1875 / 65 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

lichen Worten bega Ueberh-bung und an eliéë änderen Stelle, in '

enen Worten ernster Anregung zum U4agéhorsam, is in vollster ckchärse der Standpunkt eingenomme%c worden, der von der Seite eingenommen werden konnte, die em Staate widersteht. Was wäre das wohl für eine Regierung, die fich unter solhen Umständer. noch dem Vorwurfe ausfeßte, diese widerstrebende Kraft, die sih u solchen Dingen, wie ich sie kennzeichnete, versteigt, noch zu unterstüßen mit ihren. eigenen Mitteln? Irre ih nicht schr, meine Herren, so er- zählte mir ein yverehrtes Mitglied dieses Hauses, ein auf dem Standpunkt des Centrums angeblih stehender Beamter, von einer der Kategorien, die zur Disposition gestellt wer- den könnten, habe ihm gesagt: was soll ich vor einer Re- gierung für Respekt haben, die mi nicht einmal zur Disposition stellt! _ Nun, meine Herren, ih weiß ja nicht, ob diese Erzählung richtig ift, ih kenne den Standpunkt des betreffenden Herren niht, aber wenn der “Herr den bezeihneten Standpunkt wirklich hat, und die Worte sprach, so traf er wirklich den Nagel auf den Kopf. Und weil ih das anerkenne, meine ich, werde ‘ich auch sagen dürfen, die Staats» regierung handelt allein recht, wenn sie ihre Hülfe mehr giebt Den- Jenigen, welche folchen Widerstand leisten.

Meine Herren! Es ift dies auch kein ganz neuer Standpunkt der Regierung, es if nur ein Standpunkt, der heute große, weite, prinzipielle Tragweite gewinnt. Erinnern Sie sih doch an die An- gelegenheit des Bischofs Cremenz. War das nicht dasselbe Motiv, welches die Staatsregierung, doch s{ließlich unter Billigung des Hau- Jes dahin drängte, dem Bischof von Ermeland die von Staats wegen ibm zufließenden Mittel vorzuenthalten, weil er prinzipiell zuerst und, ih wiederhole das hier, ohne alle Noth den Gedanken aussprach, der sich ‘heute durch die Rede des Abg. Reichensperger an aller und jeder Stelle hindurhzog ?

Meine Herren! Es handelt fich in erster Linie in?diesem Gesetze darum, daß der Staat ein energisches Zeugniß dafür ablegt, daß er fih nicht verhöhnen läßt. Und, meine Herren, shon um- dieses Er- folges allein willen würde es ein Resultat dieser Vorlage sein, das man als ein gutes bezeihnen muß. Denn es ist nothwendig, daß der Stáat heut zu Tage klar und offen solchen Angriffen gegenüber sich entgegenftellt auf die Gefahr hin, daß die Maßnahmen, die er ¿unächst zur energischen Abwehr ins Auge gefaßt hat, die Keime zu einer Geseßgebung begründen, die noch ganz andere Ergebnisse haken müßte gegenüber jenen zu bekämpfenden Faktoren, als dieser Ent- wurf ‘auch im günstigsten Falle für die Staatsregieruñg haben kann. Es ist also niht ein Geseß, welches, wie man gesagt hat, aus Rath- losigkeit dem Landtage der Monarchie vorgelegt wäre, sondern es ift ein Gefeß, welches der Staat seiner Würde zollt ; es ist auch nicht ein Gese der Rache, wie der Hr. Abg. Reichensperger (Ruf: Das darf nicht gesagt werden! Es ist ‘ur Ordnung deswegen gerufen! Große Unruhe.) Wenn wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung gerufen ift, jo Hat damit der Herr Präsident dieses Hohen Hauses ausgesprochen, daß dieser Ausdruck nicht hierher gehört, aber er hat ihn do damit nicht aus der Welt geschafft; ich kann ihn auch gebrauchen und ihn hier zurückweisen, wie er es verdiext, das Recht werden Sie mir doch gewiß nicht bestreiten wollen.

Meine Herren! Sie haben schaftlihen Ausdrücken der Hr. Abg. Reichensperger am heutigen Tage hinaufgestiegen , ist. Der eine wurde von mir erwähnt. Ich glaube, der ganze Typus des ein- leitenden Theils seiner Rede enthielt eine Menge recht sehr leb- hafter Ausdrüdcke -gegen den Staat, gegen meine Person, gegen den Zweck dieses Entwurfs. Ueberhaupt sien mirs, als ob ein Geist der Lebhaftigkeit seine Rede trüge, wie sie ihm wenigstens in frühern Jahren nicht gerade zu eigen gewesen is, und denno erscheint dem- gegenüber die Behauptung, daß das gegenwärtige Geseß ihn unendlich weniger verleße wie die Maigeseße! (Gewiß! im Centrum.) Ja, meine Herren, Behauptung und Verhalten stehen, wie es mir scheint, hier ein klein wenig im Widerspruch. (O nein! im Centrum.) Sollte dieser Widerspruch vielleicht doch zu der Annahme berechtigen, daß auch ein äußerer Erfolg dieses Gesetzes nicht ganz unmöglich sei, wie die verehrten Herren und ihre Blätter es erklären ?! Allzuweit wenigstens {eint mir eine folbe Schluß- Folgerung niht.zu liegen. Jch wiederhole aber: es ist niht um der Erfolge willen in erster Linie dieser Entwurf Jhnen vorgelegt worden, sondern aus dem Grunde, den_ich vorhin mir auszusprechen erlaubt habe. Den Erfolg wird die Staatsregierung abwarten.

__ Der Hr. Abg. Reichensperger hat nun, wie das ja eiue sehr er- Tlärlihe Aufgabe für ihn, den Juristen, war, die Rechtsfrage nah verschiedenen Richtungen hin zur Erörterung gestellt; sie ift sicher eine wesentliche, und darum wird es mir auch gestattet sein, auf die An- führungen des Herrn Abgeordneten etwas zu erwidern.

____ Jch habe zunächst keinen Zweifel darüber, daß. die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Gestalt mit der gegenwärtigen Fafsung des Art. 15 der Verfassungsurkunde vollkommen vereinbar ift, denn in diefem Art. 15 ift ausdrücklich enu threr f daß “die katholische

gesehen, zu welchen leiden-

Kirche zwar im vollständigen Genuß ihrer Fonds, Anstalten und Stiftungen bleibe, aber dabei den Gefeßen unterworfen sei, und Sie haben bereits ausgesprochen bei Gelegenheit des Geseßes vom 11, Mai 1873, daß es damals zulässig sei, die Bedingungen zu be- immen, unter welchen jener Genuß den Religionsgesellschaften ver- bleibt. Jch erinnere Sie daran, daß z. B. der Genuß der Mittel, die für die kirhlichen Unterrichtsanstalten von Staats wegen ausge- worfen find, auch geknüpft worden ift aa bestimmte Bedingungen und daß, als diese Bedingungen nicht erfüllt wurden, auf Grund de3 die- fen Fall vorgesehenen Geseßes die Mittel einbehalten wurden.

Wie dort im einzelnen Fall, handelt es sich hier um einen großen Kreis, und da, meine Herren, s{eint mir denn doch zunächst klar zu sein, daß die erste Bedingung, die ein auf fich selbst bedachter Staat stellen muß, die ift: erfüllt mein Geseß! Es ift mögli, daß, wenn das in §. 8 der Vorlage in Aussicht genommene Geseß berathen wird, dann eine Verfassung?änderung erforderlich wird. Jch sage, das ist möglich. Sie wird nicht erforderlich sein; wenn das Gefeß den Inhalt hätte, daß die einbehaltenen Mittel demnächst hin- ausgegeben würden ganz zu denselben Zwecken, zu welchen sie bisher bestimmt waren, oder wenn sie hinausgegeben würden an die Kirche nach Bestimmung oder nach Vorschlag der berechtigten Organe der- selben; aber in dem Augenblick, wo diese Mittel zu etwas Anderem, beispielsweise zu Schulzwecken, verwendet würden, würde allerdings nah meiner Auffassung wenigstens eine Verfassungsänderung geboten sein, denn dann würden die Mittel nicht eben jenem kirchlihen Zweck weiter bleiben und es würde ihr Geift aufgeboben sein. Das ist aber einé ‘spätere Sorge, nicht die Sorge des gegenwärtigen Gesehz- eniwurfes. |

Meine Herren! Es if uns nun entgegengehalten worden eine Turze Verweisung auf die Ereignisse, die am Anfang des“ Jahrhun- derts über Deutschland kamen, auf den Reichsdeputations- Hhaupti\chluß von 1803, eine weitere Auseinandersezung in Be-

ug auf die Bulle „dle salute animarum“ und verwandte

ullen. Meine Herren, die Motive gehen davon aus, daß allein maßgebend sei für die vorliegende Rechtsfrage jenes Gesetz oder jener Akt, durch welchen die Bulle „de salute animarum“ um bei der zunächst stehen zu bleiber in Preußen Wirksamkeit erlangte. Sie haben den -Reichêdeputationshaupts{chluß von 1803 gar nicht er- wähnt, wenn mir ret is, und ih glaube, mit Fug, deun dur jenen Hauptsluß ist die Frage, wie die Bisthümer und wie es dort

ßt „im Zusammenhange damit die Domkapitel“ des Weiteren zu dotiren seien, ledigli der ferneren geseßlichen Regelung überlassen worden, Es hieß damals: \reihsgeseßlihe Regelung, sie konnte aber nit mehr auf solhe Weise eintreten, weil drei Jahre später das damalige Deutsche Reich ein Endehalte. Es kam also auf die Festsezungen an, ‘die demnächst erlafsen u'erden würden nah Vereinbarung zwischen den betreffenden Regierungen und dem Stühle zu Rom.

Nun, meine Herren, wäre es ja ein ganz geschichtswidriges Be- merken, weun ih jagen wollte, E díe Bulle „de salute animarum“ uit ihrem Wortlaute nach zwischen dem preußischen Gesandten Niebuhr und den Vertretern der Kurie vereinbart worden sei; wenn ih ferner dies in Bezug“ auf die für Hannover ergangene, für uns ja heute auch bedeutende Bulle Impensa Romanorum behaupten

f weoslté; vielleicht möchte es {hon cin wéhig auders stehen mit deut Text der Bulle „Proxida solersque“, welche die sogenannte oberrheinische Kirchenprovinz betrifft, und bei der auf der einen Seite die vereinigten süddeutschen Regierungen \ta:,oen. __ Indessen, meine Herren, das ist das Entscheidende nicht. Man ift von beiden Seiten vollständig der Ueberzeugung gewesen, daß es ein großer Unie sei, eine wirklihe Vereinbarung, ein Konkor- dat zu \{chließen mit seinec Zweiseitigkeit, und Zirkumskriptionsbullen zu erlassen, die hinterher die Sanktion des Landes, in welchem sie verkündet werden, erhalten. Es is das niht deutli hervorgetreten bei jenen Verhandlungen, die ihren erften Abschluß in der Bulle »„Provida s0ollersque“ hatten. Es hat damals nämli eine Auseinan- derseßung der Auffassung Sr. Heiligkeit über eine bekannte Frank- furter Deklaration stattgefunden; es hat diese Aeußerung der Auf- fassung mit dem E geendet: daß der Papft selbst sagt, „wenn man einig geworden sein werde, dann möge die Urkunde mit der Sanktion des Papstes versehen als ein Geseß der betreffenden Stag- ten von den Staatsgewalten publizirt werden“, und bei dieser Akte ift man fich, wie die mündlichen gleichzeitigen Aeußerungen des Haupt- uniterhändlers, Kardinal - Staatssekretär Gonsalvi, bezeugen vollkom- men des Unterschiedes zwischen Konkordat und vollkommen des Un- terschiedes zwischen Konkordat und diesem Prozedere bewußt gewefen, und man hat in Nom entschieèen dem Konkordat den Vorzug gege- ben. Dies die eine Seite.

Dann, meine Herren, die andere Seite. Die Instruktion, welche nach einer Formulirung vom Jahre 1818 im Jahre 1820 dem preu- Sen Gesandten Niebuhr von hier aus ertheilt wurde, enthielt den

aß:

__ das Körigliche jura hier heißt es sogar in sacra von pâpst- licher Bewilligung durch eine Konvention nicht abhängig zu machen seien, daß dem Papst möglichft wenig Kenntnißnehmung in tem- poralibus B gestatten sei, und daß allemal der Papst es sei, der zu bitten habe.

Und, meine Herren, das Ausführungsschreiben, welches diese Ju- struktion übermittelte, enthielt ausdrücklih den Saß;

Es besteht die von einem so recht- und treugesinnten, so kundigen und geshickten Gesandten, wie Ew. es sind, zu löfende Aufgabe darin, daß des Königs Majestätsrechte circa sacra, die von selbst unwandelbar feststehen, durhaus nicht abhängig gemacht werden von römischen Unterhandlungen nah anmaßlihen römi}chen Bewilligungen.

Als die Bulle in Berlin eingegangen war, {rieb der Staats- kanzler Fürst Hardenberg an den damaligen Minister der au8wär- tigen Angelegenheiten, die- Königliche Sanktion dürfe ‘nicht ohne eine die Hoheitsrechte wahrende Klausel sein, und die Klausel {chlug Fürst Pr On in noch \chärferer Formel vor, als fie hinterher in die Kabinetsordre irre ich nicht vom 283. August 1821 übergegangen ist. Die Auszüge aus der Ordre, die in den Motiven stehen, sprechen auch in voller Schärfe den Standpunkt aus, den damals der Staat, der König Friedrich Wilhelm II1, einnahm. Es wird dort davon gesprohen, daß, weil die Bulle de salute animarum „nach ihrem wesentlichen Jnhalte“ mit den unter dei 9. Juni genehmigten Verabredungen vom 25. März zusammen- stimme, der König auch den wesentlihen Jnhalt dieser Bulle, nämlich den, was auf die Einrichtung, Ausstattung und Begrenzung der Erz- bisthümer und Bisthümer des Stäats und aller darauf Bezug habenden Gegenstände „sich beziehenden sachlichen Verfügungen be- trifft“, die Königliche „Bewilligung und Sanktion®* ertheilt „Kraft deren diese Verfügung als bindendes Statut der katholischen Kirche des Staats von allen, die_ es angeht, zu beobachten sind.“ Der König ertheile diese Sanktion „vermöge Seiner Majestäts- rechte und diesen Rechten wie auch allen Seinen Unterthanen evangelischer Religion und der evangelischen Kirche des Landes unbe- schadet.“ Jch denke, es ift darin recht klar ausgesprochen, daß des gie kirhlihes Geseßgebungsrecht nit anerkannt wird, sondern kraft des Königlichen Befehls, staatsseitig wird der katholischen Kirche in Preußen diefes Statut ertheilt und nür mit den genannten Be- \{ränkungen. Diese Worte, die Sie in dem mir vorliegenden Buch des bekannten Rechtslehrers Meyer in Göttingen finden, seinen mir die Sache in der That ret deutlich und klar auszudrücken; darum habe i fie wiederholt. Wer aber noch einen Zweifel haben kann, der möchte sich_ erinnern an diejenigen Akte, die gleichzeitig die preußische Staatsregierung für Pflicht hielt vorzunehmen bei Publikation des Bulle de salvte, um klar zu stellen, welches ihr prin- zipieller Standpunkt se. Es erschien ich glaube das ist den Meisten bekannt aus der Feder des damaligen vortragenden Raths des Kultus-Minifteriums Schmedding im „Preußishen Staats-An- zeiger“ eine Beleuchtung, welche mit diesen Worten {loß :

Stipulationen also, wodurch der Wirkungskreis der geistlichen Oberen und ihre Stellung zu den weltlihen Behörden des Staats näher bestimmt würden, find niht getroffen worden, und insofern fann von einem Konkordate in diesem Sinne gar nicht die Rede sein. Der König konnte den Vorbehalt seiner Hoheitsrechte, denen theure von Gott ihm auferlegte Pflichten gegen fein Volk zur Seite standen, nicht von fremder Anerkennung, abhängig machen, nit den freien Gebrau derselben durch beengende Verträge eins{ränken wollen. Das, was des Glaubens ist, liegt ohnehin außerhalb des Bereichs vertrag8mäßiger Bestimmungen.

Der Standpunkt, welcher den Hoheitsrechten gerecht würde, ist noch

in viel {chärferer Form ausgesprochen in einer Schrift, die damals der

bekannte Staatslehrer Klüber in Anregung öder richtiger gesagt in aus- drücklicher Veranlassung der preußischen Staatsregierung veröffentlichte.

Ich denke, meine Herren, der Staat Preußen hat klar und deutlich

ausgesprochen, daß es sih hier um ein Landesgeseß handelt, welthes,

wenn es erforderlich ist, auch im Wege der Landesgeseßgebung geändert werden kann. Und, meine Herren, gar nicht anders war der Stand- punkt der übrigen Staaten, die gegenwärtig mit Preußen vereinigt worden sind. Die in Hannover gegebene Bestimmung des -Patents vom 20, Mai 1824, mittelst welcher die Bulle Trapensa Romanorum

Pontificum sollicitudo in Hannover verkündet wurde, stimmt

fast wörtlich überein mit dem Erlaß König Friedri

Wilhelms I11. vom 23. August 1821, und ist vielleiht noch

dadurch verschärft worden, daß speziell noch von einem

landesherrlihen Genebmigungspatent gesprohen wird, welches eben in

dem Patent vom 20. Mai 1824 gefunden wird. Und was die Fran k-

furter Vereinigung betrifft, die uns angeht, insoweit es si

handelt um die Bisthümer Limburg, Fulda und FreiSurg, so weit es die Hohenzollernschen Lande betrifft, vielleiht auch wegen eines kleinen Eckchens des jeßigen Regierungsbezirks Wiesbaden aus ehemals hessischem Lande, welches zu Mainz zu rechnen is, da ist man noch viel {ärfer im Ausdruck gewesen; man hat, wie die Verhandlungen nachweisen, die preußischen Ausdrücke noch nirht {arf genug gefunden, joudern Ausdrücke gewählt béi der Verkündung der Bullen Provida sollereque und Ad dominici gregis custodiam, wie fie in den Motiven hervorgehoben find. Also ich denke, die Staatsgewalten in denjenigen

Theilen, die im Jahre 1821 dem Staate noch nicht angehörten, haben

fich gerade so ausgesprochen, wie es Seitens des prêußischen Königs

damals geschehen is. Und, meine Herren, jeßt handelt es sich um ein derartiges Geseß.

Es wurde nun gesagt, wenigstens Andeutungsweise, es handele fi um einen Rehts- und Treubruch. Nun, meine Bere halten Sie wohl für mögli, daß es e bei allen diesen Bestimmungen bei der Dotirung der katbolischen Kirche selbstredende Vorausfeßung war, daß die katholische Kirche, oder, da es sih um Menschen handelt, der fatholische Klerus die Staatsgeseße befolgen ‘werde? Jch meine, wer fich zurückdenkt an die entscheidenden Persotten, der kann daran gar keinen Zweifel haben. Würde man wohl im Jahre 1803, als man vielleicht mit leiter Feder eine Menge geistlicher und auderer Staaten avfhob und fie anderen Staaten zur Entschädigung zuwies, der Meinung gewesen sein, daß es denkbar wäre, es könne der katho- lishe Klerus fich auflehnen gegen die Staatsgewalt und dennoch vom Staate Geld verlangen ? eine Herren, ih habe vor Kurzem ge- lesen, wenn König Friedrich Wilhelm IIL sich so in jenem Erlaß vom 23. August 1821 ausgesprochen hat, wie er gethan, so habe er

immer nur Geseze vor Augen gehabt, die zu erlassen dex Staat

kompetent sei. Es stand das in einem herrageaden Blatte der Zen-_ trumspartei.

Nun, meine Herren, ih glaube, Friedri Wilhelm III. gehörte zu den Monarchen, die von ihrer Souveränetät und dem Rechte des Staates, hier die Grenze zu ziehen nah gerechtem Ermessen, aufs Völligste durchdrungen waren. Ich denke, Sie werden die Ereignisse des Jahres 1837, auf die Sie ja so gern Bezug nchmen, auch hier nicht vergessen wollen.

Meine Herren! Au unter Friedri Wilßelm IV. herrschte diese A Geht nicht jenes Schreib

eht ni enes reiben des Ministers Eichhorn, welches inr Jahre 1841 den katholischen Bishöfen das Neujahrsgeschenk brachie, nunmehr mit Rom ohne Kontrole der Staatsgewalt zu kommuniziren, mit ausdrücklicen Worten davon aus, daß es Vörausfeßung dabei sei, es werden die Bischöfe die Staatsgeseße befolgen und nichts gegen dieselben thun? Und, meine Herren, ih nehme nicht Anstand, mei- ner Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß, wenn der preußische Mis nister Ladenberg, als er die mir jeßt {hon so oft vorgehaltene Erklä- rung abgab, Zustände, wie die heutigen, vor Augen gehabt hätte, seine Ecklärung wohl anders gelautet haben würde. Denn, meine Herren, er war eiv preußischer Minister, und das reiht zum Beweite, wie ih meine, aus,

Nun, meine Herren, haben wir ja s{hou neulihß gehört von den eigenthümlichen Aushauungen, welche die Herren der Centrumsfraktion über das Verhältniß der Staatsregierung zu Sr. Majestät dem Könige haben. Die Herren haben mir zu wiederholten Malen vor- geworfen, ih hätte nicht los einmal, es ist mehrmal geshehen ih hätte Sr. Majestät nit objektiv berichtet; denn sonst würden andere Entscheidungen getroffen sein. Und heute mußte man ja, denke ih, was Achnliches hôren, nur daß die Richtung der Objektivität weniger betont war, und die Subjektivität sich ein wenig stärker herauskehrte. Mir warf man vor, daß -Sr. Majestät jene Worte des Ministers Ladenberg nit vorgelegt worden seien. Nun, meine Herren, Sie glauben doch sicher, daß, wie die preußischen Minister in diesen ernsten Fragen ihre Augen haben müssen auf dem Lande, sicherlich der, der über ihnen steht, erft recht die Augen auf dem Lande hat!? - Werfen Sie also nicht solche Bemeckungen hinaus, die das immer und immer bezweifeln! Sie shmücken sih heut mit Loyalität durch Hinweisung auf früher Gethanes und Geleistetes. Sie knüpfen an den Gebrauch des Wortes „Majestätsrechte“, der herausgenommen worden ist aus der Ordre vom 23. August 1821, die wiederholte Be- hauptung, wie Sie es besonders seien, die die Majestät achteten und erhôben. Meine Herren, ih bin vollkommen davon durchdrungen, daß es der beste Beweis sein würde, den Sie Sr. Majeftät dafür geben könnten, daß Sie die Majestät achten, wenn Sie die Geseße des Landes anerkennen, die der König verkündete, und wenn Sie nicht blos solche Worte aussprechen wollten,

Meine Herren, die leßten Verhandlungen und au die Rede, die wir eben hörten, haben so viel Beziehungen auf meine Perjon gehabt, daß ih vielleicht auch das Recht habe, eine kurze persönlihe Erwiderung zu machen. (Stimme aus dem Centrum: Na, raus damit!) Der Abg. Windthorst pflegt auch manchmal Pausen zu machen, fo daß ihm yLauter“ zugerufen wird. Wenn er jeßt feine Ungeduld auer was. muß (Abg. Windthorst [Meppen]: Jh habe Nichts ge- sagt!) Dann bitte ih um Entschuldigung. Es sind {were Vor- würfe, meine Herren, ganz außerordentlich \{were, die Sie mir bei aller und jeder Gelegenheit entgegenbringen, und wie Sie es thun, fo thun es die von mir schon f oft berührten Blätter" auch täglich und reihlich. Es wäre kein Wunder, wenn Jemand, der sich seiner Verantwortung bewußt ist, solchen Vorwürfen gegenüber matt, ge- beugt werden könnte. Denn, meine Herren, ich bin mir der Verant- wortung bewußt, niht blos weil, wie der Hr. Abg. Reichensperger meint, ih sie eipmal äußerlih trage, fondern auch weil ih weiß, daß wirklih ein Theil und ein recht leidliher Theil des ganzen Kampfes

* von digsen beiden Schultern getragen wird. Aber, meine Herren, es giebt

doch ein Moment, das mi derartigen Vorwürfen gegenüber aufrecht erhält; ih kaun nämlich nicht umhin, in allen diesen heftigen An- griffen doch für mich das Zeugniß gewissenhafter Pflichterfüllung zu fiaden, wie es mir nicht besser ausgestellt werden kann. Denn, meine Herren, Sie drücken damit aus, daß ih, wo ih es kann, die Wurzeln abzugraben suche, aus denen solche heillosen Zustände erwachsen sind, wie sie gegenwärtig bestehen, in denen es dahin hat kommen können, daß Sie niht das Wort des Landesgeseßes, sondern das Wort des Papstes in Rom als maßgebend für sich erahten. Sie drücken auch weiter damit aus, daß Sie die vollständige Ueberzeugung bei sich haben, ich würde, sy lange ich dazu berufen bin, von dieser Pflicht nicht weichen, sondern sie erfüllen troß der Mühseligkeit des Einzel- fampfes, troß aller persönlichen Verunglimpfungen und Bedrohungen, die ih erfahren. Und darin haben Sie Recht, ih bescheinige Jhnen das. Ich trôste mih aber auch, und das erwidere ich wiederum anf gewisse Worte des Hrn. Abg. Reichensperger, daß diese Bescheinigung zustimmend beglaubigt werden wird, niht blos wie früher von der Mehrheit des anderen Hauses, so jeßt von der Mehrheit dieses Hau- ses, sondern in Wahrheit von der großen Mehrheit des preußischen und deutschen Volkes.

_ Nach dem Abg. Dr. v. Gerlach ergriff der Präsident des Staats- Ministeriums, Reichskanzler Fürst v. Bismarck, das Wort:

Jch beabsichtige nicht, dem Herrn Vorredner im Allgemeinen zu antworten, fondern nur auf ein Wort, und auch auf dieses nur deshalb, weil ich fürchte, daß ein anderer Redner es nicht noch ein- mal sagen wird, weil es {on zu oft gesagt worden ift. Der Herr Vorredner ist vielleicht der leßte, der es wiederholt, und dennoch muß diesem Worte widersprochen werden in einer Weise, wie ihm vielleicht bisher nicht widersprochen worden ist.

Es ift die falsche Anwendung des an sich richtigen Sabes: man soll Gott mehr gehorhen als den Menschen! Der Herr Vorredner kennt mich lange genug, er hat davon öôfters früher gesprochen, um ¿zu wissen, daß ich diesen Saß in seiner vollen Richtigkeit anerkenne, und daß ich glaube, Gott zu gehoren, wenn ih dem Könige diene, dem er seinerseits ja auch früher gedient hat unter der Devise: „Mit Gott für König und Vaterland“; jeßt sind die Drei ihm aus- einander gekommen, wie es scheint, und er sicht Gott ge- trennt von König und Vaterland. Jh kann ihm auf diesem Wege, wie auf so manchen anderen nicht folgen, ich glaube, Gott zu dienen, indem ich meinem Kötige diene im Schutz des Gemeinwesens, dessen Monarch er von Gottes Gnaden ist und in welchem die Frei- heit gegen fremden Geistesdruck und die Unabhängigkeit unsres Volkes gegen fremde Eingriffe zu s{hüßen, die ihm von Gott auferlegte Pflicht ist. Meine Pflicht ist es, dem Könige zu dienen, wie alle Minister, und der Herr Vorredner ist doch wirklich wenn er ganz offen sein will, wozu er auf der Tribüne keine Verpflichtung hat aber ich bin überzeugt, untey vier Augen is er ehrlich genug, uns einzu- gestehen, daß wir an die Gottheit des Staats nicht glauben. Nichtsdestoweniger läßt er sich zu dieser Entstellung der Wahrheit verleiten, er hâtte dabei an die ahtzig Jahre denken sollen, auf die er fih berief, als ob wir, die wir hier sißen, an eine heid- nische Staatsgottheit glaubten. Er verfäUt dabei in denselben Fehler, den er gewissen 1ömishen Kaisern, die st|ch vergöttern ließen, nah- redet. Wie er sagte, die Kaiser haben ja ihrerseits daran nicht geglaubt, so is er auch weit davon enifernt, daran zu glauben, er braucht es nur „zur Beschönigung der Herrschaft, die er auszuüben beabsichtigt.* Dazu ist es nöthig, daß wir als Heiden dargestellt werden. Der Saß, um den es sich hier handelt, ist nicht: Man foll Gott mehr dienen als den Menschen, fondern die Frage ift: Soll man dem Papste mehr dienen als dem Könige? Zwischen Papst und Gott ift für mi ein wesentlicher Unterschied. s handelt sich hier niht darum, Gott zu dienen oder den Menschen zu dienen, son- dern es handelt fich darum: Sollen wir in weltlichen Sachen, wo es fih um unser Seelenheil in keiner Weise handelt, dem Papste mehr ehorchen als dem Könige? Wir haben früher unter der Herrschaft es Landrechts gelebt, welches viel weiter geht; und ih glaube, von den Herren, die jeßt behaupten, durch die Maigeseze in ihrem Seelenheil geshädigt zu sein, annehmen zu können, daß ihre Väter selig geworden sind unter der Herrshaft des Land-

‘fallen mit derartigen Reden thun und werden keine Majorität

rets und der geringeren Freiheit, die ihnen damals gelassen wurde. Also das sind Fragen, die in dieselbe Kategorie fallen, wie es der

err Vorredner von den rôömischen Kaisern sagte; man sagt das und stellt si, als ob man das glaubte; ehrliche Christen, die wir find, werden damit verdächtigt vor dem unwissenden Publikum. Alles- das, was der Herr Vorredner gesagt hat, ist nicht gesagt, um die

erren hier zu überzeugen und um hier gegiaubt, sondern nur um gé- druckt zu werden, und ist es einmal auf der Tribüne gesagt, so kann alles, was sonst gedruckt, strafbar wäre, sobald es durch den Mund des Redners auf der Tribüne gegangen ist, straflos gedruckt werden ; davon läßt sich die Fruchtbarkeit der Redner erklären. Hier diesem uditorium werden Sie wahrhaftig keinen Ge-

gewinnen, die stärker wäre, als Sie fie sonst haben. Der Herr Vor- redner hat noch eins von den gewöhnlichen Argumenten gebraucht, er ha: den Herrn Kultus-Minister nah seinen Erfolgen gefragt.

bewundere ihn, daß er nach der audern Seite hin séine Lorbeera aus- theilt ohne jede Rücksiht auf den dortigen Erfolg: hat denn auf der der andern Seite das Verhalten der Bischöfe den Zustand der katho- lischen Kirche in Preußen wesentli gebessert? (Ja! Ja! im Centrum.) Sie sagen Ja, das Zeugniß des Papstes sagt Nein. Wäs wäre es dann für eine heuchlerishe Klage, daß man uns vor Europa anlagt, als ob wir kirhenfeindlich wären, als ob wir die römische Kirche vernichteten ?

Sie müßten mir ja dann ein Denkmal seßen, daß ich Ihre Kirche

4 I Inf erate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt ninimt an: die Inseraten - Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Berlin, 8. W. Wilhelm-StraßeiNr, 82. M

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 2. SUIRII enen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. Preußishen Staats-Anzeigers: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4, Verloosung, Amortisation, U, 8,

\o gefördert habe, wenn das wirklich wahr ift. Also entweder die Klage über Verfolgung is Heuchelei und das werde ih mir für künftige Fälle merken oder Sie haben Erfolge nit erreicht. Auf Erfolge kommt es ja aber auch nicht an. Wir streben unsrerseits zunächst niht nach dem Erfolg, sondern na der Pflichterfüllung, in der Ueberzeugung, Gott mchr zu dienen, als den Menschen, jeder in seiner Weise. Sie glauben, den Willen Gottes genauer zu kenuen; wir glauben ibn genauer zu kennen, als der Herr Vorredner. Möchte der Herr Vorredner sih das auh zu Herzen nehmen, er fich bemühen, Gott mehr zu dien-n als den Menschen oder viel- mehr als dem einen Menscher, nämlich dem Herrn von Gerlah. Könnte er sich von dex Herrschaft dieses Tyxannen befreien, so würde auch er Gott dienen. Also auf Erfolge, meine Herren, kommt es zunächst nicht an, fondern auf Pflichtecfüllung. Auch dieses Geseß wird vielleicht keinen praktischen Erfolg haben; der Papst und ‘die Jesuiten sind viel zu reich, als daß es ihnen auf diese kleine Summe ankommen könnte. Der Papst ist schr reich, der Jesuiten - Orden zehnfah reicher, io daß der Papst die italienischen Hülfsmittel des Garantievertrages gar nicht braucht. Außerdem haben sie ja Bestenrungsmodalitäten, die ihnen bisher sehr gute Dienste leisteten. Von der Geldentziehung erwarte ih also keinen Erfolg, aber wir thun einfach unsere Pflicht, indem wir die Unab- hängigkeit unseres &taats und der Nation gégen fremden Einfluß

Alexander von Francken-Sierstorpff gestorben. am 4. März 1818 ge&oren, dorf, Große und Klein-Guhlau bei Grottkau, Fcanzdorf, Kuschdorf und Natscke bei Neisse, Ehrenritter des Malthejer-Ordens, Königlich preuf;isher Landrath a. D. und auf Präfentaiion des alten und be- festigten Grundbesißzes Allerhö{sten Erlaß vom“ 17, Januar 1870 auf Lebenszeit ins Her- renhaus berufen.

den Jesuiten-Orden und dur einen jesuitishen Papst ficher stellen. Dafür kämpfen wir mit Gott für König und Vaterland.

Zu Nizza ift am 15. d. M. das Herrenhausmitglied Graf Derselbe war

Erbherr auf Endersdorf, Voigts-

im Landschäftsbezirk Neisse-Grottkau durch

Bei der heutigen Abgeordneten -

Scchweiniß, 16. März.

wahl im 2. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Merseburg wurde an Stelle des Assessor a. D. Siemens, welcher sein Mandat niedergelegt hat, der Kreisgerihts-Rath Siemens in Brandenbürg (national- liberal) mit 125 von 126 Stimmen gewählt.

schüßen, indem wir die geistige Freiheit gegen Unterdrückang dur

Deffentlicher Auzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

Grosshandel. Literarische Anzeigen.

w, von öffentlichen Papieren, Familien-Nachrichten,

6, Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Zinszahlung | 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- S beilage.

Gewerbe und Handel. Die Aktien der Berliner Nordbahn werden in Folge de#

Liquidationtbescchlusses an der Berliner Vêrse seit heute franko Zinfen gehandelt.

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E M Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen-Erxpeditien von Nudolf* Mosse in Berlin, Breslau, Chemnit, Cóln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S; Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straë- burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten,

sowie alle übrigen größeren MANIN PRTERRS, 2

[

Subhastationen, Aufgebote, Bor-

ladungen u. dergl. folie

1787 ! De zur Versteigerung des Gutes Noldau

bestimmte Termin vom 10. Mai d. I. fällt weg, Namslau, den 16. März 1875. | Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Der Subhastationsrichter.

Subhastations-Patent.

Nothwendiger Berkauf. ae Das dem Partikulier Friedrih Wilhelm Christian Meyer zu Berlin, Karlstraße Nr. 2, gehörige, iu Lübben unmittelbar am Bahnhofe der Berlin- Görlitzer Eisenbahn belegene und Band XVI1I. Nr. 828 des Grundbuchs der Lübbener Landungen

verzeihnete Grundstü

(Villa Clara)

mit éinem der Grundsteuer unterliegenden Flächen- inhalt von 0,3170 Hektar nach einem Reinertrage von 0,62 Thlr. zur Grundsteuer und nah einem Nußzungs- werthe von 128 Thlx. zur Gebäudesteuer veran- lagt, soll

: u 29. April 1875, Mittags 12 Uhr, an hiesiger E tibert im E der nothwendigen Subhastation versteigert werden. : i

Ao aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen /und andere das Grundstück / betreffende Nachweisungen, ingleicen besondere Kaufbedingungen fönnen in un- serm Bureau IllIa, eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Öritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschla-

es foll / n 30. April 1875, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkündet werden.

Lübben, den 19. Februar 1879.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

a4 Aufgebot. Ein Wechsel d. d. Keula den 24. Februar 1874 über 93 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf}., gezogen von Trau- gott Schmidt auf Thekla Kronberg zu Keula, und von leßterer acceptirt, zahlbar am 24. Juli 1874 bei F. A. Niemer in Cottbus, sowie die unterm 24. Juli 1874 zu Cottbus aufgenommene notarielle Protesturkunde sind bei deren Einsendun an die Ls Gebrüder Henschel auf der Post anden gekommen. ae nuvetaunte Fuhaber des Wechsels nebst Pro- test wird hierdurch aufgefordert , diese Urkinden ätestens in dem Y H 14, Iuli 1875, Bormittags 117 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 2, vor dem Kreisgerichts-Rath Dr. Janke anberaumten Termine vorzulegen, widrigenfalls der Wechsel nebst Protest für fraftlos erklärt werden wird. Cottbus, den 12. Dezember 1874. : Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

[1802] Ediktalladung. Auf Fol. 71 und 73 alten Hypothekenbuchs von Leer stehen zwei Häuser am Pferdemarkt, westlih an den v. Hane’shen Weidekamp, nördlich an Hasseler Ecben, südlih an J. H. Folkers_ grenzend, erfteres für E BVissering, leßteres für Berend olfers registrirt. L S Das Visseringsche Haus ist durch Verkauf zunächst auf Geert Woortmann und dann auf Berend Folkers Übergegangeu, von des leßteren Erben aber mit dem des Volii 73 an Jan Franzen Henning und Alrich Sanssen Buismann zu gleichen Rechten verkauft. Fn Folge Ediktalladnng vom 26. Juli 1874 ist die Berichtigung der einen Hälfte dieseè Häuser im

[1352] den soll.

[1740]

Lehesten,

wegen der

Beklagten die

Gerichtsbrett. Cassel, den

[1811] [1793]

ric Buismann, verfügt und jeßt noch weiter be- Teinigt, daß ‘au die andere lebifte derselben von den Henningschen Erben und Auffolgern verkäuflich auf eben diesen Buismann übertragen worden. Manÿgels vollständiger Uebertragungsurkunden hat nun der Auktionator Alrich Buismann auf eine Ediftalladung aller Derjenigen, welche Eigenthums- ansprüche an die gedachten Hüuser resp. deren zweite Hälfte, geltend machen wollen, angetragen. Nachdem derselbe den im S cA vom 29. Okto- ber 1848, die Berichtigung des Besißtitels betreffend, aufge Ee genügt, so ist diesem ntrage stattgegeben. E _ Es werden daher Alle, welche bezüglich der früher

Henningschen Hälfte der oben bezeichneten Häuser Eigenthumsrehte zu haben vermeinen, aufgefordert,

Freitag, den 4. Iuni d. I., Bormittags 11 Uhr,

hier anzumelden, widrigenfalls fie mt solchen aus-

geschlossen und auf G: und des Präklusionserkennt-

nisses mit der Berichtigung des Besißtitels im

Grundbuche für den Provokanten verfahren wer-

Leer, den 4, März 1875. i Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik.

des Baumeisters Mecklenburg zu Wiesbaden und des Philipp Fehr daselbst, Klägers,

g n die Erben des Gottlieb Mehler: / 1) Moriß Schmidt auf der Eisenhütte bei Dassel im Bezirke des Obergerichts Göttingen,

2) Dr. Emil Schmidt in Essen, |

3) Richard Schmidt, früher zu Aqua Resfi in Sar-

dinien, jeßt in Egypten, /

4) Carl Schmidt, früher in Hockerode bei Leuten- berg, jeßt in : |

5) die Ehefrau Oertel in Oertelsbruch bei Lehesten,

6) Wilhelm Gottlieb Schmidt, zu Oertelsbruch bei

Die Duplicate der Klage werden den Beklagten mitgetheilt, beziehungêweise für die an unbekanntem Orte abwesenden Beklagten ü M unterzeschneten Gerichts deponirt, sodann wird in Erwägung, daß dur die vorgelegten Urkunden die Forderung der Kläger und durch die Gerichtsaften die in §. 23 pos. 3 dér Verordnung vom 28, Sep- tember 1859 vorgesehene Arreftursache bescheinigt ist Forderung der Kläger im Betrage von 8134 Fl. 11 Kr. = 13,944 M 32 S, 49 M 50 S bisherigen und 900 Æ eventuellen weitern Kosten der beantragte Arrest in der Weise angelegt, daß den

genen Hauses und Gartens des Erblassers Gottlieb

Meßtler verboten wird, x Im Uebrigen wird der Arrestantrag wegen man-

gelnder näherer

Der Christian Koester, Christians Sohn, von Deisel, geboren am 6. März 1804, und seit langen Fahren mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, oder dessen etwaige Leibeserben werden nah deshalbigen Antrag aufgefordert, binnen vier Monaten vor dem unterzeichneten Gericht zu er}cheinen, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und wegen Verabfolgung seines Vermögens Verfügung ergehen wird, Weis» tere Bekanntmachung erfolgt nur durch Anschlag am

Königliches Kreisgericht.

Der verschsïlene Carl Friedri} Wilhelm Breudemühl, Sohn des früheren Bauern, spätern Altfißers M O geboren zu Tressin

i ü ihtzicher, jeßt Auktionator Al- | am 25. Mai 1816, welcher 1m Z i De O e E U ie Tressin nah Amerika ausgewandert ist, seitdem aber Feine Nachricht von sich gegeben und ein V von etwa 240 M. zurückgelassen ‘hat, sowie dessen unbekannte Erben und Grbnehmer werden aufgefor- dert, vor oder in dem

An E. Q R ea vor dem Kreisgerichts-Na eck an hiesi rihts\telle anftehenden Termine fi \chriftlich oder

ersönlich zu melden, widrigenfalls der Verschollene elbst für todt sten Erben mi / Tit. 18. Allg. Landrechts zuerkannt werden wird.

Greifenberg in Pommern, den 11, März 1875.

Königliches Kreisgericht.

(1807]

Die Lieferung von

Walzeisen

Decret Termin hierzu ist auf:

In Sachen

egen hierselbst anberaumt,

eingereiht scin müssen.

Algier, in Empfang genommen werden.

Berlin, den 11. März 1875.

Beklagte, wegen Arrestanlage.

im Secretariat des

Veräußerung des in Weilburg gele-

Breslan, den 12. März 1875. Angabe der mit Arrest zu belegenden

1. April ce.

n O

[1804]

tücher. beshafft werden.

2, März 1875. Erste Abtheilung. Kersting.

Proclama.

der unterzeichneten Werft zur

Fahre 1857 von Kiel, den 16. März 1875.

Vermögen 5 [1796]

12 Uhr, follen im

hiesiger Ge- SXO 380 Tonnen Cemeut.

erklärt und sein Vermögen den näch- t den Folgen der §8. 834 folg. Th.II.

I, Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

2300 Centnern Unterlagsplatten aus soll im Wege der Submission vergeben werden. Dienstao, den 40. Ans d. I, Vormittags

Uhr, in unserem Geschäftslokale, Koppenstraße Nr. 88/89 bis zu welchem die Offerten i frankirt und versiegelt mit der Aufschrift: „Submisfion auf Unterlagsplatten“

Die Submissionsbedingungen (Modell und Zeich- nungen) liegen in den Wochentagen Vormittags im vorbezeihneten Lokale zur Einsicht aus und können daselbst auch Abschristen der Bedingungen , sowie Kopien der Zeichnungen gegen Erstattung der Kosten

Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkihen Eiseubahn.

(18081 Oberschlesische Eisenbahu.

9 Stück stationaire, 4 Stück portative Kramer- \ck&e Zeiger-Telegraphen-Apparate und 8 Stück Weker mit Neusilberglocken von 15,3 Cm. Durchmesser, welche außer Gebrauch gesezt werden, find loco Bahnhof Glogau exkl. Emballage zu verkaufen. Frankirte Preisofferten mit der Aufschrift :

„Offerte zum Ankauf von Kramerschen

Zeiger-Apparaten“

versehen, sind bis zum Lizitationstermine, den 20. April cr., Vorm. 11 Uhr, an die Unterzeichnete einzusenden, wo dieselben eröffnet werden. Die Verkaufsbedingungen können hier eingesehen, auch auf portofreie Anträge bezogen werdeu.

Königliche Telegrapheu-Inspektion.

Objekte und weil die Schuldner der Arrestbeklagien E nit im hiesigen Bezirk wohnen, abgewiesen. Zur Rechtfertigung beziehungsweise Anfechtung des Arrestes wird Termin auf Viättwoch, deu 26. Mai l. Is., Morgens 9 Uhr, anberaumt, für die Kläger bei Meidung der Wiederaufhebung, für die Beklagten bei Meidung der Bestätigung des Arrestes. Den an unbekanntem Orte abwesenden Beklagten Richard und Carl Schmidt wird dies durch Ein- rückung in öffentliche Blätter mit dem Anfügen kund- egeben, daß weitere Verfügungen nur am Gerichts- rett angeheftet werden. Weilburg, den 26. Februar 1875. Königliches m I. Abtheilung. eiß.

Submission.

Die Lieferung des zugeschnittenen Materials zu

300. Paar iangen Infanterie-Stiefeln foll dem Mindestfordernden im Ganzen oder in eins zelnen Theilen übertragen werden. Lieferungs-Offerten und Preisangaben franko Mon- tirungskammer Glogau nebst Proben von Ledertheilen nimmt die unterzeihnete Kommission bis zum

entgegen. Der Zuschlag bleibt vorbehalten. Lieferungsbedingungen sind bei uns cen und werden gegen Erstattung der Kopialien auf Verlangen

logau, den 15. März 1875. i Regiments-Bekleidungs-Kommission des_ 4. Poseuschzen Infanterie - Regiments Nr. 59.

Bekanntmachung.

Für die Kaiserlihe Werft sollen 1200 Stück Maunnschafts-Matraßen-Bezüge und 40 Stück Hand-

Lieferungs-Offerten sind versiegelt mit der Auf- rift „Submissiou auf Li: ferung von Matratzen- Bezüge“ bis zu dem am 831, Mär itta 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einzureichen.

Die Lieferungs-Bedingungen, welche auf porto- freie Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab- \chriftlich mitgetheilt werden, liegen nebst den nühe- ren Bedarfsangaben und Mole in der Registratur

insiht aus.

Kaiserliche Werft,

Bekanutmathung, Am Donnerstag, den 1. April cr., Vormittags uen der E rate

L, estungsbau-Direktion folgende pro erforderliche Vormittags ULB ien öffentlich verdungen werden, als bm. Kalk (eingelöst),

Die Bedingungen sind im Fortifikations - Bureau einzusehen, die einzureichenden Offerten auf der Auf- schrift als solche kenntlich zu machen.

Wilhelmshaven, den 16. März 1875.

Königliche Festungsbau-Direktion,

Bei dem Garde-Fuß-Artillerie-Regiment sind mehrere Tausend Paar theils neue, theils wenig getragene rothe Achselklappen, am Rande abgesteppt, zum Verkauf diéponibel; dieselben werden zum Preise von 17 H pro Paar neue und 10 - pro Paar wenig getragener Achselklappen biermit offe- rirt. Kaufofferten sind gefälligft an die Regiments- Bekleidungs-Kommission, Berlin, NVW., Fg- serne Sommerstraße Nr. 10, zu senden,

[1789] Vekauntmachung. Am Mittwoh, den 7. April 1875, Bormittags 10 Uhr, fol) das von dem Hufner Thomas Schueekloth und dessen Ehefrau Antje, geb. Havemeister, in * Barsbeck errichtete, hierselbst deponirte Testament nach erfolgtem Ableben des Thomas Schneekloth, vor unterzeihnetem Gericht publizirt werden, was für Alle, die es angeht, amtsobrigkeitlih bekannt gemacht. wird. \ Schönberg in Holsteiu, den 8. März 1875. Königliches Amtsgericht.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von öffentlichen Papieren.

[180861

Elypatheken-Antheil- Certificate.

Die am 2. April cr. fälligen Zinscoupons unserer Hypotheken-Antheil-Certificate werden an unserer Kasse, Friedrich:strasse 101, von heute ab und bei Herren Haller Söhle & Co+. in Hamburg,

Herren Deichmann «& Co. in Cöln, sowie bei unseren General-Agentaren vom 1. April er. ab eingelöst,

Die Zinscoupons der aufgerufenen Certificate:

ò Thlr, 100.

Nr. 887. 1924. 2394. 2397. 2399—2407, 2536. 3937—3239. 3242. 3243. 3281. 3289. 3298. 3300. 3303. 3307. 3312. 3314. 3318, 3320. 3330. 3331, 3334 —3336. 3339. 3661 —3663. 3665—3667. 3890. 3899. 3859. 4103. 4104. 4262. 4263. 4269. 4273—4276. 6245. 6256. 6681. 6683. 6684. 6705—6707. 6714. 6720. 6724. 6725, 6732. 6733. 6803—6820. 7726. 7729—7734. 7736—7738. 7740. 7741. 7810. 8142.

8149—8152. à Tblr. 200.

Nr. 2380—2383, 2385—2389, 2391. 3668. 3671— 3677. 4252—4254, 4257. 4259. 6232. 6237. 6239. 7291—7294. 7296. 7301. 7302. 8741—8743. 8748

8750.

à Thlr, 500. Nr. 1354. 3678, 3681, 3682, 4132. 4166. 4168. 4169. 6225. 6228. 7466. 7479. 7481—7484. 7519. 8012—8017, 8039 8042. 8081. 8494. 8509 8513.

8521. 8523. 8524, à Thlr, 1000.

Nr. 7636—7638, 7640. 7641. 7643—7645. 8089 —8§098. 8100. 9501—95059. y werden Bur an unserer Kasse und gegen gleich- zeitige Rückgabe der betreffenden Certificate, deren Nominalbeträge baar oder in neuen Stücken erho- ben werden können, ausbezahlt.

Berlin, den 16. März 1875.

Preussische Hypotheken-Yersicherungs- Actien- Gesellschaît.

Dr. Otto Hübner. G. Wi olff Gustav Grafe,

Nachdem die Ausreichung der neuen Coupons- Serie zu den schlesischen Rentenbriefen um nahezu jech3 Monate hindur ununterbrechen statt- gefunden, hat der Bestand sich so vermindert, daß nunmehr für den Rest die fernere Ausreihung, im Interesse der Verwaltung, auf bestimuite Tage he- \{ränkt werden kann. Mit Bezug auf unsere Ver- öffentlihung vom 11. Februar c. wird doher hier- dur bekannt gemacht, daß die Ausreichung der noch vorhandenen Coupons zu den sclefischen Rentenbriefen vom 1. April c. ab gegen Ein- lieferung der Talons bis auf Weiteres nur noch am lebten Souuabend jedes Mouats, Bor- mittags, in unserem Geschäftslokal, Alte Sand- straße Nr. 10 hierselbst, ftattfinden wird. Die- jenigen Rentenbrief-Jnhaber, welhe noch vor dem 1. April c. befriedigt sein wollen, mögen die bis jeßt versäumte Abhebung ter Coupons gegen Eins lieferung der Talons, daher sofort bewirken,

Breslan, den 15. März 1875.

T epial Direktion der Rentenbank für die Provinz Sÿlesien.

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[1760]

cr.,, Mittags