1831 / 56 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 25 Feb 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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schlossen. Es darf alsdann während des ganzen Jahres- laufes feine Aenderung mehr darin vorgenommen werden. Bei einer eintretenden Wahl sind alle in die Listen einge- tragenen Bürger, mit Ausnahme derer, die etwa ihrer Bürger - Rechte rechtskräftig für verlustig erklärt worden, mitzustimmen berectigt.‘/

„Art. 41. Die in den Geseßben über die Deputir- ten- Wahlen enthaltenen Bestimmungen, hinsichtlih der Uebertragung der Steuern, finden auch auf die Wahlen Anwendung, die durch. das gegenwärtige Gese angeord- net werden.‘/ ;

¡¡Art. 42, Schwierigkeiten, die ih etwa hinsichtlich tieser Steuer-Uebertragung, oder in Betreff des Genusses der Bürger-Rechte und des wirklichen oder politischen Wohnsitzes erheben möchten, werden vor das Civil-Tribu- nal des Bezirks gebracht, das darübèr in lebter Jnstanz, und nah den Formen des Gejseßkes vom 2. Juli 1828 Art. 18 entscheidet.“

Der 43ste Artikel, womit die 2e Section des [llten

Kapitels anbebt, handelt von den Versammlungen der Kom- munal- Wähler selbsi. Da mehrere Amendements dazu ge- macht worden waren, so hielt die Versammlung es für an- gemessen, den Artikel noch eininal an die Kommission zu ver- weisen. Während diese sich mit der Prüfung jener Amende- ments beschäftigte, wurden die leßten 8 Artikel des Geseßz- Entwurfes (Art. 44 51), angenommen. (Um in der Reihefolge zu bleiben, behalten wir uns die Mittheilung dieser Artikel auf morgen vor.) Am Schlusse der Siz- zung brachte zwar der Berichterstatter eine neue Abfassung des obigen 43sten Artikels in Antrag; ‘da man sich indessen über die Annahme derseiben nicht einigen fonnte und es be- reits 57 Uhr war, so zog die Versammlung es vor, den Schluß ihrer Berathung auf den folgenden Tag zu verlegen. Bevor der Präsident die Sißung aufhob, kündigte er noch an, daß Herr Bérenger spätestens am nächsten Montag (21sten) den Kommissions - Bericht über das Wahl-Geseb abstatten werde, und daß die Kammer für ihre nächste Siz- zung eine amtlihe Mittheilung zu gewärtigen habe.

der bande,

Aus dem Haag, 19. Febr. Der General-Major Ba- ron van der Capellen, Kommandanr von Bergen op Zoom, meldet, daß daselbst in einem von der Antwerpner Citadelle fommenden Fahrzeuge der aufgefundene Theil der irdischen Ueberreste van Speyfs angekommen und sofort úber Rotter- dam nah Amsterdam gesandt worden sey. Auf dem Fahr- zeuge befand sich auch der Fähnrich de Gelder, der ebenfalls zur Schiffsmanuschaft des Kanonierbootes Nr. 2. gehört hatte , aber gerade am 5. Febr., dem Tage des unglücklichen Ereignisses, in Dienstgeschäften versandt worden war.

Die Staats-Courant meldet, daß, nachdem die Ein- wohner von Maldeghem im Verein mit Belgischen Soldaten, abermals das Grundgebiet von Staats- Flandern, verleßt, der Oberst - Lieutenant Ledel einen Vorposten aus Aardenburg bis nach Eede, dem äußersten Gränzpunkte poussirt habe.

Brüssel, 19. Febr. Nachdem in der gestrigen Kot: greß-Sisung noch mehrere Artikel des Wahlgeseßes durchge- gangen waren, machten der Vicomte Vilain XII[ und der Pfarrer Hr. Andries den Antrag, daß man den Ge- neral:-Administrator der dentlichen Sicherheit vorlade, damit derselbe Auskunft über die „Hindernisse gebe, welche die Po- lizei ‘der Verbreitung einer Lehre (der St. Simonianer) und der Ausübung des-;Associations : Rechtes in den Weg gelegt habe. Hr. Lebeau sagte: „Es giebt Leute, die nicht zuge- ben, daß die St. Simons-Lehre eine Religion sey. Der -Name thut: zwar wenig zur Sache, allein man könnte sich „dessen. zum: Vorwande bedienen, die: Predigten der St. Simonianer-* zu:: verbieten, Da wir aber nicht - bloß “die freie: Ausübung jedes Gottesdienstes, sondern auch

die: Freiheit des: Unterrichts - und der ¿Meinungen de- fretirt haben, so dürfte auch in-dieser Hinsicht der: neuen Lehre - kein: Hinderniß : in den Weg. gelegt werden.‘/ Herr Gendebien sagte, daß die provisorische Regierung, so: bald

„fe vou der Thatsache, über die man sich: beschwere, Kenntniß -

Zehabt „¿ Hru; Plaisant, General: Administrator der öffeutli-

¿ hen-Sicherheit , vor sich geladen und zu einer Berichterstat- tung aufgefordert habe, die: am nächsten Tage erfolgen würde. | Hr.Andr tes bemerkte, daß er, wie wohl Priester, sich doch |

nicht’ gescheut habe, den Antrag zu unterzeichnen, damit es-nicht heiße, die Belgier seyen . in Sachen der Religions - Frei: “heit verächtliche Heuchler. Herr Claes meinte, die Polizei

abe die Versammlung der: St: Simonianer wahrscheinlih |

“untersagt, weil sie in den Zeitungen gelesen, daß es in Pa- ris. bei’ einer solhen Versammlung zu Thätlichkeiten gekom-

seyen.

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men sey. Der Antrag zur Vorladung wurde genehmigt und die Sibung um 3 Uhr aufgehoben.

Unsere Zeitungen weisen auf die vorstehende Sißung als einen Beweis hin, daß die Belgische Klerisey doch nicht so intolerant sey, als man sie im Auslande und namentlich im Pariser Temps schildere.

Hr. Margerin, „„Chef der St. Simonschen Mission in Belgien“ ; beschwert sich in einem an die Redaction mehre- rer Zeitungen gerichteten Schreiben, daß ihm durch die Um- triebe einer Partei auch das zweite Lokal, das für die Ver- sammlungen der .St. Simonianer gemiethet wurde, wieder entzogen worden sey. Er sowohl als die Zeitungen berufen sich dabei auf die in Belgien proflamirte Freiheit für jeden Gottesdienst. i

Der Priester Hr. Bougueau de Villerai, ein Mitglied unserex in Paris befindlichen. Deputation, ist, wie hiesige Blätter berichten, vom Pariser Volke in der Straße du Bac insultirt worden. Nachdem er sich jedoch, so wird hin- zugefügt, durh die Belgische Kokarde als Mitglied der De- putation fenntlih gemacht, habe ihn das Volk mit Achtung behandelt und sein Bedauern über das Mißverständniß zu erkennen gegeben. |

Der Verein der „Belgischen Unabhängigkeit“: hat in sei- ner vorgestrigen Sibung beschlossen: 1) eine Erklärung der Grundsäße abzufassen , worin so einfach und kurz als möôg- lich das republifanishe System aus einander geseßt und na- mentlich bemerkt werden soll, daß für die Einführung dieser Regierungsform unsere Constitution nur einiger geringen Modificationen bedürfe. Es soll - darin vor Allem auselnan- der gejeßt werden, daß eine Republif von 1831 der von 1793 nicht ähnlich seyn könne. 2) Eine Petition an den Kongreß, um ihn aufzufordern, die Deputirten von Paris zurückzube- rufez, wenn sie nicht bis zum 20sten den Zweck ihrer Sen- dung auf eine befriedigende Weise erreicht haben würden. 3) Ein Circular an die Bürgergarden Belgiens, um sie zum Beitritt zu dem Manifest und Kompromiß dex Gesellschaft aufzufordern.

_ Dieser Verein hat auch ein vollständiges Reglement von 21 Artifeln befannt machen lassen. Jeder kann aufgenommen werden, wenn er von zwei Mitgliedern , die stich* moralisch für ihn verbürgen, präsentikt wird. Jeder muß die (in Nr. 52 d. Z. mitgetheilte) Erklärung unterzeichnen. Jeden Tag ist Abends um 7 Uhr Sißbung; auch fköunen außerordentliche Sißungen statt finden. “Die Gescllschaft wird sich mit den andern Städten Belgiens in Verbindung seßen. An den Schabmeister hat man 5 Fr. Eintrittsgeld und einen monat- sichen Beitrag von 4 Fr. zu zahlen, Bei der Eröffnung je- ber Sißung wird der Präsident der Gesellschaft die wichtig- sien Neuigkeiten mittheilen. !

Aus Gent wird von einem Gefechte gemeldet, das die Bauern von Maldeghem am 16ten d. mit den Holländern gehabt haben sollen (vgl. den Art. aus dem Haag). Angeb- lih hâtten die Leßteren einen auf Belgischem Gebiête befind- lihen Vorposten angegriffen und seyen nach Eede uud Aar- denburg zurückgedrängt worden; hierauf aber hätten si die Belgier mit Verlust eines einzigen Verwundeten nah Stroo- brugghe zurückgezogen, wo beim Abgange der Nachrichten angekündigt worden, daß die Holländer wieder im Anzuge

General Mellinet war bei Waterloo Befehlshaber der jungen Französischen Kaiser -Garde , ‘und lebte seitdem, aus

Frankreich prosfribirt, in Brüssel. |

Jtalien. y Nach Inhalt ‘eines von der Allgemeinen Zeitung

„mitgetheilten Schreibens aus. Bologna: vom 12. Februar erschien - daselbsi am Zten folgende Bekanntmachung ,- die der

Pápsiliche Prolegat, von den Verschwornen gedrängt, im ersten Schrecken der Nacht unterzeichnet hatte E / s „Sowohl in der Stadt als in der: Provinz ist- die dfent-

wohl 14 \. liche ube feh bedroht. Die Gefahren sind vielfältig und na _dkohend.. Jn Erwägung der e Gefahren find vielf bd Nen

nfiände/, uud von dem Wünsche geleitet, ein wirksames Heil- mittel zu finden, “und die gute" Ordnung aufs beste zu beab. ren, hielten wir es füv -passénd-' die Haupt-Einwohner der Stadt,

die bei den Bürgern das meiste Vertrauen genießen ;einzula-

den, uns mit Rath und: That zu-unterstüßen. - Worauf wir, in Erwartung dex Befehle, um die wir bei der Ober-Regieeung nach-

suchten, die unabweisliche Nothwendigkeit erkannten, eine -proviso-

Herren ernennen: Marchese Ftäucesco Beyvilacqua ,- Graf Carlo

epoli, Foraf Alessandro Agio P Graf Cesare Blanchett , Pro- essor Francesco Oriolt? dvokat' Giovanni Vicini, Advokat Professor Antonio Silvani, ‘Advokat Antonio Zanolini. Diese Herren wèrden ‘sich sogleich fn unserm Residenz ck Palaste versam-

rische Kommission aufzustellen, die wir denn auch-zaus faf Carlo

‘meln, um die besten Mittel in Anwendung zu bringen, die dffent-

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liche Ruhe in der Stadt und Provinz zu wahren, und Leben und Eigenthum der Bürger zu shüßen, zu welchem Ende wir ihnen alle nôthigen Vollmachten ertheilen. Zugleich wird etne Pro- vinzial-Bürgergarde errichtet, welche ihre Befehle von obenge- nannter Kommission erhalten wird. Zu Vorstehern der Provin- ztal-Garde wurden von uns ernannt: die Herren Maggiore Lutgit

Barbieri, Graf Carlo Pepoli, Marchese Alessandro Guidotti,

Cavaliere Cesare Ragani, Marchese Paolo Borelli. “Wir hegen die feste Hoffnung, daß diese außerordentliche Maaßregel die Ruhe unter den Bürgern vollkommen wiederherstellen, und diese blühende Provinz: vor den furchtbaren Uebeln der Anarchie be- wahren wird; davon Überzeugt uns der bekannte Charakter der Bolognesen, die zu aller Zeit durch ihre vortrefliche Gesinnung sich auszeichneten und dieselbe bei dieser Gelegenheit nicht ver- läugnen werden. Gegeben im apostolischen Palast der Legation in Ens am 4. Febr. 1831. N. .Paracciani Clarelli, rotegat.‘‘ s Nach dem weitern Jnhalte dieses Schreidens ging die Rede , daß die obigen Mitglieder der provisorischen Kommij- sion sowohl als die Befehlshaber der neuen Provinzial Garde fast ohae Ausnahme die von den Vershwornen felbst seit ge- raumer Zeit erwählten Häupter waren. Der ‘Prolegat reiste gegen Abend ab. Er fand für gut, sich vorerst nach Florenz zurückzuziehen, weil er die Romagna (die Legationen von Forli und Ravenna ) wahrscheinlih schon in vollem Aufstande gefunden hätte. „Keine Stadt Jtaliens// (heißt es am Schlusse des Schreibens) „hat ein so düsteres Ausjeh:n wie Bologna, aber was die Stadt am düstersten macht, sind die zahllosen Fakini (die hier nôthig, weil die Gutsbesißer alle Niederla-

EO der Produkte ihrer Ländereien in der Stadt haben) und

ie Hunderte von Precetati (d. h. solche, die unter der Aufsicht der Polizei stehen.) Diese Leute waren es, welche die Anti- Revolutions-Partei, die geheime Polizéi an der Spike, aus- ersehen hatte, in der Nacht vom 5ten zum 6ten einen Ge- genschlag zu thun, wozu sie sih auch um so williger verstan- den zu haben scheinen, als sie sich dabei große Unord- nungen versprechen und auf den Beistand ‘der Carag- binieri rehnen fonnten. Aber der ganze Plau wurde ent- det, und Tartarini, ein Hauptagent der geheimen Polizei arretirt; der Carabinierhauptmann Monari {oß sich eine Ku- gel vor den Kopf. Jn der Wohnung des erstern fand man gegen hundert Pistolen, viele Lanzen und Dolche, zwei große Sácf? Pulver und eine Menze Patronen. Die Patrioten

erlangten scinen Tod, und Sonntag Abends im - Theater

sprangen sie auf die Bâänké und heulten: morte a Tartarini! Tod den Verräthern des Vaterlandes! Seither dachten fte an Anderes, Wichtigeres, und ließen ihn der Justiz, die ihm den Prozeß in geseßlicher Ordnung machen soll. Ueberhaupt hat bis jeßt die Revolution in Bologna noch keinem Men- ichen das Leben gekostet, Niemand wurde beschimpft, Niemand beleidigt. Mönche und Priester gehen frei und ungestört herum, und viele von ihuen haben ihre Freude an dem- Ge- \chehenen.‘‘* : i

Die Allgemeine Zeitung giebt auch folgen- des Schreiben von der Jtalienischen Gränze vom öten Febr. : „Ueber die ferneren Ereignisse in Mittel-Jtalien sind wir ohne alle sichern Nachrichten. Ein Brief aus Mailand vom 11. Febr. sagt: „,,„„Wir leben hier in voller Ruhe.//‘/— Aus Piacenza wird unterm 10. Febr. geschrieben : „/,„„Sie werden die Neuigkeiten aus Modena und Bologna wissen ; hier und zu Parma ist Alles ruhig; das Gerücht läßt uns die Ankunst Oesterreichischer Truppen erwarten.//// Die Zéitung von Bologna erklärt, die Päpstliche Regierung habe dort di faito e di dritto aufgehört. Die neue Regterung zu Bologna, welche sich auch Modena und Reggio infor- poriren will, giebt sich den ‘Titel: federazione italica. Jn

Forli und ‘noch mehre in Ancona foll Blut geflossen seyn. Man trug sih mit dem Gerüchte, der König von Neapel

sehe im Begriff, in- seinen Staaten \chnell eine Verfäffung

‘“einzusühren.‘/ |

Jn'éinent andern ‘(von demselben Blatte mit- gethèilten) Séhreiben vön der Jtalienishen Gränze

“vom 15. Februar ‘helßt es: ¿„Jn: Folge der’ eitigegangenen

veutituhigénden Nachrichten ‘aus Jtalien haben mehrere Oester-

reíchishe Regimenter von dém Genèral Frimont Befehl erhal-

ten , sich .so einzurichten, daß sle jeden Aügenblick marschfertig

sind: Auch soll dem in der Lombardei stehenden Armee-Corps eine ‘bedeutende Verstärkung, ungefähr 30,000 Mann, aus Steier- ‘mark zugeführt werden: Dér Genéral Frimont wird die ihm un-

tergeordnèten Truppen nach GButdünkén vetrwétiden, und auf Re-

uisition der verschiédèneu Ztalietüschén'Regierutigen zur Auf- ‘rehthaltung der Ordnung überall hinfenden, wo thte Gegenwart ‘nothwendig erscheint. Dié mit den meisten Jtalten eingegangenen Verträge- machen es det Oefterreichischen Re- gierung zur Pflicht, ihnen in gèwissen Fällen ein bestimmtes Kontingent 'zuzuführen und ihre Gerechtsame zu \{chüäßen.

chen Fürsten

Die eingetretenen Ereignisse in Modena, Bologna und Fer- rara- scheinen berei1s die Vollziehung jener Verträge verlangt und den Marsch von vier Regimentern Jnfanterie unter dent Feldmarschall-Lieutenant Fürsten Bentheim verursacht zu haben, der jedoch fúr den Augenblick (o gemacht und be- ftimmtere Verhaltungsbefehle begeh"t haben sol. Die Oéester- reichische Regierung soll fest entschlossen seyn, die Ruhe in Jtalien wieder herzustellen und sie durch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel zu erhalten.“ |

nta n D.

Berlin, 24. Febr. Die jeßt bereits 12 Jahre beste- hende Graf Búlow v. Dennewiß'sche Blinden ;Untertichts- Anstalt zu Königsberg feierte daselbst am 16ten d. M., in dem im Jnnern zu diesem Zwecke besonders ausgeshtnückten Instituts -Gebäude, bei einer zahlreihen Versammlung, ge- wohntermaßen ihren Stiftungstag. j

Zu Breslau starb am 19ten d, der Königl. Kon- sistorialrath und Professor, Dr. der Theologie, Joach. Chri- stian Gaß, im 65stten Jahre seines Lebens. Sein Verlust wird allgemein und lebhaft betrauert.

Schluß des gestern abgebrochenen Aufsaßes üter die Städteordnung.

So lange die Berechtigung, gewisse Gewerbe zu treiben, nicht nur den Strädtebewohnern überhauyt, sondern sogar nur besonders bevorrechteten Mitgliedern derselben, zum Bei- spiel zünftigen Meistern ausschließlich beigelegt war, blieb es auch aanz folgerecht , die Befugniß, eine Stimme bei Bera- thungen Über Angelegenheiten der Stadtgemeine zu“ führen, mit der Befugniß solche Gewerbe zu treiben, zu verbinden ; und die Srädteoxdnung vom Jahre 1808 stellte daher sehr richtig den Grundsaß auf, daß Niemand berechtigt sein folle, die damals den Städten vorzugsweise beigelegten Gewerbe selbstständig in der Stadtgemeine zu treiben, der nicht auch das Bürgerrecht darin erlangt hätte. Minder begründet: war wohl überhaupt die Vorschrift, daß Niemand fähig sein solle, Grundeigenthum in dem Bezirke einér Stadtgemeine zu be- siben, der niht das Bürgerrecht in ihr erlangt hätte. Theils ist nicht alles Grundeigenthum so sehr erheblich, daß sein Be- sis allein einen Anspruch auf besondre Achtbarkeit des Jnu- habers begründen fönntéë: theils aber fann auch das Grund- eigenthum durch Erbschaft an Minderjährigè, Blödsinnige, überhaupt ganz unwilführlih an Menschen übergehn, welche gar nicht dié persênlichen Cigenschaften besißen, die das Bür- gerrecht“ vorausseßf, wenn es würklih eine wesentliche per- sönliche Auszeichnung bleiben soll. Beide Vorschriften ver- wickelten jedoch in cine wahrhaft unaufldëliche Schwürigfkeit. Eine Korporation kann überhaupt nur in so fern einen sicher begründeten Anspruh auf öffentliche Achtung machen, als ihr die Mittel verliehen sind, Mitglieder, welche für“ ihre R die dffentliche Achtung verloren haben, von ihrer

erbindung auszuschließen. Judem die Städteordnung vom Jahre 1808 einerseits ganz zweckmäßig der Stadtgerneine die Befugniß ertheilte, Personen, welche ih durch niedrige Handlungen verächtlih gemacht hätten, das gerei zu entziehn, andrerseits aber die Berechtigung, im Bezirke der Gemeine Grundstücke zu besiben, und gewisse Gewerbe selbst- ständig zu betreiben , den Bürgern ausshlleßlich beilé te: er- hielten die Stadtgemeinen den Auftrag, Krimikhal rafen, nämlich Unfähigkeit zum Besiße von Grundeigenthum und

| zum selbskständigen Gewerbbetriebe aufzulegen. Dieses war ‘offenbax unstatthaft. Allein die Beschränkung der S rtfge: ‘mèlhen’’áuf die Befúguiß, vérächtlihen Pérsonen blos das “Stimmrecht in den A ndige

St n Versammlungen entztehn, gewährte feine vollständige. Hülfe. Schandbare--Personen lieben“ darum nicht minder Bürger , und genossen dem Ge- seße nah bürgerlihe Vorrechte, Grundbesiß und Gertde- trieb : die Eigenschaft Bürger zu sein, verbürgte fölglich kei- nestvèges den Besiß öffentliher Achtung, A Es is überhaupt eine - eben jo wichtige als. schwürige

“Frage, in wie fern Oktsgemeihen sowohl, als Grundherrn, Unte Beterbelgühg zustehe , das. Anstellen eines Wohnsibés- in

ihrem Bezirke von ihrer Eimvilligung abhängig zu machen ; und namentlich die Erlaubniß - dazu Personen zu versagen, von welchen A der örtlichen Sichérhelit oder wenigstens Belästigung der örtlichen Arméhnatistälteti besorgen. Obwohl erwartet 1érden sollte, daß solche E fe längst im Klaren sein müßten : so scheint die große Ver\chiedénheit der Ansichten, welche bekanntlich grade in dieser Bezlehung herrscht, dennoch die ‘Meinung zu rechtfertigen, daß es noch