1875 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Prioritäts-Obligaticnen, obwohl si seit 1863 Ueber- j lung auëges{änkt und zu diesem Behufe die zum

schüsse des Nettoertrages der Dortimund-Soester | i Eisenbahnstrecke nach Abzug der im §. 17 unter | eine polizeiliche Konzession zu diesem neuen Schauk- /

a. b. c. bezzihneten Beträge ergaben, welhe nah dieser Bestimmung zur Hälfte zur ferneren Amorti- sation der vierprozeutigen Prioritäts-Obligationen hätten verwendet werden müssen. Der Geheime Justiz-Rath S. in N., welwer Inhaber mehrerer Prioritäts-Obligationen der Dortmund-Soester Eisen- bahn ift, klagte nun gegen die Eisenbahndirektion wegen Nichterfüllung der im §, 17 des Nachtrages zum Statut gemachten Zusicherung und das Landetgeriht zu Elberfeld erkammte auch dem Klageantrage gemäß, . indem es annahm, daß & 9 des Statutnachtrags über die unter allen Umständen einzuhaltende Amortisation Bestim- nung treffe, §. 17 dagegen für gewisse Fälle eine weitere Amortisation vorfehe, daß der leßtere Pa- ragraph die Ergänzung des ersteren bilde und ebenso im Interesse der Prioritäten-Inhaber gegeben sei, wofür seine imperative Fassung uud der Umstand, daß er au auf der Rückseite der Obligationen abgedruckt sei, spreche. Auf die Appellation der Eisenbahndirektion wies jedoch der Appeliationsgerichtshof zu Cöln die Klage als unbegründet zurück. „Die Rechte der Prioritätengläubiger sind, wie das Appellations- geriht unter Anderem ausführt, selbstredend dur Statutnactrag in seinem Zusammenhange und dessen Pubtlikakion in dec Geseßz-Sammlung, nicht aber durch den Ausdruck einzelner Paragraphen desselben ouf der Okligationsurkunde bestimmt worden. Die Hervorhebung von Paragraphen auf der Obligations- urkunde ift niht als das Konstitutive des Rechts- verhältnisscs, sondern nur als ein Hülfsmittel für den Verkehr anzusehen, wie denn auch in der That einerseiis unbestrittenermaßen nicht alle die Rechts- verhältnisse der Prioritätengläubiger innig berüh- rende Paragraphen, z. B. §. 3 nit auf den Obli- gationen abgedruckt find, und andererseits nicht alle dort abgedruckte Paragraphen, z. B. §. 16, nicht die Rechte der Prioritätägläubiger berühren. §. 9 des Statuts-Nachtrags statutirt das Reht und die Pflicht der Eisenbahngesellshaft zur Amortisation den Prioritätägläubigern gegenüber genau und be- stimmt, und zwar in der Art, daß jährlich einhalb Prozent der ganzen Summe der Prioritäten oder 6750 Thlr. und die Zinsen der amortifirten Priori- täten zur Amortisation verwendet werden müssen, und es der Eisenbahngesellschaft frei steht, mit Genehmigung des Staates sowohl den Amor- tisation8fonds bis zum Vierfahen zu verstärken, als auch säâmmtlive Prioritätsobligationen zu fündigen und einzulsfen. ¿Sodann ist in S. 11 geradezu ausgesprochen, daß die in §8. 9 verordnete Amortisation den Prioritätengläubigern gegenüber allein obligatorisch und nur auf deren Nichtbefolgung ein Präjudiz gesetzt ist, mithin die Bestimmung des 8. 17 denselben feine Rechte verleiht. Die Klage auf Befolgung des §. 17 ist nichts anderes als die Prätension eines anderen Amortisations- rechtes und zwar eines sclchen, welches dur die hervorgehobenen Bestimmungen des §. 11 jenen Gläubigern für fich anzurufen untersagt, mit anderen Worten, welches denselben abgesprocen ist.“ Der gegen dieses Erkenntniß vom Kläger ergriffene Kassations-Rekurs wurde vom Reichs-Ober-Handels- geriht in seiner Sißung vom 23. Dezember 1874 verworfen, indem fich dieser Gerichtéhof der Aus- führung des Appellationsgerichts zu Cöln völlig ans{chloÿ.

Eine grobe und leichtsinnige Fahrläsfigkeit Seitens des Transportführers in Beziehung auf das zu tranêportirende Gut ift, nah einem Erkenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichts vom 2. Dezember 1874 nit einer böslihen Handlungsweise gleichzu- achten. Die Handlung N. zu Barmen übergab der Bergish-Mêärkischen Eisenbahngejellshaft zum Trans- port ein Faß Butter, welches auf dem Transport aus nicht zu ermittelnden Ursachen verloren ging. Die ge- dachte Handlung klagte gegen die Eisenbahn-Gesell- schaft auf Schadenersaß, mit der Behauptung, daß anzunehmen sci, daß das Personal der Angeklagten ber dem Verschwinden des Gutes mitgewirkt habe, jeden- falls grobe Fahrlässigkeit, welhe der böslihen Hand- lungsweife gleihzuacten, vorhanden sei. Das Han- del8geriht verurtheilte auch dem Klageantrage gemäß die Eisenbahngesellschaft, indem es erwog: „daß das Gut vers{chwunden und troß der umfassensten Unter- uchung niht wieder aufzufinden gewesen sei, daß dies nur dur die leihtsinnigste und gröbste Pflicht- verlezung Seitens des Personals der Bahn, für welche diese haftbar sei, herbeigeführt sein könne, wenn es nicht gar seine Erklärung darin finde, * daß das Bahnpérsonal felbst in böslicher Absicht bei der Be- seitigung des Gutes mitgewirkt habe; daß unter diesen Verhältnissen die Beklagte ih jedenfalls einer der böswilligen Handlungsweise gleihzuahtenden gro- ben und leitsinnigen Fahrlässigkeit schuldig gemacht habe.“ Gegen dieses Urtheil ergriff die Eisenbahn- direktion den Kassationsrekurs, und das Reichs-Ober- Handelsgericht vernichtete das vorinftanzliche Urtheil unter Verweisung der Sache zu anderweiter Ver- handlung und Entscheidung an das Handelsgericht zu Elberfeld. „Das Handelsgericht“, führt das Gr- kenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichts aus, „hat die Betheiligung des Eisenbahnpersonals an einer Entwendung des Frachtgutes nur als eine Möglich- Feit suppenirt, dagegen nur die „gröbste und leicht- sinnigste Fahrlässigkeit" festgestellt und indem es diese in abstracto der „böslihen Handlungsweise“ gleihstellt, ehne das Vorhandensein der Merkmale der leßteren zu konstatiren, den Art. 427 in fine des Dahdeig-Weeyeoms durch unrichtige Anwendung verleßt.

In der Plenarverhandlung der vereinigten Abthei- [lungen des Königlich preußishen Ober-Tribunals, Senats für Strafsachen vom 27. Februar cr. ge- langte außer der von uns bereits - mitgetheilten Rechtsfrage auf die Frage zur Entscheidung: Macht fih Derjenige, welcher die polizeiliche Konzession zum Betriebe der Schankwirthschaft für ein be- stimmtes Lokal erhalten und das Gewerbe bei der Kommunalbebörde vorschriftèmäßig zur Versteuerung angemeldet hat, ciner Steuerdefraudation {chuldig, wenn er sein Gewerbe in einer anderen in dem- telben Orts- und Steuerbezirke belegenen Räunlichkeit betreibt, obne diesen Gewerbebetrieb besonders zur Mersteuerung angemeldet zu haben? Der Bier- verleger 7nd Schankwirth Otto Kaufbeld zu Magde- burg hatte bei Gelegenheit eines Turnfestes bei

Magdeburg in der Nähe des Festplazes Bier in | auf der Stelle gegen Bezah-

Seideln zum Genuß

Ausschank erforderlichen Vorrichtungen getroffen, ohne

lokal fich zu verschaffen und den neuen Gewerbe- betrieb besonders zur Versteuerung anzumelden.

Wegen Gewerbepolizei-Kontravention und Gewerbe- ;

steuer-Defraudation angeklagt, wurde K. in zweiter Instanz wegen Polizei-Kontravention zu einer Geld- strafe von 3 Thlrn. verurtheilt, dagegen von der Steuer-Defraudation freigesprochen, weil er sein Gewerbe, welches er in seinem beftändigen Schauklokale betreibt, bei der Kommunal- behörde zu Magdeburg zur Versteuerung an- gemeldet. Während - die polizeilize Kon- zession der Schankwirthshaft, führt das Er- kenntniß des Appellationêrihters aus, nach §. 33 der Reichs-Gewerbeorduung allerdings mit Rüsicht auf das zum Betriebe des Gewerbes bestimmte Lokal ertheilt werde und jeder Geshäftébctrieb außerhalb dieses Lokals eine neue polizeilihe Genehmi» gung erfordere, erfolge die Besteuerung des Gewer- bes ohne Rüdsicht auf die RäumlisSkeit, in der dasselbe ausgeübt werde, und der Betrieb eines und desselben angemeldeten Gewerbes durch dieselbe Person an einer anderen Stelle, als derjenigen, welche bei der Steuerrolle als das Geschäftslokal angegeben sei, könne nit als Betrieb eines neuen, zur Versteuerung nicht an- gemelditen Gewerbes angesehen werden. Gegen diese Entscheidung legte die Ober - Staatsanwalt- schaft zu Magdeburg die Nichtigkeitêbeshwerde ein wegen Verleßung des Gewerbesteuergeseßes vom 30. Mai 18:0, nach welchem auch ein: Verurtheîi- lung des Angeklagten wegen Steuer-Defraudation erfolgen müsse. Wie aus dem folgenden Plaidoyer des General-Staatéanwalts hervorgeht, machte si bei der Berathung der Ni@htigkeitsbéschwerde in der zweiten Abtheilung des Ober - Tribunal®2- Senats für Strafsachen die Ausicht geltend, daß dieselbe zurückzuweisen sei, weil die Strafe der Gewerbesteuer - Defraudation in §. 19a. des Gewerbesteuergeseßes von dem Anfange eines fteuer- pflichtigen nit zur Versteuerung angemeldeten Ge- werbes. abhängig gemacht i. Nur der Gewerbe- betrieb überhaupt seiner Gesammtberechtigung na, nicht die von dem Gewerbetreibenden in Ausübung seines Gewerbes vorgenommenen Einzelhandlung, möge dieselbe auch an sib gecignet sein, den Betrieb des Gewerbes nachzuweisen, ist der Versteuerung beziehungsweise der Anmeldung zum Zwedcke der Ver- steuerung unterworfen und die nicht erfolgte Anmeldung einer gewerblichen Einzelhandlung oder Gewerbs8art ist mithin nur insofern strafbar, als sie sich nach dem Geseze als Anfang eines noch nicht versteuerten Gewerbes dar- stellt. An einer demgemäßen Entscheidung in diesem Sinne sah fich indeffen die IT. Abtheilung dur eine frühere gerade entgegengeseßte Entscheidung der I. Abtheilung des Ober-Tribunals-Senats für Straf- sachen behindert und sie beschloß deshalb, die vorlic- gende Rechtsfrage den vereinigten Abtheilungen des Strafsenats zur Entscheidung vorzulegen. Nack- dem Geheimer Ober-Tribunalêrath Weyers über die bisherige Entwickelung der Sache referirt, beantragte General-Staatsanwalt Wever die Bejahung der erwähnten Rechtsfrage und somit die Vernichtung des zweitinstanzlichen Erkenntnisses. Nach §.4des Gewerbe- steuergese8es, führte der General-Staatsanwalt u. A. aus, joll die Steuer von jeder einzelnen Firma, von jedem einzelnen Laden und Comptoir, also von jeder von dem Hauptgeschäft des Gewerbetreibenden abge- fonderten Verkaufsstelle erhoben werden. Dabei fei nicht erforderlich, daß die Verkaufsstelle als eine dauernde Gewerbeniederlassung und als solche durch besondere Ausstattung im Innern gekennzeichnet sei. Zwar bezieht fich diese Bestimmung nur auf den Handel, während eine analoge für den Schankwirth- schaftsbetrieb nicht existirt. Hieraus folgt jedoch nicht, daß bei dem Schankgewerbe der Jnhaber def- selben niht nöthig hat, mehrere von ihm unter- haltene Schanklokale in verschiedenen Gegenden der Stadt, jedes einzeln bei der Kommunalbehörde zur Versteuerung anzumelden. Vielmehr liegt es bei dem Schankgewerbe in der Natur der Sa he, daß getrennte Schanklokalitäten, mögen fie von einer oder verschiedenen Personen unterhalten werden, auch für die Besteuerung als verschiedene Gewerbebetriebe aufzufassen find, und deshalb fand der Gesetzgeber es für überflüssig, die Bestimmung, welche er für den Handel zu geben für gut fand, für das Schank- gewerbe zu wiederholen. Für diese Auffassung spricht auch die Fassung des §. 19c. des Gewerbesteuer: Ge}eßes, welches bestimmt: „Wer gewerbsweise ein offenes L o- fal hält, um Getränfe zum Genusse auf der Stelle oder außerhalb feil zu bieten, ist als Scankwirth steuerpflihtig, und somit die Steuerpflichtigkeit zur Lokalität, in welcher das Gewerbe betrieben, und uit blos zur Perfon des Gewerbetreibenden in Be- ziehung seßt. Dieser Ausführung des General- Staatsanwalts {loß sich jedoch das Ober-Tribunal nicht an, vielmehr erkannte es auf Zurückweifung der Nichtigkeitsbeschwerde und entschied fi \so- mit für die Verneinung der vorliegenden Rechtsfrage.

Von der Gesammteinfuhr Stettins see wärts, welche exkl. Holz, Vieh und Edelmetalle in 1874: 13,364,399 Ctr. betrug, (1873: 14,711,953 Gtr.) kamen von England 5,150,614 Ctr., von Ruß- land 4,471,020 Ctr., von Nordamerika 1,091,118 Ctr. und von deutschen Häfen 961,018 Ctr., fo daß also 88% des Imports unseres Plaßes von diesen Ländern herrührt. Der Rest kam von Schweden und Norwegen mit 4%, (Schweden 231,117 Ctr., Norwegen 490,182 Ctr), Dänemark 244,550 Etr., Niederlande 208,187 Ctr., Frankreih 183,750 Ctr., Belaien 120,155 Ctr., Jtalien 66,835 Ctr., Spauien 30,717 Ctr., Portugal 13,206 Ctr. und Griechen- land 2801 Ctr.

Von den seewärts ausgeführten 4,669,525 Ctr. - (exfl. Holz, Vieh und Cdelmetalle) gegen 4,502,062 Ctr. in 1873, gingen 1,465,812 Ctr. nah deutshen Häfen, 1,049,309 Ctr. nach England, 625,073 Ctr. nach Rußland, 604,758 Ctr. na Nor- wegen, 393,681 Ctr. nach Schweden und 236,163 Ctr. nach Dänemark. Der Rest von gegen 64% vertheilt ‘fich auf Frankreih (92,701 Ctr.), Nieder- lande (90,167 Ctr.), Nordamerika (89,779 Ctr.), Belgien (19,274 Ctr.) und Spanien (2808 Ctr.)

Die gewerblichen Fortbildungë!Zulen in Münthen. (Aus der Bayerisben Correspondenz.) Der Stadtmagistrat München hat bekanntlich in außerordentlicher, öffentlicher s vom 25. Februar die zur Berathung vorgelegten Saßungen für die

gewerblichen Fortbildungsschulen Münchens sowie die

Lehrpläne der Elementar- und Fachabtheilung dieser

Schulen genehmigt. Bei der nit zu verkennenden Tragweite dieses Beschlusses für Hebung und För- derung der gewerblichen Interessen überhaupt dürfte es angezeigt erscheinen , den Gegenstand selbst einer eingehenderen Würdigung zu unterziehen. Laut Inhalt der genehmigten Saßungen sind die gewerb- lien Fortbildungsshulen Münchens öffentliche Lehr- anftalien der Gemeinde, welchen die Aufgabe gestellt ist, die dem Gewerbestand sih widmende männ- lide Jugend auf das praktishe :Berufsleben möglichst gründlich vorzubereiten, Zu diesem Zwecke zerfallen die Fortbildungsshulen in zwei Hauptabtheilungen a. die niedere (Elementar-) Abtheilung ; b. die höhere (Fach-) Abtheilung. Die Elementar-Abtheilung tritt an die Stelle der bisher bestehenden Soun- und Feiertagsschule und seßt die Aufgabe der Werktags-Volksschule fort an den aus derielben entlassenen Schülern bis zu deren 16. be- ziehungêweise 18. Lebensjahre. Die Elementar- Abtheilung ift dezentralifirt in dem vom Bedürfniß gebotenen Umfang mit okligatem, unentgeltlichen Schulbesuche. Die Fachabtheilung dagegen ift zen- tralisirt, ihr Besuch ift freiwillig und von der Zah- lung eines mäßigen Schulgeldes abhängig. Als Auf- gabe ist ihr gestellt, die dem Gewerbestand sich wid- mende reifere Jugend mit der für ihre bürgerliche wie staatsbürgerlihe Stellung erforderlihen allge- meinen Bildung und der für ihren gewerblichen Be- ruf nothwendigen besonderen Bildung auszurüsten. Der Unterricht wird entweder durch ordentliche Lehrkräfie (Hauptlehrer) oder durch Nebenlehrer er- theilt. Die Hauptlehrer werden auf Präsentation des Stadtmagifirats von der Königlichen Kreis- regierung bestätigt. Das Maß der den Hauptleh- rern obliegenden Unterrichtszeit wird auf 24 Wochen- stunden festgestellt. Auf dieses Maß gründet sich ihr An- halt. Auf Verlangen der Vorstandschaft find sie verpflichtet, ein Mehr bis zu 28 Wochenstunden gegen besondere Vergütung zu übernehmen. Die elementaren Fortbildungs|[hulen befinden fich in der durch das Bedürfniß gebotenen Zahl in städtischen Schulhäusern. Jede elementare Fortbildungsschule umfaßt zwei Abtheilungen a. für Realien, Þ. für Zeichnen. In den Abtheilungen für Realien wird Rechnen mit Raumlehre und gewerblicher Buchfüh- rung, deutshe Sprache, Naturkunde, Geographie und Geschichte, in der Abtheilung für Zeichnen Frei- hand- und Linearzeichuen gelehrt.

_Der Unterricht in der Religion (Realien) wird für die Angehörigen jeder Konfession gesondert er- theilt und zwar in einer Wochenstunde. Jede der beiden Abtheilungen besteht aus drei Jahresklafsen mit je 4—6 Wochenstunden. Die Zahl der Schüler jeder einzelnen Klasse soll 50 nicht übersteigen. Jm Bedürfnißfalle können bis zu 3 Parallelabtheilungen für jede Klasse gebildet werd-n. Mit Rücksicht auf den Beruf einzelner S{üler kann an Stelle des Zeichnenunterrihts der Unterricht in einer fremden Sprache geseßt werden. (Handelsabtheilung.) Es giebt 3 Arten von Klassen: a. Normal-, b. Sammel-, c. Sonderklassen. Die Unterrichtsgegenstände sind in allen drei Klafsenarten (nicht zu verwechseln mit den Jahresklafsen) dieselbe; in die Sammelklassen werden Schüler von ungenügenden Vorkenntnifsen, in die Sonderklassen die Shüler wegen ordnungs- widrigen Verhaltens oder fortgeseßten Unfleiß durch Beschluß, bezw. auf Antrag - des Lehrerrathes ver- wiesen. Ein jedem Schüler zugetheiltes Kontrol- bu, in welhem die Noten über sittliches Verhalten, Fleiß und Fortgang eingetragen, sowie die Schulversäumnisse vorgemerkt werden, vermittelt den Verkehr zwischen Schule und aus. Die gewerbliche Fahschule ist im Schhulhause am Resenthale centralifirt; die Errichtung von mit der Hauptanstalt organisch verbundenen Zweigkursen bleibt jedoch dem Bedürfnißfalle vorbehalten. Die Fachschule ist für folgende Lehrgegenstände bereGnet : a, allgemeine Bildung (Geschihte und Geogra- phie, deutsche Literatur, öffentliches Recht, Volkwirth- \chastslehre, Arithmetik, Gecmetrie, Buchhaltung mit Wechsellehre, Physik, allgemeineChemie, französische und englishe Sprache); b, Chemisch-technolog ische Fachkurs e füreinzelne Gewerbe (Färber, Gerber, Sei- fenfieder 2c.); c. für graphischen und plaft i- shen Unterricht (Maschinenzeihnen, Kon- strufktionszeihnen mit Modellirunterricht, Arhitektur- zeichnen, Ornamentenzeichnen, Malerschule für Deko- rationen, Modellirschule, Ciselirshule). Für die Be- suher des Maschinenzeichnens besteht noch ein Hülfs- furs mit 1. Klasse (Arithmetik und Profektionê- lehre) und 2. Klasse (Maschinenkunde, Konsftruktions- lehre). Der Besuch der Fahshule in ihren einzelnen Kursen ist freiwillig und allen Gewerbangehörigen gestattet, welche die für den betreffenden Fahkurs ge- forderte Vorbildung befißen, das 16. Lebensjahr und 2 Jahre praktisch gewerbliche Thätigkeit zurückgelegt baben. Aus erheblichen Gründen kann Dispens er- theilt werden von einzelnen Bestimmungen. Für den einzelnen Fachkurs wird vom Stadtmagistrat ein mäßiges Schulgeld festgestellt, das bei Beginn des Schuljahres zu entrichten ist. Braven und fleißigen Schülern kann auf Ansuchen im Dürftigkeitsfalle das Schulgeld ganz oder theilweise erlaffen werden. Die Sahßungen treten am 1. Oktober 1875 in Wirk- samkeit. Die Sonn- und Feiertagss{hulen für männ- lihe Schulpflichtige in München werden nach Maß- abe der Einführung der elementaren Fortbildungs- uten aufgehoben.

Die „ZeitschGrift für Gewèrbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober- \chlesischen berg- und hüttenmännischen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Franz zu Beuthen O.-S., enthält in Nr. 10 vom 6. März d. J.: Gesetzgebung, Verwaltung (Bankgesetz §8. 47—54). Zur Eisenbahntarif - Reform: Verordnung des Handels-Ministers, betr. die Ausführung der Bundes- rathsbeschlüsse vom 13. Februar d. J.; Enquéête- Kommission. Neues Berggeseß des Herzogthums Anhalt. Neue Roßbahntarif-Differenzen, Pro- duktion, Handel, Verkehr (Oberschlesien: Handels- kammer, Königliche Bankfiliale, Königs- und Laura- hütte; Schlesishe Aktiengesellschaft für Zinkhütten- betrieb; eiserne Bahnshwellen. Telegraphenwesen: Verbesserungen. Kohlenverkehr Berlins und Wiens im Jahre 1874. Destezreih - Ungarn; Montan- beriht, Ein- und Ausfuhr im Jahre 1874. Ruß- land: Die Messe von Nishni-Nowgorod in Gegen- wart und Zukunft. Großbritannien: Berichte aus Middlesbro und Glasgow). Literatur. (Rusfische Revue. Aunalen des Deutschen Reichs). Deut- scher Arbeiterfreund (Reform der Hülfskafsen. Zur

Lohnermäßigung), Anzeigen.

Handels - Register.

Berlin. Sn Abänderung unserer Bekanntmachung vom 27. November 1874 bringen wir zur öffent- lien Kenntniß, daß wegen anderweitiger Geschäfts3- vertheilung die auf die Führung des Handels- und Genossenschaftsregifters sich beziehenden Geschäfte von heute ab für das Jahr 1875 nicht mehr von dem Krei8gerihts-Rath Neumann, sondern von dem Kreisrichter Meißner bearbeitet werden.

Berlin, den 1. März 1875.

Königliches Kreisgericht. I. (Civil-) Abtheilung.

Berlin. Sn unfer Genossenschaftsregister ift heut unter Nr. 2 bei der Firma „BVorschuß-Berein u Coepenick, eingetragene Genossenschaft“ olgendes eingetragen: _ In der Generalversammlung vom 30. Oktober 1874 ift beschlossen worden , die Bekannt- machungen der Genossenshaft in Zukunft durh das „Coepenicker Dampfboot“ und durch das O GaS Wochenblatt“ zu veröffent- ichen. Berlin, den 1. März 1875. Königliches Kreisgericht. T, (Civil-) Abtheilung. *

Zerlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerihts zu Berlin, Zufolge Verfügung vom- 10. März 1875 find am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt : In unser Gesellschaftsregister, wojelbst unter Nr. 1490 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma : Preußische Hypvotheken-Actien-Vank vermerkt steht, ist eingetragen: Das Kuratorium hat an Stelle der Spener- {en Zeitung und Salings Börsenblatt a. die Kölnische Zeitung, b. die Magdeburger Zeitung, zu Gesellchaftsblättern gewählt.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3437 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Berliner Produkten- & Haudels-Bank vermerkt steht, ist eingetragen : In der Generalversammlun 1875 sind die 88. 17. 19.

tuts geändert worden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2503 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft

in Firma: _Kaeße & Klein

vermerkt steht, ist eingetragen: ; Liquidatoren der angen Daneage JLEt find Kaufmann Gustav Kaeße und Kaufmann Markus Klein zu Berlin, mit der Maßgabe, daß ein Jeder von ihnen zur Vertretung der Liquidationéfirma befugt ist.

vom 25. Februar 2, 24. 37 des Sta-

Jn unser Firmenregister ist Nr. 8603 die Firma: 75. Hornemann und als deren Inhaber der Fabrikant August Ferdinand Hornemann hier ; (jeßiges Geschäfts!okal: Wafserthorstraße 61) eingetragen worden.

Gelöscht ist: Firmenregister Nr.' 7297 die Firma: Baumann & Fuchs, Berlin, den 10. März 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Beuthen O0./S. Die Gesellschafter der zu Kat- towiß unter der Firma: A. Grünthal's Wittwe __M. & H. Moses gegründeten Handelsgesellschaft sind : 1) der Kaufmann Moriß Moses, 2) dessen Ehefrau Jettel, verwittwet gewesenen Abraham Grünthal, Beide zu Kattowiß. Die Gesellshaft hat am 2. März 1875 begonnen und wird von jedem der Gesellschafter vertreten. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 192 heut eingetragen worden. Beuthen O./S., den 4. März 1875. Königliches Kreisgericht. L Abtheilung.

Breslau. Befanntmahung. In unser Firmenregister ist heute unter Nr. 3921

die Firma: G. Illner und als deren Inhaber der Mechanikus Adolf Jllner hierselbst mit folgendem Vermerk eingetragen worden : Der Mechanikus Adolf Jllner hat das Handels» geshäft des Mechanikus Gustav Jlner, welcher leßtere dieses Geschäft unter der Firma : “G. Illuer

betrieben, seine Firma aber zum Handelsregister nicht angemeldet hatte, von den Erben desselben, durch Vertrag erworben und führt das Geschäft unter der bisherigen Firma G. Jlner fort. Breslan, dex 6. März 1875. :

Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.

Breslau. Betfanntmahun In unserem Firmenregister ist heute 1) unter Nr. 167 die Firma M. Schoebel zu Steine, Kr. Breélau, und als deren Inhaber der Königl. Domainen - Pächter Moriß Schoebel daselbst eingetragen. i 2) Das Erlöschen der unter Nr. 161 eingetragenen Firma B, Schwarzer zu Breslau vermerkt worden. Breslau, den 6. März 1875. ¡Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

Nr. 115. Die Firma G. M. Berger vom 4: d. M.

Cassel. dahier ist erloschen laut Ee Eingetragen am 6. März 1875.

Nr.-965. Laut Anzeige vom 95. d. M. ist die Firma I. E, Schwarß dahier auf den Kaufmann Theodor Speck dahier übergegangen und ist die der Ehefrau des seitherigen Firmeninhabers Kaufmann eno de Beauclair dahier ertheilte Prokura er-

oschen, , Eingetragen Cassel, am 6. März 1875. Königliches Kreisgericht. Erfte Abtheilung.

Kersting. Cloppenburg. In das Handelsregister ift heute eingetragen :

Zu Nr. 66, Firma: Bramlage & Engelmaun:

|

Die Firma ift aufgehoben.

Ds 2) Gef Cloppenburg. 3) Gesellschafter:

a. Anton Bramlage, Kaufmann in Lohne, b. Bernhard Engelmann, Kaufmann da-

felbst,

c. Theodor Gustav Brokhage, Kaufmann

hierselbft.

4) Vertreten wird die Gesellschaft durch jeden

der Gesellschafter.

5) Handelsbevollmächtigter : Bernhard Rebel

hierselbft. Cloppenburg, Großherzogli

den 10. März Coburg.

Mittelberg und

Kaufmann Carl Hänel von

audel8gesellschaft wird fortgeseßt unter der e Bramlage, Engelmann & Comp.

1875.

Oldenburgisches Amtsgericht.

m hiesigen Handelsregister wurde am 2, März d. J. eingetragen unter Hauptnummer 349 Bl. 387 die Firma Hofmaunsthhe Papierfabrik als deren Jnhaberin die Wittwe

hriftiane Cofmann zu Unterlauter auch daß der pin Cronenthall zu Neu-

stadt b./C. Prokurift derselben ift.

Coburg, den 3. März 1875.

Herzogli SLDE Kreisgericht.

runer.

Crefeld. In das bei dem hi

Handelsgerichte geführte G?

auf vorschriftsmäßige Anmeldun E Co 4 De V Abi die caczivagede Genossenschaft sub Firma „Neußer Gewerbebank, mit dem Sitze in daß dur Beschluß der Genossenschafter vom ertrag (das Statut) A. pos. í und des E _9 dahin abgeändert resp. erganzt worden Ul,

A L Mitgliede bei seinem Eintritte als Zushuß zum Reservefonds zu zahlende Cintritts- geld von zwei Thalern auf fünf Thaler erhöht wor- daß die zweite Generalversamm- welche Mangels Erscheinens der statutmäßig erforderlihen Zahl von Mitgliedern in der anbe- rauraten erften Generalversammlung abzuhalten ift, und in welcher alsdanù die anw durch den Verwaltung der erften Generalver]jamm- lung anberaumt werden fann, jedenfalls aber binnen stattfinden muß, und dur

Einrückung in die Neußer Zeitung

tigen Tage sub

eingetragene Genossenschaft“, Nenß registrirt ist, eingetragen,

der Generalversammlung Í 16, Mänz 1874 der Gefellshaft2v in Betreff des §. 9

daß das von jedem

den ist, und ferner, lung,

rechtsgültig beschließen, nach dem dritten Tage 14 Tagen nah derselben eine einmalige bekannt gemacht werden soll. Crefeld, den 6. März 1875.

no am

Der Handelsgerichts-Sekretär.

Enshoff. Cüistrin. unter Nr. 335 eingetragen und Bäckermeister Cüistrin. unter Nr. 332 eingetragen zu Cüstrin und als meistèr Carl Friedri

Cüilstrini Bei dem unter

felde, cingetragene

Johann Sprenger,

Königliches Kreisgericht Cüstrin. \ irmenregister is am 8. März 1875

Fn unser Fir gil i die Firma Carl Guhrsc Siftrin und als Inhaber derselben der Kaufmann

zu Oie Carl Friedrich Guhrsh zu Cüstrin.

Königliches Kreisgericht Cüstrin.

\ irmenregister ist am 5. März 1875 M E aizctrag die Firma F- Brehmer Fnhaber derselben der Bäcker- Milhelm Brehmer zu Cüstrin.

Königliches Kreisgeriht Cüstrin. Nr. 4 E e in Seit gisters eingetragenen Borschußverein iu ¿FUrsten- reger E Genosseuschaft, (Petri geschiedenen Vortandsmitgliedes, Ackerburgers

Lb puri gh der Mühlenmeister Friedrich

Masche zu Fürstenfelde als Vorstandsmitglied

rektor) eingetreten. e vom 3. März 1875 am 4. Mär

Cüistrin.

unter Nr. 334 eingetragen die

Eingetragen zufolge Verfügung

z 1875,

Königliches Kreisgericht Cüstrin. Fn unser Firmenregister ist am 9. A atis

zu Güstrin, und als Inhaber derselben der Bäer-

Firma

meister Friedrich Wilhelm Quiliß zu Cüstrin.

Cüstrin. Königliches Kreisgericht C

In unser Firmenregifter ist unter Nr. 333 eingetragen zu Cüstrin und und Bätermeister

TPillenburs. Amtsgerichtsbezirks folge Verfügung worden:

als Inhaber derselben der § Wilhelm Zoch zu Cüstrin.

In das Gesellschaftsregister des Herborn is unter Nr. 17 zu- vom heutigen Tage eingetragen

am 9. März

die Firma Wilhelm Zoch en der Kaufmann

Firma: Reifenrath & Wurmbach,

Sis der Gejellshaft: Herborn. _ Rb tdverbältnisse: Die Gesellschafter sind:

1) der Fabrikant Heinrich Reifenrath zu Her- Heinrih Emil Wurmbach da- Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1875 be- die Gesellschaft zu vertreten, steht

born, i 2) der Ingenieur

gonnen. / Die Befugniß,

jedem der Gesellschafter zu. Dillenburg, den 9.

ärz 1875. : Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

JFsenbart

Genthin.

von heute unter Nr. 191

der Kaufmann Wihlelm Ottomar Richard Pers zu Genthin als Inhaber der Firma Richard

Persch daselbst

inge o enthin, f S dieliches Kreisgericht.

Graudenz. bei Nr. 255 eingetragen, daß

Kaufmann Gustav Kauffmann unter der eingerichtete

Gustav Kauffmanu lassung aufgelöst ift. Graudenz, den 1. Par Königliches Kreisgericht.

» te ist die in Graudenz bestehende Graudenz. Heute if Siltelt

O des K

ager ebendaselbst unter der Firma:

Wilhelm Ia

in das diesseitige Firmenregifter unter Nr. 272 ein-

euz, den 1. März 18 Königliches Kreisgericht.

1, März 1875

Bekauntmahung. O Fn unser Firmenregister ist zufolge Verfügung

den 8. März 1875.

I. Abtheilung.

Sn unser Firmenregister ist "heute

die hier von

I. Abtheilung.

aufmanns

ger

Tz I. Abtheilung.

esigen Königlichen ssenschaftêregister heu-

esenden Mitgli altungsrath

üstrin.

Firma Handelsnieder-

delsgerihts wurde heute auf

Folgendes eingetragen : Inhaber :

Christian Mühlrath z R. 2. E. 3. ( rath, geborne Polsen,

baberin der Firma; März 1875.

Fürstl. Schwarzb.

Griüunherz- fannt: In unser Firmenregister 1st die Firma:

Tserlohn. In unser Firmenregister

daselbft zufolge Verfügung v getragen.

KSnigsbers,. hierselbst unter der Firma: Handelsgeschäft begründet. register eingetragen.

eder

Königsberg.

sind: der Kaufmann Mori

schaftsregister eingetragen.

Königliches Kommerz- Und Fi onitz. JIsraelsfki“, Inhaber Kau

folge Verfügung von heute Konitz, den 26. Februar

Ti onitz.

Salomon betreibt. Konitz, den

(Di- Langensalza. Die B bezüglichen

rihter Brockhoff, unter gerichts-Sekretärs_Lein.,

1875

Kaufleuten

Laehn unter der Firma: errichtete ofene Handelsg

Löwenberg in Schl., d

Lübeck.

Eintrag

ugo Zünckek, L eiedeibe

März d. J. der Gro

Georg Alexander Frick haber eingetreten. Hugo

von Martin

habern, fortgeführt.

Gotha.

dem figen Agenten dieser G

Lübedck, den 6. März 18

e Gotha.

für Lübeck und Umgeg

Greussen. Befanntmahung. | In das Handelsregister des unterzeichneten Han-

Fol. LXXIV. Firma: C. Mühlrath in Greußen

R. 2. E. 2. Der Brauereibesißer Carl Georg

ben; laut Anzeige vom 9. März 1875. Firmenakten Vol, IV. Bl. 118, L Frau Eleonore Friederike Mühl-

Firmenakten Vol. IV. Bl. 118, Greußen, den 9. März 1875.

R. Helmfkampf.

Bekanntmaäung.

Carl Schubert :

zu Grünkerg und als deren Inhaber der Kaufmann

Carl Schubert zu Grünberg nach Verfügung vom

6. März 1875 eingetragen worden.

Grünberg, den 6. März 1875. : Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Handelsregister des Königliczen Kreisgerichts zu Iserlohu.

Firma D. Schwerter jw+ in Hennen und als der Snhaber der Kaufmann Diedrih Schwerter junior

Handelsregister. : Der Kaufmann Leopold Tobiansky von hier hat

Dies ift zufolge Verfügung vom 5. März d. J. an demselben Tage unter Nr. 1843 in das Firmen-

Königsberg, den 6. März 1875. , Königliches Kommerz- und Admiralitäts - Kollegium.

Handelsregister. i Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: „M. & R. Cohu“ begrändeten Handelsgesellschaft

Rofalie Cohn, Beide von hier. : Dics is zufolge Verfügung vom 5. März d. J. an demselben Tage unter Nr. 534 in das Gesell-

Königsberg, den 6. März 1879.

Bekanntmachung. Die zub Nr. 47 eingetragene Firma „Hirsch

in Lichnau, ist erloshen und im Firmenregister zu-

Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.

BETANRMR N O Zufolge der Verfügung vom 3. Marz 1875 ift in das hier geführte Firmenregister eingetragen, Kaufmann Salomon Deutsch in Schlagenthin, Konitz, ein Handelsgeshäft unter der Firma: Deutsch

3. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. - Abtheilung.

Führung des Genossenschafts- Sali Geschäfte erfolgt durch den Hrn. Kreis- Mitwirkung des Hrn. Kreis-

Die Eintragungs-Anmel- dungen werden Sonnabends von 10—1 Uhr ent- gegengenommen. Langensalza, den 20. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Löwenberg in Sehl. | schaftsregister ist heute unter Nr. 42 die von den Rebert Hutter und Paul Tolles, Beide

Laehn wohnhaft, jeit dem 1. Januar 1875 zu La | „M. Hutter & Comp,“

Kolonialwaaren) eingetragen worden.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

in das Handelsregister.

In das unter dieser Firma hieselbst kaufmännische Geschäft ist am 1

Schwerinishe Staatsangehörige Theodor

Das Geschäft wird unter unveränderter Firma Th. E. G. A. Frick, als deren alleinigen Jn- Lübeck, den 6. März 1875.

„Bersicherungsbaunï sür Dentshland in Feu E dein Ableben des bisherigen hie-

Moesor, ist diese Agentur im hiesigen Handels- register gelö\{t worden.

Das Handelsgericht.

Bersicherungsbauk für Deutschland in Feuer f ür Dirie Gesellschaft figen Kaufmann Ernst

Lübeck, den 6. März 1875.

u Greußen ift gestor-

zu Greußen is Jn- laut Anzeige vom 9.

Lidenseheid. f des Königlichen Kreisgerichts zu Lüdenscheid.

Justizamt.

sab laufende Nr. 242

ist unter Nr. 365 die als deren

om 1. März 1875 ein-

„L Tobiansky“ ein

ß Cohn und Fräulein

ldmiralitäts-Kollegium.

fmann Hirs Jéêraelski

gelöst. 1875.

daß der Kreis

earkeitung der auf die und Handelsregisters

Fn unser Gesell-

esellschaft (Handel mit en 8. März 1875.

ungen

ßherzoglih Mecklenburg- Ernst in Schwerin als Theil-

nckel und dem genannteu

Das Handelsgericht, Zur Beglaubigung Dr. Achilles, Akt.

esellscaft, Gustav Adolph

75.

ur Beglaubigung S Dr. Achilles, Aft.

ist dem hie- Brehmer die Agentur end übertragen worden.

Das Handel3geritht. Zur Beglaubigung

(H. 0527 b.)

A. P. Rehder. Für diese Firma ist am heutigen

Tage dem hiesigen Kaufmann Carl August furiften der Handlung, Gustav Hecker und Her- mann Johannes Benedict Behrens, in der Weise Kollektivprokura ertheilt, daß die Unterschrift von zweien derselben die Firma rechtlich ver- vflichtet.

Lübveck, den 6. März 1875.

Das Handel3gericht. Zur Beglaubigung

Dr, Achilles, Aft.

Handelsregister

In unser Firmenregister ist unter Nr. 384 die Firma F. H. Wever zu Plettenberg und als deren Snhaberin die Ehefrau Kaufmann Friedrich Heinrich Wever, Pauline Emilie, geb. Overkamp, zu Else- mühle bei Plettenberg am 8. März 1875 eingetragen.

Litdensecheid. SDandelsregister

des Königlichen Kreisgerihts zu Lüdenscheid. Der Kaufmann Friedrich Bellingrodt zu Halver hat für seine zu Halver beftchende, unter der Nr. 927 des Firmenregisters mit der Firma vom Hofe & Velliugrodt einagetcagene Handelsniederlassung seiner Ehefrau Elise, geb. Rocholl, zu Halver Pro- fura ertheilt, was am 8. März 1875 unter Nr. 178 des Prokurenregisters vermerkt ift.

HMemel, Bekauntmahung. Der Kaufmann Eduard Kaestner zu Memel Hat für sein daselbst unter der Firma: Heinrich Kaestuers Söhne bestehendes Handelsgeschäft seiner Ehegattin Char- lotte Amalie Kaestner, geb. Klemmke, zu Memel Prokura ertheilt. i u Dies ist unter Nr. 152 in das Prokurenregister eingetragen. : Ï Memel, den 6. März 1875.

Königliches Kreisgericht. :

Handels- und Schifffahrts-Deputation. Keßler.

NIemel. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ift heute Nr. 599: i / Der Kaufmann Jesaia Marcus Jsakowiß von Bs Ort der Niederlassung: Memel; Firma : Marcus Isakowiß; eingetragen zufolge Verfügung vom an heutigen Tas Memel, den 6. März 1875. Königliches Kreisgericht! Handels- und Scifffahrts-Deputation. Keßler. 7

6. März 1875

Finden. &öniglihes Kreisgeriht Minden. x. Abtheilung.

In unjer Handelsge} ellschaftsregister Band I.

Seite 24 Nr. 40: :

Firma „Alwes & Kuhlmann“ in Lerbeck, Fir-

meninhaber Gustav Alwes und Kaufmann Adolpf

Kuhlmann ist eingetragen: 4 „Die Firma ist erloschen.“ L

Eingetragen zufolge Verfügung vom 10, März

1875 am selbigen Tage.

: Lit / Sander, Rechnungsrath.

Naumburg a./S. Befanntmahung.

Königliches Kreisgericht, L. Abtheilung, zu Naumburg a./S. /

Jn unser Handeléregister ist unter Nr. 593 die

Firina: : „A. Notheustein f Commissionslager der Niederlausißer Leinen-Industrie“ zu Weißenfels a/S. und als deren Inhaber der Kaufmann Arthur Rothen- tein zu Weißenfels, eingetrazen zufolge Verfügung vom 2. März 1575 am 4. März 1879.

Naumburg a/S. Bekauntmathhung.

Königliches Kreisgericht, X. Abtheilung, zu Naumburg a./S. 5 /

n unser Handelsregifter ist unter Nr. 594 die

irma: G Riey & Sohu _ zu Naumburg a./S. : / und als deren Inhaber der Buch- und Steindruckerei- besißer Albert Richard Rieß gzu_ Naumburg a./S. eingetragen worden zufolge Verfügung vom 4. März 1875 am 6. März 1875.

Neisse- Bekanntmahung. Die in unserem Firmenregister unter Nr. 150

eingetragene Firma Franziska Gerstmaun in Putsckau ist erloschen. j Neisse, den 3. März 1875. | Königliches Kreiëgericht. T. Abtheilung.

Bekfauntmachunug,. Gesellschaftsregister ist auf Grund vor- \chriftsmäßiger Anmeldung eine Handelsgesellschaft unter laufende Nr. 49 und unter der Firma: Geschwister Gerstmann am Orte Patschkau unter nachstehenden Rechtsver- Lee sellsafter sind

ie Gesellschafter sind: 1) unverehelihte Albertine Gerstmann, 2) unverehelihte Ottilie Gerstmann, Beide zu- Patschkau. Die Gesellschaft {aft und Le am eingetragen worden. _ Nei cs den 3. März 1879, i öniglihes Kreisgericht. L. Abtheilung.

NeissSe«. In unser

Nienborg. SBefauntmahung,

Am heutigen 1 binn Amtsgerichts auf Fol, 139 eingetragen : 1) Firma Knoop & Busch. 2) Ort der Niederlassung: Nienburg. 3) Firmeninhaber: Kaufmann Wilbelm Knoop und

seit dem 1. Januar 1875.

Rehder in Gemeinschaft mit den anderen Pro- |

| Nordhausen, Handelsregister

| des Königlichen Kreisgerichts zu Nordhausen. Die in hiesiger Stadt bestehende sub Nr. 115 des | Firmenregisters eingetracen gewesene Ficma „Friedr. ! Kuntze“ ist nach dem Tode des Inhabers derfelben, | Brennereibesißers Friedri Philipp Christoph Kuntze, | auf dessen Wittwe, Natalie Kunße, geb. Stolberg, | und die drei Geschwister Kuntze: Louife, verehelichte | Fischer, Clara, verehelichte Bertram, und Johannes, sowie den Fabrikanten Woldemar Fischer überge- gangen und die nunmehr seit dem 29. Juni 1874

ift eine offene Handel8gesell- 1. Oktober 1874 begounen,

Tage ift in das Handelsregister des

Kaufmann Ferdinand Busch in Nienburg. 7 4) Rechtsverbältnisse: Die Gesellschaft besteht

unter der bisherigen Firma bestehende Handelsgesell- schaft unter Nr. 183 des Gesellschaftsregisters zufolge Verfügung vom 23. Februar 1875 am 3. März ejsd. eingetragen worden. N / Zur Vertretung der Gesellschaft ist der Fabrikant Woldemar Fischer zu Nordhausen bis zur Majorennität des minorennen Johannes Kuntze allein berechtigt. Die dem Fabrikanten Woldemar Fischer für die Firma Friedr. Kuntze ertheilt gewesene Prokura, Nr. 21 des Prokurenregisters, is durch den Eintritt des bisherigen Prokuristen in das Geschäft erloschen. Osnabrück. Handelsregister des Amtsgerichts Osuabrück. _ Zu der Fol. Nr. 121 registrirten hicsigen Firma D. Knapp“ ist vermerkt: Die Firma ift erloschen. Osunabrüt, den 9. März 1875. Königliches Amtsgericht. A. Drooÿ,: Dr;

Querfcrt. Genossenschaftsregister. _ Der unter Nr. 1 unseres Genofjenschaftsregisters eingetragene Borschuß-Bercin zu Nebra hat zu seinem Statute am 18. Oktober 1874 eineæ Nachtrag errichtet, was im Register bei der gedachten Nummer bemerkt worden ist. : Querfurt, den 14. Januar 1875. Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Querfurt. Genossenschaftsregister. Zu Vorstandsmitgliedern des Borschuß-Bercins zu Querfurt

auf die Zeit vom 1. Januar 1875 bis ult. Dezem- ber 1877 find 4 : der Rentier Gotifcied Förste als Direktor, der Kaufmann Anton Lehmann als Kassirer und der Oekonom Carl Eduard Kathert als Con-

troleur, sämmtli zu Querfurt, wieder gewählt worden, was heute unter Nr. 2 un- sers Genossenschaftsregifters eingetragen worden 11k. Querfurt, den 1. März 1875.

Königliches Kreisgeriht. I. Abtheilung.

Ratibor. Sefanntmachung.

Sn unserem Prokurenregister ist heute

a. die daselbst unter Nr. 21 für Alexander Freund und Johann Klose, Beide hierselbst, bezüglich der hiesigen Firma Gebrüder Freund, Nr 963 unseres Firmenregisters, eingetragene Kol leftivprokura gelös{t, und -

b. unter Nr. 24 die vom Kaufmann Nathan Freund hierselb für seine uater Nr. 263 un- seres Firmenregisters unter der Firma Gebrü- der Freund vermerkte hiesige Handelsnieder- 1assung dem Alexander Freund hierselbst er- theilte Prokura eingetragen worden.

Ratibor, den 28. Februar 1879. Königliches Kreisgericht. 1, Abtheilung.

Rawitseh. Befanntmathung. i In unser Firmenregister ist sub Nr. 211 die Firma Iohannes Linz zu Rawitsch und als deren Snhaber der Maschinenfabrikant Johannes Linz- das selbst zufolge Verfügung vom 5. dieses Monats am selbigen Tage eingetragen worden. Rawitsch, den 8. März 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Reichenbach t. Schl. Sefanntmahung. Als Prokurist des zu Over-Langenbielau bestehen- den, im Firmenregister sub Nr. 160 unter der Firma: As A „Christian Dierig“ S eingetragenen, dem Kaufmann Friedrich Dierig da- felbst gehörigen Handelêgeschäfts mit der Zweig- niederlassung in Berlin, ist der Kaufmann Mar Seer zu Berlin in únser Prokurenregister sub Nr. 47, dagegen bei Nr. 26 desselben Registers das Erlöschen der von dem genannten Firmeninhaber dem Kaufmann Gustav Robert Victor Böttcher zu Berlin ertheilten Prokura heute eingetragen worden. Reichenbah i. Schl., den 25. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Reichenbach i. Seh. Befanntmahung. Fn unserem Firmenregister ift das Erlöschen der unter Nr. 301, 313, 315, 339 und 385 eingetragenen Firmen: „F. Aaders hier, E. F. Liebih „hier, August Schröter hier, F- H. Matthias zu Ober- Langenbielau und Bruno Stein hier“ heute vex- merft worden. sz Reiheubach i. S&l., den 26. Februar 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Stettin. Jn unser Gesellschaftsregister, woselbft unter Nr. 484 die hiesige Handlung in Firma: Louis Lewy & Co. vermerkt steht, ist heute ein»

getragen : Ca ena A bus teiti ie Handelégesellshaft ift durch gegen}eitige

i NY lin T März 1875 aufgelöst. Das

Handelsgeschäft mit Aktivis und Passivis und der:

Firma ist auf den Kaufmann Gotthold Lewy zu;

tettin übergegangen. '

Demnächst ift in unser Firmenregister unter Nr. 1404 die Firma Louis Lewy & Co. zu Ste.tin und als deren Inhaber der Kaufmann Gotthold Lewy zu Stettin heute eingetragen.

Stettin, den 6. März 1875. e

Königliches See- und Handelsgeri®h"..

Stettin. In unser Firmenregifter if, unter Nr. 1405 der Kaufmann Johann Friedri®, Staubert zu Stettin, : Í

Ort der Niederlassung: Stettix,,

Firma: F, Staubert, heute eingetragen.

Nienburg, den 6. März 1875.

Dr. Achilles, Akt.

Königliches Amtsgericht,

Stettin, den 8. März 1875, : Königliches See- un", Handelsgericht,