1831 / 90 p. 15 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Fac tal

Citatlilonen

verschollener und ausgetretener Personen, Behufs deren Todeserklärung oder Vermögens - Confiscation,

so wie auch Vorladungen unbekannter Prätendenten.

Provinz.

Ofipreufen.

Rheinprovinz.

gehört.

Crúmwel!.

Das Königl.

1664 Morgen 7 Morgen

10 155 489 40 101

31

14

1201 9 224

162 57

105

129).

93 36 161 150

152 146 89

Name des Citaten. Land- u. Stadtgericht | 4.Feb. 31.|Königsbera. Int. - Zett. p: 3878. de 1830.

Die unbekannt. Anspruchsberechtigten an mehrere, im Pupillen- und Ci- vil - Depositorio des Land - und Stadtgerichts zu Nössel befindliche Geld-Massen.

Die sammtlichen Gläubiger an den Nachlaß des verstorb. Hauptmanns Carl George Ludwig v. Buttlar, zu welchem auch das adelige Gut Lomp im Haupt - Amte Liebstadt

Lettau, Christian Ludwig, Gärtner.

Die ihrem Aufenhalte nach nnbekann ten Kinder des Gortfried Laudien : Gottfried, Chrisioph, Aune, Doro- thea, Louise, Michael und Euphro-

fine, Geschwister Laudien; für wel- che 159 Thl. 14 gr. mütterliche Erbtheile, laut Inventarium vom 3. und confirm. den 20. December 1774, ‘auf das Gottfried Salewsfi- schen Eheleuten gehörige Hochjinê- Erbe eingetragen ehen. r

Hoffmann, Johann Gottlob, «= [aus Köttent.

Junghans, Johann Gottlieb,

Forstel, Carl Friedrich August,

Dietze, Carl Gottlob,

Dietschold, Carl Adolph,

Herrmann, Carl Gottlob,

Schmidt, Johann Goctfried,

Voigt, Johann Gottfried, / S

Die unbekannten Real-Prätendenten

an die, dem Ernst Friedrich Linde:

ner gehdrigen Immobilien zu Wie- melhausen.

Desgl. an die, den Erben Wittwe

Johann Herrmann Schründer gehö-

rige Immobilien zu Metelen.

Die unbekannten Real-Prätendenten

an die, dem Wilhelm Praenger,

genannt Schulte Bering zugehöri- gen Immobilien zu Buderich.

Desgl an die, dem Johann Menne-

ckes zugehorigen Immobilien zu

Saalhausen. /

Desal. an das, dem Heinrich Stehl

zugehörige Wohnhaus c. p. zu

Schwelm. 2

Die unbefanuüten Glaubiger an die

Nachlaß-Masse der am 30. Januar

1829 zu Bünde verstorben. Wittwe

Die unbekannten Real - Prätendenten an das Haus in der Neustadt Nr. 144 mit dem Anrecht an der Ge- meinheit zu Dinslaken. / Die unbekannt. Anspruchöberechtigten an das zu Weslar befindliche Ver- mögen des Sultheißen Peter G0- bel zu Niederrodenbach.

torgen 128 LJxXuthen Acker,

A

Schmidehnen.

S| - Laus. E Liebenwerda.

Mückenberg. Mußhlberg. Mergsdorfí- Adelwit.

L

tr L O C R E I T I I A eaen

B efanntmachunçgen.

Bekanntmachuug.

igl. Domainen - Vorwerk Zachan, 3 Meilen von Star- gardt an der Ihna, welches völlig separirc und (crvitutfrei is, und 94 CIRuthen, nemlich:

al Ruthen Hof- und Vaustellen,

Garten, Aer, L Klasse, : s T -

Wiesen, Hütung, 28ege, Gemwasser !:.

Lester bekannter Aufenthalt desselben.

Martinskirche#.

Perempt. Sistir.- Termin.

Name des Gerichts. zu ersehen.

Rössel.

Ob.-Ldger. z. Königs-

3.Feb. 31. berg.

Adel. Wesselshöfen- sche Gerichtsbarkeit zu Königsberg. Land - und Stadtger. |30.Mr3. 31 Creuzberg.

2.Mri. 31

Ob. - Ldger. v. Sachs. | 7.Feb. 31. | Naumburger Junt. - Bl

Land- u. Stadtgericht | 3.Feb. 31.|Westph.-Märk. Jnt.- Bochum. |

Land- u. Stadtgericht |23,Feb. 31. |Münster. Intell. - Blatt

Steinfurt. __p.1319. de 1830. Just.-Amt Werl. 3.Feb. 31. |Westph. Märk. Int.-BCL i 15. de 1831. Justiz-Amt Bilstein.| 3.Feb. 31. Land - und Stadtger. |11.Mrz 31| Schwelm. | Land- u. Stadtgericht | 7.Febr.31 Paderborner Intell.-Bl. |

p. 19,

Bielefeld. p.14.

{Gerichts-Commission

i 9.Febr.31 Oeffentl. Anzeiger zum zu Dinélaken.

| Düsseldorfer Amts-Bl. Nr. 111. p. 506.

Stdtger. zu Weßlar. “| 3.Febr.31| Weßlar. Int.-Bl. p. 1.

-

enthält, soll alternativ im Wege der Parcellirung oder im Ganzen resp. zu Marien und zu Trinitatis dieses Jahres veräußert werden, und ist zur Fortseßung der deshalb bereits im vorigen Jahre ange- fnüpften Verhandlungen ein Termin auf den 15. März a., und die nâchsifolgenden Tage im Amtöhause zu Zachan vor dem Regierungs- Rathe Triest angesezt. Die Bedingungen zur Veräußerung des Vorwerkes im Ganzen, können in unserer Registratur und bei dem Königl. Domainen-Amte zu Marienfließ eingesehen werden. Die Bedingungen zur Veräußerung in Parcellen, wird der Commissarius im Termine und am Tage vor Anfang desselben vorlegen. Charte und Parcellirungs - Plan sind auf dem Königl. Domainen - Amte zu Marienfließ einzusehen. i

Es wird am 15. März der Anfang gemacht werden, die be- reits im vorigen Jahre begonnenen Verhandlungen zur Verauße- rung im Wege der Parcellirung fortzuseßen, und zwar werden am 15. Marz Gebote wegen der beiden Haupt-Parcellen (mit den Wohn- und Wirthschafts - Gebäuden) der mit Gärten zu veräußernden Fa-

¡zu Naumburg. p. 29.

{. p. 9-

Blatt, wo das Weitere

milien - Häuser und der einzeln mit der Baustelle oder mit dem Beding des Abbrechens zu veräufernden Gebäude, am 16. März wegen der kleineren Aer - Parcellen von 2, 4 und 6 Morgen, am 17. wegen der Wiesen. und Hütungs - Parcellen, am 18. wegen der

größeren Aker-Parcellen ohne Gebäude, angenommen.

Denjenigen, welche bereits im verflossenen Jahre Gebote auf einzelne Parcellen abgegeben haben, sollen in diesen Terminen die ausführlichen Bedingungen zur Erklarung vergelegt werden, wes- halb sie aufgefordert werden, sich an den genannten Tagen in Za- chan einzufiaden. : A .

Eine Licitation wird nur Hinsichts derjenigen Parcellen statt- inden, ‘auf welche in den vorgedachten Terminen von mehreren

auflustigen Gebote abgegeben werden. Es is zu dieser Licitation der 21. März bestimmt, und werden die Betheiligten zu diesem Termine besonders vorgeladen werden, nachdem die Unterhandlun-

“gen aus freier Hand beendigt sind.

Am 19. März werden Gebote zum Ankaufe dcë Verwerkes im Ganzen angenommen. Finden sich mehrere Kauflustige für das- selbe, so soll zwischen ihnen ebenfalls licitirt werden. Am 21. wird auch wegen Verpachtung derjenigen Parcellen verhandelt, auf welche An der Veräußerung feine annehmlichen Gebote erfolgt seyn möchten.

Auf die Veräußerung im Ganzen fann übrigens nur dann ein- gegangen werden, wenn sie augenscheinlich ein vortheilhafteres Re- sultat ergiebt, als die Parcelli ung. i der Fall ist, die Veräußerung in Parcellen nicht aus dem Grunde unterbleiben, weil sie etwa in den angeseßten Terminen nicht so- gleich sämmtlich unter annehmlichen Bedingungen untergebracht werden fönnen. Nur kann im Allaemeinen der Zuschlag auf die yahebelegenen nicht eher ertheilt werden, als bis die entfernteren veräußert sind. : : |

Denjenigen , welche annehmliche Gebote thun, die Bedingun- gen erfüllen wollen und hinreichende Sicherheit gewähren, soll, (o0- fern es nach Lage der Parcellen zuläßig ist, der Zuschlag entweder sogleich oder binnen ganz kurzer Frist ertheilt werden. Die Ueber- gabe soll, wenn die Parcellirung zu Stande kommt, in den ersten Tagen des Aprils erfolgen, sofern bis dabin die erste Rate der Kaufgelder gezahlt wird; doch kann sie nach Umständen auch weiter, allenfalls bis Trinitatis ausgeseßt werden, was, wenn die Veräuße- rung im Ganzen stattfindet, jedenfalls geschehen wird.

Die Veräußerung erfolgt mit oder ohne Vorbehalt eines Do- mainen-Zinses zum freien Eigenthum. Wegen der Kaufgelder wer- den 2- bis 3- jährige Terminal-Zahlungen bewilliget.

Bei der Veräußerung im Ganzen bleiben cirea 48 Morgen 115 Ruthen Hütung an der Grenze von Groß-Schlatikow, 56 Morgen Aker au der Grenze von Tornow, 31 Morgen 48 C1Ruth. Wiesen an der Grenze von Pegnick reservirt. Die Wald - Hütung in den Forst - Revieren Hagen und Buchholz wird nicht mit ver- äußert, sondern nur verzeitpachtet. Für die übrigen Pertinenzien i bei ciner Grundsteuer von 272 Thl. beim reinen Verkaufe das Minimum des Kaufgeldes auf 28376 Thl. 13 sgr. 4 pf. , beim Ver- faufe mit Vorbehalt eines Domainen - Zinses von 700 Thl. auf 15776 Thl. 13 sar. 4 pf. festgeseßt. -

Für dies Kaufgeld werden 312 Scheffel Roggen Saat - Anven- tarium dreijährig bestellt, nrit überlassen. Anderes Königl. Jnven- tarium ist nicht vorhanden.

Stettin, den 22. Januar 1831.

Königl. Regierung. : Abtheilung für die Verwaltung der direftenSteuern, Domainen und Forften.

Bekanntmachuna.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das

im Lübbenschen Kreise belegene ehemalige Erbpachts-Vorwerk Hert- berg, Amts Beeskow, welches im Wege der Subhastation an den Fiskus zurükgefallen if, mit sämmtlichen dazu gehörigen Gebäuden und Grundstücken, mit der Brau - und Brennereigerechtigkeit und mit der Fischerei auf dem an der Glienecheschen Grenze belegenen See, von Trinitatis 1831 ab, und zwar unter gänzlicher Aufhebung der Bestimmungen .des frühern Erbpachts-Contracts öffentlich an den Meistbierenden verkauft werden soll. Das Vorwerk is 14 Meile von Beeskow, 2x Meile Fürstenwalde, 4 Meilen von Frankfurt, 9 Mei- len von Berlin entfernt, und die mit der Hertberaschen bäuerlichen eldmark noch in Gemeinschaft liegenden Grundstücke desselben be-

ehen in: 919 Morg. 136 Ruth. Aker, incl. 132Morg. 8 C]Ruth. 6 jähriges und 183 Morg. ._ 83[I]Ruth.9 jährig. Land, Me: Garten, “Wiesen, | Wáhrung, und «unbrauchbares Land,

41 150 6: 88 144 : 35 8 6 , S I E . 7 B y

uberhaupt in 1037 Morg. 166 (]Rurh./ wovon jedoch diejenigen Grund-

stucke abgehen, welche den wahrend der Erbverpachtung entstandenen 14 Kolonisten- Etablissements beigelegt, und worauf diese errichtet worden sd, (m Ganzen

I Mora. 114 (]Ruth., R es Ren daes au eigenb lichen Vorwerfs-Grundstücken

1028 Morg. 52 CIRüth. hs y

Dagegen soll, wenn dies nicht

Außerdem steht dem Vorwerke die Befugniß zu, mit seinem Rind- und Schaafviehe die ganze Dorfs - Feldmark zu behüten, wogegen die Dorsfschaft ein gleiches Hütungörecht auf der Vorwerks - Feld- mark ausúbt. i ; N a i

Die kleine Jagd wird erst nah ausgeführter Separation dem Käufer, so weit es den separirten Vorwerks - Aer betrift, Uber- lassen, und er bezahlt alédann dafür ein besonderes Kaufgeld.

Die Verôußerung geschiehet entweder durch reinêèn Verkauf, oder durch Verkauf mit Vorbehalt eines Domainen-Zzinses.

Der geringste Kaufpreis betragt :

1) Für den Fall eines reinen Verkaufs 7566 Thl. 24 sgr. 2 pf., neben einer jährlichen Grund- steuer von 70 Thl. 25 sgr., | : unter der erff|ern Summe ist jedoch das bereitó erwahnte Kaufgeld für die Jagd, und zwar mit einem Betrage von 100 Thl begriffen ;

2) für den Fall der Veräußerung mit Vorbehalt eineë Domai- nen - Zinses ; j E 3966 Thl. 24 sgr. 2 pf. incl. der 100 Thl. für bie Jagd, neben einem jährlichen Domainen - Zinse von 200 Thl., und der verhin gedachten Grundsteuer von 70 Thl. 25 sgr.

Das auf dem Vorwerke bei der Uebergabe befindliche Juven- tarium an Vieh, Acker, Haus - und Wirthschaftsgeräth, wird nach der alédann aufzunehmenden Taxe be(onders bezahlt.

Außerdem hat Käufer alle auf dem Vorwerke ruhenden Lasten und Abgaben zu übernehmen, nnd können die nähern Bedingungen in Herbberg bei dem Administrator des Vorwerks, Amtmann Mül- ler, und hier in der Domainen-Registratar eingesehen werden.

Der Licitarions- Termin ist auf :

den 26.März 1831, Vormittags 10 Uhr, hier in Frankfurt in dem Regierungs - Gebaude angeseßt. i

Kauflustige werden eingeladen, sich dazu einzufinden, und ihre Gebote im Termine abzugeben, da auf. Nachgebote der Zuschlag nicht erfolgen kann, auch wird noch bemerkt, daß Niemand zun Bieten zuzulassen if , der sich nicht uber ein angemessenes disponi- bles Vermögen vollständig auszuweisen, und eine angemessene Cau- tion zu bestellen vermag.

Frankfurt a. d. O., den 31. December 1830.

Königl Regieru n&

Abtheil. für die Verwaltung der directen Steuern, Domainen und Forßen.

Vou dem Königl. Ober-Landesgericht, is das in der Neumark im Crossenschen Kreise belegene, dem Gerichts - Schulzen Pohland und Consorten gehörige Antheilgut Seedorfff, welches nach der da- von aufgenommenen Taxe auf 14893 Thl. 9 sgr. 10 pf. abgeschaßt worden, Schuldenhalber subhasta gestellt, und es sind die Bietungé- Termine vor dem Ober-Landesgerichté-Assessor Sibeth, auf den. 28 Oer oer 18909, ben 2A Tae L041 R Ven 2 Ma 1801, jedesmal Vormittags 11 Uhr angeseßt worden. i Es werden daher diejenigen Kauflustigen, welche annehmliche Zahlung zu leisten vermögen, aufgefordert, sih spätestens in dem lezten Termine zu melden, und ihr Gebot abzugeben. : Die Verkaufs - Taxe fann in der hiesigen Registratur ecingese- hen werden. : Frankfurt a. d. O., den 10. Juli 1830.

Königl. Preuß. Ober-Landesgericht. Zarnack.

Oeffentlihe Vorladung.

, Die Brüder Iohann und Ignaz Neu, Joseph und Ignatz Grüner, der Franz Alscher, der Ignaz Richter, der Carl Vogt und TIgnas Viola, alle von der Hens aft Gröbnig, welche seit länger als 10 Jahren von ihrem Leben und Aufenthalte keine Nach- riht gegeben, werden nebs ihren etwa zurückgelassenen Erben hier- durch vorgeladen, sch innerhalb 9 Monaten, spätestens aber in dem auf den 8. November dieses Jahrs angeseßten Termine, in unserem Geschäfts-Locale zu melden. Im Unterlassungs-Falle sollen die Genannten für todt erklärt, und ihr Vermögen den dieses Ver? fahren extrahirenden Verwandten, uberwifsen wérden.

Gröbnig, den 10. Januar 1831.

Das Königl. Gerichts-Ambt.

Edictal-Citation.

Der aus Groß-Gaffron gebürtige Schneidergeselle Joseph Hein, Sohn des Branntweinbrenner Hein daselbst, welcher sch noch vor dem Jahve 1806 von dort aus zweimal auf die Wanderschaft be- geben, und seit seiner zweiten Entfernung keine Nachricht mehr von sich und seinem Aufenthaltsorte gegeben hat, wird hiermit nebst