1831 / 39 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

320

sey, doch nit eher sih bewogen gefühlt habe, gegen ihren eigenen König zu kämpfen, bis die Nation durh ihre Re- präfentanten den Thron für erledigt und das Reich a!s ‘im Juterregunum befindlich erklärt hätte; jeßt stelle fie sich fre! und offen zum Kampf, denn sie habe sich als ein unabhängiges und durch Jahrhunderte zur Freiheit bestimmtes Volk aner- fannt; die National - Garde fühle ganz dié Wichtigkeit ihres

Berufs; sle werde stets über die Reichstags-Befehle, die Be- -

wahrung der Landes - Gesebe, die Sicherheit-des öffentlichen und Privat-Eigenthums und den innern Frieden wachen und nicht aufhôren, sür die Unabhängigkeit ihres Vaterlandes zu fämpfen. Diese Adresse wurde an die Kommissionen úüber- wiesen. Man schritt sodann zur weitern Diskussion über die oberste Landes-Regierung. Die Reichstags-Kommissionen s{lugen der- Kammer vor, die von dem Deputirten Wolowskfi in Antrag gebrachten Zusalz-Artifel zu dem Entwurf, wodurch alle von dem Kaiser und König und von den politischen Be- ziehungen zu Rußland handelnden Artikel aus der Constitu- tion entfernt, andere aber, welche bei Erledigung des Thro- nes feine Kraft hätten, während des Jnteregnums suspen- dirt und dutrch andere Vorschriften ersezt werden sollten, in einen besondern Geseß-Entwurf umzuwandeln und von dem gegenwärtigen zu trennen. Dies gab zu langen Erörterungen An- laß, bis die Kammer mit einer Majorität von 59 gegen 49 Stim- men beschloß; jenen Entwurf mit Rücksicht darauf, daß eine neue Ordnung der Dinge nicht eingeführt werden fônne, ehe die alte aufgehoben sey, mit dem Hauptgeseß - Entwurf zu verbinden und aus demselben die 3 ersten einleitenden Arti- fel abzufa}sen. Die ferneren Berathungen beschäftigten sich mit dem eigentlihen Gese -Entwurf, welcher dem Jnhalt nach theilweise abgeändert, in der Form- der einzelnen Artikel aber ganz umgearbeitet wurde. Nachmittags ging die Kam- mer auf einige Stunden aus einander, fam jedoch um 6 Uhr wieder zusammen, wo ihr der Marschall anzeigte, er sey vom

Justiz-Minister benachrichtigt worden, daß durch einen Aus-

spruch des Kriminal-Gerichts der Wojewodschaften Masowien -und Kalisch Joseph Lubowidzki vor Gericht gezogen worden sey und sich unter polizeilicher Aufsicht Úber die Beförderung der Flucht seines Bruders verantworten solle. Man berath- schlagte sodann über die Zahl der Regierungs-Mitglieder- und entschied sich mit einer Majorität vsn-63 Stimmen gegen 38 dafür, die Regierung aus 5 Personen ohneStellvertreter, jedoch mit Hinreichung von dreien zur Berathung, zusammenzufeken. Die Sißüng wurde erst um 11 Uhr Abends aufgehoben, Am- folgenden Tage, den 28sten, fanden zunächst über die Zügellosigfeic der Presse einige Diskussionen statt. (Wir haben dieselben s{hon-in Nr. 35 der St. Z. mitgetheilt; nur ist noch hinzuzufügen, daß außer dem Professor Lelewel auch Peter Wy f ocfi erflárte,. er wolle sih von der Redaction

des Blattes: „„das neue Polen‘/ zurückziehen.) Hierauf be--

“schloß die Kammer, die Adressén der Warschauer National- Garde und der Einwohner der Wojewodschaft Plock (vergl. Nr. 32 der St. Z) durh den Druck bekannt zu machen. Es wurden sodann mehrere Vorschläge einzelner Mitglieder beim Maxrschallsstab niedergelegt; unter Anderen. trug Herr Wenzyk- darauf an, die weiße National-Kokarde beizubehal- ten, Herr Zwierkowsfi, weiß und roth für die as ¡tional-Farbeñ anzuerkennen, Herr Chelmicki, den Aus- spruch des Reichs - Gerichts dffentlih bekannt zu machen, Hérr Chomentowsfki, die inneren Statuten der Kammer est zu begrunden „. upd“ Herr Tymowski reichte eine

drésse der Veteranen - Offlziere ein u.-\. w. Die Kammer überwies sämmtliche Anträge an die: Kommissionen. und ging wieder zu den Beräthungen über das Regierungs:-Geseb über, welchè von 10 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags und von 6 Uhr Abends bis {1Uhr Nachts dauerten. Die Erörterungen über die einzelnen, Artikel waren von wenigem Zta nachdem mät jedo. damit zu Ende war, wurde das Geseß noch ein- mal im Ganzen vorgenommen, und hierbei warf zuerst der Landbote Kaczkowsk i; die Frage auf, ob die durch den Ent-

wurf herbeigeführten Reichstags - Kommissionen , welche der

Regierung während. Prorogation des Reichstages als Wäch-

ter dienen sollten, überhaupt nöthig seyen? Seiner Meinung

nah wären sie überflüssig, und selbst. der Reichstag müßte

%

nach Feststellung der Regierung aufgelöst werden, indem sonst

zwei mit einander unverträglihe Gewalten neben einander bestehen würden; dasselbe finde bei einex Reichs - Deputation zur Seite der Regierung tatt. Dieser Meinung pflichtete auch der ‘Deputirte Jablonsfi bei, wogegen Roman So l- t yf- die Reichstags-Deputationen für unumgänglich nothwen- dig hielt, um den Reichstag selbst in solchen Fällen zu ver- treten, wo die Regierung sich an die legislative Gewalt zu

Gedrut bei A. W. Hayn.

ser sey es, dem Bösen vorzubeugen, als es zu be

wenden habe; der Marschall fügte noch hinzu, daß die- selben auch zur Zusammenberufung des Reichstages , zur Bestätigung des Budgets, wenn der Reichstag damit nicht fertig würde, und zur Beschaffung der für die Unterstüßung des Schaßes und der Armee nöthigen Mittel durchaus erforder- lih seyen; auch die Berathung in den Fällen, in welchen ein Minister die Verordnungen der Regierung nicht fkontra- signiren wolle, meinte der Landbote Jasinsfi, sey ein nit weniger wichtiges Attribut der Reichs-Deputation. Dagegen erwähnte der Finanz-Minister, Graf Jelski, daß ihm alle diese Maaßregeln unnúß schienen, so lange noch von keiner Prorogirung des Reichstages die Rede sey; sobald diese ein- trete, |ey es immer noch Zeit, an eine Reichstags-Deputation zu denfen und deren Pflichten zu bestimmen. “Die Mehrheit der Mitglieder stimmte diefer Ansicht bei, und so beschloß

die Kammer, die Erwähnung einer solhen Deputation -aus

dem Entwurf ganz fortzulassen und sich selbst die Functionen derselbén vorzubehalten. Die erste dieser Functionen war die

Bestätigung des Budgets; ehe diese jedoch erfolgte, ermäch-

tigte die Kammer, auf Antrag des Landboten Swi- dzinsfi und des Regierungs - Mitgliedes, Kastellan D em- bowsfi, die Regierung, ein Projekt hinsichtlih des ihr einstweilen zu bewilligenden Kredits vorzulegen. In der Abendsibkung handelte es sich zuerst um die Frage, wem die Ernennung des Generalissimus ,* der Minister, des Präsidenten der Ober - Rechenkammer und der Bischöfe zu- falléèn sollte? Was den Generalissimus anlangt, so waren

mehrere Mitglieder, unter ihnen der Landbote Morozewicz,

der Meinung, daß mit Rücksichr auf das Vertrauen, womit man die neu-zu erwählende Regierung auszeichnen müsse, die- ser das Recht, denselben zu ernennen, überlassen werde, um so mehr, -da dieser Chef, bei seinem gewöhnlichen Aufenthalt auf dem Kriegsschauplab, nicht als ein Mitglied der Regle- rung angesehen werden könne; die Stimmenmehrheit sprach sih jedo dafür aus : da der Generalissimus ein Regierungs- Mitglied ‘jey und eine entscheidende Stimme. im Conseil habe, so stehe das Recht seiner Eruennung dem Reichstage zu, mit dem Vorbehaït für die Regierung, daß sie, im Fall der Reichstag nicht versammelt sey, bei eintretender Nothwen- digkeit einen Stellvertreter des Generalissimus ernennen dürfe. Hinsichtlih der Minister meinte der Deputirte ÞP o- sturzynsfi: da nicht nur in-allen constitutionnellen Reichen, sondern auch in Republiken, die Ernennung der Minister der Regierung zustehe, so müßten auch die Polen diese

Gerechtsame nicht der geseßgebenden Gewalt, sondern der

vollziehenden überlassen, Der Reduer bemerkte ferner , daß der Reichstag bei Ernennung der Minister nicht die gebörige Bürgschafc súr ihre Tüchtigkeit haben könnte, weil dieselben dann außer Furcht vor Verantwortlichkeit und vor Verlust ihres Amtes wären; auch würde die Regierung ihrer Thä- tigkeit nicht die nöthige Eil verleihen können, sobald die Mi- nister, so wie sie selbst, vom Reichstag erwählt und unab- sebbar, ihre Absichten immerwährend zu paralysiren vermöch- ten; endlich würde, wenn die Regierung doch das Recht háâtte, die Minister abzuseßen, die Prärogative des Reichs- tags, sie zu ernennen ,: ganz nichtig seya, da die Regierung jene sogleih wieder entfernen fôönnte. Diese Meinung theil- ten sehr . viele Mitglieder der Kammer. Die entgegen- ejseßte Ansicht unterstüßte unter Anderen der Deputirte Falb, indem er bemerfte, die der Regierung zuerkannte Macht, die Minister. abzusezen, könne die Rechte des Reichstags nicht beeinträchtigen, da die Absebung nicht ohne: Grund geschehen dürfe; wenn die Ernennung derselben dem Reichstage übertragen werde, so erspare man dadur auch der Regierung eine Beschwerde, und was die durch das Projeft verbürgte S war T der von der Regierung er- nanuten Minister betreffe, so . gewähre dieselbe der Nation feine Sicherheit , da sich ein Minister durch Entfernung aus dem Lande dieser Verantwortung léicht en ha fömne ; bes:

strafen ; deshalb möôge der Reichstag Männer T4 Ministern ernennen, welche das Vertrauen sämmtlicher Volks-Repräsentanten besäßen.

‘Als es jedoch zur Abstimmung hierüber käm, entschied die

Majorität dafür, daß der Regierung die Ernennung- der Mi- nister zustehen solle. Das Recht, den Präsidenten der Ober- Rechenfammer zu wählen, erkannte dié Kammer aber dem Reichstag selbst zu, weil auf jenem Amt die Kontrolle der ganzen Regierung beruhe. Dasselbe wurde hinsichtlih der

rnennung der Bischöfe beschlossen, weil diese als: Senato- ren der Constitution gemäß je6t vom Reichstag zu erwählen seyen. Hiermit {loß die Kammer für diesen Tag ihre Ver- handlungen.

O O I I D I Rica reere n

Redacteux Fohn. - Mitredacteur Cottel,

_N® 39.

Allgemeine

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Im Bezirk der König!, Negterung | zu Königsberg is die durch Errichtung eines Kirchet- Systems für die evangelische Stadc- und Land-Gemeinde in Wormditt an der Kirche daselbst zur ersten Besetzung ge- fommene Pfarrstelle dem Pfarrer George Friedrich Wil:

helm Eduard Weiß aus Mchlfack verliehen und an fet- ner Stelle der Rektor und Katehet Emil Gebauer zu |

Frauenburg zum Pfarrer in Mehlsack ernatint worden ; fer-

uer ist die in Reimerswalde bei Heilsberg erledigte Römijch- |

fatholische Pfarrstelle dem dortigen Kommendarius Jakob | die Vorschriften hinsichtlich der Proviant-Vertheilung an däs

Krieger verliehen ;

zu Magdeburg ist der Superintendent, Prediger Gä- | necke zu Crúden, zum evangelischen Öber-Prediger zu See- | hausen in der- Aitmark, mit Beibehaltung der bisher shon- von“ ihm verwalteten Superintendentur, ernannt und der |

Dieterici aus Tangermünde, an die Stelle des pensionir- tei Prédiget&Arn dt, zum evangelischen Pfarrer zu Gro#- und Kkéin-Ballerstedt und Gröveniß, Diêces Osterburg, Le- rufen und bestätigt worten.

Durcbgetcist: Lecler, von Stc. Petersburg kommend, nach Paris.

—— Q b —— ———_— —————_————_

Zeitungs-Nachrichten Al e

Rußland:

St. Petersburg, 29. Jan. “Se. Majestät der Kai- fer haben den Geheimenrath und Senateur von Diwoff zum Ritter des St. Alexander-Newsfki Ordens und den General- Major Fürsten Abchasoff zum Ritter des St. Annen-Ordens 1er Klasse ernannt. i

Die hiesige Afademische Zeitung enthält ein Schrèi- ben des Inspeftors der Medizinal- Behörde des Slobodsfko- Ukrainischen Gouvernements, Staatsraths und Ritters Der. SNeyer, in welchem derselbe die in einer Sc{tift des Nr. Lüders zu Kiel über die Cholera aufgestellte Ansicht, daß das diese Krankheit erzeugende Princip sich in der Atmosphärebefinde, und daß die Unterdrückung der- selben, durch Feuer, welches einen starfen anhal-- tenden Rauch érzeugt, zu erlangen wäre, bestreitet, und seine entgegengeseßte Meinung mit Hinweisung -auf ge-

machte Erfahrungen belegt.

In der Festung C Rae: auf ‘der -Orenburgischen Linie, an der. Gränze der dden Kirglsishen Steppen, is am f8ten v. M. eine alte Kirche wieder eröffnet und zugleich das Namens-Fest Sr. Majestät des Kalsers gefeiert worden. Die - nomadisirenden Kirgisen trörmten äus ihren Wander- Lägern haufenweise herbei und theilten die Freude der Rüssen. Die Regierung hat den Kaufleuten von “Kiachta den Zahlungs Termin der vou ihnen für die Zoll? Abgaben aus- gestellten, in den Monaten Oktober, November und i ber fälligen Wechsel, gegen Vergütung der“ geseßlichen Zin- sen, ‘auf 2 Monate verlängert. j :

_ Vor einigen Tagen arb hier der Baron Anton von Delwig, in der Russischen Literäcur durch seine lieblichen Dichtungen bekannt. ; |

Polen.

Warschau, 3. Febr. “Die National - Regierung hat eine Proclamation an ‘die Polen erlassen, worin se ihre,

9E M E L D E - a t r E L M g E I War urn e

Berlin, Dienstag den Zten Februar

Ar I T R T, e s 2LF: T" dap U Tr e T 4s

Der Königlich Frauzösische“ Courie- 133,112,636 Fl: 19 Ge.,

Preußische Staats-Zeitung.

| durch das Reichstags-Geses voin 29sten d. geschehene Ernen-

iung anzeigt und versichert, daß unershütterliches Strebet1

| vach Unabhängigkeit alle ißre Handlungen leiten werde.

Durch mehrere Tagesbefehle des Generalissimus, Fürsten

| Radziwill, sind wieder. einige Veränderungen in der Armee | vorgenommen worden; unter Anderen is der Ober|, Graf

Sranielaus Wonsowicz, zum Chef des dem Generalissimus

| beigegebenen Stabes, und der Graf Vincenz Krasinski, der | Odetst Ludwig Kicfki, der Oberst-Lieutenant Theodor Szy-

diowefi, der Capitain Jaunuarius Suchodolsfi und die Liente- nants Stanislaus Leski und Jgnaz Krußzewsfi sind zu Ad- jutanten des Generalissimus ernannt worden. Ju eigem an- vern Tagesbefehl desselben werden den Magazin - Vorsteheri

Heer ertheile. e Die hiesige Allgemeine Staats-Zeitung enthält

den ia den vereinigten Kammern vom stellvertretendén Fi-

ranz-Minister, Graf Jelsfi, über seinen Verwaltungszweig

E Bericht, aus ivelchem wix folgenden Auszug mit- Kandidat des Prediat-Amtes, Christian Wilhelm Eduard | theilen: Der Minister giebt ‘darin eine Uebersicht der seßigen Preis i | Landesbedürfnisse, der zu ihrer Deckung nöthigen Fonds, der | gemachten Ersparnisse und dey außerordentlichen Hülfsquel- | lem, tvesche das Land in sich f{elbs, ohne fremde Unterstüsung,

j ”- 5 f Í P R Tr 106 F

n den einbeimischèn Vorräthen und in dem noch cht ersvöpften Staats-Kredit, finden könne. Die allgemeine mutbmnaßtiche Einnahme für das Jahr 1831, heißtes, berrägt die Ausgabe dagegen 122,189,618 Fl. 7 Gr;; 9 ‘daß ein Ueberschuß vou 10,923,018 Sl, 12 Gr. bleibe. Jm der Einnahme sind begriffen : i} Die direften Einfünste, ita Betrage von 14,345,543 Fl. A welche durch die Aufbebung * des Lieferungs - Kontin- gents um 3,452,569 Fl. 1s Gr, verringert worden seyen. 2) Die indireften-Einkünfte, im Betrage von 40,050,594 Fli., welche durch- den Ausfall der Zôlle von Seiten Rußlands, den ungewissen Ertrag der Fleitch - Verbrauchsteuer von Sei- ten der Israeliten, die Herabsezung der Warschauer Schank- Abgabe , das verminderte Einkommen aus dem Verkauf des Stempelpapiers und den gehemmten Verkauf. des Holzes aus den National - und Kronforsten nach dem Auslande die Summe von 6,441,992 Fl. 2 Gr. perloren haben. Zu diesem Ausfall komme noch die durch Aufhebung des Getränk : Mo- nopols entstandene Verminderung der Verbrauchssteuern im ungefähren Betrage von 1,865,000 Fl. -Die Salz-Einnahme ist -mir 17,028,998 Fl. 21 Gr. aufgeführt. Z) Die Einkúnfte aus den Domainen und Regierungs-Forsten, im Betrage von 8,120,029 Fl. 2 Gr. 4) Die verschiedenen Einkünfte, im Be- trage von 67,686,260 Fl. , von welchen die auf 688,367 Fl. 2 Ge. sich belaufenden Zinsen von den im Bésike des Schaßes befindlichen Pfandbriefen abgehen. Jun diese Kategorie ist mit eingerechnet der Gewinn" der Bank, im Netto - Betrag von 2/772,410 Fl. und die Regierungs-Kapitalien, im Betrage von 60,289,078 Fl. 23 Gr. Diese Kapitalien; „„die einzige Aus-' sicht//, wie sich der Minister -ausdrückt,', m die außerordentlichen einjährigen Bedürfnisse des Landes zu: bestreiten, und. zugleich der Gordische Knoten sämmtlicher Verrichtungen ‘des Lubecki- schen Ministeriums‘, bestehen: a) aus dem Rest der Anleihe von 42 Mill. , im Betrage vou 22,607,840 Fl. 20 Gr. ; b) aus dem’ Rest der-bei dem landschaftlichen Kredit-Verein auf die Kron: und” Nationalgüter gémachten Anleihe, im Be- trage von 14,670,900 Fl. ; ec) aus dem Verkauf der Kron- und Nationalgüter, im baaren Betrage von 204,011 Fl. und von 2,321,600 Fl. in Pfandbriefen; d) ‘aus allen anderen, theils im Besib des Schaßes befindlichen, theils durch den Staats - Kredit zu gewinnenden Kapitalien , im baaren Be- trage von 13,490,316 Fl. 14 Gr., und von 9,994,400 Fl. in Pfandbriefen. Zu den Ausgaben des Jahres 1831 wer- den gerechnet: 1) Die Tilgung der Staatsschuld, nämlich ‘die Tilgung der Anleihe von 42 Mill./ die Zinsen und der Amorti-