1875 / 54 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

[1195]

E

Cottbus - Großenhainer Eisenbahn. Neubaufirecke Cottbus Frankfurt a./O.

Die Ausführung der Erd-, Böschungs- und Yla- nirungsarbeiten, sowie der Maurerarbeiten der Loose II. bis VI. obgenannter Strecke (die Maurerarbeiten mit Ausnahme des Looses V. incl. Materialienliefe- rung) soll im Wege der öffentlihea Submission ent- weder im Ganzen oder in einzelnen Loojen getrennt vergeben werden.

Es enthält:

Loos Ix. von Stat. 36 bis Stat. 247: 125,000 Kubikmeter Erdarbeiten, 1,353 Kubikmeter Maurerarbeiten. Loces TII. von Stat. 247 bis Stat. 410: 250,000 Kubikmeter Erdarbeiten, 3,222 Kubikmeter Maurerarbeiten, Loos IV, von Stat, 410 bis Stat. 596: 250,000 Kubikmeter Erdarbeiten, 3,333 Kubikmeter Maurerarbeiten. Loos V. von Stat. 596 bis Stat. 720: 360,000 Kubikmeter Erdarbeiten, 2,931 Kubikmeter Maurerarbeiten.“ Loos VI. von Stat. 720 bis Stat. 750: 290,000 Kubikmeter Erdarbeiten, 1,117 Kubikmeter Maurerarbeiten,

Massendiépositionen, Submissionsbedingungen und Zeichnungen liegen im Bureau des Abtheilungs-Bau- meisters Mehrtens, Tiegelstraße 5 Ik, zur Einsicht aus und können auch mit Ausnahme der Zeichnungen von dort gegen Erftatturg von 5 4 Druckkosten be- zogen werden.

Der Submissionstermin, - bis zu welchem die Offerten poxtofrei und versiegelt mit dec Aufschrift: „Submissionsofferte auf Erd- und Manurer-

arbeiten der Neubaustre®e Cottbus- / i Frankfurt a./D,“ einzurei{en find, iît auf

Moutag, den 15. März, Vormittags 11 Uhr,

Allgemeine Deutsche Hagelversicherungs-Gesellschaft. Rechnuug für das Jahr 1874.

i am hiesigen. Orte oder in nächster Nähe desselben

im Bureau der unterzeichneten Direktion, Großen- bainerftraße 5, angeseßt. Cottbus, den 20. Februar 1875. Die Direktion der Cottbus-Großenhainez Eisenbahu-

Gesellschaft. Cto. 945/2, IV.)

Wilde. [1388] _Vekaunntmahung Zur Dethasnvg von Wohnungen für Werft- Unterbeamte und Werft-Arbeiter in Privathäusern

und zur Belebung der Privatbauthätigkeit liegt es in der Absicht der Kaiserlichen Admiralität, Bau- prämien zu gewähren

Unternehmer, welche geneigt sind, Wohnhäuser nah Maßgabe ‘des Bauproaramms herzustellen, werden aufgeforckert, Jhre Offerten bis spätestens zum 15. März d. Js. der unterzeichneten Behörde einzu- reichen.

Das Bauprogramm, welches auf portofreie An- träge gegen Erstattung der Kosten abschriftlich mit- getheilt werden kann, liegt in der diesseitigen Regi- stratur zur Einsicht der Reflektanten aus.

Wilhelmshaven, den 25. Februar 1875.

Kaiserliche Werft.

[1412] Bekanntmachung.

Die Lieferung der zur diesjährigen Unterhaltung der Fluthbrücken in der Brinkumer Marsch (Nien- burg-Bremer Chaussee) erforderlichen eichexen Belag- bohlen und sonstigen Hölzer soll im Wege der öffent- lichen Submission vergeben werden, wozu Termin auf Donnerstag, den 18. d. M., Mittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten angeseßt ift. |

Die Unternehmer haben ihre Gebote portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: „Gebot auf Brücken- hölzer“ bis dahin dem unterzeihneten Kreisbau- meister einzureichen.

Die von den Submittenten zu unterschreibenden Bedingungen, unter -welhen die Uebertragung der Lieferung erfolgt, können in der Zeit vem 8. bis 13. d. M., täglih von 10 bis 12 Uhr, bei mir ein- gesehen werden.

Syke, den 2. März 1875.

Der Krei3baumeister. VFiabbe.

Die Union

Verschiedene Bekanntmachungen. 0 [1421] Bekauntmahung.

Der Poften eines Polizei-Sergeanten fen baldigst beseßt werden. Mit demselben ist ein jähr- lihes Gehalt von 660 Mark, freie Wohnung event. 90 Mark Miethsents{ädigung, 77 Mark Brenn- materialienents{ädigung, sowie jährli die Gewäh- rung eines Dienstanzuges verbunden.

Civilversorgungsberechtigte, noch rüstige Bewerber werden aufgefordert; sich bis zum 1, April cr. unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines selbst- geschriebenen Lebensélaufes bei uns zu melden.

Buuzlau, den 1. März 1875.

Der Magistrat,

Militär-Pädagogium.

Berlin, Christinenstr. 4, früher Schönhauser Allee 27. Schnelle u. fihere Vorbereitung zum Fähnri@hs- (resv. Primauer-) u. Freiwilligen-Examen. Vor- zügliche Lehrkräfte. Gute u. billige Pension. Näh. die Prospekte. [931] v. Rudolphie, Major z. D. Höhne, Directer.

Zum Norddeutsch - Oester- reihischen Verband - Güter- Tarif vom 1. Oktober 1874 ist vom 15. Februar cr. ab I CEE dcin Nachtrag Ill. in Kraft etreten, welcher Ausnahme- Tarife für mehrere Artikel und JInstradirungs-Vor- schriften enthält. Druck&exemplare des Nachtrages werden bei unserer hiesigen Güter-Expedition, sowie in Liebau unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 24. Februar 1875. __ FSönigliche Direktion der Niederschlesisch-Märkishen Eiscubahn.

Hannoversche Staatsbahn. In den direkten Kohlenverkehr des Bergisch-Hannoverschen Verban- des ist die Cöln-Mindener Station Castrop und die diesseitige Station Harsum aufgenommen. Der des- falls herausgegebene Tarifnachtrag, welcher au die laut Bekanntmachung vom 22. Januar cr. ermäßig- ten Kohleufrachtsäße für Bremen und vorliegende Stationen enthält, kann in den betreffenden Expedi- tionen einge]ehen, wie auch käuflih bezogen werden.

Haunover, den 2. März 1875.

Königliche Eiseubahn-Direktion-.

s

A. Einnahme.

Gewinn-Vortrag aus dem Jahre 1873 . Prämien- und Polizekoften: a. von direkt ges{chlossenen Versiche- E b, von übernommenen Röckversiche- 1

Ihr: 922,247.

137,873.

Gewinn- und Verlust-Conto.

Ar Gz pf 6,298! 8'11

1 Î

der Rückoerficherer | | | Rejerve für mit Beschlag b | Provisionen abzüglich der v

Zinsen von angelegten Kapitalien . Fht1: ab Aftienzinsen auf 501,960 Z«: Ein-

ablung à 5% für 1. April 1874/75 ,

37,318.

25,095.

Zir Nee

Realisirter Gewinn auf Kapitalien

Fir:

678,708 25] 7

Summarische Bilanz ult. 1874.

B. ZMusgabe.

Prämien für Rückversicherungen . Hagelschäden und Regulirungékosten

_ Erstattung, Verwaltungskosten und Tantièmen . ; Dividende an die Aktionäre 10% (außer den 5% Zinsen)

Pur S pf 131,254 s

247,565 11] 6 219|—|—

/ j

87,063|—|— 50,190/— |— 162,417 11| 1

| | A

678,708 25| 7

abzüglih des Antheils elegte Hagel-Entschädigung . A on den Rüdcversicherern geleifteten

A. Activa.

Verbindlichkeitsdokumente der Aktionäre auf ihre Aktien .

Der Gesellschaft gehörige Immobilien .

Darlehne gegen eingetragene Hypotheken A Darlehen gegen deponirte Werthpapiere (Lembard) . E A Discontirte Wechsel

Rie

Bestände bei Hauptagenten

Grobe E Dana O Guthaben auf Kapital-Zinsen bis zum Jahreës{luß

[1434]

Activa.

Ga a Wechsel-Bestände: Thaler-Wechsel . Fremde Währungen ,

T4579.

Bilauz der Westfälischen Bank

© Dur 1142419. 93. 10. 7 Ry

Tur Gs pf 2,007,690 —|— 8,000|— |— 236,300|—|— 400¡—|— 591,515|27T] 15,035) |— 7,8591! |— 2,978/22| 5 44,324 25 9651| 8| 3

2,923,665! 3 8 Ï Î

Reservefond . Nichterhodene Dividende au Aktien-Zinsen pro 1874 Dividende pro 1874 . .

Hagelschäden-Reserve

Gir

B. Passiya. Aktien-Kapital in 5019 Stück emittirten Aktien à 500 Z8:: .

Nichterhobene Akticnzinsen aus den Jahren 1871, 1872, 1873

Zurückgestellt für zweifelhafte Forderung aus dem Jahre 1873

Sonstige Paffiva (Saldi verschiedener Abrechnungen) ;

zu Bielefeld pro 1834,

322/633|—| 8 120|—|— 25 —|— 95,095| —|— 50,190|—|— 2/938| 8|— 219|—|— 1994420

| 2,923,665| 3| 8

s dem Jahre 1871

Fhdr

Passiíva.

fie 26070 28

l el 12169991510

Aktien-Kapital Accepte . Conto nuoyo .

Ssselten-Bestand a Coupons u:d Scrteu-Bestände . Lombard-Beftände . . A Gebäude-Conto . .,, Hypotheken-Conto Utensilien-Conto. . Lonto-Corrent-Debitoren .

Debet.

An Depositen-Zinsen

Effecten-Gonto : - Verwaltungskosten . o

Dividende .

Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz. mit den uns vorgelegten Büchern bescheinigen wir hiermit.

DVielefeld, den 16, Februar 1875,

L As Davon Uebertrag auf Delcredere-Gonto Ar 60404.

9 Db A 96597/21|—] Delcredere-Conto, Saldo . 6350| 6|— 5732622! 6 61840| 3/5 7000 —|— 6196 15] 4| Pensionsfond . S R 3306639 24| 8} Reservefond, Saldo H] ab Uebertrag auf Delcred j

| Gewinn- und Berluft-Conto

j

Gr:

4785017 16| 9 Î Î

Gewinn- und Verlust-Conto.

: 21914! 6!| 4] Per Agio-Conto .

; 13311| 8111| , é

; 23702! 6| 5 ,

O 140404| 1111 , 1; El; |

En |

E Le ¿

Zinsen Conto

Pir 199331 23, 7

Ed,

Uebertrag vom Gewinn- und Verlust-Conto 4 Uebertrag vom Reservefond .

Dividenden-Co:to, niht erhobene Dividenden .

Creditoren in Conto-Corrent

A ab Uebertrag auf Delcredere-Conto x

Coupon- ugd Sorten-Conto - G g Z echel-Gonto incl. Discont . Cambio und Ricambisg .

j

Î |

. iur | 2000000’ —|— 636137] 6/10 : 2907/24| 7 S 639020 '21' 6 : . Hur: 29331. 25. 10. | 60404, 1. 11. 5 S000, 389735|27| 9

765|—

S G L 1750| Hur: 400000. —. —. | ere-Conto « 300000. —. —. | 100000|—|— E A 934700/26| 1 Dur 140404, 1. 11, | 60404. 1. 11. 80000|—|— Gipiti ita anw Ltt Teile N atiak Gtr: 478501716 9

Credit. 156 5110 876! 6|— 40826 11| 2

Fh:

c . D ASTIB. 17. L 2 dazs C R Pa

49801 /15!— 10767115! 7

19933123] 7

Fidr

Tie Revisious-Commission.

(140) General-Versammlung der Prenzian e S Chaussee-Actieun-

Da an dem statutenmäßig zur ordentlichen Gene- ral-Versammlung feststehenden Tage Niemand zu einer solchen erschienen ist, so wird eine außerordent- lihe General-Versammlung auf Freitag, den 19, März d. I., Mitiags 12 Uhr, im Lokale der hiesigen Kreiskasse anberaumt.

Die Herren Actionäre werden zu derselben mit dem Bemerken eingeladen, daß zur Beschlußnahme gelangen:

1) Die Abnahme und Entlastung der Rechnung

pro 1874. 2) Wahl zweier Mitglieder des Direktoriums an Stelle der statutenmäßig aussck eidenden. 3) Genehmigung des neuen Etats. Prenzlau, den 28. Februar 1875. Das Direktorium,

Danziger Glashütte.

[1411] A ctien-Geselisehafst, Danzig.

Die Herren Aktionäre werdcn auf Grund des 8. 20 unseres Gesellschafts-Statuts zur ordent- lihen Generalversammluug auf

Nagmittags

Freitag, den 19. A 1875, F, j im Geschäftslokal des Herrn Rechtsanwalt Martini, Langentmarkt, eingeladen. Tagesorduung. 1) Geschäftsbericht. 2) Vorlegung der Jahresrechnung und Ertbeilung der Decharge. 3) Neuwahl des Aufsichtsraths.

_Die Herren Aktionäre werden ersucht, ihre Aktien bis zum 17. März im Bureau der Gesellschaft, Hundegasse Nr. 34, zu deponiren, um dagegen Stimmkarten in Empfang zu nehmen. :

Danzig, den 3. März 1875.

Der Aufsichtsrath. Fricedreh. fendewerk.

[1427]

5

Berlin-Po Eiseubahn.

Bekanntmachung.

Für die Artikel „Rohzucker, Farin, Zucker in Mehl- oder Krümelform, fowie für Zucker in Broden, Hüten, Stücken auch Kandiszucker“, in Sendungen von mindestens 100 Ctr. (5090 Kilos) kommen in unserm Lokalverkehr vom 1. März cr. ab die Fracht- säße der ermäßigten Klasse B. zur Anwendung.

Berlin, den 3. März 1875.

Dircïtorium.

Bekanntmachung. Zum Spezial-Tarif für die Beförderung von eisernen Achsen 2c. von Station (“schweiler, Rheinishe Bahn, nach Station Caffel, Main-Weser-Bahn, via Deuß-Gießen, ift der, vom 18, d. M. ab gültige Tarif-Nactrag I. erschienen und bei unserer Güter-Erpedition Caffel zu haben. Caffel, am 27. Februar 1875. Königliche Direk- tion der Main-Weser-Bahn.

Aligenicine Verloosungs-Tabelle

de Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

Zusammengestellt in Fo!ge amtlicher Beranlafsung der Königlichen Haupt - Bank zu Berlin, wele nux Pes derjenigen von ihr in Verwahrung und erwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Versfent- lihang durch den Deutschen Reichs- und Kö- niglichPreußisbenStaats-Anzeiger erfolgt. Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle des Deut- hen Neicys- und Königlich Preußischen Stagats- Anzeigers, welche die Ziehungs- und Restanten listen sämmilicher an der Berliner Börse gangbaren Staats-, Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- und Industrie-Pa- piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis voa 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährliÞ, durch alle Post-Anstalten, fewie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgräßerstr. 109 und alle Buchhandlungen zu bhezica en, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelm- rafe 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (2x Sgr.) Die neucste, am 27. Februar cr. erschienene Nr. (9) der Allgemeinen Verloosungs-Tabelle ent- pap die Ziehungslisten folgender Papiere: Ameris anishe 1882 6proz. */29 Bonds. Badische 4proz. Eisenbahn-Obligationen de 1859 bis 1864. Bayerische Handelsbank, 5 proz. Banfk-Obligatio- nen. Brüsseler Prämien-Anleihe de 1872. Casse- ler Landeskceditkasse-Schuldvershreibungen. Ch em- niger Aktien-Spinnerei-Schuldscheine de 1859. Coburger Bierbrauerei-Aktien-Gesellschaft, M pz täts-Obligationen. Coburger, Essener, Mann- heimer, Wolliner Stadt-Obligationen. Fran k- furter Hypotheken-Kreditverein, Hypotheken-Antheil- scheine. Guesener, Oletßkoer, Thorner, Wreschener Kreis-Obligationen. Greppiner Werke, Aktien Gesellschaft für Baubedarf und Braunkohlen, Prioritäts-Obligationen. Hannover- \che Eisengießerei, Prioritäts-Obligationen. R ufs i- \che Central-Bodenkredit-Pfandbriefe. NRufsis che E: Eifenbahn-Obligationen 1., 2., 3. Emission (Russish-Englishe Anleihen de 1870, 1871, 1872) Rüstände]. Russisch-Englisch-Holländische nleihe de 1864 (Rückstände). Sachsen-Coburg- Mage che 95proz. Staats-Anleihe de 1869 (Rück- ände). Schlesische Kredit-Institut-Pfandhriefe Litt. B. (Rückftände). Schuja-Ivanovo-Eisen- bahn- Aktien und Obligationen. Sch{chwedische Bergwerks-Besißer-Hypotheken-Anleihe de 1839.

Kisfer. Wilh, Bartels, C. von Laer.

Dritte Beilage.

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preu

2 B, -

Dritte Beilage

Berlin, Donnerstag, den 4, März

S 9%

pishen Staats-Anzeiger.

i 1875S.

Der Inhalt dieser Beilage, in welher auch (vom 1. Mai d. I. an) die im §. 6 des Gesetzes über den Markeuschu, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

Wwzrden, erscheint auch in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutshe Reich. x5

Das Central - Handels - Register für das Deutshe Reich kann dur alle Post-Anstalten des In- und Auslandes, fowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SW., A TRE 109, und alle | Abonnement beträgt 14 50 & für das Vierteljahr.

Buwhandiungen, für Berlin auch durch die Expeditien: 8W. Wilhelmstraße 32, Die Handelsregistereinträge aus dem Königreih Sachsen werden Dienstags unter |

der Rubrik Leipzig veröffentlicht.

Berlin. Wiederholte Klagen über mangelhafte resp. nicht gleich- mäßige Ausführung der in den §§. 128 bis 133 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 über die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter in den Fabriken erlassenen Bestimmungen und der dieselben erläuternden Verfügungen, veranlaßten das hiesige Polizei- Präsidium eine darauf bezügliche Instruktion zu erlassen, welche fol- gende Bestimmungen enthält:

1) „Die in den angezogenen Geseßesparagraphen enthaltenen Be- stimmungen beziehen sich nur auf diejenigen Arbeiter unter 16 Sahren, welche in Fabriken arbeiten, sie find also nicht auszudeh- uen auf solche gewerbliche Anlagen oder kaufmännische Geschäfte, welche den Charakter der Fabrik nicht tragen.

2) Als eine Fabrik ist nur diejenige gewerbliche Anlage anzusehen, in weier die herzustellenden Gegenstände der Industrie dauernd und nah gewifsen Prinzipien der Theilung der Arbeit durch vershiedene Hände gehen müssen, um fertig gestellt zu werden, oder wo es fich nur um die Herstellung eines Theiles einer in einer anderen gewerblihen An- lage fertig zu stellenden Werkes handelt, oder wo nicht blos auf vor- auêgegangener Bestellung von Gegenständen der Industrie zum direkten BVerbrauche, sondern im Großen auf Vorrath oder auf Bestellung von Detail-Verkäufern gearbeitet wird. Es ist Gebrauch in Berlin, daß sih viele industrielle Fabrikanten nennen, die nah obiger Defi- nation nicht dazu zu renen sind. Dieser Gebrauch kann indeß für die Ausführung der obigen geseßlihen Bestimmungen nicht maßgebend sein. Da, wo Zweifel darüber obwalten sollten, ob eine gewerbliche Anlage den Charakter einer Fabrik trage oder nit, werden dieselben dur eine besondere Anfrage resp. dur Einreichung einer Denunciation und Herbeiführung einer richterlihen Entscheidung zu beseitigen sein.

3) In denjenigen gewerblihen Anlagen, welche nach vor- stehenden Erklärungen zu den Fabriken zu zählen find, müssen jämmitlice jugendliche Arbeiter männlichen uud weiblichen Geschlechts ¿wischen 14—16 resp. 12—14 Jahren nach den für sie in obigen Geseßeês Paragraphen gegebenen Bestimmungen behandelt werten und es d: fen auch Diej-:nigen niht auêgenommen werden, welche von den Fabri- Fantien als Lehrlinge oder Laufvurschen bezeichnet werden oder sich als solche durch Kontrakte legitimiren.

4) Wer jugendliche Arbeiter in einer Fabrik zu einer regelmäßigen Beschäftigung annehmen will, hat nach §. 130 der Gewerbeordnung

uvor davon der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen. Es ist da- Er unstatthaft, daß Fabrikanten jugendlihe Arbeiter annehmen und naher die Anzeige darüber mahen. Diese Anzeige is -nur an die Abtheilung 11. des Polizeipräsidiums, resp. durch Vermittelung des Polizeireviers, und niht etwa, wie neuerdings wiederholt vorge- Fommen, an den Königlichen Fabrifen-Jnspektor für Berlin zu richten.

5) Nach §. 131 der Gewerbeordnung soll die Annahme jugend- licher Arbeiter zu einer regelmäßigen Beschäftigung nicht erfolgen, wenn nicht zuvor der Vater oder Vormund dem Arbeitgeber ein Arbeitsbuch eingehändigt hat. - Die nachträglihe Beschaffung des Arbeitsbuches Seitens des Fabrikanten für einen bereits angenomme- nen jugendlichen Arbeiter ist deshalb unstatthaft und strafbar.

6) Die Arbeitsbücher werden in der II. Abtheilung des Poeolizei- Präsidiums ausgestellt, wenn die nöthigen Unterlagen in der erforder- len Form vorhanden find. Zu diesen Unterlagen gehört:

a, der Nachweis des Namens; des Tages und Jahres der Ge- burt und der Religion des Arbeiters. Derselbe wird der Regel na ducch Vorlegung des Tauf- resp. Geburtszeugnisses geführt werden müssen. Es genügt aber auch, wenn diese Angaben in dem Konfir- mationsscein enthalten sind, event. wenn das Revier diesen Nachweis aus seinen Registern selb| schriftlich führt und mit dem Revier-, nicht dem Präsentatum-Ste mpel als richtig beglaubigt.

b. Die Einwilligung oder der Antrag des Vaters oder des Vor- mundes zur Ausstellung des Arb-itsbuches für die Arbeiter, aus wel- cher Name, Stand und Wohnort desselben hervorgehen muß und welche ebenfalls mit dem Revierstempel zu beglaubigen ist. Jn den- jenigen Fällen, in welchen der Vater die Familie verlassen und ein Bormund nicht vorhanden oder ein solcher nech nit eingeseßt ift, muß die Einwilligung von dem Königlichen Stadtgericht, Abtheilung für Vormundschafstssachen, schriftlich beigebraht werden.

c. Ein Zeugniß über den bisherigen Schulbesuch. Dies Zeugniß ift entweder der Konfirmationsshein oder ein Attest der zuständigen Schulbehörde für Berlin der ftädtishen Schuldeputation daß der Arbeiter die erforderlihen Schulkenninisse besißt resp. vom wei- teren Schulbesuche dispeufirt worden ist.

Die Reviere haben die Personen, welche Arbeitsbücher nachsuchen, im Sinne vorstehender Verfügungen zu inftruiren resp. sie in der Er- langung der Nachweise dergestalt zu unterstüßen, daß ihnen die bisher häufig vorgekommenen unnüßen Gänge zur IL. Abtheilung des Polizei- Präsidiums und dieser die Abweisungen aus dem Mangel der erfor- derlichen Nachweise erspart werden.

7) Der Fabrikant ist verpflichtet:

a. eine Liste der bei ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter mit den Rubriken: „Name, Geburtstag, Wohnort, Eltern, Eintritt in und aus der Fabrik, Bemerkungen“ zu führen uñd im Fabrik- lofal auszuhängen.

Die Arbeitsbücher der neu augenommenen Arbeiter mit Ans meldung dem Polizeireviere vorzulegen.

Rechtsgrundsäße des Neichs-Ober-Handels- pufassen. Der Begriff „Distanzgeschäft“ wird da- B nicht ausgeschlofsen, Orte des Vertragsabschlusses und des Aufenthaltes der Kontrahenten befindet, i einen andern Ort versandi und dort in Empfang genommen werden foll. Es erscheint als eine Konsequenz aus dem, dem Rechtsgeschäfte- des Konkurses, bez.

: gerihts,®) E

Wenn ein Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft an verschiedenen Orten Handelsniederlassun- gen hat, welche verschiedene Firmen führen und mit einander in Rechnungsverhältniß stehen, fo find doch hiermit nicht mehrere verschiedene rechtliche Persöôn-

ezogen werden.

c. Die Arbeitsbücher der bei ihm beschäftigten Arbeiter aufzu- bewahren.

d. Die Arbeitsbücher derjenigen Arbeiter, welche die Arbeit mit Hinterlassung desselben einstellen, oder welche das 16. Lebenëjahr zurüdckgelegt Baben, dem Polizeirevier mit Abmeldung vorzulegen.

e. Den Auszug der bezüglichen Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung, welcher in der Mösershen Buchdruckerei zu haben ist, in den Arbeitêräumen zu bewirken. .

f. Halbjährlih eine Liste der bei ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter dem Revierbureau vorzulegen. Die Listen und Bücher müssen zu jeder Zeit im Fabrikiokale zur Einsicht bereit sein, fie dürfen daher niemals, auch niht von den Revieren aus demselben abgeholt werden.

8) Dieselbe Liste, welche der Fabrikant nah 7a. zu führen hat, wird auch im Revierbureau für jede Fabrik besonders fortgeführt, in dieselbe nur noch die Nummer des Arbeitsbuches eingetragen.

Diese Liste liefert demnach:

a. den Nachweis der in dem Revier bestehenden Fabriken, in welchen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden,

b. den Nachweis des Namens, des Geburtstages, des Wohnorts, der Eltern, des Eintritts in und des Austritts aus der Fabrik Seitens der jugendlichen Arbeiter zwischen 12—14, resp. zwischen 14—16 Jahren,

c. die Unterlage für die Revisionen und die Prüfung der Rich- tigkeit der nach 7f. von den Fabrikanten halbjährliß einzu- reichenden Listen, welhe der Einreichung an die Il. Abtheilung vorausgehen muß.

9) Die Verfügungen, nah welen die Fabriken, in denen jugend- liche Arbeiter beschäftigt werden, Seitens der Herren Revier-Polizei- Vorstände alle Monate und Seitens der Herren Bezirks-Polizei- Haupileute allvierteljährlich einer Revision unterworfen werden follen, bleiben auc ferner in Kraft. Diese Revisionen sind fo einzurichten, daß sie die Fabrikanten völlig unvorbereitet treffen und die durchaus lange Befolgung der vorstehenden Vorschriften zum Ziele haben.

Moderne IllustratiousUteratur für Kunsi und Kunstgewerbe.

Unter dieser Ueberschrift enthält die „Wiener Abendpost“ folgende Uebersicht über die Jllustrationsliteratur für Kunst und kunstgewerb- lihe Zwecke, die, gegenwärtig einen so großen Umfang einnimmt, daß es unerläßlich nöthig ist, sich von Zeit zu Zeit zu orientiren und we- nigstens die hervorragendsten Werke zur Keuntniß des Fachpublikums und der Kunstfreunde zu bringen.

In diesem Zweige dominirt ohne alle Frage Frankrei: nicht. blos der Zahl nach, sondern äauch der inneren Bedeutung: nah. Diese Literatur hat sich zur Höhe einer Weltliteratur erhoben und beherrscht den ganzen Büchermarkt. Die Bücher sind meist niht nur sehr s{ön ausgestattet, sondern relativ sehr wohlfeil. Daß eine solche Literatur möglich ist, zeugt nicht nur von dem seltenen Unternehmungëêgeist der Verleger, der hohen Ausbildung der Kunstkräfte, sondern eben so sehr für die große Anzahl der Amateurs und Kenner, die das heutige Frankrei besißt. Jn Mittel-Europa steht die Sache bei Weitem nicht so gut. Die Künstler beschäftigen sich mit der Illustrations- literatur, üben Techniken, welche für diese nöthig, schr wenig; in der Reihe der vornehmen Kreise is die Zahl der Amateurs und Kenner eher in dec Abnahme als in der Zunahme begriffen; die Verleger, selten von èen Regierungen unterstüßt, wie dies bei vielen Werken in Franfreih der Fall ift, riékiren nicht gerne Kapitalien oder befißen dieselben nicht in dem Maße, wie die Verleger Hachette, Didot, Renouard, Morel, Roihschild und Andere. Dazu kommt, daß die graphischen Künste in Frankrei, durch ununterbrohene Uebung ge- {hult, einen großen Aufshwung genommen haben und daß der Buch- druck und die Papierfabrikation allen Ansprüchen der JIllustrations- literatur zu entsprehen in der Lage sind. Der deutsche Verlag für ähnliche Zwecke befindet sich erst in den Aufängen und kann weder auf die Unterftüßung des Publikums, nohZauf so trefflich geübte und zablreihe Kräfte so sicher rechnen, wie der franzöfische. :

Unter den neueren Publikationen Frankreihs nehmen außer dem „XVIII, Siïècle“ von Paul Lacroix und der Geschichte der Fächer von S. Blondel („Histoire dés éventails“, Paris bei Renouard, 1875) einen hervorragenden Plaß ein: das Werk von Joseph Seguin über Spißen, von Dupont-Auberville über die Ornamente in der We- berei, und das Werk von Dom Guéranger „Lainte Cécile la société romaine“. Das Werk von J. Seguin „La Dent lle“ ihre Ge- \chichte, Beschreibung, Fabrikation und-Bibliographie bei Roth- {ild in Paris (in Folio), mit 50 photographischen Tafeln und zahl- reichen Xylographien ausgestattet, behandelt die Spißenindustrie viel eingehender, als das auch in die französishe Sprache überseßte Werk der Mr. Bury Palliser. Es wird hier- vielleicht ein größeres Publi- fum finden, wo sich kunstgeübte Damenhände mit der Spitentehnik beschäftigen, wie es {on in England, Frankreih und Italien der Fall ist, und wo sich auch der Wiener Frauen-Erwerbverein , in ge- wisser Beziehung auch die „höhere Stikschule" der Frau Bach, der Veredlung der weiblichen Handarbeit annimmt. Jft es doch ein sei- ner Art erfreuliches Zeichen, daß das vom österreichischen Museum herausgegebene H. Sibmachershe Spißenmuster-Buch (bei Gerold), vergriffen, in Berlin in neuer Ausgabe erscheinen und ein ähuliches

daß die Waare si{ch am | die Schuld zu bezahlen.

wenn dieselbe nur an

Ns (condictio indebiti) der cessio

umständen gekommen, welhe es ihm ermögliten,

Dadurch, daß jemand eine fremde Schuld in dec Meinung, daß sie die eigene sei, bezahlt, tritt eine Befreiung des wirklich Verpflichteten nicht ein. Dem Zahlenden wird regelmäßig nur die Klage auf ustehen, und der

ablungsempfänger wird, mag diese condictio ange-

Das Central - Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. —— Das

Einzelne Numxeiern kosten 20 H

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S.

Die Dienstagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der lehtvergangenen | Wothe in diesem Blatt veröffentlihten Konkursbekanntmachungen-.

GEE R L ASPOE É E I E

Werk über „Stickmuster der Renaissance“ fi, wenn auch langsam do sicher in den Ateliers der Damenwelt einbürgern konnte.

Unter dem Titel: „Art industriel; l’Ornement des tissus*“ erscheint ein Werk von Dupont-Auberville in hundert Farbendrucktafeln über die Ornamentik der Weberei, das in geistreicher und genauer Wieder- gabe der Stoffmuster ähnliche Werke übertrifft. Es hat den viel- gebrauchten Werken Racine's und Owen Jones gegenüber auch den Vortheil, daß die Muster in größeren Dimensionen angegeben und mit einem eingehenden Texte versehen sind. Wir werden, wenn das Werk weiter vorgerückt sein wird, ausführlicher darauf zurückommen.

Eine ganz ausgezeichnete Stelle nehmen in Frankreich die für religisse Zwecke erscheinenden Werke ein, Wir nehmen aus den jüngst ershienenen nur Eines heraus, um die Gattung der Literatur zu charafterisiren, welche in Deutschland und Oesterreich faft ganz fehlt, das Werk des D. Guéranger: „Lainte Cécile et la sociétó romaine aux deux p. siècles“ (Paris bei F. Didot). Werke ähnlicher Art beruhen auf dem Zusammenwirken verschiedener Kräfte: der Ver- leger, der Verfasser, die fast durchgehends kunstgebildete Abbés sind, und Künstler, welche den Text illustriren, mit einem religi®s ge- stimmten, aber funstgebildeten Publikum. Jn Mittel-Europa ift ein folches Unternehmen fast unmöglich, wo Verleger, noch seltener Geist- liche den Aufgaben gewachsen find und das Publikum nicht gewohnt ist, in dieser Richtung auf eigenen Füßen zu stehen. Wie Dom Guéranger das römische Patriciat bis zum Jahre 1856, wo zum erséen Male in dem Kubikulum der heil. Cäcilia Messe gelesen wurde, geleitet, so werden in dem 576 Seiten starken Werke alle Phasen der christlichen Gesell)chaft mit Chromolithographien, Kupferstihen und Holzschnitten illustrirt; das Auge folgt willig der weit ausholenzden Erzäblung. Aehnlich sind zahlrei&e Werke angelegt, denen man in Deutschland kaum etwas Aehnliches entgegenstellen kann als die von Führich so geistreih illustrirten Werke: „Die Nachfolge Christi" von Thomas von Kempis und den Psalter, dem wohl bald „Ruth“ felgen dürfte, welhe wir dem unermüdlichen Verleger Alf. Dürr in Leipzig verdanken, ; 8 c

Bon deutschen Publikationen ähnlicher Art is wohl die glän- zendste der „Schaß der reihen Kapelle in München," von Zettler, Enzler und Profejsor Stockbauer herausgegeben mit Genehmigung des Königs Ludwig IL, eine Prachtpublikation ersten Ranges, ganz geeignet, uns eine Darstellung von dem Kunstverstäntnifse und der Kunstliebe der bayerischen Fürsten zu geben. Solche Werke erscheinen in Deutschland sehr selten und find nur als Ausnahmen zu betra- ten. Was erscheint, folgt den Bedürfnissen der Schule, der Archi- tekten, des mittleren Bürgerstandes; Radirung, Kupferstich und Far- be.-druck werden daher nur ausnahmsweise verwendet, am glänzend- sten noch in periodischen Schriften, wie Lüßows Zeitschrift für bil- dende Künste, Bucher und Gnauths „Kunsthandwerk“. Aber Werke wie die „deutsche Renaissance* und die „Bautischlerarbeiten der Res naissance in Jtalien“ leiden an einer etwas trockenen Darstellungs- weise und dem Mangel an künstilerisher Wiedergabe. Die glänzend- sten Publikationen dieser Art sind das soeben abgeschlossene, bei Seeman erscheinende Werk von Dr. K. v. Lüßow über die Wiener Weltausstellung und Buchers „Geschichte der technischen Künste“ (Stuttgart bei Spamann).

Das Beste müssen wir von der Zukunft erwarten, vor Allem von der erhöhten Einsicht in die Bedeutung der Kunftgewerbe und von der Mitwirkung von Künstlern, die geschult und erfahren genug find, den Anforderungen des Geschmackes zu genügen.

Jtalien mat glänzende Fortschritte in der Technik des Farben- druckes, wie die Werke von Demetrio Salazaro über die Monumente:

* Sui monumenti della Italia meridionale“ und die „Musaici Chri-

stiani e saggi dei pavimenti“ von Giov. B. Roffi zeigen. Die beiden Werke gehören zu den bestausgestatteten Publikationen des heu- tigen Europa. 2 E

Sn Oesterreich ist dieser Literatur ein rei&er Zuwachs geworden von zwei Seiten, dur Unterstüßung von Seite des Kaiserlichen Hofes und durch die für Schulen bestimmten Publikationen, welche meist mit Unterstüßung des Unterrichts- und Handels-Ministeriums er- scheinen. Zu leßteren rechnen wir in erster Linie die Grandauerfche „Elementar-Zeichenschule", die „kunstgewerblihen Vorlegeblätter für Real-, Gewerbe- und Fachshulen“ von J. StorckX und die V. Tei- rischen „Intarsien“ und die „eingelegten Marmor-Ornamente des Mittelalters und der Renaissance“. Das find, auch in der Art der Wiedergabe, ganz eminente Leistungen. :

Eine ganz exceptionelle Bedeutung haben die im Auftrage des Hrn. Oberst-Kämmerers Grafen Crenneville herausgegebenea Werke, von denen die „Monographie des Kaiserlihen Schlosses Schönbrunn“ soeben erschienen ist. Solche Werke sind ganz geeignet, die Bedeu- tung der gesammten Jllustrationsliteratur allen Jenen flar zu machen, die sich, sei es als Kunstfreunde, als Künstler oder als Industrielle, für reellen Fortschritt interessiren. Denn solhe Publikationen find Mark- steine unserer Entwicklung und Eroberungen, nicht blos für Dester- rei dem Auslande gegenüber, sondern auch Eroberungen für Oesfter- reih in Oesterrei. Sie zeigen, daß man das Beste erreichen kann, wenn es richtig angefaßt wird. _ j :

Aber im Ganzen und Großen wird, wie in Oesterreih so in Deutschland, noch viel zu wenig puvölizirt und zu selten in der glän- zenden Weise wie es insbesondere die Franzosen thun. Jn Deutsch- land speziell unterschäßt man die Bedeutung der Jllustrationsliteratur für Förderung der Kunst und des Geschhmatckes.

eingefordert hat. Demnach kann derjenige, welcher eine von mehreren Forderungen eingeflagt hat, den Verklagten, der eine Gegenforderung behufs der Kom- pensation geltend macht, mit dieser ohne besonderen Rechtsgrund niht auf eine oder mehrere der nicht eingeklagten Forderungen verweisen. Insoweit gilt auch im preußischen Rechte die gemeinrech{tliche Regel: „compensatio compensationis (oder replica

lichkeiten in der Art geschaffen, daß, wenn der Jnhaber dex

Niederlassungen unter der einen Firma auftritt, er die Rechtshandlungen, welche er unter der andern irma vorgenommen hat, niht zu vertreten brauchte, ondern als fremde betrachten dürfte. Der Um- stand, Ny Jemand auf die B itt e eines Andern fich zu einer Leistung mit dem Zusaße bereit erklärt hat, daß er dies „lediglich aus Gefälligkeit thue“, fteht nit entgegen, die so fkundgegebene Willens- Übereinstimmung als einen klagbaren Vertrag auf-

*) Nach Vereinbarung mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung." Nach- druck verboten, Geseß vom 11, Juni 1870,

bonorum (Vermögensabtretung an die Gläubiger) zu Grunde liegenden Gedanken, daß der Kridar nicht durch alsbaldige Geltendmachung solcher Forderun- en, welche bereits vor Ausbruch des Konkurses ent- tanden waren, in unnöthiger Weise belästigt werde.

- Es genügt daher, wenn derselbe (als Verklagter) be-

hauptet und nöthigenfalls beweist, daß er nach Ent- stehung der eingeflagten Forderung in Konkurs ver- fallen sei-und bonis cedirt (sein Vermögen abgetre- ten) habe, bez. daß die Vorausfeßungen der ces8io bonorum vorliegen. Sache des Klägers ift es dann, diese Einrede dur die E por der Verklagte sei wieder zu besseren Vermögens-

stellt oder nur zu erwarten sein, seinen Anspru dem Schuldner gegenüber geltend machen können.

Die gemeinrehtliche Kontroverse: ob und unter welchen Vorausseßungen dem Gläubiger oder dem Schuldner die Wahl zustehe, gegen eine von meh- reren Forderungen des Gläubigers die {uldnerische Gegenforderung aufzurechnen, ift im Prenbilda Rechte dahin entschieden, daß die Kompenfation nah denselben Grundsäßen wie die Anrechnung von Zah- lungen zu erfolgen hat. Einer dieser L be- sagt, taß unter mehreren Kapitalsposten die Zahlung auf diejenige Post zu rechnen ist, welche der Gläubi- ger zuerst .— außergerihtlich oder durch Klage

compensationis) non datur.“

Als Regel gilt, daß die rechtlichen Wirkungen obligatorischer Verträge durch das Recht des Er- füllungSortes normirt werden. Nah Hambur- gishem Rechte gilt bei Plaßgeschäften die Waare mit allen ihren erkannten oder nicht erkannten Eigen- schaften für genehmigt, sobald dieselbe „über die Schale gegangen“ oder bei solhen Waaren, bei de- nen ein Zuwägen nit stattfindet, von dem Käufer ohne Monitur an fich genommen ist; finden fich später Fehler an der Sache, so kann wegen dersel- ben nur dann ein Anspruch erhoben werden, wenn der Verkäufer um diese Fehler gewußt und diefelben