1831 / 43 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 12 Feb 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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¿Die Senatoren- und Landboten - Kammer haben, dem

¿hnen von den Reichstags - Kommissionen vorgelegten Ent- wurf zufolge, und nah Anhörung dieser Kommissionen, in Betracht, daß durch den Reichstags-Beschluß vom 25. Jan. d. J. der dem ehemaligen Könige geleistete Eid für nicht mehr bindend erkannt worden, ferner in Betracht“ der Nothwendig- keit, vor Europa zu erklären, welche Regierungsform für Po- len die geeignetste sey, in Betracht endlich, daß allen Polen die Beitretung zu dem Volfsaufstande durch Eintragung ih- rer Unterschriften in die dazu bestimmten Bücher erleichtert werde, beschlossen und beschließen, wie folgt: Art. 1. Die Polnische Nation erklärt, daß sle dié conAitutionnelle Mo- narchie einer zu erwählenden Fämilie mit dem Recht der

Nachfolge als allein ihren Bedürfnissen entsprechend erkennt,

daß sie die Form derselben selbst während des gegenwär- tigen Juterregnums aufs das strengste bewahren und dieselbe von Niemand wird beeinträchtigen lassen. Art. 2. Che die Nation auf dem Reichstage einen König erwählt, sol dem die Nation repräsentirenden Reichstage, in dissen Händen jest die Majestäts- Rechte ruhen, ein neuer Eid geleisiet werden. Diesen Eid sollen leisten: die Geistlichkeic, das Heer , die Beamten, die Gemeinden und Städte, úberhaupt7 alle Ein- wohner des'Landes, und zwar nach folgender Formel: „,,„„ Jch

schwöre Treue dem Vaterland und der durch den Reiczstag

repräsentirten Nation, ‘ih {chwöre, feine Gewalt auzuerken- nen, außer der, welche der Reichstag eingeseßt hat oder noch einseßen wird, ih s{chwöôre, mit allen Kräften die Sache des Volks-Aufstandes zur Erreichung einer unabhängigen Existenz und Freiheit der Polnischen Nation zu unterstüßen.‘ ‘“ Art. 3. Es sollen in den Wojewodschaften, Distrikten- und Städten Bücher eröffnet werden, in welchen außer dem zu

leistenden Eide auch. der Afc des Volk - Aufstandes, wie er

von der National-Regicrung abgefaßt und umhergesandt wer- den wird, unterzeichnet werden soll. Zum Beweis des frei- willigen Beitritts der Bürger und Einwohner jedes Standes

und Glaubens-Bekenntnisses sollen diese Bücher nah Verlauf

von 6 Wochen, von ihrer Eröffaung an gerechnet, in die Haupt- stadt zurückgeschickt und daselbst im Senats-Archiv zu ewigem Andenken aufbewahrt werden. ““ :

_ Dieser Geseß-Entwurf wurde von dem Kommissions Mitgliede , Herrn Swiädzinsfi, - vertheidigt, welcher zu- glei den Entwurf einer Proclamation des Reichstags an die Nation vorlas, die mit jenem Geses ny Ver- bindung- erlassen werden sollce. Es werden därin dié -Ein- wohner aufgefordert, in Einigkeit und Liebe ihre Kräfte

zu versammeln, jeden Verdacht und jede Unlust zu? entfer-

nen , ihr Vermögen und Leben dem Vaterlande zu opfern ; die Geijilichen aber, daß sie“ das Volk zum Murh ermahnen und ihm jede Furcht benehmen sollen; die Soldaten êndlich, zu bedenken, daß der bevorstehende Kampf der lebte scy, in dem das Land entweder siegen, oder auf immer aus der Reihe der Europäischen Reiche vershwinden müsse. Dieser Pro- clamation ist der von den Landboten und Deputirten gelei- stete Eid dingugesügt, durch welchen diese - sich feierlich ver: pflichten, mit Géwissenhastigkeir die Aufträge der Nation zu erfüllen. und unablässig nah Erreichung der National - Unab-

hängigkeit zu streben. Die Proclamation wurde einstimmig |

angenommen und auf Vorschlag des Marschalls von allen anwesenden Mitgliedern unterschrieben, um derselben dadurch mehr Gewicht zu geben. Gegen den Geseb- Entwurf aber wurden sehr viele Einwürfe sowohl in Betreff des Juhalts, als auch der Abfassung, gemacht, und viele Mitglieder schlu-

en eine ganz neue Redaction desselben vor, Die Haupt- rage bestand darin, ob der von der Nation zu leistende Eid Lo mit der politischen Treue gegen : die künftige Regierungs:

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orm vereinigen lasse - oder nicht? Herr Szaniecki hielt

unter Anderm sowohl das Verlangen eines neuen Eides, als

eine Erklärung hinsichtlich der künftigen Regierungsform, für überflüssig. Der Marschall vertagte daher die ibung für heute, um den Kommissioneg-—-zur Abänderung des Geseb- Entwutfs Zeit zu (lassen. C A Ph pi _ Jn. der Sibung der Senatoren-Kammer wurde an Tage der Antrag gemacht, den Staats-Präsidentew

__ Zamoysfi, den Fársten Jablonowski und den General Vin- cenz rasinsfi (von dem die Zeitungen neulich irrthümlich |

r der - Revolution verlassen und sich nach Sét.

tersburg begeben haben, aus dem Verzeichniß der Sena- toren zu streichen. - Dann sprach sich der Kastellan Na- fwasfi über die vor einigen Tagen inder Landboten-Kammer beim Marschallstabe niedergelegte Dankadresse an den Gene- ral Lafayette und: andere Französische Deputirtè aus und forderte den Senat auf, sich in dieser Hinsicht der Landboten-

Kammer anzuschließen. Hierauf wurde das von der Landbo-

emeldet hatten, daß er si in Stocéhol ( Polen während ÿ er sich in Stoholm befände), welche

ten-Kammer bestätigte Projekt, hinsichtlih des der Regierung noch vor der Annahme des Budgets vorläufig zu eröffnenden

Kammer durch die Senatoren Bninsfi und Bielinsfi davon benachrichtigt. Der Erstere, welcher vor kurzem aus Litthauen in Warschau angekommen und=jeut zum Minister des öffentlichen Unterrichts ernannt ist, wurde in der. Land- boten-Kammer mit' Beifallsbezeugungen aufgenommen. Die Versammlung ging sodann fär diesen Tag aus einander.

: Zum Finanz - Minister ist (wie noch nachträglich zu der gestrigen Méldung über die Ministerial - Veränderung hinzu- zufügen) der Landbote des. Wieluner Distrikts, Aloisius Bier- nacfki, bisheriger Stellvertreter des Präsidenten der Ober-Re-

„henfammer, ernannt worden. | Das Verbot der Weizen / Ausfuhr ist auch für die Wo-

jewodschaft Kalisch aufgehoben worden.

Einem Tagesbefehl des Generalissimus zufolge soll jeder, der einen Soldaten zum Uebergang in das Heer des Feindes beredet, ‘jeder, der als Spion überführt wird, und jeder Fremde, der beim Aufnehmen von Plänen der Läger, Befe- stigungen und anderer ‘zur Vertheidigung des Landes gehö- renden Anstalten betroffen wird, mit dem Tode bestrafc werden. L Wojewodschaft Masowien, Dobiecki, ist zum Commandeut des rep und 2ten Kavallerie - Regiments Masuren ernannt worden.

__ Durch einen Tagesbefehl des General-Gouverneurs der AURestaat werden alle auf Urlaub in Warschau befindliche

fiziere und Soldaten aufgefordert, sich auf das schleunigste zu Kren respeftiven Corps zu begeben. 8

Der- Befehlshaber des Regiments „Fürst Poniatowsfki/( fordert alle zu demselben gehörige Militairs auf, sich bis zum 4ten d. M. völlig uniformict und zum Marsch bereit in Warschau zu stellèn, widrigenfalls sie zu strenger Verantwort: lichkeit gezogen werden sollen.

Der: Jman der muhamedanischen Tartaren, welche in der Wojewodschaft Augustow wohnen, hat einen „Rapport an den Befehlshaber dieser Wojewodschaft erstattet, ‘worin er demselben anzeigt, daß alle waffenfähige Männer seiner Re- ligion an dem allgemeinen Aufgebote Theil nehmen wollen.

Vor einigen Tagen starben in Warschau der ehemalige

eneral der Polnischen Armee, Joseph Wasilewski, und der

jeistliche Kozmian, Bischof von Kalisch.

_—— Von der Polnischen Gränze, 7. Febr. Das Russische Heer hat nunmehr Polen einzurücken begonnen ; das Corps des Generals von Pahlen steht bei Augustowa und die Avantgarde soll heute in Grajewd eintreffen. Al- lem Anscheine nah fômmt diese Bewegung der Russen ganz unerwartet und hat daher feine geringe Bestúrzung unter den Polen hervorgebracht, Die Polnische Armee steht hin- ter Lomza; an mehreren weiter vorwärts belegenen Orten aber, namentlich in Szuczyn, Stawischken, Lomza und Kolno, befinden sich sehr große Magazine, die beider voibemerkten Stel- lung der Armee nicht gedeckt sind. Man sucht deshalb jekt so viel als möglich von -den Vorräthen zu flüchten, der Rest soll unter die Einwohner vertheilt und, insofern solches niht mehr möglich is, vernichtet werden. Ju der erstgenannten Stadt hat sich jedoch die Bürgerschafc gegen leßteres aufgelehnt, weil es (hr sonst an Mitteln: zur Verpflegung der Russen fehlen würde. Dem Vernehme nach 9 gleichzeitig mit dem General Pahlen auch der Feldmarschall Graf von Diebitsch- Sabalkanski selbst, nebst. den übrigen Armee-Corps, und zwar auf fünf verschiedenen Punkten, in Polen eingerückt. Erst vorgestern waren noch §00 Mann Polnische Rekruten von Augustowa nach _Brajewo abgegangen, von denen jedoch nur 600 Mann an lebterem Orte anlangten, indémn 200 Mann unterweges desertirten. Wie man vernimmt, find bei. Prenn 30,000 Mann, bei Poniemohn 5000 Kosaken und 500 Husaren , und bei Szakfi 500. Mann eingerückt. Wahr- scheinlich werden dieselben ihren Marsch gu! Warschau teh- men und. mie der bei Grodno und Bialystock stehenden Haupt:Armee gemeinschaftlich operiren. j )

Frankrei ch. ;

Deputirten-Kammer. Jn der Sißkung vom 3. Febr. begannen die Berathungen über die einzelnen Artikel des Municipalgeseß - Entwurfs. Zu dem 1sten Artikel hatte Hr. Salverte einen Zusaß des Znhalts vorgeschlagen, daß

die Functionen sowohl des Maáire und jeiner Adjunkten, als

sámmtlicher Mitglieder des Munlcipal-Conseils, unentgeltlich

seyn sollten. Das Amt dieser Herren, meinte er, sey ledig-

Kredits - von dem Senat angenommen und die Landboten-

Der bisherige Befehlshaber der beweglichen Garde der

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lih ein Ehrenamt; wollte man ein Gehalt damit verknüpfen, so würde man dadur nur das Vertrauen schwächen, das die Einwohner zu ihren Magzistrats-Personen haben müßten. Der Baron Lepelletier d’Aulnay bemerkte, daß die Maires und ihre Adjunkten bisher nie ein CearemaNgee Ge- halt bezogen hätten, daß ihnen aber zuweilen eine Entschä- digung für die Repräsentations-Kosten bewilligt worden sey ; um. sonach auch diésem Mißbrauche für die Folge vorzubeu- gen, müsse man ausdrücklich festseben, daß weder der Maire noch seine Adjunkten auf irgend eine Entschädigung der Art Anspruch machen könnten. Der Berichterstatter meinte, daß man in dieser Beziehung den Municipal - Con- seils nicht die Hände binden dürfe, indem, wenn ein Maire u Ausgaben in dem FJnteresse der Gemeinde veran- laßt worden, es nicht mehr als billig sey, daß das Municipal-Conseil ihn dafür indemnisire. Der General De- marcçay und der Baron Lepelletier d’'Aulnay bemerk-

ten, daß sich dieses von selbst verstehe, indem in solchen Fäl-

len der Maire Gläubiger seiner Gemeinde würde. Der Ba- ron Méchin glaubte, daß man sich lediglih an den obigen Vorschlag des Hrn. Salverte halten müsse; es gebe im Lan- de einige Städte, z. B. Lyon, wo die Amts - Verrichtungen eines Maire so wichtig wären, daß sie seine Zeit ausschließ- lih in Anspruch nähmen ; von jeher sey daher auch dem Maire von Lyon eine jährliche Entschädigung von 12,000 Fr. bewil- ligt worden; wolle man nun den Munícipal-Conscils solcher roßen Städte die Befugniß nehmen, ihren Maircs eine Entschädigung zu Theil werden zu lassen, so zwinge man gleichsam die Regierung, das wichtige Amt des Maire immer nur solchen Personen zu übergeben, die im Besiße cines be- deutenden Vermögens wären. Hr. Marchal wandte hier- gegen ein , daß, wenn der Maire sh von dem Municipal- Conseil, dessen Chef er sey, eine Entschädiguug bewilligen lasse, er sh dadur gleihsam von seinen Amtsgenossen ab- hängig mache, und fin Ansehen beeinträchtige; wolle man den Maires doch eine Entschädigung zukommen lassen, fo

müsse diese ihnen aus Staats- Fonds, nicht aber aus städti-

\chen Kassen, gezahlt werden. Der 1ste Art. wurde hierauf mit dem Arnendement des Hrn. Salverte und dem Unter- Amendement des Hrn. Lepelletier d’Aulnay in folgender Ab- fassung angenommen : i |

¿¿Art. 1. Die Municipal: Behörde einer jeden Ge- meinde besteht aus dem Maire, seinen Adjunkten und- den Municipalräthen. Die Amts-Verrichtungen der Maires, ihrer Adjunkten und der übrigen Mitglteder des Municipal-

onseils sind ihrem Wesen nach unentgeltlich, können auch zu feiner Entschädigung für Repräsentations- Kosten Anlaß eben.“

U Als zweiter Artikel wurdè nah einer unerheblichen De- batte die nachstehende Bestimmung des Grafen v. Monto- zon angenommen : :

¡Ar t. 2, Jn Gemeinden von 2500 Einwohnern und darüber soll es nur einen Adjunkten, in Gemeinden von 2500 10,000 Einwohnern soll es deren zwei, und in Gemeinden von einer stärkeren Bevölkerung, auf jede 20,000 Einwohner noch einen Adjunkten mehr geben. Wo das Meer oder irgend ein anderes Hinderniß die Verbindung zwischen dem Haupt-Orte und einèm Theile der Gemeinde schwierig, gefährlich, oder augenblicklich unmöglih macht, soll, außer der gewöhnlichen Zahl, noch ein besonderer Ad-

. junft, der unter den Einwohnern dieses vereinzelten Thel- les der Gemeinde zu wählen is, erhiannt werden und in demselben die Functionen éines Beamten des Personen-

Standes verrichten.“ R A ‘s

Eine weitläuftige Debatte, die in dieser Sißung auch noch - nicht geschlossen wurde, erhob sich über den Zten und wichtigsten Artikel des ganzen Geseß - Entwurfes, welcher die Wahl der Maires und ihrer Adjunkten dem Könige öder in seinem Namen dem Präfekten überglebt.. Herr Thou- vènel trat gegen. diese Bestinmung auf und E daß die Ernennung durch die versammelten Wähler der Ge- meinde selbst erfolge. Diesem Antrage widersekte- sch Herr Viennet. Es liege, äußerte ‘er „- allerdings etwas Ver- führerishes in dem von Herrn Thouvenel aufgestellten Systeme; er selbst sey eine Zeit lang ein Verfechter desselben gewesen, habe aber bald die entgegengeseßkte Ansicht gewon- nen ; daß in Zeiten, wo das Faustreht noch gegen, die Wahl der Maires ausschließlih durch das Volk erfolgt sey, dürfe Niemanden wundern, da- das von dem hohen Adel ver- Ee und von der Geistlichkeit erniedrigte Königthum da- mals in dem Volke allein seinen Schuß habe suchen müssen, um seine Existenz zu behaupten ; späterhin, als das Königthum wieder zu Kräften gekommen, habe es dem Volke alle Vot- rechte „die es ihm früher eingeräumt, allmälig wieder zu

entziehen gewußt, was am Ende die Folge gehabt habe, daß das Volk gegen das Königthum aufgestanden sey und dasselbe

zuleßt ganz und gar gestürzt habe, - bis es, durch die Gräuel

der Anarchie eines Besseren belehrt, sich endlih genöthigt ge- sehen, aufs neue zu dem Könlgthume seine Zuflucht zu neh- men. Am Schlusse seines Vortrages suchte der Redner zu beweisen, daß nah demn Wesen der jeßbigen Regierung die Ernennung der Malre's um so mehr dem Könige vorhehal- ten bleiben músse, als dieser sie nur unter den von dem Volké ernannten Mitgliedern der Municipal-Conseils wählen dürfe; diejenigen, die da behaupteten, daß man nur aus Argwohn gegen das Volk ihm ‘uicht die unbedingte Wahl seiner Magistrats- Personen überlassen wolle, sagten solches bloß, um “ihrer Aeußerung an anderen Orten Glauden zu verschaffen; es komme jedoch in diesem Augenblicke vorzüglich darauf at, die Macht ‘des Königs zu verstärken. Hr. v. Tracy unterstúßte den Antrag des Hrn. Thouvenel ; da Frankreich 38,000 DVe- meinden zähle, so lasse sich nicht annehmen, daß der König immer mit gehöriger Sachkenntniß wählen werde; die Bk- ger selbst vermöchten solches -viel besser, und namentlich sey es in den zahlreichen Land - Gemeinden von großer Wichtig- feit, daß die Wahl aller Municipal-Beamten durch die Eín- wohner erfolge. Hr. Keratry sprach sich in dem Sirine des Hrn. Viennet und Hr. Salverte in demdes Hrn. v. Tracy aus. - Der Miutster des Jnnern bemerkte ,- daß der Maire nicht bloß ein Beamter der Gemeinde sey, son- dern daß er zugleih als ein Agent der vollziehenden Macht betrachtet werden müsse; s{hon aus diesem Grunde aber sey es unerläßlich, daß die Wahl desselben von dem Könige ausgehe. Diese Aeußerung des Grafen v. Montali- vet veranfaßte Hrn. Marchal zu der Bemerkung, -daß der Herr Minister wohl erst kürzlih anderen Sinnes gewor- den seyn músse, denn im 5ten Artikel des der Kamnier- vor- gelegten Wahlgeseßb-Entwurfes heiße es ausdrücklich, daß die Maires gewisser Städte, so wie ihre Adjunkten, nicht! Mit? glieder der Wahi - Kollegien seyn sollten, bevor ihre Et- nennung niht wieder den Bürgern übertragen worden }ey; dieser Grundsaß stehe aber völlig im Wider- spruche mit demjenigen , den die Regierung jevt verkúndige (Sensation); während der hundert Tage sey die Wähk der Maires durch das Wolf erfolgt, und Niemand habe Ursache gehabt, sich darüber zu beklagen. Nach einigen Bemerkungen des Ministers des öffentlihen Unterrichts kam Hk. Salverte “auf dea von Herrn Marchal gerügten Wider-

‘spruch- zurück, wobei er“ fich des Ausdrucks bediente, er fovs

dete Escobar’'s sámmtlihe Schüler auf, zwei so widektspre- cheude Säße mit einander zu verschmelzen. Herr Dupin d. Aelt. fand diesen Widerspruch nicht so schlagend, indem ja die Kandidaten zu den Maires - Stellen von dem Volke ge- wähle würden. Der obige Antrag des Hrn. Thouvenel wurdehier- auf mit großer Stimmen-Mehcheit verworfen und ein ähnlicher des Hrn. Baudet-Lafarge, wonach die von dem Volke gewählten Maire’'s dem Könige zur Bestätigung präsentirt werden foll- ten, von seinem Verfasser zurüctgenommen. Eine andere Bestimmung des Hrn. Berryer lautete also: „Die Maires und Adjunkten sollen vou dem Könige oder in seinem Na- men von dem Präfekten unter dreien ihm von dem Munl- cipal-Conseil fúr jedes Ame in Vorschlag’ zu bringenden Kan- didaten ernannt werden.‘/. Hr. Berryer äußerte bei der Entwickelung dieses Antrages: „„Worauf es vorzüglih an- fommt, isi, daß wir dem Centralisiren ein Ende machen, das allen Theilen Frankreichs so theuer zu- stehen kommt. Hüten wir uns wohl, daß die Provinz nicht das ihr von der Haupt- stadt aufgelegte unerträgliche Joch zuleßt von selbst abstreift. Als ein Beweis, von weichen nachtheiligen Folgen dieses Centralisiren ist, mag das nachstehende Schreiben eines Prä: fekten ai den Maire cines Dorfes seines Departements die- nen : ;, M. H., ich kann - der Art und“ Weise, wie Sie Jhre Gemeinde verwalten; nur Lob spenden; von keiner"Seite ist eine Klage gegen Sie erhoben worden; ih weiß sogar durch amtliche Mittheilungen, daß Sie seit ‘der neuen Ord- nung der Dinge nur indie Beibehaltung Jhres Amtes: gewil- ligt haben, weil Sie „die G éit erlangt, daß Sie aufs neue die Stimmen Jhrer: Administrirten“ erhatten wrden. Jch habe daher geglaubt, daß ih etwas Nüsliches und Jh- nen Angenehmes- tháte, wénn ich Sie in ihrem Posten ér- hielte. Doch sind von einer andern: Seité zahlreiche Re- clamationen hiergegen erhoben worden , und die Wirkungen, die selbige hervorgebracht , lassen mir keinen Zweifel übrig, daß man Sie würde absegen müssen, sobald Sie ‘es nicht vor- ôgen, selbst Jhre Entlassung zu nehmen... Zch ersuche Sie, Lebteres als ein Opfer zu thun, das Sie do bssedtiuden Ruhe bringen.//// Der Maire erwiederte,“ daß er seinen Abschied nicht nehmen werde. Er erhielc ‘darauf ‘am 14. Januar