1875 / 59 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

dort bekümmert sich. Niemand um die Entwickelung der Kirche, also insbesondere auG nicht um die Entwickelung der Kirche, der er ange- Hört. Meine Herren, ob alle Engländer und Amerikaner diesen Hin- weis in dem Sinne als richtig anerkennen möchten , wie es der Hr. Abg. Windthorst uns eben entwickelt hat? —Soweit ich unterrichte: bin, steht die Sache ganz anders. Der sehnsüchtige Bli, den der Herr Abgeordnete jene der Meere hinüberwirft, von dem fängt man an, umgekehrt ihn ehnsüchtig zurückzuwerfen auf den Kontinent. Meine Herren! Es ift ja auh ganz natürlichz; dort hat dieje gewaltige Gestaltung der Elerikalen Kirche lange nicht die Geschichte, die sie bei uns hat, dort find es relativ noch nfänge, und daß man diesen Anfängen gegen- über in England stand man der römischen Kirche mit gewaltiger Reypression Jahrhunderte hindurch . gegenüber erst in dem leßten Jahrzehnt hat fie nachgelassen daß man in Amerika von Anfang an dieser Kirche und ihrer Organisation nit einen Widerstand glaubte entgegenseßen U dürfen, das lag eben nur darin, daß man die Entwicklung aus diesen Anfängen nicht kannte. Jetzt ist die Entwicklung heraufgewasen, und es giebt manchen Ame- xifaner, der Sorge hat wegen seines Vaterlandes. Und, meine Herren, wir in Preußen haben das ist meine Ueberzeugung wenigstens ahrung gemacht, daß der gewaltige Widerstand, der heut zu hungen und Aeußerungen gipfelt, wie fie in jener vor- flifa zum Ausdruck ge ist. Dieser Wider- ist ungleih weniger dadurch erwachsen, daß der Staat die katholische Kirche positiv unterstüßte, nein, meine Herren, vielmehr dadurch, daß der Staat sie machen ließ, was sie wollte, daß er sich also so trennte von der Kirche, wie es der Hr. Abg. Windthorst will. Und, meine Herren, wenn man eben solch eine Erfahrung vor Augen hat, dann ist es doch ganz natürlich, daß man Ausführungen, wie sie der Hr. Abg. Windthorst hinstellt, als solche bezeichnen muß, die man mit aller Kraft auch des Weis teren zu bekämpfen und nicht zu fördern habe. Zu Kapitel 122, Titel 2 (Ausgaben der Kommiffionen Für die wissenschaftlihe. Staatsprüfung der Theologen) bemerkte der Abg. Richter (Sangerhausen): Die Prüfung. der Theologen habe neuerdings dur die Beschlüsse der Synode eine erheblihe Aenderung erfahren. Es erscheine zweifelhaft, ob dieselben nicht zu ihrer Rechtsgültigkeit der Bestätigung dur eine ministerielle Instruktion bedürfen. Der Staats - Minister Dr. Falk erwiderte: Fch werde auch nicht auf die Rechtsfrage, eine zweifellose halte nach dem ganzen Gange unserer Gesetzgebung, eingehen, i chränken, die

die ich allerdings für

sondern mich lediglich auf eine Antwort be] Dieje Anfrage betrifft.

ch muß zunächst bemerkeu, daß die Regelung der Jheologishen rein firhlichen Prüfung Sache der Kirchenbehörden ist; dasjenige, was dem Staate gehört, hat er durch das Gejeß vom 11. Mai 1873 bekommen. Daraus folgt nun aber allerdings nicht ohne Weiteres, daß nicht das Kultus-Ministerium bei der Sache, wenn eine neue Regelung eintritt, betheiligt werden könnte. glaube das nit sowohl auf Grund der Bestimmungen der Syno- dalordnung, denn um diese auszuführen, find weitere Anordnungen in der angedeuteten Richtung nicht mehr erforderli, aber es ist ein anderer Gesichtspunkt angedeutet worden: die Bedeutnng des theologischen Universitäts udiums, und wenn in diejen Beziehungen Aenderungen gegenüber dem jetzigen Zustande eingeführt werden sollten, so ist es ja ganz zweifellos, daß es Aufgabe der Unterrichtsverwaltung ist, in dieser Beziehung zu prüfen, ob die Sache so geht. Für jeßt aber kann ih die ganze Angelegenheit nicht anders betrachten, als daß das Personal der Prüfenden etwas vermehrt worden ift und daß diese Personen nah den alten Regeln prüfen. Das ist meine Auffassung über den gegen» wärtigen Stand der Sathe. F wiederhole: Aenderungen werde ih prüfen, aber nur dann meine Zustimmung für nöthig erachten, wenn wirklich staatliche Interessen berührt werden.

_— Dem Abg. Frhrn. v. Fürth, welcher die Verhältnisse der Xatholisch-theologischen Fakultät zu Bonn zur Sprache brachte, enigegnete der Staats-Minister Dr. Falk:

Meine Herren! Es ist ridtig, daß ich den Professor der Dog- matik von der katholischen Fakultät zu Braunsberg, Pr. Menzel, im vorigen Jahre in gleicher Eigenschaft verseßt habe an die fatholische Fakultät der Universität zu Bonn. Es ist das geschehen auf Grund ines speziellen, natürlih von mir gegengezeichneten Allerhöchsten Erlasses, der mih ermächtigt hat, in diesem speziellen Falle von der Zustimmung des Erzbischofs in Köln abzusehen. Jch habe Ihnen einmal auszuführen, daß Se. Majestät der König rechtlich befugt war, eine solche Ausnahme zu gestatten, und zweitens, daß die thatsäch- lichen Verhältnisse fo lagen, um zu einer derartigen Ausnahme zu schreiten.

Was das Ert e betrifft, meine Herren, sto0 ist es ja wahr, daß 2wischen dem Erzbischof Grafen Spiegel zum Desenberg und der Staatsregierung eine Reihe von Verhandlungen über die Ausgestal- tung der bereits gegründeten fatholischen Fakultät der Universität zu Boun stattgefunden haben, und daß diese Verhandlungen auch Be- ziehungen gehabt haben zu der Frage, inwiefern besondere Seminare na jeder Richtung hin in der Erzdiözese Cöln zu errichten seien oder nicht, ein Punkt, der namentlich seinen Ausdruck gefunden hat in der späteren Errichtung des jeßt noch bestehenden Konviktes bei der theo- logisch-katholischen Fakultät in Bonn. Es ift aber ebenso zweifellos, daß fich in dieser Beziehung Se. Majestät der König felbst später nicht in eine Vereinbarung geseßt hat gegenüber dem Bischofe, son- dern daß; er die betreffende Anordnung getroffen hat nach seiner eige nen, freien, landesherriihen Entschließung.

Es möchte wohl zunächst überhaupt cine recht bedenkliche Sathe sein, den Saß auszusprechen, day über Fragen, wo es sich um Ausübung der Hoheitörehte des Staats handelte, ein bindender Vertrag zwischen dem Träger der Krone mit einem Unterthan geschlossen werden konnte. (Oh! Oh! aus dem Centrum.) Meine Herren! Ueber Hoheitsrechte des Staats! Ich bin der Meinung, wenn ich es auch in eine Frage gekleidet habe. Ich glaube aber, darauf kommt 48 hier nit an, denn es ift, wie ih sagte, flar und deutlich ausge- fprochen, daß Se. Majestät auf Grund eigener Entschließung gehan- delt haben. Der Gang war nämlich der: Es war eine BYereinbarung formulirt und Sr. Majestät vorgelegt worden mit der ausdrücklichen Erflärung des damaligen Ministers, es handle sich hei dieser Vorlage nit um eine Genehmigung der Form, in der die betreffenden Mo- mente niedergeschrieben seien, sondern nur um die Frage, ob Aller- ost der König den Inhalt dieser Resultate der Besprechung ge- nehmigen wolle oder nit, und darauf haben Se. Majestät diesen inhalt keineswegs genehmigt, und zwar insbesondere nicht in. einem Punkte, der hier nicht ohne Futeresse ift, nämlich in dem Punkte, daß geforde:t wurde, wenn über die Rechtgläubigkeit ange- stellter Lehrer ein Zweifel entsteht, dann solle eine gzmischte Kom- mission, ernannt vom Staate und von der Kirche zusammen, ent- {cheiden. Diesen Punkt haben Se. Majestät ausdrücklih nicht bestätigt. Es lautet vielmehr die Allerhöchste Ordre, die der Herr Vbgeordnete nach dem Datum richtig bezeichnet hat fie i vom 13. April 1825 dahin:

die katholisch-theologise Fakultät der Universität Bonn tritt zu dem erzbischöflichen Stuhle in dasjenige Berhäituißz, welches im SBesentlichen dem der fatholish-theolegischen Fakultät in Breslau u dem Fürstbischof, wie solches in den Verordnungen, vom 26. ugust 1776 und 26. Fuli 1800 bestimmt worden, entipriht. Jus- Lesondere sche ih fest, daß hinsihtlich der Anstellung, Disziplin und der Entfernung der Lehrer, dem erzbischöflichen Stuhle keine größere oder andere Befugnisse beigelegt werDei, dürfen, als dem Fürstbishof zu Breslau in dieser Hinsicht zusteht. A überlasse Jhnen hiermit das ist an den Staats-Minister Frhrn. vou Altenstein gerihtet : A die genaueren Bestimmungen und solche Einrichtungen zu treffen, daß das theoretische Studium an der Universität Bonn befördert uno die einseitige und kostbare Bildung der fatholischen Geisilihkeit ax eilñtem eigenen bifchöflihen Seminar mehr be- schränkt werde. Dex Inhalt dieser Bestimmungen kann in die

Sitten der gedachten Fakultät und, #2 weit es uöthig, u das ih schalte eint 7 später nicht ¿u Stande gekommene Reglement für den katho» lischen Erzbischof und Bischof übernommen werden.

Meine Herren! Ih glaube, der Gang der Entwickelung, den diese Ordre zeigt, beweist, daß es sih hier um einen selbständigen landesherrlichen Aft handelt, den der Landesherr, weun es noth ist, au aus eigener Machtvollkommenheit wieder abändern kann.

Nun gehe ih auf den zweiten Punkt über. Es liegt ia in der Natur der Sache, daß von derart gegebenen Frflärungen nur unter Umständen zurückzutreten E DIE einen anderen nicht mehr finden lassen unter Umständen, elles Aufre{terhalten derartiger. Be- stimmungen z Verletzung der Pflichten heranreifen würde, die die Staatsregierung zu erfüllen bat. Und, meine so hat die Sace in diesem Falle gelegen. Die Universität zu Bonn inklusive ihrer fatholisch-theclogischen Fakultät ift eine Staatsanstalt; der Staat hat die Verpflichtung übernommen, für das fatholisch- theologische Studium dort zu sorgen und diese Verpflichtung ift eine viel stärkere noch geworden seit zwei Jahren, seit wir das Geseß vom 11. Mai 1873 haben, welches fordert, daß abgesehen von gewissen hinterher nit thatsächlich gewordenen Fällen ein Universitätsstudium Seitens des künftigen fatholischen Geistlichen, überhaupt des Géistli- cen, zurückgelegt wird. Nux, meine Herren, hat die Staatsregierung sich auf das Lebhafteste bemüht, zwischen dem Erzbischof zu Cöln und ihr eine Mere arts über diejenigen Persönlichkeiten zu erreichen, welche in Bonn anzustellen seien. Die thatsächliche Entwickelung der Dinge war diese: daß der Prof. Dr. Dühringer am 1 Mai 1871 seine Ent- lassung nahm und übersiedelte in ein Pfarramt, irre ih nit, in den Hohenzollernschen Landen. Ec war Professor der Dogmatik. Der ae Erzbischof von Cöln beantragte bei meinem Amtsyorgänger die Frnennung eines in Bonn befindlichen außerordentlichen Professors, der sih mit der Dogmatik bis dahin gar nicht beschäftigt hatte, son- dern lediglich Moral-Theologie trieb. Derselbe Professor sollte nach einer anderweitig gegebenen Anordnung früher zum Ordinarius ernannt werden, und derselbe Herr Erzbischof erwiderte auf die-An- frage, ob er damit einverstanden sein winde, daß: er sch vorbehalte, meinem Amtsvorgänger seine Bedenken mündlich vorzutragen. weiß nit, was das für Bedenken gewesen find, da über das Resultat der mündlichen Besprehun sich in den Akten nichts findet, ih fand nur die Piece ad acta “esrieben. Es muß also die mündliche Be- sprechung den Erfolg gehabt haben, jener damaligen Anregung eine Folge nicht zu geben.

Ueber den Antrag des Erzbischofs Ä j fultät gehört, und die Fakultät sprach sich gegen die Beförderung des Extraordinarius zum Ordinarius aus, namentli, ih glaube sogar allein, im Hinweis darauf, daß ihm für die Professur, um welche es ih handle, jeder Nachweis der Befähigung ermangelte. Sie {lug darauf 3 Personen vor, zwei Professoren in Tübingen und einen Pro- fessor in Freiburg. Von dexr Ministerialftelle aus war noch ein Name hingegeben zur Besprechung, auf den die Fakultät nicht glaubte ein- gehen zu können. E3 wurde zunächst über einen der Tübingér Pro- fessoren mit dem Erzbischof in Verhandlung getreten. Er nahm bei der Antwort nicht blos den Standpunkt ein, der ihm zusteht, näm- lich den Standpunkt, die Frage nah der Lehre und dem Mandel des Lehrers zu prüfen und darüber allein zu enticheiden, sondern er stellte sich zunächst auf den Standpunkt, der dem Staate zusteht, er zog nämlich die wissenschaftliche Befähigung in Frage; aber er unterließ denn auch nicht, hinzudeuten auf den zweiten Punkt, er meinte, er fönne fih nicht entschließen, auf Jemand einzugehen, der ron den HH. Reusch, Langen und Hilyers vorgeschlagen sei, es sei das schon ein gewisser Makel, das ist nicht der Ausdruck gewesen, sondern es sei das schon unzweifelhaft ein Zeichen dafür, daß die s des NVorgeschlagenen zum Natikanum jedenfalls nicht fklac uud arf genug auêgesprocen sei. Demnächst wurde mit dem in Freiburg wohnhaften Professor unterhandelt. Es wurde wörtlich derselbe Ein- wand entgegengestellt und außerdem gesagt: den Mann kenne man wissenschaftlich gar nicht, der habe sih_ in der Wissenschaft in keiner Weise hervorgethan. ch habe darauf wiederum dem Herrn Erz- bischof einen neuen Namen genannt, dessen wissenschaftliche Befähîso gung wurde auch bezweifelt und eigent zümlicher Weise auf Grund einer Kritik, die cin Prefessor der Theologie geschrieben hatte, der genau so heißt, wie jener Freiburger Brofesior, von dessen Leistungen der Herr Erzbischof vorher nichts wissen wollte. Jch bin nicht in der Lage, bestimmt zu behaupten, daß es derselbe Mann war, aber ich glaube es. Damit habe ih mich indessen noch lange nicht be- gnügt, sondern ih habe, um den Frieden herzustellen, etnen Rath des Ministeriums an den Herrn Erzbischof ge\hick und ihm sagen lassen, ih habe gegen den Extraordinarius keine fonfessionellen Bedenken, feine Bedenken wegen seiner Stellung zum Vatikan, soudern ich habe nur Bedenken in Beziehung auf die Frage: ist er qualifizirt für diese Stelle? und

i Namen zu nennen oder nennen zu lassen anderer Art. Der betreffende Herr Rath hat feinen Auftrag mündlich ausgerichtet, und hat später \chriftlich den Herrn Erzbischof daran erinnert, aber feinen anderen zu nennen gewußt als seinen be-

kannten Extraordinarius. Meine Hercen, so lag die Sache, als im vergangenen Jahre oder vielleiht Ende 1873 der Professor der Kirchengeschihte, Hr. Hilgers, starb, und also noch ein neuer Pro- fessor berufen werden mußte. Es waren zwei Vakanzen vorhanden, aber der Herr Erzbischof hatte für die Kixchengeschichte auch wieder Niemand, - als den Professorextraordinarius. Da stand nun die Sache wirklich so: Soll die ganze theologische Fakultät verkommen, oder soll der Staat fich frei machen von den Banden, die er sich selber auferlegt hat ? und ich habe mir sagen müssen: in diejem Falle soll er sich von den Banden frei machen. / Meine Herren, meine Wahl fiel auf einen Mann, der einmal den Muth hatte nach Bonn zu gehen, und der zweitens die yortref}f- lichen wissenschaftlichen Eigenschaften besißt, die ja auch der Herr Ab- geordnete, der vorher sprach, nicht in Abr@e stellt; meine ahl fiel ferner auf diesen Mann, weil er in Braunsberg gans und gar feine Wirksamkeit hatte, denn der Bischof von Ermeland hatte den Studenten untersagt, bei ihm zu hôren. Die Sache lag nun einfach so: soll der Mann ohne Wirksamkeit verkommen, oder joll ihm eine, wenn auch bescheidene Wirksamkcit gegeben werden? Ich glaube nach den vorangegangenen Vorgängen nit zweifeln zu können, daß ih mi dahin entscheiden mußte: bescheidene Wirksamkeit ift besser, wie gar keine. Ich weiß ja recht gut, daß jene Studenten, die den Weisungen des Erzbischofs folgen, bei ihm nit hôren werden, aber ih wußte ebenso gut, daß die 14 Studenten, von denen der Herr Abgeordnete vorher gesprochen hat, die Norlesungen bei ihm hören würden. Es sagt allerdings der Herr Abgeordnete, diese Studenten find keine Katholiken und der Professor ist au fein Katholik. Meine Herren, wollen wir heute das Kapitel wirklich wieder eröffnen? es ift ja das von den unversöhnlichen Gegensäßen. Die Staatsregierung erachtet die betreffenden Männer und Jünglnge für Katholiken, Sie erachten sie nicht dafür. Und, meine Herren, es ist um so weniger Grund, heute wieder auf diese theoretiihe Frage einzugehen, weil wir ja wahrscheinlich morgen bei Berathung des wohlbekannten Antrages dieses Kapitel des Weiteren disfutiren werden. Meine Herren, allzubescheiden ist doch vielleicht die Wirksamkeit des betreffenden Herrn in Boun nicht, wenn man fie vergleicht mit der Wirksamkeit, die er haben würde, wenn er neh in Braunsberg wäre, und das Verbot, seine Norlesungen zu hören, niht existirte. Mit den Braunsberger katholisch- theologishen Studenten steht es folgendermaßen : während nach vor- heriger Mittheilung in Bonn 14 vorhanden sind, waren in Brauns- berg im Sommer 1872 vorhanden 11, im Winter 1872/73 15, im Sommer 1873 16; nun geht. es rapide herunter: im Winter 1873/74 waren uur noch je 7 vorhanden und augenbli@lich sind nur 5 da. Nun, meine Herren, ih glaube doch, daß der Standpunkt der Unterrichtsverwaltung unter solchen Verhältnissen dazu drängt, zu thun, was sie gethan hat. Als ich dem Herrn Erzbischof unter An- führung der Gründe, wie i fie hier in nucs entwidelt habe, von der Sache in Kenntniß geseßt habe, erklärte ich ihm, was ih ihm mündlich hatte sagen lassen, das würde ich auch weiter halten,

wurde statutenmäßig die Fa-

dieser hat mir wieder

' Oesterreich-Ungarn (1871) 424,600 Tonnen,

nämli, ich würde blos um des Umstandes willen, daß Jemand dem vatifanischen Beschlusse anhängt, ihm nicht die Bestätigung und Er- nennung zum Professor versagen, aber ich müßte allerdings dabei vor- oussezen, daß der zu ernennende Pieseisor Sr. Majestät treu und gehorsam sein und den Gesetze des Staates Folge leisten werde. Ich habe ihn aufgefordert, mir solche Männer zu nenen.

eine Erklärung vom Hecrn Erzbischof eingegangen, über welche mei- nerseits ein Beschluß noch nit gefaßt ist, aber mit Ausnahme eines bereits vorhandenen ordentlichen Professors und des bekannten Extra= ordinarius is meines Eriunerns3 nur noch ein anderer Name genannt, über defsen Träger ih erst Erkundigungen einziehen lassen muß. Meine Herren, ih glaube doch, wie die Sachen liegen, habe ich meiu Bers fahren als gere{tfertigt bewiesen, und ih hoffe, daß Sie mein Ver- fahren uicht mißbilligen.

Statistische Nachrichten.

Nach dem von E. Behm herausgegebenen geographis{en &ahrbuhe V. Band 1874 hat sich die Kohlenproduktion der bedeutendsten Produktion2gebiete der Erde seit 12 Jahren mehr als verdoppelt. Dieselbe betrug nämli in metr. Tonnen zu 30 Zoll«

ceniner: 1860: 1866: 1872:

80,706,391 103,069,804 125,473,273 12,347,828 28,162,805 42,324,469 9,388,758 21,856,000 41,491,135 8,303,700 12,260,085 15,900,000 E S 9,610,895 12,774,662 15,658,948 e Oesterreich-Ungarn 3,503,895 4,893,931 10,443,998

Zusammen 123,861,467 183,017,287 251,291,823

Die gegenwärtige Kohlenausbeute der Erde wird auf 259,919,746 Tonnen oder 5198,3 Mill. Centner geschäßt und entfallen hiervon auf: Europa 212,227,947 Tonnen oder 81,6%, Amerika 42,237,025 Tonnen oder 16,2% (davon auf die Vereinigten Staaten 41,491,135 Tonnen), Australien 919,774 Tonnen oder 0,4%, Asien 4,535,000 Tonnen oder 1,7% (davon auf íIndien 4,500,000 Tonnen). Den Werth der Koh- lenprodukiion in dèn obengenannten Ländern (excl. Vereinigte Staaten) {äßt man auf 638,7 Mill. Thlr., von welcher Summe auf Groß- britannien 394, Mill., Deutschland 106,3 Mill., Frankreich 56,2 Mill, Belgiea 55,6 Mill. und Oesterrei(-Ungarn 26,1 Mill. Thlr. entfallen. Legt man den nämlichen Maßstab an die übrige Produktion an, #0 ergiebt sich als ungefährer Werth der jeßigen Jahresausbeute von Kohs- L N der ganzen Erde die runde Summe von 780 bis 800 Mill.

K

Nach derjelben Quelle hat die Roh eisenyrodufktion der Erde seit dem Jahre 1866 in bedeutender Progrelfon zugenommen ; fie betrug im Durchschnitt für 1866/68: 10,6 illionen Tonnen oder 912 Mill. Ctr., für 1869/70: 12 Mill. Tonnen oder 240 Mill. Etr., für 1871: 13,5 Mill. Tonnen oder 260 Mill. Ctr., während die auf das Jahr 1873 bezüglichen Erhebungen diese Menge auf ungefähr 15 Mill. Tonnen oder 300 Mill. Ctr. veranschlagen laffen. Die wich- tigsten Erzzugungsländer sind: Großbritannien (1873) 6,959,600 Tonnen, Bereie Staaten von Amerika (1873) 2,738,509 Tonnen, Deutsch- land (1872) 1,988,400 Tonnen (davon Preußen 1,457,800 Tonnen), Srankreich (1871) 1,181,000 Tonnen, Belgien (1871) 565,300 Tonnen, Rußland (1871) 360,400 Tonnen, Schweden und Norwegen (1871) 306,900 Tonnen, Jtalien s 75,000 Tonnen, die Schweiz (1872) 73,700 Tonnen. Die

edeutendste Zunahme zeigt das Cisenhüttenwejen in den Vereinigten Staaten von i

in Großbritannien

Deutschland. . - « -+ den Vereinigten Staaten Srankreiß « + + Belgien s

Amerika ; dort betrug die Roheisengewinnung im Jahre. 1863: 947,000 Tons 20,32 Ctr.), 1372 bereits 2,830,000 Tons, mithin. 199% mehr. Nächstdem hat Preußen, eine erhebliche Aus-- dehnung des Eisenhüttenbetriebes aufzuweisen; es produzirte im Jahre

1863 (die Produktion der 1866 neu erworbenen Landestheile einge-

rechnet) 708,200 Tonnen Roheisen, 1872: 1,457,800 Tonnen, folglih 106 % mehr. Großbritannien endlich steigerte jeine Noheisenprodukttion von 4,500,000 Tonnen in 1863 auf 6,742,000 Tonnen in 1872, mit- hin um fast 50%. Nahstehende Zahlen veranschaulichen die Entwielung des Englischen S in den letzten fünfzehn Jahren: änge Fahr in engl. Meilen Kapital in Mark Beförderte Passagiere 1858 9,542 6,508 Millionen ,194,000 1863 12,322 8,084 Ï 204,699,000 1869 j 10,376 Ï 212,779,000 1873 16,082 11,766 j 455,635,000 ém Jahre 1843 besaß England erst 1952 Meilen Eisenbahnen, während im Jahre 1873 auf jede Quadratmeile un 3 Meilen Eisenbahnen entfielen. Die Herstellungskosten, welche 1863 noch 656,000 M für die Meile betrugen, waren 1873 auf 732,000 . ge- stiegen. Den größten Fortschritt hat dagegen der Personenverkehr ge- macht: im Jahre 1858 benußte im Durchschnitt Feder “Engländer 5 Mal, 1863 7 Mal, 1869 8 Mal und 1873 hon 14 Mal im Jahre die Eisenbahn. Die Brutito-Einnahmen betrugen 1873 1112 Millionen M, (69,500 M für die Meile), die Ausgaben dagegen 614 Millionen 4 Dos Anlagekapital verzinste fich 1873 mit durcschnittlich nahezu 5 vom Hundert.

Gewerbe und Haudel.

Das Akkordverfahren der Westend-Gesellschaft ift, wie uns mitgetheilt wird, dem Erkenntniß des Berliner Kammergerichts entsprechend, nunmehr eingeleitet worden und der Erôrterungstermin auf den 19. März beim Stadtgericht anberaumt. Die betreffenden Termine für die Nereinsbauk Quistorp & Co. find bereits abgehalten worden und fieht man der Festseßung des eigentlichen Akkordtermins in Kürze entgegen.

_— Der Auffichtsrath der Aktien-Gesellshaft Berliner Holz- Comptoir hat nah Vorlegung der Bilanz die Dividende auf 6% festgeseßt.

Die Generalversammlung der PinnebergerUnion hat die mißliche Lage der Gesellschaft auf das klarste dargethan. Der gegen- wärtige Aufsichtsrath, der sich des Vertrauens der Aktionäre in hohem Grade erfreut, legt einen groyen Theil der Schuld an dieser Kala- mität der zeitigen Direktion zur Last.

Die Ztg. f. Lothringen® \{reibt aus Met, 4, März: Den fürzlih mitgetheilten Konzessionsbewilligungen haben wir wieder eine beizufügen: Den HH. Lamare u. Schwarz zu St. Johann-Saar- brüden ist, wie wir vernehmen, auf Grund der Muthung vom 9. Sey- tember v. I. unter dem Namen „Jacobus“ das Bergwerkgeigen- thum in dem in den Gemeinden Roncourt, Montois-la-Montagne und St. Privat-la-Montagne im Landkreise Mey belegenen Felde mit einem Flächezinhalte von 1,997,922 Quadratmetern verliehen worden. Däs an Cisenerz so reichhaltige vorerwähnte Plateau dürfte demnächst au als vollständig konzedirt zu betraten sein, da nach zuverlässiger Quelle die noch in geschlofsenem Biereck an obige Murithung und an die Kons- zession Marange anschließenden ca. 4,900,000 Quadratmeter ebenfalls von den genannten HH. Lamarcche und Schwarz belegt worden find.

_— Die italienische Handelsmarine gewinnt von Jahr zu Jahr an N und ist gegenwärtig auf allen Meeren am internationalen Austausch der Landesprodukte stark betheiligt. Nach den offiziellen Berichten der italienishen Konsuln importirte 'sie im Laufe des Jahres 1874 allein in Australien und Neuseeland 33,430 Tonnen im Werthe von 9,729,300 Francs, 2099 Tonnen im Werthe von 419,800 Francs aus italienischen Häfen, 8622 Tonnen für 206,000 Francs aus den englischen . Kolonien, 92515 Counen für 823,000 Francs ‘aus Rußland, 12,743 Tonnen— im Werthe von 3,954,000 Francs aus den Vereinigten Staaten, 1103 Tonnen für 694,000 Frane3 aus den niederländischen Kolonien, 6348 Tonnen für 1,778,100 Dollars aus Südamerika. Bon Rotterdam exportirten italienishe Schiffe. 672,000 Kilogramme Waaren; 243,000 nach Buenos Ayres, 429,000 nah den Vereinigten Staaten,

Mor Emanuel Richter

E hierselbst abzuliefern.

E

Inserate Staats-Anzeiger, Postblatt nimmt ant

für den Deutschen Reichs- U. Kgl. Preuß. das Central-Handelsregister und das die Iuserateu - Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin,

8, W. Wilhelm-StraßeëNr, 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

9. Subhastationen, Anfgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4 Verloosung, Amortisation, Zinszablung

..

n, s, w, von öffentlichen Papieren,

Sicdckbrief. : ] ist die wegen Unterschlagung in den eomm. II. beschlossen worden. D nicht ausgeführt werden können.

den 2c. Richter im Betretungsfalle nit allen bei ihm si vorfindenden Geldern an ] 1, Berlin, 1875. Königliches Stadtgericht. Untersuchungssachen. Kommission

suchungen. Beschreibuug. Alter: 20

8. September 1854.

Kupyp, Kreis Oppeln. Größe: dunkelblond. Augen: braun. vreit. Gesichtsbildung: länglich blaß. Zähne: vollständig.

horen am

e

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen- j Geaen den Handlungsreisenden Bie-

gerichtliche Haft

Aften R. 109 de 1875

ie Verhaftung hat Es wird erjucht, festzunehmen und Gegenständen und

die Königliche Stadtvoigtei-Direktion

den März Abtheilung für IL, für Vorunter- Jahr, ge- Geburtsort: Alt- mittel. Haare:

Kinn: länglich. Nase:

__ Gesichtsfarbe:

Gestalt: unterseßt.

Stebrief, Gegen den Arbeiter Franz Tag- gert ist die gerichtliche Haft wegen Unterschlagung

in den Akten T. 45/75 Komm. II, den, Die aftun; können. Es wird ersucht, den 2c.

beschlossen wor-

Verhaftung hat uicht ausgeführt werden

Taggert im Be-

tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm

ih vorfindenden

| Königliche Stadtyoigtei- Direktion März 1879.

liefern. Berlin, den 6. Stadtgericht, Abtbeilung für Kommission Il. für V bung, Alter: 20 Jahr, geboren Geburtsort: Neu-Mecklenburg; H sihtsbildung: voll; Gesichtsfarbe: unterseßt; besondere Kennzeichen: spricht heiser.

Der gegen die Geiß von Meiches am 16./1. 75 erneuerte rüidgezogen. Cassel,

2:/10. 74

Voruntersuchungen.

Gegenständen und Geldern an die

hierjelvsstt abzu- Königliches

Untersuchungssachen.

Beschrei- 3. Februar 1855; aare: blond; Ge- gesund; Gestalt: der U. Taggert

Dienstmagd Marie Elisabeth

erlassene und am

Steckbrief wird als erledigt zu- 6. März 1875. er Staatsanwalt. gez. Wilhelmi.

m S E

Die Militärpflichtigen 1) der Knecht Karl Ludwig

Herrmann gel, 2) der Friedrich Wilhelm von am 25. Maîi 1853 aus Scharnhor der Karl 4. Dezember 1853 aus

Thiele, geb. am 4. Juli 1848 aus Spie-

Bock-Pollack, geb. st, 3) der Schnei-

Rudolph Julius Schoenwald, geb. am Viet, 4) der Arbeiter Fried-

rich Wilhelm Keller, geb. den 17, Dezember 1854

aus Blumberg,

5) der Gustav Adolph Wagner, geb.

den 2. August 1854 in Scharnhorst, 6) der Friedrich

Milhelm Piepenhagen, zu Etablissement Friedrichsaue,

Christian Julius Wilhelm Edler, 1851 aus Letschin, 8) der Sattler Jedecke, geh. den 17. April 1851

geb. den 4.

Dezember 1851 7) der Matrose geb. den 18. Juli Louis Ferdinand aus Letschin, 9)

der Friedrich Wilhelm Kindel, geb. den 9, Novem- ber 1851 zu Sophienthal, werden angeklagt: dem

Eintritt in den Dienst

des stehenden Heeres oder

der Flotte sich dadur zu entziehen gesucht zu haben,

daß sie ohne Erlaubni

ß das Bundesgebiet verlassen

haben, reip. nah erreihtem militärpflichtigen Alter

® i außerhalb des Bundesgebiets Strafgeseßbuchs resp.

gehen gegen §. 140 des des Gesetzes vom 10. März 1856,

Ner- 8. 10 alb

aufhalten,

und ift desh

gegen dieselben durch Beschluß des unterzeichneten

Gerichts vom 31: eröffnet worden.

über ift ein Termin auf Vormittags 11 Uhr, im unterzeichneten Gerichts chem die obengenannten

Dezember

den

anberaumt worden, Angeklagten zur festgeseßten

1874 die Untersnhung Zur mündlichen NVechandlung hier- 14. April 1875, Sißungssaale Nr. 1 des

in wel-

Stunde persönlich zu erscheinen und die zu ihrer Nertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle

zu bringen oder solhe dem Gericht Termine anzuzeigen haben, beigeschafft werden können.

so zeitig vor dem

daß sie noch dazu her- Fm Fall des Ausbleibens

der Angeklagten wird mit der Untersuchung Und Ent- scheidung in contumaciam gegen dieselben verfahren

werden. Cüstrin, den s. Königliches Kreisgericht. T.

den 31. Dezember. 1874.

Abtheilung.

Subhastationen, ladungen #.

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Der Klempnermeister Berlin, Lindenstraße Nr. 118, hat hier, Louisen -Ufer Nr. Glasermeister Frank wegen forderung von 601 Thlr. 14 Sgr. Zinsen von 326 Thle. 10 Sgr. 11 ber 1872 und von 279 Thlr. 3

96, September 1872, Klage erhoben.

Die Klage ist in Actis Litt. A. eingeleitet und da flagten Frank unbekannt i öffentlich aufgefordert, in dem zu tung auf

den

Aufgebote, Wor- dergl.

Oeffentliche Vorladung.

M. A. Albrecht zu

gegen den zuleßt

29, wohnhaft gewesenen einer Handwerker-

5 Pf. nebst 5% Pf. seit 12 Okto- Sgr. 6 Pf. seit n No. 390 de 1874

der legos Aufenthalt des Ber- t, so wird dieser hierdurch

x Klagebeantwor-

94, Mai 1875, Vormittags 10 Uhr,

vor dem Deputirten der unterzeichneten Gerichts-

deputation, Hrn. Stadtgerictsrath] gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 9

anstehenden Termin pünktlich zu erd mit zux Stelle zu

zu beantworten, etwaige Zeugen bringen, und Urkunden im Oric indem auf spätere Einreden, wel beruhen, feine Rüesicht genommen

avries, im Stadt- , Zimmer Nr. 54, cheinen, die Klage

inal einzureichen, e auf Thatsachen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde

nit, so werden die in der fachen und Urkunden au in contumaciam achtet, und was den im Éxkenntni)z gegen den werden. Berlin, den

Klage angeführten That- f den Antrag des Klägers für zugestanden und anerkannt er- echten nach daraus folgt, wird Beklagten ausgesprochen

31. Dezember 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation 11.

[1577] Subhastations-Patent. Nothwendiger Berkauf.

Der dem Friedrich Sell gehör

ige in Pegelow

|

m

belegene und im Grundbuche von Pegelow Band 1 Blatt 81 Nr. 6 verzeichnete Bauecrhof veranlagt zur Grundsteuer bei einem Flächeninhalt von 42 Hektar 75 Ar 40 Qu.-Meter nah einem Rein- ertrage von 131,70 Thlr., zur Gebäudesteuer nach einem Nußungswerthe von 117 Thlr. soll

am 8. Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages

am 11. Mai d. I., Mittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden. Auszug aus der Steuer- rolle und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts find in unserm 4. Bureau einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung spätestens .im Versteigerungs-Termin anzumelden.

Stargard, den 2. März 1875,

Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. F. Nyer, Kreisgerichts-Rath.

L Verkaussanzeige.

Nachstehende zur Konfursmaj}se des verstorbe- uen Rechtsauwalts Lund gehörigen Grund- stüde sollen am

Dicustag, den 13. April 1875, Bormittags 10 Uhr,

an unterzeichneter Gerichts\tätte, Zimmer Nr. 7,

Zffentlich an èen Meistbietenden verkauft werden:

1) Das im V. Quart. der Stadt Kiel sub Nr. 167

în der Karlstraße 19 belegene, vor wenigen Jahren neu erbaute Wohnhaus mit Seiten- einfahrt, Hofraum, Hintérgebäude und Garten Brandkassenwerth 30,600 M, Gebäudesteuer 99 ( 60 Pf., städtische Abgaben 169 M. 80 S, Meiethsertrag ca. 2650 M. Das im 1. Quart. der Stadt Kiel sub Nr. 677 ia der Hafenstraße 9 belegene, elegant aus8ge- stattete Wohnhaus des Verstorbenen mit Hof- raum. Brandkassenwerth 43,800 4, Gebäude- steuer 60 M4, städtische Abgaben 177 M_45 -3- Die in der Ringstraße an deren Südseite zwischen dem Sophienblatt und der Hopfen- straße belegene, von dem Grundstück des Land- raths Matthiessen, Kaufmann H. Volckmar und Zimmermeisters Stocks begrenzte Bauparzelle, vermessen zu 823 Quadr.- eter = 39 Quadr.- Ruthen, 40 Quadr.-Fuß Hamburger Maaße, mit 28,65 M. Front an der Allee.

4) Der in der Hafenstraßze belegene Baupylaß von 9082 Quadr,-Meter = 9540 Quadr.-Fuß Ham- burger Maaße, zwischen dem Lundschen Wohn- hause und der Vereinsbank.

Die Verkaufsbedingungen find Termin sowohl beim Massekurator Meier, als in unjerem Parteienzimmer zusehen.

Kiel, den 2. März 18759.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IL.

Rechtsanwalt Nr. 4 ein-

[1597] Königliches Amtsgericht, Abtheilung Il.

Harburg, den_26. Februar 1875. Verkaufs-Proklam und

Ediktalladung.

n Sachen, betreffend den Konkurs des Schleu- senmeisiers Und Kleinföthners Erust Lüders und dessen Ehefran Lisette, geb. Tegtmeyer, zu Neuland, joll auf Antrag des bestellten Konkurs- Kurators die zu der Masse gehörige Kleinksthstelle Nr. 17 zu Neuland nebst Zubehör in dem auf

Freitag, den 2. April d. I.» Wtorgens 11 Uhr, auf der hiesigen Gerichtéstube anstehenden öffentlich meistbietend verkauft werden.

Diesetbe besteht aus einem großen, im ersten und zweiten Stock massiv aufgeführten, im obern Theil aber aus Fahwerk mit Mauersteinen ausgemauerten und mit Pappe bedeckten Wohngebäude; aus einem daranliegenden Tanzsaal und einem hinter demselben 0 e Garten und Hofplaß von 60 Q.-Ruthen

rôBe,

Das Gebäude is neu und enthält in vier Stock- werken, außer den umfangreichen MWirthschaftsräumen neun vollständig eingerichtete Familienwohnungen und ift mit gutem Erfolge zum Betriebe einer Gastwirth- schaft henußt worden.

Die Kaufbedingungen können 14 Tage vor dem Termin auf der Gerichtsschreiberei eingesehen und gegen Berichtigung der Schreibgebühr mitgetheilt werden.

Neben den Kaufliebhabern werden zu dem bezeih- neten Termine alle Diejenigen hiermit geladen, weléhe an dem Grundstücke Eigenthums-, Näher-, lehns- rechtliche, fideifommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten Und Realberechtigungen zu haben vermeinen, unter dem Rechtsnachtheile, daß für den sich nicht Meldenden solche Rechte zum neuen Erwerber des Grundstücks für erloschen erklärt werden sollen.

In dem angeseßten Termine foll zugleich ‘das Prioritätsurtheil eroffnet werden.

/ Rudloff.

Termine

——

(16041 Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subhastation follen nawstehende, dem Oekonomen und Brauereibesizer Autou Gustav Häcker hier zu Ecfartsberga ge- hörige, im Allgemeinen (Srundbuche der hiesigen Gerichtskommission Band X. Blatt 501 unter A. 1, A. 253, 4 und B. 1 bis mit 15 eingetragenen Grundbesizungen, nämlich:

A. die zu Géartsberga belegene, unter Nr. 186

fatastrixte Meisterei, bestehend aus Wohn- und

Beffentlicher Anzeiger.

14 Tage vor dent”

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Läterarische Anzeigen,

8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage. e

Wirthschaftsgebäuden und Garten, zur Ge- bäudesteuer mit einem jäßrlihen Nußungs- werthe von 50 Thlr. veranlagt, ferner

B. die zu Eckart8berga belegene, mit der Haus-

nummer 906 versehene Bierbrauerei mit Zu- behör, welche zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutßungswerthe von 96 Thlr. veran- lagt ist, endlich

C. die Pläne:

Nr. 330 auf der Haide,

Nr. 116 am Bibraer Fußwege,

Nr. 104 im Mittelfelde und

verschiedene Garten- und Holzgrundstücke mit einem Gesammtmaße von 7 Hektar 53 Ar 20 Q.-Metern und zur Grundsteuer mit einem jährlichen Gesammt-Reinertrage von 385/100 Thlr. veranlagt,

am 12. Mai d. I. von Bormitt, 11 Uhr ab an hiesiger Gerichtsftelle Zimmer Nr. I. durch den E Subhastationsrichter versteigert und es jo

am 19. Mai d. I,, Vormittags 11 Uhr, ebendaselbst das Urtheil über den Zuschlag verkün- det werden.

Die Auszüge aus der Gebäude- und Grundsteuer- Mutterrolle, sowie die beglaubigte Abschrift des Grundbuh-Blattes können in unserm Bureau, Zimmer Nr. Ik. eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber niht eingetra- gene Realrechte geltend zu mathen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungs-Termine anzumelden.

Edckartsberga, den 16. Februar 1875.

Königliche Kreisgerichts-Kommission. Der Subhastations - Richter.

Verichtignng, Die Nr. 39 des Anzeigers, Be- fanntmachung vom 8. Februar cr, genanute Inha- berin der Post von 6000 Thlrn. haftend Band VII. Blatt 137 des Grundbuchs der Nicolai-Vorstadt ist die Preußische Bodenkredit-Aktien-Bauk zu Berlin. Breslau, den 4. März 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

[1547] FProcien.

_Von Einem Wohledlen Rathe der Kaiser- lien Stadt Pernau werden Alle Diejenigen, welche an den geringfügigen Nachlaß des hier- selbst verstorbenen preußischen Unterthans, Eisens gießers Friedrich August Kommer Erb- oder Gläubigeransprüche irgend welcher Art zu erheben beabsichtigen, hierdurch aufgefordert, diese ihre

. Ansprüche binnen der präklusivishen Frist von

1 Fahr 6 Wochen und 3 Tagen 3 dato dieses Proclams, aljo spätestens bis zum 18. März 1876 . g. St., versönlih oder durch einen gehörig legiti- mirten Bevollmächtigten allhier bei dem Rathe in gesetzlicher Form zu verlautbaren, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden präkludirt und nicht weiter gehört werden. Perunau, Rathhaus, den 1. Februar 1875. Iur Namen und von wegen des Peruau- 8 scheu Naths: Justiz-Büxrgermeister Fr. Ramba. Brackmaun, Secrt. [259] Oeffentliche Vorladung.

Die verehelichte Kaufmann Maire, Auna geb. Graul, hierselbst, hat gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Ludwig Emil Karl Maire, wegen O Verlassung auf Trenuung der Ehe ge-

agt.

Derselbe hat bis 1. Januar 1873 hierselbft seinen Wohnsiß gehabt, sich daun aber von hier entfernt und ist seitdem nicht mehr gesehen worden, hat auch va seinem Verbleiben biéher feine Nachricht ge- geben.

Zur mündlichen Verhandlung über den Sheidungs- antrag ist auf __den 29, April 1875, Mittags 12 Uhr,

im Sibungszimmer Nr. 26 des unterzeichneten Ge- richts Logenstcaße 6 Termin anberaumt.

Zu demselben wird der 2 Maire hiermit ôffent- li unter der Verwarnung vorgeladen, daß Falls er sich weder vor noch in dem Termine persönlich oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten, als welche die hiesigen Rechtsanwälte Pezenburg, Hienke, Kette, Wolff, Riebe und Justiz-Rath Soenke in Vorschlag gebracht werden, melden sollte, nah Leistung des Diligenzeides Seitens seiner Chefrau die Ehe dur Erkenntniß getrennt werden wird,

Frankfurt a./O., den 6. Januar 1879.

Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

{1553] Der

Proclame. Friedrich Ludwig Fürstenau, gebürtig aus Rinteln, welcher seit langen Fahren verschollen ist und am 13, Januar 1875 das 70. Lebensjahr zurügelegt hat, oder dessen Erben werden aufge- fordert, im Lokal des unterzeihneten Gerichts den 14. Juui 1875, Bormittags 11 Uhr, entweder persönlich oder durch einen Beyollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls genannter 2. Fürstenau für todt crflärt und wegen seines Vermögens das Weitere verfügt werden wird. Alle weiteren Verfügungen werden nur durch An- {lag am Gerichisbrett veröffentlicht werden. Mutelu, den 3. März 1875. Königliches Kreisgericht. Merß.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [1368] j Bekauntmachuug. Die im Kreise Nordhausen belegene

Domaine Salza, von der Kreisstadt Nordhausen 4 Meile entfernt, mit einem Areal von 157312 Hektaren, worunter 0,523 Hætare Gärten, 128,636 Hektare Acker, 14,487

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, burg i. E., sowie alle übrigen größeren Aunoucen-Bureaus.

Chemnis,

_

Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straf- Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

Zis

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Hektare Wiese und 11,906 Hektare Grundweide, foll, nachdem der Zuschlag auf das in dem am 11. v. M. abgehaltenen Lizitationstermine abgegebene das fest- geseßte Pachtgelderminimum nicht erreichende Gebot nit ertheilt worden ist, anderweit im Wege der Lizitation auf 18 Jahre, von Johannis 1875 bis dahin 1893 zur Verpachtung gestellt werden.

Hierzu ist ein neuer Lizitationstermin auf den i 31. März cr., Bormittags 11 Uhr, in unferem Sessionszimmer anberaumt worden. Das Pachtgelderminimum ift cuf 9900 M und die Kaution auf 3300 A. festgeseßt.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Bermögen von 54,000 erforderlih. Der Ent- wurf zum Pachtvertrag und die Lizitationêregeln können sowohl in unserer Domainen-Registratur, als auch bei dem Domainenpächter, Herrn Dber-Amt- mann Spôötter zu Salza, welcher die Besi®tigung des Vorwerks nah zuvoriger Meldung bei ihm ge- statten wird, eingesehen werden.

Erfurt, den 25. Februar 1875.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkt Steneru, und Forsten.

Domainen

[1494] i H Verpachtung eines Stiftungsguts. Das im Kreise Calbe des Regierungsbezirk3

Magdeburg der Provinz Sachsen belegene, dem Kloster Bergeschen Studienfond gehörige Gut

Zackmünde

Dieustag, den 15. Iuui ds, I, 4 Bormittags 11 Uhr, im Sessioussaale des Föniglichen Schul-Colle- giums der Provinz Sachsen zu Magdeburg vor dem Departementöräth, Geheimen Negierungs- Rath Herrn Dr. Schulz, auf achtzehn hinter cin- ander folgende Jahre von Fohannis 1876 ab bis ult. Juni 1894 meistbietend verpachtet werden. Das Areal des Guts besteht in Hekt. 73 Aren Qu,-Metern Gärten, 39G 40 5 Aeckern, 23 19 Wiesen, 3 4d 20 Holzungen, 20 02 60 Hütungenu, (7 10 Gewässern und Hofrauni, Gräben, Wes gen und Uu- land, Sa. 1993 Heft. 38 Aren 60 Qu.-Metern Totalfläche und werden die zum Gute gehörigen Wohn- und MWirthschaftsgebäude, die hohe, mittlere und nicdere Jagd auf der Gutsfeldmark, die Fischerei in den Gewässern und Gräben innerhalb derselben und die auf dem Gutshofe befindlichen Brennereigebäude mitverpachtet. Das Pachtgelder-Minimum ist auf 13,500 Mark

jährlich festgestellt und haben die Bieter im Termine ihre skonomische Qualifikation und ein eigenes diss ponibles Vermögen von 90,000 Mauk nachzuweisen, auch auf Verlangen zur Festhaltung ihrer Gebote eine Kaution von 3009 Mark in Staatspapieren oder in vom Staate garantirten Gisenbahnpapieren zu deponiren. Die vom Pächter demnächst vor der Uebergabe der Pachtung zu bestellende Paht- faution beträgt 13,500 Mark.

Die Lizitations- und Pachtbedingungen fönnen in den Registraturen des Königlichen Provinzial-Schul- Collegiums und der unterzeichneten Administration eingesehen werden. Abschriften dexsetben werden auf Nerlangen gegen Erstattung der Kopialien ange- i fertigt.

Der Lizitationstermin wird Mittags ein Uhx ge- chlossen und werden Nachgebote nicht angenommen. Die Auswahl untcr den drei Bestbietenden und der Zuschlag bleibt vorbehalten,

Das Gut Zackmünde, dessen Feldmark bis an die Elbe reicht, liegt von der Kreisstadt Calbe a. d. Saale ca. drei Stunden, von der Stadt Barby ca. zwei Stunden, von der Stadt Schönebeck ca. eine Stunde und von der Station Gnadau der Magdes burg- Leipziger Eisenvahn etwa À Stunde entfernt.

PYiagdeburg, den 15. Februar 1875. Adminuistcatiou der Kloster Bergeschen Stifiung»

| Witti

soll

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9 4D 90

[1583] j Neubau der Halleschen Thor- Brüde. Die Lieferung und das Aufstellen der Zimmerarbeiten für das Lehrgerüst ppr. 2000 lde. Meter Gerüstholz und Pfähle,

ppr. 570 Qu.-Meter Einschaalung, wird hiermit auêgeboten.

Die Zeichnung, Anschlags - Extrakte und maßz- gebenden Bedingungen sind bis Dienstag, den 16. März incl, Vormittags 10 bis 1 Uhr, im Bau- bureau, Pionierftraße 1, eine Treppe, einzusehen.

Eröffnung der eingegangenen Offerten | Mittwoch, den 17. März cr., Mittags 12 Uhe. Berlin, den 9, März 1879. :

Der Königliche Baurath Schrobih. Dietrich, Königlicher Baumeister.

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[1496] Bekanutmahuug. i

Die zum Ban des Königlichen Bankgebäudes er- forderlichen Steinneh-, Zimmermanns», Súhiefex- decker-, Shmiede-, älempuer- undEiseugusarbek- | ten influsive der Materialien sollen in öffent- liher Submission an einen der drei Mindestfordern- den vergeben werden.

Zeichnungen, Bedingungen und Anschlagsextrakte liegen im Bureau des Unterzeichneten (Aeußere Golt- bergerstzaße Nr. 33) zur Einsicht aus.

Offerten find versiegelt, portofrei und mit Bezeich-

.

{ nung des Submisfionsobj:ktes bis zum Donnerstag,