1875 / 51 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

3) 4 Stück Litt. C. à 50 Thlr. Nr. 14, 78, 184 und 101.

Indem die vorstehend bezeichneten Obligationen hiermit zum 1. April 1875 gekündigt werden, for- dere ih die Juhaber derselben auf, den Nennwerth gegen Rücklieferung der qu. Obligationen nebft den f denselben gehörenden nach dem 1. April 1875 älligen Zinscoupons nebst Talons und gegen Quit- tung vom 1. April a. L ab in der Kreis-Kommu- nalkasse hierselb in Empfang zu nehmen. Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlih mit ab- zuliefernden Zinscoupons wird von dem zurückzuzah- lenden Kapitale event. zurückbehalten werden.

Die Erhebung der Nennwerthe der gekündigten Obligationen kann auch vom 1. Januar 1875 ab erfolgen, voch werden von den vor dem 1. April 1875 amortisirten Obligationen die Zinsen für das I. Quarta! 1875 nicht mehr gezahlt.

Eleciwiÿ, den 26. September 1874.

Graf Strach wit,

[4646] Bekanntmachung.

Bei der am 3. d. Mts. stattgehabten Ausloosung

x E E 26. März

der nach den Allerhöchsten Privilegien vom—Z Mai

1869 im Jahre 1875 zu amortifirenden - Kreis-

Obligationen des Sagauer Kreises à 100 Thlr.

find folgende Nummern gezogen worden, und zwar von der

I, Emisfion litr. A. 43% 22. 58. 67, 125, 126. 234. 237 und 343.

II. Emission litr. B, 5% 67. 291. 319, 438. 450. 479 und 510.

Die gegenwärtigen Inhaber dieer Obligationen werden aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehöri- gen Coupons und dem Talon gegen Empfangnahme des Kapitalbetrages am 1, April 1875 zur hiesigen kreisftändisheu Chausseebau-Kasse in coursfähigem Zuftande zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins- Coupons wird deren Betrag vom Kapital einbehal- tex. Die Verzinsung der ausgeloosten und vorstehend gekündigten Obligationen hört mit dem 31. März 1875 auf.

Sagan, den 5. Oktober 1874.

Namens des Kreis-Aus\schu}ses Der Landrath. Strugt.

[5051] Bekanntmathung

Bei der am heutigen Tage durch die Chasseebau- Kommission des Kreises Ahaus vorgenommenen Ausloosung von Ahauser Kreis-Obligationen find von den Obligationen der ersten Emission die nachbezeichneten sub Litt, B. über 100 Thaler aus- gelooset worden: Nr. 39, 40, 49, 54, 68, 69, 88, 90, 109, 118, 121, 127, 130, 142, 153, 163, 184, 202

Den Inhabern dieser Obligationen werden solche hierdurch mit dem Bemerken gekündigt, daß die At ung der Kapital-Beträge, gegen Rüfgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zins- coupons, bei der Kreis-Chausseebau-Kasse dahier er- folgt und mit dem 30. Juni 1875 die Verzinsung aufhört.

Es wird zugleich bekannt gemacht, daß von den bereits früher ausgelooseten Kreis-Obligationen der ersten Emission Litt. B, diejenigen sub Nr. 165, 189, 271, 334, 347, 400, 408, 413, 511, 533 und 936 bis jeßt bei der Kasse noch nicht abgehoben worden sind.

Ahaus, den 20. Oktober 1874,

Der Landrath.

[1298] Bekanntmachung.

Bei der in der Sißzuug vom 17. Februar cr. er- folgten planmäßigen

Ausloosung Duisburger Stadt-

Obligationen

bebufs Amortisation find gezogen worden: a. von den Obligationen IL, Emission die Num- mern 45, 88, 117, 138, 165, 282 und 295 à 1500 Mark; b. O a Obligationen der Anleihe ad 759,000 arf: Littr. A. Nr. 42 à 3000 Mark, B. Nr. 106 und 107 à 1500 Mark, ¿ . C Ntr.°94, 116, 252, 258, 266,297 366; 369, 398, 415 und 448 à 300

Mark. Die Auszahlung der Valuta dieser Obligationen erfolgt U vom 30. Juni cr. an

aegen Rücklieferung der Obligationen nebst sämmt- lichen bis zum 30. Iuni cr. noch nicht verfalle- nen Zinscoupens, und zwar, befreffs der Obligatio- nen ad a. auf der Kasse des Rhein-Nuhr-Canal- Actien-Bereins und bei der Duisburg-Ruhrorter Vank hier, betreffs der Obligationen ad b. auf der Stadtkasse hier. Mit dem 30. Juni cr, hört die Verzinsung auf; der Betrag etwa fehlender Zinscoupons wird von der Valuta gekürzt. C wird der Inhaber der bereits 1874 ausgeloosten Obligation der Anleihe ad 750,000 Mark, Littr. C. Nr. 221, aufgefordert, dieselbe zur Vermeidung weiterer Zinsverluste zur Einlösung einzureichen.

Duisburg, den 19. Februar 1875. Der Bürgermeister: Die städtische Anleihe- Wegner, und Schuldentilgungkommission : Theod. vom Rath.

234, 253, 255, 314, 318, 345, 349, 371; 405/ 407. 462, 501, 514 und 516.

Arnold Vöuinger.

Cto. 224/ITL.) Iulius Weber.

[1315] Berliner

gewährende Dividende auf sieben

für jeden Antheilshein von 200 Thirn. und

j vier Thaler oder zwölf Mark für jeden 40prozentigen Quittungsbogen zu Aaer find. Î f N

Zufolge Beschlusses des Verwaltungsrathes wird diese Dividende

vom Montag, den

gegen Einlieferung der DiLidendenscheine Ser. II. Nr.

bogen an unserer Gouponskasse gezahlt.

Die Dividendenscheine find auf der Rückseite mit dem Stempel der betre enden Fi aber mit einem n4ch der Nummernfolge geordneten Verzeichnisse zu versehen, f E

Divid:nden, welche binnen 4 Jahren na

erhoben sind, væafallen nah §. 53 des Statuts zu Gunsten der

Benin, den 28. Februar 1875.

Berliner Hande

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

L A j Fabrik aller Arten Feuechprißen, Pumpen, Feuerwehr-Geräthschaften und Ausrüftungs-Gegeuständen. |

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Gartenspritze Sauge-undDruckpumpen für Privat-Wasserleitungen, Vau-Pumpen, Nohrbrunnen,

Stall-, Jauchen- und

Warm3gasserheizungen für Treib-, Gas- 45 Wasserleitung, Messinggießerei, Schlauch-Webereti, Lederne Spiral-Saugesehläucke.

‘ustrirte Preis - Courante

D 9 Fn S. J,

SW. Berlin, Beuth, 1 (frühere Centralstraße), Eke der Kommandantenstr.

Handels-Gesellschaft.

Gemäß S8, 51, 52 und P des E O ugs 2. Juli 1856 ist die für das Jahr 1874 zu

rozent festgeseßt, worauf die bereit L -Divi von 2 Prozent in Anrechnung kommt nb betnas i a eda aas ¿chn Thaler oder dreißig Mark

1. März cer. ab, 16 der Antheilscheine und Nr, 4 der Quittungs-

dem Tage, an welchem sie zahlbar waren, nit Gesellschaft. M E

ls-Gesellschaft.

i

Hüchen-Pumpen, Wohn- und Badchäuser,

auf Verlangen gratis.

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Die besten Pumpen füx uenwasser, Schlamm,

für Schlempe, Bierwürze, Dickmaisi Axt ‘als Feuerspriße oder Gartensy dähei keine Verstopfung. Dasselbe * billigeren Preisen als andere Fabrik Preiscourant beigefügt.

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* Gutachten und Anerkennungen der Saison 1874 werden dem illuft:

von Adolph

Foers, Niederrhein.

Cloaken, zur Entleerung der Abtriitsgruben, zugleich jede

Guts3- oder Gemeinde-Feuersprißze bei bedeutend | ti

à 175/1 Vergütung ter halben Bahnfracht. E

Pieper.

tretenden (Simultan-) Schule ist die verbunden mit 2100 Æ# Gehalt und die

verbunden mit 1350 ( Gehalt zu beseßten.

erstere außerdem das bestandcne Examen pro recto- rata erforderli.

d. J. an dên Unterzeichneten richten.

Z\@ivkauner

Aktiengesellschaft.

ralversammlung auf Sonnabend, den 13. März 1875, Mittags 12Uhr,

2 Treppen hoh, ergebenst eingeladen. 1) Bericht des Aufsichtsraths über die Lage des

2) Beschluß über Ertheilung der Decharge an den |

3) Wahl von einem resp. zwei Mitgliedern des

versammlung Theil nehmen wollen, müssen ihre Aktien bei der Las 16, Y 2. März cr., oder in unserem Geschäftsbureau, Lüßower Ufer 17, 2 Treppen hoc, A T Generalversammlung bis Mittags 12 Uhr hinterlegen.

Gesellschaftsstatuts verwiesen.

vom 1. März cr. ab kasse hierselbst auszustellenden Quittungen zur Gül-

danten und des Buchhalters bedürfen. Als Rendant ungirt der Kommissions-Kafsenrendant Bau,

treter des Rendanten ist der Betriebs-Sekretär Rofen- kötter, Vertreter des Buchhalters der Diätar Veit.

Verschiedene Bekannturahungen.

[1341] Da unsere Tagesordnung zu der per 3. April cr. einberufenen General-Versammlun eine Aenderung erfahren, daß uicht die später noch eingehenden, sondern nur die Eo Dans as Anträge von Genossenschaftern zur Beschlußfassung kommen können, fo - annulliren wir unsere Bekannt-

machung vom 27. Februar cr. und erlauben uns auf un inl i M Da E f unsere erneute Einladung in derselben Nummer

Berlin, den 28. Februar 1875. Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bankverein, Eingetragene Genossenschaft in Liquidation. Fiaîiser. MWaassengier.

Norddeutscher Landwirthschaftliher Bauk-Verein.

: Eingetragene Genosseuschaft in Liquidation. Hierdurch beehren wir uns, unsere Genossenschafter zu einer außerordentlichen General-

Versammlung : auf Sonnabend, den 8. April 1875, Mittags 12 Ubr, Behrenstraße 50, 1 Treppe, Ete der Fricdrihsftraße

nach dem großen Saale des Passage-Gebäudes, ai gen E E ;

: ehufs der Legitimation werden die Genossenschafter gebeten, i il)hei bei der Controle zu präsentiren. als ay ee Aera R gevaies Be

1) Bericht der Liquidatoren.

2) Abänderung des Generalversammlungs-Beschlusses vom 15. Oktober 1873, betreffend die Vertretung der in Liquidation befindlihen Genossenschaft dahin, daß nah dem. bereits erfolgten Ausscheiden zweier Liquidatoren die Liquidation der Genossenschaft nur durch zwei Liquidatoren zu erfolgen hat, dergestalt, daß zwei Liquidatoren auch zur freihändigen oder öffentlihen Veräußerung von Immobilien befugt sein sollen, i

. eventuell: Wahl von noch zwei Liquidatoren an Stelle der beiden ausgeschiedenen und

Festseßung der Remuneration für dieselben.

Wahl einer Liquidations-Commission von fünf Mitgliedern mit der Berechtigung , sich bei etwaigem Ausscheiden einzelner derselben bis zur gleichen Anzahl zu cooptiren und mit der speciellen Befugniß an Stelle etwa ausscheidender Liquidatoren selbständig Ersaßwahlen vorzunehmen, sowie Festseßung der Remuneration für die Liquidations-Commission.

Wahl einer Revisions-Commission von vier Mitglieder mit dem Auftrage, die ihnen von den Liquidatoren vorzulegende p. ultimo März cr. abgeschlossene Bilanz eventuell unter Zuziehung eines Bücherrevisors binnen vier Wochen zu prüfen, sowie mit der Vollmacht, in A L mit der Liquidations-Commission die Liquidatoren vor ihrem event. Ausschei-

rgiren.

5) Nochmalige Aufforderung der Liquidatoren an die Mitglieder der Genossenschaft, den in der i S vom 17. November 1873 beschlossenen Nachshuß \chleunigst ein-

6) Antrag Dobert :

a. Aufhebung des Beschlufses der Generalversammlung vom 15. Oktober 1873 den Liquidationêmodus durch vier Liquidatoren betreffend und Beschlußfaffung über ein anderes Liquidationsverfahren, event. Wahl und Bevollmächtigung einer Liquidations- Commission mit dem Auftrage, die Fortführung der Liquidation einem Berliner Bank-Jnstitute gegen Gewährung einer von der Generalversammlung festzustellenden Landes von dem der Genossenschaft aus den vorhandenen Activis zufallenden Rein- S J

b. im Fasle der Annahme demnähstiges Ausscheiden der Funktionen.

Berlin, den 28. Februar 1875. Norddeutscher Landwirthschastlicher Vauk-Berein, Saa GRARaN in Liquidation. i : aiSeCr, aasSengier. (Nachdruck wird nit honorirt.) E

N Bekanntmachung. An der vorausfihtlich am 1. Juli d, J. ins Leben

[1340]

Tagesordnung :

Liquidatoren aus ihren

[1302] Monats3-Uebersicht

der Cöluischen Privat-Bauk.

Activa. Gemümzls G Kassen-Anweisungen und Noten der Preuß. Bank s Wechselbestände . Eombardbesläude Diverse Forderungen und Immobilien 678,000 Pag S: Ls Banknoten im Unilguf #6. 2,973,000 Guthaben von Privatpersonen mit Einschluß des Giro-Verkehrs , , 138,000 Verzinsliche Depositen-Kapitalien: me e Aas R mit dreimonatlicher : | o. HOOTOUO Kündigungsfrist 4,256,500 Cöln, den 27. Februar 1875, Die Direktion. -

01814] Essener Bergwerk Centrum.

Die Kohlenförderung im Iahre 1874 betrug .». o 005/480, Genfer Koaképroduktion 1,141,970 Centner.

DieKohlenförderung im Januar 1875 390,995 Centner. Die Koaksproduktron . . 137,200 Gentner. Pro Februar,

. 969,370 Centner.

Rectorstelle,

A 1,024,500

90,500 9,306,000 497,000

erste Lehrerstelle,

Für beide Stellen ist akademische Bildung, für

Bewerber wollen ihre Meldungen bis zum 1. Mai

Wreschen, den 24. Februar 1875, Domkowicz, Vürgermeister.

Braunk ohleu- werke

Die Herren Aktionäre der oben genannten Gesell- chaft werden hierdurch zur 83. ordentlichen Geke

A aedeuas 5 oatsproduktion. , . . , , , 135,400 Centner. Zeche Centrum, 28. Februar 1875. Essener Berawerxk Ceutrum. Der Vorstand. E, Stolzemberg.

Rheinisch - Nafsauisch- Niederländischer Verkehr.

Im Ans(&lüsse an unsere Bekanntmahung von 23. d. M,, betreffend die Einführung neuer Tarife im Verkehr mit den Niederländischen Bahnen bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß für den Verkehr zwischen der diesseitigen Station Cöln und den Stationen Amsterdam, Arnheim, Rotterdam und Utrecht der Niederländischen Rhein - Eisenbahn die Srachtsäße der Tarife vom 19. April und 25. Juli 13865 via Cleve-Zevenaar bis auf Weiteres in den E wo der neue Tarif vom 1. März cr.-höhere axen aufweist, noch bestehen bleiben.

Cöln, den 26, Februar 1875. Die Direktion der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft,

[1309] Nheinische- el EisfenbaHu.

Am 1. März cr. tritt ein Tarif für. Koblen und Koaks im Verkehre zwischen diesseitigen und Luxem- burgischen Prinz-Heinrich „Dahn Stationen in Kraft, welcher in unserem Geschäftslokale Hierselbst unent« geldlih zu haben ift. j Cöln, den 26. Februar 1875. Die Direktiou.

n das Geschäftsbureau, Lüßower Ufer 17 hierselbst, Tagesordnung :

Geschäfts und Vorlegung der Bilanz für das 3. mit dem 30. September 1874 abschließende Ge- \chäftsjahr.

Gefsellshaftsvorstand.

Auffichtsraths. Die Herren Aktionäre, welche an der General-

Firma A. Busse & Co. hierselbst, in den Geschäftsstunden bis zum

age der Im Uebrigen wird auf die §8, 24 und 32 des

Berlin, den 27. Februar 1875. Der ARRGtrath

er Zschipkauer Braunkohlenuwerke, Aftieu- gesellschaft. 5, Ahlemann.

S0 Bergisch: s Márkische Eisenbahn.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die von unserer Kommissions-

gkeit der Unterschriften des Kommissions-Kassenren-

als u(halter der Betriebs-Sekretär RNosenkötter. Ver-

Düsseldorf, den 24. Februar 1875, [1289]

Königliche Eisenbahu-Konvzission, Zweite Beilage.

zum Deutschen Reichs-A

2 S1.

and Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgräßerstraße 109, und alle | Abonnement beträgt L464 50 & 4 für das Vierteljahr,

Zweite Beilage nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Montag, den 1, März

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. I. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markenshuhß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Sentral-Handels-Register für das Deutshe Reih. x: 50)

Das Centcal - Handels - Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des Jn-

Buchhandiungeu, für Berlin auch ducch die Expedition: 8W, Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

1875.

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. Das

Einzelne Nummeru kosten 20 S

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 #&.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreih Sachsen werden Dienstags Me |

der Rubrik Leipzig veröffentlicht.

Entscheidungen deutscher Sericzte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. SImmobiliar-Vertrag. Gesellschaft nach

Préèuß. Recht. :

Ist die Vereinbarung von Kaufleuten über ge- meinschaftliche Verwerthung der Produkte eines Grundftücks, welches einem der Kontrahenten gehört, beziehlich über die Verwerthung selbstgewonnener

ossilien als Vertrag im Sinne des Art. 275

. G. Bs. zu beurtheilen? Schließt dieser Art. den Art. 374 Abs. 1 ebend. unbedingt aus?

Preuß. Recht: Klage eines Gesellshafters auf Er- saß von Aufwendungen zur Ausführung eines von einem Mitgesellshafter, als solchen, erhaltenen Auf- trags. (Entscheid. d. Il, Sen. d. R. Ob. H. G. 10 S154 C. D. 19 OL 9;

S. 384.) 5 Stille Gesellschaft. Kündigung.

Stille Gesellshaft. Kann der ursprünglih auf bestimmte Jahre geschlossene, vor deren Ablauf auf Lebensdauer erweiterte Gesellschaftsvertrag vor Ablauf jener Jahre gekündigt werden? Art. 261 Al. 2 H. G. B, (Entscheid. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 29. Mai 1874, Entsch. Bd. 13. Hft. 5, S. 418.)

auf. 1) Platg- oder Distanze-Geschäft?

Unterscheidungs - Merkmale der Begriffe „Plaßzge- .\chäft" uxrd Distanzgeschäft. (Entscheid. d. IT, Sen. d: N. Ob. H: G. v. 13. Jüni 1874, Entsch. Bd. 13: Hft: 5, S. 389)

2) Lieferungskauf. Territorialrecht.

Sind auf den handelsgeshäftlihen Lieferungskauf ungeachtet des Art. 338 H. G. B. territorialrech{t- lie Bestimmungen, welche jenen anders behandeln als den Kauf überhaupt, noch anwendbar ? (Entsch. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 2. Juni 1874. Das. S. 419.) 5 3) Handelsgeschäft. Konventionalstrafe.

a, Liegt ein Handelsgeschäft und ein Handelskauf dann vor, wenn ein Kaufmann es übernimmt, einem anderen Kaufmanne für ein von diesem zu errich- tendes Fabrikgebäude eiserne Säulen nach einer Zeich- nung zu liefern?

b, Darf der Käufer, welcher wegen Verzugs des Verkäufers vom Vertrage zurücktritt und Entschädi- gung wegen Nichterfüllung fordert, daneben die für verzögerte Lieferung stipulirte Konventionalstrafe beanspruhen? (Entscheid. d. I. Sen. d. R. Ob.

G. v. 5. Juni 1874. Das. S. 423.)

4) Gerirt sich der Empfänger des Con- nossements durch Uebersendung dessclben an sei- nen Spediteur als Eigenthümer der Waare? Rechtêfolge der Zuwiderhandlung gegen Art. 348 Abs. 1 B G. Bs. Bedeutung der Klausel „cif Hat dieselbe Bedeutung für die Bestimmung des Er- füllungsortes? (Urth. d. IT. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 20. Juni 1874. Das. S. 437.)

5) SitgeGäft

Zur Begriffsbestimmung des Fixgeschäfts. (Urth.

d. I1. Sen. d. R. Ob. H G. v. 17. Juni 1874.

Das. S. 435.) ; Frahtge\chäft. 1) Haftpflicht der Transportführer. Transport in offenen Wagen.

a, Hat der Frachtführer dem Absender einer von diesem bereits verkauften Waare im Falle des Ver- lustes oder der Beschädigung derselben den gemeinen Werth auch dann zu erstatten, wenn der Kaufpreis weniger beträgt? Art. 395, 396 H. G. B.

b. Begründung der Haftpflicht einer in der Mitte liegenden Eisenbahn bei einem durhgehenden Trans» porte für Beschädigung der in einem offenen Wagen verladenen Güter durch Nässe. Genügt dazu die [luldlate Verzögerung des Transportes? It eine olche Eisenbahn verpflichtet, bei eingetretener Trans- port-Verzögerung die Wagen bedecken zu lassen? 88. 17, 21 Eisenb.-Betr.-Reglm. v. 10. Juni 1870. Geltung defselben von Spezial-Reglements. (Entsch. d. L Sen. d. R Ob: H G. v, 13. Juni 1874. Entsch. Bd. 13. Hft. 5, S. 393.)

2) Annahme von Frankosendungen.

Erlischt dur die bloße Annahme frankirten Fracht- guts (Frankosendung) jeder Anspruch gegen den Frahchtführer ? Art. 408 H. G. B. (Entscheid. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v, 22. Mai 1874. Das. S. 414.) 4

Große Haverei.

Gehören a, 1m Falle absihtlicher Strandung (Art. 708 Nr. 3 H. G. B) Kost und ‘Heuer der Besaßung während des Aufenthalts am Strandungs- plaße, b. im Fall das Schiff wegen Ausbesserung eincs partifularen Schadens einen Nothhafen auf- suchen muß, vor dessen Erreichung aber der Schiffer die definitive Trennung der Ladung vom Schiff vor- behaltlos gestattet, Kost und Heuer der Besaßung während der Reparatur im Nothhafen (Art. 708 Nr. 4), e. im Fall das Schiff auf dem Wege zum Nothhafen durch Einfrieren festgehalten wird, Kost und Heuer der Mannschaft während dieses Auf- enthaltes zur großen Haverei? (Entsh. d. I. Sen. d Ob. H. G. v. 23. Juni 1874. Entsh. Bd. 13.

ft. 5, S. 405. D / Wechselrech t.

Kontumaz im Preuß. Wechselprozes se.

1) Ein solcher Wechselbefiagter, der am Gerichts- orte oder in dessen Nähe weder wohnt noch si auf- hält, braucht sich nach Preuß. Wechselprozeßrecht im Klagebeantwortungêtermine nicht persönlich zu fofor- tiger Diffession einfinden; er darf fordern, daß „der Viffessionseid ihm requisìitionis modo durch seinen

ordentlichen Richter abgenommen werde. Abwendung ; der Kontumaz im Preuß. Wechselprozesse durch Ein- reichung einer formgerehten schriftlichen Klagebeant- i wortung vor dem Klagebeantwortungstermine. Sofotïtige Abnahme des Diffessionseides. (Ent- ;

7G

d de L Set d N Q HGO L 19 ¿ | sodann die beiden neu eingetretenen Mitglieder Her- Ie. D Get dee D S Zuni ¡ ren Guftav Ernst Heydenreich und Wilh. Delßner.

1874, Bd. 13. Hft. 5, S. 400.)

S e ae Dex ; j t die im Wechsel enthaltene Bezeichnung: „Depôt- j L wechsel“ oder „zum Depôt bestimmt“ gleihbedeutend | sibenden verschritten. ) 6 mit dem Verbot : „nicht an Ordre“ ? Art. 9 Al. 2 { 16 Stimmzetteln lauteten 9 auf Hrn. Direktor

: Wachsmuth, 6 auf : Dodel. | daß er die Wahl annehme. err Lep) ! den neuen Vorsißenden als solchen begrüßt, spricht

A. W. O. (Entscheid. d. I. Sen. d. R. O. H. G. v. 19. Mäái 1874. Das. S. 42)

3) Wechselverpflichtung eines Minder-

jährigen.

Ein Minderjähriger, welcher das zwanzigste Lebens- jahr zurückgelegt hat, und dem die Obervormund- haft den reinen Uebershuß seiner Einkünfte zur eigenen freien Verwaltung überlassen hat, kann fih in Ansehung dieses Vertrages auch durch Wechsel- erklärungen verpflichten Art. 1 D. W. O. Entscheid. d. österr. oberst. Gerichtshofes v. 29. März

1871. Dr. Siebenhaar, Archiv f. d. Wechselreht u. i

Handelsreht. N. F Bd. 6. Hft. 50, S. 298.) 4) Einwand der Unfähigkeit zur Wechzjel- verpflihtung im Prozesse. i

Die Unfähigkeit, sich dur Wecbsel zu verbinden, fann in jedem Stadium des Prozesses, ja sogar nah eingetretener Rechtskraft des den Schuldner verur- theilenden Erkenntnisses, gemacht werden. - Art. 1 D. W. O. (Entscheid. d. österr. oberst. Gerichts- hofs v. 23. Sept. 1873. Daf. S. 300.) Wechselrechtlihe Haftung der im Auslande

domizilirenden Handelsgesellshafsten.

Die wecselrechtliche Haftung öffentlicher Mitglieder einer, im Auslande domizilirenden Handelsgesellschaft, aus der Uebernahme einer wecselrechtlichen Verbind- lichkeit im Julande wird dur den felbst erwiesenen Einwand nicht hinfällig, daß die Gesellschaft bei ihrem Heimathsgerihte nicht registrirt und daher nach ihren Heimathsgeseßzen wechselunfähig fei. Art. 1. 84 D. W. O. Entscheid. des Wiener Ober-Landesgerichts v. 17. Januar 1872 Daf. S. 300.) Verbindlichkeit aus auf Kreditpapierc

lautender Schriften...

Aus einer Schrift, welche niht auf eine Summe

Geldes, sondern auf Kreditpapiere, deren Werth

nach dem Course bestimmt wird, lautet, entsteht keine :

wechselmäßige Verbindlichkeit. Art. 3, 7 D. W. O. (Entscheid. d.- österr. oberst. Gerichtshofs v. 8. August 1872. Das. S. 301.)

Verfalltag mit dem Wörtchen „bis.“

Die Bezeichnung eines bestimmten Tages als Ver- ! falltages des Wechsels unter Vorsezung des Wörkt-

chens „bis“ ist dem Geseße genügend. Art. 4 Z. 4, (Entscheid. d. österr. 10. Nov. 1870 Das. S. 301.)

Wechsel Nach Sicht. i:

Der Ausdruck „nach Sicht“ is dem geseßlichen Ausdrucke „auf Sicht“ gleihbedeutend. Art. 4 Z. 4. D. W. O. (Entscheid. d. Wiener Ober- Landesgerichts v. 28. Dez. 1872. Das. S. 301.)

Mangel der Jahreszahl bei der Zahlungs3zeit. ;

Der Mangel der Jahreszahl bei der im Wechsel angegebenen Zahlungézeit kann an und für fih nit hon als Abgang des im Art 4 Z. 4 der Wechfel- ordnung bezeichneten wesentlichen Wechselerfordernisses aufgefaßi werden. Art. 4 Z. 4 D. W. O. (Entscheid. d. sfterr. oberst. Gericht8hofes v. 9. April 1872. Das. S. 302.)

Hannover, 23. Februar. Hier tagte vom 14. bis 16. d. M. eine größere Anzahl von Baugewerks- meistern aus allen Theilen Deutschlands zur Be- sprehung von fahberührenden Gegenständen. Ver- treten waren, wie der „H. C.“ berichtet, nahe an 3000 Baugewerksmeister .durch etwa 200 Delegirte und Gäste aus etwa 43 Städten. Hauptgegenstände der Berathung waren die Feststellung eines Ver- bandéstatuts und die Errichtung ciner Unfallversiche- rung für die Baugewerke innerhalb des Verbandes der Mitglieder. Beschlossen wurde, daß die einzelnen Provinzen und größeren Städte für fich selbständige Ünfallversicherungen ins Leben zu rufen haben und daß die sämmtlichen, auf diese Weise entstandenen Provinzial-Vcxsicherungsanstalten behufs Rückversiche- rung in einen Verband* zusammentreten. Noch ist zu erwähnen der Beschluß der obligatorishen Ein- führung von Entlassungsscheinen, bezw. Arbeits- büchern von gleicher Form und gleihem Inhalt. Die Lohnrechnung nach Stunden der geleisteten Ar- beit wurde vielfach empfehlen, führte jedoch "nicht zu einem Beschluß, desgleichen die Regulirunz der Gebühren für gerihtlihe Sachverständige. Auch wurde beschlossen, es seien im Bauhandwerke Mei- sterprüfungen wünschenswerth und innerhalb des Verbandes Prüfungskommissionen zu errihten, um den jüngeren Kollegen Gelegenheit zur Darlegung ihrer Fähigkeiten zu geben. Als Versammlungsort für die im Februar nächsten Jahres wider zusam- mentretende Versammlung wurde Nürnberg gewählt.

lenarsißung ‘der Händelskammer zu

eipzig am 6. Februar 1875, (Mitgetheilt von dem Sekretär Dr. Gensel.)

Die 64. öffentlihe Sißung der Hardelskammer galt in erster Reihe ter aus Anlaß des Beginns einer neuen Wahlperiode etforderlich gewordenen Neu-Konstituirung der Kammer. Hr. Leppoc, wel- cher als äâltestes Kammermitglied die Sißung er-

: bisherigen

oberst. Gerichtshofs v. :

Die Dienstagënummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der leßtvergangenen

Woche in diesem Blatt veröff-ntlichten Konkursbekanntmachungen.

ôffnete, widmete zunächst dem bisherigen Vorsißenden, Hrn. Geh. Kommerzien - Rath Beer, dessen Aus- scheiden die Kammer bedaure, Worte dankender An- erkennung, denen fich die anwesenden Mitglieder durch Erheben von den Sitzen anschlossen, und begrüßte

Hierauf wurde / unter seiner Leitung zur Wahl eines Vor- Von den abgegebenen

errn Cichorius, 1 auf Herrn Der erstere ist sonach gewählt und erklärt, Nachdem Herr Leppoc

| der Leßtere Namens der Kammer auch den übrigen | ausgeschiedenen Mitgliedern, namentlich aber dem ; stellvertretenden WVorsißenden Herrn : Bassenge, welcher u. a. durch feine Theilnahme an | den s{wierigen und zeitraubenden Kommissionsver- | handlungen über die Reichs-Konkursordnung in Ber- : lin fih ein bleibendes Verdienst erworben, Dank und ; Anerkennung aus. :

Hierauf wird zur Wahl eines stellver- : tretenden Vorsißenden vershritten. Von den ; eingegangenen 16 Stimmzetteln lauten 15 auf Hrn. i Cichorius, welcher sonach gewählt is und die Wahl ; annimmt. / i DieWah! einesScchaßmeisters wird mittelst } Acclaraation vollzogen und dieses Amt wieder Hrn. | Sonnenkalb übertragen, welcher fih zu dessen Fort- { führung bereit erflärt, j

} Den Wahlaus\chuß beschließt man nah kurzer | Debatte aus den beiden Vorsißenden und drei zu j wählenden Mitgliedern zusammenzuseßen. Die Wahl / fallt auf die Herren Leppoc, Lorenz und Dodel, | welche dieselbe ebenfalls annehmen, Der Wahlaus- | | chuß wird zunächst beauftragt, Vorschläge für die | : Zusammensetzung der übrigen ständigen Auss{üsse i zu machen, Í

} Nachdem man sich dahin geeinigt, die Wahl i von drei neuen Mitgliedern (an Stelle des Hrn. i Kraft, welcher freiwillig ausgeschieden, und der | Herren Bassenge und Konsul Beckmann, welche die } Wiederwahl abgelehnt), in nicht-öffentliher Sißung : vorzunehmen, trägt der Herr Vorstßende die wich- i tigeren Reg istranden-Eingänge vor.

: 1) Eine von der Handelskammer zu Barmen mit- | getheilte Petition, die Organisation der Haudels- ' gerichte betreffend, wird an den bereits mit dieser ! | Frage beschäftigten Ausshuß für Handelsgeseßz- | gebungsfragen verwiesen. -

| 92) Vom Königlichen Ministerium des Innern ist, ‘in Folge einer eingegangenen eventuellen Bewerbung,

der Kammer die Frage vorgelegt worden, ob im Interesse des sächsishen Handels und der säch- : fischen Industrie die Errichtung eines Konsulats in Carlsruhe wünschenswerth ersheine. Diese ' Frage wird einstimmig verneint. Herr Scharf äußert bei dieser Gelegenheit, daß, falls man überhaupt noch die Errichtung sächsischer Kon- sulate im Reiche für angezeigt halten sollte, am e Straßburg sich zum Siße eines solchen eignen möchte.

3) Der Rath nimmt das Erbieten der Kammer, zu der gemeinsam an die Regierung zu richtenden Petition wegen Aufhebung der Meßgebühren den Entwurf zu liefern, dankend an. Jn Bgzug auf dieselbe Angelegenheit ist eine Eingabe der Firma Knauth u. Co. eingegangen, welche in Gemeinschaft mit siebèn anderen hiesigen Firmen um Verwendung dec Kammer dafür bittet, :

daß die Meßgebühren, soweit sie von kontirten Waaren erhoben werden, beseitigt werden.

Auf Vorschlag des Vorsißenden wird beschlossen, dieses Gesuch bei der bereits beschlossenen Peti- tion mit zu berücksihtigen. ; L

Vor Schluß der öffeatlichen Sißung erhält noch Hr. Gumpel das Wort. Derselbe weist darauf hin, daß das Bankgeseß in einer Fassung ange- nommen worden, bei welcher die von der Kammer erhobenen Bedenken nur zum kleinsten Theile Berück- fihtigung gefunden. Im Zusammenhang mit der gewaltigen Einschränkung, welche die Thätigkeit der in Sachsen bestehenden Zettelbanken erfahre, sei eine Kreditsperrung in großem Umfange unausbleiblich. Für die Leipziger und die Sächsische Bank allein \häßtze er dieselbe auf ca. 40 Mill. A Die dadur entstandene Lücke sei weder durch den Privatdiskonto —- der bei uns weniger Bedeutung habe als z. B. in Berlin und Hamburg, den eigentlichen Geldreser- voirs des deutschen Handels noch auch dur das von den Schöpfern des Bankgeseßes empfohlene De- positenwesen auszufüllen, welches fich doch erst all- mählich entwickeln könne. Mit besonderen Schwie- rigkeiten sei die Zeit des Uebergangs verknüpft. Die Reichsbank vermöge in dieser Zeit noch nicht helfend einzugreifen, denn wenn auch deren Einrichtung voraus- sihtlich in der dankenswerthesten Weise beschleunigt werde, so könne fie immerhin erst mit dem 1. Januar 1876 ihre Thätigkeit eröffnen. Um so dringender sei zu wünschen, daß die Preußische Bank {hon vorher, wo möglih bis zum 1. Juli, eine Filiale in Leipzig errichte.

Redner erinnert daran, daß die Handelskammer bereits im März 1869 auf Antrag des damaligen stellvertretenden Vorsißenden Herrn Seyfferth und später wiederholt um eine Filiale der Preußischen Bank gebeten, daß der preußische Handelsminister fich auch diesem Wunsche geneigt erwiesen habe, daß

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stimmungen der Verordnung vom 18, Mai 1857 zu unterwerfen, gescheitert sei. Er glaube zuversichtlic, vorausseßen zu dürfen, daß die \ähsishe Regierzmg jebt, bei wesentlih veränderter Sachlage, auf dieses Verlangen nicht zurückommen, vielmehr die Errich- tung einer Filiale unter denselben Bedingungen ge- nehmigen werde, wie fie durch das Bankgeseß für die Zweiganfstalten der Reichsbank, der Nachfolgerin der Preußischen Bank, gegeben seien.

Redner beantragt, die Kammer wolle beschließen : a. an den preußishen Handels-Minister, als Chef

der Preußischen Bank, unter Bezugsnahme auf ihre Petitionen von 1869 und 1872, fowie auf das Schreiben des früheren Ministers von Ißen- pliß vom 27. März 1869, das Gesuch zu rih- ten, bei dem preußischen Landtage einen Geseßz- entwurf wegen Errichtung einer Filiale der Preußischen Bank in Leipzig einzubringen und für schnellstes Jnslebentreten derselben Sorge tragen zu wollen ;

. dem Königlich sächsishen Ministerium des In- nern hiervon Mittheilung zu machen und dasselbe zu ersuhev, dem ausgesprochenen Wunsche bei der Köuiglih Ppreußischen Regierung Unter- stüßung augedeihen zu lafsea,

Der Antrag wird zahlreih unterstüßt. Hr. Lorenz vermißt in demselben die Bezugnahme darauf, daß die Filiale von der Einlösungspflicht, wie fie die Verordnung von 1857 enthalte, befreit werden müsse; das sei dech der eigentlihe Differenzpunkt gewesen. Der Herr Vorsißende entgegnet, dies werde selbst- verständlih in dem Berichte an das Ministerium des Innern bervorgehoben werden müssen, womit Hr. Lorenz fich beruhigt. Hr. Scharf erflärt \ich mit dem Antrage vollständig einverstanden und hegt nur das eine Bedenken, ob die Preußische Bank, deren Existenz doch nur noch auf Monate berechnet sei, darauf eingehen werde, jeßt noch Filialen zu errichten. Wenn sie dies aber thue, dann sei die größte Beschleunigung ihrer Maßnahmen zu empfeh- len, und er wünsche dies noch schärfer hervorgehoben zu schen, als es in dem Antrage ausgedrückt sei. Der Antragsteller entgegnet, er untershäße durchaus nicht die Schwierigkeiten, dennoch hege er die Ueber- zeugung, daß man in Berlin in Anerkennung der für Sachsens Handel und Industrie durch das Bank- gese erwachsenden besonderen Schwierigkeiten dem Wuniche der Handelskammer entgegenkommen werde. Er sfeinerseits hoffe, daß die Filiale etwa mit dem 1. Juli ihre Thätigkeit eröffnen könne, in dem Gesuche werde die im Verzug liegende Ge- fahr zu betonen sein. Der Herr Vorsißende macht darauf aufmerksam, daß der Geseßentwurf wegen Ueberleitung der Preußishen Bank in die Reichsbank dem Landtage dem Vernehmen nach schon in den nächsten Tagen zugehen werde, und verheißt möglichste Beschleunigung des Gesuchs. :

Der Antrag des Herrn Gumpel wird hierauf ein- stimmig angenommen. i

Es mag noch hinzugefügt werden, daß vor Schluß der nicht-offentlihen Sißung der Herr Vorsißende auf Antrag des Herrn Schnoor ersucht worden ift, die Petition in Dresden persönlich zu überreichen.

Die in der nicht-öffentlichßen Sitzung vorgenom- mene Wahl von drei Mitgliedern ist auf die Herren Em. Ant. Raph. Röder (Vetter & Co.), Carl Albr. Brockhoff uud Konsul Bernhard Limburger gefallen,

Aus dem Protokoll der LXY, öffentlichen Plenarsißung am 16. Februar 1879.

Bei Eröffnung der 65. öffentlichen Plenarsißung der Handelskammer, an welcher 17 Mitglieder theil- nahmen, begrüßte der Vorsitzende Herr Direktor Wachsmuth die beiden neu eingetretenen Mitglieder, die- Herren Konsul B. Limburger und Emil Röder.

Uebergehend zum Vortrag aus der Registrande gedachte der Vorfißende zunächst

1) feiner Mission nah Dresden wegen Erlangung einer Filiale der Preußischen Bank und der arn Aufnahme, welhe das Gesuch dort ge- unden. :

2) Vom Königlichen Ministerium des Jnnern ift auf das Gesuch wegen Anerkennung bez. Verleihung der Rechte einer juristischen Person folgende vom 11. d. M. datirte Verordnung eingegangen :

„Dem Ministerium des Innern geht auf

den Bericht der Handelskammer zu Leipzig vom 20. Oktober ; 2 ; 5. Novembex I, kein Zweifel dagegen bei, daß die genannte Kammer dur ihren Vorsißenden auch nach außen uxd gegenüber dritten Personen rehts- gültig vertreten werde. Dasselbe findet auch kein Bedenken, die Kammer als juristische Person anzu- erkennen, was ihr hierdurch eröffnet wird,

3) Durch eine zweite Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird die Kammer auf Anregung des Kaiserlichen statistischen Amtes ange- wiesen, in ihre Jahresberichte fortan soweit möglich erschöpfende Mittheilungen über die während des verflossenen Jahres in- ihrem Bezirke -vorgekomme- nen Zahlungseinstellungen von Aktienge- fellshaften und anderen größeren gewerblichen Unternehmungen aufzunehmen.

4) Der Staatsanwalt za Calbe a. d. S., wel- cher gegen zwei Reisende der Mus Gebr. Rich- ter hier wegen Verkaufs von Ratenbriefen, zu- nächst mit Rüesicht auf die dadurch begangene Ver- leßung der Steuergesetze, Untersuchung eingeleitet hat, wünscht Näheres über die Verhandlungen der Kam-

jedoch \chließlich die Ausführung an dem Verlangen der säcchsischen Regierung, die Filiale den Be-

mer in Betreff der Ratengeschäfte zu wissen, welchem Wunsche durch Mittheilung der Sißungsberichte vom