

kann das Comité nicht unterlassen , daran zu erinnern, daß. nah.

den Worten der. dem Lord Ponsonby und Heren Bresson am 24, Nov. eingereichten Note die Regierung von Belgien nicht ver- standen hat, sich gegen die Mächte dur cine Verpflichtung zu verbinden, von welcher dieselbe durch keine Umstände L ad chen werden könnte; daß sie vor Allem nicht auf das echt ver= zichtet hat, welches jede Nation besißt, durch die Gewalt der Waffen die Gerechtigkeit / ihrer eigenen Sache zu untersiügen, wen. die: Geseßze der Gerechtigkeit gegen sie verleßt oder ver- fannt würden. Ferner scheint es dem Comité unbestreitbar, daß ieder Vertrag, dessen Ergebniß die Auflösung der Fus en über Gebiéts - Umfang oder Finanzen wäre, oder die Unabhängig- keit, oder jedes andere absolute Recht der Belgischen Nation betheiligte» wesentlich in dee Macht des National - Kongresses liege, und daß diesem -alkein der deftnitive Beschluß darüber zuck siche. Da die Vorschläge der Mächte kéines dieser Rechte und dieser hohen Jnteressen verleßten, da, weil sie einen durchaus provisorischen und vovübergchenden Zusiand zum Gegensiand hatten, der vôllig der Natur seiner eigenen Attribute ent- spricht, glaubte das Belgische Gouvernement seine Zustimmung dazu geben zu fênnen, und gab sie wirklich. as Comité fügt die wichtige Betrachtung hinzu, daß jede andere Erflärung von dem Geisie der bis heute verfolgten Unterhandlungen und deren Ergebnissen die freundschaftliche Bemühung der Mächte offenbar in eine direkte und bestimmte Einmischung in die Angelegenhet- ten von Belgien verwandeln würde, eine E deren Grundsaß der Kongreß förmlich verworfen hat, und der den Comité mit dem allgemeinen Feicden Europas: ebea so unverträg= lich scheinen würde, wie mit der Huakdängrg lan der Nation.

Der Nachricht, daß die Herren Van de Weyer und Vilgin X[V. in London.-eine Zusammenkunft mit-dem- Prin- zen von, Oranien. gehabt, wird. jezt. in hiesigen Zeitungen widersprochen. -

Einige Blätter berichteu, der Graf von Aerschott des nach Paris - abgereist; nach. anderen. jedoch ist nicht diesex, soudern Herx Bresson, von hier abgegangen,

Die Auklage-Kgmmer- hat gestern- entschieden, daß: gegen den hier festgenommeuen Franzgsen Parent, Hauptmann Caroly u. st, w. fein Grund- zu gerichtiicher Verfolgung vor- handen sey. Die aus Ldôroen hierher gebrachten Anstifter bei der Ermordung des Obersten Gaillard befinden sich noch im

_ Gefänguisse.

Die Stadt-Achener Zeitung meldet unter Achen, 27. Jan. : „„Gestera sind zwei Holländische Offiziere aus. der Festung Mastricht. hier angekommen. *) Sie hatten unter Stillstands - Flagge die Belgischen Posten passirt. General Daine har sich mit dem Corps unter seinen Befchleu nach Tongern zurücfgezogen; General. Mellinet hatte -gestext sein Hauprquartier noch ia Falkenberg bei Mastricht, auch seine Freiwilligen sollen heute: von der Festung zurückgezogen wer- den, Die- Belgier demoliren: die von ihnen aufgeworfenen Schanz- Arbeiten, Die Holländischen Offiziere, welche hier in den Belgischen Zeitungen die Berichte laseu, die dieselben

über die Gefechte: in der Umgegend von Mastricht enthalten,

haben mit vietem Vergnügen -die Erzählungen von. Helden- thaten ihrer Gegizer auf dem: Papiere gelesen / von - welchen die Besaßung von Mastricht sonderbarer Weise gar nichts erfahren- hatte,‘/

P olen.

Warschau, 27. Jau. Bel Eröffnung der Senats,

Sißung am 2U‘steu- d, war. ein Antrag: des Präsidenten an der Tages-Orduung, das; nämlich, denjenigen Senatoren, über deren. Recht, in der Kammer. Plaß zu nehmen , sich; in der lebten Sißung- eiu. Zweifel erhoben hatte, eine Frist voa 3 Monaten gestattet: werde, um. sich. über: ihre Berechtigung: auszuweisen. Hierauf-:kam. eine. aus, den Hexren: Posturzynski uno Chobrzynski- bestehende Deputation- aus der Laudbotens fammer an und: legte. dem Senat: die von jener Kammer

angenommene Proclamation an- die Armee: vor, wodurch: die

Truppen. aufgefordert werden, sich: durch die lebten. Ereignisse nicht in ihrem-Gesinuungen. lauer machen zu: lassen-und untex der Führung. des neuen: Oberhauptes mit- demselben Muth, den sie früher gezeigt, zum: Kampf für Unabhängigkeit und MNationalfreiheit zu- eilen. Der: Senator, Kastellan Lewin s fi,

berief sich aber auf die Vorschriften des. iu der- leßten Sl e

zung von: beideu Kammern. angenommenen: Gefeßes Über d

*)-Veral. die im gesirigen, Blatte, der St. Zeit. unter „„Lüt- tich(/ gegebenen: Rade L

Beilage

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Beilage zur Allgemeinen Preußishen Staats-Zeitung. F 33.

Jnitiative und behauptete, daß die eben dem Senat zur Bestätigung vorgelegte Proclamation, da sie nicht vorher in den Kommissionen geprüft worden, ohne von jenem Gese abzuweichen , niht angenommen werden könne. Dagegen meinte zwar der Kastellan Kochänowsfki, der Einwurf

des Senators Lewinski passe nicht auf den gegenwärtigen Fall, -

weil das von ihm citirte Gese nur die Juitiative bei Ge- seß - Entwürfen, - nicht aber bei ähnlichen Prociamationen, wie die vorliegende, betreffe; er stimme indessen au für die Verwerfung dieser Proclamation, weil er fände, ste sey nicht mit der von den jeßigen Umständen erforder- lichen Eindringlichkeit und Energie verfaßt, Auch die Senatoren Malachowski, Mencinsfkfi, Bronifowsfki, MNa- fwasfi ‘und Bienkfowsfi waren der Meinung, daß die Vor- schriften jenes Geseßes auf den gegenwärtigen Fall nicht anwendbar seyen, sprachen sich aber, mit Rücksicht auf die Zeitersparniß, dahin aus, daß man sich nicht mir Erôrterun- gen über diesen Gegenstand aufhalten solle, um so mehr, als dieser Kammer, nachdem die beregte Proclamation von der anderen angenommen worden, weiter nichts übrig bleibe, als dieselbe entweder auch ganz anzunehmen oder ganz zu ver- werfen. Anderer Meinung war der Präsident, Fürst Czar- torysfi, indem er erflärre, daß das von den Kanmimern in ihrer leßten Sißung angenommene Geseß im Allgemeinen von der Junitiative în jeder Hinsicht, nicht bloß bei den Ge-

seß-Gutwärfen, handele ; denn leßtere seyen, ehe- sie durch An-

nahme beider Kammern zu Gesehen würden, mit allen an- deren Entwürfen und Anträgen arr og der Senator Gliszczynki aber theilte die Ansicht des Herrn Kocha- tiowsfi, daß besagte Proclamation nicht ihrem Zweck eitit: spräche. Wegen der Verschiedenheit der Meinungen schritt man zur Abstinimung darüber, ob die Proclamation angenommen wer- den sollte, oder nicht; sie wurde jedoch mit einer Majorität von 15 gegen 11 Stimmen abgelehnt , worauf der Senats- Práäsident eine aus den Seuatoren Kochanowski und Le- winski bestehende Deputation in die Landboten - Kammer sandte, um diese davon zu benachrichtigen und ihr zugleich

anzuzeigen, ‘daß frafr des bestehenden Reichs-Geseßes die in

Rede stehende Proclamation in den vereinigten Kammern | so nachtheiliger Schritt hätte furhtsame Gemüther wohl

Eine andere De- |

putation aus der Landboten-Kammer, die Herren Tymowsfki | ständen nicht; die Polen ließen sih durch Widerwärtigkeiten

und Jagnaz Wenzyfk, überbrachte darauf dem Senat den von jener Kammex angenommenen Entwurf, wodurch die Be: walt des Ober : Befehlshabers der Armee näher bestimmt ' wird. Nach Vorlesung desselben und nachdem der Senator Lewinsfi , Mitglied der Kommisfionen, darüber Bericht er: stattet hatte, nahm die Senatoren: Kammer diesen Entwurf |

noch einmal vorgenommen werden folle.

einstimmig, wie folgt, an: „Art. 1. Der Befehlshaber der Polnischen Truppen soll den Titel eines Generalissimus der

bewaffneten National - Macht führen , die doppelte Stickerei | t | | zweckenden Maaßregeln; der Reichstag wende sih an das

der Generals : Uniform und auf decn Epaulettes zwei übers Kreuz gelegte Hettmannsstäbe tragen. Art. 2. Der Öber- befehl über die bewaffnete Macht, so wie die Ernennung der Chefs und Offiziere bis zum Majors - Rang einschließlich, fommt ihm allein zu; zu höheren Graden aber schlägt "er der obersten Staats- Behörde Kandidaten «vor , welche dieje erst

bestätigt. Alle Beamten und Offizianten bei der Verwaltung des Kriegswesens ernennt allein der Generalissimus. Art. 3.

Alles, was die Vertheidigung des Landes und die Vermeh- rung der Bewaffnung, Uniformirung und Unterhaltung des Heeres betrisst, soll die vollziehende Behörde auf Verlangen des Generalissimus erfúllen und bewerfstelligen. Art. 4. Das Recht, Verträge und Waffenstillstände zu schließen, fommt dem Generalissimus zu. Art. 5. Auch hat er allein das Recht, militairische Ehrenzeichen und Orden, den bestehenden Geseben gemäß, zu ertheilen. Art. 6. Der Generalissimus Faun die Militair - Personen jedes Ranges, welche sich gegen die Disciplin vergehen, vor ein Kriegsgericht stellen, er fann die Aus\p:üche des leßteren bestätigen und vollziehen , oder

Vbegnadigen. Art. 7. So lange, bis das Strafgeseß für die

Armee vom Reichstage festgestellt scyn wird, soll der für das ehemalige Großherzogthum Warschau verpflihtende Straf- Kodex befolgt werden, Art. 8. Jun den Gegenden, wo Truppen - Bewegungen stattfinden, und welche in Kriegszu- sand erklärt sind, sollen alle Civil -Personen, die durch árgend eine Veranlassung jenen Bewegungen ein Hin-

“_derniß in den Weg legen, anf Vefehl des Genera-

lissimus festgenommen und sogleih nach der Arretirung an die betreffenden Civil - Gerichte abgeschickr werden.

S,

Art. 9. Der Generalissimus hat auch das Recht, Personen, von denen entdeckt wird, . daß sie sih vom Feinde als Spione gebrauchen lasscn, vor das Kriegsgericht zu stellen. Art. 10. Der Generalissimus soll eine entscheidende Stimme in der Regierung bei allen Kriegs -Angelegenheciten haben, und zwar so lange, als dies die drtiiche Lage des Hauptquartiers, ohne den militairischen Bewegungen Eintrag zu thun, erlauben wird.‘ Dieselbe Secnats-Deputation , welche die Landboten-

Kammer vou der Verwerfung der Proclamation an die Ar- mee benachrichtigen sollte, hatte zugleich den Auftrag, dersel-

ben anzuzeigen, daß der leßtgenannte Geseß - Entwurf heute in der Scnatoren- Kammer an der Tagesordnung sey, und sie einzuladen, sich mit dem Senat zu vereinigen, um den Bericht Über die Thätigkeit der verschiedenen Verwaltungs- zwelge anzuhören. Es faîn nun cine driite, aus den Laud- boten Lelewel, Niesiolowski und Biernacki bestehende Depu- tation in die Senatoren - Kammer, und Herr Lelewel legte im Namen der Landboten: Kammer dic (gesiern erwähnte) Adresse der in Warschau anwesenden Litthauer, Podolier, Wolhynier und Ufrainer im Schooß des Senats nieder, in- dem cr zugleich eine-Rede zu Gunsten dieser Völkerschaften hielt; der Fürst Czarrorysfi erwiederte dieselbe mit einigen Worten , worin er die befreundeten Gesinnungen der Polni- schen Nation für die ihr verwandten Volfestämme aussprach und sodann den Kommissionen den Auftrag ertheilte, jene Adresse zu prúfen und der Kammer darüber Bericht zu er- statten, damir sie die erforderlichen Maaßregeln in Bezug auf den darin gemachten Antrag treffen könne.

Nachdem fich beide Kainmern vereinigt hatten, las zuerst der Staats-Secretair Niemcewicz, in Folge der Verwer- fung oben erwähnter Proclamation an das Heer, eine an- dere, von ihm abgefaßte, veränderten Jahalts vor, welche von den Kammern einstimmig angenommen wurde. Es heißt darin: das National - Conseil habe schon vor einigen Tagen die Armee von der Niederlegung der von dem Reichstag dem General Chlopicfi fast unumschränft anvertrauten Diktatur

| ducch denseiben benachrichtigt ; ein jo unerwarteter, so \{merz-

licher und hinsichtlich des dadurch verursachten Zeitverlustes zurückfschrecken können ; solche aber gebe es unter den Reichs-

nicht cinschüchtern, sondern ihr unerschütterliher Muth erhalte dadurch nur neue Festigkeit, neue Kraft und neue Ausdauer ; der Reichstag gehe von \e.nem unwiderruflichen Beschluß nicht ab, lieber mit Ehren, das Schwert in der Hand, zu unterliegen, als sich unter vachcheiligen Bedingungen zu un- terwerfen; der neu erwählte Feldherr sey in jeder Rücksicht des Vertrauens der Nation und der Armee würdig; die ge- sezgebenden Geroalten verdoppelten ihren Eifer in den zur Vertheidigung des Landes und zur dffentlichen Sicherheit ab-

Polnische Heer mit dem festen Vertrauen, daß es die Stand-

| haftigkeit und Ausdauer der Nation mit seinem Muth un- ' terstúßen, daß es als eine eherne Mauer zum Schuß für die theuersten Jnteressen des Landes dastehen, daß es der Nation

die Unabhängigkeit erkämpfen und sich die Dankbarkeit der jeßigen und fünftigen Geschlechter verdienen werde. Hierauf schritt man zur Berichterstattung der Verwaltungs: Behörden , und zwar wurde dieselbe durch eine Rede des Herrn Niemojowsfki, Ministers des Jnnern , eingeleitet, worin derse!be, nach kurzer Erwähnung der Veranlassung des Aufstandes, bemerkte, wie-iu dessen Folge an die Stelle des Administrätions - Rathes die provisorische Régierung getreten sey, aus deren Mitte sih ein Mann erhoben und nach un- umschränfter Gewalt gestrebt habe; diese sey ihm auch von- der Natiou mit demjenigen Vertrauen verliehen worden, wel- ches immer der Grundzug des Polnischen Charakters * gewe- sen er habe jedoch dasselbe getäuscht. Er (der e) wolle indèß hier kaum verharrshte Wunden nicht wieder auf- frischen und nicht die Nachtheile aufzählen, welche eine mehrws- chentlihe Zögerung in der Vervollständigung und Ausrü- stung des Heeres hervorgebraht habe ; General Chlo- picfi habe seine Pläne den Umständen anschmiegen und mit den Ereignissen Abrechnung treffen wollen, während die jebige Lage der Polen nur Muth und Festigkeit erfordere; jeßt aber solle man einen Vorhang über dieses traurige Ereigniß werfen und zur Berichterstattung über die besondere Thätigkeit eines Jeden der |eltvertr-tenden Mini- sier schreitenz; dieser Bericzt werde sich übrigeus auf die Zeic