1875 / 63 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Buchdruckerei, Buch- und Papierhanudlung. Jeder Inhaber ift berehtigt, die Firma zu zeichnen, heut eingetragen worden. Landeshut, den 11. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Leobschütz. Befanntmahung.

Vorstands-Mitglieder für das Jahr 1875 des in unserem Genossenschaftsregister sub Nr. 2 eingetra- genen Consum-Bereins zu Stadt Tropplowih find die Webermeister Icseph Polzer, August Wolff und Josef Birner.

Leobschüß, den 7. März 1875.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Lobsens. Sefanntmachnng.

In unserm Firmenregister ift unter Nr. 196 die irma I. I. Kuß am 11. März 1875 zufolge Ver- igung vom 10. März 1875 eingetragen worden.

Inhaber der Firma if der Kaufmann Julius Au in Weißenhöhe. 4

rt der Niederlassung ift Weißenhöhe. Lobseus, den 10. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Loetzen. Die Firma C, E. Feldt's Nach- folger (Nr. 44 unseres Registers) ist auf Verfügung von heute gelöst. Loezen, den 11. März 1875. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Naugard. Befanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister if unter Nr. 3 zufolge Verfügung vom 8. März 1875 am 9. März 1875 eingetragen: ,

Firma der Genossenschaft :

Borshußverein zu Naugard. Eingetragene Genossenschaft.

Sit der Genossenschaft Naugard.

Rechtsverhältnisse der Genossenschaft :

Der Gefellschaftsvertrag datirt von Naugard, den 28. Dezember 1874.

Gegenstand des Unternehmens ift der Betrieb eines Bankgeschäfts behufs gegenseitiger Be- schaffung der in Gewerbe und Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit. Die Namen der zeitigen Vorstands- mitglieder find Roloff, Müller und Bartelt. Dieselben wohnen in Naugard. Die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter deren Firma und. der der leßteren beizufügenden Namensunterichrift von min- destens zweien der Vorstandsmitglieder. Die- selben sind in das Naugardter Kreisblatt auf- zunehmen. Zeichnungen des Vorstandes haben nur dann wider die . Genossenschaft rechtliche Wirkung, wenn dieselben unter der Genossen- schaftsfirma und der Namensunterschrift zweier Vorstandsmitglieder abgegeben werden. Der Original-Gesellschaftêvertrag befindet si Vol, I. des Beilagebandes. h

Das Verzeichniß der Genofsenschafter kann jeder- zeit bei dem unterzeichneten Geriht eingesehen werden.

Naugard, den 9. März 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Neisse. Bekauntmachung.

In unser Firmenregifter ist unter laufende Nr. 423 die Firma:

__A. Pohl, vormals A. Ritter,

zu Neisse und als deren Inhaberin die Frau Auguste, verchelichhte Kaufmann Pohi, geb. Ratton, zu Neisse am 5. März 1875 eingetragen worden.

Neisse, den 8. März 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

Oppeln. Bekanntmachung, i:

In unser Genossenschaftsregister ist zufolge Ver- fügung vom 3. März 1875 am 5. desselben Monats unter Nr. 5 die durch den Gesellschaftsvertrag vom 21. Februar 1875 fkonstituirte Genoffenschaft, welche die Firma:

„Borschuß-Berein zu Krappißtz, Eingetragene Genossenschaft,“ führt, und ihren Siß in Krappiß hat, eingetragen worden.

Die in Colonne 4 eingetragenen Rechtsverhältnisse dieser Genossenschaft find:

Gegenstand des Unternehmens if der Betrieb eines Bankgeschäfts behufs gegenseitiger Beschaffung der in Gewerbe und Wirthschaft nöthigen Geldmittel auf gemeinschaftlichen Kredit. :

Die zeitigen Vorstandsmitglieder sind:

1) der Kalfofenbesißer Dagobert Schmula als Vor-

fißender,

2) der Apotheker LOuS Schauer als Rendant,

3) der Kaufmann Franz Kaifig als Controleur, sämmtlich in Krappiß wohnhaft.

Alle Bekanntmachungen und Erlasse in Vereins- angelegenheiten ergehen unter dessen Firma, werden mindestens von zwei Vorstandsmitgliedern unter- zeichnet und aus\{ließlich durch das Krappiter Stadtblatt und das Groß - Strehlißer Kreisblatt veröffentlicht. Die Zeichnung für den Verein ge- schieht mit rechtliher Wirkung für denselben nur da- dur, daß mindestens zwei Vorstandsmitglieder zu E des Vereins ihre Namensunterschrift hin- zufügen.

Das Verzeichniß der Genossenschaften kann jeder- zeit in unserm Bureau III. eingesehen werden.

Oppeln, den 5. März 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Papenburg. Sefanntmachung. In das hiesige Handelsregifter ist auf Fol, 128

zur Firma: Steverding & Moenig heute eingetragen: Die Firma ist erloschen. VAdeE nrn, den 10. März 1875. i: öniglihes und Herzogliches Amtsgericht. etger.

KRogasen. Befanntmachung,

Die unter Nr. 34 des Firmenregisters des unter- ziGnrien Gerichts bestandene Firma: M. Abraham

radt et Sohn ift dahin geändert, daß “der M. Abraham Bradt ausscheidet und die Firma: M. Abraham Bradt et Sohn durch den Sohn, / Kaufmann Herrmann Bradt, hierselbft allein ge- zeichnet und ausgeführt wird.

Rogasen, den 6. März 1875.

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

Saarbrücken. Befanuntmahung. i

Auf Anmeldung wurde heute unter Nr. 246 des Handels- (Gesellschafts-) Registers eingetragen die offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Schmitt

C. Lemmes“, welche ibren Siß in Neunkirchen und mit dem 1, Januar 1875 begonnen hat.

Die Gesellschafter find Iohann Schmitt-Blaeser, Kaufmann in Neunkirchen, und Carl Lemmes, Bau- techniker, in St. Wendel wohnend, und ift nur der Erstere befugt, die Gesellschaft zu vertreten.

Saarbrüdcken, den 12. März 1875.

Der C oster.

Schmölln. Befanntmachung.

Auf Folium 17 des Handelsregisters des unter- zeichneten Herzoglichen Gerichtsamtes ift laut Be- \chlusses vom heutigen Tage eingetragen worden :

die Firma Fleck & Meißuer in Schmölln, und

als deren Inhaber

a. Px Friedrich August Wilhelm Fleck ier,

b. Herr Karl Friedrich Eduard Meiß- ner hier.

Sckchmöllu, am 11. März 1875.

Herzoglich Se Gerichtsamt. Weber.

Sehweidnitz, Befanntmachung.

Die von der Handlungsfirma „E. Langer, vor- mals Th. BVlichmann“, dem Kaufmann Friedrich August Richter hierselb#| ertheilte Prokura ift in unserm Prokurenregister bei Nr. 47 zufolge Ver- fügung vom 8. d. Mts, heut gelöfcht worden,

Schweidnitz, den 9. März 1875. '

Königliches Kreisgericht. T. Abtheikung.

Siegem. In unserm Prokurenregister ift sub Nr 96 für die Firmx Ioh. Georg Sarx in Siegen der Kaufmann Heinrich Georg Sarx jun. in Siegen als Prokurist eingetragen. Siegen, den 11. März 1875. Königliches Kreisgericht.

Steinach. Die unter Nr. XVIII, des hiefigen Handelsregisters eingetragene Firma: Friedrich Greiner zu Steinach

ist lt. Anzeige vom Heutigen mit dem Tod des Jn- habers erloschen, was hierdurh zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Steinach, den 4. März 1875.

Herzogl. S. M. Kreisgerichts-Deputation. Ambronn.

Steinaelh, Es wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß. gebracht, daß die feitherigen Statuten des Spar- und BVorschußvereins, eingetr. Gen. in Lauscha revidirt und unterm s. November 1874 nene Statuten aufgestellt und von der Generalver- sammlung genehmigt worden find. : Ein Exemplar der Statuten liegt an Gerichts- stelle zur Einsicht bereit. Steinach, den 5. März 1875, Herzogl. S. M. Kreisgerichts-Deputation. Ambronn.

I, Abtheilung.

Steinau a/O. Bekanutmachung.

Zufolge Verfügung vom 4. März cr. ist am sel- bigen Tage in unser Genossenschaftsregister zur Firma BVorschnß-Berein zu Steinau a/O., ein- getragene Genossenschaft folgender Vermerk eingetragen worden:

Durch Beschluß der ordentllichen *Generalver- fammlung vom 22. Februar d. J. sind auf Grund des Wahlprotokolls die statutenmäßig ausschei- denden Mitglieder resp. Beisißer des Vorstandes, nämli: Dr, Stern als Vorfißender, Kämmerer Beck als stellvertretender Vorsißen- der und Beisitzer, j Kaufmann R. Lipinéky als Kassirer, von Quillfeldt als Controleur, Goldarbeiter Sneck und Buchbindermeister O. Goëcëgen als Beisißer auf die Zeit vom 1. April 1875 bis ult. März 1878 wiedergewählt und if gemäß S. 25 des Statuts der §. 30 Alinea a. abgeändert resp. ergänzt worden.

Steinau a/O., den 4. März 1875.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Stettin. Gelöscht ist in unserm Firmenregister unter Nr. 671 die Firma „Theod. Warsow“ zu Stettin. j Stettin, den 10. März 1875. Königliches See- und Handelsgericht.

Trebnitz. Befanntmachung. :

In unser Firmenregister ist sub laufende Nr. 86 die Firma:

Fr- Vaum i

zu Pavelwiß und als deren Inhaber der Zimmer- meister Friedrich Baum zu Breélau am 3. März 1875 eingetragen worden.

Trebnitz, den 3. März 1875.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Waldenburg. Sefanntmahung,

Bei dem in unserm Genofsenshaftsregister sub Nr. 4 eingetragenen Consum-Verein „Biene“, ein- getrageuc Genossenschaft Cos Alt Liebichau, ist zufolge Verfügung vom 6. März cr. Colonne 4 heut eingetragen worden :

Der Schmiedemeister Carl Hartmann if aus dem Vorstande ausgescieden und in denselben der Tischlermeister Herrmann Geisler zu Alt Liebichau als zweiter Beisitzer eingetreten.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 6. März 1875 am 6. März 1875.

Waldenburg, den 6. März 1375.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Wollstein. Jn unfer Firmenregister ist heute: 1) sub Nr. 117 die Firma: Iacob Koh zu Rakwiß, und als deren Jnhaber der Flei- fchermeister Jacob Koh zu Rakwißtz, 2) sub Nr. 118 die Firma : I. Dudziuski zu E und als deren Inhaber der Kauf- mann Joseph Dudzinéki zu Rakwißt, 3) eub 119 die Firma: Rudolph Herrmaun

¿zu Rakwiß, und als deren Inhaber der Kauf- mann Rudolph Herrmann zu Rakwitz, 4) sub Nr. 120 die Firma: August Kaliske zu Rakwiß, und als deren Inhaber der Kauf- mann August Kaliske zu Rakwiß, zufolge Verfügung vom 5. März 1875 “ingetragen worden. Wollstein, den 5. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Wiesbaden. Heute ift in das Gesellschafts- register für das Amt Königstein folgender Eintrag gemacht worden: Col 1: NE 10; 2. Firma: Gebr. Dre. Dre. Pirath, 3. Sitz: Oberursel, 4. Rechtsverhältnisse :* Die Gesellschafter find: 1) Dr. Eduard Pirath von Oberursel, ; __2) Dr. Emil Pirath daselbst. __ Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1875 begonnen. ck Wiesbaden, den 10. März 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Konkurse. (171) Konkurs-Eröffuung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Eduard Traugstt Fedor Huhndorff, in Firma: F Huhn- dorff, Spezialgeschäft für Oelfarbendruck, Werder- ftraße 10—12, ist am 12. März 1875, Nachmittags 1 Uhr, der kaufmänuische Konkurs im abge- fürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zah- lungseinstellung l auf den 1, Januar 1875. festgeseßt

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Conradi, Neanderstraße Nr. 37 wohn- haft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem

auf den 23. März 1875, Bormittags 11 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal IIL, 1 Treppe ho, Zimmer Nr. 12, vor dem Kommissar, Herrn Stadt- richter Wilmanns, anberaumten Termine pünktlich zur bestimmten Stunde zu - erscheinen und die Er- flärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des defivitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder andern Sachen im Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver- \{ulden, wird aufgegeben, an denselben nichts zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände spätestens

bis zum 19. April 1875 emei dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen echte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberech- tigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur An- zeige zu machen. :

Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, thre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür ver- langten Vorrecht spätestens

bis zum 19. April 1875 einschließli bei uns s{riftlich oder zu Protofoli anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeld-ten Forderungea

am 12. Mai 1875, Vormittags 10 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal IIL, 1 Treppe hoc, Zimmer Nr. 12, vor dem oben genannten Kom- missar pünktlich zur kestimmten Stunde zu er- scheinen. / / :

Ita Abhaltung dieses Termins wird geeigneten- falls mit der Verhandlung über den Akkord ver- fahren werden.

Zugleich ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist

bis zum 12. Iuni 1875 einschließlich

festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb der zwei- ten Frist angemeldeten Forderungen ein Termin auf den 10. Iuli 1875, Vormittags 10 Uhr, im Stadtgerichtsgebäude, Portal II1., 1 Treppe ho, Zimmer Nr. 12, vor dem oben genannten Kommissar anberaumt, zu welchem sämmtlihe Gläubiger vor- geladen werden, welchwe ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Ge- richtsbezirke wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften Be- vollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachwaltern vorgeschlagen die Rechtsan- walte Wenzig und Justiz-Räthe Wilberg und Wolff.

Berlin, den 12. März 1875.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

[1731]

In dem Konkurse über das Vermögen des Hut- machers Albert Kuklinsfi zu Schneidemühl ist der Justiz-Rath Presso hierselbst zum definitiven Verwalter der Konkursmasse bestellt.

Schneidemühl, deu 11. März 1875.

i Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[1732] Bekaunutmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Hotelier Giese zu Tuchel hat der Gutsverwalter Friedrich Marx zu Iwiß nachträglich eine Forderung von 35 Mark 10 Pf. angemeldet.

t Termin zur Prüfung dieser Forderung ift auf den

24, Müärz 1875, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Kommissar im Termins- zimmer Nr. 1 anberaumt, wovon die Gläubiger, welche ihre Forderungen angemeldet haben, in Kennt- niß geseßt werden.

Tuchel, den 9. März 1875.

Königliche Kreisgerihts-Deputation. Der Kommissar des Konkurfes. -

H Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Kaufmanus Hermaun Freund in Firma: Her-

Vermögen des

maun Freund zu Breslau, ist zue Verhandluug au Veschlußfassung über en Affford, ein ermin

auf den 15. April 1875, Bormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar Stadtgerichts-Rath Engländer im Zimmer Nr. 47 des Il. Stocks des Stadt- gerihtsgebäudes anberaumt worden. :

dem Be-

Die Betheiligten werden hiervon mit merken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurs- gläubiger, foweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Abjsonderungsreht in Anspruch genommen wird, zur

Theilnahme an der Beschlußfassung über den Ak-'

kord berechtigen.

Die Handelsbücher, Bilanze und Inventarium und der vom Verwalter über die Natur und den Charakter des Konkurses erstattete Bericht lie- gen im Bureau XI! a. zur Einsicht der Betheiligten offen.

Breslau, den 6. März 1875.

Königliches Stadtgericht. Der Kommissar des Konkurses. Engländer.

Bekauntmachung.

Konkurs-Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Guhrau. Erste Abtheilung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Mehl zu Herrnstadt ist der kaufmännische Kon- fTurs eröffnet und der Tag der Zahlungéeinstellung auf den 9. März 1875 festgeleßt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse iff der Rechtsanwalt Kniebusch in Guhrau bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf den 25. März 1875, Bormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Schulze, im hiesigen Gerichtslokal anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm eiwas ver- schulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 10. April 1875 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der 9 p An- zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer et- wanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab- zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Guhrau, den 12. März 1875.

Königliches Kreiêgeriht. Erste. Abtheilung.

[1741]

[1727] Bekanutmachung. __Das zufolge Beschlusses vom 5. Jayuar 1875 über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Lauffer von hier eingeleitete Konkurs-Berfahren ist nach Einwilligung der Gläubiger wieder einge- stellt worden.

Münsterberg, den 11. März 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung 1.

{1728] Ediftalladung.

Nachdem der Kaufmann Iohanu Friedrich Wessel zu Langwedel, welcher, seiner Angabe nach, in das Handelsregister niht eingetragen if, seine Ueberschuldung angezeigt, aber um Anseßzung eines Termins zum Versuche eines Arrangements mit sei- nen Gläubigern gebeten hat, und dann ihm die Disposition über sein Vermögen entzogen, der Ober- gerihts-Anwalt Ulex hierselbst zum interimistischen Kurator ernannt ist und die Exekutionen einstweilen fistirt find, haben die Gläubiger des gedachten Wessel bei Vermeidung des Ausschlusses von der even- tuellen Konkursmasse ihre Forderungen und deren Borzugsrechte am

Montag, den 10. Mai d, I., Morgens 11 Uhr,

auf dem hiesigen Amtsgerichte anzumelden und ihre Urkunden einzureiheu, auch weiter mit dem 2c. Wessel und unter einander über die Aktiv- und Paffsiv- masse zu verhandeln, wozu das persönliche Erscheinen und Bleiben der Gläubiger bis zum Ende des Ter- mins erwünscht; sonst aber erforderli ist, daß Be- vollmächtigte durch Vollmacht legitimirt und genü- gend iustruirt sind.

Auswäctige können ih durch die hiesigen Ober- gerihts-Anwälte Augspurg, Blohm, Ulex oder Justiz- Rath Müller vertreten laffen.

Wird im Termine eine gütlihe Vereinbarung er- reiht, fo sollen die ausgebliebenen unbevorzugten Gläubiger als derselben zustimmend angenommen werden.

Wird aber eine gütlihe Vereinbarung nicht er- reiht, so soll der Konkurs eröffnet wérden, und soll alsdann ein definitiver Konkucsfkfurator erwählt und weiter über die zu ergreifenden Maßregeln verhandelt werden. d

Der Präklusivbescheid soll nur an der Gerichts- tafel bekannt gemacht werden.

Verden, den 10. März 1875.

Königliches Amtsgericht. I. Groschupf.

[17181 Falliments-Anzeige.

Dur Urtheil vom 5. März 1875 hat das Kö- nigliche Handelsgeriht zu Cöln den Kaufmann Mathias Israel in Cöln; handelnd daselbst unter der Firma M. Israel jr. fallit exklärt, den Tag der Zahlungs-Einstellung vorläufig auf den 1, dieses Iahres festgeseßt, die Anlegung der Siege verfügt, den Herrn Ergänzungs-Richter Farina zum Kommissar und den in Côln wohnenden Advokat- Anwalt Dr. Gorius zum Agenten des Falliments ernannt. E

Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäßheit des Art. 457 des Rheinischen Handelsge]eßbuches hiermit beglaubigt.

Cóln, den 6. März 1875. :

Der Handelsgerichts-Sekretär. Weber.

Redacteur: F. Prehm, Bexlag der Expedition (Kessel). Drutck: W. Elsner.

Berlin:

M 3

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals- Anzeiger.

Berlin, Moutag, den 15. März 1875,

Das Posiblatt erscheint monatlih einmal, in der Regel am 15. des ‘Monats, und kann durh Vermittelung der Deutschen Reihs-Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 3 Mark juhrlih, sowie zum Preise von 25 Pf. R. M. für das Exemplar bezogen werden.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post auf Grund von General- Verfügungen ete.

frankirte

Vorausbezahlung der Bestellgebühr für*

Postsendungen, “#2

Nachdem durch die Postordnungxyom 18. December 1874 die Bestellgebührensätze für das Reichs-Postgebiet ein- heitlich geregelt worden sind, kann beim Verkehr inner- halb des Reichs-Postgebiets :

a. für Postanweisungen, für frankirte Briefe mit Werthangabe bis 1500 Æ,. und für frankirte Packete ohne Werthangabe nach dem Ortsbestellbezirke der Bestimmungs-Postanstalt, und

b. für diejenigen frankirten Sendungen nach dem Landbestellbezirke, deren Abtragung den Land- briefträgern bestimmungsmässig obliegt,

die Bestellgebühr gleich mit dem Franco vor- ausbezahlt werden. Wo in einzelnen Ober-Post- directionsbezirken weitergehende Bestellungseinrichtungen bestehen, kann innerhalb dieser Bezirke auch für die hierher gehörigen Sendungen die Vorausbezahlung der verordneten Bestellgebühren stattfinden. Soll die Be- stellgebühr vorausbezahlt werden, s0 sind die Sendungen auf der Adresse mit dér Bezeichnung : „frei einschliesslich ... S Bestellgeld“

zu versehen. Bei Postanweisungen und Post-Packet- adressen ist dieser Vermerk auf den zugehörigen Ab- schnitten zu wiederholen.

Die Verbindung mit Island

wird auch in diesem Jahre durch regelmässige Post- dampfschifffahrten von Dänemark aus unterhalten werden. mässig am 17. April, 28. Mai, 7. Juli, 16. August, 27. September und 8. November, und landen die Schiffe nach zwölf- bis vierzehntägiger Fahrt in Reykjavik auf Island. Die Rückfahrt von Reykjavik erfolgt in 6 bis 9 Tagen nach Ankunft der Schiffe, nämlich am 7. Mai, 17. Juni, 27, Juli, 5. September, 18. Oktober und 29. No- vember. Die ganze Reise von Kopenhagen nach Reyk- javik und zurück, einschliesslich des Aufenthalts von 6 bis 9 Tagen in Island, erfordert danach einen Zeitraum von etwa 5 Wochen. Die Schiffe legen sowohl auf der Hinfahrt als auf der Rückfahrt in Thorshavn (Faröer) an. Auf der Hinfahrt legen die am 17. April, 27. September und 8. November von Kopenhagen abgehenden Dampfer in Lerwick, die anderen in Leith an.

Correspondenzverkehr mit Peru,

Zwischen Deutschland und Peru ist am 1. März ein Postvertrag in Kraft getreten. Briefpostsendungen nach Peru müssen bis zum Bestimmungsorte frankirt werden. Das Porto für Briefe beträgt für je 15 Gramm oder einen Theil davon: bei der Beförderung über Ham- burg 1 M, bei der Beförderung über St. Nazaire oder Southampton 1 Æ 20 S. PostKarten unter- liegen denselben Portosätzen wie Briefe, Für Druck- sachen und Waarenproben, sowie für Handels- papiere, Corfecturbogen und Manuscripte be- trägt das Porto gleichmässig auf den verschie- denen Beförderungéwegen für je 50 Gramm oder einen Theil davon 15 S. Für Einschreibsendungen wird ausser dem Porto wie für gewöhnliche Sendungen der- selben Art eine Einschreibgebühr von 20 S berechnet. Eine weitere Gebühr von 20 S kommt zur Erhebung, wenn der Absender die Beschaffung eines Rückscheins verlangt.

Postanweisungsverkehr mit den Niederlanden.

Die Beträge auf Postanweisungen nach den Nieder- landen werden gegenwärtig nach dem Verhältnisse von 1 Gulden Niederländisch gleich 1 T7 S in die Niederl ändische Währung umgerechnet.

Postanweisungsverkehr mit fremden Ländern.

Die Einzahlung von Geldbeträgen auf Postanweisungen kann erfolgen im Verkehr mit Belgien, Dänemark, Grossbritannien und Irland, Helgoland, Ita- lien, Alexandrien, Tunis, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, Schweden, der Schweiz, der Türkei (Constanti- nopel), den Vereinigten Staaten von Amerika und Süd-Anustralien.

Belgien.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten

Die Abfahrt erfolgt von Kopenhagen plan-

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des Kaiserlichen General - Postamts.

Belgiens bis zum Betrage von 200 Franken zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Belgischer Währung anzugeben. Der Abschnitt darf nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des Namens und Wohnorts des Absenders benutzt werden.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 100 Franken . b. für Summen über 100 Franken bis 200 Franken. Dänemark.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Däne- marks bis zum Betrage von 150 M. zulässig. Der -Ab- sender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Post- anweisgung in der Markwährung anzugeben.

Die Gebühr beträgt:

a. für Postanweisungen aus Schleswig-Holstein, Lübeck, Travemünde und Hamburg für Summen bis 75 M. 209 für Summen über 75 bis 150 Æ. 40 S b. für Postanweisungen aus dem übrigen Reichs - Postgebiete ohne Unterschied der Summe N 6rossbritannien und Irland,

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Gross- britanniens und Irlands bis zum Betrage von 210 M. zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Englischer Währung an- zugeben. Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Adressaten und der“ genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Adressaten (bz. die Bezeichnung der Firma desselben), sowie auf dem Abschnitt den Namen und mindestens den Anfangsbuch- staben eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue A dresse desselben enthalten. Sonstige Mittheilungen auf der ÁAnweisung oder auf dem Abschnitt sind nicht statthaft.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 75 M.. . M H

b. für Summen über 75 bis 150

c. fürSummen über 150 bis 210 M. Helgoland.

Postanweisungen nach Helgoland sind unter den- selben Bedingungen, wie Postanweisungen innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets zulässig.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Ita- liens, sowie nach Alexandrien und Tunis bis zum Be- trage von 200 Franken zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Ita- lienischer Währung anzugeben. Der Abschnitt darf nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des Namens und Wohnorts des Absenders benutzt werden.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 100 Franken. . ‘, b. für Summen über 100 bis 200 Franken

Luxemburg, Postanweisungen nach Luxemburg sind unter den- selben Bedingungen, wie Postanweisungen innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets zulässig.

Niederlande.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten der Niederlande bis zum Betrage von 87 Gulden 50 Cents Niederländisch zulässig. Der Absender hat den einzu- zahlenden Betrag auf der Postanweisung in Nieder- ländischer Währung anzugeben. darf nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des Namens und Wohnorts des Absenders benutzt werden.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 43 Gulden 75 Cents Ne S 402 b. für Summen über 43 Gulden 75 Cents bis 87 Gulden 50 Cents Niederl. .

80 H Norwegen.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Nor- wegens bis zum Betrage von 225. 6. zulässig. Der Ab- sender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Post- anweisung in der Markwährung anzugeben.

Die Gebühr ‘beträgt:

â, für Summen bis 112 X00. S . . 40 S b. für Summen über. 112 Æ 50 §. . 8 S9

40 S 80-3

40

2 M 25 S

40 S 80 S

1 M. n

Der Abschnitt“

Oesterreich-Ungarn.

Postanweisungen nach Oesterreich-Ungarn sind bis zum Betrage von 150 zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in der Markwährung anzugeben.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 75 M. : b. für Summen über 75 bis 150 M. Schweden.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten Schwedens bis zum Betrage von 80 Kronen Schwedisch zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Schwedischer Währung (Kronen und Oere) anzugeben.

Die Gebühr beträgt ohne Unterschied des Betrages der Postanweisung. 40 S

20 S

40

Schweiz.

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten der Schweiz bis zum Betrage von 187!/, Franken zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Schweizerischer Währung anzu- geben.

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 932/, Franken . b. für Summen über 93%, bis 1871/, Franken S 609

Im Grenzverkehr, d. h. zwischen denjenigen Deut- schen und Schweizerischen Postanstalten, welche nicht über 52!/, Kilometer von einander entfernt liegen, be- trägt die Gebühr:

a. für Summen bis 933/, Franken . . b. für Summen über 93%, bis 187", O

Türkei (Constantinopel).

Postanweisungen sind nur nach Constantinopel und zwar bis zum Betrage von 150 Æ,. zulässig. Der Ab- sender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Post- anweisung in Türkischer Goldwährung anzugeben,

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 75 . . : 40 b. für Summen über 75 bis 150 .. 80 Vereinigte Staaten von Amerika. --

Postanweisungen sind nach sämmtlichen Orten der Vereinigten Staaten von Amerika bis zum Betrage von 50 Dollars Gold (210 M) zulässig. Der Absender hat den einzuzahlenden Betrag auf der Postanweisung in Amerikanischer Goldwährung anzugeben. Der Abschnitt muss den Namen und die Adresse des Ab- senders enthalten. Weitere Angaben auf dem Abschnitt sind nicht zulässig. /

Die Gebühr beträgt:

a. für Summen bis 5 Dollars . M 40 S über 5—10 Dollars 5 80 » 10—20 ,y 60 » 20—30 ,y ¿ 40 » 30—40 ,y 20, O. Süd-Anustralien.

Postanweisungen sind nach folgenden Orten in Süd- Australien bis zum Betrage von 210 F. zulässig:

Adelaide (C. O.), Angaston, Auburn, Blinman, Border Town, Callington, Clare, Clarendon, East Wellington, Echunga, Farrell’'s Flat, Freeling, Gambierton, Gawler, Glenelg, Goolwa, Greenock, Gumeracka, Hahndorf, Hamilton, Hamley Bridge, Hindmarsh, Kadina, Kapunda, Kersbrook, Kingston, Kooririga, Langhorne’s Creek, Lobe- thal, Lyndoch, Macclesfield, Marrabel, Melrose, Milang, Mintaro, Moonta, Morphet Vale, Mount Barker, Mount Pleasant, Mount Torrens, Nairne, Narracoorte, Noarlunga, Norwood, Penola, Port Adelaide, Port Augusta, Port Darwin, Port Elliott, Port Lincoln, Port Mac Donnell, Port Wakefield, Riverton, Robe, Saddleworth, Salisbury, Stockport, Strathalbyn, Talisker, Tanunda, Templer's, Truro, Two Wells, Victor Harbor, Wallaroo, Watervale, Williamstown, Willunga, Woodchester, Woodside, Yan- kallilla.

Die Beförderung der Postanweisungen erfolgt unter denselben Bedingungen, wie Postanweisungen nach Gross- britannien und Irland.

Die Gebühr beträgt:

10 § für je 3 MÆ. oder einen Theil von 3 H, mindèéstens aber 1 M.

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20 S 40 S