1831 / 80 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 21 Mar 1831 18:00:01 GMT) scan diff

668

deten sich sowohl Baron von Closen, als Baron von Ve- quel. Dieselbe erklärte sich aber hinsichtlich der Entscheidung der Frage über die Berechtigung zum Eintritte in die Kam- mer für incompetent, beschloß jedoch mit 5 gegen 4 Stim- men, daß Baron von Vequel, vorbehaltlih der Rechte des Baron von Closen, in die Kammer einzutreten habe. Diesem gemäß war auch Baron von Vequel eingetreten und hatte einst- weilen an den Verhandlungen der Kammer Theil genommen. Bei der nunmehrigen Diskussion über die fraglihe An- gelegenheit wurde der §. 44 des Ediftes über die Stände- Versammlung und der Gebrauch, welchen die Regierung vón dem ihr durch denselben cingeräumten Rechte macht, erwähnt. Man hielt (wie die Múnchner Zeitung meldet) diesen §. in der Anwendung, welche von ihm gemacht worden, für cinen Schattenpunkt in der Verfassungs-Urkunde, welchen zu erhellen die der vorlebten Sißung gemachte Eröffnung des Staats-Ministers v. Schenk Hosfnung mache. Durch den Ge- brauch des durch den §. 44 der Regierung eingeräumten Rechtes der Recusation der Staatsdiener bei der lebten Wahl, habe die- selbe auf die Freiheit der Wahl hemmend eingewirft, ste habe der Volfksstimme wehe gethan, habe die Stellung von sich, von der Kammer und zugleich von den zu Abgeordneten gewähiten Staats- dienern ungemein ershwert, weil dadur, daß die Ausschließung

niht durch Dienst - Verhältnisse motivirt werden könne, die -

Vermuthung entstehe, die in die Kammer zugelassenen Staats- diener stimmten bloß im Sinne der Regierung. Man be- merkte ferner: Es sey zwar die Kompetenz der Kammer aus dem- Grunde beanstandet worden, daß im vorliegenden Falle, als einem von der Verfassung nicht vorhergesehenen, eine authen- tische Juterpretation nöthig wäre, dies sey jedoch nit der Fall , sondern eine doctrinelle, zu der die Kammer berechtigt sey, genúge. Jn materieller Beziehung habe zwar die Re- gierung durch die Recusation des Baron v. Closen ihr Recht ausgeûbt, dadurch habe sie jeboch auf keine Weise das Recht desselben, durch Verzichtung auf den Staatsdieuft das durch die Recusation seinem Eintritte in die Kammer entgegenste- hende Hinderniß zu heben, zu zerstören vermdcht; die Bedin- gung der bloßèn Erlangung der Bewilligung zum Eintritte sey nämlich eine Suspensiv-Bedingung , deren Eintritt durch Verzichtleistung auf den Staatsdienst gehoben werden könne, jedoch bloß dann, wenn diese Verzichtleistung noch von der Konstituirung der Kammer geschehe; dies sey nämlich der Zeitpunkt, welcher Alles entscheide, da niht die Gültig- feit der Wahl, sondern blos das Recht des Eintritts in die Kammer dur den §. 44 bedingt scy, dieses Recht jedoch erst bei Erôöffuung der Stände - Versammlungen Piab greife. Dagegen wurde bemerkt, in dem §. 44 sey cine Refolutive- Bedingung enthalten; in- dem Momente, wo einem Staats- diener der Eintritt in die Kammer verweigert worden, habe fein Ersaßmann ein Recht auf dessen Ersezung erlangt, wel- hes ihm nicht mehr entzogen werden könne. Die Kammer beschloß einstimmig, daß sie sich zur Entscheidung des vorlie- genden Falls für kompetent erachte, und mic 110 Stimmen gegen 5, daß Freiherr von Closfen als Abgeordneter einzutre- ten hábe. : Dresden, 17. März. Im heutigen Anzeiger liest man Folgendes: „Sicherem Vernehmen nach ist in diesen Tagen eine Bestimmung erfolgt, die für das ganze Land und besonders für Dresden und seine Bewohner von hoher Wich- tigkeit ist. Zwei fideikommissarische Dispositionen des Königs August U. von 1737 und 1747 verordneten, daß die hier be- findlichen Kunst- und wissenschaftlichen" Sammlungen Bil- der- Gallerie, Bibliotheë, Kunstkammer, grunes Gewölbe, Rústkammer 2c. beim Absterben des Albertinischen Manns- stammes nicht beim Königshause verbleiben sollten; die Mög- lihfeit war sonach vorhanden, daß diese unschäßbaren Samm- lungen für Dresden und dás Land’ verloren gehen konnten. Jene Dispositionen waren jedoch" von keinem der späteren Landesherren ausdrücklih anerkannt wörden, da über deren verbindende Gültigkeit Zweifel obwaltêten, deren nähere Er- örterung, veranlaßt durch den landesväterlichen Wunsch, jeden Nachtheil , nah bestem Wissen und Willen, vom Lande ab- zuwenden, unsern König und Mitregenten gegenwärtig zu dem Beschlusse vermocht haben: „„„„die vorerwähnten Bestim- mungen der fideikommissarischen Dispositionen von 1737 und 1747 fúr unverbindlich zu erflären////, uad somit den Besiß jener herrlihen Schäße der Kunst und Wissenschaft für alle Zeiten der Stadt Dresden zu versichern.“/ -

Karlsruhe, 14. März: der heutigen vorbereiten- den Sißung der ersten Kammer übergab der Chef des Mi- nisteriums des Jnnern* die zwei höchsten Resfripté in Berreff der Ernennung des Präsidenten und. der beiden Vice-Präsl- denten , -und der von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog ernannten aht Mitglieder, Derselbe legte ferner--die Aften

uber die Wahlen der Abgeordneten des grundherrlichen Adels und der beiden Landes-Universitäten vor, welche. der aus den sehs ältesten Mitgliedern der Kaminer bestehenden Kommis- sion úbergebèn wurden. Sodann schritt man zur Wahl der zum Empfang Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs bei Er- dffnung der Stände-Versammlung bestimmten Depucation.

Die zweite Kammer der Stände-Versammlung hielt heute ebenfalls ihre erste Vorbereitungs- Sibung. Sie beschäftigte sich mit den Einleitungen zur Prüfung der Wahlen, zu wel- chem Ende sie si, der Geschäs(s-Ordnung gemäß, in fünf Aötheilungen theilte, die in der morgenden Sißung über sämmtliche Wahlen vorläufige Berichte erstatten werden. Es wurde in der nämlichen Sißung eine Kommisslon ernannt, um úber den Druck und Verlag der Verhandlungen in einer der nächsten Sißbungen Vorschläge zu machen.

Oesterrei.

Wien, 15. März. Am verwichenen Sonntag wurde die Wahl Sr. Päpstl. Heiligkeit, Gregor XVL, in der K. K. Hofburg - Pfarrkirche mit einem Te Deum, unter Pontí- ficirung des Apostolischen Nuntius, Marchese Spinola, ge- feiert. Jhre- Kaiserl. und Königl. Majesiäten hatten sich mit den úÚbrigen hôchsten Herrschaften in Begleitung des K. K. Hofstaats in die Oratorien begeben, um - dieser kirchlichen Feierlichkeit beizuwohnen.

Der Oesterreichische Beobachter sagt: „„Die-sämmt- lichen Pariser Zeitungen von den ersten Tagen dieses Mo- nats sind voll von Berichten und Erzählungen úber mehr oder minder bedeutende Aufstände und Meutereien, welche zu allen Stunden des Tages die Ruhe der Hauptstadt gefähr- den. Dieser Stand der Dinge fann nicht dauern, oder, wie der Temps sich ausdrückt, die gegenwärtige Stellung ist nicht haltbar, und es steht daher zu vermuthen, daß die Regierung durch einige entscheidende Schläge dem Unwesen, welches der ganzen gesellschaftlichen und geseßlichen Ordnung den Unter- gang droht, ein Ende zu machen suchen wird. És ist er- wiesen, daß dieselbe im Finstern schleichende, aller Orten aber dutch ihre Werke sichtbare geheime Gewalt, welche bereits seit Jayren so thätig auf den Umsturz jeder geseßlichen Ord- nung in ganz Europa wirkte, auch die Urheberin des leidi- gen Standes der Dinge in Paris ist, ‘wo sle ihren wahren Siß hat. Während die Regierung und die beiden Kammern sich bestreben, den Geseken Anwendung zu verschaffen, durch- wühlt die geheime Gewalr das Feld, auf dem die Geseke wir- fen sollten; die fafcishe Autorität ist in ihren Händen; sie hat ihxe Kammern und ihre Armee. Leßtere bildet sich aus einem täglich wachsenden Schwarm arbeitsloser Handwerker und Tagelöhner, aus der in Frankreich“ zu allen Zel- ten so furchtbaren Menschenklasse, welche daselbst unter der Benennung Forçalts libérés (losgelaßne Galeecren-Scla- ven) %vefannt ist, endlich aus Studenten. Jn dem unter dem Namen Quartier Latin befannten Theile der Vorstadt Saint-Jacques, wo die meisten Studenten wohnen, ist von Lernen und Studieren keine Rede mehr; zu Hunderten sißen die Studenten den ganzen Tag in Kneipen und Kaffee-Häu- sern zusammen, welche sonach förmlich zu politishen Elubbs

umgewandelt sind, aus denen die jungen Leute sich anu die

Orte, wo der Aufruhr gerade brennt, begeben, und von dem zusammengerotteten Pöbel, als ihm bekannte Führer in den Julius-Tagen, als Anführer aufgenommen werden, Man fann die Zahl. der aus den besagten Elementen bestehenden, allem ‘Frevel ‘zu Gebote stehenden Menge mindestens auf zehntausend Köpfe annehmen, welhe um einen bestimmten Sold den Häuptern der anarchischen Vershwörung in Paris angehört. Unter solchen Umständen ist es natürlich, daß aller Handel und Verkehr darnieder liegt, und die noch unlängst

für Umwälzungen: so begeisterte Klasse der sogenannten _Jn-

dustriellen flage heute am meisten über den unleidlichen Stand der Dinge, und bereut es bitter, in ihrer Verblendung O praktischen Auswüchse ihrer Theorien herbeigeführt zu aben. ° j

Jtalien

Der Oesterreichische Beobachter meldet (in Ueber- einstimmung mit der in der Nachschrift zum vorgestrigen Blatte der Staats - Zeitung von uns bereits mitgetheilten Nachricht aus Franffurt), daß die Avantgarde der Dester- reichischen Truppen am 9ten März in Modena eingerückt

ist, wo selbige, so wie guch Se. Kaiserl. Hoh. der Herzog unter ‘lautem Volksjubel ihren Einzug gehalten hat. Außer

dem (lebthina erwähnten) s{chwachen Widerstande in Novi,

haben die Kaiserlihen Truppen auf ihrem weiteren Marsche

aicht das geringste Hinderniß gefunden. . __— Nach Briefen aus Frankfurt a. M. hatte- man da-

669

selbst am 16ten d. die, Nachricht erhalten , daß die OÖester- reichischen Truppen auch in Parina eingerüct seyen. i Zu Ferrara sind am bten d. N. folgende Bekannt-

machungen erlassen worden :

„„Ïm Namen Sr. Heiligkeit Papst Gregor XVI, Zu- folge den in der vorhergegangenen Betanutmachung *) aufge- stellten Maximen und deu Grundsäßen, welche nothwendiger- weise als Richtschnur dienen mußten; in Folge der Stell- vertretung und des Charakters, womit die Regentschaft be- fleidet ist, so wie der obwaltendea Uimsiánde, wird erklärt : 1) Daß sowohl die Civil- als Milicair-Behörden, welche am 6. und 7. Februar gebilder wurden, aufgeiöst und alle die neuen dabei angestellten Beamten entlassen sind, und daß alle

‘die Verfügungen, welche von besagteu Körpera und Behör-

den, so wie von ihren Agenten erlassen worden, für nuil und nichtig angesehen werden sollen. 2) Day die Verwaltung der Civil- und Kriminal-Rechtspflege, so wie die Zuchtpolizei, ferner die Verwaltung der Kommunal, Provinzial- und Fl- nanz- Angelegenheiten, so wle aüe andern öffentlichen Ge- \châfte und Sachen, nach den Gefeßen und Normen, welche vor der besagten Epoche des 7. Febr. in Kraft waren, ge- handhabt werden sollen; mit Vorochalt derjenigen einstweiligen Zusätze, Abänderungen und Modificationen, weichen diejenigen Mauth-, Handels-, Verpflegs- und andere Verordnungen unter- worfen werden müssen, deren gänzliche oer theilweise Bei- behaltung und Handhabuna, der obwaltenden Umstände ly al- ber, nicht thunlich ist. 3) Daß die Behörden und öffentlichen Beamten, so wie die betheiligten Parteien in Betracht der- jenlgen Anordnungen , welche, den Gejeßzen und Reglements gemäß, von einem in Nom oder anderwärts befindlichen Mi- nisterium oder andern Behörde ausgehen follten, sich wegen der diesfalls geeigneten Vorkehrungen, in so weit sie getrof- Fen werden fönnen, an die Regentschaft zu wenden haben. 4) Daß jedes Jndividuum, welches am 6. Februar eine öôf- fentliche Stelle befilcidet und durch notorische und erweisbare Handlungen zum Umsturz der rechtmäßigen Regierung, zur Vertreibung ihrer Stellvertreter, zur Jnstallirung des revo- sutionnairen Regiments mitgewirkr hat, fo lange von dem Amte, das er bekleidete, suspendirt bleiben soüe, bis vom heiligen Vater in Betracht seiner anders verfügt werden wird. 5) Daß jeder öffentlihe Beamte jedes Ranges , welcher in besagter Epoche des 7. Februar und seitdem von seiner Stelle entlassen worden, sogleich in dieselbe wieder eingeseßt werden \olle, mit Vorbehalt der Schlußverfügung des vorhergehenden Artikels. 6) Daß diejenigen, welche von nun an sich unterstün- den, dreifarbige Kofkarden, Fahnen, Embleine, revolution- naire Zeichen, Devisen und Schriften aufzubewahren oder zu verfertigen, von der Polizei mit einer Geld- oder Gefäng- niß- oder sonstigen Strafe, welche, je nah der Beschasfen- Heir des Falls, -dem Ermessen der Behörde úberiassen bleibt, belegt werden solle; so wie jeder Urheber oder Genosse eines erwiesenen Attentats oder Afts gegen die souveraine Gewalt des- Papstes, gegen seine Regierung und gegen die öffentliche Ruhe und Sicherheit, als ein Feind des Staats und Hoch- verräther angeschen- und behandelt werden wird. 7) Daß gleihermaßen derjenige, welcher sich gegen wen immer, eine Beleidigung, eine Beschimpfung oder sonstîge Unbill erlaubt, mit einer Geld -, Gefängniß- oder sonstigen Strafe nach Er- wessen und Befinden der Umstände belegt werden solle. 8) Daß über die Verantwortlichkeit, zu welcher jeder wegen et- waniger Theilnahme an den stattgefundenen Vorgängen ge- zogen werden solle, lediglich der heilige Vater zu entscheiden hat, zu dessen Füßen die Regentschaft die inständigsten Bit- ten niederlegen wird, damit Er eher von Seiner Milde, als ‘von Seiner Gerechtigkeit auch gegen diejenigen Gebrauch machen möge, die unglückliher Weise eine größere Schuld auf sich: geladen haben. Erlassen zu Ferrara den 6. März 4831. Flaäminio.-Cav. Baratelli, Girolamo Conte Crisp i.‘

„Jn Gemäßheit der Besadse Sr. Durcßlaucht des Für- sen von Bentheim, Feldmarschall - Lieutenants Sr. Majestät des Kalsers von Oesterreich, eilt die Regentschaft , bekannt zu machen, daß alle jene, welche Waffen, als. namentli Flin- ten, Karabiner, Pistolen, Bajonette, Säbel, Stilete u. dgl. m. besißen , dieselben binnen 48 Stunden abzuliefern haben. Für. die pünktliche: Vollziehung dieser Verfügung, in so weit

solche Feuergewehre anlangt, werden die Chefs und Befehls-

haber der nun aufgelösten militairischen Corps verantwortlich gemacht , und denselben bedeutet, daß die geringste Uebertre- tung militairish abgeurtheilt und bestraft werden witd. ‘Das Pâpsfkliche Plat-Kommando, welches dermalen in dieser Citadelle seinen Sib hat, ist angewiesen, diz Waffen, welche demgemäß werden abgeliefert werden, in Empfang zu neh-

*) S. Nr. 77 der Staats-Zeitung,

men, und zwar sollen diejenigen, welche nicht verboten sind,

für die Eigenthümer zux dereinstigen E e Se an die- selben aufbewahrt, und zu diesem Behufe mit Zetteln, auf welchen der Name der Eigenthümer steht, versehen werden ; die verbotenen Waffen aber mússen unbedingt und ohne An- spruch auf dereinstige- Zurückfstellung abgeliefert werden.

Ferrara, den 6. März 1831.

Flam. Cav. Baratelli. Girol. Conte Crispi.//

„Im Namen Sr. Heiligkeit Gregor XVI. Die provi- sorische Regentschaft zur Verwaltung der Stadt und Pro- vinz Ferrara. Mit Bezug auf die Bekanntmachung des General - Schaßmeisters Sr. Heiligkeit vom 19. Februar, welche wegen der stattgefundenen Vorgänge hier bisher nicht hatte zur öffentlichen Kunde gebraht werden fönnen, und welche die Herabseßung des Salzpreises um Einen Vajocco pr. Pfund vorschreibt , erklärt die provisorische Regentschaft, daß, um der Stadt und Provinz Ferrara die wohlthätige Verfügung S-. Heiligkeit ebenfalls zu Gute kommen zu lafs- sen, der Preis des weißen und gemeinen Salzes, so wie sol- cher am 7. Februar stand, um Einen Bajocco herabgeseßt werden foll. Gegeben in Ferrara, der 6. März 1831. Cav.

Flam. Baratelli. Conte Girol. Crisvi.‘‘

Die Florentiner Zeitung vom 10. März meldet : „„Ein Schreiben aus Rom giebt die Stellungèn der päpstli- chen Truppen in folgender Weise an: der Oberst Lazzariré befehligt das Centrum in Civita Castellana und hat seine Vorposten an der Tiberbrúcke Pontefelice; der linke Flügel seht unter dem General Galatti bei Orviero ; Capitain Wels ist am 24. Februar von Rom abgegangen, um den rechten Flügel bei Rieti zu befehligen. Aus leßterer Stadt wird vom 4ten d. M. gemeldet, daß beim Erscheinen eines Haufens von 150 Fnsurgenten die Thore dieser Stadt sogleich geschlossen wurden und daß die Garnison so wie viele bewaffnete Ein- wohner auf die Mauern eilten; die Insurgenten zogen si hierauf gegen Terni zurück. Unter den Städten, die Frei- ivillige fúr die Vertheidigung der Religion und des Thrones senden, zeichnen sich aus: Rom, Albano,* Frascati, Palestrina, Marino, Zagarolo, Civitalavina, Subiaco, Campagnano, Ceri, Ceprano, Cisterna, Roccapriora und S. Vito. Se. Bee

tifan

| ligfeit hat am Zten d. M. seine Residenz aus dem Va

in das Quirinal-verlegt.‘/

S ch weiz.

Bern, 12. März. Die neue Schweizer -Zeitung giebt folgende Uebersicht dessen, was von der Regierung die- ses Kantons in den leßten Jahren für das Volksschulwesen geschehen ist: Auf Bildung von Schullehrern wurden in den Jahren 1829 und 1830, 2402 Franfen verwendet. An Bei- trägen zu Schulhaus-Bauten, an die Gemeinden, denen die- selben obliegen, wurden in diesen beiden Jahren 10,076 Fr. bezahle. Aus frúheren Jahren ist an solchen noch rückständig, weil die Bauten noch nicht vollendet sind, die Summe von 6360 Fr. Einzig im Jahr 1830 wurden, an 31 zu bauende Schulhäuser, 9630 Fr. beizutragen erfannt, von denen nur noch 1100 Fr. wirkflich bezahlt worden, und hiermit 8530 Fr. für die betreffenden Gemeinden noch ausstehen ; so daß mit der obigen rüständigen Summe, im Ganzen 14,890 Fr. noch zu entrichten sind, so wie die Bescheinigungen der gehô- rig ausgeführten Bauten nah und nach einkommen. Für Schulbücher und andere Lehrmittel, die an die Schulen ver- schenkt worden, wurden in den genannten 2 Jahren 8776 Fr. ausgelegt. Die Belohnungen alter oder besonders verdienter Schullehrer beliefen sich auf 1676 Fr. Von anderweitigen Geldbeiträgen famen noch vor, an zwei Schulmeister-Biblio- thefen auf dem Lande 150 Fr. und für die katholischen Schu- len in Bern 500 Fr.

Inland.

Berlin, 20. März. Die Stände des Herzogthums Pommern und Fürsténthums Rügen haben die erhandlun- gen ihres am 16. Januar d. J. erdf}neten vierten Provin- zial-Landtages mit einer Dank - Adresse an Se. Majestät be- endigt , deren Schluß wir den Lesern unserer Zeitung nach- stehend mittheilen :

„Wenn wir auch ' von der Ueberzeugung durchdrungen

daß-Ew. Königliche Majestät der treuen Pommern Biedersinn zu gewiß etkennèn, uni deshalb erneuer- ter Zusicherungen zu bedürfen, i

so liegt es doch in- der ‘Natur einer näheren Vereinigung ih- rer repräsentirenden Organe, die angestammten Gefühle sich

gegenseitig auszusprechen,

find,

tedt nta 0b M; E O TR S O E O C R N R R ME Sr eno D 5 l ê Pi e E