1831 / 76 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 17 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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die Lage des Landes es im gegenwärtigen „Augenblicke nicht ge- flattet, daß die Fundamental- Jnstitutionen von den gegenwärti- gen Behörden in Vollzug gescßt werden, so haben Wir einen Ge- neral-Gouverneur in der Person Sr. Hoheit des Herzogs Bern- hard von Sachsen -Weimar- Eisenach ernannt, der mit Volimach- ten versehen, an der Spive der Civit- und Militair-Berwaltung ehen wird. Dieser Eures ganzen Vertrauens würdige hohe eamte, der auch das Unsrige in vollem Maaße genießt, wird sich mit aufgeklärten, in Eurer Mitte erwählten Männern um- geben. gipre guf eine genaue Kenntniß des Landes und sei- iter Bedürfnisse gegrüttdete Erfahrung wird ihn in den Stand seben, die Mittel zu berathen, um für den Augenblick Ordnung und: Ruhe wiederherzustellen. Ein auf soliden Grund- lagen ruhendes Fundamental-Geseß, das Euren örtlichen Fnter- essen, so wie denjeaigrn, die Euch mit dem Deutschen Bunde vereinigen, angemessen und mit der Wohlfahrt des Landes, so wie mit einer geseßlichen ¡Frepeit in Einklang groramt seyn wird, soll unverzüglich ins Werk geseßt wcrden. Ein aus treuen Lu- Lenturgetn und den Druppen des Deutschen Bundes gebildetes Nilitatr-Corps wird ihn in allen Operationen beschüßen, die guf die Wiederherstellung der Nuhe und der geschlichen Ordnung Be- ug haben. Nichtsdeftoweniger hegen wir die süße Hoffnung, diese bewaffnete Macht vielmehr berufen seyn wird, verführte _Búrger, die für den Augettblick durch trügerische Fusinuationen zum Abfalle verleitet wurden, zu ihren Pflichten zurü&zuführen, als bon der nöthigen Strenge gegen diejenigen Gebrauch zu machen, die bei der Empdrung beharren würden. Fn diesem Vertrauen versichern Wir durch Gegenwärtiges denienigen Ver- eihung ihres Fehlers, die zu ihrer Pfliht zurückkehrend, dewci- en werden, daß sie zu deren Verlebung nur verführt worden seyen. an wird nur gegen Diejenigen die Strenge der Gesehe anwenden, die mit Verachtung dieses lehten Aufrufes den Widerstand verlan- gent werden. Die Trennung der Verwaltung des Großherzogthums

von derjentgen des Königreichs der Niederlande gestattet es hinführo,

sich in dentlichen Avgeiegenheiten ausschließlich der im Groß- erzogthume gebräuchlichen Sprachen, des Deutschen und des ranzösischen zu bedienen. Diese Trennung besiätigt Uns auch n der Absicht, bei der Ernennung zu Stellen und Aemtern den Eingebornen den Vorzug zu geben. Die Garantie der freien Ausübung des Gottesdienstes, so wie des Genusses Eurer bür- erlichen Rechte, macht Überdies einen Gegenstand Unserer be- ändigen Sorgfalt aus. Das für das Bestehen eines jeden Staa- tes. unerläßliche Abgaben - System wird mit den Oertlichkeiten und den Fnteressen des Landes und seiner Einroohnexr in Ein- flang gebracht werden. Der Belauf der Abgahen wird sich mit den wirklichen Bedürfnissen in gleichem Verhältnisse befinden. Unsere angelegentlichsien Sorgen werden im U!lgemeinen guf die höchste M eyehe und besondere Wohlfahrt gerichtet seyn; die von Uns - eingeseßte Verwaltung wird zur Erreichung dieses weckes thätig mitwirken. Mögen diejenigen unter Euch, die stich ur treulose Einflüsterungen haben verleiten lassen, an dem Aufflande momentanen Theil zu nehmen, zur Pflicht zurückkeh- ren, mögen sie mit denjenigen , die Uns treu geblieben sind, der Stimme ihres Fürsten folgen und ihm- die seinem Herzen so pein- liche Nothwendigkeit ersparen, sie dazu durch die Gewalt zwin- gen zu lassen. Diese Nothwendigkeit aber, \o beklagenswerth sie auch seyn mdge, wird es nicht verfehlen , Denjenigen ihre Wir- c E der ganzen Strenge des Gesehes empfinden zu lassen, die diese Ne Anzeige nicht achten, sih zur Empdrung aufwer-. fen oder mit den Waffen in der Hand den zu ihrer Aufrechthal- E E Behörden und Bundes - Truppen sich widerseßen “Gegeben “êm Haag, 19. Febr. 1831.

: (geh) Wilhelm. : Durch den Köntg (gez.) C. E. Stifft.//

Türkei.

__ Nachstehendes is (dem Oesterreichischen Beobach- ter zufolge) der vollständige Jnhalt des - Berats oder Be- stallungs-Diploms, welches die Ottomanische Pforte dem neuen Bischof -der- Armenisch - katholischen Nation (wie bereits ge- da) am 21; Januar hat zustellen lassen: vird

"/,Da die katholischen Armenier, welche einen Theil der zins-= pflichtigen Unterthanen Meiner hohen Pforte ausmachen, bisher keinem ‘eigenen bischsô (den Oberhaupte unterworfen waren, son- dern sich unter der Aufsicht des Griechischen und Acmenischen Patrigrchen und ihrer Untergebenen befanden, konnten dieselben aus Ursache der Verschiedenheit ihrer Religions-Meinungen und dieje- nigen der Griechischen und Schismatisch-Armenischen Nation ihren Kultus nur - unvollkommen “ausüben. Sie mußten nämlich des Gottesdienstes halber nothgedrungen die Fränkischen Kir-

en besuchen, bei Trauungen und anderen ‘geistlichen Ceremonien

Hingegen zu Griechischen und Schismatisch-Armeñischen Priestern re Zuflucht: nehmen, wodurch: sie unvermeidlich in diam ZU=- and vont Abhängigkeit und Zurücksezung gerathen mußten. Da ndessen ‘die katholischen Armenier, gleich allen andern Rajas

Meiner hohen Pforte, Ansprüche auf Meine Großherrliche Gnade

und- Gerechtigkeit haben, so is es ‘eine Meiner Herrscherpflichten

und ein Erforderniß der Liebe zu Meinen treuen Unterthanen, ihnen die -Mittel-an' die Hand zu geben , damit sie fortan glüd=

Gedrukt bei A. W. Hayn.

lich und in ungesidrter Zufriedenheit leben können, indem ihneit gestattet wird, in eigenen für ste bestimmten Kirchen ‘die Func- tionen ihres religiösen Ritus auszuüben, sie hierdurch der Noth- wendigkeit enthoben sind,“ die-Kirchen der Franken Pr, und fte folglich gus jouer bedrängten Lage gezogen werden, in wel cher sie sich durch lange Zeit befanden. Demnach ift das¡Amt eines bis schdflihen Oberhaguptes úberalle in dieser Meiner Großherrlichen Re= sidenzstadt sowohl, als in den Provinzen Meines Reichs, befindlichen katholischen Armenier in Folge Meines diesfalls erlassenen Grof= herrlichen Chattischerifs unter dem 21. Nedscheb des Jahres 1246 5. Jan. 1831) dem als ursprünglichem und wirklichen Unterthan

ciner hohen Pforte von besagter Nation selbst erwählten Fn-

haber gegenwärtigen Sultanischen Diploms, ausgezeichnet unter

den Bekennern christlicher Lehre, Giacomo della Valle, Sobn Manuels (mögen seine Tage glücklich enden) allergnädigst d lichen worden, unter der Bedingung, daß derselbe im voraus eir Ehrengeschenk von funfzigtausend Asper (4162 Piaster) als Mirft an den Kaiserlichen Schaß und dreimalhundert achtünddreißig= tausend n (28167 Piaster) als festgeseßte Contribution an die Fisftal-Kasse entrichte ‘/ „„Fndem Fch besagtem Bischof dieses großherrliche Berat verleihe, ist Mein Wille, daß von nun an die gesammte katholisch - Armenische Nation den obgenannten Bischof als ihr geifiliches Oberhaupt anerkenne und in allen deit Kultus betreffenden Angelegenheiten seinen Weisungen Folge leiste, und daß er in Ausübung sciner diesfälligen Amts-Oblie= genheiten von Niemand eine Belästigung erleide; wenn ein ibm untergeordneter Priester scines Amtes entseßt zu werden verdient, soll der mehrgedachte Bischof das Recht haben, ihn nach den geist= lichen Gesehen seines Ritus abzusehen und die erledigte Stelle an einen Andern zu vergeben, ohne daß irgend Jemand sich bterite eine Einmengung erlquben könne; so lange nicht von Seiten des Bischofs die gehdrige Anzeige genden, soll kein Priester seines Amtes verlustig gemacht werden können ; -ohne orwis= sen und Erlaubniß des Bischofs follen die Untergeistlihen in Fâllen, wo religidse Hindernisse etütreten, keine Trauung vornehmen fkönnen; wenn “eine Armenisch - katholische

“Frau ihren Ehegatten verläßt, oder wenn cin katholischer

Armenier eine Frau nehmen oder die seinige verstoßen will

soll in allen diesen Feuen außer dem Bischof und ires A acátit Niemand ins Mittel treten E: auf irgend. eine Art einmens gen können; er soll Ehen schlicßen und scheiden können, und wenn zwischen zwet ihm untergebenen Rajas cine Streitigkeit entsicht , soll er dieselbe nach erfolgter beiderseitiger Einwilligung schlichten, und soll beim Geschäfte der Aussdhnung der sireitigen Parteien sowobl, als bet den etwa in der Kirche abzulegenden Ei= den, von Seiten der Behörden keine Belästigung, Einmengung oder Anklage stattfînden; wenn aus obgenannter Nation Priester oder Nonnen erblos versterben, soll der Bischof ihren Nachlaß für den Fisfus einziehen können, ohne daß ihm von Seiten dex

Fiefal- und Exccutions-Beamten und anderen Behörden ein Hin=.

derniß widerfahre; Alles, waäs die eben erwähnten Priefter und Nonnen oder sonstige katholische Armenier s A emaieeie nen aus religidsen Zwecken in ihrem Testamente für die Armen des Kirchsprengels und an den mehrgedachten Bischof legirt ha- ben, kann nach -gerichtlicher Erweisung von denselben in Em=

pfang genommen werden; den vom Bischof zur Eintreibung

der fesigeseßten Contribution und seiner ei ) Dev f er eigenen Nenten un künfte vestimmten Priestern soll an den Orten, welche sie bat reisen, von Niemanden ein Hinderniß in den Weg gelegt odex eine Beläñignng zugefügt werden; oberwähnter Bis of foll sich seines Stabes bedienen und zu Pferde erscheinen können, ohne daß er sowohl als sein Gefolge ihres Gewandes halber oder aus einem sonstigen Geunde delästigt werden, guch sollen die für scinett Gebrauch bestimmten Produkte seiner Gärten und Grundftücke, so wie auch die ihm als Zehnten zukommende Quantität an Weitt, Honig, Butter und anderen Erzeugnissen, ohne ollcs Hinderniß in seine Wohnung zugeführt werden können; von den zehn Leu= ten des Bischofs, welche von demselben an die Hohe Pforte ge- schickt und von ihm zu verschiedenen anderen Aufträgen und Geschäften verwendet werden, soll weder die Kopfsteuer noch ir= gend eine andere Abgabe gefordert werden; die streitigen Angele- getiheiten einiger Vornehmeren unter ihnen sollen vor keinem an- dern Tribunal, als jenem des Groß-Wesirs (arz odassì), angehört und geschlichtet werden; die als fromme Stiftungen für den Be- L V ite N R Tetdt und fttelbacen dete i e trchengütern glet unmitte covia eotais stehen , e E Jemand bic “tine QeUE g erlaube; wenn unter den Armenisch-= katholischen Pr sich einige vorfinden sollten; welche ohne Befu i Ai Bischofs in verschiedenen Vierteln der Stadt häufige Besuche absiatten und fih heimliche Umtriebe erlauben, sollen diesc mit Vorwissen des mehrgedächten Mors davon ab hat ten und besiraft werden; schließlich sollen die katho= lischen Armenier sowohl in Hinsicht auf ihren religidsei Kultus, als auch in ihren übrigen Angelegenheiten, vom Griechischen und schismatisch-Armenischen Patriarchen vollkommem unabhängig seyn, und es soll gegen sie auf keine Weise eine E s Met ir es a6 Belästigung Martaren, e möge en vekannt seyn un : Namenszuge Glauben beigeméssen ee M, M ¡Gegeben den 21. Nedscheh 1246.//

rerer Gin O N T T T T E enen eren r

“Redacteur Foh n. Mitrédactenr Cottel.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Donnerstag den 17ten März

rin sih eine Einmi=

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Ve.rzeichniß der Vorlesungen und praktischen Uebungen bei der Königlihen Akademie der Künste in dem Sommerhalbenjahre vom 1. April bis Ende September 1831.

A. Fächer der bildenden Künste. 1) Zeichnen und Modelliren nach dem lebenden Modell und Gewandzeichnen,

geleitet von den Mitgliedern des akademischen Se-

nats; 2 Zeichnen nah Gyps - Abgüssen, Professor Nied - tih; 3) L e und Zeichnen, nah Gemälden auf dem Kö- niglichen Museum, Professor Kretschmar, Assistent : Ma- lex Lengerich; 4) Unterricht in der Composition und Ge- wandung, Pwofessor Begas; 5) die Vorbereitungs- und Prúfungs-Klasse, mit Uebungen im Zeichnen nah regelmäßi- en mathematischen Körpern und nach Gyps-Abgüssen, Pro- sesor Dähling; 6) Osteologie der Thiere und des mensch- ihen Körpers , Professor De. d’Alton; 7) Zeichnen nach anatomishen Vorbildern, Professor Berger; 8) Landschaft- Zeichnen , Professor Lütke; 9) Zeichnea der Thiere, besons- ders der Pferde, Professor Bür dez 10) Kupferstechen, Pro- fessor Buchhorn; 11) Holz- und Formstechen ,- Pro- fessor Gubiß; 12) Schrift- und Kartenstechen , Professor Mare; 13) Metall-Ciseliren, der afademische Lehrer Cou é, | B. Baufächer. 14) Die Lehre von den Gebäuden al- ter und neuer Zeit , verbunden mit den Uebungen im Pro- jeftiren , Professor Rabe; 15) die Projectionen , die Lehre der Sâulen-Ordnungen nah Vitruv, nebst ihren Constructio- nen im Zeichnen und mittelst geometrisher Schatten - Con- struction, Professor Hummel; 16) Perspektive und Optif, Der selbe; 17) Zeichnen des menschlichen Körpers nach ei- nem eigenen Kanon, Direktor Schadow; 18) Zeichnen der ierrathen nach Vorbildern und Gyps - Abgüssen , Professor iedlich. i C. Musik. 19) Höhere musikalische Composition, Pros fessor Zelter; 20) Unterricht im Gesange, Derselbe. D. Bei der mit der Akademie verbundenen Zeich- nen-Schule wird gelehrt: 21) Freies Handzeichnen, in drei Abtheilungen, unter Leitung der Professoren: Hampe, Coll- mann und dem Mitgliede der Akademie, Lehrer Herbig. L. Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst- and Gewerk-Schule wird gelehrt: 22) Freies Handzeich- ven von den Professoren Dähling, Collmaun, Berger und dem Mitgliede der Akademie, Lehrer Herbig; 23) Mo- delliren nah Gyps-Modellen, vom Professor Ludwig Wi ch- mannz 24) Geometrisches und arehitektonisches Reißen, von den Pereseliazen- Me (naa und Zielke. dvs : “Der Unterricht nimmt den 1. April seinen Anfang. - Für die Unterrichts-Gegenstände Nr. 1 bis 18 hat man sich zuvor zu melden bei dem Direktor Schadow, jeden Mittwoch von 12x bis 22 Uhr, im Afademie-Gebäude; für Nr. 19 bis 20 bei dem Professor Zelter, in dem Gebäude der Sing-Akademie; füur Nr. 21 bei dem Professor Hampe, jeden Mittwoch von 12x bis 2 Uhr, im Akademie-Gebäude ; für Nr. 22 bis 24 bei Demselben, Sonntags früh von

7 bis 9 Uhr, ebendaselbst. 4 18 (gez.) Schadow, Direktor.

Abgereist: Der Kaiserlich Russische Geheime Rath, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl. Spanischen Hofe, von Oubril,- über Dresden

1831.

Durchgereist: Der Attaché bei der Königl. Franzd- sischen Gesandtshaft am Kaiserl. Russischen Hofe, Baron von Vassimont, und j der Königl. Französische Kabinets-Bote St. Romain, als Couriere von Paris fommend, nach St. Petersburg.

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Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Frantre id.

Pairs-Kammer. Jun der Sißung vom 8. März wurden zuvörderst zwei Kommissions-Berichte abgestattet und darin auf die Annahme der beiden Geseß - Entwürfe wegen der Pensionairs und Gläubiger der ehemaligen Civilliste und wegen des Zuschusses der 2 Mill. zu den Militair-Pensionen angetragen. Sodann wurde über verschiedene, bei der Kammer eingegangene Bittschriften Vortrag gehalten. Jn ciner derselben verlangte der Graf von Saur in Paris die Wiederherstellung der Ehescheidung, als das einzige Mittel, den zahlreichen Verbrechen vorzubeugen, die eine Folge un- glücklicher Ehen wären. Der Bittsteller behauptete, in dem Zeit- raume von 1816 1829 seyen zwischen Eheleuten ungleich mehr Verbrechen begangen worden, als in den 24 Jahren, wo die Ehe-- scheidung erlaubt gewesen. Die Eingabe wurde dem Justiz-Mi-- nister überwiesen. Eine andere Bittschrift, die, nachdem sie in der Sißung v. 4. zurücfgêlegt worden, an diesem Tage wieder zur Sprache fam, war die der Herren la Mennais, Lacordaire, Decaux und v. Montalembert, worin diese die Kammer er- suchten, für die Aufrechthaltung der in der Charte verspro- chenen Unterrichts - Freiheit Sorge zu tragen. Der Graf v. Taschér gab sein Bedauern zu erkennen, daß man în der Charte erflárt habe, es gebe feine Staats - Religion mehr, indem die bisherigen Beziehungen zwishen Staat und Religion dadurch wesentlich verändert würden; nachdem jenes Princip aber einmal aufgestellt worden, fônne man weder der Universität, noch den von ihr ressortirenden Unter- richts - Anstalten eine bestimmte Religion auflegen, was leicht zur Folge haben möchte, daß in mancher Schule der Unter- riht gar nit mehr religids seyn würde ; die alte Univexsität, die älteste Tochter des allerchristlihsten Königs, habe die Re- ligion zur Grundlage gehabt, und auch unter der Kaiserl. Regierung habe ein Dekret vom Jahre 1807 ausdrücklich er- flárt, daß der Unterricht an der Universität auf den Pehten der katholischen Religion beruhen solle; als Grund habe Na- poleon selbst angeführt, daß keine Gesellschaft ohne Moral bestehen fônne, und daß es ohne Religion keine gute Moral gebe; daß mithin die Religion allein dem Lande eine feste und dauerhafte Stúke gewähren könne. '„„Jebt‘/, fügte der Redner hinzu, „möchte es dagegen der Regierung, trob aller ihrer Bemühungen, sehr schwer werden, dem öffentlichen Un- terricht die Religion als Grundlage zu erhalten, und ih fürchte sehr, daß sie zu diesem Behufe immer nux transitorische- Maaßregeln wird ergreifen können.// Der- Vicomte Lainé stellte einige Betrachtungen über den Elementar: Unterricht

5,

an, der, seiner Behauptung nach, see dem Jahre 1817, wo der wechselseitige Unterricht eingeführt worden, große Fort- schritte im Lande gemacht habe. Der Minister des söf- fentlihen Unterrichts bemerkte, daß ungeachtet dieser Fortschritte Frankreich immer noch mehreren anderen Staag- ten, wie z. B. Holland , Deutschland und Ee bei weitem nachstehe, wogegen die Franzosen es, was den dhes ren Unterricht anbetrefse, mit den civilisirtesten Nationen aufnehmen könnten; in Deutschland gebe es Länder, wo ohne Ausnahme alle Kinder von einem gewissen Alter lesen

nach Madrid.

und {reiben könnten, und wo ein Vater, der seine. Kinder