1875 / 73 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Landes-Schuldverschreibungen. Chodziesener, Leobshügzer Kreis - Obligationen. __Cóölnische Stadt - Obligationen (Rül- fiände). Danziger Hypotheken-Vereins-Pfandbriefe. Dres d- ner, Dürener Stadt-Obligationen. Frankfurt a. M., 34% Anlehen de 1846. Hannovershe Brauergilde, Obliga- tionen. Italier. is che Prämien-Anleihe (Prestito Nationale) de 1866. Liller Prämien - Anleihe de 1860. Mailänder Prämien-Anleihe de 1866. Moskau-Jaroslaw- Eisenbahn- Obligationen. Potschappeler Aktien-Verein, Prioritäts-Obli- gationen. Preuß is che Hypotheken-Verficherungs-Aktien-GeselU- haft (Hübner), Hypotheken - Antheil - Certifikate (Rückstände). Rosenheimer Kunstmühle, Partial-Obligationen. Russ\i\che 2, innere 5% Prämien-Anleihe de 1866 (Rückstände). Sächsische Landrentenbriefe. Sächsische 3% Steuerkreditkassenscheine de 1830. Sächsishe Staats\huldenkafsenscheine de 1847 und 1855. Sächsishe 4% Alberts-Eisenbahn-Prioritäts-Obliga- tionen Litt. D. Sächsish-Schlesische Eisenbahn-Aktien. Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wöchentlih einmal und ift zum Abonnementspreis von 1 Mark

. 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlih durch all: Postanstalten, so wie

durch Carl Heymauns Verlag, Berlin, 8. W., Königgräger- firaße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21/2 Sgr.)

NAichhtamllichßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 27. März. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei und nahmen heute die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Militär-Kabinets entgegen. Mittags stattete den Ma- jestäten die Großfürstin Constantin von Rußland, Kaiserliche Hoheit, einen Besuch ab.

Um 21/5 Uhr begabén Se. Majestät Sih nah Charlotten- burg, um die Blumen-Ausftellung in der Flora in Augenschein zu nehmen und empfingen um 71/5 Uhr Abends deñ Botschafter Fürsten zu Hohenlohe-Schillingsfürst.

[Beide Kaiserlihe Majestäten wohnten gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem Gottesdienste im Dom und dem geistlichen Oratorium in der Singakademie bei. -

Heute empfing Ihre Majestät die Kaiserin-Königin den Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Constantin von Rußland auf deren Durchreise. Ihre Majestät die Kai- serin-Königin wohnte mit Ihrer Königlichen Hoheit der Groß- herzogin von Baden der liturgishen Abendandaht im Dome bei.

In der Kapelle des Kronprinzlichen Palais fand am Donnerstag, Vormittags 91/4 Uhr, Abendmahls-Gottesdienst statt, an welchem Ihre Majestäten und die Mitglieder der Königlichen Familie Theil nahmen. Abends 6 Uhr besuhte Se. Kaiser- lihe Hoheit mit dem Prinzen Friedrih Wilhelm, Königliche Hoheit, die liturgische Andacht im Dom.

Gestern Vormittag wohnten Ihre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron- prinzessin so wie Prinz Friedrih Wilhelm dem Gottesdienst im Dome bei.

Um 7 Uhr besuchte Se. Kaiserlihe Hoheit die Singakademie,

Sih:

wo Grauns „Tod Iesu“ zur Aufführung gelangte. #2 2

GIR LE LASES

Festberihte über die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs liegen heute weiter vor aus: Warmbrunn, Waldenburg, Toft, Shweidniß, Löwen- berg, Marklifsa, Trebniß, Goschüß, Frankenstein, Münsterberg, Silberberg, Habelshwerdt, Beuthen O.-S, Leobshüß, Pleß Paradies, Bojanowo, Schwerin a. W., Rawitsh, Bentschen, JIutroschin, Koschmin, Krotoschin, Schrimm, Wollstein, Schneide- mühl Ems, Westerburg, Speyer, Germersheim, Landau, Ulm, Langenargen, Falkenstein, Carlsruhe, Pforz- heim, Schwetzingen, Donaueschingen, Pfullendorf, Heidelberg, Darmstadt, Fürth i. O., Bußbah, Worms, Bad Nauheim, Rostock, Ribniz, Ludwigslust, Straßburg, Saarunion, Hayange 2c.

Die Adres\\e,- welche die Vertreter der Stadt Coblenz an Se. Majestät den Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin gelegentlich des 25jährigen Gedächtnißtages Ihres Einzuges in Coblenz gerichtet haben, lautet wie folgt:

Allerdurhlau{tigster, Großmächtigster Kaiser und König! Allergnädigster Kaiser, König und Herr! Allerdurhlauchtigste, Großmächtigste Kaiserin und Königin! Allergnädigste Kaiserin, Königin und Frau!

Dem Glanze glorreiher Weltereignisse und vaterländischer Triumphe, deren Gedächtnißfeier die jüngsten Jahrzehnte in einem Zauberkreise aneinanderreihen, um eines jeden Preußen Herz mit dem gerechtesten Stolze, mit dem ehrfurchtsvollsten Danke zu dem Throne unseres erhabenen Herrscherhauses hinaufblicken zu lassen, {ließt fi heute für die besheidene Einwohnerschaft Allerhöchstdero treuunter- thänigsten Stadt Coblenz eine Gedächtnißfeier tiefinnigster Bedeu- tung an, im Rückblick auf jenen Tag, an welhem vor nunmehr 25 Jahren ihr das hohe Glück beschieden war, unseren erhabenen Herrn und Gebieter, Allerhöchstdessen erhabene Gemahlin und Tochter ein- führen zu sehen in die Mauern unserer Stadt, um seit jener Zeit deren Bürgern die Segnungen des Hofiagers der Allerhöchsten Fa- r iten unseres theuren Herrscherhauses theilhaftig werden zu assen.

Nur wenigen der Millionen treuer Unterthanen kann das Glück vergönnt sein, sich der Allerhöchsten Residenz in der unmittelbaren Nähe des heimathlichen Heerdes zu exfreuen, und in der unmittel- baren Anschauung die hohen D tages eines geliebten Landes- fürsten und Allerhöchstdessen Familie bewundern und verehren zu lernen, Je beneidenswerthcr aber ein solcher Vorzug ift, desto tiefer \{lägt auch in den Herzen der Beglückten die Liebe und die Anhäng- lichkeit zu dem angeftammten Herrscherhause ihre Wurzeln, desto reger wächst der Eifer, solche Gnade zu vergelten mit dem aufrihtig- sten Streben, nah dem Maße der nur {wahen Kräfte dem edlen Vorbilde nachzuleben. Beseelt von diefen Empfindungen, drängt es die allerunterthänigft unterzeichneten Vertreter der Stadt Coblenz, im Namen der anzen Bürgerschaft an dem Throne Euer Kaiser- lich Königlichen Majestäten heute den ehrfurhtsvollsten Dank für so reih erwiesene Huld und Gnade niederzulegen und des Him- mels reichsten Segen für das theure Kaiserhaus herabzuflehen, Aller- hôchstdessen gnädige Wohlgewogenheit uns Gott der Herr auch fürder- hin no lange Jahre bewahren möge.

Zugleich aber wagen wir es, zu den Füßen Euerer Majestäten noch die ehrfurhtêvolle Bitte niederzulegen, daß es uns Allergnädigft g werden möge, auch ein äußeres Erinnerungszeichen an den eutigen, für uns so überaus feierlichen und erhebenden Gedächtnißtag angefihts Eurer Kaiserlich Königlichen Majestäten Residenzshlofses in unserer Stadt aufrihten zu dürfen, auf daß auch unsere Nach- kommen immerdar eingedenk sein Pn wie von dort aus unserer Bürgerschaft stets die hehrsten Vorbilder Teinster Vaterlandsliebe entgegenstrahlten, wie von dort aus das erhabenfte Vorbild vater-

Barmherzigkeit als Allerhöchste Förderer alles Shönen und Guten, als Allerhöchste Beshüßer der Künste, Wissenschaften und Gewerbe die Gnade hatten, segenreihe Spuren hohen Waltens, wohin wir blicken, in unsere Vaterstadt ausgehen zu lafsen.

_ Geruhen Gw. Majestäten in Allergnädigster Gewährung unserer Bitte zu gestatten, daß neben den glorreichen und unvergänglichen Denkmalen Allerhöchsten Wirkens unseres erhabenen Herrsherpaares die Stadt Coblenz in tiefster Bescheidenheit auch ein, freilich nur sehr s{chwaches, Erinnerungszeichen des innigsten Dankes und der un- E Treue aufrichte, mit welcher in tiefer Ehrfurcht er-

erben

Euer Kaiserli Königlichen Majeftäten allerunterthänigsten Ober-Bürgermeister, Beigeordueten und Stadtverordneten der Stadt Coblenz. | Coblenz, den 17. März 1875. t

_ Die Antwort, welche Ihre Majestäten der Kaiser und die Kai serin auf diese Adresse an die Vertreter der Stadt Coblenz er- gehen ließen, hat folgenden Wortlaut :

Die Adresse, welhe Sie Uns im Namen der dortigen Bürger- schaft am 17. d. M. durch Ihre Deputation haben überreichen lassen, hat Uns an der Hand heiterer Erinnerungen zu jenem denkwürdigen Tage zurückgeführt, an welchWem Wir vor fünfundzwanzig Jahren in der Stadt Coblenz eintrafen, um dort, unter dem finniges Volke des Rheinlandes, Unsere Residenz zu nehmen. Die freudig gehobene Stimmung, in welche Wir durch den Uns damals bereiteten festlichen Empfang verseßt wurden, ist von der glücklichsten Vorbedeutung ge- wesen. Mit froh bewegtem Herzen ‘erkennen Wir es, daß das Band, welches sih an jenem Tage zwishen Uns und den Bewohnern Jhrer \{chönen Stadt knüpfte, Dank dem oft erneuerten persönlichen Ver- kehr, sich immer inniger und fester ges{lungen hat. Wie mannig- fa auch iuzwischen durch den raschen Wechsel der Ereignisse die Zeit dem Wandel unterworfen gewesen is, in den wohlbegrün" deten freundlihen Beziehungen, welche, groß gezogen an einem unzerstörbaren gegenseitigen Vertrauen, gzwishen Uns und Coblenz walten , hat fein Zeitenwandel eine Aende- rung hervorzubringen vermocht. Freudigen Sinnes, wie Wir damals eintraten, kehren Wir immer wieder in die Uns heimath- lich anmuthende gesegnete Landshaft Ihrer Stadt zurück, stets sier, mit glei liebeveller Herzlichkeit von Jhnen bewillkommnet zu werden. So hoffen Wir denn auch zu Gott dem Allgütigen, daß Er Uns vergönnen möge, noch manchen ferneren Tag in Fried" und Freud und wechselseitigem Wohlwollen bei Ihnen zu verbringen. Jn dem Werke rheinischer Kunst, mit defsen Errichtung die Bürgerschaft von Coblenz das Andenken an den Tag des 17. März 1850 der Nachwelt überliefern will, erblifen Wir nicht nur einen angenehmen äußeren Schmuck der Umgebung Unferer dortigen Residenz, sondern wesentlich zugleih ein Denkmal der Herzen, die Uns aus der dortigen Bürger- schaft in Treue und Liebe entgegenshlagen und denen Wir tiefempfun- dene Dankbarkeit bewahren werden!

Berlin, den 22. März 1875,

Wilhelm. Augusta.

An den Ober-Bürgermeister, die Beigeordneten und Stadtverordneten der Stadt Coblenz.

Die Wissenschaftlihen und Kunst- bezw. In- dustrie-Unternehmungen, die durch Zuwendungen aus Reichsfonds gefördert werden, sind zur Zeit folgende:

1) das germanishe National-Museum in Nürnberg, 2) bie Monumenta Germaniae historica, 3) das Institut für arhäo- logishe Korrespondenz in Rom und Athen, 4) das römish- germanishe Museum ik Mainz, §) das Griumshe Wörterbuch, 6) das mittelnied erdeutshe Wörterbuch, 7) die zoologishe Sta- tion in Neapel, 8) die Expedition“ zur Beobahhtung des Venus- Durchgangs, 9) die Bestrebungen der „Afrikanischen Gesellschaft zur Érforshung des äquatorialen Afrika.

Der Minister des Innern hat in einem Spezialfall un- term 11. d. M. entschieden, daß der §. 51 des Geseßes vom 9, März pr. über die Beurkundung des Personenfstan- des und die Form der Eheschließung auf diejenigen M ilitär- personen preußisher Staatsangehörigkeit sich niht bezieht, welche vermöge abgeshlofsener Konventionen den Gesehen und Rechtsnormen eines anderen deutschen Staates unterworfen sind. Nach den Fefisezungen der sämmtlihen in Gektung befindlichen Militär-Konventionen unterliegen aber alle außerhalb Preußens in einem der betreffenden Bundesstaaten dislozirten Militärper- sonen den Gesezen und Rehtsnormen desselben, mithin auch den dort geltenden Vorschriften über Beurkundung der Standes- akte. Alle diese unter die bezeihneten Konventionen fallenden Militärpersonen kommen daher, soviel denallegirten §. 51 be- trifft, niht in Betraht. t E E

Im vorliegenden Falle handelte es fich um eine im Inlande zu \{ließende Ehe, welher Fall mit dem qu. §. 51 überhaupt in keinem Zusammenhange ftieht. Die Frage, in welher Weise das Aufgebot zu bewirken is, wenn einer der Verlobten sei- nen Wohnort (Garnisonort) außerhalb Preußens hat, erledigt fh durch die Bestimmungen im §. 30 des Gesehes vom 9. März 1874.

In Betreff der Befugnisse der städtischen Bürg er- meister zur Uebertragung der Geschäfte des Standesbeam- ten an ein Mitglied des Gemeinde-Vorstandes hat der Minister des Innern in einem Spezialfalle in einem Reskript vom 22. Februar d. I. die Befugnisse der Bürgermeister zur Vertheilung der Geschäfte unter die Mitglieder des Magistrats keineswegs für eine völlig shrankenlose erachtet, so wenig bezüg- lih der von den Kommunalbehörden wahrzunehmenden örtlichen Geschäfte der allgemeinen Staatsverwaltung, wie bezüglich der eigentlihen Kommunal-Angelegenheiten. Wenn daher ein Bürger- meister durch sein Verfahren bei der gedahten Geschäftsverthei- lung, insbesondere durch unmotivirte Belastung eines einzelnen Magistratsmitgliedes Anlaß zu gerechtfertigten Beshwerden giebt, so liegt es der Auffihtsbehörde ob, solchen Beshwerden Ab- hülfe zu schaffen.

Im §. 4 des mit dem 1. Januar 1876 in Kraft tretenden Reichsgesezes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar d, I. find übrigens die Be- fugnisse des Gemeindevorstehers (Bürgermeisters), die Geschäfte des Standesbeamten anderen Gemeindebeamten (widerruflich) zu übertragen, von der Genehmigung der höheren Verwaltungs- behörde ausdrüdcklich abhängig gemacht.

_ Der Minister des Innern hat in wiederholten Spezial- fällen Entscheidung dahin getroffen, daß der zur Anordnung des Aufgebots zuständige Standesbeamte wegen der Bekannt- machung des Aufgebots in fremden Gemeindebezirken \ih, ge- mäß §. 29 des Geseßes vom 9. März 1874, niht an den für diesen Gemeindebezirk zuständigen Standesbeamten, fondern

ländischer Tapferkeit, gepaart mit dem lieblihsten Bilde christlicher

direkt an die betreffende Gemeindebehörde zu wenden habe.

Demenisprehend if nah einem Cirkular:Erlaß des Ministers des Innern vom 15. d. M. das in dem Cirkular-Erlafse vom 8, Juni v. I. erwähnte Verzeihniß der auf Requisition

verkündeten Aufgebote da, wo der Standesbeamte niht

zugleich Gemeindevorsteher ift, von dem leßteren zu führen.

Da das Regulativ für das Verfahren der Ge- -

richtsärztie bei den medizinisch-gerichtlichen Unter- suchungen menschlicher Leihname vom 15. November 1858 nicht mehr in allen seinen Bestimmungen dem gegenwär- tigen Standpunkte der Wissenschaft in der gerichtlihen Arznei- kunde entspricht, so ist dasselbe Seitens der Königlichen Wissen- \chafilihen Deputation für das Medizinalwesen einer Revifion und Umarbeitung unterzogen worden. Das daraus hervorge- gangene neue Regulativ vom 6. Janúar d. F. hat unterm 13. Fe- bruar d. I. die Genehmigung des Ministers der geisilihen, Unter- richts- und Medizinal-Angelegenheiten erhalten und ift durch ein im Iustiz-Ministerial-Blatt abgedrucktes Reskript des JIustiz- Ministers vom 22. d. Mts. den Gerihten und Beamten der Staatsanmaltschaft bekannt gemaht worden.

__— Für die vom 25. August bis zum 26. September d. I. in Cöln stattfindende internationale Gartenbau-Aus- stellung hat der Minister für die landwirthschaftlihen Ange- legenheiten den Landes - Oekonomie-Rath Dr. Thiel zum Kommissarius ernannt.

Die vorläufige, jedoch regelmäßige Beschäf- tigung jugendliher Arbeiter in Fabriken fällt, nah einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 25. Februar cr., unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Be- \häftigung jugendlicher Fabrikarbeiter. Der Fabrik-Direktor L. zu St. (Rheinprovinz) hatte in der von ihm geleiteten Fabrik zwei jugendliche Arbeiter beschäftigt, ohne daß ihm ein Arbeits- buch bezüglih derselben eingehändigt war. Die Ausfertigung eines solhen war deshalb auf Hindernisse gestoßen, weil einer dieser Arbeiter in England und der andere in den Niederlanden geboren und deshalb ein Geburts\chein derselben niht zu beschaffen war. Auf Grund der 88. 131, 150 der Gewerbeordnung vor das Polizeigeriht zu B. gestellt, gab L. an, daß er sich Behufs Ausstellung eines Arbeitsbuches an den Bürgermeister gewendet habe, solches aber wegen fehlender Geburtss\cheine nicht habe erhalten fönnen. Er habe nicht zu fehlen geglaubt, wenn er die bei- den Arbeiter bis zur Hebung der Hindernisse vorläufig beschäftigt habe. Das Polizeigeriht \sprah den Angeklagten frei, weil that- fächlih nicht festgestellt worden sei, daß der Beschuldigte die be- treffenden beiden jugendlichen Arbeiter zu einer regelmäßigen Beschäftigung aufgenommen habe; daß vielmehr anzunehmen sei, daß der Beschuldigte die beiden Arbeiter nur vorläufig und einstweilen beschäftigt habe, um sich über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Beschaffung eines Arbeitsbuhes zu ver- gewissern. Auf den vom Polizei-Anwalt ergrissenen Kassations- rekurs vernichtete das Ober-Tribunal das vorinstanzlihe Er- kenntniß und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Polizeigericht. „Nach §. 131 der Reichs- Gewerbeordnung“, führt das Erkenntniß des Ober-Tribunals aus, „darf die Annahme jugendlicher Arbeiter zu einer regelmäßigen Be- schäftigung von dem Arbeitgeber nur nach Einhändigung eines Arbeitsbuches erfolgen. Der Begriff der Regelmäßigkeit ist durch die Art der Beschäftigung, niht aber dadur bedingt, ob dieselbe als eine dauernde in Ausficht genommen oder verabredet ist. Als eine regelmäßige ist eine fsolche anzusehen, welche sich zu bestimmten Zeiten oder Stunden wiederholt, und nicht in ein- zelnen, E nach Bedürfniß oder Verabredung zu leistenden Arbeit besteht. Dadurch also, daß die Beschäftigung der beiden gedachten jugendlihen Arbeiter Seitens der Befchuldigten \ich als eine vorläufige in dem Sinne darfiellt, daß sie je nach dem Eintreten oder Nichteintreten eines gewissen Umstandes entweder aufhören, oder in eine dauernde umgewandelt werden sollte; wird der Begriff der Regelmäßigkeit nicht ausges{chlo}sen.“

Der bisherige Militärbevollmächtigte bei der hiesigen italienishen Gesandtschaft, Graf Taverna, is gestern Nah- mittag nah Italien zurückgekehrt.

Cóôln, 25. März. Der „Köln. Ztg.“ geht Folgendes zur Veröffentlihung zu:

Mit besonderem Wohlgefallen habe Jch aus Jhrem Jmmediat- {reiben vom 19. d. M. ersehen, daß die Vertreter der bedeutendsten Stadt der Rheinprovinz auch in Anlaß Meines diesjährigen Geburts- tages mit guten und frommen Wünschen Meiner gedacht haben. Je mehr Ich versichert bin, daß Jhre Adresse der getreue Ausdruck der unter Ihren Mitbürgern fich lebendig erhaltenden loyalen Gesinnung ist, zu desto größerer Befriedigung gereiht es Mir, Jhnen für die dargebrahten Glückwünsche von ganzem Herzen zu danken, indem Jh Mich von der Hoffnung beseelen lasse, daß Sie eifrig fortfahren

werden, das Vertrauen zu den ledigli auf des Vaterlandes Wohl- .

fahrt gerihteten Bestrebungen Meiner Regierung in Jhrem Berufs- kreise durch weise Einwirkung zu stärken und zu stüßen. i Berlin, 24. März 1875. / Wilhelm. An den Oker-Bürgermeister, die Beigeordneten und Stadtverord- neten von Cöln.

Jch beeile mi, vorstehendes Allerhöhfte Antwortschreiben Sr. Majestät des Kaisers auf die Glückwunsch-Adresse zum Geburtêtag zur Kenntniß meiner Mitbürger zu bringen. i

Cöln, 25, März 1875,

Der Ober-Bürgermeifter Ba ch em.

Lauenburg. Raßzeburg, 27. März. Am 7. April d. I. findet eine Sizung der Ritter- und Landschaft des Pergog gms Lauenburg statt. Auf der Tagesordnung ftehen u. À. folgende Gegenstände: Berathung des Entwurfs zu einem Geseg über die Enteignung von Grundeigenthum; Antrag des Abgeordneten Schlichteisen und Genossen auf Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern an die. Landtagsmitglieder; Be- rathung der Grundzüge zu einem Einverleibungsgeseß.

Bayern. München, 24. März. (Alg. Ztg.) Für die Glückwünsche, welche Se. Majestät der König dem Deutschen Kaiser zu Allerhöchstdessen Geburtstag telegraphish übersandte, dankte Se. Majestät der Kaiser Wilhelm in herzlihster Weise. Obwohl das Befinden des Königs im Allgemeinen befriedigend ist, soll doch auf ärztlihen Rath im Hinblick auf die rauhe Witterung Se. Majestät das Zimmer nicht verlassen und wird daher auch nicht den kirchlihen Feierlihkeiten der Charwoche in der Allerheiligenhofkirhe beiwohnen können. Ein Georgi- ritterfest findet in diesem Jahre nicht statt.

In der heutigen Sißung des Staatsraths is der Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung der Oftbahnen dur den Staat zur Berathung gelangt.

25. März. Se. Majestät der E hat den komman- direnden General des II. Armee-Corps, v. Maillinger, zum

_ angenommen.

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Königlichen Kriegs - Minister ernannt. Wie die „Allg. Ztg.“ hôrt, hat Se. Majestät die außerordentlihen Verdienste des ab- tretenden Kriegs-Ministers, Freiherrn von Pranckh, damit geehrt, daß derselbe zum General der Infanterie ernannt wurde und. als Inhaber des 8. Infanterie-Regiments in aktiven Dienstver- hältnissen verbleibt. Sämmtliche Staats-Minister waren diesen Mittag zu einer Berathung im Kultus-Ministerium versammelt. Der Gesezentwurf, bezüglih der Ostbahnen gelangte diesen Mittag an die Kammer der Abgeordneten ; man erwartet, daß derselbe Seitens des Aus\hus}ses bis Ende der nächsten Woche erledigt werden kann und daß dann die Be- rathung in der Kammer bis 7. oder 8. April wird erfolgen fönnen. Der Abgeordnetenkammer find heute von der Staatsregierung folgende drei Geseßeniwürfe in Vorlage ge- bracht worden: 1) Geseßentwurf, die bayerische §ypotheken- und Wechselbank betreffend. (Dieser Gesehentwurf bezweckt die Auf- hebung der Geseze vom 1. Juli 1834, vom 5. April 1840 und vom 24. Iuni 1866; 2) Gésezentwurf, die Aufnahme eines Kreis- anlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung und Ver- besserung der Kreis-Irrenanstalt München betreffend; 3) Geseßz- entwurf, die Bestreitung der Impfkosten in der Pfalz betreffend. Ueber die Personalverhältnisse des General Lieutenants v. Maillinger gehen dem „Corr. v. u. f. D.“ folgende No- tizen zu. JIoseph- v. Maillinger ist geboren am 4. Oktober 1820, steht somit im 55. Lebensjahre. Im Jahre 1839 (21. April) erhielt er die erste Anstellung in der Armee als Junker und wurde am 10. September 1840 Seconde-Lieutenant. In seiner Eigen- schaft als Major und Oberst - Lieutenant bekleidete er vom 22. August 1863 bis 19. Iuli 1866 die Stelle eines 1. Adju- tanten bei dem damaligen Kriegs - Minister v. Lug. Zum General-Major und Commandeur der 8. Infanterie-Brigade wurde er am 4. Juni 1869 befördert; am 10. November über- nahm er als General-Lieutenant das Kommando der 2. Divission. Am 15. November 1870 wurde er zum Max-Joseph-Ordens-

Ritter und nach General v. Hartmanns Tod zum kommandirenden

General des 11. Armee-Corps (1. Mai 1873) ernannt.

Württemberg. Stuttgart, 23. März. Dur König- liches Reskript wurde heut in beiden Kammern die Ver- tagung des Landtages bis Dienstag, den 27. April ver- kündet, also gerade auf fünf Wochen. Bis zum genannten Tage haben \sich die Mitglieder beider Kammern zur Fortseßung ihrer Arbeiten wieder hier einzufinden, um, wie in dem Reskript aus- drücklih betont wird, den Etat rechtzeitig zu erledigen. Vorher hielt jede der beiden Kammern noch eine kurze Sizung, und nachher hatten beide zusammen eine gemeinschaftliche. In der Erfien Kammer wurden die gestern vom andern Haus an-

enommenen beiden kleinen Geseßentwürfe über die Brandver- ABerungsansiali und die Impfung gleichfalls angenommen, in der Zweiten Kammer zwei Geseßentwürfe vorgelegt, und zwar über die Umrehnung der Geldstrafen von Gulden in Mark, und ebenso über die Sporteln und Werthschaftskonzessionsgelder. In der gemeinschaftlihen Sizung _fand zuerst die Wahl eines Mitgliedes des engeren ite e für den zum Präsidenten gewählten Abg. Hölder statt, sie fiel mit 76 Stimmen auf Feter. Für diesen mußte nun ein Mitglied des weiteren Aus- \husses gewählt werden, fie fiel mit 67 Stimmen auf v. Boscher.

Der „St. A. f. W.“ meldet aus Ulm: Zur Vorfeier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers veranstaltete am Sonnabend den 20. I. M. die Museumsgesellshaft eine Festreunion, wobei der dermalige Vorstand R. A. Shall die Rede hielt. Am Sonntag war für die Besaßungen beider Donau-Ufer Gottesdienst. Da in Neu-Ulm der katholische Geistliche den Festgottesdiens| für den Kaiser verweigerte, fand sich zum Gottesdienst in der pro- testantischen Kirhe das gesammte bayerische Offizier: Corps tein. Am 22. l. M. felbst war um 11 Uhr Parole. Die öffentlichen Gebäude waren an diesem Tage beflaggt und die Offizier-Corps

der verschiedenen Truppentheile feierten denselben durch Diners

in ihren Kafinos.

Hessen. Darmstadt, 25. März. Se. Großherzogliche Hohei der Prinz Heinrich ist heute Abend zu Besuch über die Feiertage hier eingetroffen. :

Die Zweite Kammer hat gestern die Propositionen, betreffend den Aufbau des abgebrannten Hoftheaters, betreffend den mit dem Königreih Preußen abgeschlossenen Staatsvertrag über die Führung einer von Berlin nah Weßlar zu bauenden Eisenbahn, betreffend den mit dem Großherzogthum Baden ab- geschlossenen Staatsvertrag über die Erbauung einer Eisenbahn von Neckar-Gemünd nah Iartfeld, von Everbah nach Erbach und von Mannheim nah Worms, sowie den mit der Hessischen Ludwigsbahn abgeschlossenen Vertrag über den-Bau der beiden zu- Teßt gedachten Bahnen zustimmend, erledigt. Schließlih wurden die Gesezentwürfe, betr. die Wahlen zur Zweiten Kammer der Stände und betr. die Pensionsverhältnisse der widerruflichen Beamten anttenommen. Gelegentlih des l-ÿteren Entwurfs wurden Re- solutionen beschlossen, wonach die Regierung prüfen \oll, ob niŸt eine gewisse Kategorie jener Beamten nah einer Reihe von Dienstjahren Rechtsanfprüchhe auf Pension haben soll, und w0o- na eine neue Normirung der Kategorien der wideruflihen Beamten eintreten soll. Ein Antrag Dumont: allen widerruf- lihen Béamten ein Ret auf Pensionen zu gewähren, wurde abgelehnt. : : i

In ihrer gestrigen Nahmittagsfizung ermächtigte die Zweite Kammer die Regierung, bei Feststellung der Pensionen der in der Zeit vom 1-Ianuax bis 31. Juli 1874, sowie der in Folge der Organisationsveränderungen später in den Ruhestand getretenen und der aus gleihem Anlaß noch in Ruhestand tretenden Civilbeämten nach den Normen des Gesehes vom 97. November v. I. die für die Zeit vom 1. Januar 1874 an um 1/; gewährte Gehaltsaufbesserung zu berücksihtigen. Die Vorlage: zur Errichtung einer weiteren außerordentlichen Pro- fe}ur für Geschichte, an der Landesuniverfität den erforder- lihen Betrag aus dem Dispositionsfond zu entnehmen, wurde i Die Kammer vertagte fich hierauf auf unbe- ftimmte Zeit.

Anhalt. Dessau, 24. März. Der Herzog von An- halt, die Herzogin, der Erbprinz, Prinz Friedrich und Prinzesfin Elisabeth find gestern Abend 6 Uhr mit Gefolge von Berlin wieder in Dessau eingetroffen. - Auch Prinz Eduard is vor einigen Tagen von Ballenstedt hier angekommen.

Sachsen-Meiningen. Mein1ngen, 24. März. Her- zog Bernhard hat zur Feier seiner goldenen Hochzeit zum Besten der Waisen von Meiningen eine Bernhard-Marie- Stiftung. begründet und dieselbe mit einem Kapitale von

25,000 M dotirt.

Elsaß-Lothringen. Diedenhofen, 23. März. (Straßb. Ztg.) Dem hier garnisonirenden Pouimerschen Ulanen-Regiment ist vor einigen Wochen eine hohe Auszeihnung zu Theil- gewor-

den. Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen, Chef des Régimentes, hat dem Offizier-Corps sein Porträt (Kniestück) verehrt. Dasselbe bildet jeßt eine \{höône Zierde im

- hiesigen Militärkafino.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 24. März. Ueber einen Zwischenfall in Konstantinopel theilt die „Prag. Ztg.“ Fol- gendes mit:

Zu Anfang dieses Monats hatte der öfterreichisch-unga- rishe Botschafter in Konstantinopel, Graf Zihy, eine Audienz beim Sultan und machte demselben hierbei Eröffnungen über die Frage der rumelishen Bahnen mit Rücksiht auf die An- \chlüsse derselben an die österreichischen und serbishen Bahnen, sowie auch darüber, daß die „Société d’exploitation des chemins de fer de Roumélie“ ihren Siß von Paris nah Wien verlegt und sich aus einer franzöfischen in eine öfterreichishe Gesellschaft umgewandelt habe. Der Sultan bemerkte, daß er gegen leßtere Umwandlung nichts einzu- wenden habe, und Graf Zichy erstattete hierüber Beriht nah Wien. Bald darauf erhielt er aber von dem Großvezier Kunde, daß der Sultan keineswegs mit der erwähnten Umwandlung ein- verstanden sei, und daß umsomehr ein „Mißverständniß“ obwalten müsse, als ja der Sultan eben an die hohe Pforte Instruktionen habe gelangen lassen, . welche der Annahme Zichy's gänzlih ent- gegengeseßt seien. Zum Verständniß dessen sei erwähnt, daß der Großvezier unmittelbar nah Zihy's Audienz beim Sultan fi gleihfalls zu leßterem begab und demselben erklärte, daß die obengenannte Eisenbahngesellshaft in keinem Falle eine öôsterreihishe werden dürfe. Des Großveziers Erklä- rung blieb nicht erfolglos. Der Sultan ließ dem Grafen Zihy durch einen Kammerherrn \agen, daß seine Worte niht den Sinn gehabt hätten, welhen der Botschafter ihnen beigelegt habe. Von Seite der österreichish-ungarishen Regie- rung wurde nun mit der erforderlichen Energie eingeschritten und diese versagte die beabsichtigte Wirkung nicht. Graf Zichy - ersuhte um eine neue Audienz beim Sultan und wurde von diesem am 17. März neuerdings empfan- gen. Wie nun bereits bekannt, meldet ein Telegramm aus der türkishen Hauptstadt vom 23. d. M., daß seit der leßz- ten Audienz des Grafen Zichy beim Sultan, in welcher Ersterer voll2 Genugthuung erhalten habe, auch zwishen dem Großvezier und dem österreichischen Botschafter eine persönliche Auseinander- sezung stattfand, durh welhe beide Staatsmänner zu einer prinzipiellen Verständigung gelangt seien; die Verhandlungen über die Eisenbahnfrage nähmen nun ihren weiteren Fortgang.

Prag, 26. März. Das letzte Bulletin über das Befinden des Kaisers Ferdinand lautet:

Die katarrhalishen Erscheinungen haben aufgehört, das übrige Befinden Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand is derart, daß Aller- höcstdieselben nächster Tage das Bett verlassen werden. Von mor- gen an erscheint kein Bulletin.

Prag, den 26. März 1875.

Dr. Ehmig. Dr. Gaßner.

Pest, 24. März. Beide Häuser dés Reichstages hielten heute kurze Sißzungen, in welchen die \anktionirten Geseze über Verlängerung der Jundemnität und Ergänzung des Wahlgeseßes promulgirt wurden.

Seþweiz. Bern, 25. März. (W. T. B.) Der Bundes- rath hat die Regierung von Uri auf ihre Beschwerde über die Besitznahme der katholishen Kirche in Bern durch die Alt- katholiken abfällig beschieden.

Spanien. Madrid, 26. März. (W. T. B.) Der König hat der Gräfin von Girgenti den Titel einer Prin- zessin. von Asturien beigelegt.

San Sebastian, 26. März. (W. T. B.) General Loma is in Zurugarray angekommen. Die carliftishen Vorposten fraternisiren mit den Miquelets und sprechen offen das Verlangen nah Frieden aus. Ebenso haben in der ganzen Umgegend fehr zahlreihe Kundgebungen zu Gunsten der Her- stellung des Friedens stattgefunden.

Barcelona, 26. März. (W. T. B.) Die Königlichen Truppen sind am Mittwoh in die Stadt Santa Coloma de Queralt (Provinz Tarragona) eingezogen, nachdem fie die starken Stellungen der Carlisten, die untér dem Befehl Tristanys standen, genommen hatten.

Griechenland. Athen, 25. März. (W. T. B.) Die Députirtenkammer hat ihre Sißungen wieder aufgenommen: Die Mitglieder find aber nit vollzählig anwesend und find die der Opposition angehörigen Deputirten nicht in die Kammer ein-

etrelen. : N

\ In allen Gymnasien des Landes foll, nach einem Beschluß der Regierung, die türkishe Sprache pflihtmäßig er- lernt werden.

Türkei. Belgrad, 25. März. (W.T. B.) Die Skups\ch- tina ift heute aufgelóf| worden. Die Versammlung ging unter Hochrufen auf den Fürsten auseinander. Die Neuwahlen sollen in 4 Monaten stattfinden. Vor Auflösung der Ver- sammlung if das Eisenbahngesey vom . Fürsten Milan sanktionirt worden. Ob die Auflösung der Landesvertretung einen Wechsel des Ministeriums zur Folge haben wird, ist noch ungewiß. Die „N. fr. Pr.“ meldet aus Belgrad: vor der Auflösung der Skupschtina habe die Regierung die Erklärung abgegeben, die Skupschtina sei einzig und allein von Leiden- \haften getragen und mache jedwede Thätigkeit unmögli. Die Regierung habe fih in Versöhnlichkeit und Geduld ershöpft und sei daher endlih gezwungen gewesen, dem Fürsten die Auflösung der Skupschtina anzurathen.

27. März. (W. T. B.) Die Vertretung der Stadt Belgrad hat aus Veranlassung der Auflösung der Skupschtina eine Dank adresse an den Fürsten Milan votirt. Eine Depu- tation wird die Adresse überreichen.

Rumänien. Bukarest, 25. März. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat den neuen Zolltarif nach dem Entwurf der Kommission angenommen.

Nußland. St. Petersburg, 24. März. (St. Pet. Ztg.) Am 22. März fand anläßlih des Geburtsfestes Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs von Preußen im Weißen Saal des Winterpalais Allerhöchste Mittagstafel ftatt, zu welcher die Mitglieder der deutschen Bot- haft und 80 Personen, Inhaber höherer preußischer Orden, ge- laden waren. /

Schweden und Norwegen. Stockholm, 18. März. Vor Kurzem hat der König an den gegenwärtig tagenden Adelskongreß einHandschreiben in Betreff der Aufhebung

des §8. 29 der Privilegien des Adels und der Ritterschaft ge-_

richtet, in so weit dieser Paragraph im Widerspruch mit der Verordnung vom 3. November 1872 steht, durch welche die

Aufficht der Stister über Jungfrauen, \o wie das Ret des Vaters und der Mutter, die Heirath der Tochter zu verhindern und dieselbe erblos- zu machen, aufgehoben worden if. Der von dem Kongreß niedergeseßte Aus\chuß hatte die Annahme des in dem Königlihen Handschreiben gestellten Antrages empfohlen; troßdem verwarf der Kongreß in vorgestriger Sizung das Königliche Handschreiben mit 72 gegen 64 Stim- men. Der älteste Sohn des Königs Oskar, Oskar Guftav Adolph, Kronprinz von Schweden und Norwegen, wird zu Ostern konfirmirt, und König Oskar beabfichtigt, Mitte April eine Reise nah Norwegen vorzunehmen, um seinen erwahsenen Sohn - dem Storthing vorzustellen. Der Prinz if geborea am 16. Juni 1858.

26. März. (W. T. B.) Die von auswärtigen Blät- tern gebrachte Nachricht, daß der Finanz-Minister und der Kriegs-Minister anläßlih der neuen Militärvorlage ihre Entlafsungsgesuche eingereiht hätten, wird von , zuverlässiger Seite dementirt.

Chriftiania, 20. März. Das neue Münzgeseß, wel{es gestern einstimmig vom Odelsthing angenommen wurde, beftimmt unter andern, daß von Gold 20 und 10 Kronenftücke geprägt werden sollen, von Silber 2 und 1 Kronen, 50, 40, 25 und 10 Oerestücke und von Bronze 5, 2 und 1 Dere. Banknoten sollen ausgegeben werden zu 1000, 500, 100, 50, 10 ‘und 5 Kronen. Vom 1. Januar 1877 an müssen alle öffentlihen Rechnungen, sowie die Bücher, welche vermöge geseh- liher Bestimmung zu halten find, in Kronenmünze geführt werden. Von demselben Zeitpunkt an is die Kronenmünze die Geldart, in welher Zahlungen an die Gerichte und alle anderen Staatsbehörden geleistet werden müssen. Mit der hiesigen nor- wegishen Kronenmünze gilt in jeder Hinsicht als gleich die Kronenmünze, welhe in Dänemark und Schweden geprägt wird.

Dänemark. Kopenhagen, 23. März. Dem Ver- nehmen nah, schreibt „Dagens Nyh.“, wird die Taufe der Tochter des Kronprinzen und der Kronprinzessin am 2. Osfter- tage auf Schloß Amalienborg stattfinden.

Amerika. New-York, 25. März. (W. T. B.) Nah hier eingegangenen Meldungen aus Kuba haben die Insur- genten 14 der bedeutendsten Zuckerpflanzungen dur Feuer verwüstet. Der Schaden wird auf 500,000 Doll. geshäßt. Die diesjährige Ernte is ebenfalls vernichtet.

Nah der „New-York Tribune“ und anderen amerika- nischen Zeitungen hat General Schenck, der Gesandte der Vereinigten Staaten am Hofe von St. James, seinen Posten niedergelegt.

Australien. Wie dem „Reutershen Bureau“ aus Mel- bourne vom 24. d. gemeldet wird, if es 20 nah Neu-Cale- doñien deportirten Mitgliedern der Kommune gelungen, von dort zu entweihen. Dieselben bauten fih Fahrzeuge und entflohen unter Führung des Dr. Rastoul.

Nr. 26 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung“ hat folgenden Juhalt: General - Verfügung : vom 20. März 1875: Einführung de# Postauftragéverfahrens im Verkehr mit der Schweiz; vom 22. März 1875: Dampfschiffverbin- duug zwischen Bremen und Havanna.

Die Nr. 6 des Armee - Verordnungs - Blattes (her- ausgegeben vom Kriegs-Ministerium) enthält: Geseß über den Land- sturm. Vom 12. Februar 1875. Geseh, betreffend die Ausübung der militärischen Kontrolle über die Personen des Beurlanbtenstandes, de Uebungen derselben, sowie die gegen sie zulässigen Disziplinar- strafmittel. Vom 15. Februar 1875, Verleihung des Civilver- sorgungéscheins an die Landgensd’armen nah dreijähriger ununterbroche- ner Dienftzeit in der Genéd'armerie. Aenderungen in der Dienst- ordnung für die Militär-Waffenfabriken. Bestimmungen zur Ausführung der §8. 101 bis 108 des Militär - Penfions- geseßes vom 27. Juni 1871 und der §8§. 15, 16 und 22 der Novelle vom 4. April 1874. Transport von Deser- teuren. Beshwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1874 verabreichten Naturalien. Einführung des Ouar- tierleistungsgesezes vom 25. Juni 1868 in den Königreichen Bayern un» Württemberg. Zahlung und Liquidirung der Krankenlöhnung für das etatsmäßige Auffsichtspersonal bei den Festungsgefängnifsen und die Militärgefangenen der Leßteren. Wegfall der Kaffee- mühlenkästhen und Fortschaffung der Kaffeemühlen. Erläuterung zu n Erleuchtangsmaterialien-Etat für Kasernen 2c. Wohl- thâtigfkeit.

: E Nr. 13 des Justiz-Ministerial-Blatts für die preu- Le Geseßgebung und Rectspflege, herausgegeben im ureau des Justiz-Ministeriums, enthält eine Allgemeine Verfügung vom 22. März 1872, betreffend das Verfahren bei den medizinisch gerichtlihen Untersuchungen menschlicher Leichnam. O,

Das Bankgeseß vom 14. März 1875 ist in einer for- reften und lesbaren Ausgabe in im Verlage der Königlichen D Ober-Hofbuchdruckerei (R. von Decker) erschienen. Preis

D.

Landtags- Angelegenheiten.

Bei den am 24. d. M. im 3. Berliner Wahlbezirk statt- gehabten Ersaßwahlen der Wahlmänner ist die Betheiligung \hwach gewesen, sie bezifferte sih durchs{nittlich auf kaum 8 Prozent, und in mehreren Abtheilungen kam in Folge des Ausbleibens der Wähler gar keine Wahl zu Stande. Ju der ersten Abtheilung

wählten durchschnittlich 3 Wähler einen Wahlmann.

Statistische Nachrichten.

Nah. Mittheilung des städtischen statistishen Bureaus find bei den Standesämtern Berlins in der Woche vom 14. bis incl. 20. März c. zur Anmeldung gekommen: 278 Eheschließungen, 766 Lebendiggeburten, 35 Todtgeburten und 524 Sterbefälle.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von A. Haack, Berlin 1875, ist so eben, auf Allerhöchsten Befehl gedruckt und zum Besten nothleidender Familien herausgegeben, die Predigt erschienen, welche beim diesj{ährigen Krönungs- und Ordensfeste in der Kapelle des Königlichen Sch: osses am -17. Januar der Shloßpfarrer , Vi und Domprediger Dr. R. Kögel gehalten hat. Diese Predigt, welcher die der Sonntags-Epistel entnommenen Worte: Seid fröhlich in Hoffnung, geduldig in Trübsal, haltet an am Gebet (Röm. 12, 12) als Grund- lage di-nen, stellt auf sinnige Weise das „dreifache Kleinod an der Christenkrone“, und zwar als Hoffnung, Geduld, Gebet, in gehaltvollen Gedanken und kerniger Sprache dar.

Die Nr. 13 der „Natur“, Zeitung zur Verbreitung natur- wissenschaftliher Kenntniß und Naturanshauung für Leser aller Stände, (Organ des Deutschen Humboldt-Vereins) herausgegeben von Dr. Otto Ule und Dr. Karl Müller von Halle. Halle, G. Schwetschke'sher Verlag, (3 Mark pro Quartal) hat folgenden JFuhalt: Beobachtungen an einer Gabelshwanzraupe. Mit Abbildung. Bon E. Edzard-. Das grüne Kleid der Erde. Von H. Meier. Mit Abbildungen. (Fortseßung.) Literaturberiht: Wilhelm

Schlütte, Das Reich der Luft. Hermann Masius, Die gesammten