1831 / 35 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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farishen Obligationen werden zu 70 pCt. und die partiellen zu 33 verkauft; die Gehalte der Beamten sind um ein Drittheil herabgeseßt worden. Aus den Provinzen wird nichts mehr nach Warschau: gesendet, und die, mit Ausnahme des Weizens, s lechte Getreide-Ernte läßt befürchten, daß man die Truppen nicht mit den ndthigen Lebensmitteln werde uen tönnen. Jn Warschau befindet sch kein anderes Militair, als die National-Garde; die neu organisirten Corps stoßen zur Armee. Die Klage Über das geroaltsame Rekrutiren aller diensifähigen Fndividuen sind all-

gemein.

Am Schlusse des Artikels enthält derselbe die (bereits bekannten) Nachrichten über das gegen die Mitte Januars zur Sprache gekommene Komplott gegeu den Diktator Chlo- picki und die in Folge desselben getrosfenen Maßregeln.

Das Finanz- Ministerium macht bekannt, daß auf Ver- fâgung des Ober - Befehlshabers der aftiven Armee die Aus- fuhr von Heu und Getreide úber die Landes - Gränze nach

| Preußen, Polen und Oesterreich, in Bezug auf leßtern Staat:

jedoch nur im Gouvernement Wolhynien , auf eine zeit lang verboten worden ist. L An einem unterm 1sten (13ten) þ. M. an den dirigi- renden Senat ergangenen Kaiserl. Ufas heißt es: „„Jn un- ermüdeter Sorgfalt a das Wohl der durch die göttliche Va too Unserm Scepter anvertrauten Völfer und mit dem Wunsche, daß in allen Theilen Unsers Reiches die Art der Verwaltung und: die Geseße, welche die Rechte und die egenseitigen Verhältnisse Unserer- getreuen: Unterthanen aller Stände. bestimmen, den wahren Bedürfnissen. und dem ge- enwärtigen. Zustande- einer jeden Provinz vollkommen ent- * u: môgen, haben Wir fúr: ndthig: erachtet, in den seit: dem Jahre 1772 unter das: Russische Scepter zurüekgekehr- rnements. Mohiless: und Witebsf, sowohl in. dex

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Vexwaltung,, als auch in den Gerichts - Behörden , der allge- meinen Gouvernements - Verordnung. und den: übrigen von: Uns und Unsern Vorfahren erlassenen Gesezen vollkommen

emäß, dieselbe Orduung der Dinge: einzuführen, die. .in den

neren Provinzen des. Reichs: beiteht, und. hiermit in ganz Weiß - Reussen die Wirkung der Verordnungen des Litthagui- schen Statutes aufzuheben, wobei jedoch dem Adel, wie bis- her und nah denselben Grundsäßen, das Recht verbleibt, aus séiner Mitte- die Vorsißer der Kriminal und Civil-Ge- richtshdfe zu wählen.“

“Am 15ten d. M. erkrankte in Moskau an der Cholera eine Person, eine genas, und 3 starben; am 16ten erfranfkten 5 Personen, es genas eine und starben 3; am 17ten erfranf- ten 4, es genas eine und starben 3; am 18ten erfranften 2, es genasen 10 und eine starb. Am Morgen des 19ten waren 66 Kranke übrig, von denen 39 große Hoffnung zur Gene- sung darboten. Jy einem amtlichen Bericht aus Mosfau vorn. 20sten heißt es: „Die. Cholera hat hier beinahe ganz

aufgehört, und man darf hossen, daß die Einwohner von | Moskau dem Allmächtigen. bald, werden Dankgebete. für ihre -

Befreiung: von einem Uxbel bringeu kônuen, das. wáhrend 4 Monaten auf ihnen lastete.‘‘

Im ganzen Slobodsko - Ufrainischen Gouvernement ist der Sésundheics-Zustand nach Wunsch, mit Ausnahme eines einzigen. Dorfes im Achtyrkaschen Kreise, in welchem bis. zum 97ten v. M. 8 Personen erkrankt, eine gestorben und 5 ge: nesen: wgren. Jm Gouvernement Pultawa hat sich die Cho-

sèra- in der. Stadt. Lochwißa geäußert , woselbst, 5 Personen daran. gestorben siad. Von den in der Stadt. Krementschug

befindlichen 126 Kranken waren am 29sten v. M. 24 gene- sen, 40 gestorben und 62 noch franf geblieben, Außer die-

sen beiden Städten ist der Gesundheits-Zustand. in allen an-

der o A A ee CNUY Ie NOREAE „vis zu- edenstéllendz dasselbe war auch bis. zum oten d. We. im an s n Kosaken der fal /

“Am 11ten-d. M-

ive cin Allerhöchst b esten der Afademie. verändeptes-und vervollständigtes Regle- ment für dieselbe überreichte und: eine dem Gegenstande an-

gemessene Rede hielt. Hierauf las der E e Tie (Je

den Entwurf einer Dank - Adresse an Se. vor, -die

den. en gen Beifall aller Anwesenden erhielt. Am l

Schlusse der: Sißzung wurden 9 ehemalige Pensionnaire der

Akademie, die sich dur ihre Arbeiten und ihr ausgezeichnet

Butes Betragen im Auslande. bekanut_ gemacht haben, zu fademifern ernannt. , '

“Bei den Beamten der Universität zu Wilna haben meh- rere Rangs - Erhöhungen stattgefunden; unter Anderen sind der Rektor und der Defan zu Wirklichen Staatsrächen er: nannt worden. l i

"Die hiesige. Kaufmannschaft hat ein von ihr im Laufe

von 4 Jahren zusammengebrachtes Kapltal von 100,000 Ru-

„- hielt die hiesige Akademie: der Künste. eine-außerordentliche: Sißung, in, welcher der Präsident der- ztes und: in. einigen Punkten zum-

beln Bank - Assign. im hiesigen Leihhause, auf ewige Zeiten mit der Bestimmung niedergelegt , daß die Juteressen dieses Kapitals zum Besten der hiesigen Kommerz- Schule verwen- det werden follen. A

Polen.

Wax schau,- 31. Jan. Jn der Sißung des Relchse- tages vom 26sten d. begannen die Verhandlungen über die Errichtung einer hôchsten Landes - Behörde. Die Meinungen darüber waren getheilt. Der erste Vorschlag war dafür, die Regierung dem Minister-Rath und einem aus dessen Mitte zu: exneunenden, Präsideuten anzuvertrauen, der ere für die Einführung einer von den Ministern ganz abgefonderten Gewalt; nach langen Diskussionen beschloß man , den lehte- ren anzunehmen und die höchste Administrations - Gewalt dreien Männern zu übertragen. Jn derselben Sißung über- reihte Roman Soltyk der Landboten -Kammer eine Adresse des sogenannten patriotischen Vereins; die Kammer verwei gerte jedoch einstimmig. die Annahme derseiben , mit der Er- flärung, daß sie von keinem solchen Verein wisse; der Reichs- tag allein sey der gesehmäßige patriotische Verein und. bedürfe nicht eines. sremden Einflusses.

Am 27sten und 28sten wurden die Berathungeu äber-

den die Regierung betreffenden Gefeb-Entwurf fGE In

der Sihung des leßteren Tages wurde in- der Landboten-. Kammer: unter Anderm auch der: Justiz-Minister- durch einen Antrag.des Landboten: Grafen Ledochowski ausgefordert, Hegen die periodische Schrift „das neue: Polen‘/ die. nôthigen Maaß- regeln zu: nehmen, weil dieselbe-die Autoricät der Kammer in

: frechen und groben Ausdrücken angreife und, indem sie. die-

Gültigkeit ihrer Mandate in Zweifel ziehe, durch die Auffors derung, einen sogenannten National-Kongreß zusammenzuberu- fen und das Vaterland als in Gefahr befindli zu erklären, ur Stödrung der dentlichen: Ruhe aufreize. Da dex-Pro- teor Lelewel beschuldigt wurde, an der Redaction dieses Blattes Theil zu nehmen, so:-erflärte dieser, er werde sich von jeßt an von derselben zurückziehen. Hierauf wurde der Antrag an die Reichstags - Kommission üderwiesen, in der Absicht; ei Gesetz zu eutwerfen, welches die Zügellosigkeit-der Presse beschränken. sollte.

Die: Landboten - Kammer hörte-.am 29sten- d. die endliche

Vorlesung des Geset - Entwurfs über die Landes- Regierung an, und es. wurde derselbe mit einer Majorität von. 83 ges gen 13 Stimmen angeuommen , worauf der Marschall eine aus dem- Landboten Kisielnicki und dem Deputirten Szauiecki bestehende Deputation: in die Senatoren - Kammer sandte, um derselben den Entwurf zu überbringen. Auch“ diese nahm ihn mit großer Stimmenmehrheit an. Die Hauptbestimmung dieses Gesetzes besteht darin, daß die Ausübung der höchsten Gewalt einer aus einem Präsidenten und 4 Mitgliedern be- stehenden höchsten Landes - Behörde übertragen werden soll. Ju der gestrigen Sibung der vereinigten Kammern, welche. bis spät in die Nacht hinein dauerte, wurden die Wahlen * der Mitglieder für. die oberste Landes - Regierung vorgenommen und der Fürst Adam Czartorysfi zum Präsi- denten, die Herren Vincenz Niemojowsfi, Theodor Mo- rawsfi, Stanislaus Barzykowski und Joachim Lelewel aber

zu Mitgliedern erwählt. (‘Die näheren Mittheilungen- über diese Verhandlungen behalten wir uns noch/ vor.)

Die heutige Staats - Zeitung enthält einen Bericht úber die Thätigkeit des diplomatischen Comités, worin sich jedoch die versprochene Mittheilung der verschiedenen Korre- spondenzen noch nicht befindet:

Der Vice- Präsident der Hauptstadt , Herr Schuch, er- mahnt die Bürger, keine in Warschau anfommende oder von da abreisende Perfon vor. den Behörden geheim zu halten.

Durch eine andere Verordnung des- National - Conseils

‘ist das Comité zur- Durchsicht der Papiere der geheimen-Po-

lizei in. seiner jeßigen Zusammenseßung belassen worden; zu

‘seinen Mitgliedern gehört unter: andern auch Julian Niemce-

wicz. Das genannte: Comité bringt mehrere Personen zur df-

‘fentlichen Kenntniß, gegen welche zwar Verdachtgründe- ob-

gewaltet , sich jedoch nach näherer Präfung als unbegründet erwiesen: haben ; dieselben werden zu baldiger Freilassung vor-

geschlagen. | Am 23ten d. sind eine Menge zu Offizieren in der War-

‘schauer National-Garde vorgeschlagener Kandidaten von dem

National - Conseil bestätigt worden. Die National-Garde be- steht, der Warschauer Zeitung zufolge, gegenwärtig aus 199. Offizierèn und 5944 Gemeinen; nach der in kurzem zu erwartenden Beendigung ihrer Organisation soll ihre Anzahl noch auf das: Doppelte der jeßigen gebracht werden.

Jn einem Artikel der Polnischen Zeitung, worin

die Organe der jeßigen Verwaltung im Allgemeinen gemiß-

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billigt: werden, helßt- es unter Anderm: „„Bis-jebt ‘sieht: man außer Lelewel keinen: einziges Revolutionnair unter. den.Beam- ten der. Regierung; warum- verseßt: mau nicht Moriß Moch- nacti-ins diplomatische Comité? warum nicht. Zalisfc in den Kriegsrath an: die Seite des Generalissimus ? warum ernennt man nicht: Xaver: Bzronifowski zum Staats-Secretair im Na- tioual:Conseil?- Kasimir Paszkowicz zum Rath in der Kriegs- Kommission , oder wenigstens: zum General - Secretair beim Kriegs-Minister? Wysocki zum Commandeur der Avantgarde des Heeres, und- dergleichen mehr ? Sie sind die ersten Grün- der der jeßigen Lage: Polens und: fôönnen allein dieselbe zum Ziel führen. Einen gemeinen Soldaten, wenn er sich nur auf dem Schlachtfelde auszeichnet, môge man zum General, zum Feldherrn, ja zum König der Polen ernennen. Feßt aber befolgt man die Politik, daß wer nicht Fürst / Graf, Referendar , Vice - Referendar , oder- wenigstens Ohrenbläser und. Mann der Antichambres bei den Oligarchen ist, auch zu nichts. gelangen. fann. Unter den Beamten aber muß zuvör- derst eine allgemeine Umwälzung vor sich gehen, und zwar ahme. man dabei die Strenge Frankreichs nah , welches sich

nicht scheute, selbs einen Theil seiner Pairs aus dem Senat

auszustoßen.‘( :

Nach Berichten der Warschauer Zeitung soll si Se. Kaiserl. Hoheit der Cesarewitsh jest in Grodno befin- den-und- Sountag, den 6. Februar, in Bialystock erwartet werden. General Diebitsch: soll am 17ten d. eine Division des: Roseuschen- Corps bei Bielsé: und am 19ten 3 Jnfante- rxie-Regimenter in Bialysto gemustert haben.

Dex Generalissimus, Fürst-Radziwill, ist gestern zur af- xiven: Armee- abgegangen.

Der bisherige Chef einer Uhlanen - Division, General Weißenhof, dem die Reichs - Deputation na der Abdankung des: Diktators den: interimistischen Ober - Befehl über das- Heer: Übergeben - hatts, ist: von. dem nunmehrigen Genueralissi- mus; Fürstea Radziwill, zum-Commandeur sämmtlicher Ka- vallerie. ernannt worden.

Während des provisorischen Kommandos, welches. Gene- xal- Klicki, in: Abwesenheit: des Generals- Weißenhof, über die ‘Truppe! fährte, hat derselbe darch einen Tagesbefehl die ‘Aufseher- der Kriegsmagazine gewarnt, von Seiten der zum Empfang von Lebensmitteln und Fourage Berechtigten Bons anzunehmen, da» dieser Mißbrauch den Schaß und die Etti- wohner mit Verlust: bedrohe; jeder Magazin - Juspefktor oder ‘Militair, der sh“ erlauben würde, Bons anzunehmen oder auszugeben , jolle. daher vor ein Kriegsgericht gestellt werden und einer einjährigen Gefängnißstrafe unterliegen ; diejenigen aber, welche dergleichen Bons in Umlauf brächten; erwarte fünfjähriges Gefängniß in Ketten; endlih werden die Be- hörden ermahnt, ein wachsames Auge auf solche Bons zu habey, widrigenfalls auch sie zu gerichtlicher Verantwortung gezagen werden -wärden.

Am 26sten d. M. wurde ein Theil des Masuren - Regi- ments. der -Warschauer Wojewodschaft dem Generalissimus der bewaffneten Macht voxgestellt. Vorher musterte der Ge- neral der Kavallerie, Weißenhof, diese Truppen und ermahnte sie, das: Zutrauen der Nation in -ihre Tapferkeit nicht zu täuschen. : | |

Die -medlzinische Fakultät der Warschauer Universität macht befannt, daß sie, mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Umstände, in denen eine bedeutende Anzahl von Feldscheerern in den Militair-Hospitälern erforderlich. seyn werde, für die- jenigen, welche. sich diesem Beruf widmen wollten , besonders Chirurgen niederen. Ranges, die jedoch lesen und schreiben können, einen nicht lánger als 3 Monate dauernden Kursus der niederen Anatomie und Chirurgie am 1, Februar erôff- nen werde. :

Ju der Sißung des: vom Professor Lelewel präsidirten patriotischen Vereins. sind am 25sten, der Staats-Zeitung Iufaige, bedeutende Spaltungen unter dessen Mitgliedern aus- gebrochen. / |

Es. heißtz sagt der Warschauer Kurier, die Regie- rungs - Kommission des Junuern. verlange, daß die Municipa- lität eine Aenderung in ihrer Zusammenseßung erleiden, und

daß die Bürgerschaft der Hauptstadt ihre Wünsche in dieser

Beziehung zu exkennen geben zoll.

Durch eine Verordnung des National-Conseils sind alle gerichtliche Folgen und Kosten, welche aus dem Ausspruch des Reichstags - Gerichts vom 10. April bis 10. Juni 1828 für die Verurtheilten hervorgegangen sind, aufgehoben wor- den, uad denen, von welchen în dieser Hinsicht schon Kosten eingezogen worden, sollen dieselben unverzüglich zurückgege- “en E ine i | n Gemäßheit einer Versgung des National - Conseils. vom 24sten- d, M. hört der bisherige auf rohe Häute beste-

hende Aus uhr Zoll auf , und wird von- jezt an-nur n0 h 25 Gulde:: (47 Rthlr.) vom Cemtner--gezahlt. 5

Frauf-r ei ch.

Deputirten-Kammer. Ju-der Sibung vom 26. J an. wurden die leßten fünf Artifel des: Geses- Entwurfes über- die Mobiliar-Steuer- ohne: irgend- eine erhebliche Diskussion angenommen. Sie lauten also:

„Art. 16. Jun den. Städten , die bisher ermächtigt waren, einen Theil der Mobiliar - Steuer auf den Ertrag der Thor-Accise zu erheben, soll die Besteuerung nach den in dem gegenwärtigen- Geseße O Grundlagen und Formen erfolgen. Da der General - Ertrag jener- Steuer bekannt it, so haben die Municipal-Räthe sowohl den Beitrag zu bestimmen , den die- städtischen Kassen zu entrichten haben, als denjenigen, der durch eine Steuerrolle zu erheben ist; in dieser Rolle sind alsdann die kleinen Miethsdbeträge , die die Municipal - Conseils von jedweder Besteuerung zu befreien glauben müssen, nicht mehr mit aufzuführen. Die Berathungen der Municipal-Cönfeils, die in Gemäßheit des vorigen Paragraphen stattfinden, fôönnen erst in Vollzug geseßr werden, nachdem sie dur eine Königliche Verordnung bestätigt worden. Indessen soil jene Ausnahme mit- dem 1. Jan. 1833 für diejenigen Städte aufhdren , zu deren Gunsien das Fortbestehen der- maar hro ug durch ein besonderes Geseb angeordnêt wor- den ist.“ E

„Art. 17. Da die Mobiliay-Steuer fár-das- ganze Jahr angelegt ist, so sind, wenn ein- Steuerpflichtiger im Laufe desselben mit Tode abgeht, seine- Erben veyrbun- den, seinen Steuer-Beitrag zu entrichten. “/ i

„Art. 18. Im Falle einer Wohnungs - Veränderun. außerhalb des Ressorts der- Steuer-Erhebungsstelle, so we- im Falle. eines freiwilligen oder gezwungenen Verkaufs, ist- e Mobiligr-Steuer für das ganze. laufende Jahr zu: enb«, richten.

Art. 19. Die. Haus - Eigenthümer oder- au deren Stelle. die Hauptmiether müssen. sich, unter: persönlicher Verantwortlichkeit, einen Monat. vox dem. Ausziehen einss: Miethers, vou diescm.die Quittungen über die Entrichtung der Mobiliar - Steuer vorzeigen lassen und, wo: ihnez -die- selbe. vorenthalten wird, sofort den Steuer-Eiunehmex- da: von benachrichtigen,“ i ¿e Ar t. 20. Bei einem heimlichen Ausziehen: bleiben. die Haus - Eigenthümer oder an deren Stelle. die Haupt- micthex für die abgelaufenen Steuer -Beiträge ihrer Mies ther verantwortlich, sobald sie nicht innerhalb dreier Tage nach jenem Ausziehen das Faktum von dem Maire, Frie- deusrichter oder Polizei-Comrissair- habea fonstatiren lassen. Ju allen Fällen sind die Haus- Eigenthämex oder Hauptmiether, selbst wenn sie die im vorigen §. erwähnte Anzeige gemacht haben , für diejenigen Personen verant- wortlich, die bei ihnen eine möblirte Wohnung haben, und deren oben im Art. 11. Erwähnung geschehen ist. Die den Steuerpflichtigen zu gebende schriftliche Benachrichti- ung muß zugleich die Zahl der Centimen von jedem Fran- eu des “Miethswerthes, worauf die Steuer berechnèt wor- den ist, angeben.‘

Das Illte Kapitel des Geseß-Entwurfes handelt von der Thúr- und Fenster-Steuer. Hr. Sappey widerseßte sich der Absicht der Regierung, auch diese Steuer zu einer- Quotitäts-Steuer zu machen und vom- 1. Jan. d. J. an für eigne Rechnung eintreiben zu lassen; eben so Hr. Prunelle, ivogegen die. Herren Odier und Humblot - Conté den Plan der Regierung unterstükten, Als es zur Abstimmung fam, entschied die Kammer mit starker Scimmen- Mehrheit, daß die Thür- und- Fenster-Steuer hinsühro eine Quotitäts- Steuer seyn folle; nur- ein Theil der linken Seite und des linken Centrums stimmte dawider. Hiernach-- wurden dex 1ste und 2e (21ste und 22ste) Artikel des Entwurfes in- der- vorgeschlagenen Abfassung angenommen ; sie lauten folgender-

maßen :

,¡Art. 21. Vom 1. Januar 1831 an soll das: Kon- tingent der Thür- und Fenster - Steuer nicht -mehr auf die Departements, Bezirke und Gemeinden ausgeschrieben werden.‘/

¿Ar t. 22. Die Aufnahme- der Thären und Fenster erfolgt nah wie vor durch die Controlleurs der direkten Steuern , im Einverständnisse mit den Municipal -Behör- den und nah den in den Geseßen vom 4. Frimaire des Jahres VIl und 4. Germinal des Jahres XI festgestellten Grundlagen.‘ i

Zu dem folgenden Artikel waren mehrere Amendements gemacht worden. Herr Mestadier verlangte, daß man in