1831 / 67 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

selben zu finden. Ein erhebendes Gefühl ist es, König von Baiern zu seyn, von Baiern, das in allen seinen Thei- len die angestammte alte Treue rühmlih bewährte, während Aufstände fexn und nah sich erhoben. Mit freudigem Herzen sage Jch es, daß die Einschränkungen im Staats- haushalte, welche Jh machte, nicht nur den Ausfall ver- schwinden ließen, der in der ersten Finanzperiode so beträcht- lich war, sondern auch gestatten, daß mit der nächsten Fi- nanzperiode die Tantiemen der Landrichter aufgehoben, des- gleihen der Weinaufschlag, wo derselbe in die Staats- Kasse fließend noch besteht, eben so der zehnprocentige Beischlag zu einigen indirekten Abgaben im Rheinkreise und ein Drittheil der besondern Schulden - Tilgungs - Steuer im Unter-Main-Kreise, ferner der Erbschafts-Stempel, so wie die 7te, 8te und 9te- Klasse der Fämilien-Steuer, mit dem nächsten 1. Oktober außer Erhebung geseßt und dennoch über eine halbe Million des Jahres auf Herstellung des Steuer- fatasters verwendet und mit Jngolstadts Befestigung fortge- fahren werden fann. Auch werde Jch einen Entwurf übergeben lassen, um die Wohlthat der Abschaffung des Lehen- Revers-Stempels auf den Hauptfall vom Jahre 1825 und die vor dem 1. Oftober des Jahres 1828 sich ergebenen Le- henfálle auszudehnen. Die Schulden-Tilgungs-Anstalc ent- spricht der Erwartung. Ueberzeugt bin Jh von Meinen Lieben und -Getreuen, den Ständen des Reichs, daß sie die mühevoll errungene Ordnung im Staatshaushalte aufrecht erhalten werden. —- Jch kenne nihts Süßeres, als von Meinem Volke geliebt zu seyn, aber es giebt auch eine falsche Volksgunst Volksgunst auf des Staatszwecks Kosten darf nicht erworben werden. Der Zoll-Verein mit der Krone

Würtemberg, der Handelsvertrag mit der Krone Preußen erwei- |

sen sich segensvoll ; den Zollverein auszudehnen,-bin Jch eifrig be- dacht. Nebst dem Rechenschaftsberichte Über die zweite Finanz- periode, in so weit die Rechnungen geschlossen sind, und dem Bud- get fúr die dritte, werde Jch durch Meine Minister Meinen Lieben ‘Und Getreuen, den Ständen des Reichs, zum Beikrath und zur Zustimmung eine, von Mir schon längst gewünschte, auf müúündlichem und öffentlichem Verfahren beruhende Gerichts- ordnung, ein Strafgesebbuch, ein Preßgeseß und ein Forst- Strafgeseß vorlegen lassen. Daß keine Selbstsucht , wel- cer Art sie auch seyn möchte, daß Baierns Bestèés auf die- sem Landtage vorherrshen wird, daran zweifle ih nicht. MWas in manchem Lande nur Wunsch ist, besißt Baiern be- xeits in seiner Verfassung und Gemeinde-Ordnung, besißt es, Dank unserm verewigten Könige, Meinem geliebten, verehrten Vater. Das kann ich sagen gewissenhafter als Jch hält Nie- mand die Verfassung Jch möchte nicht unumschränkter Herr- scher seyn. Nicht nur die s selbst zu beobachten, auch sie beobachten zu machen, habe Jch geschworen, werde unershütterlich darin seyn, und-unerschütterlich seyn wird der Baiern Treue.‘/

Nach Beendigung der Thron-Rede erscholl dem König aus dem Munde der glänzenden Versammlung ein dreimali- ges Lebehoch. “Der Justiz - Minister las den Verfassungseid ab, welchen die neu eintretenden Mitglieder der Kammer der Reichsräthe und sämmtliche Mitglieder der Kammer der Ab- geordneten, nah dem vom Minister des Júnnerun vorgenom- menen Namens - Aufruf, förmlih beschworen. Während die- ser Handlung erhoben sich Se. Majestät der König und die

anze Versammlung von ihren Sißen. Hierauf erklärte der ister des Jnnern im Namen Sr. Majestät des Königs die Stände - Versammlung von 1831 für eröffnet - und lud beide Kammern ein, nunmehr die ihnen übertragenen Ge- schäfte zu beginnen. Mit demselben Ceremoniell, wie beim Eintritt, verlies Se. Majestät der König, von Deputationen beider Kammern begleitet, den Sibungssaal, um in die Re- fidenz zurückzukehren. ?

Dresden, 1. März. Folgendes ist die Rede, mit wel- eer der Entwurf der Verfassungs-Urkunde für das Königreich Sachsen, von Seiten des vorsißenden Konferenz - Ministers von Nostiz und Jänkendorf , bei dem feierlichen Uebergabe - „Akte von Sr. Majestät und dem Prinzen Mitregenten, be-

gleitet wurde: |

¡Eine ländische Deputation konnte wohl nie durch cinen wich- _tigeren Anlaß vor den Thron berufen werden, als derjenige es ist;

in dessen Folge Sie jebt hier erscheinen; es if ein großer, feier- licher, in der Geschichte des Vaterlandes denkwürdiger Anlaß. Er bietet sich dar, indem Se. Kdnigl. Majestät und Königl. Ho- heit huldreich beschlossen haben, unter Beirath und Zustimmung

der zur Fortseßung der vorhin vertagten Landes - Versammlung

einberufenen getreuen Stände, und in Folge der von ihnen wie- V ausgesprochenen Wünsche, die Verfassung biesige Lande, die ständische Repräsentation zu ordnen und dabei auf die anderen Staaten des Deutschen Bundes bereits getroffenen und

durch die Cusaang bewährt gefundene Bestimmungen RÜck- sicht zu nehmen. ur tin bundesgeseblicher Weise kann diese bisherige, in anerkannter Wirksamkeit bestehende ständische Ver- fassung hiesiger Lande abgeändert und cine neue an deren Stelle geseßt werden. Jn Anwendung dieses Grundsaßes auf die vorhin ausgesprochenen ständischen Wünsche ward die Ausarbeitung cines vollständiaen Entwurfes einer Verfassungs - Urkunde erforderlich. Allerhöchster Anordnung zufolge händige ih jeßt Ew. Excellenz das diese Gegenstände betreffende Dekret aus, nebs dem Ent- wurfe der Verfassuugs - Urkande; zu dieser gehören als nothwen- dige Beilage: das Geseß Über die neuen ständischen Wahlen neb| Unteranfugen und Haupt - Uebersichten Über den Ertrag der Staats-Einkünfte; das Hausgeschz für die Königl. Familie wird später nachfolgen. Die lange, gerechte und väterliche Regierung des unvergeßlichen Königs, Friedrich August, hatte sein treues Volk gewöhnt, seine Wünsche auf das zu beschränken, was dke Gegenwart erheischte. Eine constitutionnelle Verfassung ward spä- terhin der Gegenstand dieser Wünsche. Auch dieser is jevt der Erreichung nahe gebracht: um durch eine solche Verfassung dic allgemeine Wohlfahrt zu fördern und zu sichern, waren vornehm- lich die bisher schon befolgten Regierungsgrundsäße in klaren Worten auszusprechen und die in anderen constitutionnellen Staa- ten angenommenen und erprobten Einrichtungen, gleich fern von Nachahmungssucht wie von Vorneiging zu- ungewissen Versu- chen, dem Ganzen anzueignen. So bewahrt diese neuentworfene Verfassung das bereits in langer Zeit gewonnene, ausgeübte und mit dem Charakter des Volks verwandte Gute, sie stellt feste Formen auf für eine rege ständische Geschäfts - Ausrichtung; ste begründet gegenseitige t Li und Pflichten; ste umfaßt den ge- sammten Staatshaushalt, sichert die Persönlichkeit und das Eîgen- thum, gicht der Geseßgebung etne verfassungsmäßige Richtung und enthält zugleich für das Bestehen und die Wirksamkeit der Verfassung selbsi die oollständigste Gewährleistung. Jn den Jh- nen jcht mitgetheilten Aktenstücken den Ergebnissen vielseitt- ger und sorgfältiger Arbeiten liegt für die versammelten Ztände ein reichhaltiger und wichtiger Stoff zur Beratbung vor. Mit voller Offenheit, die jeden Rückhalt vershmäht und in dem Bewußtseyn ihrer cigenen Würde, in der Lauterkeit der Absich- ten, in dem wohlerworbenen Zutrauen, roie in der Gerechtigkeit der Gesinnung, ihre licbste und sicherste Stüße findet, kommt dic Staats-Regierung durch diese wichtigen “Mittheilungen und Er- öffnungen den getreuen Ständen entgegen. Mögen die Bera- thungen darüber unter göttlichem Beistande in ruhiger Prüfung begonnen, einträchtig fortgeseßt und bald —- auch in der Art beendet werden, daß in der Ehrfurcht gegen den Thron, tn einem wohlgeordneten inneren Staatsleben, in der Ausbreitung guter Grundsäße und der inneren sittlichen Vervolllommnung der Staatsangehörigen, für das geliebte Vaterland ein bleibender

Segen entstehe und noch über die späteste Zukunft verbreitet :

werde!“

Hannover, 4. März. Se. Majestät der König haben nunmehr die (lebthin angedeutete) Eintheilung der Kavallerie und Jnfanterie in Brigaden und Divisionen zu verfügen ge- ruht; es wird hiernach die Armee in 1 Kavallerie - Division von 5 Brigaden und 2 Jufaùuterie- Divisionen, deren jede 3 Brigaden von 2 Regimentern umfaßt, eingetheilt. Das Staats - Quartier der Kavallerie- und der ersten Junfanterie- Division ist in hiesiger Residenz, das der 2ten Jufanterie- Division in Nienburg. Zu Commandeuren der Divisionen und Brigaden sind von Sr. Majestät nachstehende Offiziere ernannt worden: der General-Lieutenant von Dörnberg zum Commandeur der Kavallerie- Division; der General-Major von der Decfen zum Commandeur der 1. Kavallerie-Brigade ; der General-Major Graf von Kielmansegge zum Commans- deur der 2. Kavallerie-Brigade; der Oberst W. von dem Bussche zum Commandeur der 3. Kavallerie - Brigade; der General-Major von- Wissel zum Commandeur der 4. Kaval- lerie-Brigade; der General der Jnfanterie, Graf von Alten, unter Beibehaltung des Postens als Inspecteur der Jnfan- terie, zum Commandeur der 1. Jufanterie - Division; der General-Lieutenant von Hinüber zum Commandeur der 2. Infanterie - Division; der General - Lieutenant L. von dem Bussche zum Commandeur der 1. Junfanterie- Brigade; der General-Major von Linsingen zum Commandeur der 2. Ju- fanterie-Brigade; der General-Major Halkett zum Comman- deur der 3. Jufanterie - Brigade; der General - Major von Berger zum Commandeur der 4. Junfanterie - Brigade; der General - Major von Benoit zum Commandeur der 5. Jn- fanterie - Brigade und der General - Major von Bock zum Commandeur der 6. Jnfanterie-Brigade. Als disponibel sind im Stabe der Armee mit einer Jnaktivitäts:Gage ange- stellt: der General-Lieutenant Graf von Kielmansegge; der General-Major von Bothmer; der Oberst Krauchenberg und der Oberst Aly. Der Oberst Krauchenberg ist zugleich zum Inspecteur der Kavallerie ernannt worden.

Der Zeitpunkt, wo die neue Eintheilung der Armee und die damit in Verbindung stehenden Verseßungen in Kraft treten werden, soll nächstens bestimmt werden. \

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Se. Majestät haben ferner geruht, die General-Majore A. v. Estorf und- E. v. Vincke, mit dem Charakter von (Be- neral-Lieutenants, und unter Beilegung einer verbesserten Pen- Kon, aus dem aftiven Dienste zu entlassen. |

Hamburg, 4. März. Der Hr. Chevalier A. de Me- nezes Vasconcellos de Drummond. hat—-das Schreiben über- geben, wodurch er in der Eigenschaft eines Geschäftsträgers Sr. Majestät des Kaisers von Brasilien in Hamburg beglau- bigt und zugleich mit der Verwaltung des General - Konsu- fats hierselbst beauftragt wird.

S ch weiz.

Bern, 26. Febr. Jn einem von der neuen Schweizer Zeitung mitgetheilten Schreiben aus Wallis heißt es: „Die verhängnißvollen Erscheinungen, welche in den leßten Zeiten einem großen Theile von Europa eine neue Gestaltung entweder bereits gegeben haben oder noch beizubringen dro- hen, haben in unseren engen Thale die gespannteste Aufmerk- samkeit, oft auch Theilnahme erregt. Jedoch sind die Ver- Tuche, welche leßthin Abordnungen von Regierungs - Kommis- sarien in verschiedenen Richtungen des Kantons veranlaßt haben, nicht einem regen Geiste nah Verbesserungen, sondern einer trúberen Quelle entsprungen. Von falschen Begriffen úber Volks-Souverainetät irre geleitet und: von blôdem Ehr- geize gestachelt, wollten einige Unruhestister vor wenigen Wo- chen in Monthey es versuchen, durch ungesebliche Mittel die bestehenden Behörden zu stürzen und neue Wahlen zu er- troßben. Es gelang aber dem väterlihen Worte zweier aus- gezeichnet würdigen Männer, welche der Staatsrath aus sei- ner Mitte -weislich in die beunruhigte Gegend abgeordnet hatte, die Verirrten auf die Bahn der Geseblichfeit zurü- zuführen und Ordnung und Ruhe herzustellen. Einen ern- teren Charafter scheinen dagegen einige Regungen an si zu tragen, die in der Gegend von Martigny und in dem Thale ŒEntremont an den Tag traten. Petitionen, mit ziemlich zahl- reichen Unterschriften versehen und hauptsächlih die Abschaf- fung unseres organischen Gesebes bezweckend, wurden der Regierung des Kantons eirigereicht, welche demselben nicht jede Berücksichtigung versagen zu wollen scheint. Vermuth: lich von dem grellen Gegensaß etwas betroffen, in welchem dieses Grundgeseß von lebhaft aristokratischem Anstrich neben einer ganz demofratishen Staats-Verfassung erscheint, dürfte die Regierung sich bewogen finden, einigermaßen die Jnitia- tive zu ergreifen und dem nächsten Landrathe einige Modi- ficationen vorzuschlagen, welche geeignet wären , obigè zwei Grundlagen ünseres Staats-Gebäudes in besseren Einklang zu bringen. Es wäre dies nichts weniger als eine leichte Auf- gabe. Aus zwei heterogenen Bestandtheilen zusammengeseßt, wird das Volk s h {wer in einem Punkte vereinigen, über den seine Absichten gänzlih von einander abweichen. Der westliche Theil des Kantons, für dessen Bewohner die {wül- stigen Titel cines Groß-Profkurators, eines Präsidenten, eines Rathsherrn 2c. , die übrigens weiter nichts als einen Dorf- \hulzen oder Dorfrichter bezeichnen , einen seltenen Reiz be- siken, rüstet sich, gegen das organische Gese zu Feld zu zie- hen und hat seinen Untergang geschworen. Der östliche Theil von Wallis pflegt dagegen die öffentlichen Stellen größten- theils als wirkliche Lasten zu betrachten, und es is eine sel- tene Erscheinung, werin um eine solche geeifert wird. Wenig fümmert sich der gemeine Mann um die Art und Weise, wie zu den Wahlen geschritten wird, und ob diese nah den geseb- lichen Vorschriften vor sih gegangen; handelte es sich aber da- rum, der jeßt bestehenden Ordnung zu nahe zu treten, so wärde er sich nicht daß ihm etwa an dieser oder jener Form das Keringste läge, sondern bloß darum mit aller Kraft dagegen firäuben, weil es eine Neuerung wäre.“ h

Portugal.

Jn dem (in Nr. 64 dieser F os erwähnten) Dekrete, welches in Folge der aufrührerischen Bewegungen in Lissabon voi Dom Miguel erlassen worden, heißt es unter Anderm: o¿Da ich die absolute Nothwendigkeit einsehe, schleunige und kräftige Maaßregeln zu nehmen, um die Gerechtigkeit in den Stand zu seben, großen und abscheulichen Hochverrath wirk- sam und thätig zu bestrafen, damit die Sicherheit des Stag- tes und meiner enigen Rechte aufrecht Eren werde, finde ich für gut, ju efehlen, daß eie Kommission in Lissa- bon und eine zweite in Porto aus 4 Richtern und 3 Mili- tairs höherer Grade gebildet werde. Diese Kommissionen ha- ben diejenigen Verbrecher zu verhdren und zu verurthei- len, die sich der Aufregung zu Empörung, zu stür-

mischen, der Sicherheit des Staates gefährlichen Ver- sammlungen , oder anderer ähnlicher hochverrätherischen Handlungen schuldig gemacht haben, und die man in Lissa- bon oder Porto und 5 Meilen im Umkreise auf der That ertappt, wobei keine Rücksicht auf Stand, Rang und Pri- vilegien genommen werden darf. Wenn die Kommissionen versammelt sind, wobei ein Mitglied derselben als Secretair fungirt, soll über jede ihnen amtlich gemachte Mittheilung sofort verhandelt und hierbei dieselbe als corpus delicti be- trachtet werden ; ein summarisches und bloß mündliches Ver- fahren soll alsdann beginnen, um das bloße Faktum zu be- weisen, ohne Beobachtung geseblicher Formalitäten, deren sol- her verabscheuungswürdigen Verbrechen -schuldige Personen unwerth sind. Nachdem hierauf die angeklagten Verbrecher vor besagter Kommission mit ihrer Vertheidigung ohne Un- terbrehung angehört worden, sollen sie nah den Geseken ge- richtet werden. Die über sie ausgesprochenen Urtheile fol man binnen 24 Stunden vollziehen und den Verbrechern, wenn sie es verlangen, geistlichen Beistand zugestehen. Die- ses Dekret ist zu vollziehen , ohne dabei widersprehende Ge- seße, Beschlússe und Verordnungen zu berücksichtigen , die zwar außerdem in voller Kraft bleiben, für diesesmal aßer von mir suspendirt werden. ‘/

Brasilien.

___ Einem Kaiserlichen Dekrete zufolge soll die Brasiliani- sche Flotte vom 1. Juli 1831 bis zu Ende Juni 1832 aus den Schiffen bestehen, deren Ausrüstung die Regierung für gut finden wird; diese Schiffe sollen mit 2000 Mann jedes Ranges und jeder Waffengattung beseßt werden; im Laufe dieses Zeitraums sollen feine Beförderungen statt finden ; alle fremde Offiziere sollen entlassen werden, mit Ausnahme de- rer, die fúr Brasiliens Unabhängigkeit kämpften und vet- stümmelt oder verwundet wurden. Ein zweites Dekret ver- ordnet, daß alle in der Haupt-Bank und der zu ihr gehöri- en Bank von St. Paul liegende baare Kapitalien , - mit ugnahme des Eigenthums von Privatleuten, unverzüglich dem zur Einlösung der unter den früheren Stémpel cirkuli- renden Banknoten bestimmten Tilgungs - Fonds zugeschlagen werden follen. j

Buenos-Ayres

Die in England eingelaufenen Nachrichten aus Buenos- Ayres gehen bis zum 21. November. Die in dieser Stadt erwartete Krisis war noch nicht eingetreten; die Partei der sogenannten Unitarier hacte indessen mehr Vertrauen zu si{ch selbs gewonnen und rechnete bestimmt darauf, die Partei der Föderalen aus der Verwaltung zu verdrängen. Jn En- trerios hatte bereits ein Aufstand gegen die Föderal-Regierung dieser Provinz stattgefunden. General Paz, Gouverneur von Cordova, dem von den Militair -Gouverneuren der 9 Provinzen des Înnern, die auch zu den Fôöderalen gehörèn, der Oberbefehl über alle Truppen übertragen worden, ver- hielt sich ruhig und schien den Lauf der Ereignisse abwarten zu wollen. Jn Buenos - Ayres rüstete man ein GVeschwader nah Uraguay und Pesara aus, um dort etwagnigen Jusur- rections - Versuchen Widerstand zu leisten.

Inland.

Berlin, 7. März. Fär Schul-Zwecke siüd im Regie- rungs-Bezirk Liegniß im verwichenen Jahre an Stiftungen und Vermächtnissen 6793 Rthlr. aufgekommen, von denen 3128 Réhlr. den evangelischen und 3665 Rthlr. den katholi schen Schulen gewidmet waren. Jn demselben Zeitraum sind in dem genannnten Regierungs - Bezirk 7 neue Schul- häuser erbaut worden. :

Zu Goldberg hat sich ein Verein zur Erzleßuna sittlich verwahrloster Kinder gebildet / der es sch zur Auf- abe gemacht, dergleichen Verwahrloste in christlich frommen amilie gegen monatliche Degahiung von Kostgeld unterzu-

bringen. Bis jeßt sind auf diese Weise 8 Individuen unter- gebracht worden , da die beshräuften lediglich auf reiwilli- gen Beiträgen beruhenden Mittel des Vereins“ ein ehreres

nicht gestatteten.

Aus Danzig schreibt man: Seit zwei Jahren be- steht hier ein allgemeiner Gewerbe- Verein , dessen Zweck es ist, unter dem Schuße der Staatsbehörden, als Corporation,

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