Adjudications-Dermine zu erlegen, die andere Hälfte aber binnen dên nächstfolgenden drei Jahren in gleick-mäßigen Terminen — (o daß der erste Termin nach Ablauf eines “ahres vom Subhastations- Termine an gefällig wird -— abzuführen. s
j Kann der Ersteher die innerhalb drei Wochen“ zu erlegenden Vierzehntheile der ganzen Erstehungs-Summe nach Ablauf dieser Frist oder in dem dazu bestimmten Adjudications - Dermine nicht
abfuhren, so soll er das bereits im Subhastations - Termine anzu- zahlenden Zehntheils und seines Enge t eehees verlustig seyn.
__Da die meisten Quartiere bereits zu Ostern, oder, wenn die Witterung gunstig ist, auch noch fruher bezogen ¿zu werden pflegeu, mehrere auch nicht dlos für den Sommer, sondern aufs ganze Jahr gemiethet werden, o soll der künftige Ersteher verbunden seyn, die von den Linkeschen Erben oder ihren Erblassern bereits abge- \c{lossenen Konrracte, mit Einschluß des über das Badehaus einge- gengenen Pachtes in ihrem ganzen Umfange zu halten, wobei es ch jedoch die jezigen Vesiger zur Pflicht machen vollen, den mödg- lich hohen Mietrhzins zu erlangen, und mit zuverlaäßigen Personen zu fontrahiren. , :
j / J: _ Der Ersteher fi serner gehalten seyn, den jezigen Besitern den Aufenthalt in dem zu versteigernden Grundstück bis Johaanis laufenden Jahres annoch zu gestatten, jedoch werden sich die legtern — da sich jeßt noch nicht bestimmen läßt, welches Quartier zu diesem Behuf passend seyn möchte — auf dasjenige beschränken, welches den Miethbewohnern weniger convenirt und sih darüber mit dem künftigen Besißer zu vereinigen suchen. 6
Das Grundstück sell ohne Inventar verkauft werden, doch sind die Linkeschen Erben erbötig, dasselbe ganz oder zum Theil, je nachdem es den Wünschen des Erstehers entspricht , kaufsweise zu uberlassen, und es hat sch daher der leztere mit jenen deshalb zu verständigen. N
Justiz-Amt Dresden, 1sie Abtheil , am 12. Febr. 1831.
E Ra:
: Don hiesigem unterzeichneten Gericht werden nachfolgende Ab-
elende : :
1) Johann Andreas Weineck, geb, den 1. Januar 1758, ein Sohn des gewesenen Geleits- Visitatórs Johann Andreas Weineck, welcher im Jahre 1770 als Knabe von 12 Jahren von hier weggekommen seyn soll, und dessen Vermögen in 38 Thl. 16 gr. 3 pf. besteht -
Christoph Gottfried Kaufmann von hier, geb. den 28. Juni 1762, für den seit dem Jahre 1812 8 Thl. 1 gr. 2 pf. elterliche Erbegelder hier deponirt sind; Johann Christian Wilhelm (auch Gottlob) Bilfe von hier, geb. den 12. April 1789, der im Jahre 1812 unter dem Großherzogl. Weimarschen Militair den Feldzug mit nach Rußland gemacht hat, und von da nicht zurückgekehrt ist; fük welchen aber 50 Thl. Hauskaufgelder seit dem Jahre 1816 deponirt worden; | Christoph Frisch von hier, geb. den 29. Februar 1744, für den seit dem Jahre 1800 20 Thl. deponirt sind; ; Wilhelm Ernst Stiebritz, geb. den 8. Juli 1779, ein Sohn des Wollkämmer Johann Adam Stiebrizens von hier, der seit 1806 nichts wieder von sich habe hören lassen, und dessen Vermögen in dem vierten Theile eines Wohnhauses besteht, oder wenn sie nicht mehr am Leben seyn sollten, deren Erben, l j ; so. wie alle diejenigen, welhe an deren Vermögen irgend einen Anspruch zu haben vermeinen, hiermit edictaliter und ein für alle Mal geladen , auf i : __ Dienstag, den dritten (3) Mai d. J, vor hiesigem Schloßgericht zu rechter früher Gerichtszeit in Person oder durch hin{fänglih legitimirte und instruirte Gevollmächtigte áu erscheinen , ihre Erb- und soastigen Ansprüche an dem Vermö- gea der Abwesenden anzugeben und zu bescheinigen, unter dem echtênachtheil, daß die geladenen Abwesenden für todt und ver- schollen, deren sih nicht gemeldete Erben aber, und wer sons An- spruche_ an deren Vermögen habe, von der Theilnahme daran aus- geschlossen und ihrer Rechte und Ansprüche daran, wie nicht min-
Literarisch
Bei A. W. Hayn in Berlin, Zimmerstraße Nr. 29, is erschie- nen und in Ae Bodnudtaan zu haben :
__Dis Preuß. Städte-Ordnung, nebst den über dieselbe bis ins Jahr 1829 ergangenen Er- klärungen, Entscheidungen und Zusäkben. Herausgegeben von J. D. F. Rumpf, Königl. Preuß. Hofrathe.
Vierte vermehrte Ausgabe. Preis # Thl. l Um die Gemeinnüzigkeit dieses Werkes und den allgemeinen Beifall , womít es aufgenommen- worden, zu rechtfertigen , hat der ger feinen Fleiß gespart, demselben dur sorgfältige Zu- ammenstellung -der Ergänzungen in der gegenwärtigen vierten E einen neuen Werth und eine größere Vollkommenheit
Das Gesinde - Recht, oder die Rechte und Pflichten der Herrschaften und des Gesindes, mit besonderer Berücksichtigung auf Berlin.
der alle der Wiedereinsezung in den vorigen Stand für verlusti erklärt, und das Vermögen an die sich gemeldet und legitimirt be benden ohne Sicherheits-Bestellung ausgeantwortet oder sonst recht- lich daruber verfügt werden soll.
Daun is
. Dienstag, der siebenzehnte (17.) Mai d. A,
zu Eröffnung des zu ertheilenden Präclusiv - Bescheides anberaumt worden, und werden die Betheiligten andurch zugleich geladen, früh 10 Uhr anderweit an Gerichtsstelle zu erscheinen, und der Eröffnung des quaest. Bescheides, der bei ihren Außenbleiben für eröffnet an- genommen wird, gewärtig zu seyn.
Apolda, am 17. Januar 1831. i Großherzogl. Herzogl. S. Academisch. Schloßgericht das.
Von uns Bürgermeistern und Rathe der Stadt Coldis i der allhier am 31. März 1782 geborne Johann Christian Ronnebérger, des hier verstorbenen Böttchermeisters Iohann Gottfried Nonne- bergers jüngster Sohn, welcher unterm 14. Januar. 1810 von Ter- geln aus, bei Windau in Kurland, wo derselbe als Webergeselle gearbeitet hat, die legte Nachricht von sch gegeben hat, zum Er- scheinen allhier auf den 27. Juni 1831 unter der Verwarnung ‘der Todeserklärung vorgeladen, sc wie dessen Erben und Gläubiger, auf denselben Tag, zu Anmeldung ihrer Ansprüche, bei deren Ver- lust, gesammte Interessenten aber hierzu, bei Verlust der Rechts- wohlthat der Wiedereinsezung in vorigen Stand, ingleichen auf den 12. October 1831 zu Anhörung eines Bescheides, oder im Falle der Acten - Versendung, auf den 21. December 1831 zu Anhorung des Urthels, besage der, auf Antrag der Geschwister-Kin- der, als muthmaaßlih nächsten Erben des Abwesenden, dessen Ver- mogen ohngefähr in 1400 Thl. besteht, erlassenen, und bei dem Wohllöbl. Stadtgericht zu Berlin, so wie in den Rathhäusern zu Altenburg, Dreéden, Leivzig, Freiberg und allhier angeschlagenen, auch zu gleihmäßigem Anschlage oder soustiger Bekanntmachung nach Windau in Kurland gesendeten Edictalien vorgeladen, zugleich auch auswärtige Interessenten veranlaßt worden sind , zu Annahme der an sie ergehenden Verfügungen hier wohnhafte Bevollmächtigte bei 5 Thl. Strafe zu bestellen.
Toldis bei Leipzig, den 5. Februar 1831.
Der Rath allda __ Friedrich Wilhelm Franke, amtsuhrender Bürgermeister.
__ Da die Gläubiger des am 15. November 1830 zu Aix in Frank- reich verstorbenen Großherzogl. Mecklenburgischen Kammer - Direk- tors und Kammerherrn von Prigzbuer, :
zum pweiten Jui. d. Ja ad liquidandum, sub poena plraeclusionis et imponendi perpetui silentu, peremtorisch vor hiesige Großherzogl. Justiz - Kanzlei vorge- laden werden; so wird. solches durch den gegenwärtigen Auëzug aus dem in den Schwerinschen Intelligenz - Blättern vollständig abge- druckten Proclama annoch weiter öffentlich bekannt gemacht. Schwerin, den 12 Februar 1831. j : Zur Großherzogl. Mecklenburg. Justiz - Kanzlei verordnete Direktor, Vice - Direktor und Räthe. Martini. ¿N 4049-4 Prolog zu einem der Zeit angemessenen Toast,
dem Vater des Vaterlandes
geweiht, bei frohen Mahlen echter Preußen. 1831. — Von diesem Geistes-Producte eines 76 jährigen Greises, hat ein Gönner unsrer Armen eine bedeutende Anzahl auf seine Kosten abdrucken lassan.
Wir bieten diese Gabe der Liebe unsern Mitbürgern nah und fern
zum gefälligen Ankauf freundlih hiermit an. Das mit unserm Stempel versehene Exemplar kostet, ohue der Wohlthätigkeit Schran- fen zu seßen, Zwei Silbergroschen, und ist im hiesigen Königl. Intelligenz-Comtoir, auf unsrer Anmelde-Stube , und auf sämmt- lichen Post-Aemtern der Monarchie, überall zu dem obigen Preise, zu haben. Der Ertrag kommt ohue Abzug „unsern hart bedrängten Armen-Fonds zu gut. i
Berlin, den 23. Februar 1831.
Die Armen-Direftionm.-
e Anzeigen.
Nach der Gesinde-Ordnung und den später erlassenon- Rescrip- ten und Verordnungen über das Gesinde - Wesen, dargestellt cox Mäser. Geheftet. Preis 5 sar.
Schriften \scherzhaften Inhalts. i Bei G. Basse in Quedlinburg sind so’ eben. erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben, (in Berlin üamentlich in der E nslin schen Buchh:ndlung, Breite Straße Nr. 23):
Das Buch zum Lachen; oder Wige, Einfälle und Lächerlichkeiten der neuesten Zeit. Ans Licht gestellt und allen Freunden der heitern Laune gewidmet, ron
: : Hilarius Jocosus Federkítel. : 8vo. Geh. Preis 1 Thl. 5 sgr.
Zwanzig Parodien bekannter Gedichte, VonEginhardt. 12mo. Geh. Preis 75 sgr.
-
E E REEEREEE R T E I S A O00 raw mama
Dienstag,
Pommern. |Die unbekannten Real - Prätendenten
Ne 11.
Allgemeiner Anzeiger
1831. den 8. März.
für die Preußischen Staaten
L JFnland.
diet E Cl1tatlonedû
yerschollener und ausgetretener
Personen, Behufs deren "Todeserklärung oder Vermögens « Confiscation,
s0 wie auch Vorladungen unbekannter Pratendenten.
Provinz. Name des Citaten.
S E A C C C O C A R R R E R E Perempt. | latt, wo das Weitere
Letzter bekannter Aufenthalt ; Siv s ß desselben. Name des Gerichts. | Sistir
Termin. zu ersehen.
E i000 G I I CATETR I D M AORTCET E B E
an bie, den Hutmacher Heldtschen
Eheleuren zugehörigen Grundstücke
} zu Bârwalde.
Schlesien. |Die unbekannten Gläubiger des Schuh-
macher Mathias Borkert zu Fran-
fenstein. A
Die unbekannten Nachlaß - Gläubiger das zu Tiefhartmannsédorf versorb. Nohann Gottlieb Bergmann.
U D E É P E REEREEES-
Stdtger. 4. Bärwalde. | 15 Mrz. 31| Stettiner I E P° s
Land- und Stadtger. |10.Mrz.31.| Breslauer Int.-Bl. p. 5- Frankenstein.
Freiherrl. v. Zedliß-|12.Mrz. 31 p. 94, sches Patrim.-Ger.- Amt von Tiefhart- mannsdorf j. Hirsch berg.
i A —————————
B eFfanntma ch un
Bekanntmachung.
x Verpachtung der Domaine Bleesera, im Wittenberger Kreise von Johannis 1831 auf 12 Jahre, is ein Licitations - Ter- m u 4 14. orn d. J., Mem trage bo Uhr,
im Locate der hiesigen Regierung anberaumt worde, E ‘Die Beschreibung dieser Domaine ist in dem hiesigen öffent- lichen Anzeiger Nr. 13 enthalten.
Merseburg , den 19. Februar 1831.
i d L Cw Alg fer dircfténStenern ilung für die Verwaltung der di j S Domainen und Forsten.
Avertissement.
den Antrag der Neal - Gläubiger is über die künftigen aticibet des T, hâvik gestellten, dem Gutsbesißzer Friedrich Wilhem Louis Grohmann gehörigen, im Spremberg-Hoyerêwerda- chen Kreise der Niederlausit belegenen Ritterguts Türkendorff, der Liquidations-Prozeß eroffnet, und zur Anmeldung und Nach- weisung der Forderungen, vor dem Deputirten, Referendarius Wall-
eiser, ein Termin auf | e den 13 Juni c. a.
ezt worden.. n s unbekannten Real - Gläubiger des Gutes Türkendorff- wer- den daher hiermit vorgeladen, im Termin entweder in Person oder durch einen mit Information und Vollmacht versehenen hiesigen Justiz-Commissarius , wozu den hier Unbekannten die “ustiz-Com- Missarien Preuße und Marquard vorgesehlagen werden, zu erscheinen, “ihre Forderungen anzumelden und nachzuweisen, ausbleibenden Falls aber zugewärtigen, daß dieselben mit ihren Ansprüchen an das Gut und dessen Kaufgelder präcludirt, und ihnen damit eiu ewiges Still- schweigen gegen den künftigen Käufer und die übrigen Glaubiger des Guts Türkendorf, unter welche das Kanfgeld vertheilt worden, auferlegt werden wird. Ó
Frankfurt a. d. O., den 8. Februar 1831. /
Kb uigl. Preuß. MEErZ NRENSS0e 4.96 ' R e ck.
Avertissement.
Das im Königl. Preuß. Antheile der Ober - Lausiz und dessen Rothenburger Kreise gelegene, der Gräfin von Kospoth gehörige Gut Reichwalde, welches nach der Hofgerichts - Grund - Taxe von 1724 auf 44501 Thl. 29 sgr. 8 pf. , nach der Nußungs - Taxe aber auf 4989) Thl. 21 sgr. 8 pf. gewürdigt worden, is, in via executio-
nis zum dffentlichen Verkauf ausgestellt, und es sind die Bietungs-
Termine, von denen der lezte peremtorisch ist, auf
3 Dec 4. Mar den s Zuni t 838-4, S j
anberaumt worden, in denen zahlungs - und besisfähige Kauflustige fich Vormittags um 11 Uhr auf dem Schlosse hierselbst, vor dem Deputirten, Ober - Landesgerichts - Assessor von Gellhorn einfinden, und ihre Gebote abgeben fönnen.. i i : i
Die Taxe und Kauf-Bedingungen liegen in der hiesigen Regi- siratur, in den gewöhnlichen Amts-Stunden zur Einsicht bereit.
Glogau , den 16. Juli 1830. : : Königl. Ober-Landesgericht von Nieder-Schlesietr und der Lausigt.
v. Goße.
Avertissement. Das Hypotheken - Buch der bäuerlichen Besizungen der soge- nannten Schweißerbauern: i :
I. zu Michelsdorf, nämlich: a) des Johann Friedrih Geigert, sub Nr. 1; b) des Daniel Christian Geigert Nr. 2 und 3; c)*des Johann Gottfried Glur Nr. 4 und 5; à) des Friedrich Iohann Vogel und dessen Ehefrau Charlotie Louise, geb. Otto, Nr. 6; e) der Ehefrau des Peter Otto, Louise, geb. Meißner, Nr. 7; H des Christian Schlunk Nr. 14; 8) des Johann George Otto und dessen Ehefrau Marie Elisabeth, geb. Schlunk- Nr. 15; h) des Danicl Andert , Nr. 29; :
11, zu Bochow: a) des Peter Etzenberg, Nr. 17; b) des Christian Kaiser, Nr. 19; e) des. Peter Kaiser, Nr. 20;
11]. zu Dahmsdorf: der Wittwe Gericke, Anne Dorothee, geb. Hampe, Nr. 422; : :
soll auf den Grund der in der Negistratur befindlichen, und vot den Besizern dieser Grundstücke einzuziehenden Nachrichten regulirt werden. Es werden daher alle diejenigen, welche dabei ein JZuter- effe zu haben vermeinen, und ihrer Forderung die mit der Eintra- gung verbundenen Vorzugsörechte zu verschaffen gedenken, hierdurch aufgefordert, sih binnen 3 Monaten beim unterzeichneten Gerichte zu M, L Ae E Ansprüche näher anzngeben, wobeë die Warnung hinzugefügt wird: l
1) daß dirietiaen, welche sich binnen der bestimmten Zeit mel- den, ms vem Alter und Vorzuge ihres Realrechts eingetra-
en werden sollea, : , S
2) diejenigen aber, welche sich niht melden, ihr vermeintliches Realrecht gegen den dritten im Hypotheken - Buche eingetra- genen Besißer nicht mehr ausüben können,
3) in t m E RPeTTERIEN deu eingetragenen Po-
en nachstehen müssen, dagegen B
4) dénen, welchen eine bloße Grundgerechtigkeit zusteht, ihre Rechte nach Vorschrift des Allgem. Land-Rechts Thl. I. Tit. 22. §. 16 und 17, und des Anhange? zum Allgem. L. -R. §. 58 zwar vorbehalten bleiben, daß es ihnen aber auch freisteht,