1875 / 62 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Menschen in viel ausfüßrlicherer und umständliherer Weise, als das erste Buch Mosis selber. Andere verzeichnen die Geschichte von dem Bau des Thurmes von Babel und dem Sprachengewirre. Die Er- zählung beginnt mit einer Schilderung der Periode vor der Erschaffung der Welt, als noch ein Chaos existirte. Dem Chaos fteht eine mit der Thalatth, des Verosus fkorrespondirende weibliche Gottheit, Na- mens Tisfalatt oder Trainat, vor, aber im weiteren Verlaufe stimmt der age Bericht eher mit der Bibel als mit dem kurzen Bericht von Berosus überein. Die Keilschrift \{ildert dann den Fall des scheinbar dem „Satan“ entsprechenden Himmlischen Wesens. In seinem Ehrgeize erhebt es seine Hand gegen das Heiligthum Gottes im Himmel. Der Satan der Vor- zeit fährt in einem Wagen durch den bimmlisGen Raum, umgeben von den Stürmen, vor ihm der Bliß, und einen Donnerkeil als MWoffe führend. Diese Netellion führt zu einem Kriege im Himmel, der in der Besiegung der böïen Mächte endet, worauf die Göîütter zur Schöpfung der Welt schreiten. Hier stimmt der assyrische Bericht wieder genau mit der Bibel überein. Das göttliche Werk kulminirt in der Erschaffung des Menschen, der, aufrecht stehend und frei von Sünde gemacht und von den Gösttern mit der Fähigkeit zu sprechen begabt wird. Dann bält die Gottheit eine lange Anrede an das neu geshaffene Wesen, worin cs ibn in allen seinen Pflichten und Privi- legien inftruirt, und auf das Glorreiche seines Zustandes aufmerksam macht. Aber nachdem der Mensch, der Versuhung nachgebend, ge- fallen, spriht die Gottheit einen fürterlihen Fluch über ihn aus und beschwört auf sein Haupt alle die Uebel, die seitdem die Mensch- heit geplagt haben. Mr. Smith seßt feine Entzifferungen fort.

Bei der jüngsten Londoner Kunstausstellung haben, dem „Frkf. Journ.“ zufolge, u. A. die Maler Dr. Beith in Mainz, Prof. M. Oppenheim und A. Göbel in Frankfurt besondere Ehren- Medaillen erhalten, auf dem Rande der Medaillen ist der Name der Prämiirten eingeprägt.

Die französische Akademie nahm am 11. d. M. den Philosophen Caro als Nachfolger des verstorbenen Kunst- und Aiterthuméforschers Vitet in ihren Schoß auf. Die Begrüßungêrede an den Neuaufgenommenen hielt Hr. Camille Reufsset.

Der „Pharus am Meere des Lebens“ (Verlag von «F. Baedeker in J#ierlohn) giebt in 156 alphabetisch geordneten Rubriken die Auésprüche - der besten Dichter und Denker aller Zeiten Über die verschiedenen Phasen des Lebens : Liebe und Freundschaft Mensch und Gott Kanst, Natur und Welt nebeneinander gestellt. Die Prachtausgabe, welche von diesem hinlänglich bekannten Familie» buche neuerdings veranstaltet wurde, ist dur ebenso originell erdachte, wie vorzüglich ausgeführte Allegorien von Profefsor Adolf Schmiß geziert und damit zu einem hervorragenden Kunstwerke umg-sialtet worden. Nicht minder s{ön find noch die von demselben Künstler berrührenden Vignetten und Jnitialen, fo daß bei der übrigen Aus- stattung dies Werk zu Geschenken an Konfirmanden sich ganz beson- ders cignet.

Bâädeckers London ist in 5. Auflage (Leipzig, Karl Bädecker) erschienen. Ein Vergleich derselben mit einer der früheren Auflagen läßt auch hier die große Sorgfalt erkennen, welche den Bädeckerschen Reisebüchern ets, dem Fortschreiten der Zeit folgend, in Text, Karten und Plänen zugewendet wird. Die neueste Ausgabe des seit 1862

fi stets verjüngenden Reiseführers beschränkt sh nicht mehr darauf, dem Fremden ein treuer und fundiger Führer durch die britische Hauptstadt und deren nächste Umgebung zu sein, sondern unternimmt mit ibm au zahlreiche Ausflüge nach “den interessantesten Städten und Gegenden Englands, nah deu \{öonsten Punkten von Wales und auf den durch Walter Scott flassisch gewordenen Boden Schottlands. Den Universitätsftädten Cambridge und Oxford wird ein besonderer Besuch abgestattet, und die Routen, die von Hamburg, Cöln, Rotter- dam, Brüssel nah London führen, kurz behandelt. 6 Karten und 13 Pläne, darunter auch eine Spezialfkarte der Insel Wight; sowie zur s{nellen Orientirung in der Weltstadt ein großer, nach Farben und Quadraten eingerihteter Plan von London sind dem Bande bei gegeben.

“— Aus Dortmund, 10. März, s{reivt man der „Cöln. Zig.“ : Gestern Nachmittag um 4 Uhr 20 Minuten (Cöln-Mindener Babn- hofs8zeit): während sich v!êßlih ein Sturmwind erhob, will man hier eine Erdershütterung von drei Stößen bemerkt haben. i

Wie die A A C meldet, wurde Nordei Englands am 9. d. M. von einem heftigen Sturme heim- gesucht, der nah den vorliegenden Berichten zu Lande wie zu Wasser bedeutenden Schaden angerichtet zu haben s{eint.

/ Gewerbe und Sandel.

Die Konkarsverwaltuug der Deutschen Pferdebahn- Gesellschaft hat den Gesammtbesiß der Gesellschaft in Barmen, Elberfeld, Danzig incl. aller Aktiven an das, von der Westend-Ber- lin, Kommandit-Gesellschaft auf Aktien, Heinr. Quistorp vertretene Konsortium für dea Preis von 630,060 Thlrn. veräußert, fo daß die volle Befriedigung der Gläubiger der Konkursmasse der Deutschen Pferde- bahn-Gesellshaft gesichert ist und au den Aktionären noch eine kleine Ouote verbleibt. Die Westend-Berlin-Gefellschaft wird, wie man uns me!det, a conto der erworbenen Bahnen, für den statutenmäßig vors gesehenen Theil des Werthes, fünfprozentige und zu Dividenden berech- tigte Debetures (Schuld-Certifikate) ausgeben, in gleicher Weise wie solche für die Wasserwerke in Ausficht genommen find.

Der Auffichtsrath der deutshen Hypothekenbank zu Berlin hat in sciner Sißung vou 11. c. die Dividende pro

| 1874 auf 75 Proz. festgeseßt; außerdem werden dem Referve-Conto

10 Proz. des Gewinues gut geschrieben und erhält das Provisions- Reserve-Conto eine angemessene Dotirung. : i

Die Dividende der Façon-Scchmiede- und Shrauben- Fabrik ist, wie die „N. Z.* meldet, nunmehr definitiv auf 9} Proz. festgeseßt; zu Abschreibungen werden aus dem Jahresgewinne 51,252 Mark verwendet. : j

Die Halleschbe Maschinenfabrik und Eisengießerei wird einem Beschluß des Aussichtsraths zufolge pro 1574 eine Divi- dende von 9 Proz. zur Vertheilung bringen. Anßerdem würden 16,000 Thlr. d. i. etwas mebr ats 5 Proz. des Grundkapitals zu Abschreibungen resp. zur Dotirung des Reservefonds verwendet.

Wasbington, 12. März. (W. T. B.) Schaßsekretär Bristow hat 24 Millionen Cou von-Obligationen und 6 Millionen einre- gistrirte B o nd s der 4. Serie der 5/26er Bonds von 1862 zux Amortisirung einberufen. Die Verzinsung diefer Bonds hört am 11. Juni d. I. auf, den Inhabern wird soforiige Auéêzahluzg gegen entsprechende Zinsvergütung angeboten.

Der vom 2. v. M. datirte Wochenbericht der „New- Yorker H.-Z.* schreibt: Mit unverhohlener en sicht die ge- fammie Geschäftswelt dem nahe bevorstehenden Slusse der Session des gegenwärtigen Kongrefses entgegen, denn so lange unsere Hono- rables in Wasbington in Thätigkeit find, mangelt es unseren kom- merziellen Zuständen an derjenigen Staktilität, welche als erste Grund- bedingung für jedes größere Geschäft3unternehmen uothwéndig ift. Be- sondere Anzeichen, aus welchen man auf eine Besserung der Gesammt- Situation schließen könnte, waren unter obwaltenden Umständen in dieser Berichtêwoche nicht wahrnehmbar. Die am hiesizen Plaße er- folgten größeren Fallissements zeigen, G wir von einer vollstäns- digen Heilung noch entfernt sind. as Geschäft im Allge- meinen war in den meisten Exportartikeln ziemlich lebhaft, da- gegen übte in der Importbranche die neue Tarifbill cinen lähmen- den Einfluß. Troß eines außergewöhnlich ungünstigen Bankausweises hat der dieswöcentlihe Geldstand Nichts von seiner früheren Abun- danz eingebüßt. Eine lohnende Verwendung des flüffigen Kapitals konnte auch in dieser Woche nit erzielt werden. Raten für call loans gegen Depot gemischter Sccuritäten stellten sich dur{s{chnittlich à 24—3% und gegen Hinterlegung ven Bundéëpapieren nicht über 2%. Im Goldmarkt herrschte während der heute beendeten Be- rihtswoche eine mit der vorwöchentlichen Aufregung stark fontrasti- rende Ruhe und das Agio {lug eine weichende Richtung ein. Nach Sluktuationen zwischen 14}—14{ {ließt dasselbe heute à 145.

Berkehrs-:Anftalten.

Die Nr. 22 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen- bahn-Verwaltungen hat foigenden Inhalt: Die Mängel der bestehenden Rundreise- und Couvonbillets und die Möglichkeit ihrer Beseitigung. Berliner Briefe: Berathung des Eisenbahnetats, Nothleidende Projekte, Berlin-Wctlar, Abschließung der Perrons, Tarif-Frage, gleihmäßige Normen für Eisenbahnanlagen, Januar- Ausweise, Prioritäts-Obligationen, Erfurt-Eger, Mebltheuer-Weida, angebliches Fusionsprojekt, Saalbabn, Breslau-Warschau, Berlin= Charlottenburger Pferdebahn. Deutsches Reich: Die auf den Eisenbahnen Deut!hlands (excl. Bayerns) in den Monaten Juli bis incl. Dezember 1574 vorgekommenen Unfälle. Bergisch - Märkische Eisenbahn , Beschlüsse der außerordentlihen Generalversammlung. Oesterreichische Staatebahnbauten. Hamturgs Handel und Schiffahrt im Jahre 1873. Ausland: Rußland, neue projekiirte Strecken. Coursblatt vom 27. Februar 1875. Coursbuch der Deutschen Reichépost-Verwaltung, März 1875. Offizielle und Privatanzcigen. Beilage: Statistik der preußischen Eisenbahnen für das Betriebs- jahr 1873 (I. Ausdehnung, Ik. Anlagekapital, IIT. Transportmittel und Leistungen). Einnahmen der ofterreichisch-ungarischen Eisen- bahnen im Januar 1875. Eifenbahn-Kalender. Wie die „K. H. Z.* erfährt, wird die Ecöffnung der Til- sit-Memeler Eisenbahn noch im fünftigen Monat ecfolgen können. Die Rollfuhrwerke für die Stationen Hcydefrug und Me- mel sind schon vergeben und steht zur Vergebung der vier Bahnhofs- restaurationen zum Sonnabend Termin an.

In der leßten Woche wurden im großen Tunnel der Gotthardb ahn auf der Seite von Göschenen 21,26 M., auf der Seite von Kirolo 19,55 M., zusammen 40,75 M. gebohrt. Der täg- liche Fortschritt beträgt somit 5,82 M. i

Berliner Kunfstausftellungen.

In dem jeßt vom „Preußischen Kunstvertin“ benugten Saale des Hauses Uner den Linden 21, der lange Zeit hindurch jene bekannte, dem „Verein der Kunstfreunde“ gehörige, dann der Natior algallerie einverleibie Auswahl trefslicher Werke der neueren deutschen Malerei, und unter ihnen auch das Koloffal- bild der „Uebergabe von Calais? beherbergte, das vor nunmehr beinahe dreißig Jahren dem Namen Julius Schrader's in den weitesten Kreifen seinen seitdem nicht geschmälerien guten Klang erwarb , ist gegenwärtig dieses Meisters neueste historische Schöpfung öffentlih ausgestellt, ein umfangreihes Gemälde, das seinen Stoff der brandenburgischzen Geschichte entlehnt. Es \{hildert die Entgegennahme der Erbhuldigung, welche die Städte Berlin und Cölln dur ihre Bürgermeister Claus Schulze und Niclas Wins im Iahre 1415 zu Berlin im dama- ligen Hohen Hause, dem jezigen Lagerhausfe, dem ersten Hohenzollernschen Kurfürsten der Mark Brandenburg, dem Burg- grafen Friedrich ŸI. von Nürnberg, leisteten.

Ein weitcr, gewölbter, an seinen Säulen mit Wappensthil- dern geshmüter Saal, der durch farbige Glasfenfter erhellt wird, bildet den Schauplaz der feierlihen Handlung. In der Mitte des Vordergrundes, auf einer mit rothem Tuch belegten Estrade ist cin mit gothishem Schnizwerk geziertes Pult auf- gestellt, an welchem die beiden Bürgermeister, der von Berlin in einen sch{warzen, der von Cölln in einen rothen Mantel ge- büllt, knieen, um vor dem Crucifix und auf die Bibel mit zum Schwur erhobener Hand den Eid zu leisten, den der greise Propft Iohann von Waldow, des Kurfürsten erster Rath, in reicher Amtstracht dicht neben ihnen stehend, verliest. Hinter den beiden Bürgermeistern hat ihre Begleitung mit dem Stadtbanner Auf- stellung genommen, das, von einem in die Farben Berlins gekleideten Fahnenträger gehalten, hoch über die Köpfe der Stehenden emporragt. Auf der anderen Seite, unter einem hohen Baldachin, zu dem drei mit goldig shimmerúidem Stoffe beklcidete Stufen empor- führen, erblickt man den Kurfürsten mit seiner Familie, der Ge- mahlin, an die \sich der jüngere Sohn Friedrich anschmiegt, wäh- rend der Kurprinz Iohann zur Linken des Vaters die {warz- weiße Lehnsfahne mit dem rothen brandenburgishen Adler hält. Weiter zurück, im Mittelgrunde des Bildes fstchen rechts die jüngst erst von dem neuen Lehnsherrn der Mark unterworfenen wendischen Herzöge, links die Vertreter des märkishen Adels, unter denen der Edle von Putliß und der Ritter Hans von Bismarck hervorragen. Im Fond des Bildes werden in dem dort herrschenden Helldunkel die Gruppen untergeordneterer Personen und auf einer Gallerie die Musikanten sihtbar, die des Schlusses der Eidesformel harren, um mit ihrem s{chmetternden Tusch gin- zufallen. :

Daß der Inhalt der Darstellung in dén aus\pruhlos ange- ordneten, mit siherer und glückliher Hand aufgebauten Gruppen des Bildes fich na allen Seiten hin erschöpfend und allgemein verständlich ausspricht, fo daß der Beschauer jedweden Fom- mentars entrathen kann, is ein Vorzug der Komposition, der beim ersten Blick bereits in die Augen springt. Dadurch aber, daß die verschiedenen Gegensäze der Zeit, die Feindschaft zwischen dem Adel und den Städten und das Widerstreben beider gegen den neuen, mit fester Hand die Achtung vor dem Gesetze wiederhberstellenden Fürsten geschickt betont sind und damit ein Hinüber und Herüber der gegenseitigen Beziehungen der einzelnen Figuren gewonnen is, wird der äußerlih ceremonielle Vorgang durch Mannigfaltigkeit der Motive und Charaëïtere innerlih belebt und dem Bilde cin psychologisches Interesse ver- liehen, desscn die malerische Bewältigung derartiger Stoffe oft in einem Grade entbehrt, der die Gleichgültigkeit des Beschauers ihnen gegenüber rechtfertigt. In den Mienen der Adligen, die der Demüthigung der städtishen Macht als Zuschauer bei- wohnen, giebt fich eine reihe Skala mannigfacher Affekte fund; das Hauptinteresse aber konzentrirt fi auf die beiden knicenden Gestalten, auf die edlen Züge des greisen Cöllner, auf den ingrimmig verbissenen Ausdruck des Berliner Bürgermeisters. Beider Köpfe ragen nicht allein durch ihre arakteristishe Auf-

fasnng, sondern ebensoschr dur die Plastik der Modellirung und die Energie der Zeichnung hervor. : geschnittenen Zügen des Kurfürsten, der, ganz cingehüllt in den Über die Rüstung zur Erde niederfallenden, mit Hermelin beseß- ten Purpurmantel, in ruhig ges{lofssener Haltung mit fesi und ficher blicktendem Auge dasteit, prägt sich deutlih die mit freund- lichem Wohlwollen verbundene klare Besonnenheit und Energie

des Willens aus, die diesem Herrscher zu eigen war, während |

die in weißseidenem Gewande ihm zur Rechten stehende holde

Gestalt seiner Gemahlin, der „schönen Else“, die mit der Rech- |

ten ihren jüngeren Knaben umfaßt, durch die Anmuth ihrer Erscheinnng und Bewegung das Auge fesselt.

Der glücklihen Gruppirung, der meisterlihen Zeihnung ge- ellt fh in dem Bilde endlich der hohe, in engerem Sinne malerische Reiz der farbenprähtigen Erscheinung des Ganzen. Zwar die oberen Theile des Bildes, die ziemlih stark eingeshla- gen find, werden ers, nahdem die Tafel gefirnißt ist, zu voller, unbehinderter Geltung kommen. Der Vordergrund aber zeigt auch jeßt ungetrübt die Kraft und Harmonie des Kolorits, die Schrader's Gemälde von jeher auszeihnete und sie auch neben den virtiuosen foloriftishen Leistungen der mobernsten Mälereci keineswegs zurücktreten läßt. Daß mit dem künstlerischen Be- hagen, das überall aus der Schilderung der verschiedenartigfsten Stoffe, der Gewänder, der Fahnen, der Rüstungen U. #. w. hervorleuchtet, fich die gediegenste Sorgfalt der gefammien künst- lerishen Arbeit verbindet, bedarf gerade bei diesem Meister faum erf der besonderen Erwähnung.

Ein von Schrader in demselben Saale ausgestelltes Portrait eines blondhaarigen, weißgetleideten Schwesternpaares vereinigt mit anmuthig anfpruchsloser Einfachheit der Gruppi- rung der beiden lebensgroßen Gestalten eine {lichte, von jeder Affektirtheit weit entfernte, natürlihe Auffassung der beiden findlihen Erscheinungen. Daneben sei \{ließlich noch auf ein mit tühtiger Sorgfalt gearbeitetes weiblihes Portrait von Steinhardt hingewiesen, das nach jeder Seite hin einen ent- schiedenen Fortschritt gegen; frühere Leiftangen dieses Künstlers bekundet.

Unter den in „Sachse's Kunstsalon* zur Ausstellung ge- langten neuen Erscheinungen gebührt der weitaus erste Rang der in diesen Blättern bereits erwähnten „Erstürmung der Fröschweiler Höhen in der Shlaht von Wörth“ von dem Münchener B oden- müller. Was in diesem Bilde den Beschauer am meisten frap- pirt und es zu einer im hohen Grade vorzüglichen malerischen Illustration des dargestellten friegerishen Vorgangs macht, ist die packtende Unmittelbarkeit der Anschauung, die in der Kom- position zum Ausdruck kommt, die meisterlihe Erfassung des Gesammteindrucks der geschilderten Situation, der aus der Tiefe des Bildes auf den zum Saume der Berge heranführenden Wegen in geschlossenen Reihen anrückcäden Infanteriemassen, der die buchenbewaldeten Höhen emporstürmenden, fih mehr und mehr in einzelne Gruppen auflöjend-n Kolonnen, deren Gefechts- linie die bur den Pulverdampf hindurhblizenden Schüsse mar- firen, der in bereits beginnender Flucht sich zurücziehenden Franzosen, deren bunte Uniformen hoch oben zwischen dem hellen \onnendurhleuhteten Grün hervorshimmern. Nur selten ift die malerishe Erscheinung und die gesammte Disposition eines über ein größeres Terrain sih ausdehnenden Kampfes in einem so überzeugenden Totalbilde festgehalten worden, wie in diesem Ge- mälde. Daneben tritt allerdings die Detailwirkung ziemlih gänzlih zurück. Der Umstand aber, daß die Farbe des Bildes an einer gewissen Schwere leidet, daß die Massen fich hier und da niht recht von einander [oslôsen wollen, wird zu einem nicht geringen Theile den außerordentlichen Schwierigkeiten der Auf- gabe zugerehnet werden müssen, die nicht nur in Bezug auf das Terrain die vollkommenfie Genauigkeit forderte, sondern auch den Maler nöthigte, mit den in dieser Umgebung kolo- ristisch \chwer verwendbaren bayerischen Uniformen zu operiren. Das unter diesen erschwerenden Umständen erreichte Resultat ist darum nur um fo mehr der vollsten Anerkennung würdig.

Ein anderes Motiv aus derselben Schlacht, einen Angriff

g | französischer Reiter, die an der Schlactlinie = E A C E | FTOT) er Schlachilinie der deutshen In

fanterie abprallen, \czildert Heinrih Lang in einem bei gerin- gem Maaßstab der Figuren mit außerordentliher Sorgfalt aus- geführten Bilde, das nur vielleiht an gleihwerthigen Details allzu rei is. Die \chnelle Bewegung der in wilder Verwirrung umfehrenden Reiter, der zu Boden gestreckten oder fich übershla- genden Pferde gab dem Maler dabei die erwünschte Gelegenheit, in der Zeihnug der verschiedensten flüchtigen Situationen sein oft bewiesenes genaues Studium des Pferdes von neuem in hervorragender Weise zu bekunden.

Neben einer ganzen Reihe bereits bekannter tüchtiger Ar- beiten, unter denen namentlich Paul Spangenberg's gedie= genes lebensgroßes Damenportrait zu bemerken ift, find als neu ferner noch zwei kleine, dur ihre satte und kräftige, poctish ge- stimmte Farbe anziehende kleine Landschaften von F. Keller, zwei „Motive aus Schweßingen®, zu nennen, sowie endlih ein eigenthümliches von dem Polen Laszcynski herrührendes Bild. Es schildert „die leßten Augenbli&e Chopin's“, der, von theil- nehmenden Freunden und Verwandten umgeben, halb aufge=- rihtet auf seinem Lager igt und eben noch einem Liede ge- lauscht hat, das die Sängerin in {merzliher Bewegung unter- bricht. Durch eine Reihe sorgfältig ausgeführter Portraits be- kannter Persönlichkeiten gewinnt die Komposition ein außerhalb ihrer eigentlih fünstlerishen Wirkung liegendes Interesse; im Uebrigen jedoch zeigt fie eine Nüchternheit der Anshauung, die zu dem Motiv der Darstellung wenig passen will und durch die trocene und minutiôöse Subtilität der malerishen Behandlung nur noch empfindliher wird.

M Die Königin-Augusta-Stiftung für die Berliner Feuerwehr hielt am Mittwoch ihre 7. Generalversammlung ab. Die Einnahmen des Vereins beliefen fich im Jahre 1874 auf 5252 Thr. 9 Pf. An Uaterstüßungen wurden verausgabt 2410 Thlr., und zwar an Penfionen an 25 Wittwen 1877 Thlr., Erziehungs- geld 156 Thlr. und außerordentliche Untersiüßungen 377 Thlr. Das Stiftungsvermögen betrug ultimo 1874 49,180 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf. gegen 46,430 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. Bei der zum Schluß stattfindenden Vorstandswahl wurden“ die ausscheidenden HH. General-Konsul Behrend, Dr. Zimmermann und Kommerzien- Rath Bergmann wiedergewählt, während an Stelle des verstorbenen Geh. Kommerzien-Rath Paul Mendelsfohn-Bartholdy Hr. Banquier tit Mendelssohn-Bartholdy dem Kuratorium als Schaßmeister eitrat.

Theatér

__ Eine neue Oper: „Das goldene Kreuz“ -von Ignaz Brüll soll von der General-Jntendantur der Königlichen S&kuiuiele zur Aufführung angenommen worden sein.

Sm Königlichen Schauspielhause spielte vorgestern Hr. Ludwig Smidt vom Hamburger Thaliatheater den „Paul E nen in Lessings „Minna von Barnhelm“ und hatte, wie als Musikus Miller in Schillers „Kabale und Liebe“, einen günstigen Erfolg. Das Engagement des Künstlers an hiesiger Hofühne ist nach hiesigen Blättern perfekt geworden und beginnt mit der nächsten Saison. Die Aufführung des klassischen Lustspiels bot im Uebrigen die bekannten Leistungen; nur Frl. Gollmick spielte zum erften Male die eGranziska*.

Dito Bellmann, die Neuigkeit der KrollschenBühne, bewährt ihre Anziehungskraft troß der Widerwärtigkeit der Witterung.

E Siegwart Friedmann wird im Verein mit Frl. Kathi Frank nur noch zweimal und zwar heute, Sonnabend und morgen Sountag, auf der Bühne des Stadttheaters in „Das- lila * auftreten und begiebt fi alsdann sofort nach Wien zuürück, wo er bereits Dienftag mit dem Franz Moor feine Thätigkeit wieder auf- nimmt. Frl. Frank spielt zunächst „Die neue Magdalena“ von Wilkie Collins, nah dessen gleihbetiteltem Roman selvst dramatifirt . Hierauf folgen: „Die Waise aus Lowood“, „Deborah*, „Des Meeres und der Liebe Wellen*, „Die verzauberte Prinzesfin“ und „Adrienne Lecouvreur“. Auch werden sowobl „Sappho“ ‘als „Marxia Stuart“ zur Wiederholung gelangen.

B eclinz Redacteur: #&. Preyÿm. * Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Fünf Beilagen (einsließlich- Börsen-Beilage).

S . 32 G2.

Deutsches Neich.

Bekanntmachung, beireffend die Prüfung der Apotheker.

Auf Grund der Bestimmungen im S. 29 der Gewerbè- Ordnung hat der Bundesrath beschlossen, wie folgt:

I. Centralbehörden, welche Approbationen ertheilen.

8. 1. Zur Ertheilung der Approbation als Apotheker für das Reichsgebiet find befugt:

1) die Centralbelf#rden derjenigen Bundesstaaten, welche eine oder mehrere Landesuniversitäten haben, mithin zur Zeit die zuständigen Ministerien des Königreichs Nreußen, des Kö- nigreihs Bayern, des Königreichs Sawsen, des Königreichs Württemberg, des Großherzogthums Baden, des Großherzog- thums Hessen, des Großherzogthums Mecklenburg-Schwerin und in Gemeinschaft die Ministerien des Großherzogthums Sachsen- Weimar und der sächsishen Herzogthümer;

9) das zuständige Herzoglich braunschweigishe Ministerium und der Ober-Präsident von Elsaß-Lothringen.

Die Approbation wird nach dem beigefügten Formular ausgestellt.

11, Vorschrift über den Nahwieis der Befähigung

: der Apotheker.

8. 2. Der selbständige Betrieb einer Apotheke im Gebiete des Deutschen Reichs erfordert unbeschadet der Bestimmung im leßten Saße des §. 29 der Gewerbeordnung eine Appro- bation Seitens einer der vorstehend genannten Behörden. Die- selbe darf nur denjenigen Kandidaten ertheilt werden, welche die pharmazeutische Prüfung vollständig bestanden haben.

3. Die pharmazeutishe Prüfung kann vor pharmazeutishen Prüfungs - Kommission, welhze bei einer deutshen Universität dem Collegium Carolinum in Braun- \{chweig und bei den polytehnischen Schulen in Stuttgart® und Karlsruhe eingerichtet is, abgelegt werden. Die Prüfungs- Kommissionen, welhe aus einem Lehrer der Chemie, einem Leh- rer der Physik, einem Lehrer der Botanik und zwei Apothekern bestehen sollen, werden alljährlih von der zuständigen Behörde (vergl. §. 1) berufen. j

jeder

An Stelle eines der Apotheker kann ein Lehrer der Pharmazie berufen werden.

Die zuständige Behörde ernennt den Vorsizenden der Kom- mission. Derselbe kann aus der Zahl der Mitglieder der Kommisfion gewählt werden.

Es finden in jedem Jahre zwei Prüfungen, die cine im Sommer-, die andere im Winterhalbjahr statt.

8. 4. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind bei der der Prüfungs-Kommission zunächst vorgeseßten Behörde zu {tellen.

Die Meldung zur Prüfung im Sommerhalbjahr muß \pä- testens im April, die Meldung zur Prüfung im Winterhalbjahr spätestens im November unter Beifügung der erforderlihen Zeug- nisse eingehen. Wer \ich später meldet, wird zur Prüfung im folgenden Halbjahr verwiesen. Der Meldung ist| ein kurzer Lebenslauf beizufügen. |

Die Zulassung zur Prüfung ist bedingt durch den Nah- weis

1) der erforderlichen wissenschaftlichen Vorbildung. Der

Nahweis if zu führen durch das von einer als berehtigt aner- fannten Schule, auf welher das Latein obligatorischer Lehrgegen- ftand ist, ausgestellte wissenschaftliche Qualififations-Zeugniß für den einjährig freiwilligen Militärdienst. Außerdem wird zur Prüfung nur zugelassen, wer auf einer anderen als berechtigt anerkannten Schule dies Zeugniß erhalten hat, wenn er bei einer der erstgedahten Anstalten fi noch einer Prüfung im Latein unterzogen hat, und auf Grund derselben nahweist, daß er au in diesem Gegenstande die Kenntnisse besißt, welche behufs Erlangung der bezeihneten Qualifikation erfordert Werden ;

2) der nach einer dreijährigen, für die Inhaber eines zum Besuche ciner deutshen Universität berechtigenden Zeugnisses der Reife zweijährigen, Lehrzeit vor einer deutschen Prüfungsbehörde zurückgelegten Gehülfenprüfung und einer dreijährigen Servirzeit, von welcher mindestens die Hälfte in einer deut|chen Apotheke zugebracht sein muß;

3) cines durch ein Abgangszeugniß als vollständig erledigt beschéinigten Univerfitätsstudiums von mindestens drei Semestern.

Dem Besuche einer Universität steht der Besuch der phar- mazeutischen Fachshule bei der Herzoglich braunshweigischen polytechnishen Schule (Collegiaum Carolinum) sowie der Besuch der polytehnishen Schulen zu Stuttgart und Karlsruhe glei.

Die Zeugnisse (1—3) find in beglaubigter Form beizu- bringen. :

Der Kandidat hat ih binnen 3 Wochen nah Behändigung der Zulassungsverfügung mit dieser Verfügung und der Quit- tung über die eingezahlten Gebühren (§. 18) bei dem Vorsigen- den der Prüfungskommission ohne besondere Aufforderung per- fönlih zu melden.

S. 5. Die Prüfung zerfällt in folgende Abschnitte :

I. die Vorprüfung ; I. die pharmazeutish:technishe Prüfung; 117, die analytisch-chemishe Prüfung ; IV. die pharmazeutish-wissenshaftlihe Prüfung ; V, die Slußprüfung. :

. 6. L- Zweck der Vorprüfung ist, zu ermitteln, ob der Kandidat die ihm zur Bearbeitung vorzulegenden einzelnen Ma- terien vollständig beherrscht und im Stande ist, seine Gedanken flar und richtig auszudrücken. Der Kandidat erhält drei Auf- gaben, von denen eine dem Gebiete der anorganishen, eine dem der organischen Chemie, eine dem der Botanik oder Pharmakognosie entnommen if. Die Aufgaben werden aus einer hierzu an- gelegten Sammlung durch das Loos bestimmt und sind sämmt- lih so einzurichten, daß je drei von ihnen in einem Tage be- arbeitet werden können. Die Bearbeitung erfolgt in Klausur ohne Benußung von Hülfsmitteln.

S. 7, IL -Ziveck der pharmazeutish-technishen Prüfung ist, zu ermitteln, ob der Kandidat das für seinen Beruf erforderliche tehnishe Geschick sih angeeignet hat. Zu diesem Behufe muß er fih befähigt zeigen:

1) zwei galenische Präparate zu bereiten ;

2) zwei hemish-pharmazeutishe Präparate in dem hierzu bestimmten Laboratorium anzufertigen.

Die Aufgaben zu den Präparaten (Nr. 1 und 2) werden

: | Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischeu Staals-Anzeiger.

Berlin, Sounab

E stimn.t. Die Bereitung erfolgt unter Aufsicht je eines der phar- mazeutischen Mitglieder der Kommission.

der Arbeiten hat der Kandid 8. 8. IlI. Zwedck der a ermitteln, ob der Kandiddät

geeignet hat, sondern auh p

1) eine natürliche, ihren nator bekannte chemische V diesem Zwecke besonders zu und außerdem einzelne Best

titativ zu bestimmen, oder lysiren ;

ein Nahrungsmittel oder untersuchen,

langt werden kann, auch üb verfälschenden Stoffes ein geben.

der Kommission.

schriftliche Berichte abzufasse

Bei der Zensur hat

erläutern ; 3) mehrere

theilen, Darstellungen U. f S. 10. V. Swedck der Beruf erfordert, und ob er macht hat. Die Schlußprüfung ist wird von dem Vorsißenden kommission abgehalten, M

einem Prüfungstermin nich S. 11.

toren vollzogen.

8. 12. Ueber jede der fall eines jeden Theiles sehr gut (1) gut (2) Ein\chluß Physik, in den Prüfungen 1 der Arbeiten beaufsihtigend Ergiebt fich bei Stimmen, welche sih für d (S. 11) vermerkt.

Prüfung IV.

Ganzes gerechnet, andernfa

überreiht der Vorsizende ständigen Behörde (§.

Wer nah zweimaliger Wie

16.

ertheilen.

lihen früheren Prüfungen

aus einer hierzu angelegten Sammlung durch das Loos be-

Prüfung 11. und 1V., bez

langten wissenschaftlichen Kenntuisse nicht nur theoretisch fich an-

zu verwerthen im Stande ist. ZU l fähigt sein, folgende zwei Aufgaben rih:ig zu lösen:

bereits qualitativ untersuhten Verbindung bezw. Mifchung quan- dem Examinator bekanntes Gemenge auch quantitativ zu ana-

2) eine vergiftete organishe oder anorganishe Substanz, eine Arzneimischung in der Weise zu daß die Resultate über die Art des vorgefundenen Giftes oder der Verfälschung, und, soweit dies nah der Be- \haffenheit des vorgefundenen Giftes oder der Verfälshung ver-

Beide Aufgaben werden von dem Examinator bestimmt. Als Examinator beauffsichtigt die Bearbeitung der Aufgaben der Lehrer der Chemie oder eines der pharmazeutischen Mitglieder

Ueber die Ausführung der Arbeiten hat der Kandidat

gestellten Aufgaben namhaft zu malen und zu bezeugen, die Ausführung in der vom Kandidaten in seinem Berichte dar- gelegten Art wirkli erfolgt ist,

9, IV. Die pharmazeutisch-wissenshaftlihe Prüfung ist eine mündlihe und wird von dem Lehrer der Botanik und den beiden pharmazeutischen Mitgliedern der Kommission abgehalten.

In derselben hat der Kandidat

1) mindestens zehn ihm vorzulegende frische oder getrocknete offizinelle oder solche Pflanzen, wechselt werden können, zu demonstriren ;

9) mindestens zehn rohe Droguen nach ihrer Abstammung, Verfälshung und Anwendung zu pharmazeutishen Z1wecken zu

ihm vorzulegende 0 S chemisch-pharmazeutise Präparate nah Verfälschungen, Bestand-

der Kandidat in der Chemie, rif du J gründlih und wissenschaftlich tüchtig ausgebildet ist, wie es jein

fenden geseßlihen Bestimmungen

Ueber die mündlizen Prüfungen (SS. 9, 10) wird für jcden Kandidaten ein besonderes Protokoll unter Anführung der Prüfungsgegenstände aufgenommen und von den Examina-

7 und 8) zu fertigenden einzelnen Arbeiten, sowie über den Aus- der Prüfungen 1. und V: (S8. 9 und

10) wird eine Zensur ertheilt.

\chlecht (5) zu gebrauchen. eil Prüfung 1. von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission, des Vorsizenden und mit Aus\{chluß des Lehrers der

in Prüfung V. von dem Examinator eines jeden Prüfungsfachs. der Ertheilung der Zensur _für die einzelnen Arbeiten in Prüfung 1. Stimmengleichheit, 10

Das Prädikat wird bei den mündlihen Prüfungen im Protokoll

13. Die in Prüfung I. bis IlI. für eine Arbeit und in für einen Theil derselben ertheilte Censur „un- genügend (4)“ oder „\chlecht (5)“, für Prüfung V. ein Votum auf „\chlecht (5)“- oder zwei Vota auf „ungenügend (4)“ haben zur Folge, daß die betreffende Prüfung als nicht bestanden gilt.

Nah dem Ergebniß der Spezialzensuren wird" die Zensur für jede Prüfung in der Weise bestimmt, daß die Summe der Zensuren für die einzelnen Prüfungstheile derselben dur die Anzahl der leßteren dividirt wird. ) Brüche, \so werden dieselben, wenn fie über 0,5 betragen, als ein

8. 14. Ist nah §. 13 cine Prüfung nicht bestanden, #o die Prüfungsverhandlungen der zu- 1) behufs Bestimmung der Wieder- holungsfrist mittelst gutachtlichen Berichts. E :

Die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung darf bei der Zensur „ungenügend (4)" in der Regel erst naten, bei der Zensur „\{lecht (5) in der Regel erst nah f\echs Monaten erfolgen, muß aber n fol t Pl fungshalbjahr stattfinden, widrigenfalls auch die früher mit gün- stigem Erfolge zurückgelegten Prüfungen zu

teren Prüfung niht zugelassen. s Die einzelnen Prüfungen find în der gegebenen Reihenfolge ohne Unterbrehung zurüczulegen. Aufgaben sind für jede Prüfung erst bei Beginn derselben zu Zwischen den einzelnen Prüfungen darf in der Regel nur ein Zeitraum von einer Woche liegen. l i Zu der Prüfung Il. wird nur zugelassen, wer in der Prü-, fung I. bestanden ist, zur Prüfung V. nur, wer in den sämmt-

fung 11. oder Ill. nit besteht, hat die Wahl,

end, den 13. März

Ueder die Ausführung at \hriftlihe Berichte abzufassen.

nalytish-chemishen Prüfung if, zu die in der analytishen Chemie er-

raktish in dem erforderlichen Maße diesem Behufe muß er be-

Bestandtheilen nah dem Exami- erbindung oder eine fünftlihe zu sammengeseßte Mischung qualitativ, andtheile der von dem Kandidaten

ein anderes den Bestandtheilen nah

er die Quantität des Giftes oder des e möglihst zuverlässige Auskun ft

n. der Examinator den Gegenstand der daß

-

welche mit den offizinellen ver-

Rohstoffe beziehungsweise

w. zu erklären. Shlußprüfung is, zu ermiiteln, ob Physik und Botanik durchweg #o

mit den das Apothekenwesen betref- fich gehörig bekannt ge- cine mündliche und öffentlihe. Sie und drei Mitgliedern der Prüfungs- ehr als vier Kandidaten werden zu t zugelassen.

in den Prüfungen I. bis 11. (S8. 6,

Bei derselben sind die Prädikate: genügend (3) ungenügend (4) Die Zensur wird ertheilt, in der mit l, und 1. von dem die Ausführung en Kommissarius, in Prüfung 1V. und

entscheiden die ie mindergünstige Zensur aussprechen.

Ergeben sich bei der Divifion lls bleiben sie unbherücksihtigt.

nach drei Mo- spätestens in dem folgenden Prü-

wiederholen find. derholung nicht besteht, wird zur wel-

. 5 an- 3 Die

in der Prü-

bestanden if. Wer ob er fich der

1879.

nah Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung unter- ziehen will. :

8. 16. Hat der Kandidat die Shlußprüfung bestanden, so wird unmittelbar nah Beendigung derselben die Gesammt-Zen- sur nah dem im §. 13 angegebenen Modus bestimmt und das Resultat mit einem der in §. 12 angegebenen Prädifate bezeihnuet. Die Gesammt-Zensur “wird im Protokoll über die Shluß- prüfung (§8. 10, 11) vermerkt. Î Der Vorsitzende überreiht hierauf die voUllfiändigen PrU- fungsverhandlungen, eins{hließlich der die Meldung und Zu- lassung des Kandidaten betreffenden Urkunden, der zuständigen Behörde (8. 1) behufs Ausftelung der Approbation. d S: 17. Wer sich m Gemäßheit des §. 4 nicht rechtzeitig persönli meldet, oder die ihm für die Anfertigung der Arbeiten oder für die mündlihen Prüfungen geseßten Termine ohne hin- reichende Gründe versäumt, kann auf den Antrag des Vorsigzen- den von der zuständigen Behörde (§. 1) bis zum folgenden Prü- fungshalbjahr zurückgestellt werden.

8. 18. Die Gebühren für die gesammte Prüfung betragen 140 Mark. Davon find für die Prüfungen I., IL, 11L und V. je 18 Á. Es E S S . . S a 07S C2 Á. E S M für Verwaltungskoften, Anschaffung von Prüfungsgegen-

S berehnet. s E Bei Wiederholung einzelner Prüfungen find nah diesen Sägen auh die betreffenden Gebühren, für Verwaltungskosten jedo nur im Fall einer Wiederholung der Prüfungen 11, T, und V. je 10 (4 nochmals zu entrichten. : 8. 19. Wer während der Prüfung von derselben zurück- tritt oder zurü&gestellt wird, erhält die nah §. 18 zu berechnen- den Gebühren für die noch niht begonnenen Prüfungen zurü. 8. 20. Nah dem Sdlufse der Prüfung im Sommecrhalb- jahr ‘werden die Namen der im leßten Iahre Approbirten von der die Approbation ausftellenden Behörde dem Reichskanzler- Amte mitgetheilt.

Ill. Schluß- und Uebergangsbestimmungen.

8. 21. Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Oktober 1875 in Kraft.

S. 22. Diejenigen Kandidaten der Pharmazie, welche be- reits vor dem 1. Oktober 1875 in die Lehre getreten waren, find zur Prüfung auch dann zuzulassen, wenn sie die Erfüllung der nah den bisherigen Vorschriften hierfür erforderlichen Var- bedingungen nahweijen; jedo haben die am 1. Ofttober 1875 noch in der Lehre befindlichen Kandidaten eine drei- beziehungs- weise zweijährige Lehrzeit (vergl. 8. 4 3. 2) und die am ge nannten Tage noh in der Servirzeit Begriffenen eine dreijährige Servirzeit darzuthun. i

Die Vorschrift des §. 4 3. 3 findet auf diejenigen Kandi- daten keine Anwendung, welhe am 1. Oktober 1875 das bisher nur erforderte einjährige Universitätsstudium bereits vollendet haben. i 8. 23. Alle früheren über die Prüfung der Apotheïer er- gangenen Bekanntmachungen find aufgehoben.

r

i Formular. : Pharmazeutischer Approbations\hein.

Nachdem Herr aus die pharmazeutische Prüfung vor der Prüfungs-Kommission zu. mit dem Prädikate bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation zum selbständigen Betriebe einer Apotheke im Gebiete des Deutschen Reichs in Gemäßheit des S. 29 der Gewerbeordnung vom ais 1869 ertheilt.

, den Des (Siegel und Unterschrift der approbirenden Behörde.)

Berlin, den 5. März 1875. Der Reichskanzler. Im Austrage: E ck.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 13. Mai. In der gestrigen Sigzung des Herren- hauses entgegnete der Vize-Präfident des Staats-Ministeriums, Finanz-Minister Camphausen, dem Grafen Udo zu Stolberg, welcher gegen den Gesezentwurf, betreffend die Abtretung der Preußischen Bank 2., gesprochen hatte : E

Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner hat in feiner Aus- führung zu dem vorliegenden Bankgeseßentwurf sich auf außerordent» lich viele Gebiete erstreckt. Ich will den Versuch machen, diejenigen Aeußerungen, die sich-auf den vorliegenden Gesetzeniwurf bezogen, ctwas nähzr ins Auge zu fassen, und will dabei auch nicht scheuen, auf manche Dinge zurüzukommen, die bereits an einem andern Orte einzr mehr oder weniger eingehenden Diskussion unterlegen haben.

Menn der geehrte Herr Vorredner ‘damit begonnen, hat, seine Mißbilligung zu erkennen zu geben, daß in Zukunft die Reichsbank für Rechnungen einer Aktiengesellschaft geführt werden soll, fo scheint es mir, daßer die schr naheliegenden Gründe für eine solche Einrichtung unbeachtet gelassen hat. Es ist bei der Führung einer Bank in einem jehr großen Umfange nothwendig der Besi von kaufmännischen Kenntnissen. Es ist nothwendig in einem sehr großen Umfange die Kenntniß der Art und Weise, wie die faufmännischen Transaktionen stattzufinden pflegen, die Kenntniß der Verhältnisse, unter welchen die Einzelnen Kredit verdicnen. Es is ferner bei einer großen Bank wesentlich in Betracht zu ziehen, daß sie nicht ein von der Staatsregierung ab- hängiges Institut werde. Wenn Sie nun faufmännische Kräfte für solche Geschäfte interesiren wollen, so ist es denn doch au nöthig, daß die im eigenen Interesse neben der Rücksicht auf das öffentlihe In- terefse thätig sind. Es ift kein zufälliger Umstand, daß man diese Form sowohl in England als in Frankrei, als in den meisten Staaten gewählt hat. Es giebt davon nur eine hervorragende Aus- nahme, das is die Russische Bank, bei der allerdings ganz eigen» thümliche Verhältuisse bestehen, i i

Dann hat der geehrte Herr Vorredner gemeint: da nich vem Bankgeseß Reichskassenscheine als Baarbestand gerehnet werden sollen, so sei damit anerkannt , daß Reichékassensheine in sehr viel größerer Ausêdehnung ein völlig solides Zahlmittel sein würden. Diefe hluß- folgerung ist doch_ uicht richtig. Wir haben für Deutschland die An- zahl der Reichskassenscheine eingeengt auf 40 Millionen Thaler. Diese Einengung wird noch nicht gleich wirksam, es kann noch eine Reihe von Jahren hindur, wenn nicht etwa das Reich in der Lage sein sollte, die durch Gesetz vorgesehenen Vorschüsse für die Einziehun

iehungsweise 1V., sogleich oder erft

des Papiergeldes, welches in anderen Staaten über 1 Thaler pro Kopf