1831 / 69 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 10 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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mehreren Polnischen Offizieren zu Gefangenen. Der Gene- rai-Q uartiermeister der Armee, General-Adjutant Neidhardt, ist mir bei Vollziehung aller dieser Anordnungen vou großem Nußen gewesen. Gegen 4 Uhr Nachmittags stand der Ge-

neral-Adjutant Graf Toll in Verbindung mit der Avant-Garde

des Generals Baron Nosen, die der General-Lieutenant Wlodek kommandirte; ihr folgten bald darauf die 24ste und 25e Division, woelche die äußerste Nechte der Operations-Linie gebildet hatten. Da ich noch keinen Bericht von den Corps-Chefs erhalten habe, so fann ich Ewr. Majestät nicht alle Details dieser blutigen Schlacht vorlegen , die acht Werste von Praga be- gann und vier Werste von dort unter den Augen der Ein-

wohner von Warschau endigte. Alles, was man vou den.

Gefangenen erfahren fonnte, ist, daß die ganze, aus 60,000 Mann Infanterie und Kavallerie mit 80 Kanonen bestehende Armee der Rebellen in dieser Schlacht in Feuer war. Bon unserèr Seite war im Beginn der Schlacht, wie ic - bereits oben die Ehre hatte zu melden, nur cine sehr fleine Anzahl von Truppen im Gefecht; selbst später nach der Ankunft der Verstärkungen und bis zum Ende des Kampfes hat weniger als die Hälfte der Armee daran Theil genommea, da weder die von Sr. Kaiserl. Hoheit dem Cefarewitsch befehligten Garde - Truppen, noch die dritte Kürasster - Division, noch das Grenadier - Corps sich in dieser Schlacht be- fanden. Unfer Verlust kann auf 2000 Mann an Getödd- teten und Verroundeten geschäßt werden. Unter den leb- teren befinden fich zu unserm großen Bedauern der tapfere Befehlshaber der Artillerle, General: Adjutant Suchosanet, der General-Major Vlassof}, Befehlshaber der am Feldzuge Theil nehmenden Kosaken, und der General-Major Afro}si- moff;- auch sind der Oberst Bodisfko und einige andere Offi- ziere verwundet worden, Der Verlust des Feindes muß, nah der Anzahl der von ihm auf dem Schlachtfelde zurück- gelassenen Todten zu schiießen- sehr bedeutend seyn. Die Anzahl der Gefangenen beläuft sih bis auf diejen Augen- blick auf 500, unter denen sich der Oberst-Lieutenant Kiwernski von dem vormaligen Gardé- Grenadier - Regiment únd eine große Anzahl höherer und niederer Offiziere befinden.“ Die ehemaligen Regimenter der Garde-Grenadiere, der reitenden Garde - Jäger und das vierte Regiment der reitenden Jäger haben in dieser Schlacht mehr als alle úbrigen gelitten. Das Heer der Jnsurgenten wurde vom Fürsten Radziwill be- fehligt, aber nach der Ausjage der Gefangenen wurden die Bewegungen durch den General Chlopicfi geleitet. Sobald mir die Berichte und anderen Angaben zugegangen seyn werden, wèrde ich mich beeilen, Ewr. Kaiserl. Majestät einen umständlichen Bericht von dieser Schlacht, so wie von den ihr vorangegangenen Bewegungen der Armee, abzustatten. Am Schlusse seines Berichts gicbt der Ober - Befehlshaber Sr. Majestät dem Kaiser Zeugniß von der glänzenden Tapferkeit und den geschickten Manövers der Generale Graf Toll, Baxon Rosen und Graf Pahlen 1k., fo wie des General- Adjutanten Neidhardt, und ertheilt den Operationen der Ge- neral - Majore, General - Adjutant Fürs Gortschakoff und Baron Sacken, großes Lob.‘/

Franfkfreidq.

Pairs: Kammer. Jn der Sißkung vom 1. März ernannte zuvörderst der Präsident eine Kommission zur Prú- fung des Geseß-Entwurfes, wodurch vorläufig den dringend-

sten Bedürfnissen der Gläubiger und Pensionairs der ehema-

ligen Civil-Liste genügt werden soll. Der Herzog von Praslin berichtete demnächst über den Munícipal - Geseß- Entwurf, wobei er. sein Bedauern zu erkennen gab, daß der- selbe so unvollständig sey, und daß man nicht zugleih auc das Geseh wegen Organisation der General-Conseils der De- partements und det Bezirks-Conseils hinzugefügt habe. Gleich- wohl stimmte er nach einer kurzen E der Haupt- Bestimmungen dés *Geseß - Entwurfs für die

selben. Nachdèm noch ‘der Graf v. Haubersaert über 7 Gescß-Entwürfe von örtlichem Juteresse berichtet hatte, er- öffnete der Graf von Móöntalembert die Berathung Über den Geseß - Entwurf wegen Errichtung einer Fremden- Legion. Der Redner hielt- zwar die Bildung einer solchen Legion zu Dienstleistungen außerhalb Landes für unbedénk- lich, doch glaubte er, daß es gefährlich sey, der Regierung die

Befugnisse einzuräumen, sich derselben auch im Junern zu

bedienen. Wir leben, äußerte er , in einer Zeit, wo -es gro- „ßer Vorsicht bedarf, und wo leider die Verwaltungs? Behör- den gewaltig oft wechfeln, Würde die Einwohnerschaft von Paris, wúrde unsere brave National-Garde sich nicht belei- digt fühlen, wena wir in unsere Mauern ein Corps frem-

der Truppen einrácken lassen wollten? England hat bei po--

litischen Krisen auch seine Fremden-Legionen gehabt, zugleich

nnahme des:

aber vom Parlaniente eine Bill ausgewirkt, wonach dergleichetr Legionen mindestens vierzig Lieues von der Hauptstadt ent- ernt bleiben müssen. Auf eine. ähnlihe Bestimmung trage auch ih je6t an.‘“/ Der Herzog von Broglie war der Meinung, daß die Anwendung fremder Truppen im Jn- nern des Landes, namentlich unter den gegenwärtigen Um- ständen, bedenkliche Folgen nah sich ziehen könnte; Unord- nungen würden dadurch eher hervorgerufen, als unterdrückt iverden; Frankreich. würde, nachdem es das System der Nicht- Auslieferung angenommen, ein Zufluchtsort nicht nur für po- litish Verbannte, sondern für Uebelthäter aller Art werden z aus solchen Leuten ein besonderes Corps bilden, heiße eher den Unfug herbeiführen, als ihm vorbeugen; habe man -aber einmal diese- Absicht, so solle man die Legion sofort außer Landes schickéen und sie nie im Lande selbst gebrauchen. Der Graf Dejean glaubte, daß jet, wo die National - Garde auf allen Punften des Reichs organisirt sey, die Gegenwart eines Regimentes von Ausländern nirgends von Gefahr seyn würde; auch, meinte er, wärde es eine große Härte seyn, wenn man die in Frankreich befindlihen Ausgewanderten nur unter der Bedingung anwerben wollte, daß sie in den Kolonieen dienten. Der Kriegs-Minister erwiederte, daß es nicht

in den Absichten der Neglerung liege, das gedachte Corps Dienste im Junern des Landes thun zu lassen; eben so wenig

wolle man es nach den Kolonieen schien; nur in Algier und auf Morea solle dasselbe benußt werden; wenn das Corps in Frankreich organisirt würde, so werde man immer Sorge da- súr tragen, es möôglichst weit entfernt von dem Mittelpunkte des Reichs, mithin auch von Paris zu halten, und es haupt- sächlich auf die Gränzlinien vertheilen, damit es die fremden

Deserteurs sofort aufnehmen könne. „„Die Zahl dieser Leb-

teren‘, fügte der Minister hinzu, „„ist schon in diesem Au- genblike so beträchtlich, daß die Regierung einigermaßen in Ver-

legenheit geräth ; dem Ministerium des Junern erwächst dadürch eine monatliche Ausgabe von 140,000 Fr.; ‘die Ausgabe des * Kriegs-Ministeriums ist nicht so stark, nimmt aber mit jedem Tage - zu, Unter“ diesen Umständen hat die Regierung geglaubt, daß ste nichts Besseres thun kônné, als wenn sie diese Flücht- lingé einer militairischen Disciplin unterwetfe. Man meint, - wir würden durch eine solche Maaßregel gleihsam zum De-

sertiren herausfordern. Ob dies. der Fall sey odér nicht, ist

“indeß eine ganz müßige Frage. Wenn schon jeßt Banden

von 6, 8, 10, ja 20 Deserteurs zu: uns herúberkommen , so bleibt uns nichts Úbrig, als- sie aufzunehmen und zu ernäh- ren.’ Der General Graf von Ambrugeac erklärte sich im Allgemeinen gegen die beabsichtigte Errichtung einer Frem- den-Legion. „So lange noch‘, äußerte er, „die Anwerbun- gen für Geld als das einzige Mittel galten, die Armeen zu refrutiren, mußte man wohl zu Ausländern seine Zu- fluht nehmen. So zählte z. B. Frankfreih in den beidete leßten Régieritts6 ari Ludwigs X1V. 46 Regimenter, die theils aus Jrländern und Schotten, theils aus Belgiern, Schweizern, Jtáliänern, Deutschèn, ja sogar aus Dänen be- standen. Jeßt sind wir, Gott sey Dank, zu jenem wahren und für die Erhaltung des gesellschaftlichen Zustandes s#o er- sprießlihen Principe zurückgekomméên, wonach jeder Bürger geseblih verpflichtet ist, seinem Lande persönlich militairische Dienste zu thun. Aber man sehe auch, welche ungeheure Vortheile aus diesem Grundsaße hervorgegangen sind. Jene strenge Disciplin, die früher dén Kriegsmann erniedrigte , ist gemildert worden, und- die Strafgeseße, namentlich die- jenigen für Desertion, haben elne völlige Aenderung erlitten. Unsere gehige Mannszucht - ist von der Art, wie sie sihch für rger ziemt, die nur momentan ihrem Heerde: entrissen werden, um eine Pflicht zu erfüllen, und die einst mafellos und mit der Genugthuung, sich als gute

und loyale Militairs betragen zu haben, in ihre Heimath zu-

rücfkehren wollen. Läßt sich dies aber wohl von jenen fremden Deserteurs sagen, die gleichzeitig das Band, das e an ihr- Länd, und dasjenige, das sie an ihre Familie

fnäpft, zerreißen? Wie läßt sich annehmen, daß unsere vä-

térlih milde ‘Disciplin Leute wird im Zaume halten können, die der Gesellschaft gar kèine Bürgschaft mehr darbieten! Der Militairdienst wird heutiges Tages von allen Europäi- schen Mächten in Ehren gehalten ; die Armeen bestehen, um mich des so schônen Deutschen Ausdrucks zu bedienen , nur noch aus Landesfkindern. Was können unter solchen Um- ständen“ wohl jene Deserteure seyn, die uns von allen Seiten zustrômen ? es ist Gesindel, das ; nicht immer um blos einer leichten Strafe zu entgehen, sondern oftmals um sich dem Arm der Gerechtigkeit für irgend ein von ihnen verúbtes- Verbrechen zu

„entziehen , bei uns einen Zufluchtsort sucht. Jch sehe nicht

ein, warum Frankreich, so reich an einer militairishen Bevdöl- ferung, mit jo vielen Angriffs- und Vertheidigungs-Mitteln,

sein Geld zur Besoldung von Leuten im Jnnern des Landis

vershwenden soll, die in Kriegs -, wie in Friedenszeiten in:

¿chem Maße gefährlih sind. Jch deufe daher, wie der me Broglie, daß die Bildung eines Corps von Deser- teuren în unserer Zeit eine unmoralische Maaßregel ist. Es thut mir leid, daß die Auslieferung der Deserteure nicht mehr stattfindet. Sträfgeseße sollen nicht bloß "dazu dienen, den Schuldigèn zu treffen, sie sollen auch vor dem Verbrechen

warnen, bevor dasselbe verúbt worden. Dadurch ‘aber , daß

man die Desertion begünstigt, thut man gerade das Ge- gentheil von dem, was man von dem Strafgesebe er- wartet, indem man gleichsam sagt: Thut nur immer Bôses ; die Gerechtigkeit fann Euch doch nicht erreichen! Ich stimme fúr das Amendement des Herzogs von Broglie.‘/ Als es nach einigen Bemerkungen des Berichterstatters, Mar- shal!s Macdonald, zur Abstimmung kam, wurde der 2te §. des 1sten Artikels, wonach die Fremden - Legion fraft einer Königlichen Verordnung auch im Junern des Landes sollte benußt werden dürfen, verworfen und: der 1ste §. in folgen- der Abfassung angenommen: i f N L. “i faun im Junera des Reichs eine Frem- den - Legion errichtet werden , die jedoch nur außerhalb des Kontinental- Gebiets gebraucht werden darf“ Der zweite und dritte Artifel des Geseß - Entwurfs gingen, le6terer bloß mit der Berichtigung eines Redactions- Fehlers, in der von der Deputirten-Kammer vorgeschlagenen Adfas- sung dur. Der Graf vou Montalembert sand dabei eine Veranlassung, die Hofsnung auszusprechen, daß Frankreich die Regentschaft Algier nicht aufgeben werde; er habe, bemerkte er, dieserhalb einige Besorgnisse gehegt, nachdem ex erfahren, daß der König sich geweigert habe, den von dem General Clausel unterm 13. Oft. mit dem Bey von Tunis abgeschlossenen Vertrag zu ra- tifiziren, und zwar aus dem' Grunde, weil dadurch die Frage wegen der definitiven Besiznahme der Regentschaft von Sei- ten Frankreichs vorroeg entschieden werde. 7, Ich halte,“ fügte der Reduer hinzu, „den Besis von Algier unter den gegenwärtigen Umständen, für. so wichtig für Frankreich, daß derjenige Minister, der die Räumung des Gebiets verordnete, in meinen Augen verdienen würde, vor die Schranke dieser Kammer geladen und des Hochverraths angeklagt zu wer- den. -Wir mögen durch die desiaitive Besißnahme wohl in einige Verwickelungen mit dem Britischen Kabinette gerathen, indessen darf dies uns nicht hindern, unsere Rechte auf das von uns eroberte Land zu behaupten. So lange die Englän- der im Besiß von Malta sind, mússen wir auch Algier be- halten. Jch wünsche daher, daß Frankreich sich in diesem Falle die Politif Englands zur Richtschnur nehmen möôge, die sih- fast immer in das befannte Sprüchwort zusammenfassen láßt: „,,„Was gut zu nehmen ifi, ist auch gut zu behal- ten. ‘/‘/ Zum Beweise dienen uns Malta, die Jonischen Inseln, das Vorgebirge der guten Hoffnung und jo viele andere Punkte.‘/ Der Kriegs-Minister erwiederte, man könne darauf rechnen, daß die Regierung Alles thun werde, was sie der Ehre und der Würde Frankreichs s{uldig sey. Der betreffende Gese6-Entwurf wurde jodann mit 86 gegen 6 Stimmen angenommen.

“Deputirten-Kammer. Sißung vom 1. März. Hr. Karl Dupin stattete zunächst den Kommissions-Bericht über den Geseß-Entwurf wegen Organisation der National- Garde ab und machte den Vorschlag, von den 91 Aende- rungen, welche die Pairs-Kammer darin vorgenommen hat, 83 anzunehmen, 3 zu modifiziren und 5 zu verwerfen. Unter diesen leßtern befindet sich ein von der Pairs-Kammer aus- gegangener Artikel, wonach diejenigen National -Gardisten, die im Dienste verwundet würden, auf dieselben Unterstüz- zungen, Pensionen und Belohnungen, die geseßlich den afti- ven Militairs zustehen, Anspruch haben sollten. Der Bericht- erstatter bemerfce, daß eine solche Bestimmung die Privile-

ien der Wahl-Kammer verlebe, indem dadurch eine Staats-

usgabe eingeführt werden würde, wozu die erbliche Kammer die S nitiative ergriffen hätte. Nach Hrn. Dupin berich- tete Hr. Odier úber den Geseß- Entwurf, wodurch der Fi- nanz- Minister zur Ausgabe von 200 Mill. Fr. in Schabz- kammerscheinen und, Behufs der Wiedereinlösung derselben, zum Verkaufe von 300,000 Hektaren an Waldungen ermächtigt werden soll;' er stimmte für die Annahme des Entwurfes mit einigen Modificationen, wodurch den Darleihern die größt- möglichste Sicherheit gewährt werden soll. Unter diese ge- hôrt namentlich die Bestimmung, daß, falls der Verkauf von 300/000 Heftaren Waldungen zur Einldsung der 200 Mill. in Schaß ammerscheinen nicht hinreichen möchte, der F: nanz- Minister befugt ‘seyn soll, den Rest dur eine Anleihe in Renten auf das große Buch zu decken. Sowohl dieses

Geseb, „als das obige úber die National-Garde, sollen glei

nah dem Wahlgesebe zur Berathung fommen, Die Dis- kussion úber das Wahlgeseß, und namentli über den Ilten Titel, der von dem politishen Domicil handelt, wurde hiernächst wieder aufgenommen. Nachstehendes ist der we-

sentliche Juhalt desselben: „Das politische Domicil jedes Franzosen ist in dem Wahl-Bezirke, wo er scinen wirklichen

Wohnsis hat. Doch kann er dasselbe nach jedem andern Wahl-Bezirke, worin er eine direkte Steuer zahlt, verlegen,

insofern er 6 Monate zuvor seine -desfalsige Erklärung

in der Kanzlei des Civil - Tribunals abgiebt, wo sie einregîi- strirt wird. Wer sih durch die Berufung zu einem öffentli-

hen Amte genöthigt sicht, sein politishes Domicil zu ändern,

muß gleihwohl die obige Erklärung abgeben. Wer zu einem unabseßbaren Amte berufen wird, fann sein Wahlrecht im dem Bezirke ausúben, wo er diescs Amt verrichtet. MNie- mand darf gleichzeitig Wähler in zwei Wahlbezirken seyn. Nach der Annahme dieser Bestimmungen beschäftigte man sich mit dem Ulten Titel, der von den Wahllisten handele. Die 23 Artifel, woraus derselbe besteht, gaben durchaus zw keiner erheblichen Debatte Anlaß und gingen fast alle in dex voëgeschlagenen Abfassang durch. Jhrem Hauplinhalte nach sollen die Wähler - Listen, mit Ausnahme der Ausstreichungew und Einschreibungen , die bei der jährlichen Revision stattfin-

den, permanent seyn. Die Revision erfolgt alljährlih durch die Maires in der Zeit vom 1. bis zum 10. Juni. Die revie

dirte Wahlliste wird dem Unter -Präfefkten mitgetheilt, der

sie noch vor dem lsten Juli, mit seinen Bemerfungén begleitet, dem Präfeften- einreicht. Vom 1sten Juli an

schreitet dieser zu der General - Revision der Listen, die vom 15. August an, nachdem sie berihtigt worden, an den Haupt- Orten der verschiedenen Kantone öffentlich ange-

schlagen und bei dem Sefretariate der Präfefturen, Untex- - Präfefturen und Mairieen zu Jedermanns Einsicht niederge-

legt werden. Nach der Bekanntmachung der berichtigten Liite fann eine Aenderung darin nur noch- kraft einer Ent- scheidung des Präfeften im versammelten Präfektur - Rathe erfolgen, weshalb etwanige Reclamationen, vom 15. Augusk

an bis zum 30. September , bei dem General-Präfefktur-Se- : kretariateé anzumelden sind. Der Präfekt hat über die Re

clamationen, wenn sie von den Betheiligten selbst angestellt worden, innerhalb 5 Tagen, und wenn sie dritte Persone betreffen, innerhalb 10 Tagen zu entscheiden. Alle 14 Tage wird ein Berichtigungs - Tableau dffentlich bekannt gemacht, das zugleich statt eines Bescheides für die Rekflamanten dlent, insofern deren Einschreibung verfügt worden ist. J die Einschreibung jedoch verweigert oder eine Ausstreihung ver- fügt worden, so muß der Beschluß innerhalb 5 Tagen dem Betheiligten in seiner Behausung notificirt werden. Am 16. Oft.iwerden alle Listen geschlessen, und das leßte Berichtigungs- Tableau, so wie der Beschluß wegen Schließung der Listen, werden am 20sten desselben Monats öffentlich befannt gemacht und angeschlagen. Nachdem diese verschiedenen Bestimmungen angenommen worden , ging man zu dem TVten Titel des Geseß - Entwurfes über, der die Ueberschrifce: Von den Wahl - Kollegien, führt. Es erregte einiges Gelächter,

als der Péésident erfläârte, daß gleich zu dem sten Artikel

dieses Titels, der von der Zahl der Deputirten eines jeden Departements handelt, 4 enggedruckte Folio-Seiten an Amen- dements gemacht worden wären. Dies hinderte jedoch nit, daß sich. noch eine große Anzahl von Deputirten nach dem Bureau des Präsidenten begab, um ihm neue Vorschläg einzuhändigen. Hr. Viennet verlangte, daß man die Za

der Deputirten auf 472 festsebe, nämlich

für die 12 Pariser Bezirke und die beiden Bezirke des Weichbildes ........ ... .. ., . 14 Deputirte, für die 7 Städte des- Reichs mit 50,000 Seelen und darüber .........., für 15 Bezirke mit 150,000 Seelen und darüber, 3 Deputirte für einen jeden... 45 5 für 68 Bezirke mit 100,000 bis 150,000 Seelen, 2 Deputirte für einen jeden . . 136 s für 264 Bezirke mit 30,000 bis 100,000 * e

s

O6 ll a Se A R für die 3 Departements. der oberen und nie- deren Alpen und von Korsika, 2 Depu- tárte. r: ein Jedes 0 qo mit aile e: /

_In Summa . . 472 Deputirte. Mehrere Deputirte unterstüßten diesen Antrag; Hr. v. Vas-

timesnil widersebte sich aber demselben, indem dadurch die

Absicht, einem jeden F A TAN S8 4D zur Wahrneh- mung der örtlichen Jnteressen einen besonderen Rkpräsen- tanten zu gèben, nicht erreicht werden würde. Der General

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