1875 / 53 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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In der in Weimar abgehaltenen diesjährigen Generalversamm- lung der Allgemeinen Deutschen Page -Bersiherungs- Gesellschaft „Die Union“ wurde die Rechnung für das Jahr 1874 vorgetragen und dazu bemerkt, daß die Aktienzinsen 9% und Dividende 10%, zusammen 45 #4 pro Stück betragen. Dieselben nehmen von dem Gesammtgewinn 225,899 #4 in Anspruch, während 487,252 e zum Reservefonds fließen, der dadur eine Höhe von 967,899 M, erreicht. E

Dresden, 3. März. (W. T. B.) Die heute stattgehabte Generalversammlung der Aktionäre der „Dresdner Bank“ gench- migte auf Vorschlag des Verwaltungsrathes einstimmig die Fest- seßung der Dividende pro 1874 auf 6 %, welche fofort zur Auszah- lung gelangen wird.

Leipzig, 3. März. (W. T. B) Der Verwaltung?rath der Leipziger Diskontogesellschaft beshloß, in der am 27. cr. stattfindenden Generalversammlung von dem aus 193,917 Thlr. be- stehenden Reingewinne die Vertheilung einer fünfprozentigen Divi- dende vorzuschlagen. j

In dem Prozeß von Aktionären der Vereinigten Bischweiler Tucfabriken gegen die Berliner Zeichenstellen: Centralbank für Genossenschaften und den Schönheimershen Bankverein, sowie auch

egen die Gründer diefer Gesellschaft ist das die Kläger abweisende rkenntniß erster Instanz nunmehr auch in zweiter Jnstanz vom Kammergericht zu Berlin am 26. Februar c. bestätigt worden.

London, 3. März. (W. T. B.) Die Delegirten der \chotti- hen Bergwerksarbeiter haben beschloffen, zur Unterstüßung der Kohlengrubenarbeiter in Südwales von jedem schottischen Berg- werksarbeiter einen Beitrag von 6 d. zu erheben.

Aus den von der Arbeits\perre betroffenen Distrikten in Süd Wales liegen na der „A. A. C.* v. 27. Februar sehr traurige Berichte vor. So heißt es, daß die Nachricht von dem Beschlusse, zu dem-die Trade Unions in Manchester und anderwärts gelangten, die es Bergleute in Süd Wales zu unterstützen, leßtere zu ent- chlofsenem Widerstande angetrieben hat. Jn Merthyr hat aber der Nothstand unter den Arbeitslosen solche Dimensionen angenommen, daß son der Hungertyphut anfängt zahlreihe Opfer zu fordern.

Weiter wird aus Merthyr 1. März geschrieben, daß jeder Tag neue Beweise liefere von der Entschlossenheit der Meister wie der Arbeiter, den gegenwärtigen Lohnstreit bis zum bitteren Ende auszufehten, In jeder Richtung find Beweise vorhanden, die zur Annahme berechtigen, daß. der jeßige Kampf zwischen dem Kapital uud der Arbeit ein lan- ger sein werde. Repräsentanten der National Miners Union fangen nun an, die Unterstühung der arbeitslosen Bergleute planmäßig zu organisiren. Die Arbeitssperre soll in drei Distrikte: Rhondda, Aber- dare und Merthyr, eingetheilt werden, und jeder Distrikt soll wöchent- lich £ 1000 erhalten, welche Summe unter die Arbeiter, gleichviel ob sie Mitglieder der Union sind oder nit, in gleichen Raten ver- theilt werden soll. In Dowlais wird in wenigen Tagen die Eisen- fabrikation gänzlich eingestellt werden, da die Kohlenvorräthe zur

Neige gehen. Verkehrs-Anstalten.

Die Berliner Nordeisenbahngesellschaft befindet fich bekanntlich schon feit längerer Zeit niht îm D der erforderlichen Mittel, um die von ihr begonnene Linie von Berlin nach Stral- sund zu vollenden. Bereits in der vorigen Sißzung des Landtags legte die Königliche Staatsregierung dem Hause einen Gesetzentwurf

Germanishes Museum.

Bei der Theilnahme, welche der Entwickelung des Germani- nishen Museums in Nürnberg entgegen gebracht wird, dessen Entwickelung auch das Deutsche Reih auf jede Weise fördert trägt es doh nahezu die Hälfte der Kosten wird es von Interesse sein, zu erfahren, daß der Magistrat der Stadt Nürnberg beschlofsen hat, die werthvollen städtischen Kunstsamm! ungen dem Germa- nishen Museum zu übergeben. Wenn sona die Stadt Nürnberg allen Grund hat, dem Deutschen Reiche für die Unterstüßung dankbar zu sein, welche es einer Anstalt zuwendet, die eine Hauptzierde d-r Stadt is, so werden auch die Freunde des Reiches der Stadt und ihren Vertretern dankbar ‘ein, daß sie ihrer- seits zur Blüthe der nationalen Anstalt beitragen, so viel in ihren Kräften steht. Daß der Vorgang des Reiches in den weitesten Krei- sen freudigen Wiederhall gefunden, ergiebt ih aus den reichen Mit- teln, welche für den Ausbau und die Ausschmückung des auf den Grund des Museums übertragenen Augustinerklosters zufließen. Be- kanntlich hat die deutshe Künstlershaft den größten Theil dez Baus- summe dadur gedeckt, daß sie Kunstwerke aller Art spendete, um eine jeßt im Gange befindliche Verloosung auszustatten, deren Erträgniß dem Bau zu Gute kommt, welcher die Lokalitäten des Museums vermehren wird. Hinzu traten vielfache Einzelbeiträge und eine Menge Stiftungen, durch welche die Kosten für den Bau und die Ausschmückung einzelner kleinerer Theile bestritten werden.

Neuerdings hatte das Direktorium angeregt, daß die Städte, wele einft Reichs\tädte waren, sich vereinigen und die Kosten für den Bau und die Ausstattung eines Saales übernehmen möchten, dessen Decke mit den Wappen aller jener Städte ges{müdckt werden soll, die einst längere oder kürzere Zeit, selb nur vorübergehend, reihéunmittelbar waren. Son in einem Monat war nahezu jene Summe eingegangen, die der Kostenveranschlag verlangte. Da indeß bezüglih mancher Städte die Frage, ob sie einmal reihsunmittelbar waren oder nicht, nit vollständig gelöst ist, so hat das Direktorium die deutschen Lokalgeschichtsforscher ersucht, fi mit der Frage zu be- schäftigen und das umfassende Verzeichniß, welches Hugo in seiner „Mediatisirung der deutschen Reichsstädte" (Karlsruhe bei 2 raun 1838) gegeben, zu ergänzen, aber auch ‘etwa unberehtigt in der Liste stehende Städte auszumerzen.

Am 31. Mai d. J. feiert das hiesige französische Waisen- haus das Jubelfest seiner 150jährigen Wirksamkeit, Die Privi- legien der Anstalt wurden am 10. Dezember 1723 vom Könige Fried- rich Wilhelm I. unterzeichnet und die Statuten und Reglements der- selben erhielten am 13. April 1725 die Königliche Beftätigung. Das L fonnte am 31. Mai 1725 mit 8 Waisen eröffnet werden. Jm

ahre 1825 feierte das Waisenhaus sein hundertjähriges Jubiläum. Die Anstalt hatte bis zu diesem Jahre 1057 und bis zum Jahre

44, wo sie mit der Ecole Charité im Hospiz vereinigt wurde, 1247 Waisen erzogen. Gegenwärtig sind einige 60 Zöglinge in der Anftalt, von denen jeder ca. 125 Thlr. jährlich erfordert. Das Ver- mögen des Waisenhauses beträgt 157,565 Thlr.

Die „Wien. Ztg.“ meldet: „Am 26. Februar starb in Aschaffen- burg im Alter von 86 Jahren die Schwiegertochter eet bag großen Dichters J. G. v. Herder und Wittwe des jüngsten Sohnes desselben, des im Jahre 1855 verstorbenen bayerishen Forstmeisters E. v. Herder. Die alte Dame war von merkwürdiger Geistesfrische, fie beschäftigte si bis an ihr Lebensende mit der Lektüre der Novi- täten der deutshen Dichtkunft. Noch lebt in Aschaffenburg ihr Sohn (Enkel des Dichters), der pensionirxte bayerishe Major E. v. Herder.“

: Die Peere der französischen Republik 1870—71 mit einem Rückblick auf die le Kaiserliche Armee und das französi he neue Wehrgeseß von O. v. Busse, Premier-Lieutenant im Osftfriefischen Infanterie Regiment Nr. 78 und Bezicks-Adjutant in Lingen. Han nover 1874. Helvingshe Hofbuchhan lung (Th. Mierzinsky).

Um auf einer festen Grundlage seine Darstellung der organi- fatorischen Thätigkeit „der Republik wäßrend des leßten Feldzuges geben zu können, beginnt der Verfasser mit einer kurzen Üebersicht des Rekrutirungsmodus und der Mobilisation der Kaiserlichen Armee, sowie mit einer Aufzählung der einzelnen Truppentheile der leßteren. «aas Zahlen geben ein überfichtlihes Bild der verfügbaren

räfte.

,___ Eine Reihe von Geseßen legte immer weitergehende Befugnisse in die Hände der Regierung der nationalen Vertheidigung und das Dekret der Delegation von Tours vom 2. November 1870 organisirte denn faktisch auch das Massenaufgebot. Die Bestimmungen diefes

S fg or Da D" ver T Pert G ter r g r rien M nr orie e

vor, worin sie der genannten Gesellschaft behufs betriebsfähiger Fer- tigftellung ihrer Bahn eine Zinsgarantie für eine Prioritätsanleihe bis zur Höhe von 5 Millionen Thalern bewilligte; das Haûs jedoch lehnte in seiner Sißung vom 12. Mai 1874 mit sehr großer ajo- rität die Uebernahme dieser Garantie ab. Seitdem hat die Nord- bahngesellshaft bei auswärtigen und inländischen Bankiers verge- bens versucht, die zur Vollendung der Linie nothwendigen Gelder zu beschaffen und is neuerdings, um dem Konkurs zu entgehen, auch mit der Königlichen Staatsregierung wegen des Verkaufs des Un- ternehmens in Unterhandlung getreten. Natürlih find in Folge dieser finanziellen Verlegenheiten die Arbeiten auf der ganzen Strecke ins Stocken gerathen und die Aussichten auf die Fertigstellung der Bahn iu weite Ferne gerückt. Um diesem für fie nachtheiligen Zu- stande ein Ende zu machen und um womöglich- den baldigen Aus- bau der Bahn zu bewirken, haben die unmittelbaren und mittelbaren Interessenten: Aktionäre, Adjazenten, Gemeinden, Magistrate und Kreise die H des Hauses der Abgeordneten angerufen und im Ganzen aht Petitionen eingereiht. Der betreffende Bericht der Kommission liegt jeßt gedruckt vor.

Nach demselben erklärte der Geheime Regierungs-Rath Rapmund, welcher als Vertreter des erstern der Sitzung beiwohnte, im Wesentlichen: x i -

„Die Staatsregierung babe dem Bestreben, das Zustandekommen der Berliner Nordeisenbahn im Interesse der von derselben berührten Landestheile zu fördern, bereits dur die in der vorjährigen Session des Landtags erfolgte Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Ueber- nahme einer Zinêgarantie des Staats für eine Prioritätsanleihe der Berliner Nordeisenbahngesellshaft Ausdruck gegeben, bei den Ver- handlungen über diese E auh auf die Nachtheile hin- gewiefen, welche die Versagung der staatlihen Beibülfe- zur Folge haben würde. l

Nachdem der Geseßentwurf vom Hause der Abgeordneten abge- lehnt worden sei, habe die Berliner Nordeisenbahngesell schaft viel- fache Versuche gemacht, um solide Bankhäuser zur Hinterlegung eines Garantiekapitals behufs Sicherstellung der Verzinsung einer ohne staatliche Zinsgarantie zum Zwecke der Beschaffung der für die Fertig- stellung der Bahn zu emittirenden Anleihe zu beschaffen. Bei Prü- fung der von der Gesellschaft vorgelegten, hierauf bezüglichen De und Anträge sei für die Staatsregierung der Gefichtépunkt maßgebend gewesen, daß dur die Ausführung derselben die zur betriebsfähigen Fertigstellung der Bahn erforderlichen Mittel wirklich in ausreihendem Umfange beschafft würden und daß die Verzinsung der zu emittirenden Prioritäts-Obligationen genügend gesichert sei.

Alle Bemühungen der Gesellschaft seien indessen bei der bedenk- lichen finanziellen Lage derselben erfolglos geblieben.

Die Gesellschaft habe darauf in Ausficht genommen, die Fertig- stellung der Bahnstrecke von Neu-Brandenburg bis Stralsund vor- läufig auf einige Zeit aufzuschieben, die Bauthatigkeit zunächst auf die Fertigstellung der Strecke von Berlin bis Neu-Brandenburg zu konzentriren und die hierzu erforderlichen Mittel zu beshaffen. Aber auch die hierauf gerihteten Projekte seien, wie die Gesellschaft vor Kurzem angezeigt habé, gescheitert.

Nach Ansicht der Gesellschaft seien nunmehr alle Mittel, durch Privathülfe die Weiterführung des Unternehmens zu sichern, erschspft und es sei deshalb von der Direktion der Gesellschaft in Ausführung eines hon im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses der Generalver- sammlung die staatlihe Genehmigung zur Auflösung und Liquidation

Gesetzes stellten der Regierung fast 2 Millionen Menjchen zur Dis- position. Aber die nun wirklich formirten Truppenksörper geben nur den Beweis, daß mit dem Menschenmaterial allein keine Armeen gebildet werden können. i

Das Buch giebt in historischer Folge die sämmtlichen ordres de bataille der neu formirten Armeecorps, deren Zahl mit 12 begann und nah Maßgabe der verfügbaren Massen, sowte der dur die Situation erzeugten : Nothwendigkeit bis auf 25 erhöht wurde. Nebenher bestanden noch eine Menge besonderer Formationen, wie Freicorps, Franctireurabtheilungen, die päpstlichen Zuaven des Baron de la Charette u. dergl. mehr. i

Soweit es zum Verständniß der neugeschaffenen Formationen nothwendig erscheint, ist au eine kurze Darstellung der Operationen der einzelnen Armeen mit eingeflohten. i

Nachdem noch die Gründe der Mißerfolge der bestor anisirtesten Armee der Republik, der des&General Chanzy, entwielt find, ließt das Bu mit einem kurzen Auszuge aus dem neuen französischen Wehrgeseß von 1873 und einer Dislokationsübersiht der nunmehr permanent formirten 18 Friedens-Armeecorps.

Produktion, Konsumtion und Preise des Weins in Frankrei ch. (Stat. Korresp.)

Unter den weinbauenden Ländern Europas, ja, man kann sagen: der Welt, nimmt Frankreich einen der ersten Plätze ein. Von den Ebenen der Champagne bis zu den Hügeln des Bordelais, von den Mündungen der Leire bis zur Rhone find etwa 3,000,000 Hektare mit Weinpflanzungen bedeckt. Mehr als 7,000,000 Arbeiter sind in denselben beschäftigt. Der jährlihe Ertrag der Weinberge Frankreichs erhebt sich in günstigen Jahren auf 70,000,000 Hektoliter. Im Durchschnitt der leßten 16 Jahre stellte er fich auf rund 50,000,000 Hektoliter, im Durchschnitt der ersten 50 Jahre dieses Jahrhunderts dagegen nur auf ungefähr 30,000,000 Hektoliter, und zwar so, daß die Erträge der s\chle{chtesten Weinjahre nicht unter 20,000,000, die der besten selten über 40,000,000 Hektoliter ver- anslagt „werden konnten. Die Periode ron 1847 bis 1857 war eine in jeder Hinsicht außerordentliche für Sranfkreihs8 Weinbau; es fielen in dieselbe die reisten Ernten, deren früher niemals ähnliche dagewesen waren, aber auch die enormen Verheerungen, welche das Auftreten des Oïdiums mit sih brachte. Diese gegen- wärtig glüdckliher Weise niht mehr furhtbare, weil heilbare Krank- heit, verminderte beispielsweise den Ertrag der Weinernte im Jahre 1854 bis auf 10,890,000 Hektoliter. Nach 1857 traten ¿war zufolge elementarer Ereignisse oder anderer Ursachen auch noch s{lechte Weinjahre ein, so 1859, 1861 und 1873; jenes Minimum ist jedoch niemals wieder erreicht worden, vielmehr haben die guten Weinjahre 1865, 1866, 1869 und 1874 den jährlichen Durchschnittsertrag in den leßten 16 Jahren um 20—22 Millionen Hektoliter über den {ähr- lichen l ietas in der ersten Hälfte des laufenden Jahr- hunderts erhoben. Das Jahr 1874 ist, troßdem etwa ein Drittel der gesammten, mit Wein bebauten Fläche Frankreihs unter den Ver- heerungen der Phylloxera vastatrix zu leiden hat, und troßdem die Spätfröste im in ahr nicht unerheblihen Schaden angerichtet hatten, zu den besten einjahren des Jahrhunderts zu rechnen.

__ Von den gegenwärtig jährlich im Durchschnitt gewonnenen 50 bis 52 Millionen Hektolitern Wein werden, nah Ausweis der vom He Fablgr d veröffentlichten Uebersichten, etwa 15 Millionen

ektoliter steuerfrei von den Produzenten verbraucht ; der übrige Ver- brauch im Inlande beziffert fich im Durchschnitt der Jahre 1866 bis 1873 auf etwas über 28 Millionen Hektoliter; 5 Millionen werden zur Herstellung von Alkohol, 300,000 Hektoliter zur Essigbereitung verwendet; der Rest entfällt auf die Ausfuhr. Der inländische Verbrauch hat fi in den leßten 85 Jahren relativ verdoppelt, wenn anders man die früheren Schäßungen bezw. Berechnungen für gwerlässia halten darf. Nach Lavoifier fiel 1790 auf den Kopf der

evölkerung ein Weinverbrauch von 61 Litern jährlich; die Berech- nungen für die erste Hälfte des laufenden Jahrhunderts weisen einen Mehrverbrauch um 14 Liter, also auf den Kopf 75 Liter, na; nach obigen Zahlenangaben würde gegenwärtig ein Verbrau von 120 Litern anf den Kopf der Bevölkerung zu renen sein. Ob man diese Zunahme des Weingenusses, die an fich nicht bedenklih wäre, als eine vortheilhafte Erscheinung anschen darf, steht umsomehr dahin, als neben dem Mehrverbrauh von Wein auc der Genuß von Spirituosen mehr und mehr Umfang gewinnt, ja sogar nachweislich in größerem Maßstabe um sfi greift, a!s jener. So wurden bei- spielôsweise im Jahre 1820 350,000 Hektoliter vorzugsweise aus Win bereiteter Spiritus verbraucht, 1850 son 620, Hektoliter; 1869

der Gesellschaft beantragt, außerdem wiederholt um Gewährung staat- liher Beihülfe gebeten, auch die käufliche Uebernahme der Bahn der Staatsregierung offerirt worden.

Die Genehmigung der Auflöfung der Gesellschaft stehe in Aus- siht, werde jedo nur unter dem Vorbehalte ertheilt werden, daß die Bahnanlage nur im Ganzen und unter der Bedingung verkauft werde, daß der Axkäufer sich verpflichte, die Bahn zu vollenden und zu be- treiben und dazu die Konzession erhalte. Das weitere Gesuchß um Gewährung staatliher Beihülfe, insbesondere Ankauf der Bahn, unterliege gegenwärtig noch der Prüfung, eine Entschließung darüber

sei noch nit gefaßt und befinde er fich deshalb nicht in der Lage, über die Stellung der Staatsregieruung eine Erklärung abzugeben.

Da auf Grund dieser Mittheilungen bereits Unterhandlungen zwishen der Bahndirektion und dem Handels-Minister {weben und zur Zeit sfogar ein Antrag auf Ankauf der Bahn der Prüfung unterliegt, so beshloß die Kommission, Über die Petitionen zur Tages- ordnung überzugehen. S

Der Amsterdamer Korrespondent der „Frankf. Ztg." {reibt : Der für den Handel der Niederlande im Allgemeinen und für Amster- dams Zukunft insbesondere{hochwihtige Nordseekan al, dessen Fort- führung in Gefahr {webte, ift durch einen neulichen Rathsbeshluß unserer Stadt aufs Neue \ichergestellt. Die Eisenbahn von Boxtel nach Wesel, wichtig für Cöln-Minder und wichtig für die Rheinische Bahn, am wichtigsten für den in der Entwickelung begriffenen niederlän- dischen Hafen Vlissingen, war dur verkehrte Disposition vor Jahr und Tag in Verfall gerathen, während der Ausbau noch nicht weiter als bis Goh vollendet war. Nach langem Abmühen n jet us hypothekarisch versichertes Anlehen hier und in England auf- gelegt.

Von einer großen Anzahl von Aktionären der Nordhausen- Erfurter-, Saal-Unftrut-, Weimar-Geraer- und Saal- bahn, sowie mehrerer anderer noch im Bau begriffener fleiner thü- ringisher Linien wird behufs Ersparung an den hohen Verwaltungs- kosten eine Fusion angestrebt.

Dieser Tage fanten, wie die „Sthles Ztg.“ berichtet, in Warschau Berathuugen zwischen den. Vertretern der Warschau-Wiener, der Warschau-Bromberger, der Warschau-Terespoler, der Brest- Grajewoer, der Kijew-Brester, der Kursk-Kijewer und der Preußischen Oft- und Südbahn statt. Dieselben hatten den Zweck, die wichtigsten Stationen der Kijew-Brester und der Kursk-Kijewer Bahn dem projektirten direkten Güterverkehr zwischen Rußland und Deutschland einzuverleiben. Die Nachricht, don die russische Regierung die Erlaubniß zum Transit - Waarenverkehr auf Ofst- preußen nah Galizien Über die Brest-Grajewo- und Kijew-Breft- Bahn gegeben hat, dürfte wohl hiermit zujammenhängen.

London, 2. März. (W. T. B.) Nach aus Madeira heute einges gangenen Nachrichten hat der Königliche Postdampfer „Celt“ auf der Fahrt nah dem Kap Schi ffbru c gelitten. Passagiere und Mann- schaften wurden gerettet.

Die \chwedi\che General-Post-Direktion hat, wie man den „H. N.“ schreibt, eine größere Anzahl Revolver anschaffen lassen, um damit die Postillone, welche bisher mit Pistolen bewaffnet waren, zu versehen und sind die betreffenden Verwalter angewiesen worden, die gleichzeitig angefettigten Beschreibungen zu vertheilen und 12 Patronen zu Schießübungen auszugeben.

dagegen wurden sogar 980,000 Hektoliter für den Verbrauch im JIn- lande versteuert, und zwar war diese Spiritusmenge zum größten Theile aus Rüben, Kartoffeln und Getreide hergestellt. Diese Zu- nahme des Spiritusverbrauchs steht in keinem Verhältniß zu der Ver- mchrung der Bevölkerung, wird vielmehr mit Recht als eine ungesunde Erscheinung angesehen, insbesondere von französishen Aerzten, welche die in den leßten Jahren ei1ittelte relative Bevölkerungsabnahme hon mehrfach auf den immer mehr um fich greifenden Alkoholgenuß zurückgeführt haben.

__ Die Mehrgewinnung von Wein in Frankreich hat bei dem stetig steigenden Verbrauch niht, wie sonst vielleicht der Fall sein würde,

wegung derselben würde aber sehr verwidelt und umfangreih werden, wollte man alle die verschiedenen Qualitäten innerhalb der [eßteren in- dieselbe mit einbeziehen. Wir geben für die gewöhnlihen Weine fol- gende Preismittel mit Unterscheidung einzelner Departements, Im Jahre 1862 galt z. B. der Hektoliter in-naGbezci@üelez Departements : Gironde 48,4, Marne 48,13, Maine-et-Loire 45,58 Francs, während in 14 andecen Departements der Preis nicht 25 Francs erreichte und im Durchschnitt des ganzen Landes nur 28,52 Francs betrug; 1790 war leßterer noch 6 Francs, 1840 noch 11,40 Francs und 1852 noch 13,14 Francs; 1850 kostete der Liter Wein im Einzelyerkauf 0,35 Francs, gegenwärtig mindestens 0,50 Francs. Von 1840 bis 1862 stiegen die Weinpreise um 150%. Die Engrospreise ftanden 1850 auf 20, 1866 auf 28, 1867 auf 34, 1868 auf 27, 1869 auf 25, 1870 auf 27, 1871 auf 92, 1872 auf 40 und 1873 auf 45 Francs per Hektoliter. Das Jahr 1874 weist etwas niedrigere Preise auf.

Theater.

._ Vorgestern Mittag starb nah längeren Leiden die Königliche Tänzerin Fr. Iohauna Guillemin, geb. Selling, in dent lege ten Jahren war sie überwiegend in den Pantomimen beschäftigt, und gehörte namentli die „Fenella“ in der eStummen von Portici“ zu ihren besten Leistungen.

In Hannover starb am 1. d. M. dcr Königliche Hofopern- C SROEe Gey, einst einer der namhafteften deut hen Ba- ritonisten,

,_— Nath der bevorstehenden 160. Vorstellung der „sieben Raben* wird in der nähsten Woche das glänzende neue Ausstattungs\tück: „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ im Viktoria- theater in Scene gehen.

lit Nationaltheäter hat Hr. Ludwig Barnay sein Gastspiel als „Hamlet“ mit großem Erfolge begonnen. Am Donnerstag und Sonnabend tritt derselbe als „Graf Waldemar“ auf. Am Freitag debütirt auf dieser Bühne als neu engagirtes Mitglied ör. Clara Formes-Schüler als Louis im „Pariser Taugenichts.“

Im Circus Renz ist vorgestern, wie in dieser Saison leider schon öfters, ein Uùfall vorgekommen. Bei der Lamajagd in der großen neuen Ausstattungspantomime stürzte einer der Reiter so un- glücklih mit dem Pferde, daß dag Publikum in einen allgemeinen Schreckensruf ausbrach. Der Verunglückte soll einen Schenkel ge- brochen haben.

, Aus Bayéèrn schreibt man: Da in- der Südschweiz Föhnwind eingetreten ift, so haben wir Aussicht, bald Thauwetter zu be- kommen. Jn Mannheim haben fich am 24. Februar die ersten Störche gezeigt.

„_— In der Nacht vom 24, auf den 25, Februar fiel auf der Eisenbahnstrecke zwishen Bologna und Florenz so viel Schnee, daß die Apenninenzüge eingestellt werden mußten. Jun der Kühe der Wächterhäuser von Soretta gingen Schneelawinen nieder, die auf einer Länge von 200 Metern den Bahnkörper bedeckten. Ein Arbeiter wurde im Schnee begraben, andere in den Renofluß gezissen. Da der Lawi- ents fortdauert, so konnte verläufig die Bahn nit freigemaht werden.

Nah der neuesten Nummer des „,Bade-Blattes* für Wi esbaden betrug am 27. Februar die Zahl der im Jahre 1875 anwesenden und durchgereisten Fremden bereits 4918.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel). Vier Beilagen

Berlin: Druck : W. Elsner.

(eins{ließlich Börsen-Beilage).

einen Rückgang der Preise im Gefolge. Eine Darstellung der Be- -

| zum Deuischeu Reichs-Auz

2 S8.

Königreich Preußen.

Ich will auf Ihren Bericht vom 20. Januar d. Js. in Aus- führung der von Mir unter dem heutigen Tage genehmigten Be- jchlüsse des XXI. Sächsischen Provinziallandtages und des 50. -Alt- märkischen Kommunallandtages das anliegende Regulativ, betreffend die Emission auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Sachsen durch Vermiitelung der Ellcitis nud C ltasse hierdurch landesherrlich genéhmigen. Gleichzeitig und in Folge die er Meiner Genehmigung sowie gemäß §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 (G. S. S. 75) bewillige Ih der Provinz Sachsen hiermit das Privilegium, die in jenem Règulative näher bezeichneten, in Gemäß- heit desselben zu verzinsenden und nah dessen Bestimmungen einzu- 1sfenden Obligationen und Coupons mit der r-chtlichen Wirkung aus- zustellen, daß ein Jeder derselben die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nahwcisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist, Uebrigens ist dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadur für die Befriedigung der In- haber der Obligationen und der Coupons eine Gewährleistung Sei- tens des Staates zu übernehmen, ertheilt worden. Dieser Mein Er- laß und das anliegende Regulativ nebst den Beilagen desselben, sind nach Maßgabe des Geseßes vom 10. April 1872 (G. S. S. 357) dur die Amtsblätter der Provinz Sachsen zu veröffentlichen.

Berlin, den 30. Januar 1875. j

Wilhelm. Camphausen. Graf Eulenburg. Falk. Achenbach. An die Minister der Finanzen, des Innern, der geistlichen, Unter- richts- und Midizinal- Angelegenheiten und für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten. ,

Regulativ, beireffend die Emission auf den Inhaber lautender Obligationew der Königlich preußischen Provinz Sachsen durch Vermittelung der Provinzial-Hülfskafse von Sachsen.

F. 1. Die Provinz Sachsen hat die Befugniß, zum Neuban einer Jrrenaustalt in dieser Provinz resp. zum Ankauf des dazu er- forderlichen Terrains durch Vermittelung der Provinzial-Hülfskasse von Sachsen, Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibungen unter der

Bezeichnung : \ , „Obligationen der Provinz Sachsen" au?zustellen und auszugeben. : : :

Der Gesammtbetrag der auszugebenden Schuldverschreibungen darf die Summe von Einer Million zweimalhundert Tausend Mark nicht übersct,reiten. : :

S. 2. Die Obligationen werden in Apoints von 100, 200, 500 und 1000 f nach dem beigefügten Schema ausgefertigt.

Die Ausfertigung geschieht durch“ die dazu vom Landtage ges wählte Finanzkommission. Auf der Obligation ist die Unterschrift dreier dieser Mitglieder, fowie des Kontrolbeamten erforderlich. Die Kommission hat insbesondere darüber zu wachen, daß die 1,200,000 M nit überschritten werden.

Die Ausfertigung ist öffentlih bekannt zu machen. ,

§. 9. Die Obligationen werden jährlich mit 44 (vier und einem halben) Prozeut verzinset und es werden die Zinjen halbjährlih am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. Den: Obligationen werden zu diesem Zwecke Zinscoupons auf je zehn halbe Jahre nebst Talons nah dem beigefügten Schema' beigegeben, ;

Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Nückgabe der betreffenden Goupons vom Verfalltage ab aus der Provinzial-Hülfskafse. Das Forderungsrecht aus einem solchen Coupon erlisht, wenn derselbe innerhalb vicr Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ift, nit zur Zahlung präsentirt worden ist.

Mit dem n der fünfsährigen Perioden werden nach vor- heriger öffentliher Bekanntmachung die neuen Coupons „dem Ein- lieferer des Talons ausgereicht. Bei dem Verluste des Talons er- folgt die Aushändigung dex neuen Zinscoupons-Serie nach Ablauf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber der Schuldverschreibung. i : E

8. 4, Die Tilgung der Obligationen geschieht dur allmähliche Einlösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsfonds mit Jährlih wenigstens Einem Prozent der ausgegebenen Obligationen. Sie beginnt nah Ablauf des auf die erste Emission folgenden Ka- lenderjahres. : j l

Die Einlösung wird, wenn sie durch Ankauf nicht vortheilhafter bewerkstelligt werden kann, im Wege der Aufkündigung nah vorgän- giger Bestimmung dur das Loos vorgenommen. Die Ausloosung erfolgt in diesem Falle durch die Direktion der Provinzial-Hülfskasse während des Monats Januar; die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Obligationen, welche die leßteren nah Serie, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhaib der Monate Februar und Mai, die Einlösung am 1. Juli desselben Jahres. Der Pro- vinziallandtag hat das Necht, den Tilgungsfonds zu verstärken, sowie jämmtlihe noch umlaufende Obligationen zu kündigen. :

S. 9. Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Obli- gationen erfolgt nah dem Nennwerthe derselben dur die Provinzial- Hülfskasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Rückgabe der- selben. Mit den Obligationen sind zugleich die ausgereihten, nach dem Zahlungötermine fällig werdenden Zinscoupons einzuliefern. Der Be- trag der fehlenden Zinscoupons wird am Kapitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. Die Nummern der ausge- loosten nicht zur Einlösung eingereihten Obligationen sind in den nah §8. 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinne- rung zu bringen. Werden die Obligationen dessenungeactet binnen dreißig Jahren nah dem Zahlungstermine weder zur Einlösung prä- sentirt, noch, der Bestimmung unter §. 7 gemäß, als verloren oder vernichtet Behufs Ertheilung neuer Obligationen angemeldet, fo werden sie nach Ablauf der Frist zum Besten der Provinz als getilgt

angesehen.

: g 6. Alle diese Obligationen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch die NorddeutsGe Allgemeine, die National-, Berliner Vörsen-, Magdeburgs{e, sowie Halleshe Zeitung, den Magdeburger Correspondenten; Nordhäuser Courier, die 3 _Re- gierungs-Amisblätter und den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. Sollte eines dieser Blätter eingehen, oder die Hülfskassen-VDirektion andere Blätter für die Veröffent- lihung wählen, so muß (im ersten Falle) ein anderes Blatt ge- wählt und (in beiden Fällen) die erfolgte Aenderung dur die übrig bleibenden ‘resp. durch die bisher benußten Blätter öffen ih bekannt gemacht werden. ; E :

S. 7. Auf verlorene oder vernichtete Obligationen finden die Bestimmungen der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Verfahren Behufs der Amortisation verlorener Staats\{chuldsceine A. SS. 1 bis 12, ape die ergänzenden Bestimmungen derselben mit nachstehenden Maßgaben Anwendung : y :

a, die im §. 1 der Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der Direktion der Provinzial-Hülfskasse gemacht werden. Dieser werden alle viejenigen Geschäfte und Befugnisse bei- gelegt, welche nach der angeführten Verordnung dem Schaß- Ministerium (jebt auptverwaltung der Staatsschulden) zu- kommen; - gegen die Verfügungen der Direktion der Provinzial- Hülfstase ndet jedoch der Rekurs an den Ober-Präsidenten der

rov tatt; ; E D a im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt Hei dem Königlichen Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg ; :

6, die in den §8. 6, 9 und 12 der Verordnung vorgeschriebenen

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 3, März

E S. A durch die in §. 6 dieses Regulativs ge- naunten Blätter geschehen. O i Zinscoupons und Taloud Wugen nicht aufgeboten und amortiftrt werden. E E Doh kann nach dem Ermessen der Direktion der Provinzial- Haetaie demjenigen, welcher vor Ablauf der vierjährigen Ver- jährungsfrist (S. 3) den Verlust eines Zinscoupons bei der Pro- vinzial-Hülfskasse anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Coupons, wenn leßterer bis zum Ablauf der Versährungsfrift nicht präsentirt worden ist, na Ablauf derselben ausgezahlt werden. e 8. 8. Für die E s Haegeraen Obligationen und deren Zinsen haftet die Provinz Sachsen. x : iy Der Kurator der Provinzial-Hülfskasse überwacht die Befolgung der der leßteren überwiesenen Geschäfte.

Schema zu den Obligationen der Provinz Sachsen. Obligation der Provinz Sachsen _ (Wappen i Ae r

Die Provinz Sachsen verschuldet dem Inhaber dieser Obligation

Mark im N E Ou verzinslich mit vier

und einem halben Prozent jährlich. | Diese Darlehnss{uld ift auf Grund des unterm S

Allerhöchst g-nehmigten Beschlusses des 21. sächsischen Provinzial- Landtages kontrahirt. :

Die Bestimmungen abgedruckten Regulativs

finden auf fic Anwendung. det. Ten

Die ständische Finanz-Kommissin für die neu zu erbauende Irrenanstalt in der Provinz Sachsen, (Unterschriften.)

ingetragen in das Register sub Fol, .…. Ber ; dil Der Kontrolbeanmte.

(Unterschrift.)

(Folgt der Abdruck dés Regulativs.)

Schema zu den Zinscoupons. E Provinz Sachsen. : Erster (bis zehnter) Zinscoupon . . . .ter Serie

Obligation der Seri 2 e

des. umfeitig

Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinscoupons eutpfängt gegen dessen Rük- gabe am …. .ten 18 . ¿. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Obligationen für das Halbjahr vom 6a VIO

mit (in Buchstaben) « Mark . . . . Pfennigen bei der Provinzial-Hülfskasse für die Provinz Sachsen in Magdeburg. (Stempel.) E Hnd A N s fi ie“ ständische Finanz-Kommisfion

für die neu zu erbauende Irrenanstalt in der Provinz Sachsen. (Facsimile der Unterschriften zweier Mitglieder und - die geschriebenen

Unterschriften eines dritten Mitgliedes und des Kontrolbeamten.)

Dieser Zinêcoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum . . .. erhoben wird.

Schema zu den Talons. y : Provinz Sachsen. Talon M n Obligation der Provinz Sachsen. Serie Nr

Mark zu vier und einem halben Prozent Zinsen.

Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbezeichneten Obligation die . . . te Serie Zinscoupons für die fünf Jahre 18 ... bis 18. . bei der Provinzial-Hülfskasse für die Provinz Sachsen in Magdeburg, sofern von dem Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ift,

den . ten 18 Die ständische Finanz-Kommisston. : für die neu zu erbauende Irrenanstalt in der Provinz Sach|en. (Facsimile der Unterschriften ¿weier Mitglieder und die geschriebenen Unterschriften eines dritten Mitgliedes und des Kontrolbeamten.)

Befkfanntmaqchuna.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) find bekannt gemacht: :

1) das Allerhöchste Privilegium vom 20. November 1874 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Kreises Schroda IV. Emission bis zum Betrage von 900,000 M. Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Negierung zu

osen Jahrgang 1875 Nr. 2 Seite 13 bis 15, auêgegeben den 13. Star 1875;

2) das Allerhöchste Privilegium vom 23. November 1874 wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Beuthen O. Schl. zum Betrage von 500,000 Thlrn. oder 1,500,000 Æ Reichswährung durch_ das Amtéblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Jahrgang 1875 Nr. 2 S. 7 bis 9, ausgegeben den 8. Januar 1875;

3) der Allerhöhste Erlaß vom 25. November 1874, betreffend den Tarif, nach welchem das Fährgeld für das Ueberseßen über die Oder bei Hohenwußen zu erheben is, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 50 S. 295, aus-

egeben den 16. Dezember 1874; | s 4) der Allerhöchste Erlaß vom 4. Dezember 1874, betreffend die

die Gemeinden Niederzier im Kreije Düren und Krauthausen im Kreise Jülich für den Bau einer Gemeinde-Chaussee von Niederzier nah Krauthausen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Jahrgang 1875 Nr. 2 S. 3, ausgegeben den 7. Januar 1875;

5) das Allerhöchste M vom 4. Dezember 1874 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Bochum zum Betrage von 1,500,000 (4 Reichswährung durch das

Nr. 4 S. 36 bis 38, aus egeben den 23. Januar 1875;

6) das Allerhöchste Privilegium vom 7. Dezember 1874 wegen Emission von 800,000 Thlrn. Prioritäts-Obligationen der Saal- Unstrut Eisenbahngesellschaft durch die Amtsblätter /

der Königlichen Regierung zu Erfurt Nr. 53 S. 243 bis 246, aus- egeben den 26. Dezember 1874, :

der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 52 S. 287 bis 290, ausgegeben den 26. Dezember 1874;

7) der “ber Gef Erlaß rom 11, Dezember 1874, betreffend die Abänderung der Bestimmungen untex Nr. 1 und 2 des §. 6 des

Verleihung des Enteignungsrechts und der fiskalischen Vorrechte an:

Amtéblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Jahrgang 1875 |

eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1875.

Statuts der Spar- und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande vom 17. März 1854, durch das Amtsblatt der Königlichen Re- gierung zu Sigmaringen Jahrgang 1875 Nr. 1 S. 1, ausgegeben den 1, Januar 1875; :

8) die Allerhöhste Konzessions-Urkunde vom 11, Dezember 1874, betreffend den Betrieb der Verbindungsbahn von der Zehe Boni- facius resp. dem Bahnhofe Kray der Osterrath-Wattenscheider Linie nach dem ke aeb E E Tes dur die Rheinische Eisenbahngesellschaft, durch die Amtsblätter

der Koniglichen Regierung zu Cöln Jahrgang 1875 Nr. 2 S. 9,

uêgegeben den 13. Januar 1875, s der Königlichen Regierung zu Düfseldorf Jahrgang 1875 Nr. 3

S. 23, ausgegeben den 16, Januar 1875, j der Königlichen Regierung zu Arnsberg Jahrgang 1875 Nr. 3

S. 28, ausgegeben den 16. Januar 1875;

9) das Allerhöchste Privilegium voin 14. Dezember 1874 wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber [lautender Obligationen der tadt Schrimm zum Betrage von 90,000 Reichsmark durch das Amtsblatt der Königlichen eng zu Posen Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 39 bis 41, ausgegeben den 27. Januar 1875; 7 ____10) das Allerh¿hste Pcivilegium vom 16. Dezember 1874, we- gen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Kempen bis zum Betrage von 135,009 M Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 37 bis §9, ausgegeben den 27. Januar 1875;

11) das am 19. Dezember 1874 Allerh vollzogene Statut für den Löbniß-Döbernschen Leine-Deichverband durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Jahrgang 1875 Nr. 5 S. 23 bis 25, ausgegeben den 30. Januar 1875: H

12) das Allechch{ste Privilegium vom 21. Dezember 1874, we- gen Ausgabe von 16,350,000 4 Reichswährung Prioritäts. Obligatio- nen der Breslau-Schweidniß-Freiburger Eisenbahngesellschaft dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau _Jahrgang 1875 Nr. 4 S. 17 bis 20, ausgegeben den 22. Januar 1875; 5

13) das Allerhöchste Privilegium vom 21. Dezember 1874, we- gen eventueller Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Merzig im Betrage von 120,000 t. Reichômünze durch das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Trier Jahrgang 1875 Nr. 6 S. 33 bis 35, ausgegeben den 11. Februar 1875;

14) das Allerhöchste Privilegium vom 24. Dezember 1874, be- treffend die Abänderung der im Umlauf befindliheu 5prozentigen Obligationen des Kreiscs Lebus in 4¿prozentige Kreis-Obligationen, durch das Amtsblatt dec Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Jahrgang 1875 Nr. 3 S. 24, ausgegeben den 20.- Januar 1875;

15) der Allerhöchste Erlaß vom 28, Dezember 1874, betreffend die Verleißung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Altenessen und Borbeck im Kreise Essen für den hausseemäßigen Ausbau der Wege: 1) von der Essen-Ruhrorter resp. Mülheimer Chaussee bei der Zeche Wolfsbank am sogenannten Fliegenbusch bis zu der Planken- shemmer Brücke über die hier die Gemeinde- res. Bezirks- und Provinzialgrenze bildende Emscher zum Anschlusse an die Planken- shemm-Bottroper Gemeinde Chaussee, 2) von der Grenze des Stadt- bezirks Esscn bei dem Bahnhofe Berge-BorbeX vorbei bis zum An- schlufse an die Chaussee ad 1 beim Plankenshemm, durch das Amts- blatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Jahrgang 1875 Nr. 5 S. 51, ausgegeben den 30. Januar 1875;

16) der Allerhöchste Erlaß vom 31. Dezember 1874, betreffend die Verlängerung der der Münster-Enscheder Eisenbahngefellschaft für die Vollendung und Jubetriebnahme der Bahn von Münster über Burgsteinfurt zur preußischen Landesgrenze bei Glanerbrück gestellten Frist bis zum 30. Juni 1875, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Jahrgang 1875 - Nr. 5 S. 19, ausgegeben den 30, Januar 1875.

Personal-Verändernugen-.

Königlich Preußische Armee. ffiziere, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Im stehenden Heere. Berlin, 22. Februar. Frhr. -v. Neubronn, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 5, in das 1. Garde-Feld-Art. Regt. versetzt. i / E Berlin, 23. Februar. Witte, bisher Unterlieut. zur See, in

der Land-Armee, und zwar als außeretatêm. Sec. Lt. im Fuß-Art. Regt. Nr. 7 mit einem Patent vom 19. Dezebr. 1874 wieder an- gestellt. Prinz August zu Hohenlohe-Dehringen, zweiter Sohn des Herzogs von Ujest, Fürsten zu Hohenlohe-Oehringei, in der Armee, und zwar als Sec. Lieut. à la suite: des’ 1, Garde-Drag. Regts., vorläufig ohne Patent, angestellt. chly, Port. Fähnr. vom Sufant. Regt. Nr. 91, zum Infant. Regt. Nr. 117 verseßt. Kühn, 4a Lt, à la suite des Inf. Regts, Nr. 70, unter Belassung in seinem

erhältniß als Direktions-Assistent bei den Gewehr-Fabriken, zum Inf. Regt. Nr. 21, à la suite desselben versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. i

Berlin, 20. Februar. v. Grimm, Sec. Lt. a. D,, zuleßt im 1, Garde-Regt. z. F., die geseßliche Pens. nebst Aussicht auf Anstel- lung im Civildienft bewilligt. ; N

Berlin, 21. Februar. Frhr. v. Reißenst ein, General-Major zur Disp. zu Görliß, der Char. als Gen. Lt. verliehen.

Berlin, 23. Februar. v. E e A Major von der 6. Gend. Brigade, mit Pension und der Uniform des Ulanen-Regts. Nr. 7 der Abschied bewilligt. v. Aulock, Hauptm. von der 1, Gend. Brigade, zur 6. Gend. Brig. verseßt. v. Berck efeldt, Major a. D,, ¿zuleßt Bats. Commdr. im Inf. Regt. Nr. 55, in die Kategorie der mit Pens. zur Disp. gestellten Offiziere verseßt.

In der Reserve und LandweHßr. Berlin, 25. Februar. Jordan, Hauptm. von der Jnf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 50, mit s{lichtem Abschied entlassen.

Beamte der WMilikär-Berwaltung. Durch Verfügung des Mens ul s Den 10. Februar. E Ka). Insp. in „Sonderburg, zum i Verw. pee en L G, interimist. Kas. Insp. in werin, zum Kas. Insp. ernannt. 7 A Den 17. Februar. Reiff, Zahlm. vom Föf. Bat. Inf, Regts, Nr. 32 der Abschied mit Pens. bewilligt.

In der Kaiserlichen Marine, : Offiziere 2c. Ernennungen, Beförderungen und O orlesangen, i

Berlin, 23. Februar. Zirzow, Korvetten-Kapitän, von dem Kommando als Ausrüstungs-Direktor der Werft in Wilhelmshaven entbunden. Shlenther, Korvetten-Kapitän, beauftragt mit der Führung der 2. Abtheilung T. Matrosen-Divistion, unter Entbindung von diesem Kommando, zum Ausrüstungs-Direktor der Werft in Wil- helmshaven ernannt. Butterlin, Kapitän-Lt. zur Disp., in der Marine, und zwar à la suite des Seeoffizier-Corps wieder angestellt. Witte, Unterlieut. zur See, Behufs Uebertritts zur Land-Armee,

aus der Maxine ausgeschieden,