1875 / 73 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

(1623) Œ@ólnische Baumwollspinnerei und Weberei.

General-Versammlung Die diesjährige zweiundzwanzigste ordentli He Generalversammlung der Aktionäre der Cölnischen

Baumwollspinnerei und E gt a dos 1876, Do mi 288 114 he, i ä sellf ; aße Nr. ierselbst, fta Ï f: T Qelhäfiolobate der BAOA L D i. 35 unseres Gesellschafts-Statuts laden wir f rets rechtigten Aktionäre ein, an B GeneralBätam lun FIE nee Me es e EES a f via D ie Eintri ienstag, den 30. C, : E due E ta E tis g: gen E Empfang genommen werden können. es-Ordnu :

Norddeutscher Landwirthschaftlicher Bank-Verein. |

i ossenschaft iu Liquidation. Hierd-urch beehren a auengene S E after zu einer außerordentlichen General- 12 Uhr,

Versammiung : : den S3. April 1875, Mittags S 2

las: On B E A Behrenstraße 50, 1 Treppe, Ede der Friedrichsstraße ihre Antheil|cheine um gedachten Tage

; benst einzuladen. : Vierielon, gea erd Aegitimation werden die Genossenschafter gebeten,

[1340]

Dritte Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

A2 78. Berlin, Sonnabend, den 27. März 1785.

bei der Gontrole zu präsentiren. Tagesorduung :

i iquidatoren. i :

5) Dittnne zee Penang Be aon dh FUE H Yad R fri

Vertretung der in Liquidation befindlichen Senolen E O es tei heiden zweier Liquidatoren die Liquidation der Genossenschaft nur du

lea (er flrayi tggput m bres bat, Didaetlalt - daß zwei Liguidatoren au zur freihändigen oder

i ä von Immobilien befugt sein sollen, i ; Ee Mahl von E zwei Liquidatoren an Stelle der beiden ausgeschiedenen und

estset emuneration für dieselben. E : : s 3) Feltte ciner Liguizations-Gommission va 1E S ait E Dn, Lar us iger schei inzelner derselben bis zur gleiwen K ptirer specicilen Beiugaik an Stelle etwa KMIMED En M j E Een , sowie Fesisezung der Remuneration für die Liquidations- sion. 4) Wabl. E Ea von wieT Dee E n E Me E Pa den Liquidatoren vorzulegende Pp. ultimo Marz cr. es L n L i i icherrevisors bnen vier Wochen zu prúufen, sowie mit der „18 f api vars frag Gs Liquidations-Commission die Liquidatoren vor ihrem event. Ausschei

gen u E iquii ie Mitgli Genossenschaft, den in der i ff der Liquidatoren an die Mitglieder der Genossenchatt, den in ? 9 Recdmetee A 17. November 1873 beschlossenen Nachshuß \chleunigst ein- zuzahlen. 6) Antrag Dobert:

a. Aufhebung des Beschlusses der Generalversammlung vom 15. Oktober 1873 den

ier Liqui \{chlußfaf über ein

tiquidati du vier Liquidatoren betreffend und Beschlußfassung über L eecsrheen, event. Wahl und Bevollmächtigung einer Dguta tone Commission mit dem Auftrage, die Fortführung der Liquidation einem Berliner ? Gewährung einer von der Generalversammlung festzustellenden

Se von das Dec Genossenschaft aus den vorhandenen Activis zufallenden Rein-

b. i Sie der Annahme demnähstiges Ausscheiden der Liquidatoren aus ihren gg termin a Mee E "Norddeutscher Laudwirthschastliher Bauk-Bereiu. Eingetragene Genofsenchaft in Liquidation. T aiser. Haassengier.

(Natdruck wird nit honorirt.)

Deutsche Bau-Gesellschaft.

Auf Grund des §. 26 unserer Statuten werden die Herren Aktionäre zu der am 29. April d. I., Vormittags 10 Uhr,

ü denten in unserm Geschäftslokale, Mohrenstraße Nr. 43/44 ftattfin Ét c:r8 ordentlichen General-Versammlung ie ins i i erechtigt siud die Besißer von wenigftezs fünfzig 2 . Diejeni; Cagilaen ibr E auszuüben beabsichtigen, haben nah S. 29 der Statuten ihre

L fverein, Mohrenstraße 43/44 : n, von heute ab, beim Verliner Baukveretu, Ln a U anertan Se E pi find n einem doppelten ‘arithmetish geordneten und vom Depo Eigene Ländig unterschriebenen Verzeichniß einzureichen, dessen Duplikat quittirt unter Beifügung einer Leg

tionsfarte zurückgegeben wird. Tages-Ordunug:

i irektion und des Auffichtsraths. : : D N üer vie Ertheilung der Decharge und über die Verwendung des Rein-

Let o i Mitgli si ä 5 der Statuten. drei Mitgliedern des Aufsichtsraths gemäß §. 15 der 1 Der Salt Se Lbeci@t der Direktion wird vom 25. April cr. ab in unjerm Geschäftslokale an die Aktionäre ausgegeben werden. | Berlin, den 25. März 1879.

[2024]

Die Direktion.

Allgemeine Eisenbahu-Versicherungs-Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre werden gemäß 8. 29 der Statuten hierdurch

zur7zwanzigsten ordentlichen General-Versammlung anf Donnerstag, den 29. April cr.,

Nachmittags D Uhr in das Haus unserer Gesellschaft, Markgrafenstraße 63/63a eingeladen.

Z ; S ie Eintritts- d Stimmzettel find daselbst bis zum 29. April cr., Mittags 1 Uhr von Di i a vas Maren die Aktien in unseren Büchern vermerkt find, in Empfang zu nehmen.

Eine Vertretung ist nur dur einen s{riftlich bevollmächtigten anderen Aktionär zulässig (S- 23 der Sa]

Berlin, den 25. März 1875. Der Verwaltungs-Rath. A. I, Iacoby.

Cölner Bergwerks - Verein.

Die diezjährige ordentliche General-Versammlung der Atio- nâxe des Cölner Bergwerks-Vereins wird

Samstag, den 24. April cr., Vormittags 11’) Uhr, im Domicil des Bereius, Pepinstraße 2. hier,

; Sorduung stattfinden: L nad A S Bociaee pel "Bilanz und des Geschäftsberits pro 1874, 2) Feststellung der Dividende, ; 3) Wahl von 2 Mitgliedern des Verwaltungsräthes, 4) Wahl dreier Kommiffarien zur Prüfung der Unter Bezugnahme auf die §F. 32 und 34 des Gesellschaf Hiermit ein, au dieser General-Versammlung Theil zu nehmen.

[2046]

vier Wochen eingeschrieben stehen und diesen Besiß am Tage der Ver nahweiseu. j f Cölu, 24. März 1875.

Der Verwaltungsrath.

Privatbank zu Gotha.

L11933] :

Die diesjährige regelmüssige aechtze

r Pri zu wird auf L der Privathank 70 V tag, den 26. April 1875,

e findet im Saalo der KLaufmüännischen Innungshalle zu Gotha statt, und von 9 bis 104 Uhr

Dieselbe é ; öffuet den. f 7 L n R N OD o Gintants. Zas Theilnahme berechtigten Aktionäre können

Vormittags des genaues Tages, oder Tags vorher

ibrer Aktien nnd der fiber deren Einschreibung vor d

i intri: im Geschäftslokale der Direction in Empfang nehmen, ;

T les General-Verzammlnng kommen zur Verbandlung und Beachlnssfassung : 1) Der Geschäftsbericht der Direction für das Bilanzjahr 1874.

2) Bericht des Verwaltungsrathes über die Prüfung der Rechnung

2) Anträge auf Statatenänderungen. A I ea Mitgliedern des Verwaltungsrathes,

Gotha, den 20. März 1875.

Transatlantische Feuer-Versihh

berufen, und ersucht, die Eintritt Namen ihrer Vollmachtgeber in e lokale spätestens am Tage vor der Generalverjamm haben gleichzeitig ihre Vollmachten einzureichen.

[1471]

waltungsrath auf den

die Erhebung einer dritten 20 % betragenden Einzahlung

i der Kasse der Gesellschaft in Luzernz in Zürich bei Une Baal: e delobank, dem Bankhauje P

Rechnung und der Bilanz pro 1875. L Smit laden wir die Aktionäre

: ind f iejenigen berechtigt, auf deren Namen Zur Theilnahme au der Bersammlung find jon E ae L Li lei mindestens

in dem Aktienregister der Gesellschaft fünf und mehr Aktien am Tage T RA A L E lebenb

bhnte General-Versammlung der Aktionärs

en Bud Bilanz von 1874.

Bie L ne des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des 2) Wahl eines Berwaltungsraths8-Mitgliedes 3) Wahl von drei Kommissarien zur E Der Verwaltungsrath,

1) Berit über die : an Stelle des verftorbenen Herrn Ge-

Rechnung pro 1875. erungs-Aktien-Gesellschast.

verflossenen Geshäftsjahrs insbefondere; i ien- . Leiden é hebnek Nominee E e p Revifion der Bilanz und Decargirung der den 10. März 1875. afl werden hierdurch zur dritten ordentlichen

Die fstimmberechtigten Aktionäre unserer Gefells

Generale enstag, den 6. April d. Is,, Nachuittags 2 Uhr,

in unserem Gesellschaftslokale, Alterwal! Nr. 10 hierselbst,

sfartex unter Angabe der Nummern der auf ihren Namen oder auf den die Register der Gesellschaft eingetragenen Aftien im genannten Geschäfts- lung in Empfang zu nehmen. Die Bevollmächtigten

Tagesordnung:

1) Vorlegung der dritten Jahresrechnung und Bilanz, L N Sara e von Neuwahlen der ausscheidenden Mitglieder des Auf-

sichtsrathes, der Revisoren und dexen Stellvertreter. C. 585)

3. März 1875. Der Direktor: I / W. Jacobsen.

Gotthardbahn. Dritte Einzahlung auf das Aktienkapital

Gotthardbahngesellschaft.

Nach Makfßzgabe der Art. 7, 8 und 9 der Statuten der Gotthardbahngesellshaft hat der Vero

31. Márz 1879

auf die Aktien der Gotthardbahn von je

Fr. 100 pr. Aktie

der Interimsaktien der Gotthardbahn eingeladen, diese- dritte

———

angeorinet, (s werden D le Se oder 3. April nächsthin unter BVorweisung der Interimsscheine

i 31. März, .1., 2. ¡thi C A - Einzahlungen zu bescheinigen sind, zu leisten.

auf E, Me Die Einzahlung kann erfolgen : ; In der Schweiz: : der Schweizer. Kreditanstalt; in Basel dem Bankhause Rudolf Kaufmann ;,

Handelsbank; in Aarau bei der Aargauischen Bank; in Winterthur bei der

bei i sen; in Bellinzona bei der Banca Schaffhausen bei der Bank in Sa Nie N 30 E he Ie e

zu St. Alban,

in Vern bei der Berner

. , * in e Bank in icineso; ‘in Reuenburg bei dem Baukhause Pury &

cantonale erige : ä

Lombard, Odier ie, T i: In Deutschland: S 1 Thaler = 3 Mark gerechnet; in Berlin bei der Diskonto-

und dem A. Schaaffhausenshen Bankverein; in

in Thalerwährung Fr. 3. 75 Cts. = und bei der Filiale der Bank für Handel uud

\ ; in Cöln bei S. Oppenheim jun. & Cie. rantfuri a M. bei M. A. v. Rothschild & Söhne

urt a. : a In TItalien:

i ionalbank. i : - Genua, Mailand, Benedig, Neapel und Livoruo bei der National in Rom, Matern, E T auf den fesigesehten N a ge r r (eas Ee Bee t äß ein Verzugszins von in Anrechnung F E 10 Aktien nach den Bestimmungen der B O mden V L Ercmtalinien V4 ba Den Interimsaktien find Nummern: Verzeichnisse beizulegen, 3 eigen Le A S

Hauptkafse der Gesellschaft, sowie bei den obgenannten Zahlstellen bezogen E Die Direktion. der Gotthardbahn.

in Fraucs oder Lire in Gold

, den 11. Januar 1875.

[2007]

| © Allgemeiner Submissions-Anzeiger

Wachenblatt für den deutschen MolzE

ier ies, O én Strnagburs

Unentbehrlich für Capitalisten!

BERLEUNZ E ACTIONAIR-. Börsen-Zeitschrift.

Ein Förderer solider Capital-Anlage und Speculation, ein Gegner jeden Schwindels hat sich der Berliner Actionair durch sein Pro-

L i i den Behörden 2 i d Weise, wie er der Lösung desselben näher getreten, bei ( ] L T 7A air veteg Aa Ddr, des Handels und der Industrie, wie in denen der Capitalisten eine ge

achtete Stellung erworben, und er wird nach Erweiterung seiner anerkannt guten Verbin- in dem beginnenden neuen Quartale mehr dénn je durch ZUVeCT-

diese Stellung ie reichhaltige, sachkundige und vor Allem unab-

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Ebenso Die auf amtliche Veranlassung der Preussischen Bank zu

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beigelegt, quartaliter auch â ] lede, welche unsers Zeitschrift

ba) Ra Der Abonnements-Preis bleibt unverändert Drei Mark; allo P i Jungen entgegen.

ie bekannten, von keinem Finanzblatte eni zn einem Jahrbuche für Handel,

Dritte Beilage.

Direction der Privatbank zu Gotha. * Kühn. Jockusch.

hängige Berichterstattung und Kritik zu behaupten uxd zn bofestigen wissen.

Vormittags von 10 bis 12 Uhr, gegen Vorzeigung 5 Bleibt die Redaction jederzeit zu briefliceher Auskunft bereit.

dem 26. Februar d J. ihnen ertheilten Recognition, L eines Ver-

-Li den nach wie vor wöchentlich gratis e RAOEE E n ebotenen Imhalts-Verzeiech-

Inzdustrie und Volkswirthschafk ost-Anstalten nehmen Bestel-

Der JHalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d.

Werden, erscheint au in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Sentral-Handelg3-Register

1 für das Ade und Auslandes , sowie durch Carl Heymanns Verlag, Bughhandiungen, für Berlin auc dur die Expedition: 8W. Wilhelmftraße

Das Central - Handels - Register

Reich kann durch alle Post-Anstalten des Ju- erlin, SW., MEUgrägeriraße 109, und Me 92, bezogen werden.

I. an) die im §. 6 des Gesehes über den Markenshu§, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht

für das Deutsche Reich. (Nr. 72.)

Da Central - Handels-Register für das Deuts Abonnement beträgt 1A 50 S für das Vierteljahr.

e Reich erscheint in der Regel tägli. Das Einzelne Numuiern kosten 20 & 4

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Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen und aus dem Herzog-

thum Anhaltzwerden Dienstags unter de Rubrik Leipzig resp.

wödchentlich, die leßteren monatli.

Entscheidungen deutscher Serichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. Kauf. i

1) Wandelklage s redhibitorico.) Wenn die noch zu erwartenden Früchte des Kauf- gegenstandes bei Beftimmung des Kaufpreises mit in Betracht gezogen sind, dann gehört zur Begrün- dung der Wandelklage, daß der Käufer die von ihm inzwishen gezogenen Früchte, neben der Rückgabe des Hauptgegenstandes, dem Verkäufer mit anbietet §8. 327, 328, 337, 338, I. 5; S8. 189, 193,

“194, I. 7 Pr. Allg. L. R. (Erk. d. Iv. Sen. d.

Pr. Ob. Trib. v. 25. Juni 1874. Entsch. Bd. 73 S. 37 ff.)

2) Gemeines Recht. Umfang der Gewä hr- lleistungspfliht des Cedenten für die Existenz der cedirten Forderung.

Der Verkäufer einer Forderung haftet dem Käu- fer, wenn fih herausftellt, daß die verkaufte Forde- xung nicht bestanden hat und dem Verkäufer keine Arglist oder kein Verschulden trifft, nur auf Erstat-

tung des empfangenen Kaufpreises und Ersaß der-

jenigen Aufwendungen, welche der Käufer behufs Geltendmahung der cedirten Forderung gemacht hat. L. 4. 5. D. de hered. et act, vend, (18. 4.) Erk. d. VL. Sen. d. Pr. Ob. Trib. v. 4. Juli 1871, - Entscheid. Bd. 73- S. 47 ff.)

3) Minderungsklage. Gemeiner Werth.

Dem Minderungékläger, welcher die Sache weiter verkauft hat, kann ein dabei erzielte Gewinn vom Verklagten nicht entgegen gehalten werden. 88. 328, 331 I. 5 A. L. R. (Erk. d. Iv. Sen. v. 24. Sept. 1874. Entscheid. Bd. 73. S. 152 ff.)

4) Gemeines Recht. Rescission eines Kaufvertrages enen DeLleBun über die älfte.

Gemeinrechtlichß fann bei den unter gerictlicher Leiiung vollzogenen öffentlißen Versteigerungen der Käufer wegen Werleßzung üher I Hälfte den Vertrag nicht aufheben. L. 2 C. de rescin- denda venditione (4, 44). (Erf. d. VI. Sen. d. Pr. Ob. Trib, v. 30. Nov. 1874. Entscheid. Bd. 73, S. 259*};)

Aktiengesellschaft. Stempelsteuer bei Aktiengesellschafts- Verträgen. Besteuerung von Kauf- und Lieferungsverträgen im kaufmännischen

Verkehre.

Wern bei Errichtung einer Aktiengefellschaft die Betheiligutia durch eine Einlage, welche nicht in baarem Gelde besteht, bedungen und zugleich ein Abkommen über den Umsaß einer solchen Einlage in baar Geld getroffen ift, so muß das leßtere be- hufs der Stempelsteuer als ein selbständiger Vertrag angesehen und besteuert werden.

Welche Kauf- und Lieferungskontrakte gelten im Bereiche der V. v. 19. Juli 1867 für die Berech- uung der Stempelsteuer als im kaufmännischen Ver- kehr ges{lossen? Art. 209b. G. betr. d. Kom- manditgesellschaften v. 11. Juni 1870 (B. G. Bl, S. 375.) (Erk. d. VI. Sen. d. Pr. Ob: Trib. v. 8. Oft. 1874. Entscheid. Bd. 73, S. 139 _ f.)

Frachtgeshäft. : : 1) Deutsche Reichspost.

Die Bestimmungen des Handelsgeseßbuch8 über Fractgeshäfte finden auch auf die Staatspost An- wendung. Es ist mithin die Reichspost in Ansehung des Transports von Gütern (Geldsendungen, Geld- briefen) als Kaufmann anzusehen. Art. 390 H. G.B. (Urth. d. I. Sen. d. R. Ob.H.G. v. 30. Jan. 1874 u. d. I1. Sen. v. 2.- Dezbr. 1874. Dr. E E d. Entscheidungen. Bd. 2

26 l

2) Vermuthung.

Im §. 7 Al. 2 des Postges. v. 28. Oft. 1871 be- deutet das Wort „Vermuthung“ Sendung und Uebereinstimmung des Gewichts) nicht eine praesumtio juris et de jure, fondern eine fsolche, gegen die ein Gegenbeweis (wobei nach Sranzös, Recht Zeugenbeweis zulässig ift) zusteht.

t. 390 H. G. B. (Urth. d. 11. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 2. Dezbr. 1874. Das. Bd. 2 S. 28.)

3) Transport von Thieren.

Die entgeltlihe Uebernahme des Transports von Thieren ohne Anwendung von Transportmitteln is ein Frahtgeshäft. „Transport* umfaßt jede Art der gewerbsmäßigen- Beförderung Art. 390 H. G. B. (Urth. des T. Sen. d. R, Ob. H. G. v. 24. März 1874. Daf. Bd. 2 S. 28.)

4) Rolkfuhrmann. Lokalverkehr. Begleitmannschaft.

Der gewöhnliche Lastfuhrmnann (Rollfuhrherr) ift

achtführer, auch wenn er das Fuhrges{chäft nur im

ofalverkehrx betreibt (Ort ist nicht gleihbvedeutend

- mit Ortschaft), Die Gestellung des Auflade-- und

Vetpackungspersouals und von Begleit-(Hülfs-)mann- chaften mindert nur thatsählich, aber niht rechtlich ie volle Verantwortlichkeit des Frahtführers (ex recepto). Art. 390 H.G.B. (Urth. d. T Sen. d. L OHO, v. 9. San. 1874. Daj. Bd. 2

5) Kein Essentiale.

Der Frachtbrief if nur ein Beweismittel, kein Essentiale des Frachtgeschäfts (wie er denn auch E bei Beförderung des Reisegepäcks, bei der

acketpost, nicht vorkommt), Art. 391 H.G.B. Gir. d. I. Sen. d. R. Ob.H.G. v.9. Jan. 1874.

as. Bd. 2 S. 28.) i

6) Uebergabe an Steuerbeamte. Eine die Verantwortlichkeit der Eisenbahngesell-

(für unbeschädigte | D

Dessau veröffentli{t, die ersteren

schaft aufhebende Ablieferung ist darin nicht zu fin- den, wenn die Eisenbahngesellschaft das Frachtgut

(3- B. zu Cöln), sondern unt-rwegs (z. B. {hon in Deuß) an die Steuerbeamten abliefert. Art. 395 . G. B. —- (Urth. d. Il. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 24. Juni 1874. Das. Bd. 2 S. 28 f) 7) Beschränkung resp. Beseitigung der Haftpfliht. _

Der {weren Haftpfliht des Schiffers entspricht die Berechtigung desselben zu selbständigem Handeln in Verhütung und Abwendung von Gefahren. Wie nun die besondere Haftung ex recepto von vorn- herein vertragsmäßig ausgeschlossen werden kann (T Ppr D. LV: 9), fo kann auch nach eingetretenem Nothfalle der Absender den Schiffer vom selbst- ständigen Handeln entbinden und die Sicherung des Srachtguts selbst in die Hand nehmen. Der Schiffer haftet dann nit für die Folgen dieser Sicherungs- maßregeln, fondern er ist nur noch für die Othut (lo lange diese dauert) verantwortlich. Art 395 H.G.-B. (Entsch. d. I. Sen, d. R. Ob, H. G. v. 13. Jan. 1874, Das. Bd. 2. S. 29.)

. 8) Ablieferung, i

Der Frachiführer haftet für das Frahtgut von der Empfangnahme bis zur Ablieferung desselben, also nit bloß während des Transports. Die Be- nacrichtigung des Empfängers von der Ankunft, die Aufforderung zur Abholung, die Auslieferung des Frachtbriefs, alle diese Handlungen erseßen für sich allein die Ablieferung niht. Art. 395 H. G. B. (Enisch. d. T. Sen. d. R. Ob, H. G. vom 29. Sept. 1874, Daf. Bd. 1 S. 29.)

_9) Vis major bei Verzögerung?

Die Frachtführerin- hat nicht nachzuweijen, daß die Verzögerung in Folge einer vis major eingetreten sei; es genügt der Nachweis, daß die Verspätung durch Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht abgewendet werden könne. Art. 395 H.-G.-B. (Ent. d. 1. Sen. d. R. Ob:H.G. v. 17. März 1874; Entscheid. Bd, XIIC,; S. 319.) 10) Nicht analog gegen den Spediteur. / Art. 465 spriht kein allgemein gewolltes Prinzip aus, fondern ist eine singuläre, na allge- meinen Rechtsprinzipien {wer zu begründende Vor- schrift, welhe nur und nit einmal unbescränkt, vgl. Art. 402 gegenüber dem Frachtführer Plaß greift. Auch läßt Art. 387 eine analoge An- wendung der Frachtges{häftsnormen auf das Speditenrverhältniß nicht zu. Der Spediteur ist Kommissionär. er Empfänger hat gegen den Spediteur kein direktes Klagereht, au nicht in Gemeins{haft mit dem Absender. Art. 405 H. G. B. (Entsch. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 17. März 1874. Daf. Bd. XIII. S. 327.)

11) Frankosendungen resp. Vorausbe-

5 zahlung.

Die von dem Empfänger erfolgte Annahme des Gutes zieht bei Frankosendungen das Erlöschen der Ansprüche gegen den Frachtführer niht nah si. Es würde ja sonst die dem Empfänger auf- erlegie Verpflichtung, den mangelhaften Zu- stand der Waare bei der Annahme zu konsta- tiren, um dem Absender ein Beweismittel für die Verfolgung seiner Ansprüche gegen den Fracht- führer zu verschaffen, offenbar zwecklos sein. Unter Art. 408, Alin. 1, ift nur eine nach beendigtem Transporte erfolgte Zahlung der Fracht zu verstehen. Darin ist nämli eine thatsächlihe Billigung zu finden. Nicht so bei Vorausbezahlung der Fracht. Auch die Annahme des beschädigten, unvollständig oder verspätet gelizferten Gutes wird hier immer im Interesse des Empfängers liegen. Art, 408

¿ E N (ut. 2 s Gen den Ob. H. G. v. 22. ai r, Zahn, Rechtsgrundsäßze, Bd. U. S. 31) S

12) Nicht bei Totalverlu st.

Schon dem Wortsinn nach kann die Vorschrift des Art. 408, Alin. 1, niht auf den Fall des Total- verlustes bezogen werden. Frachtgnt, welches der Srachtführer überhaupt nicht abliefern kann, weil er es nicht besißt, kaun auch der Destinatär von ihm nit entnehmen. Gleicherweise verbietet der Grund der Vorschrift ihre Ausdehnung auf Totalverlust. Ihr Grund ist der Satz, daß im Handelsverkehr die Uebernahme der Waare als Genehmigung gilt, und E diese Genehmigung für den Frachtverkehr zur Annahme des Guts und Bezahlung der Fracht evident hervortritt. Die Genehmigung bezieht sich also auf den Zuftand des Empfängenen; dieser Zustand kann qualitativ oder quantitativ mangelhaft sein, in jenem Falle - handelt es fich um Verderb oder Beschädigung, in diesem um théil- weisen Verlust oder Manko.

Wer ein Stückgut empfangen soll, und die Fracht, ohne dafselbe empfangen zu haben, bezahlt, zahlt entweder in Erwartung des Empfanges, also wifsentlich im Voraus, oder aus Irrthum, nämlich in dex irrigen Meinung, ‘empfangen zu haben. Erwartung wie Serhiun ließen -die Annahme der Genehmigung des Nichtempfanges aus, und es ift kein Grund vor- handen, welcher rechtfertigen könnte, die aus selbst- verschuldetem Irrthum geleistete FraGtzahlung als Verzicht auf die E zu behandeln, oder mit dem Verlust des Anspruhs auf (isangiefernng, zu ahnden. Art. 408 H. G. B. (Urth. d. I. Sen

d. R. Ob. H. G. v. 6. Nov. 1874. Das. Bd. IL S B / A

nicht an das Hauptfteueramt des Beskimmungsortes_

_ Die Dienftagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die i Wothe in diesem Blatt veröffentlichten Noutur betraut I E T die ¿In dex „leyivergangenen

13) Selbstverladung ohne Umladung. Von einer Selbstverladung (im Sinne Art. 424 H. 3 des H. G. Bs) ift auch dann die Rede, wenn fkein Aufladen am Orte der Absendung dur den Absender stattfindet sondern wenn leßterer die angekommenen Güter in den Fahrzeugen, in welchen sie sih befinden, zum Weitertransport überweiset, wodur der Absender die frühere Aufladung gleihsam zu der seinigen macht. Auch in Fällen, wo eine Waare ohue Umladung weiter versendet wird, kann die Be- stimmung des Art. 424, H. 3 Plah greifen. Art. 424 H. G. B. (Urth. d. 1. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 20. März 1874. Entscheid. d. R.

Ob. H. G. Bd. X11L, S. 131.) 14) Dauer der beschränkten Partie.

Die geseßlih gestattete Beschränkung der Haft- pflicht nicht bloß auf den eigent- lihen Transport Anwendung, sondern dauert von der Empfangnahme bis zur Allieferung des Gutes (also auch während der Zeit der Trans- portunterbrechung). Art. 427 H. G. B. (Urth. d. IL Sen. d. R. Ob. H. G. v. 18. Febr. 1874. Daf. Bd. XII. S. 281.)

Sechandel. Nhederei. 1) Schi ffskollision. Eigene culpa: Unter- 1g; __ Der Rheder ift aus der Verschuldung einer Per- son der Schiffsbesaßung_ haftbar es kann ihm also im Falle einer Schiffskollision die Einrede ent- gegengehalten werden, daß die Besaßung seines Schiffes eine Mitsculd an dem Zusammenstoße treffe ein Einwand, der gegen den wegen Beschä- digung seiner Güter klagenden Landungsinteressenten nicht zusteht.

Wird bei der gemeinsamen Gefahr einer drohen- den Kollision Seitens einer Schiffsbesaßung ein durch die Umstände gebotenes \{chadenabwendendes Verfahren (z. B. Zuwerfen einer Trosse) unter- lassen, so ist hiermit ein kulposes, für den Rheder verantwortliches Verhalten der betr. Schiffsbesaßung zu findén. Art. 451 (478, 736, 737) H. G. B. (Urth. d. I. Sen. d. R. Ob. H. G. v. 5, März 1874. Das. Bd. X11, S. 117)

2) Inhalt des Art. 473, Ste Inhalt des Art. 473 ergeben sich folgende Säße:

1) der Beschluß der Mehrheit der Rheder, daß das Schiff zu veräußern sei, enthält den Beschluß der Auf- lôfung der Rhederei, d. h. jeder Rheder ift alsdann be- fugt, zu fordern, daß die Rhederei als solche nicht länger bestehe ein Sonderrecht, welches ihm dur entgegengeseßten E Majoritätsbes{luß niht genommen werden fann ;

2) dieser Beschluß kann rechtsgültig gefaßt wer- den, auch wenn das Schiff zu einer Reise verfrach- 5 ist oder in einem ausländishen Hafen liegt; aber

3) die Ausführung des Verkaufsbes{lufses kann ohne Zustimmung aller Rheder nur erfolgen, wenn das Schiff sih unverfrahtet in einem inländis{en Hafen befindet. Art. 473 H. G. B. Urth. de L Send: N Ob H G: v. 23:-Okt. 1874 Dr. Calm Rechtsgrunds. Bd. I1. S. 34)

Schiffer.

1) Connossement, erhebliche Beweis-

urkunde,

Das Conofsement is beim Streit Dritter über Verladung bzl. vollständige Abladung als erhebliche Beweisurkunde anzusehen. Dem entspriht das Ver- trauen, welches dasselbe im Verkehr genießt, wonach es als Repräsentant der verladenen Waare von Hand u Hand geht. Art. 502 (479) H. G. B.

L d. I. Sen. d. R. Ob. H. G: v. 9, Mai 1874. Entscheid. d. R, Ob. H. G. Bd. X11]. S. 242.)

2) Schiffsmann gegen Kapitän.

Sofern Umständé fehlen, welche den eff dem

des

findet

Schiffsmanne persönli haftbar machen, ist für Be- schreitung des Rehtswegs gegen den Schiffer der Gerichtsstand der Rhederei entscheidend. Solches gilt auch für die Klage, welche der Schiffsmann, nach vorläufiger Entsheidung der Musterungs- behôrde, auf Entlassung und Zahlung der verdienten Heuer wegen beendeter Rückreise gegen den Kapitän anstellt, Art. 357 H, G. B. (Urth. d. L Sen. d. R. Ob. H. G. v. 10. März 1874. Das. Bd. VIII. S. 41.) ___ 53) Konsulargerihtsbarkeit,

Die Entscheidungen eines im Auslande fungiren- den deutschen, mit voller Gerichtsbarkeit nit ver- sehenen Konsuls, welhe zwangweise Abmusterung oder Heuerverlust von Seeleuten aussprechen, sind nur provisorishe Akte und im Inlande gerichtlich anfechtbar. Art, 537 H. G. B. (Urth. d. L. Sen. L M Di H. G. v. 17. Febr. 1874, Daf. Bd. XIL

—Busch{ch's Ar{chiv, Band 31, Heft 2 (Carl He manns Verlag, Berlin), hat folgenden Inhalt:

ekrolog. A. Entscheidungen. Präjudizien württem- Ser ne Gerichtshöfe. Mitgetheilt von Ober- Tribunals-Direktor Dr. v. Kübel in Stuttgart. Des Appellationsgerichts zu Wiesbaden. Mitgetheilt von Rechtsanwalt Dr. Herz. in Wiesbaden. B, Abhandlungen. Beweislaft beim Kaufe nah Probe. Von Kreisgerichts-Präfident Dr. Johann Swoboda

in Eger. Ueber das Agentenwesen. Von Bezirks- gerih¿8-Rath Dr. E. Bezold in München, Be-

r: “i E 7 P 4 merkungen zu Art. 736—741 des Allg. D. H. G. B, Von Dr. K, W. Karder in Hamburg.

HandDels- Register. Arnswald@e. Befanntmachung. In unserem Firmenregister ift die unter Nr. 20 eingetragene Firma: „Louis Rieß“ zufolge Ver- fügung vom heutigen Tage gelös{t worden. Aruswalde, den 25. März 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Bartenstein. Befanntmahung. Königliches Kreisgericht Bartenstein, In das Firmenregifter ist am 22. März 1875 unter Nr. 381 eingetragen: Firmeninhaber: Kaufmann Rudolf Biester zu Bartenstein. - Ort der Niederlaffung: Firma: Rudolf Biester,

Berlin. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist heut unter Nr. 213 die Firma Carl Francke zu Rixdorf und als In- haber derselben der Kaufmann Carl Francke zu Berlin eingetragen.

Verlin, den 20. März 1875.

Königliches Kreisgericht. I, (Civil-) Abtheilung.

Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin, Zufolge Verfügung vom 25. März 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3246 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Lauderwerb- und Bau-Verein auf Aktien vermerkt fteht, ist eingetragen: Die Generalversammlung vom 8. März 1875 hat beschlossen, den Art. 39 des Gesellschafts- Statuts vom 28. Juni 1871 aufzuheben.

In unser Gesellsaftsregister, woselbst unter Nr. 3441 die hiesige aufgelöste Aktiengesellschaft in

Firma: Deutsch-Oesterreichische Haudelsgesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen : Der Kaufmaun Richard Fritsch zu Berlin hat sein Amt als Liquidator niedergelegt.

In vnser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 9030 die hiesige Kommanditgesellschaft auf Aktien in Firma: L : S

Westend-Berlin Commandit-Gesellschaft auf Actien. Heiurich Quistorp vermerkt steht, ift eingetragen:

Die 88. 4, 5, 6, 14, 30, 31, 32, 33, 34, 35 und 37 des Statuts sind durch Beschluß der Generalversammlung vom 3. März 1875 (in beglaubigter Form im Beilagebande Nr. 500 Seite 62 bis 74 zum Gesellschaftsregister be- findlich) theilweise abgeändert worden.

Salings Börsenblatt ift als Gesellschaftsblatt eingegangen.

Bartenstein.

In unser Firmenregister ist Nr. 8631 die Firma: Nudolph Bartf i und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Wil- helm Rudolph Bartsch hier S (jeßiges Geschäftslokal: Sebastianstraße 62) eingetragen worden.

Gelöscht ist: Firmenregifter Nr. 6883: die Firma: B, Benjamin jr«

Gelöscht ist zufolge Verfügung vom 23. März 1875 am 25. März 1875:

Prokurenregister Nr. 2031

die Prokura des Carl Rühl für die Aktien-

esellschaft in Firma: Bank für Sprit- uñd

rodukten-Handel. Berlin, den 25. März 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Boekenem, Bekanntmachung

aus dem Genossenschaftsregister.

Unter laufender Nummer 1 des hiesigen Genofsen- \haftêregisters ift eingetragen die Firma: Laud- wirthscaftlicher Consumverein Wohldenberg ur Zuckerfabrik Nast, cingetragene Geuossen- Cast, Das Datum des Gesellschaftsvertrages: ist der 30, November 1874; der Siß der Genossenschaft die Zuckerfabrik Rast. Gegenftand des Unternehmens ist die gemeinschaftlihe Beschaffung von landwirth- schaftlichem Betriebsmaterial, insbesondere Saatgut, Hülfsdünger, Kraftfuttermittel, Brennmaterial und sonstigen Bedürfnißgegenftänden in bester Qualität und Schuß der Mitglieder gegen Uebervortheilung.

Die zeitigen alw igy - Tag find:

1) der Ober-Amtmann ster zu Sillium &ls

Direktor, 2) der Gutspächter Siemering zu Binder als Stellvertreter, : 3) der aber Heusinger zu Rast als Caffirer ührer :

Die Zeichnun ir die Genossenschaft erfolgt rechts M244 eno ena er r in der Weise ‘däß zur Firma d Aben der

ülti Dir tor bezw. in dessen Behinderung dessen Stell-

vertreter und der Cassfirer (Schriftführer) ihren