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tal + Citaten
verschollener und ausgetretener Personen, Behuts deren Todeserklärung oder Vermögens - Confiscation, s0 wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.
Provinz.
Schlesien.
Name des Citaten. Glafey, Wilhelm, Kaufmann. Mascus, Caroline madchen. geb. Klinicke, Aufwärterin. Sonnabend.
* Siebenhuben.“/
Moser.
verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserk
: : Name des 1
Landes.
Königr.Sachs
Braunschweig
2
Arrest verhängt worden; so wird diese lih bekannt gemacht, und allen und je lasser etwas an Gelde, Effecten, bei sich und in Verwahrung ha- ben, oder welche demsetben etwas bezahlen oder liefern sollen, hierdurch angedeutet, an Niemand das zu lássen, vielmehr solches dem König dersams getrelih anzuzeigen, und Sachen, jedoch mit
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Name dés Citaten.
Die unbekannten Gläubiger an das
Vermogen des Einnehmers
Wilh. Rudolph zu Röda, vormals
Gastwirth zu Audisleben.
Die unbekanur. Anspruchsberechtiaten an das Debitwesen des verstorben. Geheimen Kammerraths von Geb-
hardi zu Braunschweig.
Koch, Johann Friedrich, ehemaliger Lazarethvater und Holzhändler. arie, Dienst- Bauer, verwittw. Charlotte Chrisiiane,
Tautz, August, Goldarbeitergeselle. Suxland, verwittw. Catharina, geb.
Sonnabendsche Erben, in Betreff der || Masse „Sonnabendscher Erben von
Bânsch, Joh. Gottfr. Tagearbeiter. Maélit, verwittwete Catharina, geb.
Parchwinz, Carl Gottlieb, Posamentier.
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desselben. F ems
|
Srdtger. ¿. Breslau.
L AUSLTCUO
CTIETaI Citatios s
auch Vorladungen unbekannter Prätendenten. \EOADGGIMT G Is T Us VAIKIT E M A T I Na
4 | 2 Perempt. E E O des Gerichts.| Siftir. -
Termin.
i |Herrlih Boulinsche|24.Jan.31. Hiob Ger. zu Röôda.
Distrikts-Gerichr zu Braunschweig.
| Herzogl. Braunschw. |14.Nov.31
Bf
Bekanntmachung.
Da von dem unterzeichneten Ober - Landesgericht über den Nachlaß des Gutsbesizers von Lehmann zu Claushagen, am 25. pr. in, der erbschaftliche Liquidations- Prozeß eröffnet, und der ofene
in dessen Depositorium abzuliefern.
Sollte aber hierwider
werden. Es haben “auch die Inhaber solcher
wenn sie dieselben ver
andern Nechtes, für verlustig erklärt werden Covélin, den 23. December 1830.
Königl. Preuß. Ober-Landesgericht von Pommern.
-
Das im Friedebé
-
Avertissement.
) Friedeberger Kreise der Neumark belegene, zur erb schaftlichen Liquidations - Masse des verstorbenen Crilatb Satt Ernst Heinrich von Schönebech gehörige Gur Geilenfelde, nebst fol-
gschen Kreise ven 38 Magdeburgische neb| cinem halben Loofe zu Neu-Meck- Magdeburgische Morgen Wiesewachs und Gar-
genden Pertinenzien : a) die Kolonie im Friedber _ Morgen 89: Ruthen, “Tenburg/ von 4 tenland, und _ b) die am Sarizer See bele deburgishe Morgen im A {luß der von den Baue rung dex gutsherrlicsen u
den, welche von dem Erb-
Mindeste davon verabfolgen migl. Ober -Landesgerichte för- und die in Hâäuden habenden Gelder Vorbehalt ih?er daran habenden Rechte,
gehandelt, und demohnerachtet etwas bezahlet oder ausgeantwortet werden, so wird solches für nicht ge- schehen geachret, und zum Besten: der Masse anderweit beigetrieben
schweigen und zurückhalt
( en, zu erwarten, daß sie noch außerdem alles ihres darau habende : /
n Unterpfandes und
gene Wiese von ungefähr 93 Mag- mte Marienwalde, welches mit Ein- rn und Kossäthen nach der Reguli- nd bäuerlichen Verhältnisse aufiom-
anntmacchunpg-en.
menden jahrlichen Rente auf 36571 schäzt worden ist,
sten in diesen Termine zu melden, und ihr
Frankfurt a. d. O., den 23. December
Gelder und Sachen,
bd
daraus zu lösenden Kaufgelder auf Antrag
Letter bekannter Aufenthalt iets des Gerichts. ps
Blatt, wo das Weitere zu ersehen.
|
Breslau.Jnt.-Bl p 4485. de 1830.
lärung oder Vermögens-Confiscation,
Blatt, wo das Weitere zu ersehen.
Erfurt. Int.-Bl. p 844. de 1830.
Halberst. Int.-Bl.p. 828.
Thl. 7 sgr. 11 pf. abge-
auf den Antrag des Curator der Liquidations - Masse von neuem a. e Ea P der oe Dns ; i; er-Zatdesgerichts - Assessor von Wulffen, als Deputiïten, au Verfügung hierdurch dfent- den 1. Juni 1831, Vormittags 10 Uhr, 1 angeseßt worden. Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche _annehmliche Zahlung zu leisten vermögen „- aufgefordert, sich spâte-
Termin vor dem Herrn
Gebot abzugeben. Dem
Meistbietenden soll, wenn nicht rechtliche Hinderunzs-Ursachen eine Ausnahme zulassen, der Zuschlag ertheilt werden. Die Verkaufs- Taxe fann in der hiesigen Registratur eingesehen werden.
1830.
Königl. Preuß. Ober - Landesgericht.
Eckl: Citatits * Nachdem über das, im Jerichowschen Kreise des Herzogthums Magdeburg belegene, vom Johanniter - Ordens - Ritter Gebhard Jos ou hann Achaß von Alvenéleben besessene, uuter nothwendiger Sub- jollen. hastation gestellte adliche Lehn- und Rittergut Randau, und die
mehrerer“ eingetragener
Gläubiger der Liquidations-Prozeß eröffnet worden: so werden die, “auf dem Gute eingetragenen, aber ihrem Aufenthalte nach unbe- “ fannten Gläubiger, als der Kaufmann David Löwenthal, der Amt-
mann Johann Gottlieb Gerbig und die Aaron Meyerschén Erben
aus Berlin, sowie alle etwanigen--uabekannten-Gläubiger welche im Hypotheken-Buch nicht wirklich eingetragén sind, aber ein-ding-
liches Recht in dem aufgebotenen Grundstlicke, oder einen rehts- gültigen Titel zum Pfandrechte haben, oder sonst : irgend einen NReal-Anspruch zu haben vermeinen, insbesondere diejenigen, welche vermöge der Geseze ihre Forderungen auch „ohne besondere Einwil- ligung des Schuldners, auf dessen Grundstücke eintragen zu lassen befugt sind, hierdurch aufgefordert, in dem auf :
den 15,Februar 1831, Vormittags 9 Uhr,
vor dem Deputirten, Herrn: Ober-Laudeëgerichts-Assefor von Kle- wiß, auf hiesigem Ober-Landesgerichte anberaumten Termine ent- weder in Person oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu ihnen bei fehlender Bekanntschaft die Justiz -Commissarien Oelue, Löper
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und Damm allhier, vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre An- sprüche an das Gut oder dessen Kaufgelder gebührend anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit denselben präcludirt, und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen , sowohl ge- gen den Kaufer dessciben, als gegen die Gläubiger, unter welche das Kaufgeld verrheilt wird, auferlegt werden soll. Zugleich werden folgende eingetragene, ihrem Aufenthalte nach unbekannte Agnaten, als: / — a) aus der s{warzen Linie: Iohann Friedrich von Alvenéleben aus Burgtorf, Joachim Werner von Alvoenéleben aus Merseburg, Johann Friedrich von Aloensleben aus Zichten, : Levin He und George Dietrich, Gebrüder von Alvenéleben aus Berge, : j z Zohan Zei und Gebhard August, Gebruder von Alvenéleben aus ErxLeben, Gebhard voti Alvensleben aus Eichenbarleben, Johann Friedrich von Alvensleben aus Vinau, Ludolph Friedrich August von Alvenéleben, Busso Dietrich, Carl Ludolph und Johann Friedrich Werner, Ge- brüder von Alvenéleben aus Schenkendorff, b) aus der weißen Linie: ; Friedrich August und Johann August, Gebrüder von Alvenéleben, so wie alle unbefannten Agnaten und Gesammthänder zu dem vor- gedachten Termine hierdurch vorgeladen, um gleichfalls jene ihre Ansyrüche anzumelden und nachzuweisen, auch die v den Gläu- bigern liquidirten Neal - Ansprüche zu prüfen, widrigenfallë sie des Widerspruchsrechts gänzlich verlustig erklärt, und ihnen mit ihren Ansprüchen sowohl gegen den Käufer des Guts, als gegen das unter die Gläubiger zu vertheilende Kaufgeld ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. : Magdeburg, den 16 Juli 1830. : Königl. Preuß. Ober -= Landes - Gericht.
Die unbekannten. Eigenthümer oder deren Erben folgender in unserm Depositorio befindlichen Massen: / a) Ie Quretiscteg Pupillen - Masse im Betrage von 3 Thl. Tijgr. 2 pf, : i b) der David Wilhelm und Johann Gotthilf Tetlaffschen Cura- tel-Masse à 51 Thl, j c) der Fn igen Niedersiadtschen Sterbe -Cassen - Geselischaft à 100 Thl., d) der Gottlieb Füllbrandschen Curatel-Masse à 20 Fl. D. C., e) der dem entsprungenen Marqueur Carl Friedrich Scholz im Jahr Er bei seiner Verhaftung abgenommenen Summe von 18 Thl, s : i A der im Jahre 1766 beim Schöppen-Gericht deponirten Joseph Meyerhold und Franz Brunatyschen Coucnars-Masse a 3859 Thl, incl. 3825 Thl. Danziger Communal-Schuld-Scheine, der Matthias Bollenhagenschen Credit Masse von 35 Th!. 16 sgr., der Elisabeth Gronwaldtschen Nachlaß-Masse von 50 Thl., der David Technerschen Curatel-Masse à 12 Thl, der Johann Benjamin Schrammschen Nachlaß-Masse im Be- trage von 85 Thl., und i i eines percipiendi von 10 Thl. 24 sgr., in der Wittwe Sahlen- schen Nachlaß - Sache für den seinem Lebea und Aufenthalte nach unbekannten Michael Gottfried Lemke, werden hiermit aufgefordert, sich binnen 4 Wochen zu melden, und zur Empfangnahme zu legitimiren, widrigenfalls diese Massen zur Allgemeinen Justiz - Officianten - Wittwen - Kasse abgeliefert werden sollen. Danzig, den 14. December 1830. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Tre L aud Da das Hypotheken-Buch von den zur Stadt Driesen grhöri- gen Kämmerei--und Kommunal-Grundstücken, auf den Grund der darüber in der gerichtlichen Registratur vorhandenen, und von dem hiesigen Magistrat einzuziehenden Nachrichten: regulirt werden soll, so werden alle und jede, welche dabei ein Interesse zu haben ver- meinen, und ihren Forderungen die mir’ der! Ingrossation verbun- denen Vorzugs-Rechte zu verschaffen gedenken, hiermit aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bei dem utiterzeichneteu zur «Regulirung dieses Hypotheken-Wesens, von dem Königl. Ober-Landesgericht zu Frankfurt a. d. O. beauftragten Gericht zu melden, und ihre etwa- nigen Ansprüche näher anzugeben. Hierbei wird dem Publikum eröffnet: :
1) daß diejenigen, welche sich in der: bestimmten Zeit melden,
“nach dem Alter und Vorzuge ihres Real - Rechts eingetragen “werden sollen, ; i :
2) diejenigen aber, welche fich nicht melden, ihr vermeintliches Real-Recht gegen den dritten im Hypotheken-Buche eingetra- genen Befißer nicht mehr ausüben können, und
3) in jedem Falle mit «ihren Fordetungen den eingetragenen Posten nachstehen müssen, dagegen i
4) denen, welchen eine bloße Grund - Gerechtigkeit zusteht , ihre Rechte nach Vorschrift des Allgem. Land-Rechts, Th 1, Tit. 22, §-. 16 und 17, und des Anhanges zum Allgem. Land-Recht §. 98, zwar vorbehalten bleiben , daß es ihnen aber auch frei steht, ihr Ret, nachdem es gehörig. anerkannt oder erwiesen worden, eintragen zu lassen.
Driesen, den 21. December 1830. E Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Avertissement. :
Von dem Königl. Land- und Stadt-Gericht zu Cüstrin is über das Vermögen des Schiffer Ludwig Jaens{ch, wegen Unzulänglich- feit desselben, zur Befriedigung der Gläubiger, per Decretum vom heutigen Tage der Concurs eröffnet , und es sind die unbetannten Gläubiger zur Anzeige und Bescheinigung ihrer Forderungen, beë Verlust ihrer Ansprüche an die Concurs-Masse ad terminum
den. 23 Terra 18:AL;
vor dem Herrn Referendarius Gerlach vorgeladen worden. Aus- wartige fönnen den Herrn Justiz - Commissarius Bischoff mit Vol- macht und Information versehen.
Cusirim, den 2. October 1830.
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Auf Ansuchen der verehelichten Mariane Bobeck, gebornen Palkowéfa aus Szadrau, wird deren sich angeblich seit länger“ als 13 Jahren von ihr entfernter Ehemann, der Kunstwebergesell Adam Bobeck, welcher nach" den eingezogenen Nachrichten sich von Sza- drau nach Strezelno, von hier aber ins Oesterreichische begeben, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nach- richt gegeben haben, dergestalt hiermit vfentlich vorgeladen, daß derselbe oder dessen erwanige unbekennte Erben und Erknehmer sich innerhalb neun Monaten, spätestens in dem auf
den 8. Ocrober 1831 Vormittags 9 Uhr,
im hiesigen Verhör-Zimmer anstehenden Termine, eniweder per- sonlich oder durch einen geseßlich zulässigen mit Vollmacht und Information versehenen Bevollmä-htigten, wozu ihm bei erman- gelnder Bekanncschafe der Justiz -Commissarius Rehbein in Preuß.- Stargard in Vorschlag gebracht wird, melden, widrigenfalls der- selbe für todt erklärt, und dessen etwaniges Vermögen seinen sich E LEE und als solche legitimirenden Erben zugesprochen wer- en wird.
Schöneck, den 2. November 1830.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
Schmidt.
Auf den Autrag des Erben des hieselbst verstorbenen Kauf- manns Moses Marcus Levy werden hiermtt in Gemäßheit des 9. 137 et seg. Tit. 17. Th. T. des Allgemeinen Landrechts die un- befannten Erbschaftê-Gläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche au den Levyschen Nachiaß binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem zur Theilung des Nachlasses vor dem Herrn Referendarius Guderian in unserm Geschäfcslocale :
den 23. Februar 1831 Vormittags 9 Uhr anstehenden Termine persoulich oder schriftlich anzumelden, und geltend zu machen, widrigenfallé nah erfolgter Theilung sh die » vird an jeden Erben nur für seinen Antheil werden halten oumnen.
Als Sachwalter werden die Justiz -Commissarien Schaepke, Schulz und Rafalcki in Vorschlag gebracht.
Bromberg, den 18 Ocrober 1830.
SoLnigliOes Pres, Tandaeriét
D evelf e.
Avlertisfoæmene Folgende Personen, welche seit längerer Zeit von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben haben, als:
1) der Sattlergeselle Johauu Gottlob Worbs aus Egelédorff, weicher im Jahre 1803 sich auf die Wanderschafrc begeben, und 1805 die leute Nachricht von Hamburg aus ertheilt hat ;
2) der Müúliergeselle Gottlieb Schrocter auë Kunzendorff, welcher sich vor ungefähr 32 Jahren in die Fremde begeben;
3) der Papiermachergeselle Carl Gottfried Plischke aus Rabishau, der im Jahre 1814 ausgewandert if;
4) der Webergeselle Gorelieb Schwerdtner aus Hernsdorff, wel- her im Jahre 1815 sich entfernt hac; :
5) der Messerschmidt Gottlob Heinrich Meißner aus Egelsdorff, der bereits seit 50 Jahren abwesend ist; i
6) der Schmidt Johann Gottlob ODreëler aus Ullersdorf, wel- cher im Jahre 1818 sih nach Rußland begeben haben soll;
7) der Hâusler Johann Gottlieb-Gläser aus Flinsberg, der im Jahre 1815 sth entfernt hat ; z
8) der Müllergeselle Carl David Hallmann aus Hayne, welcher sich vor: ungefähr 30 Jahren auf die Wanderschaft begeben ;
9) der Maurergeselle Gottlieb Feist aus Querbach, welcher vor ungefähr 33 Jahren auëgewandert und in Hamburg verheira- thet gewesen seyn soll;
werden nebs deren etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, auf den Antrag threr Verwaudten, hierdurch vfentlich “
aufgefordert, binnen 9 Monaten, und spätestens in dem auf die n Le T0 C € aa
Vormittags um 9 Uhr, in der Gerichts-Kanzlei hierselbst anberaum- ten Termine, perfohlich oder schriftlich sich zu melden, und weiterer Anweisung ontgegen zu sehen, widrigenfalls die Verschollenen für todt erflärt, und ihr zurückgelassenes Vermögen ihren nächsten Er- ben, die sich als solche geseßmäßig legitimiren können, zugesprochen werden tvird. ,
Greiffenstein, den 3. Januar 1831. E
Reichsgräflich Schaffgotschshes Gerichts-Amt
der Herrschaft Greiffenücein.
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