B R E S S Sr S Si N SUIRD E CE E Wr Be
Der Dirigent der fstädtischen Fortbildungs- und Gewerbe- \{ule in Flensburg, Schmarje, is als erster Lehrer an das Seminar zu Uetersen berufen worden.
Ministerium des Jnnern.
Der Regierungs-Sekretariats-Asfistent Reih ist zum Ge- eimen expedirenden Sekretär und der Regierungs-Sekretariats- \fistent Thilo zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kal-
kFulator, der Regierungs-Sekretär Binder und die Geheimen Registratur-Assistenten Krahl und Eiße find zu Geheimen Registratoren im Ministerium des Innern ernannt worden.
Justiz-Ministerium.
Der Notariats-Kandidat Eich in Cöln if zum Notar für den Friedensgerihtsbezirk Wallerfangen im Landgerichtsbezirk Saarbrücken, mit Anweisung seines Wohnsißes in Wallerfangen, ernannt worden.
Haupt-Verwaltung der Staats\chulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirk- ten Verloosung von Prioritäts-Aktien der Niederschlesish - Mär- fischen Eisenbahn find die in der Anlage (a.) aufgeführten
372 Stück Ser. I. à 100 Thlr. und 295 Stü Ser. II. à 621/24 Thlr. gezogen worden.
Dieselben werden den Besißzern mit der Aufforderung ge- fündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebs den dazu E niht mehr zahlbaren Zinscou- pons Ser. VI. Nr. 2—8 und Talons vom 1. Juli d. I. ab in den gewöhnlihen Geschäftsstunden bei der Hauptkasse der g A le ae Eisenbahn hierselbst zu er-
eben.
Die in Rede stehenden Aktien werden auch bei den Sta- tionskassen zu Breslau, Frankfurt a. O. und Liegniß eingelöst, es wird jedoch die Zeit, während welcher die Einlösung bei diesen Kassen bewirkt werden kann, von der Königlichen Di- rektion der Niedershl-\fi{-Märkishen Eisenbahn noch besonders bekannt gemacht werden.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons wird vom Kapi- talbetrage gekürzt. Vom 1. Juli d. I. ab hört die Ver- zinsung obiger Prioritäts-Aktien auf.
Zugleih werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten noch rückständigen Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben Bort h mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufge-
ört hat.
Berlin, den 3. April 1875.
Hauptverwaltung der Staats\hulden. B. Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
a, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
Preußische Bank. Wochen -Uebersicht der Preußischen Bank vom 7. April 1875. Aktiva. 1) Metallbestand (der Bestand an cours- fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder ausländischen Münzen, : das Pfund fein zu 1392 f berehnet A6. 603,776,000 2) Bestand an Reichskassenscheinen. . . 6,703,000 3) an Noten anderer Banken é 2,596,000 a e n Nee e 332,276,000 an Lombardforderungen e 63,327,000 ¿ 947,000
an Effekten 32,110,000
ai Tod t e
Passiva. 8) Das: Grundkapital (a M. 65,720,000 9) Der Rec o S 18,000,000 10) Der Betrag der umlaufenden Noten . „ 797,573,000
11) Die fonstigen täglih fälligen Verbind- H S S e g n OESLOOOO 12) Die an eine Kündigungsfrift gebundenen Mer bindlialite e e s a 90 192/000 13) Die sonstigen Vaiva S 3,023,000 Berlin, den 10: April 1875. Königlih Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
Die heute ausgegcbene Nr. 15 der Allgemeinen V-r- Tloosungs- Tabelle des Deutshen Reihs- und König- lih Preußishen Staats - Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Amerikanische 1882 6proz. °/25 Bonds. Badische 4proz. Eisenbahn-Prämien-Anleihe de 1867. Be- renter Kreis-Obligationen (Rülkstände). Brandenburger, Cottbuser, Offenbacher Stadt-Obligationen. Braun- \chweig-Hannoversche Hypotheken-Bank-Pfandbriefe. Bre 3- lauer Aktien-Gesellshaft für Möbel- 2c. Arbeit, Stamm-Priori- täts-Aktien, Christiania 5 proz. Stadt-Anleihe de 1858. Deutsche Hypotheken-Bank Meiningen, Pfandbriefe. Ettlin- ger Gesellschaft für Spinnerei und Weberei, Partial-Obligationen. Finnländische 4è proz, Hypotheken - Vereins - Pfandbriefe. Frankfurter Hypotheken-Bank-Pfandbriefe. Genfer 41proz. Kantons-Rente. Georgs-Marien-Bergwerks- Und Hütten- Verein, Partial-Obligationen. Hamburger Hypotheken-Bank- Pfandbriefe, Hänichener Steinkohlenbau -Verein, Schuld- scheine. Hohenzollern-Hehingen\sches 3tproz. Anlehen de 1834. Stalienische Tabaks - Obligationen. Koslow- Worones\ch - Eisenbahn - Obligationen. Krakauer Lotterie- Anleihe. Mailänder Prämien-Anleihe de 1861. Mähri#\ch- Schlesishe Nordbahn 5proz. Prioritäts-Obligationen. Mär- xi\ch-Posener Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen. Me cklen- burgische Hypotheken- und Wechsel-Bank-Pfandbriefe. Mos - kau-Kursf - Eisenbahn - Obligationen. Norwegische 4proz. Staats-Anleihen de 1848 und 1851. Defterreihische Allge- meine Bodenkredit-Anstalt, 5 proz. Pfandbriefe. Desterreichi#che Kredit-Loose dos 1858. ODesterreihtsches Staats-Prämien- Anlehen de 1854. Oldenburgische Staats-Anleihen (Rück-
inde). Pommersche Hypotheken-Aktien-Bank, Hypotheken- riefe, Riga-Mitauer Eisenbahn-Aktien und Obligationen. Rotterdamer Prämien-Anleihe de 1868. Russische 5proz. Tonfolidirte Gisenbahn-Obligationen Il. Emission (Rufsis LHE lische Anleihe de 1872). Russi\sch-Englisch-Holländ i- e II. 4i proz. Anleihe de 1860. Sachsen-Meiningen- es Prämien-Anlehen. Sächsisch-Thüringishe Aktien- Gesellschaft für Braunkohlen-Verwerthung, Prioritäts-Obligatio- s
nen. Schaumburg-Lippeshe Prämien-Anleihe de 1846. Venediger Prämien-Anleihe de 1869. Wiener Prämien- Anlehen de 1874. Wiener Rudolf-Stiftungs-Loose.
Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ift zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlih durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymauns Verlag, Berlin, 8. W., Königgräger- ftraße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auh bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21/2 Sgr.)
Nichtamíliches. Deutsches Nei.
Preußen. Berlin, 10. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Polizei - Präsidenten von Madai, des Oberst - Lieutenants von Haugwiß vom Militär-Kabinet und des Geheimen Kabinets- Raths von Wilmowski, nahmen die Meldung des Gouverneurs von Berlin, Generals der Infanterie von Stülpnagel, welcher nach Wiesbaden beurlaubt if, des General-Adjutanten General- Lieutenants Prinzen Kraft zu Hohenlohe - Ingelfingen, welcher nach Neisse zurückehrt, sowie die einiger anderer Offiziere ent- gegen und empfingen den Ober-Präfidenten von Westfalen, Wirk- lihen Geheimen Rath von Kühlwetter.
— Ihre Majestät die Kaiserin-Königin empfing gestern den Professor Dr. Esmarch und einige Mitglieder des hier tagenden chirurgishen Kongresses. — Ihre Majestät war A, in einer Sitzung des deutscher Central-Comités an- wesend.
— Se. Kaisferlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags militä- rishe Meldungen entgegen und ertheilte Audienzen dem General- Feldmarschall Grafen von Moltke, dem Regierungs-Präfidenten von Flottwell, dem Geh. Ober-Justiz-Rath Vierhaus und dem S Meyer-Magnus, sowie um 4 Uhr dem Professor Dr.
roysen.
Um dieselbe Zeit empfing Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronprinzessin die Gräfin von fi Schulenburg, Ober-Hofmeifterin Ihrer Majestät der Kaiserin=-
önigin.
Demnächst wohnten die Höchsten Herrschaften der Vorstellung im Wallner-Theater bei.
— Jhre Kaiserlihen und Königlihen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begeben Sih am nächsten Montag zu einem längeren Aufenthalt nah Ober- italien.
Die Kronprinzlihen Kinder, welche in Berlin anwesend find, werden die Zeit der Abwesenheit der Hohen Eltern an der E Seeküste zubringen und ebenfalls Vtontag dahin ab- reisen.
Im Gefolge Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten werden fih die Hofdame Gräfin von Bernstorff, der persönliche Adjutant Oberst Mischke und der Kammerherr Graf von Secken- dorff befindén,
- Shre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Charlotte, Sophie und Margarethe, sowie der Prinz Waldemar werden in der Begleitung der Ober-Gouvernante äfin Reventlow und des Kammerherrn von. Normann reisen.
— Das Centralblatt für das Deutsche Reih veröffentlicht folgende Präjudikate des Bundesraths für das Heimath- wesen: 1) Die in der Gemeindeverwaltung vérmittelte, aber niht aus Armenmitteln bezahlte Gewährung eines Obdachs ist feine öffentlihe Armenunterstübung. 2) Die von einem Ge- meindevorsteher für einen angeblich Hülfsbedürftigen gegen den ausgesprohenen Willen der Gemeinde gewährte Beihülfe erlangt auch dadurch den Charakter einer öffentlichen Armenunterftüßung nicht, daß die Gemeinde bei Prüfung der Rehnung den Posten nur deshalb passiren läßt, damit der Vorsteher nicht persönlich darunter leide. 3) Uebernahme eines Hülfsbedürftigen kann nur verlangt werden, wenn die Nothwendigkeit einer öffentlihen Ar- menunterstüßung auch noch zur Zeit der Klage fortbestanden hat.
— Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hau- \es der Abgeordneten, der auch noch der Ministec für die landwirths{haftlihen Angelegenheiten Dr. Friedenthal beiwohnte, wurde die zweite Lesung der Provinzialordnung fortgeseßt. Die zunächst zur Debatte stehenden §8. 14—16 lauten:
§. 14. Die Abgeordneten der Landkreise werden von den Kreis- tagen gewählt.
Erfolgt die Bildung von Wahlbezirken, fo treten die Kreistage der zu dem Wahlbezirke gehörigen Landkreise unter dem Vorsiße des von dem Ober-Präfidenten zu ernennenden Wahlkommissars zu einer Wahlversammlung zusammen.
8. 15, Die Abgeordneten der Stadtkreise werden von dem Magistrate und der Stadtverordnetenversammlung beziehungs- weise dem bürgerschaftlihen Repräsentantenkollegíum in gemein- \chaftlicher Sißung unter dem Vorsiße des Bürger- meisters; die Abgeordneten des Stadtkreises Magdeburg werden von dem Kreistage gewählt.
§. 16. Die Vollziehung der Wahlen der Provinzial - Landtags- Abgeordneten erfolgt nah näherer Vorschrift des diesem Gesetze bei- gefügten Wahlreglements.
Die hierzu vorliegenden Amendements waren \ehr zahlrei:
1) Abg. v. Köller beantragte, die Regierungsvorlage des 8. 14 wieder Fe, die folgendermaßen lautet: „Die Abgeordneten der Land- reise werden von den Kreistagen gewählt. Erfolgt in der Provinz Schlesien die Bildung von Wahlbezirken, so treten die Kreistage der zu dem Wahlbezirke gehörigen beiden Landkreise unter dem Vorsiße des von dem Ober-Präfidenten zu ernennenden Wahlkommissars zu einer Wahlversammlung zusammen,“
2) Abg. v. Heeremann beantragte: §. 12. Vollziehung der Wahlen. Die Provinzial-Landtagsabgeordneten werden in den einzel- nen Wahlbezirken von den Kreistag3abgeordneten nach den auf Grund der Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 § 85 bestehenden drei Wahlverbänden: a. der größeren ländlihen Grundbesißer, b. der Landgemeinden, e. der Stadt- tiven esondert gewählt. —- Zum Zweke der Wahl treten die
reistag3abgeordneten der Kreise des Wahlbezirks je nach den Wahl- verbänden, aus ‘dehen sie hervorgegangen, gesondert zur Wahl der auf den Verband - entfallenden Zahl. von Landtagsabgeordneten zu einem Wahlkollegium zusammen. Der Landrath des Wahlortes führt bei der Wahl als Wählkommissar den Borsiß.
§. 13. Die Zahl der Abgeordneten, die jedem Wahlbezirk ge- mäß seiner Einwohnerzahl (§8. ; usteht, wird auf die drei Wahl- v:rbände nach folgenden Grund äfen “vertheilt: a. NachG- Verhältniß der städtishen usd ländlichen olferting des Wahlbezirks, wie dasselbe durch die leßt allgemeine Volkszählung festgestellt worden ift, wird ‘die Zahl der städtishen Abgeordneten bestimmt. b. Von der nah Abzug der ftädtischen Abgeordneten übrig bleibenden Zahl
‘Mark 5-M
der Abgeordneten erhalten die Verbände der größeren ländlichen
Grundbesißer und der Landgemeinden feder die Hälfte.
8. 14. In den Wahlverbänden der \tädtishen Gemeinden können in einzelnen Wahlbezirken nach Bedürfniß besondere Wahlabtheilungen für die kleineren Städte gebildet werden, auf welche mit Rückficht ae e ri Einwohnerzahl nur kollektiv ein oder mehrere Abgeordnete entfallen.
8. 15 wie §. 15 der Kommissionsbeschlüsse.
§- 16. Die für die Vornahme der ersten Wahl erforde:lihe Abgrenzung der Wahlbezirke, welchGe durch den Ober-Präsidenten erfolgt, ift eine provisorische; die definitive Abgrenzung derselben und die. Bestimmung der Wa hlorte wird nach den Beschlüssen des dem- nächstigen Provinzial-Landtags durch Provinzialstatut vorgenommen.
3) Abg. Schlüter {lug folgende §8. 14—16 vor:
F. 14. Die Abgeordneten der Landkreise werden von den Ver- tretungen der in ihren, beziehung8weise in den gebildeten Wahl- bezirken vorhandenen Stadtgemeinden, Landgemeinden und selbst- ständigen Gutsbezirken gewählt.
Die Zahl der ftädtishen Abgeordneten wird nah Verhältniß der städtischen und ländlihen Bevölkerung des Landkreises beziehungs- weise Wahlbezirkes, wie dasselbe durch die leßte allgemeine Volks- zählung fesigestellt worden ist, bestimmt.
In jedem Landkreise beziehungsweise Wahlbezirke muß mindestens ein-städtischer Abgeordneter gewählt werden.
Die übrigen auf den Landkreis beziehungsweise Wahlbezirk ent- fallenden Abgeordneten werden von den Vertretungen der Landgemein- den und den selbständigen Gursbezirken gemeinschaftlich gewählt.
8. 14a, Die Wahlen für die Abgeordneten der Landkreise find indirekte. Die der städtischen Abgeordneten erfolgen in einer Wahl- versammlung von Delegirten der Vertretungen sämmtlicher im Land- kreise bezichungsweise Wahlbezirke befindlihen Stadtgemeinden, die der ländlichen Abgeordneten in einer Wahlversammlung yon Dele- girten der Vertretungen sämmtlicher im Landkreise beziehungsweise Wahlbezirke befindlihen Landgemeinden und selbständigen Guts- bezirke. Die städtishen Delegirten ‘werden vom Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise dem bürgerschaft- lichen Repräsentantenkollegium in gemeinschaftlißer Sißung unter dem Vorsißze des Bürgermeisters; die ländlihen von den Vorstehern und Vertretern der Landgemeinden und der Gutsbezirke in gemein- \haftliher Sibßung unter dem Vorsiße des Amtmannes gewählt.
Die Zahl der Delegirten wird nach Verhältniß der Zahlen der Gemeinden und Gutsbezirksvertreter durch den Provinzialaus\{Guß vor jeder neuen Wahl festgestellt.
8. 16. Die Vollziehung der Wahlen der Provinzialsandtags- Abgeordneten erfolgt nach näherer Vorschrift des diesem Gesetze bei- gefigeen Wahlreglements an den vom Wahlkommissor zu bestimmen- den Vrfen.
4) beantragten die Abgg. Dundcker, Parisius und Genossen an Stelle der 2°: 14—16 folgenden einzigen §. 14 zu seßen: Bis zum Gras einer Landgemeinde-Ordnung und eines Gesetzes, betreffend die Revision des von der Zusammensetzung des Kreistags handelnden ersten Abschnitts des dritten Titels-der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, gelten über die Wahl der Abgeordneten der Kreise folgende Beftim- mungen: -
1) Jeder zur Reihstagswahl berechtigte Preuße ift in derjenigen Gemeinde oder in demjenigeu Gutsbezirke, worin er seit fe{chs Mo- naten seinen Wohnsiß oder Aufenthalt hat, und zu den Gemeinde- lasten beigetragen hat, stimmberehtigter Urwähler.
2) Die Urwähler einer jeden Gemeinde und eines jeden Gnts- bezirks wählen auf jede Vollzahl von 500 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wählmänn. Eine Gemeinde oder ein Gutsbezirk, deren Be- völkerung 500 Seelen nicht erreiht, aber 300 übersteigt, ist dennoch zur Wahl eines Wahlmanns berechtigt. Erreicht aber die Bevslke- rung der Gemeinde oder des Gutsbezirks uiht 300 Seelen, so wird die Gemeinde oder der Gutsbezirk durch den Kreisauss{chuß mit einer oder mehreren zunächst angrenzenden Gemeinden oder Gutsbezirken zu einem Wahlbezirk vereinigt. In Gêmeinden oder Gutsbezirfen von mehr als 1000 Seelen crfolgt die Wahl nah Bezirken, welche yon den Gemeindeverwaltungsbehörden in der Art zu begrenzen find, däß in einem Bezirk nicht mehr als drei Wahlmänner zu wählen find.
3). Jeder ift nur in dem Wahlbezirk zum Wahlmann wählbar, worin er als Urwähler stimmberechtigt ift. :
4) Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des Magistrats, in den Landgemeinden oder Gutsbezirken durch Beauf- tragte des Gemeindevorstandes oder Gutsvorstehers, in Wahlbezirken,
welche mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke enthalten, durch einen
von dem. Kreisausschufse ernannten Wahlberechtigten geleitet.
5) Die Wahlmänner treten in jedem Kreise unter dem Vorsißze e Wahlkommissarius in der Kreisstadt zu einex Wahlverfamlung zusammen. :
6) Stadtkreise, welche mehr als drei Abgeordnete zu wählen Bare werden zum Zweck der Wahl durch den Magistrat, nach Ver-
ältniß der Seelenzahl in Wahlkreise zerlegt, deren keiner mehr als drei Abgeordnete zu. wählen ‘hat. h
7) Als Wahikommissarius fungirt in dem Landkreise der Vor- sißendé ‘dés Kreisausschusses, in den Stadtkreisen der Bürgermeister. In Stadtkreisen, welche mehr als einen. Wahlkreis bilden, werden die Kommissarien vom Magistrat ernannt.
8) Die Vollziehung der Wahlen sowohl der Wahlmänner als der Abgeordneten erfolgt im Uebrigen nah dem beigefügten Reglement.
Außerdem beantragten die Abgg. Richter (Hagen) und Dr. Virchow im § 15 die gesperrten Worte zu streichen.
In der Debatte \prahen nach dem Abg. Frhrn. Heere- mann die ‘Abgg. von Brauchitsch, Duncker, Graf Bethusy-Huc, Parisius, Dr. Haenel, Miquel, Richter (Hagen) und Rickert, der Staats-Minister Graf zu Eulenburg (\. Landtagsangelegen- heiten) und der Geh. Ober-Regierungs-Rath Persius. In der Abstimmung wurden alle Abänderungsanträge abgelehnt und die §8. 14—16 in der Komiissionsfassung angenommen, zu- gleih das in S. 16 angezogene Wahlreglement mit einer uner-
heblihen Aenderung genehmigt. — Schluß 47 Uhr.
— In der heutigen (41.) Sißung des Abgeordneten- hauses, welcher am Ministertishe der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und der Regierungs-Kommissar Geh. Ober-Regierungs- Rath Pexrsius beiwohnten, wurden die Geseßentwürfe, betr. die Wiederherstellung der Grundbücher des Grundbuchamts Stickhausen ; betressend den Rechtszustand in den nach dem Vertrage über die Theilung des Kommuniongebies am Unterharze mit Preußen vereinigten Gebieten und betreffend die Gebüh- ren der Hebammen in der - Provinz Schleswig - Holstein, in dritter Berathung ohne Diskussion angenommen, und hierauf die zweite Berathung der Provinzialordnung fortgesezt. Zunächftwurde über die §8. 9—-13 diskutirt, welche von der Zahl der Mitglieder der Provinziallandtage handeln. Es sprachen bis zum Schlusse des Blatts die Abgg. Plath, Kieschke, Richter (Hagen), Wisselinck, v. Koeller, Dr. Haenel und der Regierungs-Kom- missar Geh. Ober-Regierungs-Rath Perfius. Dieser bat um Wiederherstellung der Regierungsvorlage, eventuell um Ableh- nung der zu der Kommissionsvorlage geftellten Amendements mit Ausnahme eines von dem Abg. v. Koeller beantragten.
— Die ‘Central-Direktion zur Fortführung der „MonumentaGermaniae historica“ hat fich am 7, d. M. Unter Vorfiß des Professor Dr. Waihß aus Göttingen hierselbst fonftituirt.
— In der Woche vom 21, bis 27. März 1875 find
eprägt worden an - Goldmünzen: —. Mark Doppel- | onen, 1,572,090 Mark Kronen; an Silbermünzen: 256,440 arkftüde, 1,420,881 Mark-1-Markstücke, 185,159 Mark 60 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 78,026 Mark
30 Pf. 10-Pfennigstücke, 85,153 Mark 85 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 29,247 Mark 38 Pf. 2-Pfennigstücke, 23,936 Mark 97 Pf. 1-Pfennigstücke. Vorher waren geprägt: an Goldmünzen: 884,540,800 Mark Doppelkronen, 244,179,680 Mark Kronen; an Silbermünzen: 18,997,995 Mark 5-Mark- fiüde, 44,425,249 Mark 1-Markftücke, 12,455,147 Mark 40 Pf. 20-Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 6,261,072 Mark 50 Pf. 10-Pfennigsiüde, 2,779,762 Mark 25 Pf. 5 - Pfennigstücke; an Kupfermünzen : 2,347 939 Mark 84 Pf. 2-Pfennigfstücke, 1,012,845 Mark 37 Pf. 1-Pfennigftücke. Mithin find im Ganzen geprägt: an Goldmünzen: 884,540,800 Mark Doppelkronen, 245,751,770 Mark Kronen; an Silbermünzen: 19,254,435 Mark 5-Mark- ftüde, 45,846,130 Mark 1-Markftücke, 12,640,307 Mark 20- Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 6,339,098 Mark 80 Pf. 10-Pfen- nigstücke, 2,864,916 Mark 10 Pf. 5-Pfennigstücke; an Kupfer- münzen: 2,376,783 Mark 22 Pf. 2-Pfennigstüke, 1,036,782 Mark 34 Pf. 1-Pfennigftücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen : 1,130,292,570 Mark; an Silbermünzen: 77,740,872 Mark; an Nickelmünzen: 9,204,014 Mark 90 Pf.; an Kupfermünzen: 3,413,565 Mark 56 Pf.
— Auf Grund der Bestimmung im Art. 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nah Vernehmung des Aus\chu}es des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen der Königlih preu- Bishe Ober-Regierungs-Rath Schrader zu Königsberg der Großherzoglih mecklenburgishen Zoll- und Steuer-Direktion zu Schwerin als Reichsbevollmächtigter für Zölle und Steuern mit dem Wohnsize in Shwerin und der Königlih \ähsishe Ober- Steuercontroleur Birnbaum zu Grimma, den Hauptämtern zu Magdeburg, Halle, Halberstadt und Nordhaufen mit dem MURs in. Magdeburg als Stationscontroleur beigeordnet worden.
— Die an der Grenzlinie zwishen Preußen und Bayern im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau belegene Königlih preußische Uebergangsabgaben-Hebestelle zu Döllbach ift auf- gèhoben worden. L
— Die Kommission zur Förderung der Landes- Pferdezucht besteht aus folgenden Mitgliedern:
a, Beämte der Gestüt-Verwaltung. Lüderiß, General- Major und Ober-Landstallmeifter, hier. Wettih, Landstallmeister zu Friedrich Wilhelms-Gestüt bei Neustadt a. D. von Dassel, desgl. zu Trakehnen. Graf von Lehndorff, desgl. zu Gradiß bei Torgau. von Kobe, desgl. zu Zirke. von Unger, desgl. zu Celle.
b. Beamte des KriegsMinisteriums. Werner, Major, hier. von Bredow, desgl., hier. Frhr. von Schönaich, Kitt- meister, hier.
ec. Beamte der Ober-Marftallverw altung. von Rauch, Königlicher Vize-Ober-Stallmeister, hier.
d. Vom Landes-ODekonomiekollegium gewählte sän- dige Kommission für Pferdezucht. von Saucken-Tarpuischen, Rittergutsbesitzer, Vorsteher des landwirthschaftlichen Centralvereins für Litthauen und Majuren zu Tataren bei Trempen, Regierungs- bezirk Gumbinnen. von Wedemeyer, Rittergutsbesißer zu Schönrade bei Friedeberg N./M. von Neumann, Rittergutsbesißer zu Weedern bei Darkehmen. von Nathusius-Königsborn, Landes-Oekonomie-Rath und Direktor des landwirth\{aftlichen Centralvereins für Sachsen zu Königs- born bei Magdeburg. vonBuggeuhagen, Königlicher Kammerherr, Ritter- gutsbesißzer, Direktor des baltischen Vereins zur Beförderung der Land- Mde, zu Dambeck bei Güßkow. Limbourg, Guktsbesißer zu
itvurg. o o. Von den landwirthschaftlichen Central- und Pro- vinzial-, fowie vou hippologishen Vereinen präsen tirte Mitglieder. Kaeswurm, Rittergutsbesißer zu Puspern bei Trakehnen. Todtenhöfer, Amtmann zu Wandlackten bei Gerdauen. Keibel, Rittergutsbesißer zu Klein-Luckow bei Blumenhagen (Uckerinarck). von M en, Landschafts-Direktor, Poildent der Vonmieren ökonomischen Ge-
ellschaft zu Premslaff bei Labes. Lehmann, Rittergutsbesißer zu Nitsche bei Altbeyn. Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor, hier. von Nathusius, Landrath a. D. zu Alt-Haldenêleben. Graf von Holstein zu Waterneverstorf bei Lütjenburg (Holstein). von der Wenfe, Ritt- meister a. D. zu Holdenstädt bei Uelzen. Freiherr von Landsberg, Königlicher Kammerherr und Landrath zu Drensteinfurt. Vogeley, Oekonomic-Rath zu Cassel. Boch, Kommerzien-Rath und Guts- besißer zu Mettlach. Se. Durchlaucht der Herzog von Ujest, hier, Graf von Wilamowiß-Moellendorf, Rittergutsbesiter, z. Z. 4 von Kardorff, Rittergutsbesißer, z. Z. hier. =
f Vom Minister für die landwirthschaftlihen An- gelegenheiten berufene Mitglieder. Frenzel, Ritterguts- besißer zu Norutschatschen bei Gumbinnen. von Sin:pson, Rittergutsbesißer zu Georgenburg bei Insterburg. Se. Durch- laut der Fürst von Pleß, Königlicher Oberst-Jägermeister, hier. Baron von Cramm, Rittergutsbefißer zu Hannover. Meinard Groene- wold, Hofbefißer zu Bunderhee Amts Weener in Ostfriesland.
— Das nähste gemeinschaftlihe Diner der Gene- rale und Stabsoffiziere findet am Donnerstag, den 15. S Monats, Nachmittags 4 Uhr, im Restaurant de l'Europe
att.
Frankfurt a. M., 9. April. (W. T. B.) Die „Frank- furter Zeitung“ meldet, daß ihre gestern mit Beschlag belegten Geschäftsbücher zurückgegeben worden seien, da nur die Beschlag- nahme der Geshäftsbücher der FrankfurterSozietäts- druderei beabsihtigt gewesen sei.
Lauenbur. Ratzeburg, 9. April. Der Landtag haite am 7. und heute Sißungen. Gestern hatte die Kommission in Betreff der Einverleibung Lauenburgs in Preußen Berathung.
Bayern. München, 8. April. Se. Majestät der König hat vorgestérn Abend den Kriegs-Minister, General- Lieutenant v. Maillinger, in Audienz empfangen. — Mit Rück- ficht auf die bevorstehende Einführung der Reichsmarkrech- nung hat das Königliche Finanz-Ministerium die ihm unter- geordneten Stellen und Behörden beauftragt, von nun an bei allen solchen Vertragsabschlüssen, deren Wirksamkeit \sich über das Jahr 1875 hinaus erstreckt, die Werthgrößen der Leistungen in den bezüglihen Verhandlungen jederzeit sowohl in Beträgen der Gulden-, als auch in folchen der Markrehnung festzustellen. — Eine von dem Bortenmachér Löwenstein in Fürth an die Kammer der Abgeordneten eingereihte Beshwerde über Verleßung verfassungsmäßiger Rechte durch Auflösung und Schließung von sozialdemokratishen Vereinen und Versammlun- gen ift gestern Abend im Aus\{huß der Kammer berathen und mit 6 gegen 3 Stimmen als unbegründet erklärt worden. — Die Abgeordnetenkammer gab heute den Antrag des Abg. Stokbgzuer, betreffend den Bau einer Eisenbahn von der bayer is{ch-\üdböhmischen Grenze bei Kushwarda oder Wallern durch den unteren bayerishen Wald in der Rihtung nah Pafsau empsehlend an das Staats-Ministerium hinüber. Die nächste Sißung findet am Sonnabend ftatt. Auf der Tagesordnung sieht der Ofstbahn-Ankauf.
i — Durch Allerhöhhstes Dekret vom 27. März d. I. ift der Gutsbesißer Maximilian Frhr. v. Grayenreuth zum erblihen Reichsrath der Krone Bayerns ernannt worden. — Professor Dr. v. Pettenkofer mate bekannilih- seiner Zeit, als er_den
ehrenden Ruf nach Wien erhalten, sein Verbleiben dahier von der Bedingung abhängig, daß ein seinen Forshungen förderliches hygienishes Institut errichtet werde. Beide Gemeinde- Tollegien haben nun zur Errichtung des leßteren. ein gemeind- lihes Areal von 25,000 Qu.-Fuß im Umfange an den Staat übertafsen.
— 10. April. (W. T. B.) In der heutigen Sigzung der zweiten Kammer beantwortete der Kultus-Minister von Luß die Interpellation des Abg. Sthleich, durch welche an die Regierung die Anfrage gerichtet wird, ob sie gegenüber der von den Bischöfen geübten Nichtbeahtung der Staats- verfassung, es nit für angezeigt halte, die Artikel 57 und 58 der zweiten Verfafsungsbeilage, welche das placetum regium betreffen, ganz aufzuheben und die gedahten Artikel durch eine neue geseßlihe Bestinmung zu ersezen. Der Kultus-Minister erklärte, die Artikel 57 und 58 der zweiten Verfassungsbeilage könnten zunächst niht auf Sgriftstüccke wie die Adresse der bayerishen Bischöfe an den Papst angewendet werden, sondern nur auf Geseße so wie auf Verordnungen der Bischöfe. Eine Aufhebung der gedachten Artikel empfehle fi aber auch fsniht, da fie in vielfaher Béziehung ein Schugz der staatlihen Rechte seien. Auch würden bei einer Auf- hebung derselben die bayerishen Altkatholiken in eine ganz andere ihnen unerwünschte Stellung kommen. Der Minister be- merkte sodann, daß es allerdings nothwendig erschiene, Bestim- mungen zu treffen, durch die man den Auss\chreitungen der Bischöfe entgegentreten und dieselben wieder in normale Bahnen lenken könne. Auch bedürfe das gesammte Staatskirchenreht einer Revifion. Eine darauf abzielende Geseßzesvorlage würde aber vor Allem eine andere Zusammensezung der Kammer, welche die Annahme eines solchen Gesetzes sicherte, zu ihrer Vor- aus\ezung haben müssen.
Sachsen. Dresden, 9. April. Nachdem der zeitherige Reichstags-Abgeordnete für den 12. Wahlkreis des Königreichs Sachsen (Stadt Leipzig), Bürgermeister Dr. Stephani, fein Man- dat niedergelegt hat, ist durch Verordnung des Ministeriums des Innern Behufs der hiernach erforderlihen Ersaßwahl der 14. April 1875 als der Tag, an welchem die Auslegung der Wähler- liften zu beginnen hat, und der 11. Mai 1875 als Tag der Wahl festgeseßt, und für die gedahte Wahl der Vize-Bürger- gerne a. D. Berger zu Leipzig zum Wahlkommissar ernannt worden.
Württemberg. Stuttgart, 9. April. (W. T. B.) Die Gemahlin des Herzogs Eugen von Württem- berg, Herzogin Vera, is gestern von einem Sohne ent- bunden worden.
Baden. Mannheim, 9. April. (W, T. B.) In dem Pro- zesse gegen Iacob Lindau und Genossen wegen straf- baren Eigennußes wurde heute das Erkenniniß verkündet und lautet dasselbe gegen Jacob Lindau auf 4monatlihes, gegen Dekan Bent von Dilsberg auf Zmonatlihhes Gefängniß, Kirchen- diener Langenberger wurde freigesprohen. — Der „Karlsruher Zeitung“ entnehmen wir über den Prozeß noch Folgen- des: Am 20. August v. J. räumte das Ministerium den Altkatholiken zu Heidelberg die Benußung der Chor- kirhe zum heiligen Geist ein; am 1. September wurde dies dem Pfarramte bekannt gemacht. Als aber am- 17. Septem- tember die Besißnahme erfolgen sollte, fand fich die Kirche aller werthvollen Theile der Einkichtung entblößt vor. Ins- besondere fehlte die Orgel und es ergab fich, daß \solhe am 10. September abgebrohen und am 12. Sep- tember gufolge eines von Kaufmann Lindau Namens der marianischen Kongregation mit Dekan Bent abgeschlossenen Kaufvertrags nah Dilsberg verbraht worden war. Da die ein- geleitete Untersuchung das Eigenthumsreht der genannten Kon- gregation an der Orgel ergab, so erfolgte Anklage gegen die Oben- genannten auf Grund des §. 289 R.Str.G.B., der Den- jenigen mit Strafe bedroht, der seine eigene beweglihe Sache oder eine fremde beweglihe Sache zu Gunsten des Eigen- thümers derselben, dem Nugtnießer, Pfandgläubiger oder Dem- jenigen, welhem an der Sache ein Gebrauhs- oder Zurül-
behaltungsreht zusteht, in rechtswidriger Absicht wegnimmt. Wäh-
rend die Staatsbehörde in dieser Richtung darzuthun suchte, daß die Chorkirhe, obgleich seit 1809, um welche Zeit die Iesuiten- kirhe als Pfarrkirche erklärt wurde, Nebenkirche, doch zu gottes3- dienftlihen Zwecken der katholishen Kirhengemeinde gedient und leßtere dadurch ein Gebrauhs- und Zurückbehaltungsrecht an der Einrichtung erlangt habe, ging die Ausführung der Ver- theidigang dahin, daß diese Nebenkirche lediglih Privatkirche dreier in Heidelberg bestehender Kongregationen gewesen sei, welche \ich auch als Eigenthümer des Inventars ausgewiesen hätten. Die Beweiserhebung erstreckte sh auf ein großes Urkundenmaterial und eine große Anzahl Zeugen.
Sessen. Darmstadt, 8. April. In der heutigen (28.) Sitzung der Er ften Kammer der Stände wurde zunächst die Rekommunikation der Zweiten Kammer betreffs der Kirhen- gesezentwürfe berathen. Das Resultat zweistündiger Be- rathung war, wie bereits telegraphish gemeldet, Annahme sämmtlicher Entwürfe in Uebereinstimmung mit der Zweiten Kammer. Sodann wurden die Verträge mit dem Großherzogthum Baden und der H Ludwigsbahn, be- treffend den Bau der Bahnen von Neckar-Gemünd nah JIaxrtfeld, von Eberbach nach Erbach, von Mannheim über Lampertheim nach Worms und Frankfurt a. M., sowie von Babenhausen nah Hanau zustimmend erledigt. Schließlih fand der Staats- vertrag mit der Krone Preußen, betreffend den Bau der Berlin- Weglarer Bahn, die Genehmigung der Kammer.
Die nächste Sihung der Ersten Kammer findet morgen Vor- mittag statt und wird in derselben u. A. der Gesezentwurf über die Pensionirung der widerruflich angestellten Beamten zur Be- rathung gelangen.
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen, 7. April. (Leipz. Ztg.) Die beiden Geburtstage des regie- renden Herzogs und des Erbprinzen haben gezeigt, welhe Anhänglichkeit das Herzogliche Haus in allen Schichten der Be- völkerung genießt. Am Geburtstage des Herzogs wurden zahl- reihe Orden und Prädikate verliehen. In einigen Tagen tritt der regierende Herzog mit Gemahlin eine mehrwöchentliche Reise na Frankreih und Italien an. — An den Fürsten von Bis- marck iff einé Glückwunschadresse mit 9079 Unterschriften aus 154 Orten des Herzogthums abgegangen. — Ein Gefeÿ vom 7. März d. I. ordnet das Verfahren, wenn einzelne geiftliche Stellen niht beseßt werden können und daher den benah- barten Geistliher zugewiesen werden müssen. — Die Stadt Meiningen nimmt nach einer öffentlihen Bekanntmachung eine 4 prozentige À nl eihe zum Cours von 98 auf.
Sachsen - Coburg - Gotha. Coburg, 8. April. Se. Hoheit der Herzog is gestern Abends nah einem mehrtägigen Aufenthalt in Gotha hierher zurückgekehrt. — Zum Direktor der hiesigen städtishen Schulen if der Rektor Brodführer aus Eisfeld vom Magfsixaï gewählt und von Sr. Hoheit dem Herzog beftätigt worden.
Anhalt. Dessau, 8. April. Se. Hoheit der Prinz Eduard hat sich nach Ballemzädt zurück begeben. Das Ein- treffen Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen am hiesigen z/ofe ist vershoben worden; Dieselbe wird erst von Altenburg aus, nin Sie Sih zum Be- suche Ihrer Schwester, der regierenden Herzu.4in begeben, Hier er- wartet. — Die Ausführung der neuen Kirhenzgemeinde- und Synodalordnung ficht in naher Ausficht. Zunächst wird die Wahl des Gemeinde-KirZenraths und der Gemeindevertre- tung ftattfinden. Auf Anordnung des Konsistoriums wurde am legten Sonntage in sämmtlichen evangelishen Kirchen des Landes die betreffende Bekanntmahung von der Kanzel verlesen.
Lübeck, 8. April. Wie die „Lüb. Ztg. meldet, find die Wortführer der Bürgerschaft und des Bürgeraus\hu}es vom Senate in Kenntniß gesezt, daß die revidirte Verfassungs- Urkunde mit dem 1. Mai in Kraft trete. Diese Mittheilung wird zur Folge haben, daß die vom Bürgeraus\chuß vorzuneh- mende Wahl der Wahlkommisfion für die vershiedenen Wahk- bezirke hon in der Sizung am nächsten Mittwoch und zwar an Berücksichtigung der neuen Bezirkseintheilung stattfinden wird.
Elfaß - Lothringen. Straßburg, 8. April. Der kommandirende General des XV. Armee-Corps v. Fransecky feiert heute sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum. Wegen des leidenden Zustandes, in welchem fih der General befindet, haben auf seinen Wunsch die beabsihtigten Feierlichkeiten auf ein geringes Maß beschränkt werden müssen. Doch zeigen die
‘auf allen militärishen Gebäuden der Stadt, sowie auf dem Fort
Fransecky in der Wanzenau aufgezogenen Flaggen fernhin den festlihen Tag an. Zum Glückwunschbesuhe empfängt der Ge- feierte den Ober-Präsidenten von Elsaß-Lothringen, v. Möller, den Bischof von Straßburg und den Gouverneur General v. Hartmann. Leßterer ist Ueberbringer eines prächtigen Ehren- geschenkes, welhes das XV. Armee-Corps seinem Führer wid- met. Dasselbe besteht in einem silbernen Tafelaufsaß von nahezu einem Meter Höhe. Außer Sr. Majestät dem Kaiser, Allerhöchst welcher den General durch einen Adjutanten beglückwünschen ließ, hat auch Se. Majestät der König von Sachsen in besonders huldvoller Weise einen hervorragenden Militär abgesandt, um Seinerseits den gefeierten Jubilar zu ehren.
Desterreich-Ungarn. Wien, 9. April. Das Reihs- gesehblatt enthält: die Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanz-Ministers vom 25. März 1875, zur Durhführung des Gesezes vom 7. Mai 1874 über -die Religionsfondsbeiträge; das Geseg vom 31. März 1875, mit welchem die Errichtung einer Universität in Czernowiß ange- ordnet und die \systemmäßige erste Gehalts\stufe der Professoren an derselben festgeseßt wird, und das Geseß vom 31. März 1875, betreffend die Eröffnung eines Nachtragskredites für das Iahr 1875 für die Universität in Czernowigz.
Pola, 9. April. (W. T. B.) Der Kaiser hat in einem Flottenbefehl seine hohe Befriedigung über die Haltung und das Aussehen der Marinétruppen, über die Ausbildung und Manövrirfähigkeit des Geschwaders und über den Dienstbetrieb beim Marine-Etablissement ausgesprohen und dem gesammten Personale der Marine seine hohe Anerkennung und Zufrieden- heit zu erkennen gegeben. Vize-Admiral Bourgouignon wurde zum Admiral ernannt.
— 10. April. (W. T. B.) Der Kaiser i| heute früh 4x Uhr bei sehr {önem Wetter nah Zara abgereist. Dem Chef der Marinesektion, Vize-Admiral Baron Pöck, iff der Orden der eisernen Krone 1. Klasse verliehen worden.
Pest, 8. April. Im Abgeordnetenhause interpellirte Istoczy die Regierung, ob fie gesonnen sei, der überhandnehmen=- den Judeneinwanderung und dem Panjudäismus durch geseß- liche Verfügungen vorzubeugen. Er begründete seine Interpel- lation in einex langen, Aufsehen erregenden Rede. Hierauf nahm das Haus den Geseßzentwurf über die Dienstboten-, die Billard-, Pferde- und Wagenzsteuer an.
Im Oberhause wurden mehrere Geseße promülgirt und Nuntien bezüglich einiger im Abgeordnetenhause erledigten Steuer- geseßentwürfe überbraht. Graf Cziraky wünschte, ehe das Ober- haus die Steuergesezentwürfe erledigt, das Finanzprogramm der Regierung zu vernehmer. Der Minister-Präsident Baron Wenck- heim versprach, daß der Finanz-Minister in der nächsten Sikung jedenfalls sein Progromm entwickeln werde. Graf Cziraky er- neuerte seine Interpellation bezüglih der Wiedereinführung des Zeitungsstempels.
Großbritannien und Jrland. London, 8. April. Die Königin wird in etwa 14 Tagen mit der Prinzessin Beatrice Osborne verlassen und nah Windsor zurückkehren. Vor ihrer Ueberfiedelung nah Balmoral wird Ihre Majestät einige Tage in Claremont House, Esher, verweilen. — Ritter Ca- dorna, der ehemalige italienishe Gesandte am Hofe von St. Iames, hat London verlassen. Sir Spiridion Valaority, der griehishe Gesandte in London, ift vom Kontinent auf seinen Posten zurückgekehrt. Generalmajor Walker, der britishe Mi- ritärbevollmächtigte in Berlin, kam am Dienstag auf Schloß Windsor an und wurde zur Königlichen Tafel gezogen.
— Von der Werfte in Chatham lief geftern in Gegen- wart des Prinzen und der Prinzesfin von Wales, des Herzogs von Edinburgh, des Herzogs von Cambridge, des Fürsten und der Fürstin Teck, des Lords der Admiralität, sehr vieler Mitgli:der des Parlaments und einer großen Menschen= menge die neue Panzerfregatte „, Alexandra,“ glücklih vom Stapel. Nach einem vom Erzbishof von Canterbury gelei- teten Gottesdienst vollzog die Prinzessin von Wales den Tauf- akt, worauf der Stapellauf mittelst einer neuen sehr sinnreichen mechanischen Vorrichtung erfolgte. Unter dem enthufiastishen Jubel der zahlreihén Zuschauer glitt das riefige Schiff majeftätish in die Wellen. Zu Ehren des T eus des Thronfolgerpaares sowie zur Feier des Ereignisses prangte Chatham im Fefischmucke. Nächst dem „Minotaur* if die „Alexandra“ das größte seegehende Panzerschiff der britishen Marine. Es hat eine Länge von 325 Fuß, eine Breite von 63 Fuß, eine Tiefe von 18 Fuß und ine Tragkraft von 9500 Tonnen. Seine Maschinen befähigen es, eine Fahrgeschwindigkeit von 14 Knoten per Stunde zu erzielen. Die Armatur des Fahrzeuges besteht aus gehn 18 Tonnen \chweren und zwei 24 Tonnen {weren Geschügzen.
—. 10. April. (W. T. B) In der gedran Sipung des Oberhauses machte der Lordkanzler, Lord Cairns, die