1831 / 54 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Brasilien. Y In Eugland sind Zeitungen aus Rio Janeiro bis zum ck16. Dezember eingelaufen; sie enthalten folgende Rede des Kaijers bei dem Schluß dex außerordentlichen Versamm- lung der Kammern am 30. November: „Erhabene und sehr wúrdige Repräsentanten der Nation! Ich erscheine, um diese Sißung zu schließen und jede Kammer insbesondere wegen der treuen Ausübung des Artikels 61 der Reichs-Ver- fassung, so wie die General - Versammlung über die Beendi- gung eines großen Theiles ihrer Arbeiten, zu beloben, Das Kriminal - Geseßbuch, das Geseß für die Einnahmen und Ausgaben das Gesel, welches die Land- und Seemacht be- stimmt, sind genügende und unzweideutige Beweise des Jn- teresses, welches die General- Versammlung fär die von thr

- repräsentirte treffliche Nation hegt. Jch bedaure indessen,

daß im Läufe der ordentlichen und der außerordentlichen Siz- zung, so wie während der Prorogation, nichts zur Verbesse- ruug der pefkfuniären Circulationsmittel hat geschehen fönnen, die jo nachtheilig für Brasilien, und namentlich für diese Pro- vinz, gewesen sind; außer Zweifel ist jedoch nur durch jene uús- lichen, viel Aufmerksamkeit und Zeit erfordernden, Arbeiten die General - Vérsammlung abgehalten worden, uns auch diese Wohlthat angedeihen zu lassen. Erhabene und schr wür-

dige Reprôsentanten der Nation! Jch hoffe, daß die Gene-

ral.Versammlung diese so wichtige, dringende und wesentliche

Angelegenheit, von der die Wohlfahrt meiner getreuen Unter- |

thanen, die Befestigung des monarchisch - constitutionnellen Systems und der Ruhm der General - Versammlung abhän- gen, in der nächsten ordentlichen Sißung beendigen werde. Die Sibung is ges{lo}en. Der constitutionnelie Kaiser und beständige Vertheidiger Brasiliens. ‘/ Die Zeitungen erwähnen übrigens, daß iu Folge beträcht-

licher Einschränkungen, sich die Finanzen in sehr günstigem

Zustande befänden. Das durch beide Häuser gegangene Kri- minal- Geseßbuch bedarf, wie es ferner heißt, nur noch des

Kaisers Zustimmung, umijden Brasilianern Geschworneu:Ge-

richte und eine Habeas - Corpus - Afte zu sichern.

Jn la Di

Berlin, 21. Febr. Aus Köln schreibt man unterm 16. d. : |

Das Karneval ist in diesem Jahre mit einem größern Frohsinne und einer weit allgemeineren Theilnahme als in den leßtver-

gangenen Jahren gefeiert worden, und es ist dabei wieder er-

freulih gewesen, zu bemerken , wie gut die Gesinnung der

E nwohner hiesiger Stadt und wie groß ihre" Zufrieden-

heit mit der Regierung ist. Französishèé Blätter möch- ten freilich gar zu gern ihren Landsleuten -andere Ansich- ten beibringen, wie unlängst in dem lügenhaften Berichte des Constitutionnel vom 30. Nov. v. J. und neulich in dem Schrciben des National vom 10. Febr. d. J. versucht wor- den, die angeblich aus Köln herrühren jollten. Die Kar nevals-Lustbärkeit war, wie gewöhnlich ,- in dein Karne-

vals:Comité unter manchen Scherzen berathen worden ; man

hatte sich aber was besonders zu loben ist alley Per- sônlichkeiten und Anzüglichkeiten enthalten und also den Vor- wurf vermieden, der ein in den früheren Karnevals heraus-

egebenes Blatt mit Recht traf. Am 13ten Abends, dem

‘Tage vor der eigentlichen Feier, ward Sr. Kdnigl. Hoheit dem Prinzen General-Gouverneur von den sämmtlichen Mit- gliedern des Comité ein feierlicher Facfelzug dargebracht und

‘von Hôchstdemse!ben huldreihst aufgenommen. Der Masken-

zug am láten war glänzend und zahlreich: man rechnet, daß

“an 380 Masfen an demselben Theil genommen haben. Der

Vereinigungspunkt desselben war auf dem Neumarkte, wo ein thurmartiges Gebäude für die Spiele des Hanswoursts

* aufgerichtet war, welcher nach der leitenden Jdee des dies-

jährigen Karnevals, in rascher Entwickelung die Stadien des menschlichen Lebens vom kindlichen bis zum Mannes - Al- ter durchlaufend , erschien. Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm nebst der Frau Prinzessin Königl. Hoheit, die Prin- zessin Elisabeth, die Prinzen Adelbert und Waldemar KK. -, jo wie des Prinzen Friedrich von Preußen Königl. oheit geruhten, die Spiele, so wie den Zug aus den Fen- stern eines am Neumarfkte gelegenen Hauses anzusehen und sich mehrmals sehr beifällig zu äußern. Der weite Plab war

4 mit Menschen, Einheimischen und Fremden ganz angefüllt,

die nicht alleín aus deu Fenstern, sondern auch von den Dächern zuschauten, wobei sie das herrliche Wetter nicht wenig begün-

- tigte. Vom Neumarkte nahm der Zug, wie ge sci-

nen Weg durch die Hauptstraßen und auch bei dem Hotel Sr. Königl. Hoheit vorüber. Der große Ball am Abend desselben Tages auf dem Kaushause Gürzenich war weit zahl- reicher besucht, als in den leßten Jahren. War nun auch gleih der große Saal nicht „in einen Tempel der Wonne umgezaubert‘/, wie es im diesjährigen Karnevals-Programme etivas- zu pomphaft hieß, so war doch seine Ausschmückung reht geschmackvoll und seine Erleuchtung sehr glänzend. Die Höchsten Herrschaften erschienen ebenfaüs hier, wurden un- ter lautem Jubel empfangen und verweilten über eine Stunde daselbst, Auch hier wurde, wie schon am Morgen dieses Tages, die Freude durch feine Unordnung gestört. Alles wax froh und heiter, jedoch überall anständig und gefittet. Am 15ten d, endlich durchzogen fleinere Masken-Gesellschaften die Straße und fährten dramatische Vorstellungen in einzelnen Privat- häufern auf. Der unter dem Namen „die Krähwinkler Opern- Gesellschaft‘ hier seit mehreren Jahrèn bekannte Verein junger Männer zeichnete sich auch jezt wieder aus und hatte die Ehre, seine Vorstellung ebenfalis bei Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm und Höchstdessen Familie zu geben. Die Hôchsten Herrschaften nahmen diese Karnevalsscherze mit derjelben Herablassung und wohlwollenden Theilnahme auf, welche Höchstdieselben seit ihrer Anwesenheit in Köln bei al- len Gelegenheiten zu beweisen pflegen.“ i

___— Am 9ten d. M. hat die Eisdecke des Rheins bei St. Goar sich aufgelöst; zu Köln betrug am 1Hßten d. die Rhein-

_hôhe 12 Fuß 4 Zoll Rheinl. Maaß.

i Königliche Schauspiele.

Dienstag, 22. Febr. Jm Opernhause: Don Juan, Oper in 2 Abtheilungen, mit Tanz; Musik von Mozart. - (Mad. Schröder : Devrient: Donna Anna, als Gastrolle. Mad. Seidler: Donna Elvira. Frl. v. Schäbel: Zerline.)

Im Schauspielhause: 1) Le Confident, vaudeville en 1 acte, par Secribe. 2) La demoiselle à marier, vaude- ville en 1 acte, par Seribe. 3) La chatte mélamorphosée

en fenme.,. vaudcville comique par Scribe.

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| Königstädtisches Theater.

_ Dienstag, 22, Febr. ' Zum erstenmale wiederholt: Der Tischler und der Emigrant, Drama (n Z Abtheilungen, nah dem Französischèn von Louis Angely. Hierauf: Schneider Fips, oder : Die gefährlihe Nachbarschaft, Lustspiel in 1 Afc.

Berliner Börse. Deu ‘21. Februar 1831. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preufs. Cour.

ZITBrie} Geld.

8947 [Ostpr. Ptandbrt. TPomm. Pfandbrf. Kur- u Neum. do. Schlesische do. Rket. C.d.K.-u.N. Z.-Sch.d.K.- u.N.

St.-Schuld-Sch Pr. Eng). Anl. 18 Pr. Engl. Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm.Vb.m.I.C€C. Neum.Int Sch.d.| Berl. Stadt - Ob. Königsbg. do,

Elbinger do.

Danz. do. in Th. Westpr. Pfdb.

Grosshz.Pos, do.

Holl. vollv. Duk. Neue dito

Friedrichsd'’or .

Disconto ...

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Auswärtige Börsen. Hamburg, 19.- Februar. Oesterr. 4proc. Metall. 18. Part.-Oblig. 1163. Bank-Actien 1015 bezahlt. Engl. Russ. Anl. pr. Cassa 884; pr. März 875- Rases. Anl. Hamb. Cert. 862, Dän. 574. Poln pr. ult, Febr. 90.

48 London, 15. Februar. Sproe. Cons. 8024, Bras. 58. Dän. 60. Griech, 27. Mex.

863. Port. 44. Russ. 93. Span. 174.

Wien, 16 Februar. “00A Jprac. Metall. 901. 4proc. 761. Loose zu 100 FI. 168°.

Partial-Oblig. 1152, Bank-Actien 9911. i

Neueste Börsen-Nachrichten. Frankfurt a. M., 18. Febr. Oesterr. 5proc. Metall. 902. 90x. 4proc. 775. 77. 2zproc. 457. 1proc. 193. B. Bank-Actien 1211. 1209. Part.-Obl. 1161. 1157. Loose ¡u 100 Fl. 1682, B. Poln, Loose 45ÿ. 49-

_Gedruckt bei A. W. Hayn.

Redacteur Foh n. Mitredacteur Cottel.

Allgemeine

Breu gische Staat

A 94.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von Preupen 2c. 2c., finden Uns bewogen, in Verfolg der auf Unsecn Allerhdhsten Befehl durch Unsern im Großher- zogthum Pofen kfommandirenden General und Unsern Obcr- Präsidenten. dieser Provinz, unterm 21, Dez. v. J., an die nach Polen ausgetretenen Unterthanen aus der genannten Provinz erlassenen Aufforderung zur Rückkehr, nunmehr, in E: wägung der seitdem eingetretenen Verhältnisse, hiermit zu verordnen, wie folgt :

s. 1. Jeder Unterthan Unserer Staaten, welcher si gegenwärtig im Königreich Polen befindet, ohne sich Úber die Bera lassung zu seiner Entfernung und über seinen dortigen Aufenthalt genügend ausweisen zu können, wird hiermit gufs- gefordert, ungesäumt nah seinem bisherigen Wohnorte zu- rúcézukfehren, sih vor der betreffenden Regierung persönlich zu’ gestellen und derselben von seinem Austritte, seinem Auf- enchalte im Königreich Polen und dem Zeitpunkte seiner Rück- kehr vollständige Rechenschaft zu geben.

F. 2. Wir ertheilen allen denjenigen Unterthanen, welche diesem Aufruf binnen vier Wochen, vom Tage derx Publica- tion desselben ab, getreulich nachfolgen, hiermit Unsern lan- desherrlichen Pardon , dergestalt, daß dieselben, sie- mögen zum Militair - oder Cipil-Stande gehören, von allen gejeßli- chen Strafen, "welche mit dem- verbotenen Austritt aus Un-

sern Königlichen Landen, so wie aus Unsern Militair- und

Civil-Diensten, verbunden sind, gänzlich befreit bleiben sollen, insofern mit ihrem Austritt nicht noch ein anderes, durch -be-

sondere Strafgesebe verpôntes, Verbrechen in Verbindung |

stehen sollte; wobei Wir jedoch in Ansehung der Staatsdieuer Unsern Allerhöchsten Beschluß, wegen ihres Wieder-Eintritts in den Stcaatsdienst , auf den Bericht des betressenden Mi- nisteriums vorbehalten. Es 'follen auch denjenigen Unserer Unterthanen, deren Besißkthümer wegen ihres Austritcs mit Sequestration belegt worden, dieselben unter der vorher er- wähnten Bedingung und gegen eine ihnen darüber von der

betreffenden Regierung zu ertheilende Bescheinigung wieder

zurückgegeben und sie nur für schuldig erachtet werden, die

mit diesem Verfahren nothwendig verbunden gewesenen Kosten aus ihrem Vermögen zu“ erstatten.

F. 3, Dagegen wollen und verordnen Wir, daß diejeni- en Unserer Unterthanen, welche die ihnen aus landesväter- icher Gnade dargebotene Gelegenheit zu einer straffreien Rúcféehr zu ihren Unterthanen: Pflichten nicht annehmen und den vorhergehenden Bestimmungen nicht genügen, vielmehr durch ihr Veibleiben im Königreiche Polen sich" einer Auf- lehnung gegen Unsere landesherrliche Macht und Verordnung schuidig machen, mit Rücksicht auf die daselbst stattfindenden Menhataise: als Landesverräther angesehen und bestraft wer- den sollen. D N _____§. 4. Zur Ergänzung der, in Unserm Allgemeinen Land- recht Th. 1]. Tit. 20 enthaltenen Strafgesebe gegen die Lan- desverrätherei verordnen Wir mit Rücksicht auf die vor- handenen, besonderen , in jenem Gesebe nicht vorausgeselzten Umstände, daß gegen diejenigen Unserer Unterthanen, welche diesem Aufruf nicht gehorsam nachkommen, folgende Strafen eintreten sollen:

1) die Confizcation ihres gesammten be- und unbeweglichen

“gegenwärtigen nud zutänftigen Vermögens, worauf von

Unsern Gerichten auf den Antrag der betreffenden Negie-

«rung eifannr werden soll; sobald von der leßteren der

Beweis geführt „worden, daß die in Anspruch genom-

menen ÎIntivièuen nach ihren Verhältnissen dieser Vor-

schrifr unterliegen, Unjere Gerichte sollen dabei das in

ter Allgemeinen Gei ichts Ordnung Titcl 26, Abschnitt 2

Berlin, Mittwoch den 23e Februar

vorgeschriebene Verfahren beobachten; cs bedarf jedoch zur Vorladung des Abwesenden nur eines vierwöchent- lichen Termins, und es genügt an der Bekanntmachung dieser Vorladung durh die Amts- und Jatelligenz- Blätter der Provinz;

die Strafe der Desertion nah Maaßgabe der Krizges- Artifel gegen alle diejenigen Mitglieder bes stehenden Heeres, der Krieges-Reserve, so wie der Landwehr er- sten und zweiten Aufgebots, welche entweder ihre Fah- nen treulos verlassen, oder welche der an fie ergange- nen Ördre zur Gestellung an den ihnen bestimmten Sammelpläßen nicht genügt haben ; j diejenigen Sdgne der in Unsern Landen ansässigen El- tern, welche noch fein eigenes Vermögen besißen, solle ihres Erbrechtes au dem elterlichen Vermögen für verlustig und außerdem zu jeder Anstellung in Unsern Staats-

Diensten für unfähig erflärt werden, dagegen aber nah

ihrer etwanigen Rückkehr ihren dreijährigen Militair-

Dienst, insoweit sie dazu geeignet sind, in cinem von

Unserm Kriegs-Minifter zu bestimmenden Truppentheil

abzuleisten verbunden seyn ;

4) diejenigen Unserer Unterthanen, welche nach dem vorher bestimmten Zeitraum in Unsere Lande zurückkehren und nicht etwa als Militair: Personen den für diese beste- henden besonderen Straf - Bestimmungen unterworfen find, sollen auf den Grund des §. 119. Titel 20. Th. Il. des Allgemeinen Landrechts zur Kriminal-Untersuchung gezogen und außer der Coufiscation ihres Vermögens, nah Maaßgabe der ihren Austritt begleitenden Um- stände, mit der darin bezeichneten Gefängniß- oder Fe- stungs\irafe von 6 Monaten bis 2 Jahren belegt werden.

§. 5. Wir befehlen Unserm Ober-Präsidenten der Pro- vinz Posen, fur die Publication dieser Unserer Allerhöchsten Verordnung zu sorgen, ind außerdem allen unsern Militair-, Mets und Verwaitungs - Behörden, ihr púnktliche Folge zu leisten.

Es soll aber die Publication dieser Verordnung für ge- 6drig bewirkt erachtet werden, wenn dieselbe in den betref- fenden Amtsblättern, so wie in der Staats-Zeitung, bekannt gemacht worden.

Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unter- schrift und beigedrutem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 6. Februar 1831.

j (G8); (gez.) Friedrich Wilhelm.

(fontrasign.) Freiherr v. Breu n. Für den Justiz-Minister : ? v. Kamps6.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Kammerherr, Freiherr Alexander von Humboldt, nach ‘Paris.

Der Kaiserl, Russishe General - Major, Graf von Stroganof, als Courier nah Dresden.

Der Königl. Dänische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserl, Oesterreichischen Hofe, Graf von: Berustorfff, nah Wien. |

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Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frankrei.

Deputirten-Kammer. Jn der Sißung vom 14. Febr. seßte die Kammer ihre Berathungen über den Mu- nicipal Geseß-Entwurf, und namentlih über den 2en Para- graphen des 11ten Actikels, welcher von" der Zulassung nicht besteuerter- Personen zu den Wahl- Versammiungen handelc,

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