1875 / 66 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Sterl. und Pfd. Sterl. Anleihe von 2,860,000 Pfd. Sterl.

die außerordentlißhen Ausgaben auf

Pfd. Sterl. belaufen.

i 1 4,300,000 Die Regierung beabsichtigt in diesem Jahre eine C u fkontrahiren, von welcher Summe 360,000 Pfd. Sterl. von Scindia und Holkar für Eisen- bahnen geliehen und der Reft von 2,500,000 Pfd. Sterl. dur eine in Indien zu negoziirende Anleihe, deren Bedingungen später bekannt gemacht werden sollen, aufgebraht werden soll. Es wird nicht beab- fihtigt, die englishen Märkte in Anspruch zu nehmen oder neue Steuern aufzulegen. Einer Schäßung nah werden sih die Baar- Bilanzen in Indien am Ende von 1874—75 auf 15,700,042 Pfd. Sterl., und am Ende des folgenden Fiskaljahres auf 14,967,642

Thlr. 22 Sar. 3 Pf. (100,906 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf. mehr als 1873) benußt worden.

__— Nat Mittheilung des städtishen ftatistischen Bureaus sind bei den Standesämtern Berlins in der Woche- vom 7. bis incl. 13. März 1875 zur Anmeldung gekommen: 212 Ebeschließun- gen, 828 Lebendiggeburten, 42 Todtgeburten und 599 Sterbefälle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

_Im -»wissenschaftlichen Verein in der Singakademie wird am nächften Sonnabend 5 Uhr die leßte diesjährige Vorlesung (bei welcher die Karten abzugeben find) von dem Hauptmann im

Großen Generalftabe, Freiherrn von der Golß, über ,Gambetta und die Loire-Armee* gehalten werden.

Nr. 6 des

nationalen Reglement abweichenden Vorfchriften betreffend.

Nr. 6 der „Allgemeinen Mittheilungen aus dem Gebiete des Telegraphenwesens“, Beilage zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Telegraphenverwaltung, hat folgenden Inhalt: Druckfehler-Berichtigung. Ueber eine Reform der Tarife des in- ternen Verkehrs mit Rücksiht auf die Selbstkosten der internen De- peshen. Das Verhalten der Zinkringe in den Meidinger Elemen- ten. Cine neue Drahtleere. Ueber Gegensprechen. Leistung

des Telegraphen. Telegraphen-Literatur.

Nr. 5 des „Marine-Verordnungs-Blatts" hat folgen- den Inhalt: Anrebnung des Feldzuges 1866 als Kriegsjahr. Ab- änderung des S. 123 des Geldverpflegungs-Reglements. Die ein- heitlihe Benenuung der Reichêégoldmünzen. Die Liquidationen über die Dienustalter- und Seefahrzulagen. Vergütigungsfaß für Fourage für das 1. Semestir 1875. Verabreihung erhöhter Haferraticnen vom 1. Januar 1875 ab. Ueberweisung von Mannschaften an die Ar- beiter-Abtheilungen. Ausführungé-Bestimmungen zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 26. November 1874, betreffend Auflösung der Kommandanturen der eingegang+nen Festungen. Abzüge der Mas- (S 143 des Geldverpflegungs-Reglements der Marine im Frieden, 2. Absatz). Beschaffung des Geldbedarfs S. M. Sciffe und Fahrzeuge in Funchal (Madeira). Nachträge zur Instruktion über die Prüfung zum

rine-Mannschaften bei Akkord-Arbeiten auf den Werften.

Zeug-Feuerwerks-Lieutenant (zweite Berufs-Prüfung) vom 11. Ja- nuar 1868. Berechtigung zur Ausfcrtigung von Anstellungs-Ur- kunden. Deklaration der §8. 5, 6 und 7 des Reglements über die Schiffs-Verpflegung. Pauschquanta für die Beschaffung und In- standhaltung der Lederzeugstücke, Verbot des Umlaufs polnischer eindrittel und einsechstel Talarastücke. Auwendung von Postanwei- sungen bei Uebermittelung von Geldern an das Personal der Kaiser- lichen Marine im Auélande. Vorschriften über die Verwaltung und Gewährung von Kajüten-Mobiliar, Kochgeräthen, Kojenzeug und Messegeräthen auf in Dienst gestellten Schiffen. Kompetenzen der Besaßung bei der Ueberführung von nicht in Dienst gestellten Schiffen von einem Hafen zum andern. Anwendung haltbarer Brief- ums{läge zu Briefsendungen Seitens der Kommandos S. M. Schiffe und Fahrzeuge im Auslande. Ausrüstung der Schiffêgeshüße mit Brook- und Broofkwelltauen; desgleichen mit Material zur Herstellung solcher an Bord; Behandlung dieser Ausrü|tungsstück- an Bord. Personalveränderungen. ¿ | Statistische Nachrichten. Die Spareinlagen bei der \tädtishen Sparkasse Berlins haben fi, nach dem jeßt vorliegenden Kassenabschlusse pro 1874, wieder um mehr als dreiviertel Millionen Thaler E Das Guthabezu der Interessenten von 4,504,434 Thlr. am Schlusse des Jahres 1873 vermehrte sich durch Baareinlagen um 1,952,953 Thlr., durch aufgelaufene Zinsen um 157,620 Thlr., ftieg mithin auf 6,615,007 Thlr. Aufgehoben wurden dagegen einfließlich der Zinsen 1,277,675 Tblr., so daß fic am Schlufse des Jahres 1874 die Forde- rung der Interessenten auf 5,387,332 Thlr. oder gegen Ende 1873 um 832,899 Thlr. mehr bezifferte. Bei Schäßung dieser Ziffer darf jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Einlagen pro 1874 die des Vorjahres nur um 46/815 Thlr, die Rückzahlungen dagegen um 228,984 Thlr. überstiegen. Die Zahl der Quittungsbücher stieg von 99,270 auf 105,976; an dem Wachsthum von 6706 Siück partizipiren die drei unteren Kategorien mit Beträgen bis zu 50 Thlr. nur mit 1592, die drei höheren Kategorien bis zu 200 Thlr. und darüber aber mit 5114. Die zur Erleichterung des Verkehrs in verschiedenen Stadttheilen errichteten 29 Annahmestellen sind im Jahre 1874 zu

49,284 Einzahlungen (5080 mehr als 1873) im Betrage von 593,504 |

E Theater.

__ Königlihe Schauspiele. Das Schauspiel von Hugo Bürger: „Die Modelle des Sheridan“ hat bei seiner gestrigen ersten Darstellung eine sehr wohlwollende Aufnahme gefunden. Vie Arbeit zeugt von vi-lem Fleiß und läßt auc an vielen, nach ihrer Wirkung f-in berechneten Stellen eine bühnenkundige Hand nicht ver- Fennen. Der als „Literaturdramen“ bezeichneten Gattung angehörend, schildert das Stück eine Episode aus dem bewegten Leben des bekanu- ten Luftspieldichters, Parlamentsredners, Unter-Staatssefretärs und Ver- fassers der „Lästershule“. Jn sehr geschickter Weise if der bistorische Hintergrund festgehalten, auf welhem s\ich die wirkungsvoll "ver- arbeitete Begebenheit abspielt. Indessen hatte die Darstellung und Aus- stattung einen bedeutenden Antheil an dein Erfolge der Neuigkeit. Pvetyenen find in erfterer Beziehung die Leistungen des Hrn.

ahle als Lord Thurlow, des Hrn. Berndal als Geoffery Macgone, des D Ludwig als Sheridan, des Frl. Meyer als Lucy Linley und der Fr. Frieb-Blumauer als Gräfin Bute. Dem Dichter wurde die

Ehre wiederholten Hervorrufs zu Theil. Der Vorftellung wohnten Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre König- lichen Hoheiten der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen bei. j

Wegen plöglicher Heiserkeit des Hrn. Schmidt hat der am Wallnertheater zum erften Male aufgeführte und mit lebhaf- testem Beifall aufgenommene dreiaktige Schwank: „Der Lieutenant und nicht der Oberst“ von Louis von Saville heute abgeseßt werden müfsen, wird aber morgen mit Hrn. Blencke ais Oberst wieder zur Aufführung kommen, um foctan bis zur neuen Wilkenshen Posse ununterbrochen das Repertoir zu beherrschen.

Im Juli und Auguft wird am Wallnertheater die Gesellschaft der Wiener Komi1chen Oper, unter Leitung ihres Direk- tors Bohrmann, gastiren. Die Hauptzugkräfte des Unternehmens werden Hr. Schweigbofer und Fr. Gallmeyer sein.

_ Wegen Unpäßlichkeit der Fr. Antonie Janisch mußte die

für Dienstag angeséßte Vorstellung „Die alten Innggesellen* in später Abendftunde noch abgeändert werden, auch haben die Proben zu „Käthchen von Heilbronn“ eine Unterbrechung erlitten. Die Künst- lerin wird demnach, num mehrfahen Wünschen des Publikums nach- zukommen, heute die Antoinette in Sardou's , Alten Junggesellen" wiederholen. i Im Bellealliance-Theater wird das bekannte Lust- spiel „Aschenbrödel“ von R. Benedix am Freitag den 19. März zum Benefiz für Hrn. und Fr. Wisotky, zwei der ältesten und be- liebtesten Mitglieder diefer Bühne, zur Aufführung kommen.

Das Southminster-Theatre in Edinburgh ist am 14, Abends bis auf den Grund niedergeb:annt. Es wurde vor 12 Jahren für Henplärs Cirkus aus Holz erbaut und war im Stande, 2000 Personen zu fassen. Kurz vor dem Auzbruch des Feuers hatte si ein zahlreihes Publikum, das einem geistlihen Meeting in dem Gebäude beigewohnt, entfernt. Dies ist seit Kurzem der zweite Theaterbrand in der s{ottischen Hauptstadt.

In der Gefellsch aft für das Studium der neueren Sprachen sprach in der leßten Sißung Prof. Michaelis über die Bestrebungen einer Vereinigung über Orthographie. Er wies zunächst auf den Nothstand hin, in dem sich unsere Rechtschreibung

„Amts - Blatts der Deutschen Reichs- Telegraphen-Verwaltung hat folgenden Inhalt: Bescheidung: vom 6. März 1875. Verfügung an die Kaiserliche Telegraphen- Direktion zu N., die im Betriebs-Reglement enthaltenen, vom inter-

Hiesigen Blättern zufolge hat auf das Ansuchen von Freunden und Verehrern Richard Wagner in Auésicht gestellt, auch in Berlin zum Besten des Bayreuther Unternehmens jeüe feagmente aus der eben vollendeten „Götterdämmerung“ zur Auf-

hrung zu bringen, deren Vorführung in Wien unter des Meisters Leitung wiederholt unter großem Beifall stattgefunden hat.

__— Die „Straßburger Ztg.* {reibt aus Straßburg, 16. März. Die hiesige Universität hat in diesen Tagen ihre definitiven Sta- tuten, mit der Kaiserlichen Beftätigung versehen, zurückerhalten. Durch dieselben werden eine Reihe von Einzelbestimmungen getroffen, welche seit der Gründung fich als nothwendig herausgeftellt haben ;- was die Maturität betrifft, so werden künftig nur solche Inländer zugelassen, die das Abgangszeugniß von einem Gymnasium oder einer Realschule erster Ordnung oder ein Abgangszeugniß von einer Universität haben ; daneben die Ausländer, wenn der Rekter ihre Vorbildung für genügend hâlt. Dagegen find die nunmehr von der vollen Jmmatrikulatjon Ausgeschlofsenen, n:cht au von der Theilnahme an der Universität exfludirt. Es heißt: Pharmazeuten, Techniker, Forsteleven, Landwirthe und Personen reiferen Alters werden auch ohne Vorlage eines Matu- ritätszeugniß auf einen vom Reftor ausgestellten Erlaubnißschein zur Theilnahme an den Vorlesungen und Benußung der Universitäts- institute zugelassen und in ein besonderes Album eingetragen. Die beiden Sektionen der philosophischen Fakultät, die naturwissenscaft- liche und die philologisch-historise, werden als gesonderte Fakultäten künftig nebeneinander bestehen. Der Amtsantritt des Rektors und der Dekane (bisher 31. Oftober und 1. Mai) fällt künftig zusammen, so daß die fünftigen Rektoren nur eine akademische Rede zu halten haben werden. Der jeßige Rektor Magnifikus, Professor Schmoller, wird demnach bis zum 1. Mai 1876 fein Amt verwalten. / Zufolge Allerhöchster Bestimmung wird die diesjährige Triennal-Kunsftaus stellung in Brüssel vom 1. August bis 1. Oktober stattfinden.

Die britische Expedition zur Beobachtung der näch- sten totalen Sonnenfinsterniß kam am 15. d. M. wohl- behalten in Point .de Galle an. Die indishe Beobachtungs- Erpedition begiebt sich an Bord des „Enterprise“, der Calcutta am 11. d. M. verließ, nah den Nicobar-Inseln. Nah Berichten vom Persischen Meerbusen hat dort eine sehr strenge Kälte vorgeherrscht. Unweit Bassorah erfroren sieben Personen. Alle Straßen waren durch Schneemassen versperrt und völlig unpasfirbar. Das persische Gestade des Meerbusens war auf Meilen hin mit Fischen bedeckt, die dur die ungewöhnliche Kälte dazu getrieben wurden, das Waffer zu verlassen und am Ufer umge- kommen waren. Einige derselben besaßen ein Gewicht von 100 bis

150 Pfund.

: Land- und Forftwirthschaft. Prof. Dr. Wolff in Hohenheim hat für die Lösung einer von der hiesigen Koppestiftung ausgeschriebenen Preisaufgabe „Kritische Zusammenstellung der in neuerer Zeit durch thierphysio- logishe Versuche erlangten Resultate in ihrer Bedeutung für die Auf- S landwirthschaftlichen Thierhaltung*“ den Preis von 1500 M4 erhalten.

Der „A. A. C.“ vom 16. März zufolge is in der ganzen englischen Grafshaft Sutherlandshire dieMaul- und Klauen- seuche unter dem Rindvieh mit großer Heftigkeit aufgetreten.

Gewerbe und Handel. Nach dem Status der Berliner Diskontbank, ein- getragene Genossenschaft per ult, Dezember 1874 bestanden die Faisiva aus: Guthaben 64,715 Thlr., Prioritäten 7100 Th{r., An- eihen 2948 Thlr., Sparkassen 3349 Thlr , Reservefonds 1595 Thlr., Spezialreservefonds 1248 Thlr, Accepte 10,380 Thlr., Lombard 100 Thlr. Aktiva sind: Kassa 17,308 Thlr., Wechsel 63,861 Thlr., Hypo-

nach Abhülfe ebenso verbreitet als berechtigt. Es sei deshalb nur allseitig mit Freude zu begrüßen, daß sich das Kuratorium des „Deutschen Reichs-Anzeigers“ entschlossen habe, für Herstellung einer einheitlichen Rehtschreibung in die Schranken zu treten. Sobald Pro- fessor v. Raumer in Erlangen seine Vorschläge gemacht habe, würden weitere Schritte zur Verbesserung der Orthographie nicht ausbleiben. Redner {loß mit der Bitte, daß auch Seitens der Lehrerschaft dem Kuratorium für die desfallsigen Bemühungen die Anerkennung nicht versagt werden und die später anzuordnende Schreibweise angenommen werden möge.

__Die Einweihung des Neubaues der Dorotheen- städtishen Realschule hat geftern Mittag unter zahlreiher Be- theiligung des Publikums stattgefunden. Als Vertreter des Mini- steriums der geistlihen 2c. Angelegenheiten war der Geheime Ober- Regierungs-Rath Dr. Wiese erschienen, ferner wohnten der Ober- Präsident, Wirkliche Geheime Rath von Jagow, die Schulräthe Klix und Kießling, der Stadtshulrath Hoffmann und Vertreter anderer hiesiger Lehranstalten der Feier bei. Der Festrede des Direktors Dr. Kleiber ging ein Choral, ein Redeaktus und die Austheilung der Prämien voran ; die Festrede- selbst gab zunächst dem Danke gegen Seine Majestät den Kaiser und König angenen Aus- druck, enthielt eine kurze Beschreibung der bisherigen Geschichte der Anstalt, auf die wir demnächst zurückommen, und {loß mit den Wünschen für das fernere Gedeihen und Blühen der Schule. Hierauf folgte die Entlaffung der Abiturienten und der Choral: „Nun danket Alle Gott !* {loß die Feier.

In Görlitz ist die dreihundertjährige Gedächtnißfeier der Geburt des Philosophen, Schuhmachers akob Böhme in Anregung gekommen, die Schwierigkeit ift nur, den Tag zu bestimmen, da defsen zu Altseidenberg im Jahre 1575 erfolgte Geburt nux ganz allgemein feststeht. Jakob Böhme starb am 24. November 1624 zu Görliß.

i Den „H. N.“ wird aus Lübeck geshrieben: Der zur Er- innerung an die große Zeit des leßten Krieges und die in demselben gefallenen Lübecker auf dem Klingenberge errichtete Kaiser- oder Siegesbrunnen war in seinem architektonishen Aufban {hon vor Weihnachten vollendet, jeßt find die aus dem Atelier des Professors Mohr hervorgegangenen, den Brunnen zierenden Statuen ebenfalls aufgestellt und seit gestern ist das Werk vom Baugerüft, befreit. Der vortrefflich gegliederte Aufbau mit der Germania als Siegerin auf der Spiße und den allegorishen Figuren der Wehrkraft, des Frie- dens, des Handels und der issenshaften sowie des Adcker- baues ‘in meisterhafter Ausführung ift von ganz impofanter Wirkung und dieser neue Brunnen tritt dem vor ein paar Jahren auf dem Markte errichteten, bekanntlich ausgezeichnet s{öônen Brunnen würdig zur Seite. Der Bruunen sollte an des Kaisers Geburtstag zum ersten Male Wasser geben, es ift jedo fraglih, ob durch angestrengte Arbeit das zu realisiren ist, denn die

theken 2450 Thlr., laufende Konten 8935 Thlr., Inventar 3432 Thlr.

Der Ueberschuß beträgt 4215 Thlr. Davon kommen 4 x auf die

-Stammantheile und auf die Prioritäten mit 21-8 Thlr. Abschrei-

E 2, Thlr., Reservefonds 632 Thlr. und 2 % Superdividende r.

Der Aufsichtsrath der „Union“, Baugesellschaft auf Aktien hat die Dividende pro 1874 nach angemessenen Abschreibungen auf 5% festgeseßt.

_— Die Thorner Kreditbank von Donimirski, Kalk- stein, Lyskowski & Co. hat im leßten Jahre einen Bruttogewinn von 66,951 Thlrn. erbracht, wovon 38,306 Thlr. auf Zinsen, 24,937 Thlr. auf Kommisfions-Provision und £708 Tblr. auf Effektenkonto entfallen, der fich durch Unkoften und (3021 Thlr.) Verluste zu einem Reingewinn von 50,000 Thlrn. abmindert. Davon erhalten die Ak- tionäre 35,000 Thlr. gleih 7% Dividende des Aktienkapitas von § Mil- lion Thlrnu., der Reservefonds fteigt auf 80,000 Thir., die Spezial- reserve auf 7961 Thblr., die Tantième der Firmeninhaber beträgt 19,000 Thir. Die Bilanz für den 1. Januar 1875 weist 525,4 Thlr. Depositen auf, Kassa 6856 Thlr., Immobilien 69,870 Thlr, Wechsel 202,560 Thlr.

Die Direktion der Geraer Bank theilt uns mit, daß der

Verwaltungsrath in seiner Sißung vom 17. d. M. den Geschäfts- abs{chluß pro 1874 in allen Theilen genehmigte. Unter genauer Prü- fung aller Verhältnisse wurde neben den Abschreibungen die Dividende auf 8 % festgeseßt. Londoner Blätter melden, das Curhavener Eisenbahn- und Hafenbau-Unternehmen jei mit Hülfe englishen Kapitals. endgültig reorganisirt; au sei einer der bedeutendsten englishen Jn- genieure für di- Vollendung des ganzen Projektes gewonnen.

Einer Meldung der „B. B Z.“ zufolge hat der Aufsichtêratl-

der Kölnischen Wechslerbank beschlossen, der Generalyversamm- lung die Vertheilung einer Dividende von 5 % bei angemessener Do- tirung des Reservefonds vorzuschlagen. ; In der Generalversammlung der Thüringer Gas- Gesellschafi wurden der vorjährige Geschäftsbericht, der Rehuungs- abschluß und die Bilanz genehmigt. Alsdann wurde die Verwaltung. dechargirt und wurde der Antrag derselben, cine Vertheilung von 7% = 7. Thlr. per Stamm- und 34 Thlr. per Stamm-Prioritäts-- Aktie als Dividende s\tat!finden zu lassen, zum Beschluß erhoben.

London, 17. März. Dem „Standard“ zufolge hat in Folge des Fallissements des Hauses J. C. im Thurn & Comp. das Haus Siordet & Comp. mit 250,000 Pfd. Sterl. die Zz1hlungen ein- gestellt. Wie das „Echo“ hinzufügt, werden demnächst noch weitere Zahlungéeinstellungen erwartet.

Rotterdam, 17. März.

Bei der heute von der nieder-

ländishen Handeltgesellschaft abgehaltene Kaffee-Auktion wurden im Ganzen 79,979 Ballen Java-Kaffee angeboten, nämlich:

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Ballen. Ablauf.

Cts.

724 à 724 611 à 64 58 à 603 561 à 574 544 à 56 54 à 541

514 à 54 52 à 521 50 à 532 451 à 544 291 à 564

Taxe Cts.

72 60x à 6184 | 565 à 584 | 55.006 5314 à 54 | 523 à 533 | i 51 à 524 | 912 | 50 à 514 |

Zusammenstellung.

5,137 8/488 9,559 | 10,558 | 1,675 |

96 | 27,011 | 6,491 | 1,447 |

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j - 2,283 | Java Preanger braun .

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blatt li. Solo bunt grünlich . | Westind. Bereit . .. | Paffaroean | fuchfig grünlich . .. | v 6rau grünlich .

1,716 | Timor und Macassar 40 à 54 | 1838| Ordinér und Triage | 25 à 50 | 3,680 |B. S. und Diverse .….. | |

Verkehrs-Anstalten. Elberfeld, 18. März. (W. T. B.) Die Betriebseinnahmen der Berg ish-Märkischen Cisenbahn und der Ruhr-- und Siegbahn im Monat Februar ergaben ein Plus von 466,401 4 gegen den Monat Februar des vorigen Jahres. Der Erlaß wegen Aufhebung der Konzession der Erfurt- Hof-Eger Eisenbahn, datirt vom 2. Januar cr., wird unter dem 18. März in der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Geseß- Sammlung veröffentlicht. __— In Warschau ift, wie die „B. B. Z.“ mittheilt, dieser Tage die offizielle Offertausschreibung für den Bau von zwei weiteren: Tracen der Weichselthal-Bahn erfolgt. Die erste Trace Lu- fowo-Jwangorod wurde mit 9000 Rbl. in Kreditbilleten begeben.

Es ist seinerzeit von der Absicht einer? Anzahl rusfisher Garde- Offiziere berihtet worden, einen gemeinschaftlihen Wettritt von St. Petersburg nach Wien zu unternehmen. Die „N. Fr. Pr.* erfährt jeßt hierüber Folgendes: Die Idee eines solchen Wettrittes- besteht noch unter den betreffenden Offizieren in St. Petersburg und soll sofort mit dem Eintriite der milderen Jahreszeit ausgeführt werden. Einstweilen üben sich Roß und Reiter zu dieser Kraftleistung ein und werden auch von Seiten der einzelnen Mitkonkurrenten Versuchöritte gemaht. Einen solchen unternahm soeben ein Rittmeister des Kava- lier-Garde-Regiments, Medviedowsky, mit seinem Reitknecht mitten im Winter von Sit. Petersburg nah Moskau. Beide legten den Weg 700 Werst in neun Tagen zurück und kamen wohlbehalten am Ziele an, wobei die Pferde, beide donisher Race, auffallend wenig gelitten haben. Der schwierige Ritt war mit einer Menge von Hindet- nissen verbunden, die zum Theile in der rauhen Jahreszeit ihren Grund hatten.

= «U UAUIA H83A

Die Baulichkeiten für die Weltausftellung im Fairmount- Park zu Philadelphia haben folgende Anordnung: Dem Jndustrie- palast {ließt sich zunächst nördlich die Kunsthalle, westlich die Ma- shinenhalle an. Etwas entfernter nah Nordwesten liegen die für die Erzeugnisse der Landwirthschaft und des Gartenbaues bestimmten Gebäude. Der Jndusftriepalaft, hauptsächlich aus Glas und Eisen erbaut, bildet ein Rechteck, welches bei einer Tiefe von 464! sih in einer Ausdehnung von 1880' von Osten nach Westen erstreckt. 75* hohe Thücme zieren die Eten. Mächtige Portale in der Mitte der vier Seiten bilden die Haupteingänge. Der mittelste Theil des Gebäudes ragt in Form eines Quadrats von 186‘ Seiten!änge bis zu einer Höhe von 90' empor; an seinen Eten erheben fi 120' hohe Thürme. Den verschiedenen Nationen sind in der Richtung von Osten nach Westen rechteckige Räume zugetheilt, welhe fich durch die ganze Tiefe des Gebäudes erstreken und ihrerseits gleich- mäßig nach den Gruppen des Ausftellungsprogramms ein- getheilt sind. Beim Durchgehen in der Richtung der Langseite bie- ten fich, demzufolge die gleihartigen Industrien der vershiedenen Na- tionen zum Verglei dar, während beim Durchgehen in der Richtung der Tiefe ein Ueberblick der Gesammtindustrie der betreffenden Nation gewonnen wird. Die Kunsthalle, welche nicht für die Ausste .ung allein berechnet, sondern als Museum für die Stadt Philabelphia be- stimmt ift, wird im modernen Renaifsancestil ganz aus Granit, Eisen und Glas erbaut, so daß sie die erforderliche Sicherheit gegen Feuers- gefahr gewährt. Bei einer Länge von 365‘, einer Tiefe von 210' und einer Höhe von 59’, wird sie von einer 150' hohen Kuppel über- ragt. Zur Ausstellung von Gemälden sind gusschließlich Gallerien mit Oberlicht bestimmt, während die Skulpturen in den vier Eck- pavillons und der 83' im Geviert messenden Mittelhalle Aufnahme finden. Die Maschinenhalle soll etwa halb so groß werden, wie der

Industriepalast; das Gebäude für die landwirthschaftliche Ausstellung endlich wird nahezu eben so viel Raum enthalten.

rechtzeitig abgesandten Figuren haben dur der Eisenbahntransport eine Verzögerung erfahren und das Grauitbassin, in welchem der Brunnen fteht, wird nun wohl nicht rechtzeitig fertig werden, weil nit vor Abbruch des Baugerüstes damit begonnen werden konnte,

befindet. Der Uebelstand sei ein allseitig empfundener und der Wunsch

Berlin:

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kessel).

Vier Beilagen

Druck W. Elsner.

dieses aber für die Hinaufshaffung der Figuren auf ihre Staudoret unerläßlich war. |

(eins{ließlich Börsen-Beilage).

| sentation zum vollen Nennwerthe einzulösen, auch / 1 tai Daupisib: sondern auch bei ihren Zweiganstalten jederzeit zum

_ welcher er nur

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger.

2 6G.

Deutsches Neich Bankgeseß. Vom 14. März 1879, : E Wir Wilhelm, von Gecttes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c. / verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah mung des Bundesraths und des Reichstags, was fo

dur Reichêgeseß erworben, oder über den bei Er S Gesetzes zulässigen Betrag der Notenausgaxbe den. : Den Banknoten im Sinne dieses Gesehes wird papiergeld gleih geachtet, dessen Ausgabe einen: Verstärkung d Betriebämittel übertragen ist. ine

n, welche geseblich in Geld zu leisten find, fin; , Dein A S iaragfassen durch Landesgeseß nicht begründet

3. ‘Banknoten dürfen nur auf Beträge von 100, 200, 500 M oder von einem Vielfachen von 1000 A ausgefertigt

ist verpflichtet, ihre Noten sofort auf Prä- n O auch solche nicht nur an

und kann auch für werden.

8. und 1000

den. 8. 4. Jede Bank

vollen Nennwerthe in Zahlung anzunehmen.

Für beschädigte Noten hat sie Ersaß zu leisten, sofern der Jn-

baber entweder einen Theil der Note prä)entirt,

als die Hälfte,

‘präsentirt, vernichtet sei. Für vernichtete oder verpflichtet.

verlorene Noten Ersaß zu

5. Banknoten, welche in die Kasse der Bank oder einer ihrer chuTeitaiten oder in eine von ihr bestellte Cinlöfungskasse in be-

{häâdigtem oder beschmußtem Zustande zurüdckehren, auêgegeben werden.

S 6. Dex oder einer Gattung von t Genehmigung des Bundesraihs erfolgen.

Die Anordnung erfolgt, wenn ein größerer Theil des Umlaufs3 L s beshmußtem Zustande befindet, oder wenn die Bank die Befugniß zur Notenansgabe verloren hat.

fh in beshädigtem oder

Die Genehmigung darf nur ertheilt werden,

wird, daß Nachahmungen der aufzurufenden Noten in den Verkehr

gebracht sind.

én allen Fällen schreibt der Bundesrath die Art, die Zahl und

die Fristen der über den Aufruf zu erlassenden

den Zeitraum, innerhalb dessen und die Stellen, an welchen die Noten

eingelöst werden sollen, die Maßgaben, unter Den Fristen eine Einlösung der aufgerufenen Noten no und

egeln vor. p Die nab dem Vorstehenden von dem Bundes

Vorschriften sind dur das Reichs-Gefeßblatt zu veröffentlichen.

7 Den Banken, welche Noten ausgeben,

13 Wechsel zu acceptiren,

2) Waaren oder courshabende Papiere für . eigene oder für fremde auf Zeit zu verkaufen, oder für die

Erfüllung solcher Kaufs- oder Verkaufsgeschäfte Bürsschaft zu über-

Rechnung auf Zeit zu kaufen oder

nebmen.

Letzten jedes Monats, spätestens am fünften Ta

minen und 2) spätestens drei Monate

auf thre Kosten zu veröffentlichen.

Die wöchentliche Veröffenilichung muß angeben

1) auf Seiten der Pasfiva: das tes den Reservefonds, den Betrag der umlaufenden Noten,

die sonstigen täglih fälligen Verbindlichkeit, die 8 E Kündigungsfrist gebundenen Verbindlichkeiten,

die sonstigen Passiva ; : 2) auf Seiten der Aktiva:

Metallbestand (den Bestand an couréfähigem deutschem E A an Gold in Barren oder ausländischen Mün-

zen, das Pfund fein zu 1392 A. b den Bestand: |

an Reichs-Kassenscheinen,

an Noten anderer Banken,

an Wechseln, an Lombardforderungen,

an Effekten, / an sonstigen Aktiven. Welche Kategorien der Aftiva und Passiva cie C sind, bestimmt der Bunde Außerdem find in beiden Veröffentlichungen

benen im Inlande zahlbareu- Wechseln entsprungenen eventuellen Ver-

bindlichkeiten ersihtlich zu machen. 8. 9. - Bauken, »¿neèn nach Maßgabe der Anlage

lich Fünf vom Hundert an die vorrath gilt bei Feststellung der

fizdli ursfäßhigem deutsbem Gelde, t Pie Dns Mies wn Q deutsher Banken und an Gold in

Kafsenscheinen, an Noten anderer Barren oder ausländischen Münzen, e rischt die Befugniß einer

rli ie Befugniß e k wächst der derselben zustehende Antheil an dem

das Pfund

der Steuer niht unterliegenden ungedeckten Notenumlaufs dem An-

der Feststellung der Steuer hat die Ver- iso N unl Letzten jedes Monats den umlaufenden Noten

theile der Reichsbank zu.

8. 10. Zum Zweck waltung der Bank am 7-., Betrag des Baarvorraths und der Bank festzustellen und diese Feststellung bebörde einzureichen. Am Schluß jedes Jahres sichtsbehörde auf Grund dieser Nachweisungen zahlende Steuer in der Weise festgestellt, daß dieser Nachweisungen Summe dieser für jede einzelne Nachweisung neten Beträge ergiebt

8. 11. Ausländische Banknoten oder fon lautende unverzinslihe Schuldverschreibungen tionen, Gesell chaften oder Privaten dürfen, oder neben anderen 1 deutschen Landeswährung ausgestellt sind, innerh zu Zahlungen nicht gebraucht werden.

Titel I. Allgemeine Bestimmungen. 8. 1. Die Befugniß zur Ausgabe von Banknoten kann nux

Verpflichtung zur Annahme vou Banknoten bei

oder den Nachweis führt, daß der Rest der Note von die Hälfte oder einen geringeren Theil als die Hälfte

Aufruf und die Einziehung der Noten einer Bank Banknoten darf nux auf Anordnung oder mit

die zur Sicherung der Noieninhaber sonst erforderlihen Maß-

8. Banken, welhe Noten ausgeben, haben E den Stand ihrer Aftiva und Passiva vom 7., 15., 23, und

nach dem ee. I LAUNT t bres eine aenaue Bilanz ihrer Aftiva und Pasfiva, jowie den Zahres- Ie 6 vex Gieutinne of Perlustkoutos durch den Reichs-Anzeiger

deren Notenumlauf ihren Baarvorrath und den age ns Dad T

1876 ab von dem Ueberschusse eine Steuer von 14ÿr- om T U Reichskasse zu entrichten. Als Baar- Steuer der ín den Kassen der Bank

Bank zur Notenausgabe (§. 49), fo

fich ergebenden fteuerpflihtigen Ueberschusse des Notenumlaufs /43 Prozent als Steuersoll berechnet werden. Die

die von t bre ies 31. Januar

Reichskasse abzuführende Steuer. des folgenden Jahres f ih z R: Ta Sähabir auéländisher Korpora- went fie ausfsließlich Werthbestimmungen in Reichswährung oder einer

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erfolgter Zustim- lgt:

laß des gegenwär- hinaus erweitert

dasjenige Staatê- Bankinstitute zur

findel uicht ftatt

welcher größer ist,

leisten ist sie nit

dürfen nicht wieder

wenn nackgewiesen

Bekanntmachungen, en nah Ablauf der ch stattzufinden hat, ratbe zu erlassenden

ist nicht gestattet :

ge nach diesen Ter-

erechnet),

in der Jahresbilanz srath. i die aus weiterbege-

an Reichs- fein zu 1392 M. be-

Gefaramtbetrage des

der an die Aufsichts- wird von der Auf- die von der Bank zu von dem aus jeder

als Steuersoll berech-

alb des Reichsgebietes

Hld eix mter, Ansich, unD E e den Werten besiht uad die D Se daueaeiihungen zu erleihtern und für die Nußbarmachung verfügbaren Kapitals zu forgen. tigt, aller Orten bestimmten Pläßen anordnen. treiben:

vexkaufen ;

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 18. März

Titel 11. Reichsbank. 8. 12. Unter dem Namen „Reichsbank“ l

Geldumlauf im gesammten Reichégebiete zu regeln,

Reichsbank hat ihren Hauptsiß in Berlin. Sie ist bere{- im Reichsgebiete Zweiganstalten zu errichten,

Der Bundesrath kann die Errichtung solcher Zweiganstalten an folgende Geschäfte zu be-

1) Gold und Silber in Barren und Münzen zu kaufen und zu

Die 8. 13. Die Reichsbank ift befugt,

2) Wechsel, welhe eine Verfallzeit von hö{stens drei Monaten haben und aus welchen in der Regel drei, mindestens aber zwei als zahlungéfähig bekannte Verpflichtete haften, ferner Schuldverschrei- bungen des Reichs, eines deutschen Staats oder inländischer fkommu- naler Korporationen, welche nah spätestens drei Monaten mit ihrem Nennwerthe fällig find, zu diskontiren, zu faufen und zu verkaufen; 3) zinêbare Darlehne auf nicht länger als drei Monate gegen bewecliche Pfänder zu ertheilen (Lombardverkehr), und zwar: 2 gegen Gold und Silber, gemünzt und ungemünzt, N b. gegen zinstragende oder pätestens nach einem Jahre fällige und auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen des Reichs, eines deutshen Staats oder inländischer fommunaler Korporationen, oder gegen zinêtragende, auf den Inhaber lautende Schuldverschrei- bungen, deren Zinjen vom Reiche oder von einem Bundeéftaate ga- rantirt find, gegen voll eingezahlte Stamm- und Stamm-Prioritats- Aktien und Prioritäts-Obligationen deutscher Eisenbahngelellschaften, deren Bahnen im Betrieb befindlich sind, jowie gegen, Pfandbriefe landshaftlicher, kommunaler oder anderer unter staatlicher Aufficht stehender Bodenkredit-Inftitute Deutschlands und deutscher Hypotheken- banken auf Aktien, zu höchstens drei Viertel des Gourswerthe8, i c. gegen zinstragende, auf den Inhaber lautende Schuldver- schreibungen nit deutsher Staaten, sowie gegen staatlich garantirte auéländisce Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen, zu höchstens 50 Pro- t swerthes, i A E E des ie, welche anerkannt solide Verpflichtete aufweisen, mit einem Abschlage von mindestens 5 Prozent ihres Courswerthes, e. gegcn Verpfändung u Dai 0 a Kaufmannswaaren, of is zu zwei Drittheilen thre erthes. i O S@uldvezlebreibungen der vorstehend unter 3b. bezeichneten Art zu kaufen und zu verkaufen; die Geschäftéanweisung für das Reichsbank-Direktorium (8. 26) wird feststellen, bis zu welher Höhe die Betriebömiitel der Bank in fsotchen Schuldverschreibungen ange- dürfen ; 7 et 5 für be von Privatpersonen, Anstalten und Behörden Snkassos zu besorgen und nah vorheriger Deckung Zahlungen zu leisten und Änweisungea oder E auf ihre Zweiganstalten eder oudenten auszustellen ; E B für fremde echaung Effekten aller Art, so wie Edelmetalle nah vorheriger Deckung zu kaufen und nach vorheriger Ueverlieferung rfaufen; | f E lie und unverzinsliche Galder im DepositengesGäft und im Giroverkehr anzunehmen; die Sumne der verzinslichen De- positen darf diejenige des Grundfapitals und des Reservefonds der Bank nicht übersteigen; 8) Werthgegenstände 1in o F, E Die Reichsbank ift verpflichtet, Barrengold zum festen Sate von 1392 F für das Pfund fein gegen ihre Noten umzu- en. J i a Bank ift berechtigt, auf Kosten des Abgebers solches Gold durch die von ihr zu bezeichnenden Techniker prüfen und scheiden zu lassen. A N "_& 15. Die Reichsbank hat jeweilig den Prozentsaß öffentli betárkt zu machen, r H fie disfkontirt (S. 13, 2) oder zinsbare Darlehne ertheilt (S. 13, 3). Die Aufstellung ihrer Wohen-Ueber- sichten erfolgt auf Grundlage der Bücher des Reichsbank-Direktoriums und der demselben unmittelbar untergeordneten Zweiganstalten. S. 16: Die REAMELanE hat das Recht, nah Bedürfniß ihres ; ;s Banknoten auszugebeu. : Ei O Autiéciigung. Einziehung und Vernichtung der- selben erfolgt unter Kontrole der Reichsshulden-Kommission, welcher zu diesezr Zwecke ein vom Kaifer ernanntes Mitglied hinzutritt. 8. 17. Die Reichsbank ift verpflichtet, für den Bétrag ihrer im Umlauf befindlihen Banknoten jederzeit mindestens ein Drittheil t coursfähigem , deutshzm Gelde , _Reichs-Kassenscheinen oder Ms d in Barren odcr ausländischen Münzen, das Pfund fein zu 13 2 i gerechnet, und den Rest in diskontirten Wechseln, welche eine Verfa zeit von höchstens drei Monaten haben, und aus w.l{en in der Rege drei, mindestens aber zwei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, in ihren Kassen als Deckung bereit zu halten. / 8. 18. Die Reichsbank ist verpflichtet, ihre Noten: a. bei ihrer Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation, y b. bei ihren 2 Ale e brvigy soweit es deren Baarbestände un eldbedürfnisse gestatten, \ E dem Sikabes A0 coursfähiges deutsches Geld einzulösen. : 8. 19, Die Reichsbank ist verpflichtet, die Noten der, vom Reichs3- kanzler nah der Bestimmung im §. 45 diejes Gescßes bekannt gemachten Banken sowohl in Berlin, als auch bei ihren Zweiganstalten E Städten von mehr als 80,000 Einwohnern oder am Sitze der Bank, welche die Noten ausgegeben hat, zum vollen Nennwerthe în Zahlung zu nehmen, so lange die ausgebende Bank ihrer Noteneinlösungspflicht pünktlih nachkommt. Die auf diesem Wege angenommenen Bank- uoten dürfen nur entweder zur Einlösung präsentirt - oder zu Zah- lungen an diejenige Bank, welche dieselben ausgegeben hat, oder zu Zahlungen an dem Orte, wo leßtere ihren Hauptsig hat, verwendet werdeu. : : Die Reichsbank ift ermächtigt, mit anderen deutschen Banken D AUTLA über BEMB eun der leßteren auf das Recht zur uscließen. / E Va L e uldner eines im Lombardverkehr (8. 13 Ziffer 3) gewährten e im Verzuge ift init die Reichsbank ae rechtigt, ohne gerihtliche Ermächtigung oder itwirkung das bes e austpfand durch einen ihrer Beamten, oder durch einen zu ee teigerungen befugten Beamten öffentlich verkaufen, oder, wenn gs verpfändete Gegenstand einen Börsenpreis oder arftpreis De en Verkauf auch nit ôffentlich dur einen ihrer Beamten, oder dur einen Handelsmakler, oder, in Ermangelung eines solchen, durch Lu zu Versteigerungen befugten Beamten zum laufenden Preise bewi B zu lassen, und sich aus dem Erlöse wegen Kapital, Zinsen und AeN bezahlt zu machen. Dieses Recht behält die Bank auch gegenüber anderen Gläubigern und gegenüber der Konkursmasse des Schuldners. 91, Die Reichsbank und ihre Zweiganstalten sind im ge- ammten Reichsgebiete frei von staatlichen Einkommen- und Gewerbe- euern. B Î 2 A ie Reichsbank ist verpflichtet, ohne Entgelt für Re- nun Sd ieids N ea anzunehmen und bis auf Höhe des Reichs-

Verwahrung und in Verwaltung zu

undzwanzig

vier und einhalb Prozent

Reservefonds zugeschrieben, fo lange derselbe nicht ein Grundkapitals beträgt,

ch | folgen, nachdem die Höhe

1875.

Das Grundkapital der Reichsbank besteht aus einhundert- Millionen Mark, getheilt in vierzigtausend auf Namen autende Antheile von je dreitausend Mark. E

Die Anthzilseigner haften persönlich für die Verbindlichkeiten

8. 23.

der Reichsbank nicht.

8. 24. Aus dem beim Jahresabschlusse fi ergebenden Rein-

gewinn der Reichsbank wird :

1) zunächst den Antheilseignern eine ordentliche Dividende von des Grundkapitals berechnet, sodann

9) von dem Mehrbetrage eine Quote von zwanzig Prozent dem Viertel des

3) der alsdann verbleibende Ueberrest zvr Hälfte an die Antheils

î Gf tos 7 r o iamei f 1 t- eigner und zur Hälfte an die Reichskasse gezablt, soweit die Gesamm Dividende der Äntheilseigner niht aht Prozent übersteigt. Von dem weiter verbleibenden Reste erhalten die Antheilseigner ein Reichskasse drei Viertel.

Viertel, die

Erreicht der Reingewinn nit volle vier und einhalb Prozent des Grundkapitals, so ift das Fehlende aus dem Reservefonds zu ergänzen. Das bei S E ea S der Reichsbank etwa zu ewinnende Aufgeld fließt dem Reservesonds zu. g E e AattIute nta rig binnen Ee E von dem ibrer Fälligkeit an gerechnet, zum Bortheil dezr Dank. Tage Boer “TDie des Reiche ieben Aufsicht über die Reichsbank wird von einem Bankkuratorium ausgeübt, welches aus dem Reichs- fanzler als Vorsißenden und vier Mitgliedern besteht. Eines dieser Mitglieder ernennt der Kaiser, die drei anderen der Bundesrath. Das Kuratorium versammelt sch vierteljährlih einmal. Jn diesen Versammlungen wird ihm über den Zustand der Bank und alle darauf Bezug habenden Gegenstände Bericht erstattet und eine allgemeine Rechenschaft von allen Operationen und Geschäftseinrich- der Vank ertheilt. i E 26: Die N Reiche zustehende Leitung der Bank wird vom Reichskanzler, und unter diesem von dem Reichsbank-Direktorium aus- geübt; in Behinderungsfällen des Reichskanzlers wird die Leitung durch cinen vom Kaiser hierfür ernannten Stellvertreter wahrge- L De Reichskanzler leitet die gesammte Bankverwaltung innerhalb der Bestimmungen dieses Geseßes und des zu erlassenden Statuts (8. 40). Er erläßt die Geshäftsanweisungen . für das Reichsbank- Direktorium und für die Zweigaustalten, sowie die Dienftinstruktionen für die Beamten der Bank, und verfügt die erforderlichen Abände- rungen der bestchenden Geschäftzanwei]ungen (Reglements) und Dienst» instruftionen. / i L J 8 27. Das Reichsbank-Direktorium ist die verwaltende und ausführende, sowie die, die Reichsbank nach außen vertretende zôrde. : ; 2 Les besteht aus einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Mitgliedern, und faßt seine Beschlüsse ua Stimmenmehrheit, hat jedoch bei jeiner E ma den Vorschriften und Wei- fungen des Reichskanzlers Folge zu leiten. / Î : f “Präsident und Mitglieder des Reichsbank-Direktoriums werden auf den Vorschlag des Bundesraths vom Kaiser auf Lebenszeit Rut. i E 98. Die Beamten der Reichsbank haben die Rechte und )flihten der Reichsbeamten. E i A 09 S Adiege, Penfionen und sonstigen Dienstbezüge, jowie die Pensionen und Unterstüßungen für 1hre Hinterbliebenen, trägt die Reichsbank. Der Beso!idungs- und Penfionsetat des Reichsbanfk-Dis- reftoriums wird {ährlich durch den Reichsbaushalts-Etat, der der übrigen Beamten jährlich vom Kaiser im Einvernehmen mit dem Bundesrathe auf den Antrag des Reichskanzlers festgeseßt. \

Kein Beamter der Reichsbank darf Antheilscheine derselben be- 5 ers 99, Die Rechnungen der Reichsbank unterliegen der Revision

durch den Rechnungshof des Deutschen Reichs. : Lx Die Form, in welcher die jährliche Rechnungslegung zu erfolgen hat, wird du:ch den Reichskanzler bestimmt. Die hierüber ergehenden Bestimmungen sind dem Rechnungshof mitzutheilen. _ L neinet 8. 30. Die Antheilseigner üben die ihnen zustehende Be hei- ligung an der Verwaltung der Reichébank durch die Generalversamm- lung, außerdem durch einen aus ihrer Mitte gewählten ständigen Centralaus\huß nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen aus. & 31. Der Centraiausshuß ist die ständige Vertretung der Antheilseigner gegenüber der Verwaltung. Er besteht aus fünfzehn Mitgliedern, neben welchen fünfzehn Stellvertreter zu wählen sind. Die Mitglieder und die Stellvertreier werden von der Generalver- sammlung aus der Zahl der im Besiße von mindestens je drei auf ihren Namen lautenden Antheilsheinen befindlihen Antheilseigner gewählt. Sämintliche Mitglicder und Stellvertreter müssen im Reichs- gebiete und wenigstens neun Mitglieder und neun Stellvertreter in Berlin ihren Wohnsiß haben, Ein Drittel der Mitglieder scheidet jährlich aus. Die Aus\cheidenden sind wieder wählbar. n Der Centralaus\chuß versammelt sich unter Vorsiß des Prâfi- denten des Reichsbank-Direktoriums wenigstens einmal monaili, fann von demselben aber auch außerordentlich berufen werden. Er ist beschlußfähig bei Anwesenheit von wenigstens sieben MUgN R die Geschäftsanweisung wird festseyen, in welchen Fällen und in Ie her Reihenfolge die Einberufung von Stellvertretern zu bewirken ist. j . 32. Dem Centralaus\{huß werden in J Monat die wöchentlichen Nachweisungen über die Diskonto-, Wechsel- und Lom- bardbestände, den Notenumlauf, die Baarfonds, die Depositen, über den An- und Verkauf von Gold, Weckseln und Effekten, über die Vertheitung der Fonds auf die Zweiganstalten zur Einsicht vorgelegt, und Zugleich die Ergebnisse der ordentlichen und der nar ie Kassenrevisionen, sowie die Ansichten und Vorschläge des Retebaye, Direktoriums über den Gang der Geschäfte im Allgemeinen un über die etwa erforderlichen Maßregeln mitgetheilt. ry nsbesondere ist der Gentralaus\chuß gutachtlih zu hören: é 2, über die Bilanz und die Gewinnberechnung, welche nach Ab- lauf des Geschäftsjahres vom Reichsbank-Direktorium aufgestellt, S dessen Gutachten dem Reichskanzler zur definitiven Festseßung ü ur reicht, und demnächst den Antheilseignern in deren ordentlicher Ge-

itgetheilt wird; 2 ne ra ena ge des Besoldungs- und Penfionsetats (S. 28); c. über die Beseßung erledigter Stellen im Reichshank-Direk-

torium, mit Ausnahme der Ste des Prâsidenten, vor der Beschluß- s8raths (Z- 3 :

M 1E tar bis zu welchem die Fonds der Bank

zu Lombarddarlehen verwendet werden können.

ften für Rechnung der Bank kann uur er- De L A Betrages, bis zu welcher die Fonds der

; B G T Bank zu diesem Zwecke verwendet werden können, zuvor mit Zusti es festgeseßt ist; ag (ta E ntra Nr S ifontosates Und des Lombard-Zinsfußes, sowie ‘über Veränderungen in den Grundsäßen und Fristen der Kredits ertheilung ; i i inbarungen mit anderen deutshen Banken (s. 19), ouis fder A E hes Geschäftäbeziehungen zu denselben zu beoba tenden Grundsäße. k Nr j ine Geshäftsanweisungen und Dienstinstruktionen find dem Certnandschusie alsbald na ihrem Erlasse (§. 26) zur Kenntniß- itzutheil i , e m R itglieder des Centralausschusses beziehen keine Be-

leisten. E e Siri “berebtiat, die nämlichen Geschäfte für die Bundesstaaten

zu übernehmen.

soldung.