1875 / 75 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Mar 1875 18:00:01 GMT) scan diff

[1637] Preußische National-Verficherungs-Gefellschaft

iu Stettin. Die Aktionäre der Preußischen National - Versicherungs - Gesellschaft werden in Gemäßheit des

S. 29 des revidirten Statuts zu der am 10. Avril c., Bormittags 10 Uhr, im hiesigen Böcsengebäude abzuhaltenden 30. ordeutlichen Generalversammlung hiermit eingeladen. Die Stimmkarten werden gegen Legitimation im Bureau der Gesellschaft, große Oderstraße Nr. 7, am s. und 9. April c. verabfolgt, und nur ausnahmsweise an fremde zureisende Aktionäre noch am Morgen vor der Generalversammlung im BVörfengebäude ausgefertigt werden. G Dcr gedruckte Rechnungsabschluß pro 1874 ist vom 27. März c. ab auf unserem Bureau entgegen

zu nehmen.

Stettin, den 10. März 1875.

Der Verwaltungsrath

der Preußischen National-Bersicherungs-Gesellschaft. Ferdinand Brumm. Bartels. C. F. Baevenroth. Aib. de Ia Barre. Euchel.

1 Schlesishe Boden-Credit-Actien-Bank. Bilanz am Zl. December 18754.

Activa.

Unkündbare Hypotheken «- Forde- e S Kündbare Hypotheken-Forderungen Darlehne an Communen und Gorbozaliónn Hypothecirte Annuitäten abzüglich lauf Sa A MWechsel-Bestände abzüglich laufen- der Zinsen E Effffecten- Bestände, und zwar: Nom. 22,000 | Thlr. land- | {chaftlicher | . Pfandbriefe A4: 19,862, 15. —. | Nom. 67,000 | | j

P assiva.

| Actien-Capital-Conto

7,406,482/14| 6}! Pfandbriefe im Umlauf. . . - 68,593/10|—|!| Einzulöfende Pfandbrief-Couporis I Hypotheken - Amortisations - Fonds 46,500/—|— || Amortisations - Zuschlag aufge- | looste, noch nit zur Einlöfung | 74,743/16| 2 präsentirte 6700 Thlr. 43 % N 124 Pfandbriefe . R A 670|— |— 507,568/25/11}| Diverse Creditoren . . « «_, 340,760/—| 2 l Reserve-Fonds incl. Zinsen pro 1874 E] . 741 19,497. 11, 8. E zu, Einlage 4

vro 1874 . 19,395, 24.11; H 38,893| 6| 7

Pur Sr pf 5,742,050|—|— 143,028/15|— 1,935 14 11

|

Bu 9 pf |

Dividende-Conto: L | unerhobene Dividende pro 1873 Hur 837. —. —. | |

j

|

Thlr. Ober- \chlei.(Eifen- bahn-Prior. Dla... y 64304,18. Nom. 2900 Thlr. Berg. | Märkische | Prior.-Obl. 2,254. 22. 6. | Nom. 10,000 Thlr. Nie- | derschlefishe | Zweigbahn- | Dro D L ao S

Dividende pro | E 187468 % y 162,500. —. —. | Fe ——]| 163,397 |— |— | Tantième nah §. 43 des Statuts 11,178!|—|— Vortrag auf neue Rech{nung . 842

f

94,371 26) Reservefond®, und zwar: A Nom. 7200 | Thlr. inlän- disher Eisb. Prior. Obl. Aa: 9,836. 19, —. Nom. 11,700 Thlr. inlän- discher Eisb. | Stamms- | Mie O A0 19,426 15|— mbar: Dal 264,515|—|— |}| Guthaben bei Banken und Bank-

Mae s E Ca ae Grundstück Herrenstraße Nr. 26,

nah Abschreibung von 1354

Thlrn. Sgr. 8 Pf. Utensilien-Conto nach Abschreibung

R D e Pfandbrief - Ausfertigungs - Conto

nach Absch:eibung von 50 % .

329,371 6| 9 4244112 4

81,000 |— 2,580 —|— ||

5,100 —|— 4

: 8,942,694 6 8 8,942,694| 6| 8

Die Einlösung des entweder auf der Rückseite mit dem Firmenstempel oder mit einem Num-

mern- Verzeichnisse versehenen Dividendenscheins Nr. 2 erfolgt mit 13 Thir, vom 5. April d, I, ab an

unserer Kasse und bei dem Bankhause Iacob Laudau in Berlin. Breslau, den 27. März 1875.

Die Direction. (B. à 355/IIL.)

| | | Abonnements-Einladung. Am 1. April beginnt ein neues Ouartal für das Akonnement auf die

Allgemeine Hopfenzeitung, Organ des deutschen Brauercibundes, des deutshen Hopfenbauvereins, des badischen Brauerbundes und des Vereins norddeutscher Brauer.

.. í . C Fünzfzehnter Jahrgang.

O : Prämiirt in Wien 1873, in Bremen 1874, in Hagenau 1874.

Erscheint dreimal wöchentlih in großem Format; Abonnement ganzjährig 10 Fl. 36 Kr. = 6 Thlr., halbjährlih 5 Fl. 18 Kr. = 3 Thlr.

_— AlsxOrgan des deutschen Brauerbu: des, sowie der anderen Brauervereine bringt die Allgemeine Hopfenzeitung alle das Vereinsleben betreffenden Ankündigungen und Erlasse und ist nament- lich bemüht, in dem die ganze Brauindustrie empfindlich berührenden Kampf gegen unbegründete Verdäch- tigungen die Interessenten stets auf dem Laufenden zu erhalten und mit den neuesten Ereignissen bekannt zu machen.

Als Organ des deutschen Hopfenbauvereins bringt die Allgemeine Hopfenzeitung gleichfalls

die Bekanntmathungen und Erlasse des Präsidiums; der „Sprehsaal“ dient zur Austragung von Fragen gewidnet,

beza der Kultur und Düngung, zur- Vermittelung von Bezugêquellen für künstlihe Dünger, Stan- gen, Fechjern 2c.

_In ihren Tagesberihten bringt die Allgemeine Hopfenzeitung fortlaufend die neuesten, unparteiishen und gewissenhaften Marktberichte über Hopfen und Getreide, niht nur vom Central-Hopfen- markt Nürnberg, jondern auc von allen bedeutenden Handelspläßen der Welt; ferner mit beginnendem Frühjahr Berichte aus allen Hopfengegenden über Entwickelung und Stand der Pflanzungen, den Wit- terungsverlauf und die daraus fich ergebenden Ernteausfichten.

In dem statistishen Theil der Allgemeinen Hopfenzeitung wird sowohl der Hopfexproduktion und dem Hopfenverkehr der ganzen Welt, als auch der Bierfabrifkation, dem Biecverkehr und den Konsum- verhältnissen eingehende Rechnung getragen; die Sammlung und Mittheilung diesbezügliche authentischer Daten geschieht behufs lehrreicher Vergleihung in stetem Hinweis auf die Vorjahre und beschränkt si nit blos auf summarishe Angaben für einzelne Länder, sondern geschieht unter eingehendster Berüksich- tigung spezieller Produktionsgebiete und der einzelnen Produktionsorte. Jun den statistishen Nachweisen über die Bierproduktion der einzelnen Städte sind die namentlichen Listen sämmtlicher Brauerfirmen eut- Halten, fo daß ein jeder Jahrgang der Allgemeinen Oopfenzeitung stets das neuest?, vollständigste Brauer- adreßbuch repräsentirt, welches, mit Hülfe sorgfält g hergestellter halbjährlicher Register bequem zu hand- baben, den unbediugten Vorzug von einem etwa separat herausgegebenen Adreßbuch hat, nie zu veralten und si stets von selber alljährlih zu berichtigen und zu ergänzen

In dem technischen Theil der Allgemeinen Hopfenzeitung werden sowohl Fragen aus dem

wissenschaftlicher Forschungen mitgetheilt, wird über die geschäftlihe Lage der in unsere Branchen ein- \chlägigen Akiienunternehmungen berichtet und das Ausftellungswesen einer besondern Beachtung unterzogen.

Der Inserateutheil der Allgemeinen Hopfenzeitung endlich repräsentirt die fiherste Vermitte- lung für Beseßung von Vakanzen in der Brauerei und verwandten Branchen, ferner im Hopfenhandel und in Maschinenfabriken. Weaen der großen Verbreitung unter dem Brauerpublikum eignet er sich nament-

lih für Fabrikanten und Verkäufer von Brauereiapparaten und -Utensilien als wirksamste Stelle für be- züglice Annoncen,

S Iahrgang, Inserate, welche mit 10 S (1 Sgr.) die Z3ges us; M berechnet werden, finden durch das Blatt, da folhes in jedem Orte des Fürstenthums gehalten wird, S die weiteste und wirksamste Verbreitung.

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Auf das mit dem 1. April beginnende neue vierteljährlihe Abonnement des „Dresdner Journals“ werden Bestellungen zu dem Preise von 4 Mark 50 Pf.

für Dresden links der Elbe bei der unterzeichneten Expedition,

für Dresden rets der Elbe in der Bach '’shen Buchhandlung (Hauptstraße 22) und

für auswärts bei den betreffenden Postanstalten : angenommen.

Ankündigungen aller Art finden im „Dresdner Journal“ eine sehr geeignete Verbreitung. Die Insertionsgebühren werden im Inseratentheile- mit 20 Pf. für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum a i für Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes“ find die Jnsertionsgebühren auf 50 Pf. pro Zeile eltgeltelt.

E, 2E Wir ersuben um recht baldige Erneuerung des Abonnements, da wir sonst di Lieferung vollständiger Exemplare ohne Mehrkosten für die geehrten Abonnenten nit garantiren könncn.

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In ihrem amtlichen Tbeil veröffentlicht die Karlsruher Zeitung die amtlichen badishen Perfönal- nachrichten, Ordensverleihungen, Ernennungen, Verseßungen u. f. w.

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Ihr Insecatentheil enthält außer zahlreichen Privat-Anzeigen die Anzeigen und Bekanntmachungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden des Großherzogthums Baden.

7 Auflage 5000. Abonnementspreis für das Quartal im Großherzogthum Baden, die Brief- trägergebühr eingerechnet, 3 Mark 65 Pf., in Karlsruhe 3 Mark 50 Pf. Jnsertionsgebühr 18 Pfennig die ge]paitene Petitzeile.

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sind die größeste und verbreitetste politisGe Zeitung des nordwestlichen Deutschlands und bringen in Leit- artikeln, täglichen zahlreichen politischen Original-Correspondenzen und Telegrammen, in einem reihhal- tigen durch Romane und Novellen der beliebtesten Schriftsteller des Vaterlandes, zugleich dem Bedürfniß der Unterhaltung entgegenkommenden Feuilleton, so wie in umfassenden Handels- und Börsenberichten von den wichtigsten Pläßen des In- und Auslandes das Material der Zeitgeschihte in möglihst erschöpfender Vollständigkeit. Dabei finden in ihnen dic Ereignisse, Zustände und das Kulturleben namentlich auch der

; ( ‘I L \ sfandinavischen, wie der transatlantishen Länder ein nde udsichtigung. hne an die Schablon Gebiete der Brauerei, wie des Hopfenbaues abgehandelt, wichtige Erfindungen und die Ergebnisse Partei si 19 n Rep egs Der E tigui A A

ch zu binden, verireten die „Hamburger Nachrichten“ im Geiste des nationalliberalen Pro-

gramms vor Allem den deutshen Gedanken und stehen in den Kämpfen der Gegenwart mit der gleichen Entschiedenheit gegen Ultramontanismu3 und Partikularismus zu der Fahne des Reichs, mit welcher fie die großen Interessen der bürgerlichen Freiheit und Ordnung, gegen Feudalismus, Radikalismus und Sozialismus verfechten.

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10 Sgr.). Insertionspreis die Petitzeile von ca. 42 Buchstaben 40 «Z Reichsmünze (4 Sgr.). Die

i; s notorisch große Verbreitung der „Hamburger Nachrichten" nicht nur in Hamburg, sondern auch im ganzen Abonnements nehmen alle Postanstalten, sowie alle Buchhandlungen durch die v. Ebnersche | nördli Deutschland tli i Í thü ig- i wi i änes in Nürnberg, entgegen. Für schnellsten und prompten Bezug empfiehlt sich_ direkte Bestellung bei der nördlichen Deutschland, namentlich aber in den Herzogthümern Schleswig-Holstein, so wie auch in Däne

Expedition, worauf die Zeitung unter Kreuzband frankirt unter direkter Adresse zugestellt wird. Nürnberg, im April 1875.

mark, Schweden und Norwegen, sichern allen Jnseraten den besten Erfolg.

Man abonnirt bei sämmtlichen Postanstalten. Hamburg, März 1875.

Redaction der Allgemeineu Hopfenzeitung.

Dritte Beilage.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 75. Berlin, Mittwoch, den al, Mârz

Der Inkalt dieser Beilage, in welcher auch (vom 1. Mai d. I. an) die im F. 6 des Geseßes über den Markenshuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht

werden, ersGeint au in einem besonderen Blatt unter dem Titel Central-Handels-Register für das Deutsche Reih. x: 74) Da Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Da3

És - Register für das tbe Reich kann dur alle Post-Anstalten des Jn- ( 1 : ) und Auslandes zu Pton andels: Mente D E Berlin SW., Kzniggräßerstraße 109, und alle | Abonnement beträgt 14 #9 „S, für das Vierteljahr. Uy Einzelne Nummern kosten 20 &S Buebandlungen, für Berlin auch dur die Expeditien: 8W. Wilhelmstraße 32, bezogen werden. Insertionspreis für den Raum einer _Drudckzeile 80 S E

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreih Sachsen uud aus dem Herzog" Die Dienftagsnummer enthält außerdem eine Uebersicht über die in der leßtvergangenen thum M pte Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren Woche in diesem Blatt veröffzntlichten G ebe auimaGiüng ex. wöchentlich, die leßteren monatlich. |

Tis E

der L i na der Reise hindern | an fih eine Partei nicht berechtigt, die Ableistung Im Jahre 1871 betrug die Zahl sämmtlicher e De E E en O eRerth lte wenn | eines Schiedseides durch eine dritte Person anstatt | Eintragungen in die Bayerischen Handels- der Befrachter denno gehalten wäre, betreffs der des s{chwurpflichtigen Gegners zu bean)pruchen, weil | register 1006, dieselbe steigerte jich 1872 auf bis dahin entstandenen partifkulären Haveret des | sich: Niemand einen solchen Dispofitionsakt eines | 1438, 1873 auf 1535, 1874 auf 1902. In dem leß- E Schiffs und ihrer Beseitigung in einem nun erst auf- | Dritten über fein Recht gefallen zu lassen braucht, ten Jahre wurden 10 Aktiengesellshaften neu in die 1) Computation vertragsmaßiger zusucenden Nothhafen die Reise als noch nicht | auch weun dieser Dritte über die sächlichen Verhält- | Bayerischen Handelsregister eingetragen, die ins- L ESES ungsfrist. ¿5 beendet, sondern als fortdauernd behandeln zu lassen. nisse besser als er selbst unterrichtet ist. _(Urth. d. | gesammt eiu Afticnkapital von 6,247,000 Æ. reprä» Wie für die gesetzlichen Lösch- und Ladefristen das | _ Art. 702. 708. 733. (640) H. G. B. Das. | 1. Sen. d. R. Ob. H. G.. v. 17. Oft. 1874. Das. | sentiren. : N ad A: Prinzip der Civilcomputation (wonach der Tag im 4) Lootsfahrwasser. Bd. I1. S. 52.) A Die e Bayer. Handelsz.* bemerkt hierzu u. A.: Zweifel als kleinster Zrittheil gilt, Berechnung von | Abgesehen von denjenigen Gewässern, für welche | 8) Kompetenz bei Klagen gegen Erben. Die erheblihe Zunahme der Zahl der Handelßs- Mitternacht zu Mitternacht stattfindet, der Anscngs- cine geseßlihe Zwangspflicht der Zuziehung eines Die Handelsgerichte resp. das Ob. Handelsgericht registereinträge scheint Ei Uen ee Beweis zu falendertag nicht mitgezählt wird, der ganze lebte | gotsen besteht, existirt keine absolute Verpflichtung | sind au für Klagen gegen die Erben eines Kauf- sein für die wachsende Einsicht des Handelsstandes Tag zu Statten kommt) anerkannt ist, so muß da] | des Schiffers, in einem Lootsenfahrwasser (d. h. da, wo | manns zuständig. Die Handelsgerichtssache verliert | in den Werth, welchen die Eintragung einer Firma selbe Prinzip analog zur Anwendung kommen, wenn | man si gewöhnli oder aus Vorficht eines Lootsen | dadur ihre Natur nicht, daß das verpflichtete Sub- | in das Handelsregister besigt, nicht blos der civil- bei Stüdgüterfracht eine nah Tagen bestimmte ver- | bedient) einen Lootsen an Bord zu nehmen. | jekt ein anderes wird, bez, seine Eigenschaft als | prozessualischen Vortheile wegen, welche das Han- trags8mäßig e Löschungsfrist vereinbart worden ift. Art. 740, H. G. B. (Urth. d. 11, Sen. des R. | Kaufmann verliert. (Urth. d. II. Sen. d. R. Ob. delsgeseßbuch an dieselbe fnüpsft, „jondern auch in Art. 589. (605) H. G. B., (Urth. d. T. Sen. | Ob. H. G. vom 12. Nov. 1873. Entscheid. Bd. | H. G. v. 16. Mai 1874. Entscheid. Bd. XIII. | geschäftliher Beziehung, da die Veröffentlichungen d. R. Ob. H. L Die Nov. T Entscheid. d. | X1 S. 332.) S. 351.) E A Os T R. Ob: H. G. Bd. X11 S. 130. : 5) Nothlage des Schiffes selbst im Schiffe. Gotn Anafilides oundensfein des u dienen können. Freilich bleibt in dieser De- 2 Selbst, niht dur Dritte. l Fin Dei ia cin Dritter über Hülfe- L L | iel L A noch vicl zu En E. T eiuer Dis aao O N e | [eistungen eines in Gefahr befindlichen Schiffes und | Wie Art. 278 des H. G. Bs. dem Richter zur me etn d Art. Rei Mie Oändelsrenisier ein es vom Empfänger des Bra egus oder E Ser über die Hohe des Hülfslohns mit dem Helfer ab- | rit mat, bei Beurtheilung und Auslegung der gelev u) De : h has A Me L wn A e statirung der Qualität und Quan N : Gas Bergelohn im Sinne der Art. 742. und 743. des erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinn des pn ¡tung zur ay E S eine Pan Kauf: sind, können die Ausführung dieses uftrages E des H. G. B, unterliegt also an sih nit der An- | 9usdrucks sich zu balten, so hat au der Prozeß- die Brage, n H E e E E einem Andern überlassen, fondern haben solche felt | fechtung aus Art. 743. Vorau®gesevt ist 28 | richter bei Feststellung des streitigen Inhalts eines Bn U S O S aH ie Mage, ifi, Ad zu bewirken. Die Hülfeleistungen Dritter (z. B. Regel, daß sich der Promittent Schiffer, Schiffs- | Rechtsgeschäftes aus dem ihm anliegenden aktén- ist, in N an en cine us M a age M Ae Zählen, Wägen, Messen) müssen unter ihrer Auf- | ¿jgenthümer, Ladungseigenthümer in dem gefähr- | mäßigen Material niht an dem Wortlaut der die durch das Geteß ausgelteltten Kriter :

L D A L Sn S teten Schiffe, also in einer Zwangslage befunden | Parteibehauptungen und Zeugenaussagen fich ängst- sind, daß durch dieselben Meinungsverschiedenheiten

l i ih sei Fônli B : F ; : ines ( eschlossen werden. f Bd. XI1 S. 250 vat, die zuglei seine persönliche Erhal» | li zu binden, sondern mit freierem Blicke aus dem keineswegs ausges G. v. 24. Jan, 1874. Daf. Bd. X11 S. 250.) tung bedrohte. Mag nun eine ähnliche Nothlage ersitlichen Mcianimienh@ige der Sache, auz den ge- O se M Net und Begutachtungs- | unter Umständen anch dann angenommen wer- | sammten obwaltenden Umständen unter Berücksih- | Ein wissentilihes Geshhehenlaj)}en der L , Dee daß B den dürfen, wenn der Schiffer u. }. w. bei der Ver- tigung Desjenigen, was bei Geschäften der | strafbaren Handlung eines Untergebenen Es steht in der Praxis völlig fest, day De“ | teagsschließzung außerhalb des Schiffes i]t, 3- B. | vorliegenden Art üblich und gewöhnlich ist, zu | begründet, nach einem Erkenntniß des O ber-Tri- sichtigungs- und Begutachtungsdokuwmente, welche in | venn es ihm gelungen war, für jeine Person das | erforschen, was die Parteien bei dem Vertrags- | bunals vom 26. Februar cr., feine Mitthäterschaft. Haveriepläßen in formell tadellofer Weise aufge- | efährdete Schiff zu verlassen, so ist do außerhalb | \chlusse gedacht und beabsichtigt haben. (Urth. d. | Der Prokurist einer Manufakturwaaren-Fabrik Quteresse O E L MecliGexer einer derartigen Bedrängniß, ee ite E Il Sen. d. R-Ob.-H-G, v. 10. Okt. 1874, r as Gld zut der San einer anderen ntere]]enten, £ Z f: über er [licht zur Crhaitung F 8 i Bd. ¿i 5, O1 f) abrik versehen und zwa ( rüdlidh j eh» J ßung gegenüber der Pslicht z ) Dr. Calm, Rechtsgrund\ätze Bd S 5 M E E Dee wte f

| l und Versichertem, das allein zulässige Material für haft, Shiff und Ladung beein- ; | 1 von Mannschaft, Stif i g C. Preußisches Recht. | Folge dessen auf Grund des §. 287 des Str.-G.-B. |

Entscheidungen deutscher Gerichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. A. Seehandel.

I. Frachtgeschäft.

die Beurtheilung des Faktischen bilden mit Aus- ati in Roum für die ausnahmsweise An- | G.

{luß des Gegenbeweises (selbstverständlich abge- D acsUlofiener Verträge. Art. 742. 743. 1) Keine Anfechtungsklage bei Kredit- angeklagt und der Leiter der Fabrik wegen Mitthäter- jehen von Fällen behaupteten Betrugs) Art. 609. | 5 G. B. (Urth. d. I. Sen. d. R. Ob. “H. G. geschäften. : \aft in die Anklage hineingezogen. In zweiter In- 610, 711 714. H-G-B. (Urlh. d. 1. Sen. d. | y, 29, Sopt. 1874. Dr. Calm, Rechtsgrundsäße d. Das Römische Recht schließt zwar die Uebernahme | stanz wurden Beide verurtheilt, indem in Be- R. Ob. H. G. v. 6. Febr. 1874. Das. Bd. Lll | Entsch. Bd. 11, S. 38.) : von Verbindlichkeiten von der Anfechtung durch die | ziehung auf den Fabrifkleiter der Appellations- S ; ; “B. Gemeines Recht actio Pauliana nit aus, läßt dieselbe aber nur gegen | richter ausführte: „Bei dem Dirigenten der Fabrik H Interpretation aus der Chartepartie. 5 Er b Handlungen zu, durch welche der Schuldner sein Ver- | genügt zur Miktthäterschaft shon, wenn er pen Die Chartepartie,- auf welhe im Connossement| 1) Wuteeter i ch rach Ausbruch des | mögen verringert hat. Wenn nun au §. 100 der | dem Unternehmen seines Prokuristen Kenntniß nicht verwiesen ist, kann nit zur Interpretation A Den Gememioe E Thl ibt, Rechtsgeschäfte Konkurs-Ordnung allgemein gefaßt ist, so folgt doch | hatte , ohne dasselbe zu hindern. Er war in des: Gonnossements gébranht werdes Art S. Cu n 0 fñllu fla en, so | aus den §S. 106 und 107 und aus den Motiven die | feiner Stellung verpflichtet, ein in einem Geschäfte L E ahansGtleien un) An] teren h ive E E vis Anerkennung des römischrechtlichen Grundsages, daß | vor sich gehendes strafbares Unternehmen zu verhin- v. 25. Nov. 1873. Das. Bd. XII S. 131.) | it im Falle, wo nicht ein lufrativer Gr verb (wie | dur das anzufetende Geschäft eine Benachtheiligung | dern, Wenn er dies nicht that, jo machte er si 5) Nicht blos präsumtiv. Kein Gegen- | Erbschastsanfall), IONIEA N Ei Fes A der Gläubiger, eine Veräußerung, ein Weggeben aus | für die Ausführung mit verantwortlich, selbft wenn beweis. ; steht, das erst nach CA S Made “u | dem Vermögen des Gemeinschuldners stattgefunden | ex durch feine positiven Handlungen dabei mitwirkte. Die Gewichts-, Zahl-, Maßangabe im Connosse- | worbene Vermögen nit in R Ob. E vom | haben oder beabsichtigt Jein muß. In dem Kredit- | Schon das bloße wissentliche Geschehenlassen war ment ift für die Frachtberehnung niht blos prä- | ziehen. (Urth, D i TIT S 300) geben auf Wechsel kann eine Bevortheilung der Gläu- | ein unzweideutiger Ausdruck feiner Genehmigung. R A i aiiieidei E Sie ha au 2) hes A 06 mizil 8 N biger nicht liegen. (Abth. d. E d. R. Db. | Indem somit die fälshlich bezeichneten Waaren Ep f s ck L ( 2 C F ( ( T) C r E s Ä I r 4 C D gejehen), sclelthin entscheidend. Der Schiss df | N Au eben dea ang tufgugeben, ist | 9 G v. 17. Sept, 1874 Daj, Bd, 1. S: 5) | seiner Genehm vf; Biajenige welcter pie Waaren Uaben, Der Gegenbaveis ift beiden versagt, Toseen so Tange nicht entscheidend, als das thatsächliche d as Rechte fuht aht R e | 2 N kebr rate ALE die Nichtigkeitsbeshwerde es nicht das Konnossement selber abweichend R R Ale E N E get Ab Deéjenigen, der sein Vermögen einem Andera unter | Fabrikleiters vernichtete das DbevKeibunal haT E

Ein Zurückgehen auf abweichende Thatsa n L A A bisheri n Wohnfiß aufzugeben, noch in | Lebenden gegen Entgelt veräußert hat, keine direkte | instanzlihe Erkenntniß. „Six N jes passives Fe auêgeslofsen. Art. 658. YŸ: vg F G L R ; d í iber th ad lid verblieben ist (3. K. Krank- | Schuldklage gegen den Uebernehmer (wie beim Erb- | ten, ein wissentlihes Gesche enlassen* E En En A G G0 0, DeUE O O O, beit dnes “Sa nitieuglietes) fommt es nicht an. | shaftsfauf, Alimentenkontrafkt 2c.) zu Abth. d. T. Sen. d. Erkenntniß des Ober-Tribunals ausge)prochen, „reicht

IT. Haverei.

(Uri. d, L. Sen. d, R_Ob. H. G. v 99 Mai | R. Ob. H. G. v. 9. Juni 1874. Entscheid. Bd. XII. | zur Feststellung des rechtlichen Begriffes der Mits- : e V. . GLH, a . 6: dfe . A Y i ck 9c 1) Kosten des Aufenthalts amStrandungs-| 1874. Dr. Calm, Rechtsgrundsäte Bd. 11. S. 49.) | D. SOEE

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thäâterschaft niemals aus. Bei den nur dur ein

plabe 3) Der conductor operis haftet unbe- 3) Symbolische Tradition. Va riilibeL Mde I E n e olitive Der Art. 708 will für jeden darin behandelten \chränkt. E _Es ift selbstverständlich, daß die symbolische Tra- Thätigkeit E 2 O ee cobiciMGett- Havereifall flares Recht \chafen, für die Aufma- Die Haftung des conductor operis ist eine unbe- | dition rücksihtlih der Fortdauer des Pfandbesißes lid Molitén L Sai 8 Mittbäter chung richtiger Dispache - feste Grundlagen geben. | dingte. (Auch wenn man O S D. loc, | nicht stärfer sein kann als die Uebertragung des zusammenwirkenden Personen. voraus. ‘Eine solhe Es ift demnach unstatthaft, die betreffs der Heuer | eorumque statt eorumve liest, ist dabei zu ver- | körperlichen Besißes ; werden die Akte rückgängig, sitive Thätigkeit ist nun zwar nicht T abn und Kost unter Nr. 4 gegebene Ausnahmebestim- ! hacren, da que die Bedeutung einer conjunctio dis- | welche die symbolische Uebergabe d. h. die Hemmung pee I cbase ilbüibätige ' Brtbeiltguns mung auf Nr. 3 auszudehnen. Die - Kosten für | junetira hier hat). Will man auch in dem Um- | der freien Disposition des Berpfänders und die jedes Mitthäters

iversi Tan f S Tihfei F Si an allen oder einzelnen der zur ahe S zl in tande, daß dem conductor die uniyersitas consum- | Verfügungsmöglichkeit der Pfandgläubiger herstellten, es s ¿on E E Den E E A ita das apostelesma obliegt, feinen völlig aus- | und kehrt solchergestalt das Pfandstück unter Zu- S E A blatt A Dieselbe 702 708. 727. 733. (640) H. G. B. (Urth. des | reichenden Grund für die Bestimmung einer soweit | stimmung der Betheiligten in den alleinigen Ge- ; aults vièimede ae A g fs Zusammenwirfen I Sen d R. Ob H. G * vom 23. Juni 1874, | gehenden Haftung (die also über die Haftung aus | wahrsam des Verpfänders zurück, so fehlt es an iGiedeher, - einanher E elicaeoMdeler; Das.) E e * | der culpa in eligendo, der mangelnden Beauffsichti- | dem für die Existenz des Pfandrechts nothwendigen | Aga L eenbeaden Bereinsthätigkeit ohne Rechts- Daf. 2) Einlaufen in den Nothhafen | gung der Gehülfen, hinausgeht) finden, so erklärt | Pfandvefiß, und, falls das Pfandrecht vorbehalten | e Zun e G, ode AUiQieizenden Das Einlaufen in den Nothhafen wird nur dann | fich dieselbe aus den Bedürfnissen des Verkehrs und | fein sollte, an der Crfkennbarkeit desselben für Dritte. Mdekiitagen Kes vie Vereinsthätigkeit Âe erie zum Fall einer großen Haverei , wenn Schiff und | aus der dem conductor- operis gebotenen Gelegen- | (Urth. d. I. Sen. d. R.-Ob.-H.-G. v. 22. Sept. 1874. Willens, selbst wenn diese Anordnungen ausschließlich Ladung zusammen find; Rar diese getrennt, so muß | heit fich in der merces zugleich eine Versicherungs- | Dr. Calm, Rechtsgrundsäße Bd. 11. S. 5% f.) Tue Adecaenzhnete: ee Sen mecanischen Geshäfts- die Trennung wenigstens eine vorläufige, d. h gebühr zu bedingen. (Urth. d. II. Sev. d. R. Ob. : | deo bestimmte Vollzugs-Organe ausgeführt E zu dem Zwecke zugelassen sein, um die Ladung na | H. G. v. 14. März 1874. Das. Bd. Il. S. 49.) | Das Geseß- und Verordnungs-Blatt Albin iden werben. E unter iesen beendeter Reparatur wieder einzunehmen und in | 4) Lehrvertrag. Vater ift Gegenkontrahent. | für das Großherzogthum Baden, Ne. X, Gesichtspunkte at der Appellationsrichter, soviel dem reparirten Schiff die nun gesicherte Reise fort- Wenn ein Vater seinen unerwachsenen Sohn einem | vom 24. März 1875, veröffentliht folgende Be- stil, das A ita, T Augrelaaten nech nitt zuseßen. Läuft das Schiff aber nah definitiver | Kaufmann in die Lehre giebt und einen Lehrvertrag | kanntmachung: ; : j M eprüift E vêllig unerfindlih ist es na a Trennung der Ladung (die Waare wird beispiels- | im eigenen Namen abschließt, so is er, der Vater, | Die Uebereinkunft mit Frankrei ch über N tckringen n velber Weise der Angeklagte sich weife vom Strandungsplaße in einem anderen als Kontrahent anzusehen. (Urth. d. T. Sen. d. R. | den gegenseitigen Schuß der Wa aren- Zah E Fälfchlichen Waarenbezeichnung als Schiffe weiter befördert) zwecks seiner Reparatur | Ob. H. G. v. 1. Mai 1874. Das. Bd. II1. S. 50.) stempel und Fabrifkzeichen betresfen d, Mitthäter betheiligt Laben 00° in den Nothhafen ein, so tritt der Fall großer Ha- | 5) Litispendenz. Gegenseitige Präjudi- Mit Rücksficht auf das MeiGagelen ann n Be E L verei niht ein, weil eben zur Zeit des Einlaufens zirung. O vember 1874, den Markevschuß betresfen (Reicht iber den Verein deutiher Bidiharheiter das Beisammensein von Schiff und Waare nicht Rechtsanhängigkeit seßt voraus, daß beide Pro- geteßblatt Nr. 28), und insbesondere auf die 1n e en V ; mehr existirt. Die Kosten der Fahrt zum Noth- | zesse sich gegenseitig präjudiziren, es genügt nicht,

L 20 dieses Gesehes enthaltenen Bestimmungen | und die bereits erwähnte von demselben veranstaltete hafen find überhaupt nicht große Haverei, fie wer- | wenn nur der eine dem andern präjudizirt, nit über dessen Anwendung auf ausländische Waaren-

Fachaus stellung n Gat, E d ett E j E S : irt | 2ef E hi i is ) 11. Septemher 1875 eröffnet und Sonn- : S aber dieser jenem (wie leßteres z. B. der Fall ift | zeichen, ift die unterm 2. Juli 1857 zwischen dem | abend, den 11. r l L Ebi nd E Kar anau beim Wacbfäprozeß, in Cn zit A 5 Ga und at arfrhpms ge N E e Hen Oas a ene Sol die Kosten des durch Frost und Unwetter na ch | das materielle Recht der Parteien ent]chieden wird). | En s über den gegenseitigen Sh r Ern Sahr nach Errichtung des neuen Deut- | E 2 ck T E d Fabrikzeichen (Regierungsblatt von | gendes: Ein Zahr nach | rung : e beendeter Reparatur verzôgerten Aufenthalts | (Urth. d. I, Sen. d. R. Ob. H. G. v. 16. Januar stempel und _ Men ben Reiches {loß sich in Württemberg eine größere ; 8 f i i S. 213). 1857 Seite 412 ff.) ¡gekündigt worden. \chen Reiches 1h10} ] : rg im Nothhafen gehören zur großen Haverei. Art. | 1874. EntsGO. De E ate Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlihen | Anzahl Blecharbeiter (Flashner) zusammen. Der 702. 708. 727. 733. (640) H. G. B. (Das) 6) Sahlegitimation. C] Dies wird mit dem- Anjugen I nen E e ¿blte Vorftand gründete bald dar- - L i r t, daß die erwähnte Uebereinkunft | von denselben gewähl{e Borstand gründe 3) Havereibeiträge. Die Frage, ob ein Konkurégläubiger berechtigt Jet, Keuntniß es C E in Vereinsorg( dessen Redacteur der au i r ; tori ) 2 1857 und die hierzu erlassene Voll- | auf ein Bereinsorgan, zu desjen ci 6 Der Art. 733 versteht (wie Art. 616) unter den | unter Autorisation des Konkursgerichts, eine der | vom 2. Juli a I ddeutschen Kreisen bekannte Techniker Fr. Stoll s Z g Leo ut é ( be | zugsverordnung vom 17. Februar 1859 (Regie- | in norddeut] ' ( : auf den Gütern „haftenden Havereibeiträgen“ die Konkursmasse zustehende Forderung für diejelbe | 3 59 Seite 66 it dem 21. | in Ludwigsburg bestimmt wurde. Das Organ er- i \ icht dis- | einzuklagen, betrifft nicht die Prozeß- sondern die | rungsblatt von 1859 Seite 66 ff.) mit de : L / i Ea E dere n S Aan an 'Aiftea A Laa nicht Salegitimation u u nach E r d, P iee dae Dan Ss tritt. U C Biätiet | R E i Sade aber partifuläre Schäden des Schiffs (z. B. | Konkurses ge tenden Rechte y entscheiden. (Url. L. e L DEN D: LOIE, : N lien desselben Jahres ents{loß si das württembergische Fitof i Stei e 1TT Sar: d: R Ob: H: G. v. 21. März 1874. Großherzogliches Ministerium des Großherzogliche ben J ¡{loß y aurs E ey en N Aba Dr, E eCialhinidibht Bd. 11. S. 51). Hauses, der Justiz n Ie Auswärtigen. | S urt O lea U E e pa roßer Haverei führen 7) Eideslefstung durch Dritte. von Freyd orf. as j Bares ger r tr O R uier 1 A zue RS 640, e Vom Standyunkle des gemeinen Prozeßrechts ist Vat. von Stetten, | meinschaftlichen Jnteressen des Gewerbes zu berathen,