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mehhängenden Maaßregeln und Verhältnisse enthalten die hi e- sigen Blätter folgende Nachrichten: „An der Befestigung der Hauptstadt, besonders im Jnnern derselben, in den Strg- ßen und selbst an den einzelnen Häusern, wird noch immer gearbeitet; die äußeren Wälle und Schanzen sind schon mit Geschüt beseßt; aber auch in den inneren Stadttheilen sollen Kanonen aufgepflanzt werden; vorgestern wurden bereits in den Straßen Smolna, Xionzenca, Solec und Neue-Welt Bar- rifaden angelegt, woran, der Staats-Zeitung zufolge, be- fnr die Îsraeliten thätige Hülfe leisteten, welche jeßt ámmtlich beschlossen haben sollen, ihre Bärte- abzulegen und die gewöhnliche Landestracht anzunehmen; nach anderen Nachrichten waren jedoch gerade die Jsraeceliten die er- sten, welche in Siedlce und Wengrow den Russischen Trup- pen mit weißen Fahnen entgegen gingen. Municipal-Rath der Hauptstadt hat es für nöthig befunden, die Einwohner Warschau's während des jeßigen Belagerungs- Baues nochmals dringend aufzufordern, den Befehlen der ehôrden schnelle Folge zu leisten. — Bei Warschau selbst fat der Eisgang noch nicht begonnen, doch soll sih, einge- aufenen Nachrichten zufolge, die Eisdecke der Weichsel bei - Krakau in Folge des anhaltenden Thauwetters in Bewegung esebkt und dasselbe soll auch auf dem Bug und der Pilica A réuitien haben. — Angeblich zu steter Beunruhigung des Feindes, Ausfkundschaften seiner Stellungen und Unterstüßung der aftiven Armee, hat sih in der Hauptstadt unter Xaver Bro- nifowsfi und Ludwig Piontfierwicz ein Verein sogenantiter ‘Pol- nischer Partisans oder ein Frei - Corps zu Streifzuügen nach folgenden Grundsäßen gebildet: 1) Es. gehört. zu feinem an- deren Armee-Corps und bindet sich an keinen Bezirk des Königreichs , sondern wird da agiren, wo es das Bedürfniß des Landes verlangt; 2) die Mitglieder desselben bewaffnen
sih auf eigene Kosten und beziehen keinen Sold; 3) sie tre-
ten in Wirksamkeit , sobald ihre Zahl in Warschau auf 100 Mann gelaugt ist; 4) alsdann erwählen sie aus ihrer Mitte einen Anführer und vollenden ihre Organisation. Zum
Befehlshaber des kleinen Krieges von Zawichost, an der Galizischen Gränze, bis Kazimierz, längs der Weich- sel, ist, wie dasselbe Blatt berichtet, der Oberst Lagowsfki er-
nannt worden. Das Kommando über die Kavallerie der so- genannten Litthauischen Legion hat der Oberst Blendowski erhalten. Das oben genannte Blatt meldet auch, daß fast alle’ Redaktoren der periodishen Schrist: „Das neue Polen‘, welche (wie früher berihtet worden) auf Anklage der Landboten - Kammer vor das Zuchtpolizeigericht geladen . orden waren, von leßterem freigesprohen worden und nun in den Dienst der aftiven Armee eingetreten seyen. So
seyen auch 15 Mann aus der Artillerie der National?Garde
. gls Freiwillige mit 2 Kanonen zur Armee abgegangen.“ - Doch scheinen im Ganzen die Bürger zum Dienst in der . National-Garde nicht .sonderlihen Eifer zu bezeu- gen, da sich der Befehlshaber derselben, Graf Anton Ostrowski, genöthigt sieht, in dieser Hinsicht eine Warnung ergehen zu lassen und an die feftgesebten Strafén zu erinnern; in seiner Proclamation werden besonders Thea- ter- und Musik - Direktoren, Feldmesser , Bau - Conducteure,
rivatlehrek, Schauspieler, Maler, Musici, Besißer von -
eweglihem Eigenthum und Rentiers als saumselig und widerspenstig bezeihne. Jn Folge dessen hat auch die __ National - Regierung, um die Organisation dieser Garde näher zu - bestimmen, noch ein Defret folgenden Juhalts erlassen: 1) Jeder, der laut Verfügung vom 7. Dez. v. J. uud 16. Jan. d. J. zur Nationalgarde gehört, is ge- halten, sih binnen Z Tagen, von Bekanntmachung dieser Verordnung an gerechnet, in die Liste des Compagníie-Chefs seines Wohnbezirks eintragen zu lassen, widrigenfalls er nach Verhältniß seiner Pflichtversäumniß mit einer Geldstrafe von 10’ bis 100 Fl. oder persönlicher Haft von 24 Stunden bis 3 Tagen belegt werden soll, 2) Der von seinem Vorgésebten u irgend einem Dienst kommandirte Nationalgardist hat den- elben in eigener P gleichem Grade auf das púnktlichste auszuführen, widrigenfalls er ‘einer Geldstrafe von 4 bis" 40 Fl. oder einer persönlichen
_ Haft von 24 Stunden bis 3 Tagen unterliegt. 3) Diese
festgeseßten Strafen können die Regiments-Befchlshaber noch ausdehnen ; die Vollziehung derselben erfolgt ohne Verzug, _ und zwar die Verhaftung durch den dazu aufgeforderten Commandeur des nächsten Wachtpostens, die Geldstrafen hin- gegen auf exekutorishem Wege durch den Municipal-Rath ; es soll rvar freistehen, von dem Ausspruch der Regiments- Befehlshaber an den Chef der sämmtlichen National-Garde u appelliren, die Execution jedoch leidet dadurch feinen ufschub. 4) Wenn der National -Gardist, sobald Ge- neralmarsch geschlagen wird, an dein in der FJnstruc-
Aber auch der -
erson oder durch einen Stellvertreter von
tion angewiesenen Orte nicht erseheint , seinen Posten verläßt oder andere vorschriftswidrige Handlungen im aktiven Dienste begeht, soll derselbe, so A
lagerungs - Zustande befindet, nach den zur Zeit des Herzog- thums Warschau für die Linien-Truppen vorgeschriebenen Mi- litair-Geseßen bestraft werden; die Strafen sollen von einem aus Mitgliedern der National-Garde zusammengeseßten Kriegs- gericht verhängt werden. — Am 6ten d. M. hat der Gene- ralissimus , Fürst Radziwill , ehe er das Haupt-Quartier von Warschau nach Ofuniew verlegte, noch eine Menge von Of- fizieren zu Lieutenants, Capitains und Majors ernannt; der Tagesbefehl, welcher diese Ernennungen erhält, nimmt in der Staats-Zeitung 6 Kolummen ein.
Dem Polnischen Kurier von gestern zufolge, fordert
der Anführer des „Regiments der goldenen Freiheit‘/ (der Fúrst Michael Radziwill) alle noch in Warschau verweilende Mitglieder desseiben auf, sich ungesäumt beim Regiment, das in den Husaren - Kasernen von Belvedere steht, einzufinden. Er erklärt zugleich, daß er sich mit Schmerzen zu strengeren Maaßregeln genöthigt sehen würde, wenn man seiner Auffor- derung nicht nachfäme. |
Die Polnische Zeitung äußert sih in einem Extra- blatt sehr stark gegen Warschau; es habe bis jeßt noch gar nichts für die Freiheit gethan, und weder seine Freiwilligen, noch ‘seine Reserve formirt; ein Sibirischer Wind ‘erkalte die Herzen. — „Viele muthige Jünglinge ,‘/ sagt tronisch dasselbe Blatt, „sind ins Heer getreten und warten mit ih- rem Abgange zum Regiment nur — bis der Krieg zu Ende ist.“
Ein Brief aus dem Haupt-Quartier der Polnischen Ar- mee, welchen die Warschauer Zeitung mittheilt, meldet,
‘daß dasselbe gestern von Jablonna nach Grochow verlegt wer-
den sollte.
Die Polnische Bank macht bekannt, daß die zur zwei- ten Ziehung gehdrige Serie der Partial - Obligationen, dem früher publizirten und auf der Rückseite dieser Papiere be- findlichen Plane gemäß, an dem bestimmten Termin, näm- lih den 1. Márz. d. J., verlost werden wird, am 1Z5ten desselben Monats soll dann die Verlosung vor sich gehen, wodurch die fúr eine jede Obligation auszuzahlende Summe bestimrat wird. Dem über diese Anleihe geschlossénen Kon- traft zufolge, soll die Realisirung der verlosten Obligationen sodann mit dem 15. Mai beginnen und ohne Verzug nicht nur in Warschau, sondern auch in den Städten des Auolan- des, so wie im vorigen Jahre, vollzogen werden. Die War-
‘schauer Zeitung fügt dieser Bekanntmachung hinzu: „Wir
fönnen mit Gewißheit behaupten, daß,- wenn die Zeitumstände die Verlosung der Partial - Obligationen unterm 1. und 15. März verhindern scllten, diese Verlosung an einem anderen Orte statthaben wird, und daß die zur Auszahlung der durchs Loos herausgekommenen Partialen erforderlichen Fonds für jeden Fall bereit liegen.
Die Staats - Zeitung: enthält unter den amtlichen Nachrichtèên die Bekanntmachung, daß alle Geld - Deposita, welche sich in Folge gerichtliher Beschlagnahme in der Kasse der Konsumo-Einkünfte-Verwaltung in Warschau befanden, in die Bank-Ka}e übertragen worden seyen. H Demselben Blatte zufolge ist am 10ten d. die Post von der Festung Zamösc noch in Opatow an der Galizischen. Gränze angefommen ; die Passage auf der westlichen Seite je: ner Festung wäre also noch frei. i
Das Untersuchungs -Comité in Angelegenheiten der ge- uer Polizei hat wieder 4 Personen von den Angeklagten: vefannt gemacht, gegen welche sih kein Verdachtsgrund er- mitteln läßt. ; ‘
Der Landbote Morozewicz ist zum Präsidenten der Lu- bliner und Herr Januszewski zum Präsidenten der Sando- mirer Wojewodschafts-Kommission ernannt worden; ferner hat die National-Regierung den bisherigen Präsidenten der Wodje- wodschaft Sandomir , Theophilus Januszewski, zum Pro- furator bei dem Tribunal in Radom und den- Beputitten
des Olkusfer- Kreises und Referenten im Finanz-Ministerium,
Herrn Du zum Staats-Referendar bei der Regierung ernannt. s f — —- Warschau, 17. Febr. Ein ernster Blick auf unsere Lage erfúllt die Seele mit banger Sorge. Seit meh- reren Tagen hôren wir deutlich den Kanonendonner, mehrere Hauptstraßen sind bereits barrifadirt, und die bedeutendsten öffentlichen Gebäude, die Bank :c. sollen zur Vertheidigung eingerichtet werden. — Die Frauen, welche irgend die Mit- tel dazu haben, verlassen die Stadt. Die Noth begiunt ihre Geißel zu schwingen, die Bäckerläden sind ohne Brod,' auf Zufuhr ist nicht mehr zu rechnen, jenseits der Weichsel wird Alles von der Armee konsumirt, diesseits derselben {wärmen die Kosaken und unterbrechen die Verbizdung. Die Geld-
ch Warschau im Be-
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mittel der Regierung und der Einwohner sind erschöpft," an den Eingang der Abgaben ist niht mehr zu denken, man hat selbs die Ziehung der Klassen-Lotterie einstellen müssen. — Dies ist das Bild einer Stadt, die noch vor wenig Mon- den sich eines Wohlstandes und Aufschwunges erfreute, wor- auf mit Recht die fühnste Hoffnung für die Zukunft gebaut war, und die ia ihrer jeßigen Lage sich erst am Vorabende des Geschicks befindet, welches düster über derselben schwebt und furchtbar einzubrechen droht.
Frankreich.
Deputirten-Kammer. Sißung vom 12. Februar. Aus dem Berichte des Hrn. Thil über den Geseh-Entwurf
wegen Regulirung der alten Civil-Liste geben wir nachtcäg- | lih noch folgenden gedrängten Auszu
,¿Fhre Kommission, m. H.//, o hob der Berichtersiatter an, „hat dei dem ihr übertragenen Geschäft höchst wichtige und schwierige Fragen zn lösen gehabt und oftmals Anstand genom- men, irgend einen bestimmten Entschluß zu fassen. Sie verhehlt es sich nicht, daß Über verschiedene Punfte ihre Meinung dem Tadel unterliegen kann; doch schmeichelt sie sich im Allgemeinen, die Kammer werde nach reiflicher Erwägung anerkennen, daß, wo ihre Kommission sih von dem strengen Rechte entfernt hat, sol- ches bloß geschehen is, um der Stimme der Billigkeit Gehör zu geben und um nicht eine große Anzahl von Familien dem Eleude preiszugeben. Um zu ata ob der Staat das Passivum der alten Civil - Liste Übernehmen könne, war es nothwendig, zu- vor eîne Uebersicht von der Einnahme und den daraus besiritte- nen Ausgaben ju erhalten. Fn Monat Oktober v. F. Überstie- en diese die Einnahme um 3,886,549 Fr. Zwet Ursachen scheinen hauptsächlich diese Schuld herheigeführt zu haben: eitimal das Leichenbegängniß Ludwigs {VIli. und die Salbung Karls X., für welche beide Gegenslände die bewilligte Summe der 6 Millionen um 2,242,874 Fr. überschritten worden ist; und zweitens Vor- sc{:ü}e und Darlehne im Gesammt - Betrage von 1,182,600 Fr. an Fndividuen, die als insolvent zu betrachten sind, und wor- unter sh eine Person befindet, die allein 1,130,000 Fr. erhalten hat. Zu den obgedachten 3,886,549 Fr. kommen noch 2/327/058 Fr. für. verschiedene von der Civil - Liste angekagufte oder bestellte Gegenstände; endlih eine Summe von 1/466,129 Fr., als der Miethspreis für 6 Logen in der komischen Oper und 5 Logen im Théatre français auf eine gewisse Reihe von Fahren „- so wie
fúr verschiedene Pachtungen von Grundstücken und Ländereien.
Die ganze Schuldenmasse beläuft sich hiernah auf 7,672,735 Fr- Es fragt ch nun, wie man dieses Passivum decken will. Die Gegenstände, worauf die Gläubiger Anspruch machen könnten,
find, wahrscheinlich übertrieben, auf 15,900,000 Fr. abgeschäßt
worden. Ohne uns weiter in eine Untersuchung darüber einzu- lassen, inwieweit jene Gegenstände den Gläubigern als ein Un- terpfand dienen könnten oder niht, müssen wir doch darauf hin- weisen, daß seit dem Regierungs - Antritte Karls X. die Civil - Liste etwa für 3 Millionen an Diamanten und sonsti-
pre Edelsteinen, Perlen und Kunsigegenständen angekauft hat, | aß sich im Monat Juli in der. Porzellan - Manufaktur
von Sèvres und in den Teppich-Manufakturen der Gobelins und the; denn aus den von uns eingeschenen Dokumenten etr-
von Beauvais für 4 Mill. an Waaren befanden, und daß das Mobiliare der Königlichen Schldsser bedeutend vermehrt und ver- shdnert worden ist. Zwar würden si. alle diese (egenstände nicht zu dem Kosten-Preise- wieder losschlagen lasscn, indessen bil-
den sie doch ein beträchtliches Akftivum, das dem Pafsivum ge- |
genübergestéllt werden muß. Unter solchen Umständen fragt es sich, ob der Staat die Liquidirung der Civil-Liste Übernehmen solle oder nicht. Wir stimmen für die erstere Alternative, wenn gleich wir anerkennen, daß der Staat von Rechts wegen zur Ueber- nahme der Schukden Karls. X. nicht angedales werden könnte. Jn der That sind alle dahier des vor gen Königs Franzosen, die auf Treu und Glauben mit ihm unterhandelt haben, und de-
ren Ruin vielleicht unausbleiblich seyn würde, wenn man ihnen |
nicht zu Ee käme. Sie werden nicht wollen, m. H.,-daß un- sere Revolution für dieselben eine Quelle dés Elends werde. Jhre Kommission ist daher der Meinung- daß es billig scy/ die Schulden der alten Civil - Lisie zu Übernehmen. Jch - muß jeßt Fhre Aufmerksamkeit noch auf die- Ausgaben lenken, deren im A4ten Artikel des Gescß - Entwurfes Erwähnung geschieht, und- die sich zusammen auf 1,431,752 Fr. belaufen. ‘/ G Redner meinte hier die bereits gestern einzeln aufgeführten zummen für Gratificationen an die Königlichen Truppen im
Fuli, für Baarsendungen an Karl X., Kosten der Reise desselben | ¡Die eine dieser Ausgaben,// fuhr der :
nach Cherbourg u. \. w.) d ( Redner fort, „nämlich 371,051 Fr. für Geldvertheilungen unter
die Truppen am 28. und 29. Juli, ist einer firengen- Untersu- | seiner Dependenzen, als cine Apanage für den H
Gun. uerwgrsen worden, woraus sich ergeben hat, daß Herr von Montbel, damaliger Finanz-Minister, ju dem gedachten Be- hufe 421,000 Fr. aus dem Schaße hergegeben hatte, wovon je- doch 52,949 Fr. noch, gerettet wurden. Fndem wir den Rest auf das Passivum Úbertxagen, behalten wir uns gusdrüklich die Rechte des Staats gegen den Minister vor, der sih einer solchen Ver- shleuderung schuldig gemacht hat. Was die Übrigen von den geaen usgaben betrifft, so enthalten wir uns aus Gründen, le Sieleicht zu würdigen wissen werden, jeder weiteren Betrachtung darüber und gehen sofort zu cinem anderen Gegenstande der Civil- Liste, nämlich zu den zahlreichen darauf angewiesenen Pensionen, über.
“ beident-Sèvres, des Cher, der oberen Marne, der
Auch hier erklären wir vorweg, daß die Pensionairs durchaus keinen Rcchts- Anspruch an die Krongüter haben, denn diese können ge- seßlich weder mit den Schulden des Königs noch mit den von thm ausgeseßten Pensionen belastet werden. Es giebt aber kaum einen Grundsaß, m. H., der, wie heilsam er auch im Allgemei nen seyn mag, nicht verderblich oder ungerecht in seinen Folgen wäre, wenn man ihn überall unbedingt in Anwendung brächte. Die Klugheit gebietet oftmals Ausnahmen, und die Getoalt der Dinge erfordert unerläßliche Modificationen. Man verleßt da- durch nicht die Regel, sondern wendet sie nur mit Mäßigung und Einsicht an und verstärkt sie“ gleichsam dadurch, daß mant sich bloß aus Gründen der Billigkeit und Menschlichkeit von ihr entfernt. Die Gesammt-Summe der auf die Civil-Liste einge- tragenen Pensionen beläuft sch auf 5,368,300 Fr. Von den 11/695 Pensionairs, die hieran Theil baben, bezichen 796 eine Peufion von mehr als 1900 Fr./ 5997 eine von 251 Fr. bis 1000 Fr. und 4902 eine von 250 Fr. und darunter. Wäre die größere Zahl dieser Pensionen aus bloßer Gunst, nicht .als Lohr für geleistete Diensie, bewilligt worden, so würde Fhre Kommission kcinen Augenbli Anstand genommen haben, FJhnen die sofortige Einziehung derselben in Vorschlag zu bringen; aber für eine große Menge von Pensionairs wäre eine solche Einziehung der Dodessioß; denn wenn man auch mit Recht einige Verschwen- dungen der .alten Civil-Liste tadeln kann, so muß man doch auch anerkennen, daß mancher Unglückliche eine Unterstüßung daraus erhalten hat. Auf der Pensions - Liste finden sich alte und treue Diener, ergraute Militairs, viele Civil - Beamte, hülflose Wit- wen und Waisen. Wie mancher Pensionair würde sich daher nicht aller Subsistenz-Mittel beraubt sehen, wenn der Staat alle jene Pensionen ohne Ausnahme einziehen wollte. Gleichwohl hat die Kommission sich von ihrem Gefühl der Menschlichkeit nicht zu weit fortreißen lassen; sie hat nicht vergessen, daß es auch thre Pfücht scy, mit den öffentlichen Geldern möglichst haushälterisch umzugehen , und aus diesem Grunde schlägt sie Fhnen vor, nur einen Kredit von 22 Mill. zu bewilligen, der bei der Verificirung der Gesammtmasse der Pensionen nicht Überschritten werden dúrfte. Wir wünschen zugleich, daß man bei der Revision die Summe von 1000 Fr. als den höchsten Pensions-Saß annehme, und daß man dagegen alle Pensionen von 259 Fr. und darunter keiner weiteren Reviston unterwerfe, sondern nah wie vor auszahle. Die Gründe, die uns zu diesem Vorschlage veranlassen , leuchten cin und können nur Jhren Beifall haben. Was die Revision der höheren Penstonen betrift, #0 glauben wir, daß die Regte- rung selbs sie durch eine besondere Kommission vornehmen lassen müsse; doch wünschen wir, daß zu dieser Kommission nur Mit- glieder beider Kammern gewählt werden. — Es bleibt mir jeßt noch übrig, Jhnen von zwei anderen wichtigen Gegenständen zu sprechen. Der erste betrifft die im Jahre 1814 dem vorigen Kd- nige zurückgegebeneu Güter, die er späterhin dem Herzoge von Berry schenkte, indem er sich den Nießbrauch derselben vorbe- hielt. Diese Güter, die in den 7 Departements der Vienne, pr arne, de ‘Wasgaus und der Ardennen belegen sind, bestehen in Waldun-
en, im Umfange von 10/150 Hektaren. Fn der Schenkungs=
rküunde vom Jahre 1815 wurden sie nux auf 3,400,000 Fr. ab- geschäßt. Fndessen war diese Abschäßung weit unter dem Wer-
giebt sih ein jährlihes Einkommen von 600,900 Franken, was zu 5 pCt. ein Kapital von 12 Millionen repräsentirt. Nach dem sten Artikel des Fhnen vorgelegten Gescß-Entwurfes sollen jené Waldungen das Etgenthum Karl’s X. und seiner Familie verbleiben. Die Kommission stimmt diesem Antrage bet; dent von dem Augenblicke an, wo sie sich überzeugte, daß es sh hier von keiner Apanage, sondern von cinem Privat - Eigenthume des damaligen Grafen von Artois handelt , mußte ße auch die im Fahre 1819 erfolgte Schenkung an den Herzog von Berry und Fine Kinder als gültig anerkennen. Eben \o is sie der Mei- nung, daß auch der Nicßbrauch der mehrgedachten Waldungen Karl X. auf Lebenszeit belassen werden müsse. — Ein zwetter Punkt, der im Schoße der Kommission zu einer gründlichett Erörterung Anlaß gegeben hat, betrifft die Domaine Chambord,
: die man anfangs zum Besten des Staates einziehen wollte. Sie wissen, m. H., daß Chambord für den Herzog von Bordeaux aus
dem Ertrage freiwilliger und erzwungener Subscriptionen attge-
kauft worden is. Die SQMRAa Der Domaine, die úber 14
Millionen gekostet hat und. einen Flächen-Fnhalt von 5407 Hek- taren bildet, erfolgte im Fahre 1830 und wurde dadurch unwiderruf- lich, daß Karl X. se nen Enkel annahm. Fn einem Ministerial-
für se | Gu , Berichte, der über diefen Gegenstand unterm 13. Febr. 1839 an
de König erstattet wurde, und worunter diesex sein: Geneh- migt, Karl, geseht hat, heißt es indessén : -,-Nach den münd- lichen Aeußerungen Ew. Majestät schlage ih Jhnen vor, zu er- klären, ‘daß Sie das Anerbieteu ‘des Schlosses E E Bordeaux, annehmen.‘/// Es fragt sich hiernach, ist Chambord wirklich eine Apanage oder nicht, und -muß es im ersteren lle mit dem ate Sgen nue vereinigt werden? Dic Kommission hat sich über diese beiden Fragen nicht einigen können, doch hat sh die Majorität dahin erklärt, daß die erstere der Entscheidung der richterlichen Behdrde überlassen werde? müsse.// — Der Be- richterstatter beleuchtete hierauf noch die minder erheblichen leßte Artikel 10 — 16 des Geseß-Entwurfes und {loß {odann mit fol- enden Werten : „Jch endige hiermit cinen Bericht, dessen Aus- rhrlichkeit Sie, m. H., mit der Nothwendigkeit entschuldiget
k 1 a M R L E
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Sire E iti E s gan
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