Marianne Fern Lie bei freier Amtswoßnung mit einem Jahres- Gladbacher Spinnerei ttuD S eberei.
Zinszahlung u. # w. von öffentli lte von dreitausend einhundertfünfzig Mark G Papieren. gie Stelle des ersten Diakonus und Seniors | [1868] General -Versammlung. Die diesjährige ordentlize General-Versammlung der Aktionäre wird nach Art. 34 des
Berliner Lombard-Bank in Liquidation. | di Diek i cóbald zu bec D | Dritte Beilage a out geZfeg, den 13. Heil d. 3, Rehnitings G . Zu Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
im §. 6 des Gesezes über den Markeushuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekauntmachungen veröffentlicht
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreih Sachsen werden Dienstags unter | Die Dieustagdtummer euthälè außerdem eine UeberiiGt über die in der lefiberaanacke ver Rubrik Leipzig veröffentlicht. L | Woche in diesem Blatt veröffentlichten S Mete ia en. E E D R
M CREK TETE S E ai
Entscheidungen deutscher Gerichte { natträglichen Erfüllung nit entgegen. — Art. 356 Die Zahlungseinstellung eines Kauf- Insel S. Cypriano beî - ferti L A » „DAY ; l d fe Ah . Cypriano bei Murano gefertigt worden aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. H. G. B. — (Urth. d. I]1. Sen. d. R. Ob. H. G. |mannes“ führt ein Ober-Tribunals-Erkenntniß sein (circa 882). Für die Kirche von S. Marcus
v. 21. März 1874. Das. Bd. 2, S. 24), vom 28. Januar cr. gegen einen wegen betrügerischen ließ Doge Domenico Selvo 1071 Byzantiner Mosaik-
D
asse, Münzstraße 21, o eig widrigenfalls mit glied Königlicher Haupt- und Residenzstadt, : 92) Ersaßwahl für zwei durch Tod ausgeschiedene Mitglieder des Verwaltungsrathes. 11833] Bekanutmachung. „Alfali* wird im 2 E an Das Centcal - Handels - Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des Jn- Da Central - Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. — Tas Látt. A. à 100 Thlr. 153, 132, 82, 154, 79, [1853] Litt. C. à 50 Thlr. 99 und 171.
am 31. Dezember 1874.
Die Inhaber der Pfandscheine Nr.*1699 19681 * iz 15. Avril er. nimmt die unterzeithuete B i 20%, Zon Sea Tab 2497 | Piuronatsbetitte Boge unjez ertra S : : reslau, den 16. März 1875. 2508 2561 werden hierdurch aufgefordert, ihre Der Magistrat Wir ersuchen die laut Art. 30 und 31 des Statuts legitimirten Herren Aktionäre, 9 ; ] i E Bean rmittag, 13. April 18 Berlin, Freitag, den 19. März denselben nah §. 9 unserer Statuten verfahren S Da: 12. Ap uns Dienstag Vormittag, 13. April, e g s A E et M a . e L R - i i VeBerlin, den 16, Mä 1878 G. Cs 149/9) a f mie E T ageS3orduung: i L Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au (vom 1. Mai b. I. an) die Berliner Lombard-Bauk in Liquidation Nheinische 1) Bericht des Verwaltungsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen und über werden, erscheint au in einem besonderen Blatt unter dem Titel 3) Antrag des Verwaltungsrathes auf Aufhebung des Art. 23 des Gesellschaftsstatuts. Gleve-3 4 abl von drei Kommissarien zur Revision und Dechargirung der Bilanz der Gesellschaft
Jn der am heutigen Tage bewirkten öffentlichen | dischen Güterverkehr via Venlo resp. Cleve-Zevenaar pro 1875. 8. März 1875 und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräterstraße 109, und alle | Abonnement beträgt 14 50 s für ‘das Vierteljahr. — Einzelne Numuiern kosten £0 s
Deren uns nmenven Dürener Etadtobligationen | “ Cölu, dea 17. M m E L 5 Buthandlungen, für Berlin auch durch die Expeditien: 8W. Wilhelmstraße 32, bezogen werden. Insertionspreis für den Raum einer Druezeile 30 d E e h f den Dürencr Stadtobligationen| Cöln, den 17. März 1875. ‘ ezoge N n R Nummern gezogen : y / Die Direktion. Der Verwaltungsrath. ® 80, 96, 253 und 59. 1, F Litt.' À. à 50 Thlr. 246, 187, 232, 123, 239, R 249, 220, 223, 17 und 81. B. Aus dem Privilegium vom 21. November 1870: ie Besißer dieser Obligationen werden hierdurch
vfgeoie, den Betrag derselben gegen Auslieferung der Obligationen nebst dazu gehörigen Zinscoupons und Talors am 1, Iuli cr, bei der hiesigen Stadt-
Pfänder spütesiens, bis 20, April erx. an unserer Better, Peters. Kue. : Eisenbahn. die Resultate des verflossenen Jahres insbesondere. Sen tral- Hande is- Register für das Deutsche Reich. ia À. Aus dem Privilegium vom 25. Januar 1864: Litt. C. à 100 Thlr 95 und 179, fasse zu erheben.
wird von dem Kapital zurückbehalten. : Düren, den 16. März 1875. Die Schuldentilgungs-Kommission. Wernuers, A, Stolz, I, Bücklers.
Bürgermeister.
LUS08] Saal-Eisenbahn.
In Gemäßheit des N iere Statuteu wer-
iermit die auf die Quittungsbogen
A big wg 33, 117,203, 687, 720,761, 1008, 1019, 1099, : :
eingezahlten Raten als verfallen und die Ansprüche
auf den Empfang der gezeichneten Aktien für er-
loschen erklärt. uod den 17;,- März 1875. Der Borstand der Saal-Eisenbayu-Gesellschaft.
Verschiedene Bekanntmachungen.
[1762] Ge \ u cch.
Fin erfahrener Berwaltungs-Sekretär wird ge- a N Pen Bürgermeister-Amte in Malstatt
. Saar. g. d. Saar, Halt 1000 bis 1200 M
[18 Thüringische Eisenbahn. Einnahme bis ultimo Februar 1875. im Personen- im Güter- in Berkehr: Verkehr: Summa:
A. Stammbahu: SST8 00682 909/060 î br. 1875 208,378 700,68: i im Monat Fer. 174 227/590 657,984 885,574
weniger 19,212 — e E ee — 42,698 23,486 i Treber. 1875 418,192 1,409,953 1,888,145 c = As 1874 485,909 1,337,916 1,823,825
eniger 7,717 ta E pigedi gs a — Biociab: b 64,320
B. Dietendorf-Arustädter Zweigbahn:
im Monat Febr. 1875 2,406 5 978 7,684 ä ¿ „1874 | 2,489 6,028 8,517 daher weniger _ 83 750 833 bis ult. Febr. 1875 4771 11.0159 15,786
A
Activa.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden Zinscoupons | An Casa-Bestand Effecten-Bestand V s 6
reportirte . C SOLSET, —
Da: |§% | pf. P assiva.
649,058 | 14 Actien-Capital E : E it 50,000 Stückx Actien à 200
R
E C0000 Unküudbare Hypothekenbriefe . 1E
Weéjsel-Bestand
E L P Salage für ausgegebene unkündbare
Hypothekenbriefe und Schuldschein
Amortisations-Beiträge . Darlehen j
auf lombardirte Hypotheken
Cautiouen : deponirte Effekten der Mitglieder des Kura-
toriums und der Direktion .
Grundstü h. d. fatho Kirche Nr. 2. ab Abschreibung
Mobilien uud Uteusilien . ab Abschreibung S
Debitores laut Conto-Corrent-Vuh
e, abzüglich
. 481,732. T.
49,618. 28. 19,618. 28.
O R E E E E R E R E L T L
zali An, 33'625 9378856 SPIRGNO Pee | 13,427,750 i Künbbare Hypotheken-S&uldsheine . . . | 3,532,300
Accepte L Quartal 1875 fällige . „ « + 297,511 24,701,778 Amortisations-Zuschlags-Fonds zur Bestreitung der 10% Amortisations- 94,750 ¿Steine eler S 13,050 autionen deponirte e wie gegenstehend . . 42,000 42,000 Haus3-Hypothe : / auf unser Grundstück hinter der katholischen Ee i K S 60,000 othekenbriese ; 472,000 n ausgelooste im Nominalbetrage von Thlr. 19,675, jedoch nit eingelöst unter Prämiemzuschläg it...» se 30,000 Coupons eigener Hypothekenbriefe noch nicht abgehobene ch ch S... 330,538 3,098,833 Dividenden 0M nidE ab E s S 724 Peusions- und Uuterstüzungs-Fonds Buen Dae L E e s 2e Creditores a. noch nicht eingeforderte Zahlungen auf von uns erworbene Hypotheken . , 960,054 b. pränumerando gezahlte Zinsen pro 1. Quartal 1875 auf dergleihen . ._. 78,623 c. [laut Conto-Corrent-Buh . .“. 573,479 [ee Ten L Greis E E 1,300,000 hierzu aus Dden- reibungen de 18 L 100,000
21,642
s 28,332
1,400,000
Gewinn- und Verlust-Conto Mee L e : 1,006,216
31,772,223
31,772,223 | 18 | 7
CGewinn- und Verlust-Conto
am 38. Dezember 1874.
E 18084 999 12,181 17,376
daher weniger 424 1,166 1,990 C. Gotha-Leinefelder Zweigéahn:
i br. 1879.13; 45,811 59,715 E Ms E “ 1874 15036 29,929 44,965
i 1,132 R =
d ee — 15,882 14,750
3 ult Sebr. 18719 31,656 96,817 128,473 tes M i 1874 31,399 68115 99,514
daher mehr i 8 n 28,959
D. Gera-Eichicchter Zwe g ahn:
í br. 1875 16,368 7,097 53,465
u R M 1874 17583 838,143 55,726
4 daher weniger 1,215 1,046 L i 1875 84,132 73,145 107,2
D E Bene 1874 34597 T6,339 110,936
daher weniger 469 3,194 83,659
worbchaltlih späterer Feststellung. 16. März 1875. M N Die Direktion
der Thüringischen Eiscnbahn-Gesellschaft.
je Aktionäre der Unstrut-Eisenbahn-Gesellshaft M, v Vietmit benachritigt, daß der DASET a außerordentlichen Generalversammlung vom 27, April 1874 die Allerhöchste Genehmigung erlangt hat und die Liquidatiou der Gesellschaft unter dem 10. Oftober in das Handelsregifter eingetragen wor- den ift. Die Zeichner derjenigen 603,600 Thlr. Stammaktien, welche seinerzeit von den Adjacenten übernommen worden und die dem von uns zur Schadloéhaltung dieser Stammaktionäre mit der Dentschen Eisenbahnbau - Gesellschaft unter dem 4, April 1874 abgeschlossenen Vertrage bis jeßt noch nit beigetreten sind, werden hiermit aufgefordert, ibre Beitrittserklärung zu diesem Vertrage uns bal- blos zukommen zu lassen, sowie ihren Art Oi
anzumelden, L :
Diejenigen Aktionäre, welche dieser Aufforderung
' den nah beendigter Liquidation
S bert werden, den Betrag ihrer Einzahlungen V Ranmvara, a/S. den 12. März 1875.
Unstrut-Eisenbahnbau-Gesellschaft
. l .
WY erluste.
An Zinsen auf emittirte Hypothekenbriefe . e reservirt SZuschlags-Founds Abschreibung auf un Kirche Nr, 2 Abschreibung auf Iniertionsunkosten Kosten für Anfertig
Stempel auf dieselben
Beleuchtung und Brennma Reisekosten und Diäten Steuern und Gerichtskosten rto und Telegramme . - und Gratificationen . . chen und Schreibmaterialien
Diverse Unkosten .
ortisations- ser Grundstück h. d. kath. Mobilien und Utensilien A ung ‘ven Hypoth al
U UQU Q I UR A
Berliu, den 31. Dezember 1874.
Keßner.
Fit: M M Gewinne.
ér Oppen Dit e x Provisionen im Hypotheken - Geschäft , An- E e S „ Eintrittêgelder und Beiträge zu den Geschäfts- unkosten im Hypotheken-Geshäft . . . « 71,628 Provision aus dem Conto-Corrent-Geschäft . . 62,875 Zinsen aus demselben E e e 139,868 Ion e aa S 89,077 Gewinn an Zinsen und Reports auf Effecten, fowie an Agio auf unsere Hypothekenbriefe . 67,143 Diverse Gewiutte aa a 2,838
1,150,893 396,212
|
802,525 10,096
9,732 19/618 3,625 2.001 1/591 3,067 3/021 11/306 3/582 91,764 6,3 7,061
1,006,216 1,981,536
1,981,536
Die Direction : der Preussischen Boeden-Credit-
Actien Bank.
“Ferdinand Herrmann. Geprüft und richtig cefunden. Berlin, den 22. Februar 1875.
Die Prüfungs-Commission,
vou Bouíîín.
Alexander. W. von Krause. G. Keibel,
Strafrecht.
Bankerutt, Eingetragene Genossen-
schaften. _
Ha: eine eingetragene Genossenschaft ihre Zzhlungen eingestellt, so kann ein Mitglied des Vorstandes der- selben, welcher sich solcher Handlungen oder Unter- lassungen s{chaldig gemacht hat, wie fie in den §8. 281 Nr. 1—4 und 283 Nr. 1—3 des R. Str. G. B. bezeichnet find, wegen derselben niht auf Grund der 8§§. 281 und 283 des R. Str. G. B. wegen Bauke- rutis bestraft werden. — §8. 281, 283 Strafg. f. d. D Rei; 8. 3 Nl: 12 59: 12, 91 G, betr d. privatrechtl, Stellung d. Erwerbs- u. Wirthschafts- genossenschaften v. 4. Juli 1868 (B. G. Bl. S. 415) (Erf. d. verein. Abth. d. Senats f, Straf- sachen d. Pr. Ob. Tribun. v. 9. Nov. 1874, Ent- scheid. Bd. 73 S. 379 ff.)
Konkurs. E
Anfechtung von Rechtshandlungen des Ge- meinschuldners, welche vor der Konkurs- erßffnung vorgenommen s ind.
Das in den §8. 100 ff. der Pr. Konkurs-Ordn. den Konkursgläubigern gestattete Anfechtungsreht geht, wenn der Konkurs durch Akkord beendet ist, nicht auf den Gemeinschuldner Über — S§§. 99—112 199 Pr. Konk.-Ordn. v. 8. Mai 1855 — (Erk. d. IV. Sen. d. Pr. Ob.-Trib. v. 23. Juni 1874. Entsch. Bd. 73 S. 77 f.)
Kauf.
Entdeckung vor der Fri st.
Es kommt nur auf das objektive Vorhandensein der Mängel an. JIrrevelant ist die eigene Unter- suchung abseiten des Käufers, oder dessen Ueberzeu- gung vom Vorhandenjein der Mängel, auch die Kenntniß durch Mittheilung Anderer genügt, wenn nur die gemachte Anzeige sih als wahr herausstellt. — Ist die Untersuchungsfrist innegehalten, \o ist die Anzeige nicht verspätet, wenn auch der Käufer den Mangel schon einige Tage vor Ablauf dieser Frist entdeckt hat. — Art. 347 H. G. B. — (Erk. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 28. Febr. 1874. Dr. Calm, Rechtsgrundsäße d. Entsch. d. R. Ob. H, G. Bd. 2 S. 22.)
Verzicht auf frühere Vorzeigung.
In der Nichtbemängelung einer dem Käufer vorher, vom Verkäufer als für ihn. bestimmt, an einem anderen Ort (z. B. Blankenburg) vorgezeigten Waare, liegt kein Verzicht auf das Recht, die Waare (z. B. Holz- stangen) nah ihrer Antwort am Erfüllungsort (z. B. Braunschweig) zu untersuchen. — Art. 347 H. G. B. — (Erk. d. 11. Sen. d. R. Ob. H. G. y. 25. April 1874, Daf. Bd. 2 S. 22.)
Fehlerhaftigkeit einer von mehreren Sachen.
Ob der vereinbarte Preis der Waare entspricht, ist ohne jede Erheblichkeit, denn der R-chtsbestand eines Kaufes hängt von diesem Einklange nicht ab. — Wenn von mehreren zusammen verkauften Sachen die eine fehlerhaft ist, so kann dieserhalb die Rück- nahme der anderen nur dann verlangt werden, wenn entweder die mehreren Sachen nah dem Inhalte des abgeschlossenen Vertrages als ein Ganzes verkauft worden find, oder wenn ihre Trennung ohne Nach- theil nicht möglich ift — Art. 347 H. G. B. — (Urth. d. T. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 5. Juni 1874. Das. Bd. 2 S. 23.)
Art der Bemäng elung.
Die Anzeige der Bemängelung muß den Verkäufer über den Grund der Beanstandung aufklären. Die Abweichung von der vertrags- und geseßmäßigen Be- schaffenheit muß dem Verkäufer substantiirt mitge- theilt werden, wenigstens im Allgemeinen — die Au- zeige kann sich nicht darauf beschränken, „die Waare jei nicht vertrags- oder geseßmäßig“ (innerer Verderb, Schuld des Frachtführers könnte ja vorliegen) — Art. 347 H. G. B. — (Urth. d. IIl. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 10. Sept. 1874. Das. Bd. 2 S. 23.)
Hypothetishe Rüdcktrittserklärung.
Die Rüdcktrittserklärung braucht niht eine An- erkennung des rechtswirksamen Bestandes eines Rechts- geshäfts, bzl. der Verpflichtung aus demselben zu enthalten — sie kann auch diese Rechtsbeständigkeit dahin gestellt sein lassen, eine hypothetische sein. — Art. 354, 355 H. G. B. — (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. H. G. v: 11. April 1874. Das. Bd. 2, S. 23).
Erschöpfend, daneben keine Partikular- bestimmungen.
Durch diese gesezlihen Bestimmungen erscheinen die Rechte, welche im Falle des Verzuges dem Ver- käufer zustehen, nah jeder Richtung genau begrenzt und bestimmt. Es stünde mit der Tendenz des Hon- delsgeseßbus nah einem einheitlichen Rechte in Widerspruch, neben den überschriebenen Artikeln Par- tifkulargeseße anzuwenden, welche dem Verkäufer größere Rechte einräumen. — Art. 343, 354—357 H. G. V. — (Urth. d. L. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 25. Sept. 1874. Das. Bd. 2, S. 23 f.)
Aunahme unter Vorbehalt.
So lange die Anzeige (Fordern des Schadenersaßzes oder Abgehen vom Vertrage) nicht erfolgt ist, kann der säumige Theil die Folgen des Verzugs durch nachträglihe Erfüllung beseitigen — der vom Gegner vor oder bei Annahme der Erfüllung gemachte bloße Vorbehalt dés Wahlrehts steht solcher
i Keine Formalvorscchrift.
Die Bestimmung des Art. 357 Absf. 1 (z. B. so- fortige Anzeige des nicht säumigen Kontrahenten, daß er auf Erfüllung best:he) ijt keine Formalvor- schrift. Wenn aiso {Gon vor dem kritischen Mo- ment (z. B. vor 1 Uhr Nachmittags am bestimmten Börsentage) zwishen den Kontrahenten festgestellt sein sollte, daß einer der Kontrahenten nit erfüllen wolle oder könne und daß der andere Theil die Kontraktsfälligkeit seiner Mitkontrahenten fich nicht gefallen lasse, sondern auf Erfüllung bestehe — so ist einer solchen Feststellung Wirksamkeit beizulegen — Art. 357 H. G.B. — (Urth. d. L. Sen. d. R. E H. G. v. 24. März 1874. Das. Bd. 2 S.
6)
Preis bei Ablauf der Nachfrist.
Die Berechnung der Differenzforderung nah dem Preise beim Ablauf der Nachfrist is nur dann statt- haft, wenn die Nachfrist niht ohne Pflicht und Anlaß gewährt if (also unstatthaft z. B. wenn die Nachfrist nicht erbeten war, wenn Erfüllungsver- weigerung und Rücktrittserklärung des Gegners vor- ausgegangen find). — Art. 357 H. G. B. — (Urth. des L Sei, d. N Ob H G: v 12 Mat 1874 Däs: Bd, 2 S..25)
Kommissionsgeshäft. Veröffentlichter Tarif.
Der Annoncen}pediteur ist an dem von ihm ver- ¿ffentlihten Tarif (sofern andere Bedingungen nicht vereinbart find) gebunden, Irrthum, Ungenauigkeit und Unvollständigkeit treffen ihn. — Aut. 361, 380 H. G. B. — Urxrth. d. 1. Sen. R. Ob. H. G. v. 16. Jan. 1874 Dal Dd 1 S. 25)
i Waaren ohne Marktpreis.
Die Befugniß des Kommissionärs, als Selbstkon- trahent einzutreten, ist bei Waaren, welche keinen Markt- oder Börsenpreis haben, ausgeschlossen. — Art. 376 (Urth. d. 11, Sen: d. R. Ob. H. G. v. 7 Januar 1874, Das. Bd. 2. S. 25.)
Speditionsgeschäft. Nicht das Recht des Destinationsortes.
Für die Haftpflicht des Spediteurs sind nicht die Geseße des Destinationsortes maßgebend, sondern diejenigen des Ortes, wo der Spediteur die ihm zur Versendung überlieferte Waare empfängt und ab- sendet. — Art. 380 H. G. B. — ‘Urth. d. I. Sen. d. N, Ob. H. G. v.13; Febr. 1874, Daf. Bd, 2. S. 26.)
Adresse keine Instruktion, Zwischen- spediteur,
Der Spediteur (welchem, sofern er nit den Trans- port ausführt, nar die gehörige Versendung, nicht die Ab- lieferung der Güter obliegt) 1st an die von seinem Kommittenten aufgegebene Adresse nicht derartig ge- bunden, daß darin eine Jnstruktion zu erblicken wäre, von welcher nur abgewichen werden dürfte, falls de- ren Befolgung nicht möglich oder mit Nachtheilen für den Empfänger verbunden wäre. — Unter Um- ständen kaun \chon die Annahme eines Zwischen- spediteurs, unabhängig von der Perfon des Gewähl- ten, eine Verleßung der huldigen Sorgfalt sein. — Art. 380 H. G. B. — (Urth. des I. Sen. des R. Ob. H. G. vom 3. Febr. 1874. Das. S. 26.)
Zolldefraudationsstrafe. Vorschuß.
Der Spediteur, welchem eine bestimmte Deklaration des Frahtguts vom Absender aufgegeben ift, kann Ersaß der wegen falscher Deklaration verwirkten Zolldefraudationsftrafe vom Absender verlangen — resp. Zahlung behufs seiner Liberirung — da er niht in Vorshuß für Rechnung des Absenders zu gehen, mithin den Beweis geleisteter Zahlung nicht zu führen braucht. — Art. 382, 387 H. G. B. — (Urth. d. I1. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 28. Febr. 1874 Das. Bd. 2, S. 26.)
Ziffermäßige Bestimmung der Transport- kosten?
Das Geseß unterstellt eine Vereinbarung, zufolge deren der Spcditeur gegen eine im Voraus be- stimmte Vergütung die Bestreitung der Transport- kosten auf eigene Rechnung übernimmt, legt aber keinen Werth darauf, ob jene Verwerthung sofort ziffermäßig bestimmt oder ob sie nach Gewicht, Stückzahl oder nah sonstigen feststehenden Faktoren erst zu berechnen is — Art. 384 H. G. B. — (Urth. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 11. Sept. 1874, Das. Bd. 1, S. - 27.)
Unterlassene Avisirung.
Der Spediteur haftet für alle Zwischenspediteure und Frachtführer, auch wenn er solche nicht un- mittelbar und persönlich gewählt hat. Ist der lebte Frachtführer zur Avisirung des Frachtgutes ver- pflichtet, so haftet auch der Spediteur im Falle der Unterlassung dieser. Pflicht — Art. 384 H. G. B. — (Urth. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 11. Sept. 1874. Das. Bd. 2. S. 27.)
Unterbrechung.
Die einjährige Verjährung der dem Auftraggeber gegen den Spediteur zuständigen Klage läuft nicht ab, so lange über den betr. Gegenstand beide (als
denunziant und Denunziat) einem Dritten gegen- überstehen, selbst dann nicht, wenn in diesem Ver- fahren der Spediteur eine ihm obliegende Ersatz- pflih leugnet. — Art. 386 H. G. B. — (Urth d. I. Sen. d. R. Ob, H. G. v. 4. Nov. 1873.1 Das. Bd. 2 S, 27.
Bankerutts angeklagten Gastwirth aus, „d. h. die Nichterfüllung seiner Verkindlichkeiten gegen seine Gläubiger wegen Mangel an bereiten Mitteln be- gründet an sich und allein nur civilrechtliche Folgen
gegen §. 281 des Strafgeseßbuches (betreffend den
betrügerishen Bankerutt), wenn der Kaufmann in | der Absicht, seine Gläubiger zu benachtheiligen, |
Handlungen vorgenommen hat, durch die der Be-
stand des Vermögens, aus welchem die Gläubiger |
Befriedigung zu suchen berechtigt find, wirklich oder
Bestandes vereitelt wird. Erforderlih ist, daß die in dieser Absicht vorgenommenen Handlungen mit der Zahlungseinfstellung in Verbindung ftehen, d. h., daß dieses Handeln mit bewußter Beziehung auf die Nichtbefciedigung der Gläubiger erfolgte. - Da- gegen ist es irrelevant, ob zur Zeit dieses Handels die Nichterfüllung der Verpflichtungen bereits zu
einer äußerlih erkennbaren Thatsache geworden war j
oder no bevorstand, weun nur dem Schuldner be- wußt war, daß sie eintreten werde, und daß sie dem- nächst auch eingetreten ift. *
Die Aushändigung einer Police über
Immobilien Seitens des Agenten an den Ver-
siherungsnehmer ohne polizeiliche Genehmigung zieht,
nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 23. Februar cr.,, für den Agenten eine Geldstrafe von zehn bis fünfhundert Thalern nah \sich. „Die CS. 14, 15 des Gesetzes, betreffend das Mobiliar- Feuerversiherungswesen, ordnen an, daß kein Agent
eine Police ohne polizeilihe Genehmigung auéhän- digen darf, und §. 31 desselben Gesehes verordnet dann wörtlich: hat ein Agent die im §. 14 vorge- \hriebene amtliche Erklärung einzuholen verabsäumt, so trifft ihn eine Geldstrafe von zehn bis fünfhun- dert Thalern. Hiernach \chließt sich eine Kabinets-
Ordre vom 30. Mai 1841, nach welcher „die Be-
stimmungen in den §8. 14, 15 des Gesetzes über das Mobiliar-Feuerversicherungswesen vom 8. Mai 1837 auch auf Versicherungen von Immobilien bei in- und ausländischen Feuerversicherungs-Gesellschaften auszudehnen find. Diese Ordre erwähnt zwar §. 31 nicht, allein es liegt auf der Hand, daß, wenn der
8. 31 ausdrücklich auf den §. 14 Bezug nimmt und sich als eine so nothwendige Ergänzung desselben darstellt, daß ohne ihn das Verbot des §. 14 nußlos wäre, mit demselben auch die Strafbestimmung des 8. 31 durch die angezogene Kabinets-Ordre auf Im- mobilien hat ausgedehnt werden müssen.“
Die Glasindustrie. Lobmeyr, der erste Glasindustrielle Wiens, der
als Kunsthistoriker mit Recht geschäßte Kustes am K. K. österreichischen Museum Dr. Jlg und der be- fannte Kunsthistoriker Hauptmann Böheim haben sich vereinigt, um cin gediegenes Werk*) über die Geschichte des Glases, über die Glasfabrifkation der Gegenwart und über die Statistik der Glasfabrikation herauszugeben.
I, In der Geschichte des Glases in kunst-
industrieller Hinsicht, von Dr. Albert Ilg, beginnt der Verfasser mit den Sagen der Erfindung des Glases. Die weitverbreiteste is “jene von Plinius erzählte, nah der phönicische — mit Salpeter han- delnde — Kaufleute am Ufer des Flusses Belus in Ermangelung von Steinen ihreu Kochtöpfen Stücke Salpeters unterlegten und diese leßteren mit dem Flußsande zu Glas zusammenschmolzen.
Ist nun dieser Erzählung aus technischen Gründen
niht Glauben zu schenken, so beweist sie doch {hon das hohe Alter der Glasindustrie bei den Völkern Vorder-Asiens. Der Autor widmet drrselben auch eine ausführkihe Besprechung, \childert sodann die Glasindustrie der Perser, Assyrier und Aegypter ebenso eingehend als jene des griehischen Süd- Jtaliens, wo die Glasfabrikation, begünstigt durch das Vorkommen trefflihen Materials, den größten Aufschwung nahm und an deren Erzeugnissen sowohl in der Ornamentik als in den Figuren die ganze höchste Schönheit hellenischer Kunst zur Geltung fam. In Rom erscheinen nach Plinius ums Jahr 14 nah Christo Glasfabriken, die Anfangs von Aecgyptern geleitet wurden. Die Römer betrieben eine ausgedehnte Glasindustrie, bei ihnen war die Benußung des Glases zum Verschlusse der Licht- einlässe bereits eine ziemlich allgemeine, fie machten viele Experimente mit dem Glase und stempelten es zum Luxus- und Modeartikel. So waren unter Nero die leihten Gläser beliebt, fie wurden wegen ihrer Leichtigkeit die „geflügelten“ genannt und muß- ten im Preise sehr hoch gestanden sein, da Nero zwei Stücke um 6000 Sesterzen (1500 Fres.) kaufte.
In dem folgenden Kapitel behandelt der Ver-
fasser die Geschichte des Glases im Mittelalter und zwar zunächst jene des Orients, sodann die des Occidents namentlich die alt- und weltberühmte Venezianer Glasindustrie. Hier unter dem Einfluß von Byzanz. Der erste Zweig der Glasindustrie, das Mosaik, war in Venedig durch Byzantiner ein- geführt und deren früheste Erzeugnisse sollen auf der
*) Die Glasindustrie. Jhre Geschichte, gegen: wärtige Entwickelung und Statistik. Jn Gemein- schaft mit Dr. Albert Ilg und Wendelin Böheim herausgegeben von L. Lobmeyr, Stuttgart, W. Spe- mann, 1874.
: arbeiter rufen, welche Nation auc bis in die Mitte
des 14, Jahrhunderts daselbst auss{ließlich ihre
Bs ene. A brachte Enrico Dandolo aus l P l : ' dem eroberten Constantinopel Glaëkfünstler na ¿wischen Beiden. Diefelbe wird zum Verbrechen ! s i 2
der Lagunenstadt, wo sie 1283 bereits als Innung erscheinen. Welchen Aufshwung die Glasindustrie der Dominante nun nahm, lehrt uns der Verfasser in der Folge. Der große Rath wachte mit Strenge Über diese ausgetreitete Industrie, 1295 bereits er- scheint ein Dekret, welches den Arbeitern bei Strafe
i l | der Ausweisung 2c. verbietet, im Auslande ihre scheinbar verweigert, oder die Feststellung des wahren ;
Kunst zu üben. Dennoch entfernten si viele, deren Wirksamkeit in den einzelnen Orten der Verfasser (gleichzeitig mit dem Stande der Glasfabrifation des Mittelalters in denselben) bespricht.
In der hierauf folgenden „Geschichte der Glas- fabrikation in der Renaissauce und den folgenden
| Perioden“ spricht der Autor zunächst über diese erste
Epoche im Aligemeinen und geht sodann auf die Industrie Venedigs über, auf ihre Blüthezeit, ihren allmäligen und endlichen Verfall, der früher eintrat
{als jener der Republik felbst, dann auf die Gefäß-
bildnerei Deutschlands, wo sich eine vollkommen veränderte Form zeigt. Römer, Paßglas, Willkomm, Stiefel, Aengster, Tummler U. \. f. bezeichnen die verschiedenen Gestalten, unter denea \ih die cylin- derische mit angeschmelzten Buckeln und Warzen als die beliebteste ergiebt. Die Gefäße, gewöhnlich von grüner Farbe, werden im Style der eigenthümlichen deutschen Renaissance mit Emailfarben bemalt und mit Reimen versehen.
Gr behandelt dann die Geschichte der Glasfabri- kation in Frankreich, Enzland, Spanien und den anderen Ländern bis zum Schluß des 18. Jahr- hunderts.
IT Die Glasindustrie der Gegenwart. Mit Beziehung auf die Weltausstellung in Wien 1873, von L. Lobmeyr, ist in folgende Abschnitte getheilt: T. Die einzelnen Zweigè der Glasfabrikation. II. Die Spiegelfabrikation : a. Guß- spiegel, b. geblasene Spiegel. III. Die Tafelglas- fabrikation. IV. Die Hohlglasfabrikation: a. Bou- teillenglas, b. ordinäres Hohlglas, c glattes Schleif- glas, d. Glaswaaren für chemische und derlei Zwecke, e. hohlgesliffenes Glas, Gasthausgeschirr 2c., f. Lampenartikel, g. gepreßtes Glas, h. Krystallglas. V. Die Glas- Kurzwaaren-Industrie.
Dr. Jlz {ließt feine Geschichte mit dem 18. Jahrhundert. Lobmeyr seßt dieselbe fort und be- spricht bei jedem einzelnen Abschnitte die Entwicklung der Industrie in den verschiedenen Ländern vom An- fange dieses Säculums bis zum Jahre 1873. So- dann führt er uns die ausgestellt gewesenen Erzeug- nisse der einzelnen Fabriken vor, vergleicht und fkriti-
firt sie.
TIT, Der statistische Theil, von Wende- lin Böheim, K. K. Hauptmann, hält die geographische Ordnung ein, giebt die Anzahl der Glas-
1 fabriken nach ihren verschiedenen Gattungen, der Häfen,
Wasfserräder, Turbinen, Dampfmaschinen und der Ar- beiter (Männer, Weiber, Kinder) 2c. an. Sodann folgt, jo weit das Materiale reicht, die Angabe über die einzelnen, im zweiten Abschnit!e aufgezählten Zweige der Glas- fabrifaftion, der Produktion nach Spezialfächern, Ausfuhr, Einfuhr u. |. w. Eine Zusammenstellung der Glasfabriken in den einzelnen Ländern ergiebt folgende Resultate: Deutsches Reich 352, Oesterreich- Ungarn 237, Großbritannien 232, Frankreih 200, Vereinigte Staaten von Nordamerika 178, Rußland 163, Belgien 68, Italien 46, Niederlande 832, Schweden 24, Spanien (Ostküste) 23, Schweiz 8, Portugal 4, Dänemark 4. Die statistishen Notizen der anderen Länder sind ungenügend eingelangt.
Handels-Register.
Altona. An Stelle der am 14. d. M. eingegan- genen Zeitung „Altonaer Mercur“ is für die Pu- blifation der Eintragungen ins Handels- und Ge- nossenschaftsregisters des hiesigen Kreisgerichts für
das laufende Jahr die Zeitung „Altonaer Nachrichten“
getreten. Dies wird im Verfolge der Bekanntmachüng vom 24. November 1874 hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. Altona, den 16. März 1875.
Königliches Kreisgericht,
Altona. Bekanutmacbung.
Zufolge Verfügung vom 17. d. M. is h-ute in
unser Erienreys ter unter Nr. 1217 getragen:
der Kaufmann Johannes Wilhelm Reinhold Gideon Ipsen in Altona,
Ort der Riederlassung: Altona,
Firma : Iohs. Ipseu.
Altona, den 17. März 1875.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Berlin. Haudelsregister
des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 18. März 1875 find am
selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt:
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr.
4271 die hiesige Handelsgesellschaft in Firmar
fer
vermerkt fteht, ist eingetragen:
Der Kaufmann August Ludwig Ernst Kupfer ist hierselbst verstorben. An “eina Stelle ist seine Ghefrau Charlotte Caroline Kupfer, geb.