1831 / 64 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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eines solchen Ohmantns die Prâsumtion dcr Unschuld das Gel-

tende bleibt. / i erner kann ih dem Herrn Referenten nicht beilreten, went

derselbe in der Einfachheit der Anwendung des Straf-Geseßes die

Forderung grúndet, das Organ des Gesehes im Geschwornetn-

erichte müsse ein Einzelrichter seyn. ; j Die Geschwornen werden durch die Fragen des in England wie in Frankreich Me genzen Richters ers veranlaßt, ein qua- lifícirtes Urtheil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten ab- zugeben. Es licgt in der Natur der Sache, daß ohne völlige Freispre- chung doch wichtige Qualificationen der Anschuldigung verneint wer- den, oder wenn den Geschwornen, wie in England, cine Beur- theilung Über die Gränzen der vorgelegten Fragen hinaus (spe- etelles Verdikt) zustehen soll, eben so wichtige Qualificationen hinzutreten können, so daß die ursprüngliche Bezeichnung des Verbrechens in der Anklage vielleicht mehr, vielleicht nuch went- ger v als der Ausspruch der Geschwornen.

- Veberhaupt halte ich es für unrichtig, wenn den Geschwor-= Fen andere Fragen vorgelegt werden, als Über die einfachen That- sachen, welche die Momente des Verbrechens ausmachen, um das es sich handelt. Das Zu{fammenfaßen dieser Momente und die Subsumtion unter den Begriff eines bestimmten Verbrechens, woran die Bestimmung der geseßlichen Strafe sich von selbs an- hlicßt, bleibt Sache des Richters. |

__ Wenn der Herr Referent daher verlangt, daß die Strafe und thre Anwendung auf einfachen Bestimmungen beruhen soll, o fann damit in Beziehung auf dic Stellung des Richters* nur ae- meint seyt, daß die Anwendung der Strafe von der Fefsistellung des D streng geschieden werden müsse, was mit Recht guch guf solche Thatsachen auszudehnen is, die gescßlich als Mil= derungs= oder Schärfangsgrüude in Betracht kommen.

__ Allein die Summe dieser Thatsachen ist zunächst noch nicht ein Einfaches, sondern ein Vielfaches ; ers durch die Subsumtion derselben unter den entsprechenden hci en S stellt sich die Einfachheit her, und diese Subsumtion is der eigentliche kichterliche Aft, der eben so wie die Verdikte der Geschwornen nur in einec konkreteren Sphäre, erst aufdem Wege der Berathung sic von der Subjektivität und Zufälligkeit freimacht, dazu aber ein Rich- ter-Kollegium vorausseßt. Es will auch nicht cinleuchten, warum nach der Meinung des Herrn Referenten das Anschen und Selb|- vertrauen der Geschwornen darunter leiden soil, daß ihnen gegenüber cin Richter-Kollegium versammelt ist. Beide Kollegien, deren Functionen ihrer wahren Bedeutung nach ganz getrennt find, erschci- nen vielmehr unabhängig von einander, und jedes in setner Sphärc zunäch| gleich achtungswerth und sclbsiständig. Hat es aber den Französtschen Geschwornen an Selbstständigkeit bisher

efchlt, so môchte dieses Mißverhältniß wohl in anderen Mängeln

er Französischen Gerichts - Verfassung seinen Grund haben, na-

mentlich in dem gänzlichen Mangel einer Anklage- Jury, in der Art und Weise, wie vie Urtheils- Fury gebildet wird, dem Über- wiegenden Einfluß der Regicrung bei der Auswahl dex Mitglie- dev, demnächst in der Schrankenlosigkeit der Beweisführung, so- wohl von Seiten des Staats-Prokurators, als des Angeklagten, und derx daraus hervorgehenden, Verwirrung des Faftums, end- lich in der auf diese schlechten Vorausseßungen , unvermeidlich aber auf die Leitung des ganzen Verfahrens, dgs Réesumé und ¡e Stellung der Seggustiv - Fragen gegründeten Präpotenz des Gerichts-Präsidenten. *) V

_ Fassen wir das Gesagte nochmals zusammen, so sind wir mit dem Herrn Referenten nicht nur einverstanden in dem Lobe dessen, was zur Trennung der richterlichen Function von dem Geschäft der Gesehwornen durch den neuen Gescß-Entwourf bei-

getragen wird, sondern verlangen eine nöch strengere Durchfüh-

rung dieser Trennung, namentli darin, daß die nicht rechtsge- lehrten Geschwornen ich begnügen müssen, durch ihren Ausspruch die einzelnen Momente der in der Anklage begriffenen verbreche- rischen Handlung als erwiesen oder niht erwiesen durch ihren Ausspruch fesizustellen , den Richtern dagegen crsieren Falles die Subsumtion dieser einzelnen Thatsachen unter den geseßlichen Begriff des Verbrechens , -z. B. Mord oder Todschlag,- Raub, gewaltsamer oder gemeiner Diebstahl u. { w./ und dic fich daran anschließende Strafbestimmung vorbehalten bleibe.

Fur unwesentlich halten wir dagegen die von dem Hrn. Re- ferenten geforderte Unanimität der Geschwornen , sind vielmehr e DLAID daß gerade durch diese Forderung die Tiere Obiektivität der Vertretung des Gewissens des Angeschuldigten zit einer gat grett wieder Hater werde. M

Endlich scheint uns die Forderung cines Elnzelrichters den Geschwornen gegenüber eben so wenig begründet, überhaupt aber die Frage um Verbesserung der S ien Geschwornen- Ge- richte in diesen drei hauptsächlih zur Sprache gekommenen Punkten keinesweges ers{chdpft zu seyn.

Man könnte dem Hrn. Referenten zum Vorwurf machen,

daß er in seinem Aufsaße Über das. neue Franzdsische Assisen-_ Geseß Zeit und Arbeit an einen“ dem- vaterländischen L ie

fremden Gegenstand vershwendet habe; ih gétraue mich aber,

*) Vergl. Feuerbach „über die ichfei L Cd mou Gerechtigkeitspflege“/. Ld. 2. S. 420 f. Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der

jeitn anders Hr. Referent mich als seinen Attorney gelten: lasse will, aus voller Ucberzeugung zu versichern, daß für ihn die An- schauung des Ausländischen in steter Beziehung i auf das Va- terländische. Diese Beziehung dürfte auch an dem vorliegetden Jaätteresse nicht die bloße Leerheit dcs Entbehrens seyn; vielmehr werden, wenn das Bedürfniß ein wahres is, sich auch in der Preußischen Kriminal-Rechtspflege mehr oder weniger entwickelte Momente aufzeigen lassen, welche dem Fnfslitute des Geshwor= nen-Gerichts entsprechen.

„Frre ich nicht, so gehört dahin die Popularität unserer richs texlichen Beamten, wie der Preußischen Beamten überhaupt, von denen, als sich selbs befähigenden Organen des Gesebes, Hr. Referent an cinem andern Orte eben so wahr, als für einet Franzosen paradox/ behauptet hat, daß sie niht minder Reprä= sentanten des Volks, als Diener des Fürsten seyen. 2 Bes stiimmter ausgedrückt finde ich die Achtung der subjeftiven Frei= heit darin, daß der Richter erster Fnstanz sein Urtheil dur Gründe rechtfertigen muß, die geseblich dem Defensor, in praxi auch dem Angeschuldigten mitgetheilt werden, so daß er in den Stand gescht is, „diescn Auffassungen des Faktischen wie des Rechtbichen scine individuelle Ansicht entweder unterzuordnen, oder diesclben mit gleichen Waffen zu bekämpfen und durch die Appellation von cinem Schiedsrichter das Recht zu empfangen, der nicht minder sein Beistand, als scin Richter u : v.

*) Gans a. a. O. Bd. 1. S. 235 ff.

Königliche Schauspiele. : Sonnabend, 5. März. Jm Opernhause: Heinrich V. Jugendjahre, Lustspiel in 3

Jen 0 i Abtheilungen. Hierauf: Der Nasenstüber, Possenspiel in Z Abtheilungen, von E. Raupach.

Es wird ersucht, die zu diesem Tage bereits gekausten

Schauspielhaus - Billets gegen Opernhaus - Billets gefälligst

‘umtauschen lassen zu wollen.

Im Schausptelhause: 1) Lsmariage impossihle, vaude- ville en 2 actes. 2) La première représenlation de: Ma- dame Lavalelle, drame- vandeville lhistorique nouveau en 2 actes, par Mv- Barthélemy. - '

Zu dieser Französischen Vorstellung bleiben die bereits gekauften und mit Freitag bezeihneten Billets gültig, auch

werden die noch zu verkaufenden Billets“ mit Freitag bezeich-

net jeyu. i

Königstädtisches Theater. i _ Sonnabend, 5. März. Auf Begehren wiederholt (mit Abänderungen): Musikalisch-scenishe Abend-Unterhaltung in Z Abtheilungen. (Dlle. Hähnel, vom K. K. Hof-Operntheater zu Wien, wird hierin singen. |

Berliner Börse. Den 4. März 1831.

ÁAmtl, Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)

|Zf. (Brief (Geld fh Zj}. Brie}.|G eid. D n 0 u 4 T E À

ST4 | 874 j Ustpr. Ptandbri.| 4 | 941

977 | 974 I Pomm. Plandbrf.

St.-Sckulä-Sch. Pr. Engl. Anl. 18 Pr. Engl, Anl. 22 Pr. Engl. O61. 39 iKurm.Qb.m.I. C. Neum.Int.Sch.d. Berl. Stadt - Ob. Königsbg. do.

Elbinger . do.

Danz. do. in Th. Megipr. Ptáb.

Grosshz.Pos. do.

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T9 179 TScllesische do. 867 Bkst. C.d.K.-0.N. 865 | 1IZ.-Sch.d.K.-u.N. 881 i 5D -

1031 56 57

4 954 | 954 IKur- u Neum do.| 4 1102 4

1 Holl. voil. Dak. Z5L Neue dito 917 Friedrichsd'’or . 13 91 Disconto . ... 34

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e Börsen. H d D dgr a. M., 28. Febraar.

óproc. Metal'iqg. 862. 861. 4proc. 721, 72. 21proc. 442 1proc. 194. Brief. Bank-Actien 1133. 1128, Part D 1124. Looese zu 100 FI. 1663. Brief. Poln. Loose 441. 44.

: i amburg, 2. März. s

Oesterr. 4proc. Metall. 75. Part.-Oblig. 114. Bank - Actien 975. Russ. Engl. Anl. 863. Russ. Anl. Hamb. Cert. 853, Dän. 564. Pola. pr. ult, März 84 à 85,

Paris, 25. Februar.

5proc. Rente pr. compt. und fin cour. 91 Fr. 59 C. 3proc. pr. compt. und fin cour. 57 Er. 40 C. 5proe. Neap. pr. compt. und fin cour. 61 Fr. 20 C. 5proc.- Span. perp. 435.

Ziveite Beilage

Auswärti

Neueste Börsen-Nachrichten. Paris, 2. Febr. 5proc. Rente sin cour. 99. 65. 3proc. sin cour. 56. 35.

sproc, Neapol. fin cour, 60. 5proc. Span. Rente perp. 43.

Franffurt a. M., 1. März. Oesterr. 5proc, Metall, 843.

4proc. 70x. 70. 2Eproc. 44. 1proc. 187. B.

44. Bank-Actien 1090. 1084. Part.-Obl. 1112. 1115. Loose zu- 100 Ft. 1882 B. Poln. Loose 432. 437.

blig. 113.

537 Zweite Beilage zur Al'gemeineu Preußischen Staatz - Zeiting 7 64.

Franfkfreid. Deputirten-Kammer. Sibung vom 23. Febr. (Nachtrag). Der General Lamarque trug am Schlusse seiner Rede nochmals ausdrücklih darauf an, daß alle auf die Belgische Angelegenheit bezügliche Aktenstücke, jeßt, wo die Unterhandlung beendigt scy, der Kammer vorgelegt wer- den; niémals, fügte er hinzu, habe ein Englischer Minister sih geweigert, ciner solchen Forderung zu genügen, und er Hoffe daßer auch, daß das Französische Ministerium seinen Wunsch in dieser Beziehung erfüllen werde; es scheine, daß man sich hinsichtlich des Herzogthums Luxemburg noch nicht vôllig geeinigt habe; allerdings sey im Jahre 1815 dieses erzogthum von den 5 großen Mächten, dem Könige von n: überlassen worden, der daraus eine Apanage für seinen zweiten Sohn gemacht habe; noch in demselben Jahre aber scy der Prinz Friedrih durch Domänen in der Umge- gend von Breda entschädigt, und das Herzogthum

jeitdem immer als ein integrirender Theil Belgiens betrachtet, 1

auch von einem von dem Köuige ernannten Civil -Gouver- neur verwaltet worden; die: Einwohuer desselben hätten die

Vortheile der Verfassung gleih allen übrigen Bewohnern -

des Landes genossen, diejelben Steuern entrichtet, Deputirte zu den Generalstaatèn ernannt und Milizen für das Heer gestellt ; die Garnison habe tractatenmößig zu gleichen Theilen aus )reußen und Jnländern zusammengejeßt seyn sollen; doch ätten immer nur Preußen darin gestanden, die sih seit den 15 Jahren, wo sie dort geweseu, nie in die Civil-Angelegen- heiten gemischt hätten, so daß die Einwohnerschaft dem 39sten und 40ften Jufanterie- Regimente stets nur das größte Lob zu ertheilen gehabt habe. : h Herr Mauguin, beleuchtete die verschiedencn von der Londoner Konfercriz ausgegangenen Protokolle Über die Bel- ische Angelegenheit und die amtlichen Mittheilungen des ranzbsischen Ministeriums; in beiden fand er das von utrci nach_ der Revolution des Jult als absolut hin- gestellte Beinals des Nicht- Einschreitens verleßt, indem man Uberall das System einer passiven Einmischung befolgt habe. Das Ergebniß aller dieser Unterhandlungen scy diescs, daß die Belgische Angelegenheit nah Verlauf von fünf Monaten sich noch in demselben unentschiedenen Zustande befinde, wie vorher. Belgien scy jeht in die Nothwendigkett verseßt, einc provisorische Regierung, einen Statthalter oder eine republikanische Form an- zunehmen; in keinem dieser Fälle aber sey scine Unabhängigkeit gesichert , und so lange es von den jeßt bestchenden Zoll - Linten eingeschlossen bleibe, werde es immer, entweder von Frankreich oder: von Holland, abhängig seyn. Es fchle Belgien durchaus an den ersten Bedingungen eines unabhängigen Staates dasselbe fônne nur, entweder Frankreich oder Holland angehdren , und das, vas das Ministerium bisher in dieser Sache gethan, sey cciguct, dem Prinzen von Oranien Aussicht auf den Be- sib Belgiens zu machen und in diesem Falle das Land den Gefahren einer neuen Revolution Preis zu geben. Der Redner ging nunmehr zur Betrachtung der allgemeinen Fn- teressen Europa’s in der Belgischen Angelegenheit über. Die Europäische Politik habe sih seit cinem halben Jahrhundert gänzlich geändert; früher scyen Wien und Paris die Mittelpunkte der Kraft gewesen, und die großen Kontinental - Kriege immer zwischen den Häusern Oesterreich und Frankreich geführt worden. Seitdem aber Preußen ein Königreich geworden und an Bedeu- tung zugenommen, und hauptsächlich, scitdem Rußland am po- litischen Horizont aufgestiegen, sey der eine jener beiden Mittel- punkte zwar in Paris geblieben, der andere aber nah St. Pe- tersburg verlegt worden. England, das außerhalb dieses Systems stehe, habe dié Bestimmung, darüber zu wachen, daß keiner die- ser beiden Kolosse den andern erdrücke; die Deutschen Staaten wären in sich zu getheilt und ihre Kraft dadurch neutralisirt, die heiden Halbinseln Spanien und Jtalien aber hätten in dem Sy- steme der Europäischen Politik gar kein Gewicht mchr. Diesem System zufolge sey es das Fnteresse Englands, Frankreich #o viel Stärke zu verleihen, daß es Rußland immer die Spihe bieten könne; England ‘handle aber umgekehrt; es hindre Frankreich, an Mächt zuzunchmen und seine natürlichen Gränzen wieder zu gewin- nen; und begünstige dagegen die Ansprüche des Prinzen von Oranien auf Belgien, durch welchen dieses Land unter Russischen Einfluß R oven würde. Den freundschaftlichen Gesinnungen Eng- lands gegen Frankreich sey nicht schr zu trauen; der lange Kampf, det beide Länder mit einander ‘geführt, habe in den Englischen Staatsmännern immer eine gewisse Abneigung gegen Frankreich unterhalten; dagegen stehe England mit den übrigen Mächten in utem Einverständniß. Dessenungeachtet äußere das Ministerium, 0 oft eines seinex Mitglieder die Rednerbühne MEE die Hoff- nung, daß der Friede werde erhalten werden und dieser sey ge- wiß dem Kriege schr vorzuziehen, wenn ‘die Regierung die nôthi- en Bürgschaften für die Aufrechthaltung desselben gewähre. Es rage sich aber, ob diese Bürgschaften vorhanden seyen. Um guf die Friedens-Versicherungen der Mächte rechnen zu können, müsse die Regîerung auf die Treue und: Zuverlässigkeit ‘threr diplomati- schen Agenten im Auslande zählen dürfen; ste habe abcr fast über-

all die Agenten der vorigen Regierung auf ihren Posten gelass

sen. Jn Konstantinopel habe mas den General Guilleminot gelassen, obschon es leicht möglich \cy, daß derselbe cine ganz an- deré Sprache gegen die Pforte werde führen müssen, als früher. Dem loyalen Charafter des Grafen Guilleminot licß der Redner volle Gerechtigkeit widerfahren und fügte hinzu, seine Meinung sey nicht, daß man alle bisherigen diplomatischen Agenten hätte abschen, sondern nur, daß man sie hâtte verseßen sollen. Fehler- haft sey es auch, daß man in Berlin, gegenwärtig dem wichtig- sten Punkte in Europa, nur einen Gesandtschafts-Secretair halte. Nach Rußland, Holland, der Schwciz und Baiern habe man bloße temporaire Gesandtschaften gefchickt, dercn Eiufluß an dem Orte ihrer resp. Restdenzien nur cin schr vorübergehender {cyn fönne. Es sey durchaus nothwendig, daß man bei den Haupt- mäâchten ordentliche und permanente Legationen unterhalte. Aus dem Zustande der Französischen Diplomatie im Auslande zog der Rednece den Schluß, daß man den auf diesem Wege erhaltenen Friedensversicherungen der Mächte feinen großen Glauben hbei- messen dürfe. Durch diese Betrachtungen des Hrn. Mauguin fand sich der Minister der auswärtigen Angelegenhei- ten veranlaßt, zum zweitenmale die Rednerbühne zu besicigen. ¿Bevor ih// hob er an, „die kritischen Bemerkungen des vorigett Redners über den Gang -der Regierung widerlege, sey es mir vergönnt, jede persônliche Frage zu beseitigen. Herr Mauguin behauptet, daß noch jeht unsere diplomatischen Agenten an den- selben Höfen residirten, bei denen fie vor der Revolution beglau- 2E waren, daß es aber besser gewesen wäre, sie zu wechseln. Hierauf erwiedere ich, daß wir in Madrid cinen Botschafter ha- ben, der cin Mitglied dicser Kammer is (der Graf v. Harcourt). In Wien residirt ein ehrenwerther Marschall und Pair. Bi allen wichtigen Gesandtschaften sichen Männer an der Spibe, die der Regierung und der Nation Vertrauen cinflößcn. Man sagt uns, in Berlin, einer so wichtigen Residcnz, hättcn -wir ci- nen bloßen Gesandtschafts-Sccretair. Dieser Mann aber, m. H.- ist bereits Gesandter in München gewesen; wir haben ihn in Berlin gelassen, weil er das Fnteresse Frankreichs in dieser Hauptstadt vollkommen kennt. Uebrigens darf man nicht glau- ben, daß cin Gesandtschafts - Sccretair nicht dazu geeignet sey, wichtige Unterhandlungen zu pflegen; chedem war man der Meinung, daß die M Secretaire den Gesandten als Führer dienten. (Gelächter) Welche Bürgschaften, so fragt man uns ferner, habt Jhr denn für die Erhaltung des Friedens? welche Sicherheit hat man Euch gegeben? M. H.r nie haben wir behauptet , daß wir des Friedens gewiß wären, wohl aber, daß wir daran glaubten, und dies behaupten wir auch noch. Was unsere Bürgschaften betrifft, so betrachten wir als jolche die feierlichsien Erklärungen der Mächte, und wir glauben an ihre Rechtlichkeit; das wohlverstandene nteresse dieser Mächte selb erheischt Übrigens, wie das unsrige, die Bewahrung des Friedens. England, meint man, habe unlängst Ursache gegeben, an seiner Aufrichtigkeit zu zweifeln. Jch erkläre dagegen von dic- ser Rednerbühne herab, daß noch nie ein Ministerium in der Be- handlung der dentlichen Angelegenheiten und in seinen Unter- handlungen mit den ausivärtîigen Mächten, namentlich aber mit

rankreich, so viel Loyalität gezei t hat, als das Englische. Wir nden eine hinlängliche Bürgschaft für uns in den bestimmtesten Zusicherungen von Seiten solcher Männer, die die Achtung von ganz Europa verdienen. (Sensation.) Noch einen andern Vorwurf macht man uns. Fhr habt, ruft man uns zu, die Polen nicht unterstübt- die doch Eure Theilnahme in so hohem Grade verdienten. M. H.- wir sind nicht der Meinung gewesen, daß Frankreichs Fnteresse uns gebiete, - ganz Europa den Krieg zu erflärcn, denn jener Schuß, den man zu Gunsten der Polen von uns verlangt , war cine Kriegs - Erklärung an alle übrige Mächte. Jch habe schon cinmal von dieser Rednerbühne herab tg aufmerksam gemacht, daß, um nah Polen zu gelangen, man Preußen und Deutsch- land berühren, mithin alle jene Völker besiegen müßte; und wenn wir auch ein so kühnes, und dem Jnteresse Frankreichs .nach- theiliges Unternehmen hätten wagen wollen, so würden wir im- mer noch zu \pät gekommen seyn, um jenes unglücklihe Volk vor seinem Untergange, wenn es hierzu verdammt is, zu bewah-

“ren. Man sagt uns, es sey beschlossen worden „. daf das König- reich Polen s diesem Kampfe zu Grunde gehen solle. Worauf

ftüßt man einé solche Behauptung? wir haben einige gegründete

offnung, daß das Gegentheil erfolgen werde. Sensation )

ev Minister kam hierauf noch UmeoR ic Belgische Ange Moe zurückEUnd vertheidigte die Londoner Konferenz acgen den ibr jemach- ten Vorwurf, daß sie das Princiv der Nicht - Einmischung verleße. Wenn, bemerkte er, zwet Völker sich einander bekriegten und ihre geographische Lage von der- Art sey, daß der Krieg allgemein zu werden drohe, so sey es Pflicht, daß diejenigen Mächte, die in den Kampf mit hineingezogen werden könüten, als Vermitt- lerinnen aufträten; einen solchen vermittelnden. Charakter trage

auch. die Londoner Konferenz an sich, und Frankreich habe stets

dafür gesorgt, daß dieser Charakter nicht entstellt werde; was die A n Ruf Mächten abgegebene Neutralitäts - Erklärung be- treffe, #0 kônne Niemand mit Recht behaupten, daß Frankreich dadurch cine Verbindlichkeit eingegangen {ey die ihm selbs Nach- theil bringe; durch die Neutralitäts - Erklärung würde zuglei „Belgiens Unabhängigkeit, so wie der Friede von ganz Europa ekerT, mithin 5G das vornehmste Fnteresse Frankreichs wahr- genommen. Man hat noch//, äußerte der Graf Sehastigni ani

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