1831 / 44 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Szembek ist zu seiner Division abgegangen ; das erste Kaval- kerie:Corps wird von dem Divisions-General Klicki angeführt werden ; außerdem haben die einzelnen Divisionen der Ka- vallerie folgende Befehlshaber : die Generale Tomicki, Sucho- E ponas Lubienski, und die Obersten ‘Jankowski und

- Buttie.

Ehe die weitere Diskussion des Gescb-Entwurfs hinsicht- ih des von der Nation zu- leistenden Eides am 4ten d. M. in der Landbotenfammer fortgesest wurde, ersuchte der

- Kandbote Johann Ledochowski die Kammer im Namen der Kommissionen, die Session súr einige Tage aufzuheben, um ihnen zur Vorbereitung mehrerer Eutwürse Zeit zu ge- währen. Nach Anhörung der Meinungen einiger Mitglieder beschloß die Kammer, vor Allem das am Tage vorher in dieser Beziehung von dem Marschall gemachte und den Kom- missionen Überwiesene Projekt zu diskutiren. Jm weiteren Verfolg der Verhandlungen über den oben erwähnten Besel- Entwurf theilten die Kommi|ssions-- Mitglieder Swid zins ki und Morozewicz die Veränderuugen mit, welche in

Bezug auf die früheren Erörterungen in diesem Ent: wurf - gemacht worden waren, worauf die besondere Un- tersuchung der einzelnen Artikel begann. Roman Sol tyf nahm an der Einleitung Anstoß und verlangte darin eine ausdrücflichere Erklärung, daß die ganze jeßt in Rußland herrschende Dynastie von dem Polnischen Thron ausgeschlossen werde; aber Morozewicz und Wolowsfki erflärten, daß die Kommissionen nicht bevollmächrigt gewesen wären, etwas mehr darin zu sagen, als was in dem Reichs- Ftagsbeschluß vom 25. Jan. enthalten sey. Hierauf erhob sich der Minister des Jnnern, -Bonaventura Niemojowstki,

und erwähnte zuerst, daß er nur allgemeine Bemerkungen

über den eingebrachten Entwurf machen fônne, weil die Kom- missionen der Regierung nicht gestatteten, ih vorher mit den Geseß-Entwürfen bekannt zu machen und an deren Abfassung thätigen Antheil zu nehmen; dann äußerte er, daß man, da der Zweck des Projekts die Anerfkenuung der Nothwen- digkeit sey, daß von den Beámten und Einwohnern des Landes insgesammt eiu neuer Eid geleistet werde, des: halb Alles aus demselben ausscheiden müsse, was sich mit der erwähnten Absicht nicht vertrage. Hier lenkte der Reduer die Aufmerksamkeit vorzüglich auf den Punft in dem Gesebß- Entwurf, wo über die künftige Form der Regierung eine Erklärung abgegeben wird, und meinte, er fönne, wie sehr er auch überzeugt wäre, daß die monarchisch-constitutionnelle Regierung die wünschenswertheste sey, doch damit nicht ein- verstanden seyn, daß eine Erklärung in dieser Hinsicht der egenwärtig versammelten Kammer nah ihrem Mandat zu- mme. Die Landboten Swidzinsfi und Ledochowski rechtfertigten dagegen sowohl das Verfahren der Kommissio- nen, als auch den Jnhalt des Entwurfs, und erinnerten, daß die kurze Zelt ihnen nicht erlaube, der Regierung alle Geseb- Entwürfe vor ihrer Einbringung in die Kammer mitzuthei- fen; die Erklärung aber über die Grundsäße, an- welche die Polnische Nation sich. hinsichtlih der Negierungsform halte, diene zur besten Erwiederung auf alle irrthüämliche Gerüchte, - die sowohl im Ju- als Auslande über ihr Stre- hen verbreitet seyen. Darauf seßte der Deputirte Po su - ezynsfi 3 Punkte aus einander, welche die Einleitung des Projekts enthalte, nämlich: 1) die Erklärung, daß durch den Reichstags-Beschluß vom 25. Jan. die Eide von der Nation aufgelöst worden, welche dieselbe dem Kaiser Nikolas und des- fen Nachfolgern geleistet habe; 2) die Andeutung der Absich- ten hinsichtlich der fünftigen Regierungsform; Z) die Aner- kennung der en Be e daß Bücher eröffnet würden, worein sih alle Bürger einzeihnen sollen , die dem Akte des Mational-Aufstandes beizutreten beabsichtigen, Was den er- sten ‘Punkt anbetreffe, meinte der Redner, so sey nicht erst am 25sten v. M. der dem Kaiser Nikolas geshworne Eid gebrochen worden, sondern dies sey schon in der Nacht des 29sten No- vember geschehen; es sey ferner durch den Aufstand und die Bewaffnung der ganzen Nation vor dem 18ten Dezember befráftigt worden, an welchem {lesteren Tage der Reichstag die Aufkündigung des Gehorsams gegen den Kaiser und Kd- nig bloß dffentlich verkündigt und zugleich erflärt habe, daß am 29stten Nov. der dem Monarchen von der Nation ge- leistete Eid aufgelöst worden sey. Auch hielt es der Redner nicht für nôthig, die Nachfolger des Kaisers Nikolas der Rechte auf den Polnischen Thron für verlustig zu erflären, denn wenn der Kaiser diese Rechte verloren hätte, so fôune er etwas, was er nicht besäße, auch nicht auf seine Nach- fommen fottpflanzen. Dieselbe Meinung sprah er hiu- sichtlich des neuen Eides aus, indem er bemerkte, daß, fobald der Thron fúr erledigt erklärt worden, die höchste Ge- walt in den Händen der j

berufen, den sie dessen für würdig erachten werde.

ation ruhe, und daß, wenn man |

die Nothwendigkeit eines solchen Eides zugebe, die-Nation genöthigt würde, denselben gleichsam sich selbst zu s{hwören.

aber ein solher Eid zur Stählung der Nationalkraft erforderlich sey, läugnete er auch, indem er behauptete, in der Kraft der Nation músse man die Bürgschaft für ihre Si- cherheit suchen, diese Kraft aber beruhe auf der Begeisterung und auf den Gesezen. Mit Räksicht auf den zweiten Punkt äußerte Herr Posturzynsfki, daß wegen der innern Bedrängniß jebt nicht die Zelt sey, sich darüber zu erklären, welche Regie- rungsform in Zukunft bestehen solle, selbst wenn sich dies der auswärtigen Verhältnisse halber rechtfertigen lasse; doch sey eine solche. Erflärung auch schon in dem Reichstags. Be- schluß vom 25. Jan. abgegeben worden, dadur, daß man gejagt, die Polnische Nation wolle denjenigen auf den Thron / insicht- lih des dritten Punftes endlih meinte derselbe, T m sten Tagen der Revolution, als die Zahl ihrer Anhänger noch nicht bekannt gewesen, hätte die Sammlung von Unterschrif- ten zu diejem Zweck wohl Grund gehabt; aber jeßt, wo die ganze Nation sih mit allgemeiner Einstimmung der That des 29. Nov. angeschlossen habe, sey dieses Mittel ganz überflüssig und fônne nur dazu dienen , innere Zwistigkeiten zu bewirken und Zweifel darüber zu ercegen, ob die ganze Nation wirklich zu dem Aufstande gehöre. Die Landboten Joseph Ledochowski, Tymowski und der Deputirte Dembowski unterstüßten die einzelnen Ansichten des vori- gen Redners. Dagegen sprachen für das Projekt J. Ledo- chowsfi, Swirski und Andere; jedoch auf Antrag des Herrn Wolowsfki wurde die Entschcidung über den Eingang des Gefet-Entwurfes bis zum Schluß der Diskussion hinsichtlich der einzelnen Artikel aufgeschoben. Der leßtgenannte Depu- tirte vertheidigte den 1sten Artikel des Entwurfs, welchêr von der Regierungsform handelt, und äußerte, daß, wiewohl in dem Reichstags - Beschluß vom 25sten v. M. gesagt wor- den, die Polnische ¡Nation wolle denjenigen auf den Thron berufen, den sie für würdig halte, man-doch nicht erklärt ha- be, welche Form der Monarchie angenommen werden und ob die Monarchie auf das Recht der Erbfolge oder auf die Wahl gegründet seyn solle; hierüber also bedürfe es einer Aufélä- rung. Hiergegen bemerfte der Deputirte Dembowski, daß es nach dem 1sten Artifel des Geseß- Entwurfs seinen würde, als verfolge die Polen das Gespenst der Republik, welches freilich in dem „Neuen Polen‘“/ si blicken lasse, abér wohl mehr, um diesem Blatt irgend eine Farbe zu ge- ben, als aus Ueberzeugung der Mitarbeiter. Hierauf las der Redner einen aus auswärtigen Blättern entiehnten Auszug vor, woraus hervorginge, daß im Auslande die Meé- nung wenigstens nicht einstimmig sey, als begehrten die Po- len eine rOublifanische Verfassung; daher haite er den ersten Artiéel für überflüssig. Auch der Deputirte Szanäiecki sprach si gegen diesen Artikel aus , indem er ihn für zwecf- und nu6los hiele, nachdem der Reichstags-Beschluß vom 25. Januar, und mehr noch der über die Regierung, den politíi- shen Glauben der Nation hinlänglich an den Tag gelegt hât- ten. Auf den Fall aber, daß es der Kammer gefiele , fich in dieser Hinsicht anders auszusprechen, [lug derselbe vor , in Betracht, daß dieser Artikel der Grundpfeiler einer fünftigen Lonstitution werden und daß eine constitutionnelle Regierung ch entweder auf aristofratische oder demokratische Principien gründen müsse, das leßtere Princip , als das {on früher ia Polen geltende, anzunehmen und näher zu bezeichnen , wenn nicht durch Anwendung des Ausdrucks „„constitutionnell - de- mofratische Regierung‘/, so doch wenigstens durch die Bemer- fung, daß sih dieselbe auf die Principien der bürgerlichen

Gleichheit stüßen solle. Nachdem sih noch mehrere Micalieder

über den ‘*Geseß - Entwurf hatten vernehmen lassen, wurde derselbe endlih, auf die Bemerkung des 422A Ledo- chowsfi, daß der vorgeschriebene Eid ein solcher sey, den die ganze Nation dem Vaterlande ablege, und durch welchen der Reichstag und die Nation gemeinschaftliche Sache mach- ten, in der veränderten Abfassung, die der Deputirte Wo- lowsfi vorlegte (so wie wir denselben - gestern mitgetheilt haben), mit einer Majorität von 67 gegen 5 Stimmen an- genommen und liegt nun noch, da ihn die Senatoren-Kam- mer abgelehnt hat, der Diskussion beider vereinigten Kam- mern vor,

- Polnischen Gränze,. 9. Februar. Nach einer glaubwärdigen Nachricht hat der Kaiserl. Russi- she General von Mauderstjerna mit dem unter seinem Be-

Von der Þ

fehl stehenden Detaschement anf seinem Einmarsch in Polen am 6. d. M. Augustowo ohne Schwertstreich in- Besiß ge- nommen. —- Ein Tages-Befehl des General - Feldmarschalls Grafen von Diebitsch - Sabalfansfi macht bekannt, daß über-

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all, ws die in Polen einrúendé Russische Kriegsmacht auf Polnische: Truppen oder Jusurgenten-Haufen stößt, déese erst förmlich aufgefordert. werden, sich ihrem rechtmäßigen Herren unterwerfen und daß die Gewalt der Waffen immer erst dánn angewandt werden soll, wenn diese Aufforderung fruchtlos

bleibt. Schweden und Norwegen

Stockholm, 28. Jan. - Der 26ste dieses Mo- nats, Geburtstag des Königs, wurde von allen Klassen der hiesigen Bewohner mit der lebhaftesten Theilnahme gefeiert. Abends gab man im Schauspieihause eine neue Oper: Gie- rusalemme liberata. Der Kônig, die Königin und der Kronprinz nebsi Gemahlin befanden sih in der großen Kö- niglichen Loge, umringt von allen hohen Staats - Beamten und. dem ganzen Hofe. Beim Eintritt wurde die Königliche Familie mit außerordentlichem Enthusiasmus und dem mehr- mals wiederholten Rufe: „es lebe der König !‘/ empfangen. Darauf verlangte das Publikum die National - Hymne, in deren Gesang Alles mit einstimmte. Ein gleicher Enthusias- mus sprach sih aus, als die K3nigl. Herrschaften das Haus verließen ; auf der Fahrt vom Schlosse zur Oper und zurü wurden sie vom zahlreich versammelten Volf mit lautem Freudenruf begrüßt. Nach dem Schauspiel gab die Königin ein Souper, zu welchem 300 Personen und unter diesen, wie gewöhnlich, mehrere bürgerliche Familien eingeladen roaren.

m heutigen Namenstage des Königs giebt der Kronprinz ;

im Schloß einen mit einem Souper verbundenen Frei Ball, zu dem gegen 1000 Personen eingeladen sind. An bei- den dieser Festtage machten Jhre Majestäten den Armen der Residenz Geschenke an Brennholz. Der Frost ist sehr streng. Der Staatsrath Graf d’Ugglas ist zum Seraphinen - Ritter und der General von Holst, einer der ältesten Adjutanten des Königs, zum Commandeur - Großkreuz des Schwert - Ör- dens ernannt worden. Der König hatte den Staats-Se- eretair Herrn Sfogman nah Westgothland gesendet, um an Orc und Stelle Erkundigungen über den dort stattgehabten Mangel an Lebensmitteln einzuziehen. Dem Bericht desselben ufolge war die lebte Ernte in einem Theile dieser Provinz sogar chlechter gewesen, als im Jahre 1826, im Ganzen aber war hin- länglicher, ja sogar überflüssiger Vorrath an Lebensmitteln vor- handen. Diesen Ueberfluß kaufte dieRegierung an, um damit man- gelleidenden Provinzen zu helfen. Jn Ost-Gothland faufte sle zu demsclben Zweck 3000 Tonnen Getreide. Die offizielle Zeitung enthält folgende Notizen über das Fabrikwesen West- Gothlands. Es wurden dort nämlich im Jahre 1829 fabri- zirt: 571,000 baumwollene Tücher, 48,000 baumwollene Jacken, 762,000 Ellen Leinwand verschiedener Gattung, 1,200,000 Eslen_ Baumwollenzeug und 781,009 Ellen ordi- naires Tuch. Was Aufmerksamkeit verdient , ist, daß der größte Theil der Leinen- und Baumwollenzeuge von Bauern verfertigt wurde, was vor 15 Jahren nicht der Fall war.

Deutschland. Hannover, 8. Febr. Se. Majestät der König haben dem General-Major von dem Busshe das Großkreuz des

Guelphen - Ordens zu verleihen geruht.

Mittelst General-Ordre an die Armee vom 5ten d. M. haven Se. Königl. Hoheit der General - Gouverneur den vor Göttingen unter dem Befehle des General-Majors von dem Bussche vereinigt gewesenen Truppen die besondere Zusfrie-

denheit Sr. Majestät des Königs mit ihrem bei diejer Ges

legenheit bewiesenen vorzüglichen Betragen bezeugt. ‘/

Die Hanndverschen Nachrichten enthalten folgende

roclamation : : |

M Jn Gefolge ausdrücklichen Befehles Sr. Majestät des Königs, Unsers allergnädigsten Herrn, de dato Brighton, den 24. Januar 1831, wird hierdurch dffentlih bekannt ge- macht: daß Se. Majestät mit gerechtem Unwillen die in einem Theile Allerhdchstihrer Deutschen Staaten ausgebroche- nen Unruhen und: stattgehabten Umtriebe vernommen haben ; daß Allerhöchstsie stets bemüht - gewesen sind, das Wohl der Jhnen von der Vorsehung anvertrauten Unterthanen zu be- fördern; und niemals Jhr Ohr gerechten Bitten verschlossen haben; daß Sie auch fortan solche gern anhôren und nach Möglichkeit erfüllen werden, wenn dieselben auf ordnungs- mäßigem Wege an Sie gelangen; daß Se. Majestät aber die eigenmächtige Errichtung von Vereinen zu politischen

Zwecken und von Bürger - und Kommunalgarden nicht gestat- ten werden ; daß von jeßt an jeder rebellischen Bewegung in den Städten und auf dem Lande von den Behörden, dem Mili- tair und der Polizei mit der größten Schnelligkeit“ wider-" standen und die, welche daran Theil genommen haben, nach der Strenge der Geseße gegen Aufruhr und Hochverrath be- straft werden sollen; daß Se. Majestät am wenigsten ge-

statten können, daß Veränderungen in der besteh2adèn Län- des-Verfassung auf tumultuarische Weise begehrt werden, da AllerhöchsiFhren Unterthanen ‘nicht unbekannt seyn föônne, wie es zu ihrer eigenen Sicherheit ‘geteiche, daß in den Staa- ten des Deutschen Bundes Verändérungen in den bestehen- den Landes-Verfassungen nur auf verfassungsmäßigem Wege, das heißt, nah gehöriger Berathung und mit Einverständuiß der Landstände, verfügt werden können.

Hannover, den 4. Februar 1831. i / Königl. Großbritanish-Hanndversche zum Kabinets-Ministe- rium verordnete General-Gouverneur und Geheime- Räthe.

Adoeiphbhus Frederick. Darmstadt, 5. Febr. Nach Jnhalt einer im neue- sten Regierungsblatt enthaltenen Verordnung haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog beschlossen, Se. Hoheit den Erb-Großherzog, in Gemäßheit des Art. X. der Verordnung vom 28. Mat 1821, nunmehr in den Staats-Rath eintreten zu lassen, sodann die bisher besonders ernannten Mitglieder dieses Kollegiums bis zu Ende des Jahres 1831 in jener Function wieder zu bestätigen und zugleih für denselben Zeitraum den Geheimen Rath und zweiten Präsidenten des Ober - Appellations - Gerichts, Freiherrn von Günderrode, so wie den Geheimen Regierungsrath von Grolmann, zu den Sißungen des Staats-Raths zu berufen.

S ch weiz.

Zúrcb, 4. Febr. Die Verfassungs-Komniission hat ihre Sißungen beendigt und bci dem kleinen Rath; auf die Ein- berufung des großen Rathes auf den 15. Febr. angetragen. In etlichen Tagen werden die Abdrücke des Verfassungs-Ent- wurfs in den Händen aller Glieder des großen Rathes sich befinden.

Der kleine Rath des Kantons Zür ch giebt in einer un- term 1. d. erlassenen Kundmachung seine lebhafte Mißbilli- gung zu erfennen, daß sih vor kurzem einige Privatperso- nen erlaubt haben, eine allgemeine Versammlung der Kan- tons:Bürger zur Verhandlung über öffentliche Angelegenhei- ten zu berufen; ein Verfahren, das zumal hei der dermali- gen Spannung der Gemüther leicht zu Unruhen Anlaß ge- ben fönnte. Die Kantons - Bürger und Einwohner werden deshalb dringend- ermahnt, den vaterländischen Bemühungen der hohen Tagsaßung und unseres großen Raths volles Ver- traÿen zu sc{eñifen und in Zukuaft nicht nux an feinen ord- gungswidrigen Versammlungen Theil zu nehmen, sondern auch allen ungeseblichen Schritten solcher Art möglih| vor- zubeugen.

In der Sißung vom 29. Jan. ward der Tagsabung ein an den Vorort gerichtetes Schreiben von Bürgermeister und Rath des Kantons Basel vom 25. vorgelegt. Dasselbe enthält eine Schilderung der leßten Militairzúge, welchen die Unterwerfung des Landes folgte, mit der Versicherung , daß die Strenge in engen Schranken gehalten und dagegen Nach- sicht und Schonung geübt werden sollen, auch daß nach her- gestellter Ordnung nichts würde versäumt werden, was die Eintracht befestigen kann. Das Einschreiten der eidgenössi- [hen Repräsentanten ward theilweise gemißbilligt, alsdann aber große Klage úber die Umtriebe der geflüchteten Jusurgenten- Chefs und die Theilnahme, die sie besonders auch in dem Kan- ton Zürch gefunden, ausgedrückt. Der Gesandte von Zürch gab hinsichtlih der Stimmung seines Kontons beruhigende Aufschlússe und bemerkte übrigens, daß das Baseler Schrei- ben sich mit den jüngsten Beschlüssen der Tagsaßung gekreuzt habe und hoffentlich diesen in Basel nun würde Folge gege- ben werden. :

Jm Kanton Luzern ist am 30. Jauuar die neue Ver- fassung mit großer Mehrheit der- stimmenden Bürger ange- nommen worden. Nur in 8 Wahlkreisen (es sind deren 25) überwog die Zahl der Verwerfenden jene der Annehmenden. An einigen Orten ward das geseßlich vorgeschriebene Verfah- ren licht beobachtet. Am 4. Februar versammelte sich der große Rath, um weitere Anordnungen zu treffen. Neuer- dings sind Abgeordnete der äußeren Bezirke des Landes Schwyz in Lurobn -ibdaettoffin, und vermuthlich wird ihre Angelegen- heir die Tagsabung neuerdings beschäftigen. |

Türkei.

Der Courrier de Smyrne eathält Nachrichten aus Konstantinopel vom 28. Dezember, "wonach die Pforte sich woeigert, den von Rom ernannten Erzbischof der Arme- nischen Katholiken anzuerkennen. „Sie scheint,“ sagt er, „„mit Recht , -als fkirchliches -Oberhaupr eines großen - Theils ihrer Unterthanen, einen Mann nicht anerkennen zu wollen, der von cinem fremden Staate seine Vollmacht erhalten ,

und \ch{lägt daher der Armenischen Nation vor, einen andern